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14. August 2025

"Soziale Integration" andersherum

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier. 

1. Oktober 2024

"...muss den Sozialstaat neu aufstellen..."

..."Durch Einwanderung treten neue ideologische Auseinandersetzungen auf den Plan, andere bestanden schon oder werden verstärkt. Wer Ideologie in ihren tödlichen Zuspitzungen wirksam und an der Wurzel bekämpfen will – und ich nenne Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus ganz bewusst in einer Reihe –, muss den Sozialstaat neu aufstellen: weniger Transferleistungen. Mehr gezielte Leistungsanreize und starke öffentliche Institutionen.“ 

Das schreibt Wem Özdemir in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung - und man hat den Eindruck, obwohl er damit über das Thema seines Beitrags weit hinausgeht, er greife die Debatte über das Bürgergeld auf, in der wiederholt wilde Behauptungen aufgestellt wurden. Warum stellt er diesen Zusammenhang her, der keineswegs naheliegt.

Jonas Wagner (FAZ) kommentiert das auf Twitter:

Auf diesen Kommentar antwortet Lukas Weber (Bündnis 90/ Die Grünen) mit dem Verweis darauf, es gelte, die soziale Infrastruktur zu stärken:

Doch, was hat das eine mit dem anderen zu tun, worauf Wagner zurecht hinweist? 

Den "Sozialstaat" müsste man, will man die öffentliche Infratstruktur stärken, nicht "neu aufstellen", sondern lediglich verändern. Wenn es nur darum geht, mehr Sprachförderung usw. anzubieten und durchzuführen, bedarf es lediglich der Entscheidung dafür, es zu tun - damit sprengt man nicht den Rahmen des bestehenden Sozialstaats. Warum dann diesen Zusammenhang herstellen, der nicht weiter ausgeführt wird? Berücksichtigt man noch, dass der Vorschlag Ideologien an der Wurzel bekämpfen will, dann ist die Verknüpfung geradezu naiv. Ist der Autor der Auffassung, dass sich Vertreter solcher Ideologien, wie er sie eingeführt hat, durch reduzierte Transferleistungen beeindrucken lassen? Das klingt nach dem Zuckerbrot-und-Peitsche-Modell, das aus der sozialpolitischen Debatte allzu geläufig ist. 

Sicher lässt sich manches an der Diskussion über Zuwanderung zu kritisieren, ihre Überhöhung ebenso wie ihre Verharmlosung, doch mit Transferleistungen hat das nichts zu tun. An anderen Stellen im Beitrag wird klarer, worum es Özdemir geht, doch das klärt nicht, weshalb er den Sozialstaat meint neu aufstellen zu müssen, um die von ihm als Problem identifizierten Ideologien zu bekämpfen. Özdemir schreibt im gleichen Absatz:

"Und wer als Migrant erlebt, dass Leistung anerkannt wird und zählt, Chancen ermöglicht werden und umgekehrt bewusste Integrationsverweigerung auch sanktioniert wird, wird verinnerlichen und akzeptieren, dass das Grundgesetz als Leitkultur die richtige und einzige Grundlage unseres Zusammenlebens ist."

Was haben Leistung und Integration miteinander zu tun? Welche Integration (siehe z. B. hier und hier)? 

Zweierlei wird in einen Topf geworfen: 1) Leistungsbereitschaft und die Möglichkeiten, sie zu entfalten. Dass für unser Verständnis von Leistungserbringung Leistungsbereitschaft die Voraussetzung ist, ist zwar trivial, wird aber in seiner Bedeutung häufig unterschätzt. Leistungsbereitschaft ist das Ergebnis eines langen, sozialisatorischen Bildungsprozesses und kann nicht auf anderem Wege herbeigeführt werden. Wer das will, muss sich also die Frage stellen, welche Bedingungen des Aufwachsens benötigen Kinder, damit eine solche Leistungsbereitschaft entstehen kann. Dazu ist es unerlässlich den kindlichen Bildungsprozess in seinen Eigenheiten zu beachten und ihn nicht durch die Brille der Erwachsenen zu betrachten (siehe z. B. hier und hier). Dann bedarf es, ist sie einmal ausgebildet, der Bedingungen, damit sie sich ihren Weg suchen kann im Leben, auch im Berufsleben. Aber: es handelt sich hier immer darum, die Person an der Leistung zu beurteilen, es geht nicht um die Person um ihrer selbst willen, wenn wir über den Beruf sprechen. Eine Integration von Einwanderern bezogen auf dieses Verständnis ist etwas ganz anderes als: 2) Loyalität als Bindung an ein Gemeinwesen und seine von ihm selbst gestaltete Ordnung. Wie in 1) gilt auch hier, dass sich eine solche Bindung für diejenigen, die in Deutschland geboren oder als Kleinkind eingewandert sind, durch den Prozess der Sozialisation herausbilden. Wer einwandert, ist diesbezüglich in einer ganz anderen Situation als derjenige, der hier geboren wird, sofern die Einwanderung nach der Adoleszenz erfolgt. Davon einmal abgesehen geht es im Unterschied zu 1) bei dieser Integration, wenn wir den Begriff beibehalten wollen, um die Integration der Person um ihrer selbst willen, weil sie dem Gemeinwesen angehört. Sie wird nicht an Leistung gemessen, sondern wird - als Staatsbürger - zum Träger der Ordnung. Wer also darauf zielt, muss zum einen Möglichkeiten für eine solche "Verwurzelung", für ein Sesshaftwerden und eine Bindung an das Gemeinwesen schaffen und Zuwanderern den Stellenwert, den das Gemeinwesen hat, vorleben. Grundsätzlich muss er darauf vertrauen, dass jemand der zuwandert, bereit ist, auf dieses Gemeinwesen einzulassen (Böckenförde-Diktum). Zum anderen muss er bereit sein, Verletzungen der Regeln zu sanktionieren, aber erst dann, wenn sie geschehen und nicht präventiv mit dem Verdacht, dass sie ohnehin verletzt werden. Er muss vor allem ein klares Verständnis davon haben, wie zugewandert werden kann und verschiedene Formen klar unterscheiden. Gerade bezüglich dieser Zusammenhänge liegt aber manches im Argen, denn dazu bedarf es einer selbstverständlichen, klaren und gelassenen Bindung an das eigene Gemeinwesen, zu der es auch gehört, wo nötig, Kritik zu üben, Vorschläge zur Verbesserung zu erwägen und sich selbst dafür einzusetzen - und zwar gemäß der Ordnung, wie sie besteht als republikanische Demokratie. Genau diesbezüglich - so meine Einschätzung - liegt aber manches im Argen, man schaue sich nur die Sozialpolitik an, dann erhält man einen Eindruck davon.

Was Özdemir heraushebt ist nun, dass eine Integration im Sinn von 1) zu einer Integration im Sinne von 2) führt, wenn denn nur 1) richtig gelebt wird. Man kann jedoch sehr wohl 1) folgen, ohne sich auf 2) einzulassen. Denn, um im Sinne von 1) erfolgreich zu sein, reicht es aus, 2) als Randbedingung zu tolerieren, ohne sich daran darüber hinaus zu binden. Den Sozialstaat nun dafür zu benutzen, um mittels Sanktionen 2) zu erreichen, wie Özdemir es nahelegt, halte ich für einen Holzweg. Wenn jemand sich gegen diese Ordnung engagiert und die entsprechenden Regeln wiederkehrend verletzt, wird man ihn nicht mit Transferleistungsentzug erreichen. Dann stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltsberechtigung verwirkt werden kann. Für Staatsbürger gilt das hingegen nicht, die muss man aushalten.

Sascha Liebermann

17. Januar 2024

"Zugehörigkeit" und "Nutzen"...

...ist es aber nicht gerade der Vorrang von Erwerbstätigkeit, der genau Moment der Desintegrationsdynamik ist? Zugehörigkeit im Sinne vollumfänglicher Rechte und eines entsprechenden Status hat man in einer modernen Demokratie zuallererst durch Staatsbürgerschaft. Dadurch wird der entscheidende "Zusammenhalt" zum Ausdruck gebracht und befestigt, sie ist die stärkste Form der Inklusion oder auch Integration. Ein entsprechender Sozialstaat müsste also diese Zugehörigkeit zum Ausgangspunkt der Einkommenssicherung machen, das widerspricht jedoch dem Vorrang von Erwerbstätigkeit, der unseren Sozialstaat regiert.

Sascha Liebermann 

28. Juni 2023

"Integrationsversprechen von Arbeit"...

...ist in der Tat ein nicht nur problematisches, es ist ein irreführendes Argument, denn nirgendwo ist der Einzelne so austauschbar wie in der Erwerbsarbeit. Es ist also eine der größten Illusionen zu glauben, Sozialintegration vollziehe sich darüber, denn der Status des Einzelnen in Erwerbsarbeit ist verfügbar bzw. antastbar. In der politischen Vergemeinschaftung der Bürger als Bürger hingegen ist er es nicht, weswegen die Integration des Einzelnen umfänglich nur darüber sich vollziehen kann.

Siehe meinen früheren Kommentare dazu z. B. hier, hier und jüngst wieder Axel Honneth z. B. hier.

Sascha Liebermann



20. April 2023

Jutta Allmendinger zum Bedingungslosen Grundeinkommen bei Jung & Naiv

Die relativ kurze Passage in dem langen Gespräch ab 1:23:30 gib doch einen ganz guten Einblick darein, wie  Jutta Allmendinger über das BGE denkt. Als sei die Diskussion nicht ziemlich differenziert mittlerweile, fordert sie auf Thilo Jungs Frage hin zuerst einmal eine Antwort darauf, welches BGE er denn meine. Systematisch betrachtet gibt es gar nicht so viele und der Kern ist bei allen ziemlich gleich. Abweichungen gibt es vor allem in der Betragshöhe und dahingehend, welche sozialstaatlichen Leistungen es ersetzen soll. Auch diese Spanne ist allerdings schnell benannt, hängt dann letztlich von praktischen Bewertungen ab.

Schnell indes merkt man, wie dann nicht mehr systematisch, sondern sozialpolitisch wertend argumentiert wird - und Thilo Jung weist auf manche Widersprüchlichkeit hin. Wenn denn nun Erwerbsarbeit so wichtig sei, dann ändere ein BGE gar nichts daran, dass die Menschen werden erwerbstätig sein wollen - sagt er ihr. Dem hat Frau Allmendinger nichts entgegenzusetzen, außer der Sorge, ein BGE führe zur Individualisierung  und nicht zur Vergesellschaftung, das habe man ja in der Pandemie gesehen, wenn die Bürger mehr zuhause arbeiten. Ähnlich wie Axel Honneth (siehe auch hier) kann sie sich also nicht vorstellen, dass es eine Gemeinwohlbindung gibt, die gar nicht über Erwerbsbeteiligung vermittelt, sondern davon unabhängig ist. Diese Deutung hat ihren Grund darin, Sozialintegration nur durch Erwerbsintegration denken zu können, obwohl letztere mit ersterer nur wenig zu tun hat. Sozialintegration erfolgt bezogen auf die Person in ihrer Stellung im Gemeinwesen, und das macht die Demokratie modern, über den Status der Zugehörigkeit, also darüber, Träger der politischen Ordnung als Staatsbürger zu sein. Erwerbsintegration ist eine nur begrenzte, auf Leistung und Funktion hin bezogene, die zugleich die Person vollständig austauschbar macht, das genau macht die Erwerbsarbeit modern, der Einzelne ist eben dort nur Aufgabenbewältiger (siehe auch hier). 

In der Tat wissen wir nicht, was die Menschen mit einem BGE machen werden, weshalb aber sollten wir davon ausgehen, dass das, was ihnen heute wichtig erscheint, ihnen dann nicht mehr wichtig erschiene? Würden sie allenfalls die Gewichtungen verschieben, den Zeitpunkt, was sie wann machen? Es ist aber doch unwahrscheinlich, nur einer Geldleistung wegen das gesamte Leben umzukrempeln.

Sascha Liebermann

20. April 2022

"Lohnarbeit [...] sinnstiftend [...] wichtige soziale Integration und für viele Quelle der Identifikation und des Selbstbewusstsein" - Verklärung...

...und wer das ernst meint, könnte um so mehr darauf vertrauen, dass ein BGE daran nichts änderte. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann 

10. September 2019

"Wir übersehen die positiven Seiten der Arbeit" - oder überschätzen ihre Bedeutung...

...so könnte auf den Titel eines Interviews mit Lisa Herzog, Professorin für Politische Philosophie an der Hochschule für Politik in München, das im vergangenen Februar auf Zeit Online veröffentlicht wurde, entgegnet werden. Das ganze Interview dreht sich nur um Erwerbsarbeit, anderes kommt nicht vor, das ist als solches schon erstaunlich, vielleicht aber auch ausdrücklich der Fokus des Buches, das den Hintergrund bildet. An einer Passage lässt sich deutlich machen, was in meinen Augen durcheinander geht:

"Herzog: Wir verstehen Arbeit ja meistens eher instrumentell: Ein bestimmter Job ist dafür da, dass bestimmte Dinge erledigt werden – etwa dass der Müll abgeholt wird oder Flure geputzt werden. Aber Arbeit hat immer auch damit zu tun, dass wir in ihr bestimmte Formen von Gemeinschaft erleben. Arbeit kann uns die Gelegenheit geben, gemeinsam mit anderen Widerstände zu überwinden und Dinge zu schaffen. In einer modernen Gesellschaft ist die Arbeit sehr stark geteilt. Die einzelnen Tätigkeiten greifen ineinander und bedingen einander. Wir arbeiten also immer mit der Hilfe anderer und für andere. Dieser soziale Aspekt der Arbeit ist in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig beleuchtet worden."

"Instrumentell" klingt hier negativ, dabei ist doch genau die Bewältigung der Aufgabe ein Positivum, ein Dienst wird damit bereitgestellt. Wer Arbeit darauf bezogen betrachtet, hat ihren Sinn erfasst, für andere etwas zu leisten. Ihr fehlt an dieser Betrachtung das Gemeinschaftliche, das zur Arbeit gehört. Wer aber bestreitet, dass dies durchaus als wichtig wahrgenommen wird, die arbeitsteilige Erledigung unerlässlich ist? Es gehört doch eher zu den Dauerthemen in Unterhaltungen über die Arbeitsverhältnisse, ob es gute Kollegen gibt oder nicht, wohlgemerkt: Kollegen und nicht Freunde. Weil es um Kollegialität geht und nicht um Beziehungen um der Personen selbst willen, wäre es auch unangemessen, von "Gemeinschaft" zu sprechen. Denn es zeichnet kollegiale Beziehungen gerade aus, dass sie auf eine gemeinsame Sache gerichtet sind, der der Einzelne dient. Es geht nicht um ihn, sondern nur um diese, die Sache. Moderne Arbeitsverhältnisse, das ist ihre Errungenschaft, haben keinen Anspruch mehr auf den Mitarbeiter über sein Mitarbeitersein hinaus, das war einst ein großer Fortschritt. Deswegen können sie Personen um ihrer selbst willen auch nicht integrieren, ihre Austauschbarkeit zeichnet diese Art von Arbeitsverhältnissen aus. Ganz anders ist das in den Sphären, in denen die Person um ihrer selbst willen, das Gemeinschaftliche um seiner selbst willen im Zentrum steht, in Familie, im Gemeinwesen, auch in sogenannten ehrenamtlichen Tätigkeiten. Sie folgen einer anderen Logik. Doch genau über sie spricht Herzog gar nicht.

Welche Gemeinschaft sucht Herzog dann, wenn sie davon schreibt, "Widerstände" könnten mir ihr überwunden werden? Das ist doch eine genuin politische Frage, ein Engagement als Bürger ist dafür nötig, auch wenn es darum geht, Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen zu verändern, im Konkreten nur als Mitarbeiter.

Ein Aspekt ihrer Ausführungen trifft eine Borniertheit der Rede über Leistung und Arbeit - die Zurechnung. Eine Seite der modernen Seite von Selbstbestimmung und Individuierung ist das Missverständnis, diese Autonomie sei eine gemeinschaftslose, frei von all den Abhängigkeiten, die zum Leben gehören. Das ist aber eine Verkürzung, wie Herzog zurecht hervorhebt. Sie reicht aber weiter, als sie es darlegt. So ist schon die Entstehung von Leistungsbereitschaft Resultat eines Bildungsprozesses (Sozialisation), der sich durch nicht hintergehbare Abhängigkeit auszeichnet: Abhängigkeit von verlässlicher Zuwendung, Fürsorge, Hinwendung - in der Regel leisten das die Eltern (siehe unbezahlte Arbeit). Doch auch das taucht bei Herzog nicht auf. Sie ist ihr Plädoyer dafür, die "positiven Seiten der Arbeit" zu sehen, letztlich doch eine verklärende Überschätzung ihrer Bedeutung.

Siehe auch dieses Interview mit ihr.

Sascha Liebermann

11. Januar 2019

Wer ist auf dem Irrweg - Henning Vöpel oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Diese Frage stellt sich angesichts eines Beitrags von Henning Vöpel für Die Welt.

Es handele sich bei der Diskussion um ein BGE um eine Scheindiskussion, es sei gerade nicht, was es vorgebe zu sein, eine Lösung. Mit diesem Auftakt kann man gespannt sein, was Vöpel zu sagen hat, die Stoßrichtung ist mehr als klar. Vöpel schreibt:

"Die Eignung des bedingungslosen Grundeinkommens als sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument lässt sich sinnvoll nur anhand möglicher Ziele diskutieren, die damit erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind das erstens eine bessere soziale Sicherung gegen (technologisch verursachte plötzliche und vorübergehende) Arbeitslosigkeit und zweitens eine humanere und effizientere Einbindung von Menschen gemäß ihrer Fähigkeiten und Motivation am Arbeitsmarkt."

Warum sollten es gerade diese beiden Ziele sein, an denen ein BGE zu messen wäre? Was sich sagen lässt ist, ein BGE wäre eine unkomplizierte, einfach nachvollziehbare, dauerhafte Absicherung - ein fester Boden, auf dem jeder stehen würde. Technologische Arbeitslosigkeit wäre vor diesem Hintergrund nicht mehr das Problem, zu dem sie heute gemacht wird. Aber auch wenn sie nicht einträfe, wäre ein BGE dennoch eine Antwort auf virulente Fragen, weil es den Stellenwert der Bürger als Fundament der politischen Ordnung anerkennt, so wie es in der Demokratie vorgesehen ist. Das scheinen für Vöpel aber fremde Gedanken zu sein. Insofern ist das zweite Ziel, eine "humanere und effizientere Einbindung [...] am Arbeitsmarkt" das einzig vorstellbare für ihn. Was aber heißt "humaner" und was "effizienter", worauf bezogen? Wenn Völpel es ernst meint, müsste er die Frage der Einbindung gerade vom Arbeitsmarkt ablösen, denn human im Sinne der Würde des Menschen bzw. der Anerkennung der Bürger in einem Gemeinwesen ist es, ihre Stellung ohne Vorbehalt anzuerkennen. Dann bräuchte es gerade eine Einkommenssicherung, die von der Erwerbsbeteiligung absieht, sich gar nicht durch sie rechtfertigt. Und effizienter ist gerade eine Absicherung, die die Chancen dafür maximiert, dass sich der Einzelne dort einbringen kann, wo er es für wichtig und richtig erachtet, das Engagement also zu seinen Neigungen und Fähigkeiten passt. Auch hier wäre ein BGE vorbildlich, weil durch das Schaffen von Entscheidungsfreiräumen hier etwas leistet, das heute nicht möglich ist. Wie sieht Völpel das nun?

Er bezieht sich auf ein schwaches und ein starkes Argument für ein BGE. Das schwache ist die vermutete bzw. befürchtete technologische Arbeitslosigkeit, die ein BGE nötig mache. Manche Befürworter haben noch nicht realisiert, dass sie mit diesem Argument ein BGE amputieren, sie nehmen ihm das Zentrum seiner Relevanz: unabhängig von Arbeitsmarktfragen sinnvoll zu sein. Das zweite zielt auf die Entscheidungsfreiräume. Was entgegnet Völpel auf diese Argumente?

"Das bedingungslose Grundeinkommen bietet weder einen besseren Schutz gegen soziale Notlagen (oder ist in irgendeiner Weise gerechter, weil es von jeder Form der individuellen Notlage abstrahiert), noch wird es, solange es finanzierbar bleiben soll, Menschen in die Lage versetzen, nur noch Tätigkeiten auszuüben, die ihnen Spaß und Erfüllung bringen.

Das Maß an sozialer Sicherung und individueller Selbstbestimmtheit, das mit dem bedingungslosen Grundeinkommen möglich wäre, existiert bereits heute mit anderen Instrumenten."

Hat er sich mit der Debatte beschäftigt? Ein BGE selbst ist als Pauschalbetrag konzipiert, der von individuellen Lebenslagen absieht, das ist richtig, aber kein Einwand dagegen, denn bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen sehen die meisten Befüworter ebenso vor. Also ist der Einwand eine Verirrung. Eine Absicherung, die unabhängig von Erwerbsbeteiligung ist, steht nicht nur für ein anderes Solidarverständnis, sondern schafft auch Entscheidungsfreiräume, die es heute so nicht gibt - selbstverständlich hängen diese von der Ausgestaltung ab.  Völpel geht mir nichts dir nichts über die normative Engführung heutiger Sicherungssysteme hinweg. Das kann auch als Verirrung bezeichnet werden, denn Völpel missachtet die stigmatisierenden Effekte des heutigen Systems, die zugleich eine Degradierung nicht-erwerbsförmiger Leistungen mit sich bringt.

Vöpel schreibt später:

"Die Erwerbsbeteiligung als Grundlage eines Gesellschaftsvertrags aufzugeben, der auf eigener Anstrengung und kollektiver Solidarität, individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung basiert, wäre fatal und unnötig."

Erwerbsbeteiligung ist gar nicht "Grundlage" unseres "Gesellschaftsvertrags", das Grundgesetz kennt ja gerade keine Erwerbsobliegenheit. Eine politische Vergemeinschaftung ist auch keine Vertragsgesellschaft, hier geht etwas durcheinander, denn Zweck einer solche Vergemeinschaftung ist sie selbst, sie ist Zweck für sich, nicht Zweck für anderes, um etwas zu erreichen, das nicht sie selbst ist. Ein BGE steht gar nicht im Gegensatz zu "eigener" Anstrengung, eine weiterer Irrweg, der nur plausibel wird, wenn man meint, die Anstrengungsbereitschaft werde durch ein BGE untergraben.

Interessant ist, welchen Gegensatz der Autor dann aufmacht zwischen liberalen Demokratien auf der einen und Autokratien auf der anderen Seite, als gehöre ein BGE eher auf die Seite letzterer. Gerade Autokratien schätzen die individuelle Freiheit aber nicht wert, deswegen ist ein BGE dort in seiner politischen Dimension unerwünscht. Letztlich sei ein BGE dann eben eine "Stillhalteprämie", hier wird erst so richtig deutlich, welches Freiheitsverständnis der Autor hat, wenn er meint, durch ein BGE könnten Bürger davon abgehalten werden, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Von wegen.

Sascha Liebermann

18. Januar 2018

"Opium für das Volk" - Diagnose als Symptom...

...eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus "Süßes Gift" (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann

18. April 2017

"Balsam für den sozialen Frieden"...

...so titelt der Deutschlandfunk in einem Beitrag von Alois Berger über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wieder einmal geht es vor allem um das BGE und Erwerbsarbeit, eine bedauerliche Verengung, aber immerhin ein recht ausführlicher Beitrag. Er macht allerdings auch deutlich, zu welch schiefen Diskussionen es kommen kann, wenn BGE und Erwerbstätigkeit in ein Bedingungsverhältnis gestellt werden, das erstere aus dem Mangel an letzterem hergeleitet wird. Andere Leistungsbeiträge fallen wie gewöhnlich unter den Tisch, so war es auch bei eine Veranstaltung der CDU in Wiesloch, an der ich vor kurzem teilgenommen habe. Trotz ausführlichen Hinweises im Eröffnungsvortrag von Götz W. Werner, dass wir von vielfältigen Leistungsformen leben und nicht nur von standardisierten Gütern und Dienstleistungen, wurden Hinwendung zum Menschen in Erziehung und Pflege in Privathaushalten keines Blickes gewürdigt.

Birger Priddat, Professor an der Universität Witten-Herdecke, wird folgendermaßen zitiert:

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist ja so formuliert, dass der Staat in seiner Organisation kleiner wird. Und das wäre ja etwas, was man ja auch will: Entbürokratisierung. Dieser Effekt würde tatsächlich eintreten, übrigens mit hoher Arbeitslosigkeit im öffentlichen Raum. Das muss man erst einmal mitdenken. Aber wenn man das Grundeinkommen will, dann denkt man ja, die Arbeitslosigkeit wird ja durch das Grundeinkommen kompensiert, dadurch, dass die Leute Geld kriegen, aber keine Arbeit mehr. Ob wir das aushalten? Gerade in Deutschland, einem Workaholic-Land? Wir sind ja sozial auf Arbeit trainiert. Der Sinn des Lebens besteht ja wesentlich für breite Schichten darin, zu arbeiten."

Würde Priddat denn die vermutete "Arbeitslosigkeit", die er hier anspricht, etwa deswegen vermeiden wollen, damit "wir" das nicht aushalten müssen? Wäre das nicht so etwas wie Beschäftigungstherapie im großen Stil ohne sachlichen Grund, nur der Sozialtherapie wegen? Ein sonderbarer Vorbehalt, denn dieser müsste ja schon heute für größere Entlassungsvorgänge ebenso gelten. Außerdem ist es eine gewagte Annahme zu meinen, mit den Freiräumen, die ein BGE schüfe, könnten "wir" nicht umgehen, worauf der Einwand ja hinausläuft. Ob das der Fall wäre, sollte doch den Bürger überlassen werden. Wenn sie den Eindruck hätten, damit nicht umgehen zu können, würden sie eben für Beschäftigungstherapie plädieren. Nun, dann wäre das eben so, aber auf Basis eines BGE könnten diejenigen, die eine solche nicht wollen, etwas Sinnvolles anstellen.

Und wenn der Sinn "für breite Schichten" darin bestünde, zu arbeiten, dann würde entweder ein BGE gar nicht erst eingeführt oder es würde darüber nachgedacht, ob unser Arbeitsbegriff unseren Lebensrealitäten entspricht.

Auch Anke Hassel, Direktorin des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, wird zitiert:

"Das ist das süße Gift, also die Wahl, vor die sie gestellt werden: Die unmittelbare Gratifikation jetzt über ein bedingungsloses Grundeinkommen, oder eine langfristige Investition in Bildung. Und da befürchte ich einfach, dass es einen erheblichen Teil von jungen Menschen gibt, die dann sagen, na ja, der eine Weg ist doch einfacher als der andere."

Da ich diese Haltung ausführlich kommentiert habe an anderer Stelle, verweise ich der Abkürzung halber darauf, siehe hier.

Ein Sozialarbeiter wird mit der Äußerung zitiert, dass Arbeit, also wohl Erwerbsarbeit, für die Integration von Migranten "in die Gesellschaft" unerlässlich sei. Deswegen, so kann der Leser schließen, sei ein BGE nicht der richtige Weg. Ist denn die Einschätzung zutreffend bezüglich der integrativen Bedeutung von Erwerbsarbeit? Erwerbsarbeit zeichnet sich ja gerade dadurch aus, Personen nur daran zu beurteilen, ob die mit einer Stelle verbundenen Aufgaben bewältigen können oder nicht. Sie werden also nicht als Menschen um ihrer selbst willen angestellt, sondern als Leistungserbringer. Erbringen sie diese Leistung nicht, dienen sie dem Zweck eines Unternehmens nicht und werden entlassen. Das ist für diesen Zusammenhang notwendig und gerade das Moderne am heutigen Erwerbsleben. Wie kann auf diese Weise eine Person integriert werden, wenn sie nicht um ihrer selbst willen zählt? Die Illusion, dass diese der Fall sei, ist so lange aufrechtzuerhalten, solange Erwerbslosigkeit die Ausnahme oder ein Randphänomen bleibt. Der tatsächliche Zusammenhang wird aber bloß verschleiert. Tatsächliche Integration einer Person als ganzer, um ihrer selbst und um eines Gemeinwesens willen, kann nur durch Aufnahme in ein Gemeinwesen erreicht werden, also durch Einbürgerung oder zumindest eine Würdigung, die die Person nicht am Leistungsbeitrag misst. Genau das kann ein BGE leisten, dazu muss aber die hier eingeführte Differenzierung vorgenommen werden, um das Problem abzustecken, vor dem wir stehen. Die Verklärung von Erwerbstätigkeit hilft da nicht weiter.

Kurz darauf wird derselbe Sozialarbeiter hiermit zitiert:

"Für viele ist es jetzt auch schon, gerade mit der Grundversorgung über Hartz IV oder Kindergeld, ja, ist die Motivation sehr gering zu arbeiten. Ich glaube, wenn da noch ein Grundeinkommen dazukommt, ich glaube, dann würde das eher hinderlich sein als förderlich."

Naja, das ist nun ein typisches Vorurteil. Ein BGE hebt ja gerade den stigmatisierenden Charakter heutiger Leistungen auf, das ist die eine Seite, die andere ist, dass die Motivation, etwas beizutragen nach hier schon öfter zitierten Untersuchungen mit den Lohnersatz- oder Transferleistungen in keinem direkten Zusammenhang steht. Der Sozialarbeiter "glaubt" nur, dass es so sei. Andere Erklärungen für das von ihm beobachtete Phänomen werden gar nicht erwogen.

Dass die Digitalisierung doch nicht so schlimme Folgen haben werde, wie manche meinen, bekunden Experten in diesem Beitrag ebenso, wie andere Experten diese Folgen auf uns zukommen sehen. Kann sein, kann nicht sein, nur aber weil die einen übertreiben mögen, ist das kein Grund, dass die anderen verharmlosen.

Sascha Liebermann

16. Juni 2008

Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration - Replik auf Julian Nida-Rümelin

Der nachstehende Beitrag wurde der Frankfurter Rundschau zum Abdruck angeboten, die Redaktion hat ihn jedoch abgelehnt. Wir dokumentieren ihn in einer überarbeiteten Fassung an dieser Stelle.
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Eine „fundamentale Spaltung“ des Gemeinwesens befürchtet Julian Nida-Rümelin (Nida-Rümelin, Frankfurter Rundschau vom 5. Juni) durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aus diesem Grund plädiert er für eine „Erneuerung der Idee der Arbeitsgesellschaft“, für eine „Integration durch Erwerbstätigkeit“. Er will also die Freiräume der Bürger zum Wohle unserer demokratischen Ordnung nicht maximieren, sondern auf ein bestimmtes Ziel kollektiv ausgerichtet sein lassen, das auch bislang dominiert: die Erwerbsverpflichtung. Damit wird aus der Bürgergemeinschaft eine von Werktätigen. Schon die Maxime „Integration durch Erwerbstätigkeit“ lässt aufhorchen. Sind wir als Bürger nicht immer schon integriert, Angehörige unseres Gemeinwesens und Souverän? Sind wir nicht Legitimationsquelle unserer politischen Ordnung und von daher ohnehin "integriert"? Es bedarf dazu keiner Erwerbsverpflichtung, die im Duktus von Nida-Rümelin zum Hilfs- und Fürsorgeprogramm für die Stärkung des Zusammenhalts wird. Statt einer solchen bevormundenden Integration, benötigen wir lediglich ein Einkommen, um auch auf Erwersarbeit verzichten zu können.

Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll.

Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit "sicherzustellen", ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden - das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik.

Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr.

Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll.

All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen.

Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin.

Sascha Liebermann