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18. August 2022

9. Mai 2022

"Bislang galt immer: Jede Arbeit ist besser als Langzeitarbeitslosigkeit"

Das Zitat trifft die Lage bis heute. Manche, die mittlerweile für ein Bedingungsloses Grundeinkommen plädieren oder es zumindest für erwägenswert halten, haben allerdings früher genau das vertreten, was hier als rückständig hervorgehoben wird, so z. B. Wolfgang Streeck und Rolf Heinze in ihrem bekannten Spiegel-Beitrag (siehe auch hier). Auch Marcel Fratzscher sah das vor nicht allzulanger Zeit genauso, hat seine Kehrtwendung allerdings offen thematisiert.

Sascha Liebermann

11. März 2022

Neues Buch zum Grundeinkommen - vollmundiger Klappentext...

...man kann darauf gespannt sein, ob er eingelöst wird. In der Ankündigung  zum Buch von Jürgen Schupp und Rolf Heinze heißt es:

"Die vorliegende Publikation erweitert konstitutiv das Diskursfeld zum Thema Grundeinkommen, lotet die Möglichkeiten einer Einführung sowie Chancen und Risiken ab. Obwohl alle visionären Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) zumindest in demokratisch verfassten Wohlfahrtsstaaten bislang politisch nicht umgesetzt wurden, wurde die Frage nach der Umsetzung bzw. den Gelingensbedingungen und der Identifizierung möglicher Blockaden nur am Rande behandelt. Auch jüngste Veröffentlichungen zu einem BGE weisen diese politisch-institutionelle „Blindheit“ auf und thematisieren zu wenig die Gründe für das bisherige Scheitern. Ohne eine Überführungsstrategie wird die Idee in Deutschland aber aufgrund einer solchen Implementierungsnaivität scheitern. Im Buch wird deshalb der Diskussionsstand zum Grundeinkommen insofern weiterentwickelt, dass eine Einbindung in wohlfahrtsstaatliche Entwicklungsverläufe und aktuelle Herausforderungen für die „Sicherung der sozialen Sicherung“ vorgenommen wird. Zudem wird anknüpfend an den „stillen“ Wandel zum sozialinvestiven Staat eine sozialwissenschaftliche Einordnung bislang visionär erscheinender garantistischer Elemente eines Grundeinkommensmodells vorgenommen."

Wurde die Frage nach "Gelingensbedingungen und der Identifizierung möglicher Blockaden nur am Rande behandelt"? Hier wird es sehr darauf ankommen, was die Autoren mit dieser Feststellung verbinden, denn zumindest gab es von Anfang an Hinweise darauf, wie zur Einführung eines BGE angesetzt werden könnte, so schon in den ersten Jahren ab 2004 der Hinweis z. B. Götz W. Werners und anderer auf die Umgestaltung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer, die Umgestaltung des Kinderfreibetrags und des Regelsatzes im Arbeitslosengeld II bzw. der Sozialhilfe. 

Was die Blockaden betrifft, überrascht mich die Feststellung beinahe noch mehr. Als Hürden stets genannt wurden die Erwerbszentrierung im Sinne einer normativen Fundierung des Sozialstaates mit der zu ihr komplementären Abwertung von Sorgetätigkeiten und ein grundsätzliches Misstrauen in die Bereitschaft anderer beizutragen, das von einer deutlichen Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung geprägt ist. Darüber hinaus wurde schon sehr früh auf den Widerspruch zwischen der Erwerbszentrierung des Sozialstaates und den Grundfesten der ganz realen politischen Ordnung der Demokratie hingewiesen. Angesichts dessen verwundert dann die Feststellung einer "institutionellen Blindheit" in der Debatte (wer ist gemeint?) und eine geringe Thematisierung der Gründe, woran die Einführung gescheitert ist.

Vielleicht ist es die knallige Aufgabe eines Klappentextes, das derart zugespitzt wird, vielleicht bieten die Autoren tatsächlich Differenzierung, die so noch nicht zu lesen waren, das wäre ein Verdienst.

Sascha Liebermann

10. März 2022

Neues Buch zum Grundeinkommen

5. Februar 2021

Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik - Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

"Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären."

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

Ist das ein Aufruf zur Fahrlässigkeit? Keineswegs, wenn man sich in der Forschung nicht auf Feldexperimente konzentrierte, sondern die handlungsleitenden Überzeugungen von Entscheidungen untersucht, die bislang vorgefunden werden können. Denn immerhin haben sie sich auf der Basis einer Lebenspraxis herausgebildet, die von der Seite der politischen Grundordnung auf die Selbstbestimmung der Bürger setzt und ihnen zumutet, alle Entscheidungen ihr eigenes Lebens betreffend auch alleine treffen zu müssen(!). Wer damit nicht zurande kommt, soll(!) sich Hilfe holen. Das gilt für alle Lebensbereiche gleichermaßen, nur im Falle der Einkommenserzielung existiert eine normative Engführung dahingehend, dass diese über Erwerbstätigkeit erfolgen soll(!). Wie mit diesen Zumutungen der Selbstbestimmung umgegangen wird, lässt sich also sehr genau durch Forschung untersuchen, ohne allerdings die Offenheit der Zukunft, die Ungewissheit dahingehend, was denn nun die Bürger mit dem BGE anfangen werden, schließen zu können. Schupp fordert zurecht, dass es eine "grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft", die sich dem bislang weitgehend verschließt, geben müsse und "empirische Studien" wichtig seien, hier allerdings gibt es sehr unterschiedliche methodische Zugänge, über die ebenfalls diskutiert werden müsste, denn "empirisch" heißt heute in der Regel, dass mit standardisierten Daten geforscht wird. Darauf hatte ich hier schon einmal hingewiesen. 

Abschließend heißt es:

"XING News: Für wie realistisch halten Sie Befürchtungen, dass ein Grundeinkommen die Menschen in großer Zahl dazu verleitet, einfach gar nichts mehr zur Gesellschaft beizutragen?

Jürgen Schupp: Diesen Befürchtungen liegt ein eher negatives Menschenbild zugrunde, das ich nicht teile, und das auch von den bisherigen Forschungsergebnissen nicht gedeckt wird. Zum Beispiel zeigt eine Studie aus Finnland, dass Bürgerinnen und Bürger von sich aus Jobs aufnehmen, wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Das System, das wir zurzeit in Deutschland haben, betont eher zu stark Sanktionen. Ein Staat hingegen, der ein Grundeinkommen zahlt, ist erst einmal großzügig, verlangt im Gegenzug aber auch eine gewisse Loyalität, Ehrlichkeit und Vertrauen in das Staatswesen."

Wie realistisch das "Menschenbild" des Grundeinkommens ist, ist keine "philosophische" Frage, wie manche meinen und schon früher ist diese Debatte nicht alleine philosophisch geführt worden, wie Schupp zuvor andeutet. Einmal mehr wird an dieser Passage deutlich, wie sehr die politische Grundordnung Deutschlands in ihren Voraussetzungen viel zu wenig bis gar nicht in Augenschein genommen wird, wenn es um das Menschenbild geht. Wir haben in Deutschland zwei Menschenbilder, die im Widerspruch zueinander stehen. Das Menschenbild des Grundgesetzes steht auf der einen, das unseres Sozialstaats auf der anderen Seite - ein eklatanter Widerspruch. Fragt man sich nun, vor welchem Maßstab sich der Sozialstaat in seiner Ausgestaltung zu bewähren hat, dann ist es die politische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz niedergelegt und schon lange praktiziert wird. Eine Umgestaltung des Sozialstaats dahingehend ist also überfällig, denn in seiner heutigen Form leitet er sich nicht aus der politischen Verfasstheit ab. Das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit der Bürger. Alleine von hier aus ergibt sich schon Handlungsbedarf.

Sascha Liebermann

4. November 2020

"Grundeinkommensapologeten"...

...so werden in Stefan Sells Beitrag die Unterstützer eines Bedingungslosen Grundeinkommens genannt und schon die Sprache weist den Weg, es sei denn Stefan Sell wollte nur auf die guten Argumente für ein BGE hinweisen - so klingt der Beitrag allerdings nicht. Stattdessen lägen Verbesserungen im Grundsicherungsbezug näher, wie sie Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung kürzlich vorgeschlagen hat, der sich ebenfalls gegen das Anliegen der Petition von Susanne Wiest aussprach. Schupp hat allerdings durchaus Sympathien für ein BGE, wie er anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts vor zwei Monaten erkennen ließ. 

Sicher, bei politischen Gestaltungsvorschlägen stellt sich immer die Frage nach der Akzeptanz, die ist aber selbst für kleinere Verbesserungen in der Grundsicherung nicht allzu groß, wie Sell selbst schreibt. Ist es denn Aufgabe einer öffentlichen Debatte zuerst einmal die Akzeptanz zu sondieren oder ist das nicht das "Geschäft" derer, die Kompromisse aushandeln müssen? Eine öffentliche Debatte muss doch auch Argumente ins Feld führen, die wenig ernst genommen werden, obwohl gerade die meisten Einwände gegen ein BGE an ihnen abprallen (siehe z. B. hier).

Sascha Liebermann

28. Oktober 2020

"Bedingungsarme Grundsicherung verlängern statt befristetes Krisengrundeinkommen für alle"...

 ...dafür plädiert Jürgen Schupp in einer Stellungnahme auf Seiten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er schreibt:

"Die befristete Aussetzung von Sanktionen, die vereinfachte Vermögensprüfung und auch die Erstattung der Wohnkosten sollten also vielmehr genutzt werden, diese Leistungen auch neuen Gruppen wie Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden oder Honorarkräften zu öffnen – und zwar mit einer Kultur von mehr Vertrauen seitens der Behörden. Die Klärung der Debatte, ob ein solches bedingungsärmeres System der sozialen Sicherung auch längerfristig die überlegene Alternative zu garantistischen Grundeinkommensmodellen darstellt, sollte auf die Zeit nach der Corona-Krise vertagt werden, wenn auch Fragen eines möglichen Missbrauchs der bestehenden Regelungen empirisch beantwortet werden können. Auf der Tagesordnung sollte das Thema Grundeinkommen auf jeden Fall bleiben."

Womöglich wäre es einfacher, den von ihm vorgeschlagenen Weg zu gehen, allerdings änderte er nichts an der grundsätzlichen Stigmatisierung von Leistungsbeziehern, denn die normative Basis dieser Sicherungsleistungen bliebe dieselbe. Es ist richtig, dass auch das in der Anhörung vorgeschlagene Netto-Grundeinkommen diese normative Basis nur vorübergehend aussetzen würde - aber immerhin. Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, was das normative Zentrum des Sicherungssystems sein soll: Erwerbstätigkeit oder Zugehörigkeit (hier mit Berechtigungsregelungen für Nicht-Staatsbürger)? Dazu könnte die Auseinandersetzung mit dem NGE beitragen und ebenso die Maßnahmen, die Schupp vorschlägt. Letztlich wird alles davon abhängen, ob der Wille da ist, den Sozialstaat auf ein anderes Fundament zu stellen, Ansatzpunkte dafür gibt es ganz einfache: die Freibeträge in der Einkommensteuer. Es gibt sie schon, sie stellen einen Rechtsanspruch dar - auch für diejenigen, die sie nicht brauchen, das scheinen nur selbst gestandene Sozialpolitiker nicht zu wissen.

Sascha Liebermann

20. Oktober 2020

"Garantieeinkommen und sozialer Arbeitsmarkt" - eine Veranstaltung auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie...


...und erstaunlich wenige Teilnehmener, wenn man bedenkt, wie weitreichend das Thema Grundeinkommen ist. In der Soziologie scheint das nicht viele zu interessieren, das ist doch erstaunlich. Hier geht es zum Programm der Veranstaltung.

Sascha Liebermann

22. September 2020

Warum nicht beide Seiten der Medaille benennen? Ralf Krämer über das Pilotprojekt Grundeinkommen

Ralf Krämer (siehe auch hier), Ver.di, schreibt darüber auf der Seite von Makronom. Der Beitrag reagiert auf einen von Jürgen Schupp, der Grenzen und Möglichkeiten des Pilotprojekts Grundeinkommen, das Mein Grundeinkommen im August lanciert hat, auslotet. In Variation eines Sprichwortes könnte man hier sagen, die Sprache macht die Musik und zeigt die Richtung an, aus der gedacht wird. Man nehme diese Formulierung:

"Das grundlegende Problem ist folgendes: Egal wie ein BGE und seine Finanzierung konkret aussehen würde, immer wäre es so, dass auf irgendeine Weise die über ein BGE verteilten Einkommen bzw. ihre Kaufkraft bei anderen Einkommen durch höhere Steuern oder Abgaben eingesammelt oder durch geringere Sozialleistungen und andere öffentliche Ausgaben kompensiert werden müssten."

Warum ist das ein "Problem"? Es wäre lediglich so, wie Krämer schreibt, dass dieses Geld eben "eingesammelt" werden müsste. Auch heute muss die Finanzierung von Sozialleistungen eingesammelt werden und selbst die Ansprüche an die Sozialversicherungen werden durch einen Generationenvertrag ermöglicht, d. h. die Ansprüche werden nicht von denen bedient, die sie selbst beziehen. Darüber hinaus ist die lapidare Feststellung, dass dies durch "geringere Sozialleistungen und andere öffentliche Ausgaben kompensiert werden" müsste, nur die Hälfte des Ganzen. Ein BGE in der genannten Höhe würde etliche Leistungen schlicht überflüssig machen, sie könnten umstandslos wegfallen, andere hingegen nicht. Wenn ein BGE bestimmte Leistungen ersetzen kann, sind sie nicht mehr nötig - oder soll das anders gemeint sein?

Auch diese Passage ist tendenziös in dem Sinne, dass nur eine Seite betont wird:

"Bei 1.200 Euro monatlich für Erwachsene und vielleicht die Hälfte für Kinder und Jugendliche müssten jährlich knapp 1,1 Billionen Euro ausgezahlt werden. Das entspricht knapp einem Drittel des Bruttoinlandsprodukts und weit über 40% des Volkseinkommens. Das ist mehr als momentan für alle Sozialleistungen zusammen aufgewendet wird, von denen ein Großteil auch mit einem BGE weiterhin notwendig wäre und weitere nur in jahrzehntelangen Übergangsprozessen umgebaut werden könnten."

Krämer nennt den absoluten Betrag, die Bruttokosten, verschweigt aber, dass es keine Grund- und vielleicht auch anderen Freibeträge mehr geben würde, die heute ebenso Bestandteil des Volkseinkommens sind und per direkter Steuer nicht angetastet werden dürfen. Der Grundfreibetrag leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her, wird dieses durch ein BGE gesichert, braucht es den Freibetrag nicht mehr. Genau dieser Zusammenhang wird in der Diskussion schon lange hergestellt, von Kritikern allerdings häufig übersehen. Wie lange ein Übergangsprozess dauern würde, hängt davon ab, welche Schritte gegangen werden in der Umsetzung. Es kann auch schneller gehen. Das vielzitierte Beispiel, Rentenansprüche seien doch Eigentumsansprüche und könnten nicht angetastet werden, verfängt nicht, denn die Frage ist, aus welcher Quelle die Ansprüche bedient werden. Und ja, man wird sich ein Übergangsszenario überlegen müssen, dessen Gestaltung ist eine eminent politische Frage.

Hier das Szenario, das Krämer fürchtet:

"Politökonomisch und die Kräfteverhältnisse im Kapitalismus berücksichtigend wäre im Gegenteil zu befürchten, dass die Kapitalseite ein BGE zu verschärfter Lohndrückerei, gegen Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge und gegen den Sozialstaat nützen könnte. Auf jeden Fall ist klar, dass ein BGE – so wie es auch mit dem bestehenden Sozialstaat der Fall ist – überwiegend von der lohnabhängigen Mehrheit der Bevölkerung selbst bezahlt werden müsste."

"Die Kapitalseite" - gab es denn massive Widerstände der Arbeitnehmerseite gegen Hartz IV? Waren die Gewerkschaften denn vehemente Gegner? Dass Bürger mit einem BGE in der Hand anders verhandeln könnten, schließt er völlig aus, weshalb? Er mag es ihnen nicht zutrauen, d. h. aber nicht, dass sie es nicht könnten. Ob sie es nutzen, wäre doch ihre Sache. Wenn sie nicht verhandeln wollten, ist das auch ihr gutes Recht. Ein BGE muss aus dem Volkseinkommen finanziert werden, ja, wie denn sonst? Welche Einkommen da herangezogen werden, ist eine politische Gestaltungsfrage, die nicht erst mit dem BGE heraufzieht, sondern sich schon immer gestellt hat und beantwortet werden musste. Genauso könnte Krämer gegen den Sozialstaat im allgemeinen argumentieren, da er aus Einkommen finanziert werden müsste.

"An dem Sachverhalt, dass in den kommenden Jahrzehnten weniger Erwerbstätige für mehr Ältere aufkommen müssen, würde ein BGE nichts ändern. Die Digitalisierung hat sich bisher gesamtwirtschaftlich nicht in beschleunigtem Produktivitätszuwachs und Beschäftigungsverlusten niedergeschlagen und wird das voraussichtlich auch in den nächsten Jahrzehnten nicht tun."



Die entscheidende Frage ist hier, wie deutet man die Abnahme der Arbeitszeit je Erwerbstätigem? Mehr Erwerbsverhältnisse, weniger Arbeitszeit pro Kopf, das könnte genauso heißen weniger Erwerbsverhältnisse und dasselbe Arbeitsvolumen, wenn es weniger Teilzeit gäbe. So einfach ist es also nicht (sein Kollege Kai Eicker-Wolf sah das in einem älteren Beitrag gar nicht so eindeutig, siehe  hier, wenn auch er in dieselbe Richtung wie Krämer argumentiert).

Weiter heißt es:

"Wenn tatsächlich durch Automatisierung und ökonomische Krisen künftig die Erwerbslosigkeit steigen würde, würde das die Finanzierungsbasis eines BGE ebenso belasten wie die der bestehenden Sozialsysteme. Denn letztlich müssen alle diese Leistungen immer aus der durch Erwerbsarbeit produzierten Wertschöpfung aufgebracht werden."

Wertschöpfung = Erwerbsarbeit? Kann sich Krämer denn nicht vorstellen, dass Sozialsysteme über Steuern finanziert werden, die auf alle Einkommen erhoben werden, auch die Unternehmenseinkommen? Seiner Logik zufolge müssten Arbeitsplätze erhalten werden, damit Sozialsysteme finanziert werden könnten!? Und wenn es - was er ja selbst schreibt - für die Wertschöpfung keiner menschlichen Arbeitskraft bedürfte?

Wären, womöglich, könnte, hätte:

"Solch starke und auch schon geringere Erhöhungen der Grenzabgabenbelastung hätten mit Sicherheit relevante Auswirkungen auf das Erwerbsverhalten, das ja im Mittelpunkt des Interesses stehen soll. Diese Wirkungen wären möglicherweise sogar deutlich stärker als die eines monatlichen Geldgeschenks von 1.200 Euro, die in der DIW-Studie untersucht werden. Insbesondere dürfte die Neigung zu informellen, nicht besteuerten Erwerbsaktivitäten (sprich Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft) als „Zuverdienst“ zum BGE erhöht werden."

Mutmaßungen auf der Basis der Vorstellung, dass Erwerbsengagement direkt mit der Abgabenbelastung zusammenhängt. Das würde sich erweisen müssen und ist keineswegs klar. Auch hier thematisiert Krämer nur eine Seite.

An einer Stelle allerdings trifft Krämers Kritik einen wichtigen Punkt, dass das Pilotprojekt Grundeinkommen wohl eher Missverständnisse befördere, da die Auszahlung nicht mit einer zugleich erfolgenden Besteuerung zu seiner Finanzierung versehen ist. Das getestete BGE ist eben, auch da würde ich folgen, ein Geldgeschenk und das ist etwas anderes, als ein durch ein Gemeinwesen bereitgestelltes BGE, das auch von diesem Gemeinwesen aufgebracht werden müsste. Das ist in seiner praktischen Bedeutung ein nicht zu unterschätzender Zusammenhang, von dem man allerdings auch sagen könnte: Wo es keine Mehrheit gibt, wird ein BGE ohnehin nicht eingeführt; wo es sie hingegen gibt, ist alles möglich.

Was das methodische Instrumentarium und die gesamte Anlage des Pilotprojekts samt wissenschaftlicher Begleitung betrifft, sehe ich das erheblich kritischer, wie ich an anderer Stelle schon dargelegt habe.

Sascha Liebermann

9. September 2020

Deutliche Kritik an Projektdesign, Forschungmethode und "Selbstmarketing" des Pilotprojektes


Siehe unsere Kommentare zu Feldexperimenten hier. Franzmann kommt auch auf andere Möglichkeiten der Erforschung möglicher Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu sprechen und bezieht sich hier auf fallrekonstruktive Verfahren.

8. September 2020

"Geld fürs Nichtstun..." oder dafür, zum Gemeinwesen zu gehören?

Der reißerische Titel des FAZ-Podcastes "Geld fürs Nichtstun: Ansturm auf das Grundeinkommen" gibt nicht das Maß an Differenziertheit wieder, das geboten wird. Der erste Gesprächspartner ist eine Gewinnerin der Grundeinkommensverlosung bei Mein Grundeinkommen. Zuerst rechtfertigt sie sich beinahe dafür, dass die Aussicht auf einen Geldgewinn für sie anfangs das wichtigste war, um an der Verlosung teilzunehmen. Dann berichtet sie, was sie damit gemacht hat, ziemlich unspektakuläre Dinge, die aus ihrer Lebenssituation naheliegen. Sicherheit war eine wichtige Erfahrung.

Jürgen Schupp berichtet über das Pilotprojekt, die gewaltige mediale Resonanz und das Erstaunen über die große Zahl an Anmeldungen für die Teilnahme. Erläutert wird auch, wie die Teilnehmer der Experimental- und der Kontrollgruppe ausgewählt werden. Die Grenzen des Projektes werden benannt und das gewaltige Finanzierungsvolumen, das aus Spenden bestritten werden soll. Wenn das gelingt, ist es Ausdruck einer großen Bereitschaft, das Projekt zu fördern, das haben die Spender von  Mein Grundeinkommen in der Vergangenheit aber auch schon gezeigt. Schupp hält es für wichtig angesichts der bevorstehenden Veränderungen über Sozialstaatsreform grundsätzlicher Art nachzudenken, er sieht das Problem der starken Ausrichtung des Sozialstaats an Sozialversicherungen und hält es für sinnvoll, sich mit Alternativen zu befassen und über sie zu streiten, das BGE sei eine solche.

Abschließend wird noch Patrick Bernau, selbst Mitarbeiter der FAZ befragt. Er fand die Idee eines BGE im ersten Moment charmant, als er noch jünger war. Seine Bedenken zur Finanzierung richten sich vor allem auf den Hinweis - hier bezieht er sich auf Götz W. Werner, der das BGE in die Diskussion gebracht habe (was so nicht richtig ist) -, dass es ein gewaltiges Sozialbudget gebe und die Finanzierung deswegen kein Problem sei. Bernau dekliniert dann durch, was es bedeuten würde, die Leistungen des Sozialbudgets durch ein BGE zu ersetzen (was kaum jemand ernsthaft vertritt), dafür bringt er ein interessantes Beispiel, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die auch wegfallen würde. Hier erwähnt er an keiner Stelle, dass mit der Einführung eines BGE der Anteil des Lohnes am Einkommen sich gewiss verändern würde, also nicht mehr dasselbe Gewicht hätte wie heute. Folglich wäre der Anteil der Lohnfortzahlung auch ein anderer. So viel Differenzierung müsste schon sein. Er erwähnt auch nicht, dass in einer Haushaltskonstellation mit verfügbaren BGE sich die Lage anders darstellen würde, wenn dort nur eine Person lebte oder mehrere (Kumulation der BGE). Die Einführung wäre also "sehr, sehr teuer". Was heißt teuer, aus welcher Perspektive? Es geht letztlich um die Aufteilung des Volkseinkommens, das erwirtschaftet wird, ein Teil für hoheitliche Aufgaben und die Einkommen der Mitarbeiter dort, ein Teil für Löhne, ein Teil für das BGE (das gleichwohl im öffentlichen Dienst Auswirkungen auf den Sold hätte). Auch das wird von Bernau nicht erwähnt. Würden denn angesichts der hohen Steuern (die Rede ist von 70%, ohne genauer zu werden) die "Leute" noch arbeiten, fragt Bernau sich, da doch heute schon viele in Teilzeit gehen? Bernau fragt aber nicht, weshalb sie in Teilzeit gehen, erwähnt die Steuerlast als Begründung, das mutet oberflächlich an, welche Gründe wären noch relevant? Ein BGE würde die "Leute" also eher vom "Arbeiten abhalten", dann gehen aber die Steuereinnahmen zurück. Weiter begründet wird das nicht. Darüber hinaus erhalte jeder das gleiche - Bernau erwähnt hier den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer mit keiner Silbe, der auch heute bei steuerbarem Einkommen greift. Wichtig sei noch, dass ein BGE gegen zwei Gerechtigkeitsprinzipien verstoße: 1) Wer mehr arbeitet, soll mehr kriegen - Verstoß? Genau das wäre beim BGE der Fall; 2) wer nicht arbeiten kann, dem wollen wir helfen - ja, das BGE stellt in Frage, dass dieses Sozialstaatsprinzip, das häufig mit Subsidiarität begründet wird, angemessen ist. Deswegen bedarf es einer öffentlichen Auseinandersetzung - auch weil hier wieder unbezahlte Arbeit unter den Tisch fällt. Außerdem sind bedarfsgeprüfte Leistungen eben nicht ausgeschlossen (z. B. Wohngeld), wenn denn das BGE nicht ausreichen würde. Hier würde wiederum die Haushaltssituation beachtet werden müssen. Er sieht im BGE sogar eine "gewisse Gefahr", sich um diejenigen nicht weiter zu kümmern, die vielleicht durch die Digitalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren, dann wäre es eine Stillhalteprämie für die "Verlierer des technischen Wandels". Dass dieses Schlagwort hier fällt, ist etwas überraschend. Bernau vertraut offenbar gar nicht zuerst einmal darauf, dass jemandem schon etwas einfallen wird, was er mit seinem Leben anfängt. Davon abgesehen enthebt es das Gemeinwesen nicht der Verantwortung dafür, sich arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragen zu stellen. Die ausgesprochen stark inkludierende Wirkung eines BGE kann sich Bernau offenbar nicht vorstellen - gerade im Unterschied zu heutigen Leistungen. Ganz ähnlich wie in diesem Podcast hatte er sich früher schon einmal geäußert, siehe hier.

Von der Demokratie (siehe auch hier) aus den Sozialstaat zu denken, das kommt im Podcast übrigens gar nicht vor.

Sascha Liebermann

7. September 2020

Zwei Einwände, zwei Antworten - auf das FAZ-Podcast zum Grundeinkommen


1. September 2020

"Was das BGE-Pilotprojekt leisten kann – und was nicht" - Jürgen Schupp...

...auf Makronom zu etwaiger Kritik am Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen und der wissenschaftlichen Begleitung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

20. August 2020

Berechtigte Frage...

...denn das ist für das Handeln entscheidend und die Schlüsse, die daraus gezogen werden können. Über intensive Gespräche und eine detaillierte Auswertung (Fallrekonstruktive Verfahren) könnte dies allerdings herausgefunden werden.

Sascha Liebermann

19. August 2020

Video der Pressekonferenz zum Pilotprojekt des DIW und Mein Grundeinkommen

Hier ein ausführliches Interview mit Jürgen Schupp, der für das DIW das Pilotprojekt wissenschaftlich begleitet.

11. August 2020

"Modellprojekt Grundeinkommen - Stochern im Nebel oder Licht am Horizont?" - im Gespräch mit Jürgen Schupp...

...in der Reihe Sommer-Talk des Grünen Netzwerks Grundeinkommen. Hier geht es zum Video.

Gleich zu Beginn berichtet Jürgen Schupp, der am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung tätig ist und zugleich eine Professur an der FU Berlin innehat darüber, wie sich seine Sicht auf das Grundeinkommen gewandelt hat.

Unsere Beiträge zur Frage, welcher Stellenwert Modellprojekten bzw. Feldexperimenten zukommt, um Erkenntnisse zum Grundeinkommen zu gewinnen, finden Sie hier.

Sascha Liebermann

10. August 2020

Jürgen Schupp zum befristeten Grundeinkommen in Entwicklungsländern


14. Februar 2020

"Bedingungsloses Grundeinkommen: viel Zustimmung, aber auch große Ablehnung"...

...ein Überblick über den Stand der Diskussion bietet Jürgen Schupp in Wirtschaftsdienst.

Siehe frühere Beiträge zu Ausführungen Schupps von uns hier.

24. Januar 2020

"Lessons from the Finnish basic income trial"...

...eine Veranstaltung am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), am 28. Januar. Teilnehmen werden Olli Kangas (University of Turku, Finnland, Leiter des Forschungsteams zum damaligen Experiment), Michael C. Burda (Professor, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität Berlin) und Jürgen Schupp (DIW, FU Berlin).

Die Berichterstattung zum damaligen Experiment war nicht gerade von Nüchternheit geprägt, daran ließ sich gut ablesen, worum es beim Grundeinkommen geht, um's Ganze.

Unsere Beiträge zu Feldexperimenten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

13. November 2019

Gewährung des Existenzminimums - Vollsanktion aber grundsätzlich immer noch möglich...

...das wird nicht deutlich in einem Interview mit Jürgen Schupp (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), das in der taz veröffentlicht wurde. Darin äußert sich Schupp zu den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II.

Gegen Ende heißt es:

"In Verbindung mit Ihrem Namen stößt man auf das Thema „bedingungsloses Grundeinkommen“. Ist das die Lösung?

Na ja, ich habe zumindest für Offenheit gegenüber solchen Reformmöglichkeiten plädiert. Das Nichtbefolgen von Eingliederungsvereinbarungen führt regelmäßig zu Sanktionen. Dafür ist unheimlich viel Bürokratie notwendig. Das Grundeinkommen könnte da durchaus einen Ausweg darstellen. Aber ich würde den heutigen Urteilsspruch auch als Bekenntnis der Gewährung eines Grundeinkommens interpretieren. Selbst wer sich dem Erwerbssystem völlig verweigert, behält dennoch seinen Anspruch auf eine bedarfsgeprüfte Grundsicherung; allerdings 30 Prozent weniger als das derzeitige Existenzminimum."

Die Stoßrichtung seiner Ausführungen ist nachvollziehbar und trifft einen wichtigen Punkt. Ein Existenzminimum, das tatsächlich nicht entzogen werden könnte, markierte eine Untergrenze. Doch ein entscheidender Unterschied fällt unter den Tisch: wer sich vor wem zu rechtfertigen hat, der Leistungsbezieher vor der die Leistung bewilligenden Behörde, die den Gesetzgeber und damit die Rechtsgemeinschaft der Bürger vertritt. Damit ist die Gewährung des Existenzminimums zwar vom Gesetzgeber gewollt, zugleich aber mit dem Emblem versehen, nicht der gewünschte Normalfall zu sein, denn die Leistung stellt einen Notfall dar. Auf diese Weise wird normativ herausgehoben, welches Handeln wünschenswert ist und welches nicht. Davon wirklich wegzukommen erlaubt auch eine sanktionslose Gewährung des Existenzminimums nicht, die den Zielen des heutigen Sozialstaats - Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt - auch widersprechen würde. In Randnummer 209 des Urteils wird die Möglichkeit einer Vollsanktion immer noch zugestanden (siehe hier).

Sascha Liebermann