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30. August 2023

"Eine Billion für's Nichtstun"...

..., wenn so ein sachorientierter Titel aussieht, dann ist von Kolja Rudzios Beitrag auf Zeit Online über die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht viel zu erwarten. Vielleicht ist der Beitrag aber auch besser als der Titel. Derselbe Autor hat schon zu Beginn der jüngeren Grundeinkommensdebatte seine Einschätzung deutlich gemacht, an der sich trotz intensiver Diskussion wenig geändert zu haben scheint.

Wir lassen den vermeintlich witzigen Auftakt aus, der eine sachliche Auseinandersetzung nicht erwarten lässt, dann aber vom Autor selbst gegen den Strich gebürstet wird. Die Studie wird vorgestellt, die eine Finanzierbarkeit ermittelt zu haben beansprucht, "auch wenn andere Experten das bezweifeln", wie Rudzio schreibt. Ja, bezweifeln kann man viel, wissenschaftlich ist das nicht relevant, solange es nicht mit konkreten Argumenten unterlegt wird. 

Rudzio schreibt dann:

"Eine mögliche Variante für das realistische Grundeinkommen sieht nach den Angaben des Vereins so aus: Jeder Erwachsene erhält 1.200 Euro im Monat, für jedes Kind gibt es 600 Euro. Zugleich wird die Einkommensteuer deutlich erhöht, der Steuersatz beträgt für Einkommen jeder Höhe einheitlich ("Flat Tax") 50 Prozent. Außerdem werden entlastende Regelungen wie etwa der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge oder die Anrechnung von Werbungskosten abgeschafft. Zusätzlich werden eine Vermögenssteuer und eine hohe CO₂-Steuer (200 Euro pro Tonne) erhoben. Zudem müssten etliche Sozialleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Bafög oder der Unterhaltsvorschuss gestrichen werden. Obwohl das alles nach einer Belastungsorgie klingt, hätten nach der DIW-Modellrechnung im Ergebnis 83 Prozent der Bevölkerung mehr Geld als heute zur Verfügung, nur 10 Prozent wären finanziell schlechter gestellt. Und die Zahl der armutsgefährdeten Menschen würde von 13 auf 4 Millionen sinken."

Man sieht hieran schon, was alles in Berechnungen einbezogen werden muss, wenn sie aussagekräftig sein können sollen. So vergessen manche Kritiker eines BGE, die der Auffassung sind, als Gutverdiener benötigen sie es nicht, dass sie selbst in den Genuss des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer gelangen,  für den sie nichts tun, der als Rechtsanspruch aber garantiert ist.

Rudzio kommt dann auf "Haken" der Studie zu sprechen:

"Allerdings haben die DIW-Studie und das von ihr abgeleitete Internettool einige Haken. Der wichtigste: Das Modell berücksichtigt nur, wie sich das Geld durch die Einführung des Grundeinkommens neu verteilen würde, wenn die Menschen sich in dem neuen System genauso verhalten würden wie heute. Wenn also die Minijobber, Selbstständigen, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten alle genauso viel arbeiteten wie zuvor. Es unterstellt, dass niemand wegen des Grundeinkommens früher in Rente ginge, sich ein zusätzliches Sabbatical gönnen würde. Und dass auch Investoren, Vermögende und Unternehmer exakt so weitermachen würden wie bisher – trotz der radikalsten Steuer- und Sozialreform der Geschichte. Realistisch ist das nicht. Doch die Verhaltensänderungen zu prognostizieren, sei mit sehr großer Unsicherheit verbunden, sagt der DIW-Forscher Bach. Deshalb enthält sein Rechenmodell gerade das nicht, was den Reiz des Grundeinkommens ausmachen könnte – eine andere Art zu leben."

Warum ist das ein Haken, es sei denn, es wäre ein Haken aller Simulationsmodelle, die ja keine Auskunft über Realentwicklungen geben, sondern darüber, was auf der Basis von Annahmen sich entwickeln könnte, wenn... . Dabei ist stets entscheidend, welche Annahmen zugrundeliegen, müssen dabei in jede Richtung berücksichtigt werden, was aber selten geschieht (siehe siehe auch hier und hier) - und bleiben trotz allem Simulationen. Statt durch Simulation etwas zu erschließen, was man nicht erschließen kann, läge es viel näher, auf solche Untersuchungen zu setzen, die etwas über handlungsleitende Überzeugungen heute zu erkennen geben (siehe hier und hier), dazu bedürfte es anderer Datentypen, solcher, wie sie in der sogenannten qualitativen Forschung genutzt werden. Denn dann ließe sich zumindest vergleichen, ob das BGE an den Voraussetzungen dafür, dass sich diese Überzeugungen herausbilden und entfalten können, etwas ändern würde. Man könnte darüber hinaus nach den Voraussetzungen der Demokratie in Deutschland fragen und worauf unsere politische Ordnung setzt, auch da finden sich Antworten, was Mündigkeit und Autonomie betrifft.

Am Ende fragt Rudzio:

"Wer hat nun recht? Die DIW-Studie widerspricht dem Ergebnis der ifo-Forscher nicht direkt, denn sie blendet eben alle denkbaren Verhaltensänderungen aus. Was wirklich nach Einführung des Grundeinkommens passieren würde, lässt sie offen. Die ifo-Experten haben dagegen auch dafür eine Berechnung vorgelegt. Mit dem ernüchternden Ergebnis: Das Grundeinkommen bleibt eine ­Utopie."

Die Studie, auf die sich der Autor hier bezieht, muss die gutachtliche Stellungnahme des wissenschaftlichens Beirats beim Bundesministerium der Finanzen sein. In der Kurzfassung zum Gutachten steht z. B. in der Schlussbetrachtung der Kurzfassung zu Verhaltensänderungen:

"Simulationsrechnungen zeigen, dass bereits die Einführung eines partiellen BGE in Höhe der derzeit geltenden Regelsätze in der Grundsicherung zu weitreichenden negativen Arbeitsangebotsreaktionen führt. Ein wirklich existenzsicherndes BGE ist nicht mehr aufkommensneutral zu finanzieren."

Keineswegs werden darin "alle denkbaren Verhaltensänderungen" simuliert, sondern nur solche, die zu den gewählten Annahmen passen. Wie aber wäre es, wenn andere Annahmen getroffen würden, die z. B. der Demokratie innewohnen? Weshalb werden sie nicht einbezogen, solche, wie sie z. B. Stefan Bach formuliert hat? 

Weitere Kommentare von unserer Seite zu Ausführungen des Autors finden Sie hier.

Sascha Liebermann

29. September 2022

"Etwa 1,1 Millionen Menschen in Deutschland besuchen Tafeln –...

 ...vor allem Alleinerziehende und Getrenntlebende überdurchschnittlich häufig", heißt es im DIW-Wochenbericht.

4. August 2022

"Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen"...


....darum geht es in einem Teil des DIW-Wochenberichts 31/22. Berichtet wird unter anderem über eine standardisierte Befragung von Langzeitarbeitslosen und deren Einschätzung des Reformvorhabens, in der Grafik wird das Ergebnis dargestellt. Interessant sind die Ergebnisse bezüglich der Vorstellung darüber, wie das System ausgenutzt werde und die Einstellung zur Abschaffung von Sanktionen. Dass gerade Leistungsbezieher sich nicht rundweg gegen Sanktionen aussprechen mag manchen überraschen, der ein verklärtes Bild davon hat, wie diejenigen ein Sozialstaatsgefüge betrachten, die davon betroffen sind. Fachlich betrachtet ist das Ergebnis gar nicht überraschend. Was eine solche Befragung aufgrund ihrer methodischen Grenzen nicht freilegen kann, ist die konkrete Haltung der Befragten zu diesem Komplex, die Widersprüchlichkeit ihrer Auskünfte und die viel weniger klare Abgrenzung in den Haltungen zu verschiedenen Fragen. Um das zutage zu fördern wären nicht-standardisierte Forschungsgespräche hingegen sehr geeignet (offene Interviews), die dann detailliert ausgewertet werden müssen (zur Diskussion dazu siehe z. B. hierhierhier und hier).

Sascha Liebermann

29. Juli 2022

"Folgen der Inflation treffen untere Mittelschicht besonders"

5. Februar 2021

Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik - Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

"Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären."

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

Ist das ein Aufruf zur Fahrlässigkeit? Keineswegs, wenn man sich in der Forschung nicht auf Feldexperimente konzentrierte, sondern die handlungsleitenden Überzeugungen von Entscheidungen untersucht, die bislang vorgefunden werden können. Denn immerhin haben sie sich auf der Basis einer Lebenspraxis herausgebildet, die von der Seite der politischen Grundordnung auf die Selbstbestimmung der Bürger setzt und ihnen zumutet, alle Entscheidungen ihr eigenes Lebens betreffend auch alleine treffen zu müssen(!). Wer damit nicht zurande kommt, soll(!) sich Hilfe holen. Das gilt für alle Lebensbereiche gleichermaßen, nur im Falle der Einkommenserzielung existiert eine normative Engführung dahingehend, dass diese über Erwerbstätigkeit erfolgen soll(!). Wie mit diesen Zumutungen der Selbstbestimmung umgegangen wird, lässt sich also sehr genau durch Forschung untersuchen, ohne allerdings die Offenheit der Zukunft, die Ungewissheit dahingehend, was denn nun die Bürger mit dem BGE anfangen werden, schließen zu können. Schupp fordert zurecht, dass es eine "grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft", die sich dem bislang weitgehend verschließt, geben müsse und "empirische Studien" wichtig seien, hier allerdings gibt es sehr unterschiedliche methodische Zugänge, über die ebenfalls diskutiert werden müsste, denn "empirisch" heißt heute in der Regel, dass mit standardisierten Daten geforscht wird. Darauf hatte ich hier schon einmal hingewiesen. 

Abschließend heißt es:

"XING News: Für wie realistisch halten Sie Befürchtungen, dass ein Grundeinkommen die Menschen in großer Zahl dazu verleitet, einfach gar nichts mehr zur Gesellschaft beizutragen?

Jürgen Schupp: Diesen Befürchtungen liegt ein eher negatives Menschenbild zugrunde, das ich nicht teile, und das auch von den bisherigen Forschungsergebnissen nicht gedeckt wird. Zum Beispiel zeigt eine Studie aus Finnland, dass Bürgerinnen und Bürger von sich aus Jobs aufnehmen, wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Das System, das wir zurzeit in Deutschland haben, betont eher zu stark Sanktionen. Ein Staat hingegen, der ein Grundeinkommen zahlt, ist erst einmal großzügig, verlangt im Gegenzug aber auch eine gewisse Loyalität, Ehrlichkeit und Vertrauen in das Staatswesen."

Wie realistisch das "Menschenbild" des Grundeinkommens ist, ist keine "philosophische" Frage, wie manche meinen und schon früher ist diese Debatte nicht alleine philosophisch geführt worden, wie Schupp zuvor andeutet. Einmal mehr wird an dieser Passage deutlich, wie sehr die politische Grundordnung Deutschlands in ihren Voraussetzungen viel zu wenig bis gar nicht in Augenschein genommen wird, wenn es um das Menschenbild geht. Wir haben in Deutschland zwei Menschenbilder, die im Widerspruch zueinander stehen. Das Menschenbild des Grundgesetzes steht auf der einen, das unseres Sozialstaats auf der anderen Seite - ein eklatanter Widerspruch. Fragt man sich nun, vor welchem Maßstab sich der Sozialstaat in seiner Ausgestaltung zu bewähren hat, dann ist es die politische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz niedergelegt und schon lange praktiziert wird. Eine Umgestaltung des Sozialstaats dahingehend ist also überfällig, denn in seiner heutigen Form leitet er sich nicht aus der politischen Verfasstheit ab. Das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit der Bürger. Alleine von hier aus ergibt sich schon Handlungsbedarf.

Sascha Liebermann

28. Oktober 2020

"Bedingungsarme Grundsicherung verlängern statt befristetes Krisengrundeinkommen für alle"...

 ...dafür plädiert Jürgen Schupp in einer Stellungnahme auf Seiten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er schreibt:

"Die befristete Aussetzung von Sanktionen, die vereinfachte Vermögensprüfung und auch die Erstattung der Wohnkosten sollten also vielmehr genutzt werden, diese Leistungen auch neuen Gruppen wie Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden oder Honorarkräften zu öffnen – und zwar mit einer Kultur von mehr Vertrauen seitens der Behörden. Die Klärung der Debatte, ob ein solches bedingungsärmeres System der sozialen Sicherung auch längerfristig die überlegene Alternative zu garantistischen Grundeinkommensmodellen darstellt, sollte auf die Zeit nach der Corona-Krise vertagt werden, wenn auch Fragen eines möglichen Missbrauchs der bestehenden Regelungen empirisch beantwortet werden können. Auf der Tagesordnung sollte das Thema Grundeinkommen auf jeden Fall bleiben."

Womöglich wäre es einfacher, den von ihm vorgeschlagenen Weg zu gehen, allerdings änderte er nichts an der grundsätzlichen Stigmatisierung von Leistungsbeziehern, denn die normative Basis dieser Sicherungsleistungen bliebe dieselbe. Es ist richtig, dass auch das in der Anhörung vorgeschlagene Netto-Grundeinkommen diese normative Basis nur vorübergehend aussetzen würde - aber immerhin. Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, was das normative Zentrum des Sicherungssystems sein soll: Erwerbstätigkeit oder Zugehörigkeit (hier mit Berechtigungsregelungen für Nicht-Staatsbürger)? Dazu könnte die Auseinandersetzung mit dem NGE beitragen und ebenso die Maßnahmen, die Schupp vorschlägt. Letztlich wird alles davon abhängen, ob der Wille da ist, den Sozialstaat auf ein anderes Fundament zu stellen, Ansatzpunkte dafür gibt es ganz einfache: die Freibeträge in der Einkommensteuer. Es gibt sie schon, sie stellen einen Rechtsanspruch dar - auch für diejenigen, die sie nicht brauchen, das scheinen nur selbst gestandene Sozialpolitiker nicht zu wissen.

Sascha Liebermann

14. September 2020

„Pilotprojekt Grundeinkommen“ – Einsichten und Aussichten

Zum zweiten Mal schon hat der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens in diesem Jahr erhebliche mediale Aufmerksamkeit gefunden. Als aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus im Frühjahr Kontaktbeschränkungen erlassen wurden, in deren Folge Einkommen für viele Bürgerinnen und Bürger wegbrachen und sich die Frage stellte, wie dem begegnet werden könnte, wurde das BGE medial aufgegriffen. Auch gab es Petitionen auf verschiedenen Wegen, die zumindest für die Zeit der Krise eine Art Grundeinkommen vorschlugen. Im vergangenen August wiederum war der Anlass ein anderer. Michael Bohmeyer, Gründer des Berliner Vereins „Mein Grundeinkommen“, kündigte unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ in einer Pressekonferenz an, ein Pilotprojekt zum Grundeinkommen durchführen zu wollen. An seiner Seite waren zwei Wissenschaftler, die die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens erläuterten und das Studiendesign vorstellten. An Superlativen bei der Vorstellung der Studie wurde nicht gespart, wie jüngst auch Manuel Franzmann konstatiert hat, allerdings ist der Verein Mein Grundeinkommen bislang schon nicht durch sachliche Berichte über seine Aktionen aufgefallen, obwohl diese ja durchaus spektakulär waren. Welcher Verein kann schon von sich sagen, dass er monatlich über 600 000 Euro per Spenden einsammelt? Besonders irritierend ist das Auftreten, da es sich um ein Forschungsprojekt handelt, die Offenheit des Ergebnisses zwar hervorgehoben wurde, zugleich aber der Verein seinen Erfolg angesichts bisheriger Gewinner eines Grundeinkommens und ihrer Erfahrungen stets herausstellte. Das soll nun keinesfalls gegen die Durchführung des Projekts sprechen und auch die Seriosität der involvierten Wissenschaftler nicht in Frage stellen, ist aber zumindest eine irritierende Ausgangskonstellation, auch wenn in das Wissenschaftssystem schon von längerer Zeit selbst eine gewisse Marketinghaltung Einzug gehalten hat. Jürgen Schupp, der an der FU-Berlin Professor für Empirische Sozialforschung und zugleich Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, war nicht nur in der Pressekonferenz dabei, er bezog danach mehrfach in den Medien Stellung und hat damit eine besondere Position inne. Das DIW kündigte ebenfalls in einer Pressemitteilung das Vorhaben an und der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, begleitete die Ankündigung mit einer Stellungnahme, in der er – der sich bislang stets gegen ein BGE ausgesprochen hatte – die Erprobung befürwortete. Dass es nun zu einem solchen Pilotprojekt überhaupt kommen konnte, verdankt sich der jahrelangen, beharrlich geführten öffentlichen Diskussion, die medial leider häufig nicht angemessen differenziert dargestellt wird.

Nach der Vorstellung der ersten Studie, zwei weitere sollen sich anschließen, in der zu Beginn vorgesehen war, dass 120 Teilnehmer über den Zeitraum von drei Jahren ein Grundeinkommen erhalten, gab es rasch mehr als die eine Million nötigen Bewerber, um eine statistisch relevante Auswahl an Probanden zu erhalten. Ebenso überstieg das Spendenaufkommen bald das erwartete Maß, so daß mehr als nur 120 Personen ein Grundeinkommen über drei Jahre erhalten können. Methodisch folgt die Studie einem randomisiert kontrollierten Studiendesign, wie es aus der medizinischen Forschung bekannt ist, um z. B. die Wirkung von Medikamente oder einzelnen Wirkstoffen zu untersuchen. Es gibt dementsprechend eine Behandlungsgruppe mit Teilnehmern, die ein Grundeinkommen erhalten und eine Kontrollgruppe ohne. Beide werden über die Laufzeit der Studie miteinander verglichen werden. Es handelt sich nun nicht einfach nur um eine Studie, das sei hier angefügt. Angesichts dessen, dass das BGE seit Jahren schon als alternativer Weg sozialer Basiseinkommenssicherung betrachtet wird, werden die Ergebnisse öffentlich rezipiert und womöglich auf die Diskussion zurückwirken. Das war schon bei den bisherigen Feldstudien der Fall, zuletzt bei derjenigen in Finnland, die eine enorme Berichterstattung begleitete, zu der auch Falschmeldungen gehörten. Es wäre zu wünschen, dass die Berichterstattung zu diesem Pilotprojekt differenzierter erfolgt, denn gerade am Beispiel Finnlands konnte mit Erschrecken festgestellt werden, wie voreingenommen - in beide Richtungen - berichtet wurde, was erst die Präsentation des vorläufigen Berichts und dann des Endberichts weitgehend beendete.

Jürgen Schupp selbst hat sich seit Vorstellung der Studie zu Kritik am Studiendesign geäußert, die auch aus der community of scientists kam, ebenso aber wurden aus der Politik Vorbehalte angemeldet und die Ergebnisse in Frage gestellt. Wer jedoch schon alles weiß, kann man da wohl nur sagen, muss nicht mehr nachdenken und schon gar nicht forschen. Einem Projekt also per se abzusprechen, dass etwas herausgefunden werden kann, ist unredlich. Gleichwohl aber lassen sich berechtigte Fragen zum Forschungsdesign, der methodischen Anlage und den etwaigen praktischen Folgen eines solchen Projektes stellen.

Der Studie ist zuerst einmal zugute zu halten, dass sie ins Offene erfolgt; die relevanten Daten müssen sorgfältig erhoben und ausgewertet werden – das geschieht vorwiegend mittels standardisierter Verfahren („quantitative Forschung“). In der Projektmappe der Studie wird allerdings auch „qualitative Forschung“ erwähnt, es sollen offenbar Forschungsgespräche geführt und mit den standardisierten Daten aus den Befragungen verglichen werden. Wie diese Gespräche ausgewertet werden, wird dort nicht dargelegt. Um die Tragweite des Projekts bzw. der Studie zu ermessen, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen zu verstehen sowie sich Klarheit über die Methoden der Datenerhebung und -auswertung zu verschaffen, denn alles zusammen entscheidet darüber, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen gezogen werden können – und welche nicht. Solche Zusammenhänge sind für Laien nicht leicht nachzuvollziehen, weil sie gewisse Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Methoden und ihrer Implikationen voraussetzen. Das gilt ganz besonders für die Tradition der "qualitativen" Forschung, da sie in der Regel öffentlich wenig bekannt ist. Trotzdem soll hier zumindest grob skizziert werden, worum es dabei geht, da heutzutage die Öffentlichkeit häufig mit Ergebnissen aus wissenschaftlichen Studien konfrontiert ist.

Standardisierte Daten, wie sie in der „empirischen Sozialforschung“ (ohnehin ein vereinnahmender Begriff, in diesem Handbuch wird er weiter ausgelegt) genutzt werden, charakterisiert, dass die Lebenspraxis in ihrer konkreten Gestalt darin nur derart zum Ausdruck kommt, wie es die erhobenen Merkmale (Alter, Zufriedenheit, Geschlecht usw.) und die ihnen zugeordneten Antwortmöglichkeiten zulassen. Wer schon einmal an einer Befragung teilgenommen hat, weiß um dieses Phänomen. Die Befragten können sich nicht in ihrer Sprache äußern, was den Zugang zu ihren konkreten Weltdeutungen verstellt. Sie in Erfahrung zu bringen, ist aber unerlässlich, um zu verstehen, weshalb sie handeln, wie sie handeln. Die Form der standardisierten Datenerhebung greift damit recht oberflächlich und grob Einstellungen ab, ohne auf Deutungsmuster und handlungsleitende Überzeugungen der betreffenden Personen zugreifen zu können. Sie aber sind für die Entscheidungsfindung in der Praxis maßgeblich. Diese methodischen Beschränkungen standardisierter Verfahren bei der Erforschung der sinnstrukturierten Welt humaner Lebenspraxis sind erheblich, weswegen es immer wichtig ist, die Frage zu beantworten, ob die eingesetzten Verfahren für den visierten Zweck aufschlussreich sind. Das ist nun keine neue Erkenntnis, bedenkt man aber, dass der allergrößte Teil sozialwissenschaftlicher Forschung mit standardisierten Verfahren erfolgt, kann man von einer erheblichen Schieflage sprechen. Um also über die Lebenspraxis Konkretes zu erfahren, das in seiner Erzeugungsdynamik das Handeln verstehen ließe, wären Verschriftungen von technischen Aufzeichnungen offener Forschungsgespräche und Gruppendiskussionen, Interaktionen sowie Tagebücher, Korrespondenz u.a. erheblich aufschlussreicher. Eine entsprechende Auswertung müsste dann mit Verfahren der hermeneutischen fallrekonstruktiven Forschung erfolgen. Darüber ist in der Projektdarstellung nichts zu erfahren, der Verweis auf "qualitative" Forschung sagt noch nichts darüber, wie die Auswertung erfolgen soll.

Neben diesen methodischen Eigenheiten ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen einer befristeten Feldstudie Beschränkungen, über deren Folgen auch international diskutiert wird (siehe z.B. hier und hier).

Die Feldstudie setzt das Erwerbsgebot nicht außer Kraft, es bleibt für die Studienteilnehmer als Rechtfertigungszusammenhang ihres Handelns während der Projektlaufzeit bestehen. Was bedeutet das für die zu erwartenden Ergebnisse? Entscheidungen, die Probanden während des Projekts treffen, müssen sich sowohl in der Gegenwart angesichts ihres privilegierten Status als Grundeinkommensbezieher während des Projekts als auch in der Zukunft, nach Ablauf des Projekts, als vernünftig erweisen können. Das galt und gilt übrigens ebenso für die Gewinner der Verlosungen von Mein Grundeinkommen und das gilt ebenso für Lotteriegewinner, die in der Forschung manchmal als BGE-verwandt betrachtet werden, weil sie aufgrund des Gewinns auf Erwerbstätigkeit verzichten könnten. Die Geltung des Erwerbsgebots wird also durch die Befristung des Projekts auf drei Jahre sogar eher noch verstärkt, weil die Grundeinkommensbezieher einen privilegierten Status innehaben. Erkennbar ist die Wirkung des Erwerbsgebots als einer Norm an dem schon lange als strukturelle Stigmatisierung Erwerbsloser bekannten Phänomen. Denn sie rührt ebenfalls daher, dass das Erwerbsgebot, das zugleich Fundament des Sozialstaates ist, weiter seine normative Wirkung entfaltet, auch wenn jemand nicht (z. B. Erwerbslose und Nicht-Erwerbstätige) oder noch nicht (z. B. Schüler und Studenten) erwerbstätig ist. Entscheidungen, die Probanden während der Projektlaufzeit treffen, wären also stets ins Verhältnis zum Setting des Projekts zu setzen, was die Auswertung komplexer und anspruchsvoller macht, als es auf den ersten Blick scheint.

Neben diesen beiden Einwänden, die sich auf methodische Beschränkungen und die Studienanlage beziehen, gibt es noch einen anderen, der legitimatorischer Art ist. Er wird erst verständlich, wenn Projektziel und Lebenswirklichkeiten in der Gegenwart ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das Pilotprojekt will herausfinden, wie Teilnehmer mit einem BGE umgehen, welche Entscheidungen sie treffen, wie es sich mit der Erwerbsteilnahme verhält. Hier stellt sich schon die Frage, was denn „positive Wirkungen“ wären, auf die es dem Projekt ankommt, wer entscheidet über den Maßstab, auf dessen Basis diese Bewertungen vorgenommen werden? Will man hier keinen solchen Maßstab willkürlich einführen (z. B. Verbesserung der Gesundheit, höhere Erwerbsbeteiligung oder nicht zu stark abnehmende, ehrenamtliches Engagement usw.), dann bliebe nur einer, der in der Lebenspraxis selbst und der für sie maßgebenden politischen Ordnung enthalten ist. Damit würde man dem Dilemma entgehen, in das alle Feldexperimente sozialwissenschaftlicher Art geraten, die Maßstäbe von außen einführen. Wie steht es darum?

Für die Lebensverhältnisse in Deutschland und die entsprechende politische Ordnung – nur sie sind für das Projekt relevant – gelten hohe Erwartungen an Autonomie, also daran, Entscheidungen mit Anspruch auf Begründbarkeit zu treffen und diese auch zu verantworten. Autonomie ist eine Norm. Das ist nicht nur im Alltag auf einfache Weise zu beobachten, es ist der politischen Ordnung eingeschrieben, man denke hier nur an Art. 20 GG. Von der Autonomie – also der Mündigkeit der Bürger – wird schlicht ausgegangen, sie gilt als Voraussetzung, vor der sich alle verantworten müssen, und zwar immer im Verhältnis dazu, was ihre Entscheidungen für ihre individuelle Lebensführung bedeuten und was für das Gemeinwesen. Entsprechend werden die Befugnisse des Staates, in diese Autonomie einzugreifen, beschränkt und sind, wo dennoch eingegriffen wird, außerordentlich begründungspflichtig (man denke hier nur an die Einschränkungen der letzten Monate). Wenn also diese Autonomie Voraussetzung des gegenwärtigen Zusammenlebens und der darauf gründenden politischen Ordnung ist, was „testet“ dann das „Pilotprojekt Grundeinkommen“? Erwerbsteilnahme ist kein Gebot, das aus der politischen Ordnung folgt, aus gutem Grund gibt es keine Zwangsarbeit sondern freie Berufswahl. Ist das Ziel des Projekts dann nicht, etwas zu testen, was schon lange in Geltung ist, unsere Lebensverhältnisse ohne auszeichnet, ob uns das gefällt oder nicht? Dann wäre die praktische Folge dieses Tests, dass er in Frage stellt, ob es denn so ist, wie es ist, und ob das „positiv“ ist. Praktisch würde damit nicht nur in Frage gestellt, ob denn diese Autonomie tatsächlich Grundlage und Norm unseres Zusammenlebens ist, sondern auch, ob sie angemessen ist. Damit stelle das Pilotprojekt die Gegenwart in Frage, spricht ein Misstrauen in die Mündigkeit der Bürger aus und stellt sie zur Disposition, je nachdem, wie dann die Ergebnisse ausfallen.

Dieser Einwand ist weit über die Grundeinkommensdiskussion hinaus von Bedeutung, weil die Demokratie in ihren Grundfesten damit in Frage gestellt wird. Das ist ein zeitdiagnostisch äußerst wichtiges Phänomen, das zu untersuchen eigens sinnvoll wäre.

Sascha Liebermann

9. September 2020

Deutliche Kritik an Projektdesign, Forschungmethode und "Selbstmarketing" des Pilotprojektes


Siehe unsere Kommentare zu Feldexperimenten hier. Franzmann kommt auch auf andere Möglichkeiten der Erforschung möglicher Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu sprechen und bezieht sich hier auf fallrekonstruktive Verfahren.

1. September 2020

"Was das BGE-Pilotprojekt leisten kann – und was nicht" - Jürgen Schupp...

...auf Makronom zu etwaiger Kritik am Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen und der wissenschaftlichen Begleitung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

20. August 2020

Berechtigte Frage...

...denn das ist für das Handeln entscheidend und die Schlüsse, die daraus gezogen werden können. Über intensive Gespräche und eine detaillierte Auswertung (Fallrekonstruktive Verfahren) könnte dies allerdings herausgefunden werden.

Sascha Liebermann

19. August 2020

"Zeit, ein Experiment zu wagen" - überraschende Sympathien Marcel Fratzschers für ein Bedingungsloses Grundeinkommen...

... so in seinem Beitrag bei Zeit Online zu lesen, und zwar anlässlich der Bekanntmachung, dass das DIW die wissenschaftliche Begleitung für ein Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen übernommen hat. Darin schreibt er, dass ein BGE diskussionswürdig sei angesichts der Schwächen des bestehenden Sozialstaats. Die Kritiker würden es sich leicht machen:"Dessen Gegner sind schnell darin, die Risiken und Gegenargumente aufzuzählen – meist zu schnell. Sie sagen, ein bedingungsloses Grundeinkommen gebe Menschen Anreize, nicht mehr zu arbeiten. Es sei ungerecht, da einige Menschen sich weniger anstrengen könnten und letztlich auf Kosten der anderen leben würden."

Um dann zu schreiben:

"Ich war lange Zeit ein Kritiker des bedingungslosen Grundeinkommens. Mir schienen die Gegenargumente überzeugender. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher – und ich bin überzeugt, dass niemand sich seiner oder ihrer Argumente für oder gegen das bedingungslose Grundeinkommen wirklich sicher sein kann. Denn wir wissen schlicht nicht, wie es genau funktionieren und welche Nebenwirkungen es entfalten würde."

Das ist doch recht erstaunlich und begrüßenswert, bedenkt man, wie entschieden er sich früher dagegen geäußert hat, siehe meine Kommentare dazu hier und hier (oder auch in dieser kurzen Radiodiskussion zwischen ihm und mir). Ist das vielleicht auch ein wenig Werbung für die wissenschaftliche Begleitung? Denn es ist ja nicht so, dass man gar nichts sagen könnte, es ist nur die Frage, wie man zu entsprechenden Schlussfolgerungen kommt, welchen Datentypen man dazu nutzt und wie sie ausgewertet werden. Und dass ein solches Pilotprojekt dazu führt, "wirklich sicher sein" zu können, scheint doch angesichts der methodischen Beschränkungen gewagt.

Und davon ganz abgesehen: Leben wir nicht in einer politischen Ordnung, die zum einen in die Mündigkeit, die Bereitschaft zum Engagement ihrer Bürger vertraut und vertrauen muss, zugleich aber ihnen genau das auch abfordert? Wäre da nicht ein einfacher Ansatzpunkt für Forschung, wenn diese Realität ernst genommen würde? Ist das nicht mehr Beleg als ein "Experiment"?

Sascha Liebermann

Video der Pressekonferenz zum Pilotprojekt des DIW und Mein Grundeinkommen

Hier ein ausführliches Interview mit Jürgen Schupp, der für das DIW das Pilotprojekt wissenschaftlich begleitet.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und Mein Grundeinkommen stellen gemeinsames Pilotprojekt vor

Die Pressemitteilung des DIW finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine ausführlichere Broschüre, in der Mein Grundeinkommen das Projekt darstellt.

11. August 2020

"Modellprojekt Grundeinkommen - Stochern im Nebel oder Licht am Horizont?" - im Gespräch mit Jürgen Schupp...

...in der Reihe Sommer-Talk des Grünen Netzwerks Grundeinkommen. Hier geht es zum Video.

Gleich zu Beginn berichtet Jürgen Schupp, der am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung tätig ist und zugleich eine Professur an der FU Berlin innehat darüber, wie sich seine Sicht auf das Grundeinkommen gewandelt hat.

Unsere Beiträge zur Frage, welcher Stellenwert Modellprojekten bzw. Feldexperimenten zukommt, um Erkenntnisse zum Grundeinkommen zu gewinnen, finden Sie hier.

Sascha Liebermann

10. August 2020

Jürgen Schupp zum befristeten Grundeinkommen in Entwicklungsländern


6. Juli 2020

"Grundrente behebt Altersarmut kaum"...

...ein Interview mit Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Siehe frühere Beiträge zu diesem Thema hier.

23. Juni 2020

"Wir sanktionieren zu viel und unterstützen zu wenig"? - Es kommt auch darauf an, was das Ziel ist


Weniger zu sanktionieren und mehr zu "unterstützen" ändert am Ziel des Sozialsystems nichts. Es kommt eben auf das Ziel an und dann auch darauf, ob Unterstützung auf der Basis von Freiwilligkeit oder sanktionsbewehrten "Angeboten" erfolgt. Darüber habe ich mit Marcel Fratzscher auch einmal diskutiert (siehe hier), der Unterschied zwischen uns bezüglich der Gestaltung von Hilfe könnte nicht größer sein.

Sascha Liebermann

29. Januar 2020

Rückblick zum Lunchtime Meeting im DIW - Grundeinkommensexperiment in Finnland



Detaillierte Angaben zum Feldexperiment und der politischen Debatte in Finnland finden sich in der Präsentation von Olli Kangas. Differenziert die Anmerkungen von Michael C. Burda, wenn auch mit dem erwartbaren ökonomischen Verständnis davon, warum Menschen "arbeiten".

Unsere Beiträge zum finnischen Experiment finden Sie hier.

24. Januar 2020

"Lessons from the Finnish basic income trial"...

...eine Veranstaltung am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), am 28. Januar. Teilnehmen werden Olli Kangas (University of Turku, Finnland, Leiter des Forschungsteams zum damaligen Experiment), Michael C. Burda (Professor, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität Berlin) und Jürgen Schupp (DIW, FU Berlin).

Die Berichterstattung zum damaligen Experiment war nicht gerade von Nüchternheit geprägt, daran ließ sich gut ablesen, worum es beim Grundeinkommen geht, um's Ganze.

Unsere Beiträge zu Feldexperimenten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

21. Januar 2020

Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Familie und Kinder als Übel

In der Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung heißt es:
"Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde, zeigt: Die Erwerbsquote der Mütter steigt je nach Szenario um zwei bis sechs Prozent. Mütter, die bereits erwerbstätig sind, erhöhen infolge der Reform ihre Arbeitszeit. Davon profitieren einerseits die Mütter und die Familien selbst," – zwar ist man einerseits etwas irritiert, wie denn die Erhöhung der Arbeitszeit den Familien nutzen kann, aber andererseits doch erfreut. – Wie geht es weiter?

"da ihr Bruttoeinkommen steigt."

Es geht also nicht um die Familie als Familie, sondern um die Familie als profitorientiertes Wirtschaftsunternehmen, dem es besser geht, je höher das Einkommen ist; die Wortwahl – "profitieren" – macht dem Leser dies ja auch zuvor schon klar. – Was aber ist mit der Zeit, derer das familiale Leben bedarf? Was mit der Zeit, derer die Sozialisation bedarf? Was mit der Zeit, derer die Bildung einer Gemeinschaft und die Bildung von Subjekten bedarf?

"Andererseits aber auch der Staat, der sich über höhere Steuereinnahmen und weniger Sozialtransfers freuen kann. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder finanziert sich aus Sicht des Staates also zu einem guten Teil von selbst."

Es geht also um eine Maßnahme, deren Zweck hier in der Studie nicht infrage steht; genauer, es geht, so der Titel der Studie, um "Fiskalische Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter". Der Zweck ist vorgegeben, es geht um die Auswirkungen – warum aber ist dann die Rede davon, dass "Mütter und Familien selbst" profitierten? Hier wird unterschwellig und unhinterfragt – unter dem Sonntagsslogan der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ein Modell von Familie propagiert, das mit Familie als einer Institution, in der durch die gleichzeitige Bildung der Individualität des Kindes und seine Bildung als Angehöriger einer Gemeinschaft, nichts mehr zu tun hat – ja letztlich wird eine Familie mit Kindern als Störfaktor im Wirtschaftskreislauf betrachtet – wie es ja auch in der verbreiteten Rede von "Kinder als Armutsrisiko" der Fall ist. Besser für den Wirtschaftskreislauf und für den Staat, der ja ebenfalls abstrakt als Wirtschaftsunternehmen gedacht wird, dem es offenbar um hohe Einnahmen ("höhere Steuereinnahmen") und weniger Ausgaben ("weniger Sozialtransfers") gehen muss – besser also für die Ökonomie und die ökonomisch reduziert verstandene Welt wäre es, wenn Frauen und Männer nicht egoistisch darauf bestünden, Mütter und Väter zu werden, also Kinder in die Welt zu setzen, sondern lieber direkt und vollständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ständen. Dann bedürfte es der Reparaturmaßnahme Ganztagsbetreuung nicht.

Ja aber – ein Bedingungsloses Grundeinkommen will doch auch Familien nur ein höheres Einkommen ermöglichen, betrachtet sie also als Wirtschaftunternhmen, das billig an seine Ressourcen kommt… Was ist da der Unterschied? Das höhere Einkommen aus der Perspektive des DIW (und auch aus der des Bundesministeriums für Familie?) ist Zweck an sich, dem die sonst in der Familie in Erziehung, Bildung, gar – horribile dictu – Spiel verschwendete Zeit dienen muss: Time is money. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen würde aufgrund seiner Bedingungslosigkeit eine freie, zumindest freiere Verfügung über Zeit ermöglichen, Zeit, die dann genutzt werden kann für die genuinen Aufgaben der Institution Familie – "Time is honey" formuliert dies schick, aber ansprechend und augenöffnend der Zeitforscher Karlheinz Geißler.

Thomas Loer