Das (die Schlagzeile) ist im Grunde eine Konsequenz aus der Behauptung, Erwerbsarbeit sei für soziale Integration entscheidend. https://t.co/hysakjq4Hm
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 14, 2025
Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier.
Das (die Schlagzeile) ist im Grunde eine Konsequenz aus der Behauptung, Erwerbsarbeit sei für soziale Integration entscheidend. https://t.co/hysakjq4Hm
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 14, 2025
Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier.
Das schreibt Wem Özdemir in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung - und man hat den Eindruck, obwohl er damit über das Thema seines Beitrags weit hinausgeht, er greife die Debatte über das Bürgergeld auf, in der wiederholt wilde Behauptungen aufgestellt wurden. Warum stellt er diesen Zusammenhang her, der keineswegs naheliegt.
Jonas Wagner (FAZ) kommentiert das auf Twitter:Özdemir schreibt: "Wer Ideologie in ihren tödlichen Zuspitzungen wirksam und an der Wurzel bekämpfen will – und ich nenne Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus ganz bewusst in einer Reihe –, muss den Sozialstaat neu aufstellen: weniger Transferleistungen. (...)"
Özdemir bedient damit ein Narrativ, dass Union, große Teile der SPD, viele Grüne und FDP und AfD sowieso schon lange spinnen: (Mit) Schuld an der (vermeintlichen) Polarisierung sei der viel zu großzügige deutsche Sozialstaat. 3/10
— Jonas Wagner (@plejonasmus) September 28, 2024
Auf diesen Kommentar antwortet Lukas Weber (Bündnis 90/ Die Grünen) mit dem Verweis darauf, es gelte, die soziale Infrastruktur zu stärken:
Doch, was hat das eine mit dem anderen zu tun, worauf Wagner zurecht hinweist?Warum aber "Transferleistungen" und "öffentliche Infrastruktur" in einen Gegensatz bringen? "Gezielte Leistungsanreize" kann für zweierlei stehen: mehr Förderung, mehr Möglichkeiten schaffen und mehr Steuerung durch Sanktionen bei Zuwiderhandlung.
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) September 29, 2024
Den "Sozialstaat" müsste man, will man die öffentliche Infratstruktur stärken, nicht "neu aufstellen", sondern lediglich verändern. Wenn es nur darum geht, mehr Sprachförderung usw. anzubieten und durchzuführen, bedarf es lediglich der Entscheidung dafür, es zu tun - damit sprengt man nicht den Rahmen des bestehenden Sozialstaats. Warum dann diesen Zusammenhang herstellen, der nicht weiter ausgeführt wird? Berücksichtigt man noch, dass der Vorschlag Ideologien an der Wurzel bekämpfen will, dann ist die Verknüpfung geradezu naiv. Ist der Autor der Auffassung, dass sich Vertreter solcher Ideologien, wie er sie eingeführt hat, durch reduzierte Transferleistungen beeindrucken lassen? Das klingt nach dem Zuckerbrot-und-Peitsche-Modell, das aus der sozialpolitischen Debatte allzu geläufig ist.
Sicher lässt sich manches an der Diskussion über Zuwanderung zu kritisieren, ihre Überhöhung ebenso wie ihre Verharmlosung, doch mit Transferleistungen hat das nichts zu tun. An anderen Stellen im Beitrag wird klarer, worum es Özdemir geht, doch das klärt nicht, weshalb er den Sozialstaat meint neu aufstellen zu müssen, um die von ihm als Problem identifizierten Ideologien zu bekämpfen. Özdemir schreibt im gleichen Absatz:
"Und wer als Migrant erlebt, dass Leistung anerkannt wird und zählt, Chancen ermöglicht werden und umgekehrt bewusste Integrationsverweigerung auch sanktioniert wird, wird verinnerlichen und akzeptieren, dass das Grundgesetz als Leitkultur die richtige und einzige Grundlage unseres Zusammenlebens ist."
Was haben Leistung und Integration miteinander zu tun? Welche Integration (siehe z. B. hier und hier)?
Zweierlei wird in einen Topf geworfen: 1) Leistungsbereitschaft und die Möglichkeiten, sie zu entfalten. Dass für unser Verständnis von Leistungserbringung Leistungsbereitschaft die Voraussetzung ist, ist zwar trivial, wird aber in seiner Bedeutung häufig unterschätzt. Leistungsbereitschaft ist das Ergebnis eines langen, sozialisatorischen Bildungsprozesses und kann nicht auf anderem Wege herbeigeführt werden. Wer das will, muss sich also die Frage stellen, welche Bedingungen des Aufwachsens benötigen Kinder, damit eine solche Leistungsbereitschaft entstehen kann. Dazu ist es unerlässlich den kindlichen Bildungsprozess in seinen Eigenheiten zu beachten und ihn nicht durch die Brille der Erwachsenen zu betrachten (siehe z. B. hier und hier). Dann bedarf es, ist sie einmal ausgebildet, der Bedingungen, damit sie sich ihren Weg suchen kann im Leben, auch im Berufsleben. Aber: es handelt sich hier immer darum, die Person an der Leistung zu beurteilen, es geht nicht um die Person um ihrer selbst willen, wenn wir über den Beruf sprechen. Eine Integration von Einwanderern bezogen auf dieses Verständnis ist etwas ganz anderes als: 2) Loyalität als Bindung an ein Gemeinwesen und seine von ihm selbst gestaltete Ordnung. Wie in 1) gilt auch hier, dass sich eine solche Bindung für diejenigen, die in Deutschland geboren oder als Kleinkind eingewandert sind, durch den Prozess der Sozialisation herausbilden. Wer einwandert, ist diesbezüglich in einer ganz anderen Situation als derjenige, der hier geboren wird, sofern die Einwanderung nach der Adoleszenz erfolgt. Davon einmal abgesehen geht es im Unterschied zu 1) bei dieser Integration, wenn wir den Begriff beibehalten wollen, um die Integration der Person um ihrer selbst willen, weil sie dem Gemeinwesen angehört. Sie wird nicht an Leistung gemessen, sondern wird - als Staatsbürger - zum Träger der Ordnung. Wer also darauf zielt, muss zum einen Möglichkeiten für eine solche "Verwurzelung", für ein Sesshaftwerden und eine Bindung an das Gemeinwesen schaffen und Zuwanderern den Stellenwert, den das Gemeinwesen hat, vorleben. Grundsätzlich muss er darauf vertrauen, dass jemand der zuwandert, bereit ist, auf dieses Gemeinwesen einzulassen (Böckenförde-Diktum). Zum anderen muss er bereit sein, Verletzungen der Regeln zu sanktionieren, aber erst dann, wenn sie geschehen und nicht präventiv mit dem Verdacht, dass sie ohnehin verletzt werden. Er muss vor allem ein klares Verständnis davon haben, wie zugewandert werden kann und verschiedene Formen klar unterscheiden. Gerade bezüglich dieser Zusammenhänge liegt aber manches im Argen, denn dazu bedarf es einer selbstverständlichen, klaren und gelassenen Bindung an das eigene Gemeinwesen, zu der es auch gehört, wo nötig, Kritik zu üben, Vorschläge zur Verbesserung zu erwägen und sich selbst dafür einzusetzen - und zwar gemäß der Ordnung, wie sie besteht als republikanische Demokratie. Genau diesbezüglich - so meine Einschätzung - liegt aber manches im Argen, man schaue sich nur die Sozialpolitik an, dann erhält man einen Eindruck davon.
Was Özdemir heraushebt ist nun, dass eine Integration im Sinn von 1) zu einer Integration im Sinne von 2) führt, wenn denn nur 1) richtig gelebt wird. Man kann jedoch sehr wohl 1) folgen, ohne sich auf 2) einzulassen. Denn, um im Sinne von 1) erfolgreich zu sein, reicht es aus, 2) als Randbedingung zu tolerieren, ohne sich daran darüber hinaus zu binden. Den Sozialstaat nun dafür zu benutzen, um mittels Sanktionen 2) zu erreichen, wie Özdemir es nahelegt, halte ich für einen Holzweg. Wenn jemand sich gegen diese Ordnung engagiert und die entsprechenden Regeln wiederkehrend verletzt, wird man ihn nicht mit Transferleistungsentzug erreichen. Dann stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltsberechtigung verwirkt werden kann. Für Staatsbürger gilt das hingegen nicht, die muss man aushalten.
Sascha Liebermann
Ist nicht der Vorrang von Erwerbsarbeit ein Teil des Problems, der hier nicht angesprochen wird? Sozialleistungen sind deswegen "nachrangig", weil Erwerbsarbeit der Vorrang "gebührt". Beihaltet das nicht selbst ein Moment der Desintegration?
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) January 17, 2024
...ist es aber nicht gerade der Vorrang von Erwerbstätigkeit, der genau Moment der Desintegrationsdynamik ist? Zugehörigkeit im Sinne vollumfänglicher Rechte und eines entsprechenden Status hat man in einer modernen Demokratie zuallererst durch Staatsbürgerschaft. Dadurch wird der entscheidende "Zusammenhalt" zum Ausdruck gebracht und befestigt, sie ist die stärkste Form der Inklusion oder auch Integration. Ein entsprechender Sozialstaat müsste also diese Zugehörigkeit zum Ausgangspunkt der Einkommenssicherung machen, das widerspricht jedoch dem Vorrang von Erwerbstätigkeit, der unseren Sozialstaat regiert.
Sascha Liebermann
Das Integrationsversprechen von Arbeit ist ein problematisches Argument. Besser subsistenztheoretisch: Ein Gesellschaftsvertrag, der auf der Erwerbsnorm basiert, ist aufgekündigt, wenn für den Arbeitskraft-Verkauf am Arbeitsmarkt kein Lohn garantiert wird, der zum Leben reicht! https://t.co/Ctu4DJUyIL
— SeTh (@EconomicEthics) June 26, 2023
...ist in der Tat ein nicht nur problematisches, es ist ein irreführendes Argument, denn nirgendwo ist der Einzelne so austauschbar wie in der Erwerbsarbeit. Es ist also eine der größten Illusionen zu glauben, Sozialintegration vollziehe sich darüber, denn der Status des Einzelnen in Erwerbsarbeit ist verfügbar bzw. antastbar. In der politischen Vergemeinschaftung der Bürger als Bürger hingegen ist er es nicht, weswegen die Integration des Einzelnen umfänglich nur darüber sich vollziehen kann.
Siehe meinen früheren Kommentare dazu z. B. hier, hier und jüngst wieder Axel Honneth z. B. hier.
Sascha Liebermann
https://t.co/A3vaKm7Xxb@JA_Allmendinger habe Angst, dass das #BGE Leute „aussteuere“. Die soziale Integration der „Arbeit“ drohe auf der Strecke zu bleiben.(1:23:30)
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 20, 2023
Das #Grundeinkommen verbietet Lohnarbeit nicht.
Die Integration ins Gemeinwesen ist unabhängig von Lohnarbeit.
Die relativ kurze Passage in dem langen Gespräch ab 1:23:30 gib doch einen ganz guten Einblick darein, wie Jutta Allmendinger über das BGE denkt. Als sei die Diskussion nicht ziemlich differenziert mittlerweile, fordert sie auf Thilo Jungs Frage hin zuerst einmal eine Antwort darauf, welches BGE er denn meine. Systematisch betrachtet gibt es gar nicht so viele und der Kern ist bei allen ziemlich gleich. Abweichungen gibt es vor allem in der Betragshöhe und dahingehend, welche sozialstaatlichen Leistungen es ersetzen soll. Auch diese Spanne ist allerdings schnell benannt, hängt dann letztlich von praktischen Bewertungen ab.
Schnell indes merkt man, wie dann nicht mehr systematisch, sondern sozialpolitisch wertend argumentiert wird - und Thilo Jung weist auf manche Widersprüchlichkeit hin. Wenn denn nun Erwerbsarbeit so wichtig sei, dann ändere ein BGE gar nichts daran, dass die Menschen werden erwerbstätig sein wollen - sagt er ihr. Dem hat Frau Allmendinger nichts entgegenzusetzen, außer der Sorge, ein BGE führe zur Individualisierung und nicht zur Vergesellschaftung, das habe man ja in der Pandemie gesehen, wenn die Bürger mehr zuhause arbeiten. Ähnlich wie Axel Honneth (siehe auch hier) kann sie sich also nicht vorstellen, dass es eine Gemeinwohlbindung gibt, die gar nicht über Erwerbsbeteiligung vermittelt, sondern davon unabhängig ist. Diese Deutung hat ihren Grund darin, Sozialintegration nur durch Erwerbsintegration denken zu können, obwohl letztere mit ersterer nur wenig zu tun hat. Sozialintegration erfolgt bezogen auf die Person in ihrer Stellung im Gemeinwesen, und das macht die Demokratie modern, über den Status der Zugehörigkeit, also darüber, Träger der politischen Ordnung als Staatsbürger zu sein. Erwerbsintegration ist eine nur begrenzte, auf Leistung und Funktion hin bezogene, die zugleich die Person vollständig austauschbar macht, das genau macht die Erwerbsarbeit modern, der Einzelne ist eben dort nur Aufgabenbewältiger (siehe auch hier).In der Tat wissen wir nicht, was die Menschen mit einem BGE machen werden, weshalb aber sollten wir davon ausgehen, dass das, was ihnen heute wichtig erscheint, ihnen dann nicht mehr wichtig erschiene? Würden sie allenfalls die Gewichtungen verschieben, den Zeitpunkt, was sie wann machen? Es ist aber doch unwahrscheinlich, nur einer Geldleistung wegen das gesamte Leben umzukrempeln.
Sascha Liebermann
Wenn Lohnarbeit sinnstiftend ist, dann müssen wir uns doch nicht dazu zwingen, sie auszuüben. Dann zieht's uns auch ohne existenziellen Zwang zu ihr. Diesen Zwang nähme das #BGE raus. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 19, 2022
...und wer das ernst meint, könnte um so mehr darauf vertrauen, dass ein BGE daran nichts änderte. Siehe auch hier.
Sascha Liebermann
Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll.
Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit "sicherzustellen", ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden - das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik.
Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr.
Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll.
All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen.
Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin.
Sascha Liebermann