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4. Dezember 2023

"...die Leistungsbereitschaft des Einzelnen..."...

...ich kann die Verwunderung über die Äußerungen Raffelhüschens nachvollziehen, doch sollte die Aufregung nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Haltung in der einen oder anderen Form auch dort verbreitet ist, wo nun das Bürgergeld verteidigt oder in Schutz genommen wird. Nicht besser ist es wiederum, wenn aus irgendwelchen "systemischen" Gründen im Sinne von, was zu verteilen ist, müsse erst erwirtschaftet werden (Kostgänger-Einwand), letztlich ähnlich argumentiert wird, nur verbunden damit, dass jeder seinen Beitrag - also Erwerbsteilnahme - leisten müsse. Solange das soziokulturelle Existenzminimum (wie auch immer es definiert wird) in einem Gemeinwesen denjenigen, die dort ihre Lebensmitte haben, nicht vorbehaltlos bereitgestellt wird, weil es ihre Zugehörigkeit (siehe auch hier) zum Gemeinwesen gebietet, solange manövriert die Diskussion in vertrauten Gewässern.

Sascha Liebermann

23. Juni 2022

Scheint ein einfacher Gedanke zu sein,...

...für Werner war klar, was daraus folgen musste. Dennoch wird der erwerbszentrierte, die Einkommenssicherung unter Vorbehalt stellende Sozialstaat nach wie vor weitgehend verteidigt, obwohl dieser Vorbehalt zugleich einer gegen die Würde der Person um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens selbst willen ist.

Sascha Liebermann

23. September 2021

Im Gespräch mit Sascha Liebermann über Menschenwürde, Bildung, Arbeitswelt und Demokratie...

 ein Podcast der AG Bedingungsloses Grundeinkommen Hanau - im Gespräch mit Sascha Liebermann

13. August 2021

Auch treffend - als könne es ein Kriterium sein, auf Menschenwürde zu verzichten

8. Juni 2020

Treffender Kommentar auf die Feier der Menschenwürde durch Ralf Stegner (SPD)


18. Mai 2020

2. Januar 2020

Über lasche Sanktionen und Bürger, die "brav" zur Arbeit gehen - Heinrich Alt zum Grundeinkommen

...zumindest, wenn man dem Bericht in focus glauben kann. Dort wird Heinrich Alt, ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, wie folgt wiedergegeben:

"Alt bemängelte, dass wenn jemand eine Kürzung von 30 Prozent bekommen habe, könne er künftig machen, was er wolle. Mehr Sanktion gebe es nicht. „Er braucht sich nicht mehr zu melden, nicht mehr zu kooperieren. Er muss nur noch seine Kontonummer angeben, bekommt 70 Prozent des Regelsatzes und die Miete voll bezahlt”, so Alt weiter. Das halte er für falsch. Besonders gegenüber denjenigen, „die das alles finanzieren, jeden Morgen aufstehen und brav zur Arbeit gehen“ und sich an die Spielregeln halten müssten."

Alles zu lasch, kein Disziplinierungsinstrument mehr, so lässt sich schließen. Das komme einer "bedingungslosen Grundsicherung" gleich - wieder eine Verdrehung, denn Hartz IV erhält nur, wer bestimmte Bedingungen erfüllt. Deutlich macht Alt damit, was er vom Existenzminimum hält, es gilt nicht bedingungslos, ganz wie er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen früher schon geäußert hatte, das sei eben eine "Horrorvision". Was kümmert ihn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Man beachte: "die [...] jeden Morgen [...] brav zur Arbeit gehen" - eine hübsche Vorstellung vom Bürger hat er da, der ehemalige BA-Vorstand als Erzieher der Widerspenstigen?

Sascha Liebermann

26. November 2019

"Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen" - Sanktionen aufheben, aber Erwerbsgebot beibehalten?

Diese Frage stellt sich angesichts einer Pressemitteilung auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Unter dem Beitrag ist eine "gemeinsame Erklärung" veröffentlicht worden, die verschiedene Personen - Politiker, Verbandsvertreter und Wissenschaftler - unterzeichnet haben. Sie schließt mit der Forderung:

"Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben. An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!"

Das klingt gut, wer hielte es nicht für unterstützenswert, "menschenwürdig" zu fördern. Doch, wie sollte es möglich sein, Sanktionen aufzuheben, ohne das Erwerbsgebot in den Sozialgesetzbüchern anzutasten? So wundert es nicht, dass etliche der Unterzeichner durchaus wenig von einem Bedingungslosen Grundeinkommen halten und sich bislang auch nicht für die Aufhebung des Erwerbsgebots ausgesprochen haben. Damit bleibt die Forderung eine wohlfeile, die in der Form unrealistisch ist - oder versteckt sich dahinter ein Vorstoß, das Erwerbsgebot abzuschaffen? Robert Habeck war da schon weiter, dessen Garantiesicherung gerade keine Erwerbsverpflichtung mehr vorsieht, weil das eine mit dem anderen nicht zusammengeht.

Siehe auch "Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner"

Sascha Liebermann

13. November 2019

Systemfrage gestellt, umschifft und was folgt daraus?

Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen zum einen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen mit der medialen Kommentierung befasst. Zum ersten Beitrag lautet sein Fazi:

"Fazit: Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren. Für viele Menschen wird es pragmatisch nun darum gehen müssen, dass das, was in den Jobcentern passiert, rechtlich möglichst klar normiert und zugleich eine zivilgesellschaftliche Anwaltsfunktion installiert wird, die Hilfestellung leisten kann, wenn man im letzten Außenposten unseres Sozialstaates unter die Räder kommt."

Das Urteil besagt aber lediglich, dass der Gesetzgeber Sanktionen einsetzen darf, sie folgen aber keineswegs aus dem Grundgesetz. Es bleibt darüber hinaus der Widerspruch zwischen der Würde nach Artikel 1 GG, die unverfügbar ist - wie es das Existenzminimum sein sollte - und doch zugleich verfügbar ist. Erst wenn das Existenzminimum bedingungslos gilt, gilt die Würde bedingungslos. Was es dazu braucht? Nur eines: ein entsprechendes Grundeinkommen.

Sascha Liebermann


4. Juni 2019

"Hartz IV – Wo liegt der Handlungsbedarf?"...

...ein Beitrag von Ingmar Kumpmann auf Ökonomenstimme. Darin sind folgende Passagen besonders heraushebenswert:

"Erstens muss das erste oben genannte Ziel, also die Garantie eines nicht zu unterschreitenden Existenzminimums betont werden. Die eigenständige Bedeutung des Existenzminimums folgt aus der Verpflichtung des Staates durch das Grundgesetz auf die Menschenwürde und entspricht grundlegenden moralischen und humanen Prinzipien. Sie ist zugleich für die Wohlfahrt der Gesellschaft insgesamt wichtig."

Hier könnte noch deutlicher werden, dass das Grundgesetz etwas zum Ausdruck bringt, das zu den elementaren Zusammenhängen von Demokratie gehört und im Böckenförde-Diktum treffend formuliert wurde. Erst vor diesem Hintergrund ist dann die Menschenwürde entsprechend ausdeutbar. Dann heißt es noch:

"Zweitens ist die Schaffung von Erwerbsarbeit nur sinnvoll, wenn sie die Wohlfahrt steigert. Erfolge allein darin zu sehen, die Arbeitslosenquote zu senken ohne auf die Produktivität, die Inhalte und die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze zu schauen, ist unzureichend."

Kumpmann formuliert hier in anderer Weise, was ich andernorts als Leistungsfeindlichkeit oder Verwandlung von Unternehmen in Erziehungsanstalten bezeichnet habe, eine Haltung, die die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik prägt. "Beschäftigung" über Leistungsergebnis zu stellen kommt der Entleerung des Leistungsethos gleich, damit setzen wir die Wohlfahrt ebenso auf's Spiel. Abschließend schreibt Kumpmann resümierend:

"Es besteht also tatsächlich Reformbedarf bei Hartz IV. Reformen sollten aber anders als bei der Einführung des SGB 2 nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeit setzen, sondern sich stärker am Nutzen der Arbeit für die Gesellschaft und die Beschäftigten, an der Garantie eines Einkommensminimums für alle und am Ziel einer gleicheren Einkommensverteilung orientieren."

Hier verbleibt Kumpmann - wie im ganzen Beitrag - innerhalb der Erwerbslogik, denn nur um die geht es offenbar, wobei ein "Einkommensminimum für alle" auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein könnte. Dem stand Kumpmann schon früher positiv gegenüber, siehe hier.

Zur Frage dessen, ob ein Lohnabstangsgebots (resp. der Armutsfalle) überhaupt die Bedeutung hat, die weithin behauptet wird, siehe hier:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

24. April 2018

11. Mai 2017

"Ein Grundeinkommen halte ich für moralisch verwerflich"...

...meint der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, und lässt erkennen, wofür er steht. Er stößt damit ins gleiche Horn wie sein ehemaliger Kollege Heinrich Alt Anfang Januar dieses Jahres (siehe auch hier). Scheele weist zu Beginn des Interviews, in dem er das geäußert hat, darauf hin, was es bedeutet, in "unserem Land" arbeitslos zu werden. Es komme einer Entwertung gleich. Wenig später heißt es dann aber: "Man muss es nicht als Demütigung empfinden. Wenn man arbeitslos wird, hat man Anspruch auf Sozialleistungen". Dann ist es ja nicht so schlimm, die Arbeitsstelle zu verlieren, oder doch?

Scheele trifft zwar einen wichtigen Punkt, dass nämlich Rechtsansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch heute bestehen und Bezieher tatsächlich erhobenen Hauptes diese Ansprüche geltend machen können. Doch eines sagt Scheele nicht - was es heißt, bestimmte Bedingungen erfüllen zu müssen, um diese Leistungen zu erhalten, zugleich Verpflichtungen einzugehen, deren Verletzung Sanktionen nach sich ziehen kann. Da ist es mit dem erhobenen Haupt schnell vorbei, wenn derjenige, der Rechtsansprüche hat, am kürzeren Hebel sitzt. Nicht von ungefähr möchten sich Anspruchsberechtigte diesem Zugriff der Behörden nicht aussetzen, rufen ihre Ansprüche also nicht ab, wie aus der Armutsforschung bekannt ist ("verdeckte Armut" und hier). Scheele färbt also in gewisser Weise schön, obwohl er wichtige Dinge über die Lage mancher Leistungsbezieher sagt, die zeigen, dass die Zentrierung unseres Sozialstaats auf Erwerbstätigkeit als höchstem Ziel Folgen hat. Genau das böte den Ansatz dafür, zu erklären, weshalb der Verlust des Arbeitsplatzes heute so folgenreich ist, weshalb er mit einer Entwertung der Person einhergeht. Es ist nicht der Verlust als solcher, sondern dass dieser Verlust normativ aufgeladen ist. Arbeitslos zu werden bedeutet, nichts zu leisten, also nichts beizutragen zum Wohlergehen des Gemeinwesens, daher die Entwertung. Daraus ließe sich nun problemlos folgern, wo angesetzt werden müsste, um diese Wirkungen der Arbeitslosigkeit aufzuheben: am normativen Status von Erwerbstätigkeit. Doch, was folgert Scheele? Beschäftigungsförderung sei nötig gerade für die, die es schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren:

"Wenn sie Arbeit haben, gibt ihnen das ein Stück Würde zurück. Sie können abends stolz sein auf das, was sie getan haben. Wenn Kinder im Haushalt wohnen, ist das umso wichtiger. Und selbst für einen Stadtteil ist es doch besser, wenn die Leute zur Arbeit gehen und nicht den ganzen Tag auf der Bank sitzen."

Die Würde der Person und Arbeit stehen nicht in einem Bedingungsverhältnis. Vielmehr ist es so, dass die heutige normative Aufladung von Erwerbstätigkeit die Würde angreift, weil sie ihre bedingungslose Geltung untergräbt. Scheele spricht von daher treffend von einem "Stück Würde", das Arbeit zurückgebe, so als ließe sich Würde aufteilen, sein Lösungsvorschlag ist also ein Irrweg. Daran wird erkennbar, dass Würde im Grunde von Arbeit gar nicht abhängt. An einer Stelle geht es auch um das BGE:

Tagesspiegel: "Die Arbeitswelt wird anspruchsvoller, gleichzeitig gibt es gesellschaftliche Tätigkeiten, die brachliegen. Ist es da nicht eine charmante Idee, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen?"
Scheele: "Nein, ich bin strikt dagegen. Ein Grundeinkommen halte ich für moralisch verwerflich. Der Staat würde sich freikaufen von seiner Verantwortung, sich um die Arbeitslosen zu kümmern. Es mag altruistische Akademiker geben, die gerne ein Leben mit Grundeinkommen führen würden. Aber die meisten Menschen, die arbeitslos sind oder in schwierigen Beschäftigungsverhältnissen stecken, wollen lieber eine ordentlich bezahlte Arbeit."

Aber warum ist die ordentlich bezahlte Arbeit so wichtig? Der Würde wegen, wäre Scheeles Antwort und dreht sich im Kreis. Mit einem BGE kauft sich "der Staat" ja gerade nicht frei von der Verantwortung für seine Bürger, er stellt sich ihr, ohne Illusionen aufzubauen. Dass über ein BGE hinaus immer noch politisch gestaltet werden muss, steht außer Frage. Gerade ein BGE würde der vielzitierten Würde der Person und zugleich noch der demokratisch verfassten Ordnung unseres Landes. Das aber scheint ein schwieriger Gedanke zu sein

Siehe frühere Kommentare von mir hier, hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

1. Februar 2017

4. September 2015

"Die Würde des Menschen ist unantastbar..."...

...schrieb Lutz Hausstein auf den Nachdenkseiten über Ralph Boes' Sanktionshungern. Trotz "massiven Drucks" aus der "Bevölkerung", der es vermocht hat, die Sanktionen in die öffentliche Debatte zu bringen, sei nichts geschehen, heißt es in seinem Beitrag. Er zeichnet ein deutliches Bild davon, was die gegenwärtige Sozialgesetzgebung für Folgen hat.

Dass eine Abschaffung der Sanktionen in der Sozialgesetzgebung erstrebenswert ist, steht außer Frage. Doch zu erreichen ist das nur, wenn ein Mindesteinkommen als Regelfall bereitgestellt wird und nicht als Notfall- oder Ausnahmeleistung. Erst ein Bedingungsloses Grundeinkommen ebnet diesen Weg, weil nur es die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufhebt. Davon ist in dem Beitrag hingegen keine Rede, obwohl Ralph Boes Engagement gerade vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.

Eine auffällige Lehrstelle ist das, denn wer von Menschenwürde spricht, müsste sogleich zu dem Schluss kommen, dass jedes System sozialer Sicherung, das Sicherungsleistungen nur als Ausgleichsleistungen zu fehlendem Erwerbseinkommen rechtfertigt, gerade nicht die Würde der Person im Zentrum hat. Hier besteht ein offener Widerspruch im Denken derer, die zwar mit der Würde des Menschen aus dem Grundgesetz gegen "Hartz IV" argumentieren, aber kein BGE haben wollen (siehe z.B. hier, hier und hier).

Lutz Hausstein argumentiert darüber hinaus ausschließlich juristisch, wenn er die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen hervorhebt. Diese Argumentation ist insofern problematisch, als sie die juristische Auslegungslehre an die Stelle der politischen Willensbildung setzt. Es ist vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht keineswegs "Hartz IV" für verfassungswidrig erklärt. Für diejenigen, die juristisch argumentieren, wäre damit die Diskussion erledigt oder sie müssten dagegen wiederum den Rechtsweg beschreiten. Die Willensbildung aber sollte in unserer politischen Ordnung in der Öffentlichkeit sich vollziehen, die Bürger als Bürger ansprechen und für einen Gestaltungsvorschlag werben. Im Parlament dann wäre über die Ausgestaltung und Absicherung durch Gesetz zu entscheiden. Nur dort entscheiden wir, wie wir zusammenleben wollen, nicht im Bundesverfassungsgericht (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier).

Sascha Liebermann

9. April 2015

"Neue deutsche Verachtung"...

...ist ein Artikel im Schwerpunkt "Arbeit. Unsere Religion" der Frankfurter Rundschau übertitelt, der sich mit dem Ansehen von Langzeitarbeitslosen befasst. Darin wird die stetige Reduzierung von Leistungen vor allem für Arbeitslose (Arbeitslosenhilfe) thematisiert, die über die Jahre bis zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe stattgefunden hat. Der Autor, Martin Staiger, spricht von einer Verachtung, die sich gegenüber Arbeitlosen breitgemacht habe und schließt seinen Beitrag folgendermaßen:

"...Vielleicht sollten wir uns wieder auf die Prinzipien wesentlich älterer Religionen besinnen: Sowohl in der jüdischen als auch der christlichen Tradition kommt dem Menschen eine unveräußerliche Würde zu – gänzlich unabhängig davon, was er zu leisten imstande ist. Und diese Überzeugung, die auch mal das deutsche Grundgesetz geprägt hat, ist um vieles menschenfreundlicher – und um vieles realistischer – als unser Arbeitskult..."

Ja, und nun? Was folgt daraus? Rückkehr zu den Verhältnissen der alten Arbeitslosenhilfe? Der Gedankenführung von Staiger zufolge wäre das keine Antwort auf seine Diagnose. Was aber dann? Es bleibt doch letztlich nur eines, um den "Arbeitskult" aufzugeben: das Bedingunglose Grundeinkommen (siehe auch einen früheren Kommentar)

Sascha Liebermann

16. Mai 2014

"...von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede..."

In einem Beitrag über den Deutschen Gewerkschaftsbund schreibt Eva Roth in der Frankfurter Rundschau:

"...Umso erstaunlicher ist die Bescheidenheit der DGB-Spitze. Das Gehalt eines Arbeitnehmers solle zumindest den Lebensunterhalt gewährleisten, heißt es in ihrem Leitantrag zum Thema Arbeit. Denn: „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen aus Arbeit, das ihm ein Leben in Würde [Hervorhebung SL] ermöglicht.“ Mit Verlaub: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht bereits im Grundgesetz. Von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede..."

Scharfsinnig bemerkt die Autorin die Umdeutung der Menschen- in die Erwerbstätigen-Würde. Doch was wäre daraus die Konsequenz? Die Autorin zieht keinen Schluss daraus, der ihrer Bemerkung entsprechen würde. Wenn die Würde nicht von Erwerbstätigkeit abhängen darf, dann gibt es dafür nur eine Alternative: ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Die Stellung des Bürgers in der Demokratie wird durch die Bürgerrechte abgesichert, nicht durch Erwerbstätigenrechte. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde dem genau entsprechen.

Sascha Liebermann

17. Februar 2014

"Auf dem Weg..." - Ralph Boes unterwegs

Heute startet Ralph Boes (siehe hier und hier)seine "Tour" durch Deutschland, auf der er über die Auswirkungen heutiger Sozialpolitik (Arbeitslosengeld II usw.) informieren, mit Betroffenen ins Gespräch kommen und auf Alternativen aufmerksam machen möchte. Zentral natürlich hierfür ist das Bedingungslose Grundeinkommen.

17. Februar 2007

Gregor Gysi und Hans Werner Sinn – eine Allianz gegen das bedingungslose Grundeinkommen

Eine wunderbare Bestätigung für die einen, ein untrüglicher Beweis für die anderen war in „Menschen bei Maischberger“, am 13. Februar, der Auftritt von Gregor Gysi. Wer noch Zweifel daran hatte, daß Hans Werner Sinn und Gregor Gysi (wie auch im letzten Jahr schon Oskar Lafontaine, Rudolf Hickel und Albrecht Müller) am selben Strang ziehen, konnte sich des Gegenteils vergewissern.

Während Hans Werner Sinns beharren auf der vermeintlich notwendigen Berechenbar- und Finanzierbarkeit des Grundeinkommens einen deutlich buchhalterischen Geist erkennen ließ, für den nichts wirklich sein kann, was nicht in Zahlenkolonnen ausdrückbar ist, gab sich Gregor Gysis Verständnis von Gerechtigkeit und Menschenwürde deutlich zu erkennen: Wo kein Arbeitswille bzw. keine Arbeitsbereitschaft – da soll es auch keine Gegenleistung geben, „ein bißchen Druck ist schon nötig“. Bürger, die um ihrer selbst willen geachtet werden, weil sie das Fundament unseres Gemeinwesens, der Volkssouverän, sind, scheint es für Gregor Gysi nicht zu geben. Menschenwürde ist in seiner Vorstellung die Menschenwürde durch Erwerbsarbeit - wer sich daran nicht beteiligt, verletzt die Menschenwürde der anderen. Mit solchen Vorstellungen steht der Rückkehr in den Arbeiter- und Bauernstaat, in die alte Gesellschaft der Werktätigen nichts mehr entgegen.

Ist Hans-Werner Sinn nun auch Sozialist oder Gregor Gysi Neoliberaler?

Will Hans Werner Sinn also durch den Niedriglohnsektor Druck auf uns Bürger als Erwerbstätige ausüben, da nur so buchhalterisch „bessere“ Zahlenkolonnen zu erzeugen sind, darf es nach Gysi an Druck nicht fehlen, damit Arbeitsfähige auch zu Arbeits- also Erwerbsarbeitssuchenden werden. Denn nur das sei gerecht, nur das verletzte die Menschenwürde nicht. Ein gewaltiger rhetorischer Aufwand Gysis war notwendig, um das Mißtrauen in die Eigeninitiative der Bürger nicht ganz so obrigkeitstaatlich erscheinen zu lassen und die entsprechenden Vokabeln wie Solidarität, Gerechtigkeit, Sozialstaat und dergleichen abzuspulen. Doch nur, wer sich davon blenden ließ, konnte überhören, worum es eigentlich geht: Vertrauen ist ein hehres Ideal, Mißtrauen ist notwendig, deswegen ist eine Kontrolle der Bürger, eine Überwachung ihres ausreichend an den Tag gelegten Arbeitsanreizes am besten.

Können Entscheidungen, die unser Gemeinwesen betreffen und die Zukunft eröffnend gestalten sollen, überhaupt berechnet werden? Können wir ernsthaft die Frage, wie wollen wir leben, derjenigen danach, ob wir es nach heutigen Vorstellungen auch bezahlen können unterordnen? Ließen wir uns darauf ein, was würden wir noch zu verändern in der Lage sein – gar nichts. Wer die Frage nach der Finanzierbarkeit stellt, behauptet zugleich, die Folgen einer Entscheidung, die in die Zukunft reicht, seien zu errechnen. Doch Rechenmodelle, die nicht zufällig auch Simulationen genannt werden, setzen nur das Denken der Vergangenheit in die Zukunft fort. Wo aber umgedacht werden muß, müssen wir auch mit den Vorstellungen der Vergangenheit brechen.

An einem kann doch kein Zweifel bestehen, daß nämlich unser Wohlstand auf die Leistungsbereitschaft von uns Bürgern zurückgeht. Nichts spricht dafür, daß diese Leistungsbereitschaft mit einem Grundeinkommen schwächer würde, sie nähme doch wohl eher zu, denn das Grundeinkommen stellte alle Bürger gleich, behandelte ihre Engagement gleichwertig, ob sie zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielten oder nicht.

Sascha Liebermann