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26. Februar 2025

Der Sozialstaat als Freiheits- und nicht als Sozialhilfestaatsprojekt

...Bürgergeldbeziehern, das schimmert auch durch die Äußerungen in diesem Ausschnitt aus der letzten Maischbergersendung (hier ab Minute 32). In anderer Hinsicht könnte ein Argument daraus gemacht werden: dass die SPD durch die langjährig propagierte Haltung des "Beinahe jede Arbeit ist besser als keine" den Leistungsbegriff entleert hat - "Beschäftigung" ging vor Wertschöpfung und Leistung. Damit war immer nur Erwerbstätigkeit gemeint, nicht Haushalts- und Sorgetätigkeiten, nicht Ehrenamt. Unternehmen wurden zu Erziehungsanstalten umgedeutet, auch von Arbeitgebern, die schärfere Sanktionen einforderten, als ob sie dadurch leistungsbereite Mitarbeiter gewinnen könnten. 

Wer über die schlechte Lage sich Sorgen macht und einen Aufbruch herbeiwünscht oder fordert, der sollte zuerst einmal nach Gründen für diese Lage suchen - und zwar in der Leistungsentwertung der letzten Jahrzehnte bis in die Hochschulen hinein, die zu Zertifikatserwerbungsanstalten sich entwickelt haben, in denen noch alles zertifiziert werden kann, um es in den Lebenslauf einzubauen.

Gabriel tut so, als sei das "Bürgergeld" eine Einladung zum Wenigerarbeiten und strickt am Mythos darum mit. Die SPD habe sich zu wenig um diejenigen gekümmert, die richtig arbeiten und nicht nur wenig. Der Sozialstaat, so heißt es weiter, sei ein Freiheitsprojekt und kein Sozialhilfestaatsprojekt, auch da wird deutlich, worauf er zielt.

Worauf sich Gabriel bei den Ausgaben bezieht, die der SPD den großen Erfolg hätten bringen müssen, ist unklar, aus dieser Grafik wird das nicht deutlich, zumindest nicht bis 2023:


Der Unterschied zwischen SPD und anderen Kritikern des Bürgergelds ist eben nicht so groß, wie manche meinen, wenn es ihn denn überhaupt gibt.

Frühere Kommentare von unserer Seite zu Ausführungen Sigmar Gabriels finden Sie hier.

Sascha Liebermann

23. November 2022

"Arme gegen Ärmste auszuspielen"

27. September 2019

Sozialstaat ohne Existenzminimum? Frank Lübberdings verkürzte Darstellung

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Frank Lübberding über die jüngste Sendung von  maischberger (die ich nicht gesehen habe), in der es um "Trotz Rente und Arbeit: Kann Armut jeden treffen?" ging. Zurecht weist Lübberding auf Sinn und Zweck des heutigen Sozialstaats hin, dass er der Sozialstaat einer "Arbeitsgesellschaft" sei und deswegen es nicht verwundern könne, wenn die von ihm bereitgestellten Absicherungsleistungen sich vor allem daran ausrichteten. Wobei das so ganz die Sache nicht trifft, denn Lübberding vergisst, dass die Aufgabe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dieselbe ist wie im Falle der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Trotz aller Erwerbszentrierung gibt es eine Fürsorgepflicht des Staates als politischer Gemeinschaft, die nicht eine für Erwerbstätige, sondern für Bürger und Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland insgesamt ist. Es geht um die Existenzsicherung, ganz gleich ob Erwerbsbeiträge gezahlt wurden. Allerdings ist auch diese Existenzsicherung nicht als Daueralimentierung gedacht, Leistungsbezieher sollen aus ihr wieder herausgelangen durch Erwerbstätigkeit. Lübberding verkürzt diesen Zusammenhang aber, wenn er folgendes schreibt:

"Dazu [zu den Absicherungsfällen des Sozialstaats, SL] zählen der Arbeitsunfall, die Krankheit, die Arbeitslosigkeit, das Alter und die Pflege. Diese Voraussetzungen bestehen bis heute, obwohl manche Wissenschaftler schon vor Jahrzehnten das „Ende der Arbeitsgesellschaft“ prognostizierten. So können sich Wissenschaftler irren. Tatsächlich haben wir – noch – die höchste Erwerbsquote in der Geschichte des Landes. Dabei beruht der Sozialstaat verteilungspolitisch auf dem Äquivalenzprinzip, oder populär Lebensleistung genannt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren sich die Anwartschaften an den vorher gezahlten Beiträgen. Darauf wies ironischerweise Metzger hin. Gehört er doch zu jenen Neoliberalen, die schon seit Jahrzehnten dieses Äquivalenzprinzip durch ein schlichtes staatliches Grundsicherungsmodell ersetzen wollen. Erstaunlich war allerdings, dass Opoczynski als Experte mit dem Begriff nichts anzufangen wusste, und ihn der Sozialdemokrat Stegner als irrelevant abtat."

Hier spart Lübberding die Sicherung des Existenzminimums aus, das eben gerade nicht dem Äquivalenzprinzip bzw. der "Lebensleistung" folgt. Dass seine Sicherung Aufgabe eines Gemeinwesens ist, stellte einst das Bundesverfassungsgerichts fest. Seine Bemerkung zur These vom "Ende der Arbeitsgesellschaft" ist etwas flapsig, zwar hat sie sich in der kruden Form nicht erfüllt, doch sollten differenziertere Betrachtungen nicht ausgespart werden. So stellte Ralf Dahrendorf in seinen Beiträgen gar nicht in Frage, dass es Erwerbsarbeit weiterhin geben würde, wobei auch seine Ausführungen ambivalent sind, siehe hier. Es ging ihm aber um noch etwas anderes, das wenige überhaupt thematisiert haben: ein "Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht", also genau das, was die Fürsorgepflicht mit der Existenzsicherung zum Ausdruck bringt. Dahrendorf weist ebenso schon auf die Verwandlung des "Berufs" zum "Job" hin, die darauf schließen lässt, dass die Einkommenserzielung Oberhand gewonnen hat gegenüber der Aufgabenorientierung, Erwerbsarbeit mehr am bloßen Dabeisein als an Leistung gemessen werden. Damit nimmt er vorweg, was viele Jahre später Wolfgang Streeck und Rolf Heinze auf die Formel brachten "fast (jeder) Arbeitsplatz ist besser als keiner". Beschäftigungspädagogik geht vor Leistung.

Was die Erwerbsquote betrifft, so ist Lübberding sicher nicht unbekannt, dass sie - wenn man in Maßstäben der Arbeitsgesellschaft denkt - gar nicht aussagekräftig ist, wenn zugleich das Arbeitsvolumen pro Kopf auf lange Sicht betrachtet wird, es ist gesunken. Das Arbeitsvolumen verteilt sich nur anders, allerdings um den Preis, dass diejenigen in Teilzeit später das Nachsehen haben werden (siehe z. B. hier), denn der Zuwachs an Teilzeitarbeitsplätzen ist relativ hoch.

Dass Oswald Metzger als Befürworter eines pauschalierten staatlichen Grundsicherungsmodells dargestellt wird in aller Kürze, muss doch verwundern. Man erfährt ja nicht, welcher Art von Grundsicherung. Früher äußerte sich Metzger drastisch zum Bedingungslosen Grundeinkommen(siehe hier).

Sascha Liebermann

17. Januar 2019

"Hartz IV vor Gericht: Wie hart darf der Sozialstaat sein?"...

...darüber wurde in der Sendung Maischberger diskutiert. Erstaunlich unaufgeregt ging es zu mit Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) und Christian Lindner (FDP). Eingeladen war auch die Journalistin Elisabeth Niejahr (Wirtschaftswoche) sowie Martina Leisten und Kevin Falke, die schon wiederholt bzw. länger auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren bzw. sind und ihre Erfahrungen berichteten.

Überbürokratisierung, Schärfe der Sanktionen und manch anderes wurden kritisiert, für eine Veränderung wurde plädiert. Doch vom Geist des Systems abzurücken ist offenbar schwerer, als es scheint, denn bei aller berechtigten Kritik wollten weder Lindner noch Niejahr von Sanktionen grundsätzlich lassen. Robert Habeck hat den Vorschlag einer Garantiesicherung (siehe auch hier) vor einigen Monaten ins Spiel gebracht, eine sanktionsfreie Grundsicherung, die mit "Anreizen" für Arbeitsaufnahme gekoppelt werden soll. Das ist noch nicht zu Ende gedacht, den Bürgern wird doch nicht so ganz getraut, dass sie bereit sind beizutragen und es keinen Grund gibt, daran zu zweifeln (siehe hier). Es waren Martina Leisten und Kevin Falke, die durch ihre Ausführungen teils ausdrücklich darauf hinwiesen, wie bedeutsam für ein erfolgreiches Berufsleben es ist, eine Aufgabe übernehmen zu wollen, etwas zu machen, das einem liegt. Sonderbar, dass dies nicht eingehender diskutiert wurde, denn welchem Unternehmen, welcher Organisation wäre geholfen, wenn sie Mitarbeiter einstellte, die bei ihr nicht arbeiten wollten und mit den Aufgaben, die es zu bewältigen gäbe, nichts anzufangen wüssten? Man wird den Eindruck nicht los, dass die Aufgabe der Wirtschaft, Güter und Dienstleistungen bereitzustellen, der erzieherischen Disziplinierung von Bürgern durch Erwerbstätigkeit untergeordnet wird. Das ist jedoch leistungshemmend und nicht -fördernd, es verkehrt den Zweck des Wirtschaftens.

Diese Verkehrung zeigt sich in der Haltung gegenüber Leistungsmissbrauch oder unwilligen Leistungsbeziehern. Es wird stets herausgehoben, dass "Solidarität keine Einbahnstraße" sei, Gegenleistung für Leistung erwartbar sei, jeder einen Beitrag leisten müsse und Ähnliches. Es dürfen natürlich die Extremfälle nicht fehlen, als könne damit eine Politik für die Mehrheit gemacht werden. Gefragt wird dabei nicht, weshalb denn Leistungen missbraucht werden, was hinter dem Missbrauch steckt, weshalb jemand nicht beitragen will oder kann, ob die Ziele der Sicherungssysteme womöglich die falschen sind. Sie müssen doch dazu dienen, die Autonomie der Bürger zu stärken bzw. zu unterstützen, statt sie zu unterlaufen - zumindest vor dem Hintergrund unserer politischen Ordnung ist das die Aufgabe. Doch die Bürger, die Autonomieforderung und -zumutung, die das Grundgesetz ausspricht, kommt auch in dieser Sendung nicht vor bzw. sie kommt zwar vor in dem, was gesagt wird, sie wird aber nicht zum Diskussionsgegenstand.

Kommentare von Hans Hütt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und von Arno Frank bei Spiegel Online.

Sascha Liebermann

16. Dezember 2016

"...die allermeisten, nein - manche Menschen würden sich ziemlich entspannt zurücklehnen..."...

...meinte der Unternehmer Jochen Schweizer in dieser Sendung bei Maischberger vom 23. November über das Bedingungslose Grundeinkommen (ab Minute 54'35). Seine Äußerung ist interessant, denn, was er zuerst vollmundig behauptet ("die meisten"), nimmt er dann wieder zurück ("manche"). Damit widerspricht er sich unmittelbar selbst (ganz ähnlich wie Christian Lindner, FDP). Dieser konkreten Äußerung voraus geht folgende:

"Ich habe die Befürchtung, dass bei einer Grundsicherung den Menschen die Motivation genommen wird, aus eigener Kraft, aus eigener Initiative etwas zu leisten, denn in dem Augenblick, wo ich nicht mehr arbeiten muss [...] was ist denn dann mein Antrieb?...".

Das sagt Jochen Schweizer, obwohl er zugleich in der Folge von der Eigeninitiative spricht, die gefördert werden solle, vom Sinn, den Arbeit machen müsse. Fördern lässt sich nur etwas, das schon vorhanden ist. Eigeninitiative kann man nicht erzeugen, sonst ist es keine Eigen-, dann ist es Fremdinitiative. Nimmt man Schweizer beim Wort, dann würden politische Entscheidungen nicht danach gefällt, was die Mehrheit zu tragen bereit wäre, sondern danach, was eine verschwindende Minderheit ("manche) womöglich tun wird - das ist eine Politik von der Ausnahme her, ohne sich zu fragen, ob es nicht gute Gründe für diese Ausnahme gibt.

Sascha Liebermann

15. Mai 2014

29. Januar 2014

"Das große Rentengeschenk: Kassieren die Alten die Jungen ab?" - Ablenkungsmanöver von grundsätzlichen Fragen

Zum selben Thema hier ein interessanter Beitrag auf den Nachdenkseiten von Wolfgang Lieb, der etwas Licht in die verworrene Diskussionslage bringt. Das Umlagesystem bietet viele Vorteile gegenüber der Kapitaldeckung, doch die Bindung der Rentenzahlung an Erwerbstätigkeit ist der große Haken (auch bei Maybrit Illner). Der gegenwärtige Vorschlag der Großen Koalition bevorteilt wieder einmal den Ideal-Erwerbstätigen mit gewissem Arbeitslosengeld I-Bezug. Nicht aber diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen. In der Sendung wurde allzu deutlich, wie die bestehende Rentenversicherung an den Lebensrealitäten vorbeigeht. Auch wenn z.B. die "Mütterrente" mehr Anerkennung als bisher für Frauen bedeutet, die für ihre Kinder zuhause geblieben sind und bislang die Nachteile in der Rente zu tragen hatten, bleibt doch eines klar: Engagement in der Familie wird relativ zu Erwerbstätigkeit degradiert. Das war seit Einführung der Rentenversicherung in den 1950er Jahren ein Missstand, worauf der Sozialrichter Jürgen Borchert wiederholt hingewiesen hat.

Alles beim Alten also - obwohl genau das der Einsatzpunkt für eine Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen hätte sein können.

17. Juni 2013

"Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter" - sagt die Bundesagentur für Arbeit

In einer Pressemitteilung nimmt die Bundesagentur für Arbeit Stellung zur Kritik von Inge Hannemann an der Praxis der Jobcenter. Frau Hannemann wiederum hat dazu eine Gegendarstellung veröffentlicht. Auch wenn man geteilter Meinung darüber sein kann, ob die zuspitzenden Darlegungen von Frau Hannemann angemessen und der Sache förderlich sind, so kann doch bei nüchterner Betrachtung nichts darüber hinwegtäuschen, welche Zwänge das Sanktionssystem des Sozialgesetzbuchs hervorbringt. Jeder mache sich selbst ein Bild anhand der Äußerung von Heinrich Alt (hier und hier), Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

20. März 2013

"Ein Zeitgeist namens Quotenorientierung" - Heinrich Alt und seine Widersprüche

In der jüngsten Sendung von Maischberger scheint es - folgt man dieser Besprechung - bemerkenswerte Äußerungen von Heinricht Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, gegeben zu haben. Ganz anders als in der Sendung im vergangenen Dezember, als er darum bemüht war, die Bundesagentur wie auch die Gesetzgebung in Schutz zu nehmen.

6. Dezember 2012

Der Geist von Hartz IV - bei Maischberger und Anne Will

Zweimal bestand in dieser Woche die Möglichkeit, den Geist der Sozialgesetzgebung in seiner Lebendigkeit zu erfahren. In der ersten Sendung, Menschen bei Maischberger, war durch die Einladung von Ralph Boes und Katja Kipping (Die Linke) auch das Bedingungslose Grundeinkomen Thema (Sendung online verfügbar via youtube). Schon der Titel "Wer arbeitet, ist der Dumme" zielte auf bestimmte Werthaltungen. So klischeehaft er ist, so sehr fasste er zuspitzend zusammen, weshalb wir Hartz IV haben. Enno Schmidt hat einen guten Kommentar zur Sendung verfasst. Alle vertraten in der Sendung, was sie zu vertreten hatten, eine Diskussion wurde daraus nicht. Schönfärberisch wurde über die Folgen der Sozialgesetzgebung gesprochen, die Anlass der Sendung war. Dabei hätte sachlich darüber diskutiert werden können, was es für unser Gemeinwesen bedeutet, eine solche Sozialgesetzgebung zu haben und ob wir sie zukünftig wollen. Ob wir damit nicht alles untergraben, was für unser Bestehen wichtigt ist: Freiheit, Demokratie, Solidarität und Leistung. Diese Frage ist keine juristische, es geht nicht um Rechtsauslegung, sie ist politisch, es geht um Gestaltung unseres Zusammenlebens. 

Das Archiv Grundeinkommen hat einige Presseartikel und andere Stellungnahmen zur Maischberger-Sendung gesammelt.

In der zweiten Sendung, Anne Will, ging es ebenfalls um die Sozialgesetzgebung. Wie in der ersten Sendung erkennen Befürworter wie auch einige Kritiker der Sozialgesetzgebung nicht den Zusammenhang zwischen Anspruchs- bzw. Bedarfsprüfung und Stigmatisierung unter heutigen Bedingungen (mit einem BGE änderte die Bedarfsprüfung für Bedarfe über das BGE hinaus ihren Charakter). Selbst diejenigen, die eine Aufhebung von Sanktionen befürworten, meinen, damit wäre ein Sicherungssystem geschaffen, das Druck von den Menschen nähme (siehe hier und hier). Das kann getrost als naiv betrachtet werden, denn nicht die Sanktionen alleine erzeugen die Stigmatisierung, sie verstärken sie nur. Der Status der Notfallleistungen, die nach Anspruchs- bzw. Bedarfsprüfung stets nach Maßgabe des Vorrangs von Erwerbstätigkeit gewährt werden, ist es, der die Stigmatisierung bedingt. Wer aber, wie auch einige Kritiker der Sanktionen (die häufig den "alten" Sozialstaat verteidigen), die das Sozialgesetzbuch vorsieht, den Vorrang von Erwerbstätigkeit für richtig erachtet, nimmt die Stigmatisierung in Kauf.

Wertvoll, wirkliche Arbeit ist eben nur Erwerbsarbeit - alles andere ist ein schönes Hobby. Markus Söder bemerkte gar nicht, wie er durch seine Ausführungen in der Maischberger-Sendung, das Engagement seiner Frau, die sich um ihre vier Kinder kümmert, herabwürdigte. Diese Herabwürdigung ist eine Folge der Überbewertung von Erwerbstätigkeit und degradiert Familie ebenfalls zu einer nachgeordneten Angelegenheit.

Sascha Liebermann

9. Februar 2012

"Ich habe Angst vor der Armut" - Ängste einer Renterin

Vor kurzem haben wir auf die Situation heutiger Renter und insbesondere auf die zukünftiger Rentnerinnen hingewiesen. Welch ein Segen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auch vor diesem Hintergrund wäre, ist allzudeutlich. Nun war diese Lage auch Thema bei Maischberger mit dem Titel "Der Rentencheck: Welche Altersvorsorge ist noch sicher?"

Wit zitieren hier aus einer Besprechung (FAZ) der Sendung:

"...Dabei ist es kein Problem, sich im Gestrüpp des deutschen Sozialstaates zu verheddern. Wie sonst kann eine amtierende Sozialministerin wie Frau von der Leyen so einen hanebüchenen Unsinn erzählen und in einer anderen Sendung Frau Kinder den Abschluss einer Riester-Rente empfehlen? Viele Zuschauer werden am Montagabend in dem verwirrenden Zahlen- und Begriffsdschungel bisweilen den Überblick verloren haben. Ob es um Rentenbezugszeiten, Brutto- und Nettolohnniveau, Blüms demographischen Faktor in der Rentenformel, die Sterbetafeln oder Riesters Bundeszuschuss ging, eines blieb ganz bestimmt: jenes Gefühl, das Frau Kinder angesichts ihrer zu erwartenden Rente von 553 Euro so prägnant formulierte: „Ich habe Angst vor der Armut.“
In der sogenannten Reformdebatte der vergangenen Jahrzehnte ist das Vertrauen in die Grundlagen unseres Gemeinwesens verlorengegangen. Nämlich den Alten und Kranken eine menschenwürdige Existenz zu sichern und ihnen damit die Teilhabe an dieser Gesellschaft zu ermöglichen. Dort findet man die moralische Substanz unseres Gemeinwesens. Nur: Wie kann diese nicht in Frage gestellt werden, wenn in einer trotz aller Krisen reicher gewordenen Gesellschaft Bevölkerungsgruppen wie die Rentner daran nicht mehr partizipieren sollen? Mit welcher Begründung auch immer: Der Sozialstaat ist in dieser Zeit nur noch als Ballast und Appendix der Ökonomie betrachtet worden. Sozialpolitiker genossen die Verachtung der vereinigten Wirtschaftsredakteure dieser Welt. Die Einführung der Riester-Rente sollte man daher als das bezeichnen, was sie gewesen ist: als die Kapitulationserklärung der Sozialdemokraten vor der Dominanz der Finanzmärkte. Einer musste dann halt - ganz realpolitisch - den Schweinehund machen. Die Welt ist halt so, wie sie ist. So könnte man das begründen, wenn man wollte. Aber man kann natürlich auch einen Beratervertrag abschließen. Die Bezahlung ist ohne Zweifel besser.  ...

„Damit bringen wir Sicherheit für ein langes Leben“: So argumentierte Peter Schwark als Vertreter der deutschen Versicherungswirtschaft sein Engagement zugunsten der Riester-Rente. Das kann sehr kurz sein, wenn man die desaströsen Finanzmärkte kennt. Die Anlageperspektive der Investoren wird rechnet in Tagen gerechnet – und nicht mehr in Jahrzehnten. Die Riester-Rente war nur möglich in einer Zeit, als diese Erkenntnis noch nicht so weit verbreitet gewesen ist. Walter Riester ist für dieses Argument Norbert Blüms schlicht nicht zugänglich. Wahrscheinlich will er „deswegen so eine Sendung auch nicht mehr machen“ und identifiziert sich stattdessen mit den Gruppen, die zweifellos von seiner Politik der Umstellung auf ein System der Kapitaldeckung profitierten. Man muss schon blind sein, um diesen Sachverhalt nicht zu erkenen."

11. März 2009

Ein Ausblick auf das Wahlkampfjahr - das bedingungsloses Grundeinkommen bei Maischberger

Am 10.3. war Susanne Wiest, Initiatorin der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag, bei Maischberger (Link zur Sendung) zu Gast. Schon der Titel der Sendung "Panik um den Job. Muss der Staat uns alle retten" der war irreführend, denn der Staat ist nicht das Almosenamt, von dem wir etwas erbeten, der Staat ist die Gemeinschaft der Bürger. Wenn wir uns an ihn wenden, wenden wir uns an uns selbst.

Gibt es Neues über die Einwände gegen das BGE zu berichten?

Nein. Frau Wiest hat es verstanden, genau diesen Zusammenhang, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und uns fragen müssen, wie wir ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen können, deutlich zu machen. Unbeirrt von statistischen Nebelkerzen zum gegenwärtigen Beschäftigungsstand, die die Politprofis gerne zünden, und diese als "Tatsachen"(Lesen Sie die Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) feilbieten, hat Frau Wiest die Freiheit, die das BGE eröffnen würde, verteidigt. Angesichts der geballten Kraft der Talkshowprofis in der Runde war das kein leichtes Unterfangen, denn diese grundsätzlichen Fragen wollte niemand stellen.

Wolfgang Clement meinte noch zu Beginn der Sendung, Freiheit sei ein Grundwert der SPD - man fragte sich unweigerlich, von welcher Partei er sprach, denn in unserem Land setzt sich die SPD für die Freiheit, die das BGE meint, nicht ein - andere aber auch nicht. Keiner der Herren in der Runde, auch Herr Wallraff weder in seinem Kleinkrieg mit Herrn Clement noch in seinem anklagenden Ton (die Besserverdienenden sollen das BGE nicht bekommen), hat die Tragweite des BGE verstanden. Mit ihm wären alle Bürger dadurch anerkannt, dass sie als Bürger das BGE erhalten und nicht würden sie "versorgt", wie Herr Röttgen meinte. Das BGE ist kein Versorgungsinstrument, sondern ein Mittel zur Ermöglichung, es schüfe mehr Freiräume. Ob sie sich dann noch beraten lassen oder qualifizieren wollen, läge in ihrer Hand.

Wer wie Wolfgang Clement zu seiner Amtszeit "Vorrang für die Anständigen" forderte, um gegen den vermeintlich hohen Sozialleistungsmissbrauch zu kämpfen, von dem kann man wohl nicht erwarten, dass er ein Auge für die Selbstbestimmung der Bürger hat. So legt sich dann die paternalistische Bevormundung den Mantel der Fürsorglichkeit um, plädiert statt für die Freiheit für Qualifizierungsmassnahmen, die natürlich immer auch bedeuten: Massnahmen der Arbeitsagentur, Zwangsqualifizierung statt Bildung durch Selbstbildung - oder kurz gesagt: Integration von oben auf ein bestimmtes Ziel hin. Auch hier konterte Frau Wiest treffend (sinngemäß): Ich kann mich selbst um meine Bildung kümmern und muss nicht "versorgt" werden.

Herr Röttgen (CDU) bemühte für sein Verständnis von Eigenverantwortung und Solidarität das Subsidiaritätsprinzip, das in diesem Zusammenhang gerne angeführt wird, weil es angeblich gegen ein BGE spreche. Herr Röttgen hätten selbst stutzen müssen, als er davon sprach, der Mensch als tätiges Wesen habe laut Katholischer Soziallehre Vorrang - ja, ganz recht, nicht aber als Erwerbsarbeiter. Subsidiarität und BGE sind kein Gegensatz, wie er behauptet hat. Wer allerdings Eigenverantwortung auf individualistische Autarkie verkürzt, der ist davon überzeugt, wie Herr Röttgen, dass der Einzelne sich zuerst einmal selbst zu versorgen habe. Eine weltfremde Vorstellung, denn der Einzelne kann sich nicht selbst versorgen, er lebt von den gemeinschaftlichen Leistungen aller - immer und überall. Das ist kein Missstand, der beseitigt werden müsste, es ist vielmehr eine Notwendigkeit unseres Zusammenlebens: Wir sind alle notwendig "Kostgänger" unseres Gemeinwesens. Es wäre ein Schritt der Befreiung anzuerkennen, dass Freiheit nur durch Gemeinschaft der Bürger möglich ist.

Die Sendung gab einen Ausblick darauf, was uns in diesem Wahlkampfjahr erwartet - die Parteien stecken fest, sie wandeln auf ausgetretenen Pfaden, wie auch Frau Maischberger feststellte. Die BGE-Befürworter sind um so mehr aufgerufen, in diesem Jahr mit vielen Wahlkämpfen diese vielen Möglichkeiten zu ergreifen, um das BGE bekannter zu machen und Politiker mit ihm zu konfrontieren. Die Finanzkrise erweist sich als Chance, denn sie ist eine Sinnkrise.

Sascha Liebermann

16. Februar 2007

"Freiheit statt Vollbeschäftigung" - bei Maischberger

"Menschen bei Maischberger" diskutierte am 13. Februar schon das zweite Mal nach der Sendung im Mai 2006 über Grundeinkommen - in Verbindung mit den Themen Mindest- und Kombilohn. Das Video der Sendung ist auf der Website abgelegt. Die Initiative vertrat Thomas Loer.