Außer, es geht ums Existenzminimum. Da gilt weiter "Fordern & Fördern". Da ist die Menschwürde nur solange unantastbar, solange Personen erwerbstätig sein wollen. Nicht auszumalen, was wäre, wenn man anerkennt, dass Bedingungslosigkeit & Unantastbarkeit das Gleiche meinen. MS— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) June 7, 2020
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8. Juni 2020
27. September 2019
Sozialstaat ohne Existenzminimum? Frank Lübberdings verkürzte Darstellung
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Frank Lübberding über die jüngste Sendung von maischberger (die ich nicht gesehen habe), in der es um "Trotz Rente und Arbeit: Kann Armut jeden treffen?" ging. Zurecht weist Lübberding auf Sinn und Zweck des heutigen Sozialstaats hin, dass er der Sozialstaat einer "Arbeitsgesellschaft" sei und deswegen es nicht verwundern könne, wenn die von ihm bereitgestellten Absicherungsleistungen sich vor allem daran ausrichteten. Wobei das so ganz die Sache nicht trifft, denn Lübberding vergisst, dass die Aufgabe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dieselbe ist wie im Falle der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Trotz aller Erwerbszentrierung gibt es eine Fürsorgepflicht des Staates als politischer Gemeinschaft, die nicht eine für Erwerbstätige, sondern für Bürger und Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland insgesamt ist. Es geht um die Existenzsicherung, ganz gleich ob Erwerbsbeiträge gezahlt wurden. Allerdings ist auch diese Existenzsicherung nicht als Daueralimentierung gedacht, Leistungsbezieher sollen aus ihr wieder herausgelangen durch Erwerbstätigkeit. Lübberding verkürzt diesen Zusammenhang aber, wenn er folgendes schreibt:
"Dazu [zu den Absicherungsfällen des Sozialstaats, SL] zählen der Arbeitsunfall, die Krankheit, die Arbeitslosigkeit, das Alter und die Pflege. Diese Voraussetzungen bestehen bis heute, obwohl manche Wissenschaftler schon vor Jahrzehnten das „Ende der Arbeitsgesellschaft“ prognostizierten. So können sich Wissenschaftler irren. Tatsächlich haben wir – noch – die höchste Erwerbsquote in der Geschichte des Landes. Dabei beruht der Sozialstaat verteilungspolitisch auf dem Äquivalenzprinzip, oder populär Lebensleistung genannt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren sich die Anwartschaften an den vorher gezahlten Beiträgen. Darauf wies ironischerweise Metzger hin. Gehört er doch zu jenen Neoliberalen, die schon seit Jahrzehnten dieses Äquivalenzprinzip durch ein schlichtes staatliches Grundsicherungsmodell ersetzen wollen. Erstaunlich war allerdings, dass Opoczynski als Experte mit dem Begriff nichts anzufangen wusste, und ihn der Sozialdemokrat Stegner als irrelevant abtat."
Hier spart Lübberding die Sicherung des Existenzminimums aus, das eben gerade nicht dem Äquivalenzprinzip bzw. der "Lebensleistung" folgt. Dass seine Sicherung Aufgabe eines Gemeinwesens ist, stellte einst das Bundesverfassungsgerichts fest. Seine Bemerkung zur These vom "Ende der Arbeitsgesellschaft" ist etwas flapsig, zwar hat sie sich in der kruden Form nicht erfüllt, doch sollten differenziertere Betrachtungen nicht ausgespart werden. So stellte Ralf Dahrendorf in seinen Beiträgen gar nicht in Frage, dass es Erwerbsarbeit weiterhin geben würde, wobei auch seine Ausführungen ambivalent sind, siehe hier. Es ging ihm aber um noch etwas anderes, das wenige überhaupt thematisiert haben: ein "Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht", also genau das, was die Fürsorgepflicht mit der Existenzsicherung zum Ausdruck bringt. Dahrendorf weist ebenso schon auf die Verwandlung des "Berufs" zum "Job" hin, die darauf schließen lässt, dass die Einkommenserzielung Oberhand gewonnen hat gegenüber der Aufgabenorientierung, Erwerbsarbeit mehr am bloßen Dabeisein als an Leistung gemessen werden. Damit nimmt er vorweg, was viele Jahre später Wolfgang Streeck und Rolf Heinze auf die Formel brachten "fast (jeder) Arbeitsplatz ist besser als keiner". Beschäftigungspädagogik geht vor Leistung.
Was die Erwerbsquote betrifft, so ist Lübberding sicher nicht unbekannt, dass sie - wenn man in Maßstäben der Arbeitsgesellschaft denkt - gar nicht aussagekräftig ist, wenn zugleich das Arbeitsvolumen pro Kopf auf lange Sicht betrachtet wird, es ist gesunken. Das Arbeitsvolumen verteilt sich nur anders, allerdings um den Preis, dass diejenigen in Teilzeit später das Nachsehen haben werden (siehe z. B. hier), denn der Zuwachs an Teilzeitarbeitsplätzen ist relativ hoch.
Dass Oswald Metzger als Befürworter eines pauschalierten staatlichen Grundsicherungsmodells dargestellt wird in aller Kürze, muss doch verwundern. Man erfährt ja nicht, welcher Art von Grundsicherung. Früher äußerte sich Metzger drastisch zum Bedingungslosen Grundeinkommen(siehe hier).
Sascha Liebermann
"Dazu [zu den Absicherungsfällen des Sozialstaats, SL] zählen der Arbeitsunfall, die Krankheit, die Arbeitslosigkeit, das Alter und die Pflege. Diese Voraussetzungen bestehen bis heute, obwohl manche Wissenschaftler schon vor Jahrzehnten das „Ende der Arbeitsgesellschaft“ prognostizierten. So können sich Wissenschaftler irren. Tatsächlich haben wir – noch – die höchste Erwerbsquote in der Geschichte des Landes. Dabei beruht der Sozialstaat verteilungspolitisch auf dem Äquivalenzprinzip, oder populär Lebensleistung genannt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren sich die Anwartschaften an den vorher gezahlten Beiträgen. Darauf wies ironischerweise Metzger hin. Gehört er doch zu jenen Neoliberalen, die schon seit Jahrzehnten dieses Äquivalenzprinzip durch ein schlichtes staatliches Grundsicherungsmodell ersetzen wollen. Erstaunlich war allerdings, dass Opoczynski als Experte mit dem Begriff nichts anzufangen wusste, und ihn der Sozialdemokrat Stegner als irrelevant abtat."
Hier spart Lübberding die Sicherung des Existenzminimums aus, das eben gerade nicht dem Äquivalenzprinzip bzw. der "Lebensleistung" folgt. Dass seine Sicherung Aufgabe eines Gemeinwesens ist, stellte einst das Bundesverfassungsgerichts fest. Seine Bemerkung zur These vom "Ende der Arbeitsgesellschaft" ist etwas flapsig, zwar hat sie sich in der kruden Form nicht erfüllt, doch sollten differenziertere Betrachtungen nicht ausgespart werden. So stellte Ralf Dahrendorf in seinen Beiträgen gar nicht in Frage, dass es Erwerbsarbeit weiterhin geben würde, wobei auch seine Ausführungen ambivalent sind, siehe hier. Es ging ihm aber um noch etwas anderes, das wenige überhaupt thematisiert haben: ein "Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht", also genau das, was die Fürsorgepflicht mit der Existenzsicherung zum Ausdruck bringt. Dahrendorf weist ebenso schon auf die Verwandlung des "Berufs" zum "Job" hin, die darauf schließen lässt, dass die Einkommenserzielung Oberhand gewonnen hat gegenüber der Aufgabenorientierung, Erwerbsarbeit mehr am bloßen Dabeisein als an Leistung gemessen werden. Damit nimmt er vorweg, was viele Jahre später Wolfgang Streeck und Rolf Heinze auf die Formel brachten "fast (jeder) Arbeitsplatz ist besser als keiner". Beschäftigungspädagogik geht vor Leistung.
Was die Erwerbsquote betrifft, so ist Lübberding sicher nicht unbekannt, dass sie - wenn man in Maßstäben der Arbeitsgesellschaft denkt - gar nicht aussagekräftig ist, wenn zugleich das Arbeitsvolumen pro Kopf auf lange Sicht betrachtet wird, es ist gesunken. Das Arbeitsvolumen verteilt sich nur anders, allerdings um den Preis, dass diejenigen in Teilzeit später das Nachsehen haben werden (siehe z. B. hier), denn der Zuwachs an Teilzeitarbeitsplätzen ist relativ hoch.
Dass Oswald Metzger als Befürworter eines pauschalierten staatlichen Grundsicherungsmodells dargestellt wird in aller Kürze, muss doch verwundern. Man erfährt ja nicht, welcher Art von Grundsicherung. Früher äußerte sich Metzger drastisch zum Bedingungslosen Grundeinkommen(siehe hier).
Sascha Liebermann
11. Oktober 2018
"Grundeinkommen - Zukunftskonzept oder Utopie?" - Ralf Stegner und Meera Zaremba diskutieren
Im Vorfeld des Diskussionsabends veröffentlichten beide schon Beiträge auf vorwärts, den von Meera Zaremba haben wir kommentiert, Ralf Stegner bei früheren Gelegenheiten schon.
2. Oktober 2018
Keine Überraschung: "Das Bedingungslose Grundeinkommen ist unsozial"...
...was sonst könnte man von Ralf Stegner (SPD) auf vorwärts hierzu erwarten, dazu hatte er in der Vergangenheit schon zu eindeutig Stellung bezogen. Siehe frühere Kommentare zu Ausführungen von Stegner hier.
27. März 2018
Ralf Stegner - Vorkämpfer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?
Erstaunliche Äußerungen sind von Ralf Stegner (SPD) via Twitter zu vernehmen:
Sascha Liebermann
Das klingt noch verhalten (siehe auch hier), aber dann:Es muss Unterschied geben zwischen denen, die nicht erwerbstätig sein können und denen, die das nicht wollen. Für alle muss Existenzminimum gewährleistet sein.— Ralf Stegner (@Ralf_Stegner) 26. März 2018
Konzept des solidarischen Grundeinkommens mit Mindestlohn+Sozialversicherungspflicht lässt sich für erstere kombinieren. https://t.co/OB3x7zT1xK
Wenn wir ihn beim Wort nehmen, müsste nun eigentlich daraus die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens folgen, oder? Warten wir es ab.Können wir gerne tun. Solidarisches Grundeinkommen ist ist allerdings etwas anderes als sogenanntes bedingungsloses Grundeinkommen- setzt nämlich weiterhin auf gute Arbeit.— Ralf Stegner (@Ralf_Stegner) 26. März 2018
Existenzminimum muß allerdings bedingungslos und sanktionsfrei gewährleistet werden! https://t.co/KwADwVgUBU
Sascha Liebermann
18. Januar 2018
"Opium für das Volk" - Diagnose als Symptom...
...eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus "Süßes Gift" (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.
Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.
Sascha Liebermann
Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.
Sascha Liebermann
15. Januar 2018
"Streitthema Grundeinkommen - Risiko oder Chance für den Sozialstaat?"
Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.
Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als "Droge", ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für "Reiche". Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.
In dieser Veranstaltung zeigt sich auf Seiten von Frau Engelen-Kefer wieder der Unwille, überhaupt einmal in Ruhe zuzuhören, was Manuel Franzmann zu den Finanzierungsfragen zu sagen hatte. Was wiederum Manuel Franzmann zu Beginn der Diskussionsrunde zur Polemik gegen Götz W. Werners Vorschlag einer Konsumsteuer bewog, in der er sie einem "Selbstverwirklichungstrip" eines Unternehmers entsprungen sieht, ist inden ebenfalls kein klärender Beitrag. Denn Werner stellt für eine nachgelagerte Besteuerung, die beim Endkunden greifen soll, stets heraus, dass erst besteuert werden soll, wenn Leistungen verzehrt werden, nicht, wenn sie noch entstehen können. Es geht also gar nicht um Selbstverwirklichung, sondern um Leistungsentstehung und zwar im Allgemeinen. Die Einkommensteuer fragt nicht danach, was jemand mit seinem Einkommen unternimmt, ihr Kriterium ist das bloße Vorhandensein von Einkommen. Die Konsumsteuer, so Werners Argument, will nicht den Leistungsbeitrag hemmen, sondern die Leistungsentstehung fördern (siehe hierzu auch die Überlegungen von Verena Nedden). Ob nun eine Konsumsteuer angesichts der heutigen Einkommensverteilung ausreichen würde, ein auskömmliches BGE zu finanzieren, steht auf einem anderen Blatt.
Sascha Liebermann
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