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24. September 2015

Schweizer Nationalrat lehnt Volksinitiative zum Grundeinkommen ab - Pressemeldungen

23. September 2015

2. Juni 2015

Enno Schmidt zur Empfehlung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

Enno Schmidt hat die Empfehlung der besagten Kommission, die Eidgenössische Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" abzulehnen, kommentiert. Hier geht es zu seiner Stellungnahme

29. Mai 2015

Kommission empfiehlt Volk und Ständen Ablehnung der Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen"

...meldet die Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen":

""Mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt die Kommission Volk und Ständen, die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ abzulehnen. Eine Annahme der Initiative würde nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit das System der Sozialversicherungen und der Bundesfinanzen fundamental in Frage stellen und den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv belasten." (Medienmitteilung SGK vom 29.5.15)"

Hier geht es zur Website mit weiteren Informationen

11. Mai 2015

"Niko Hammann - einer für alle"

Kürzlich verstarb unerwartet Niko Hammann, der sich um die Volksinitiative in der Schweiz durch sein Engagement verdient gemacht hat. Grundeinkommen.ch schreibt:

"Einer, der zum Erfolg der Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle in der Schweiz viel beigetragen hat, war Niko Hammann. Er starb unerwartet am 1. Mai 2015. Enno Schmidt hat einen filmischen Nachruf auf ihn verfasst. Der Film zeigt einen, der aktiv für das bedingungslose Grundeinkommen einstand. Er zeigt eine kurze Ansprache von Niko Hammann, Szenen der Unterschrftensammlung bis zur Einreichung der Initiative und ein Interview mit ihm für das Belgische Fersehen."

6. Mai 2015

"Bedingungsloses Grundeinkommen – eine wirklich schlechte Idee schlechte Finanzierung, Sozialabbau und Wertverlust der Arbeit..."

...zu diesem Schluss kommt Samuel Rüegger Nationalratskandidat der SP (Schweiz) für Basel-Stadt bei den Nationalratswahlen im Herbst. Nachdem in den letzten Tagen die ablehnende Haltung der Jusos in der Schweiz zur Eidgenössischen Volksinitiative deutlich in den Medien zu vernehmen war, ist damit womöglich der Auftakt zur Volksabstimmung im nächsten Jahr gemacht. Wer für den Nationalrat kandidiert, muss Stellung beziehen.

6. Dezember 2014

Das Bedingunslose Grundeinkommen und Menschen mit Behinderungen oder gravierenden Erkrankungen

Pressenza Berlin hat ein Interview Interview von Magali Corpataux, Secrétaire romande, AGILE.CH veröffentlicht, in dem einmal - was wirklich sehr selten vorkommt - die Sprache darauf kommt, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen für Menschen bedeuten könnte, die mit einer oder verschiedenen Behinderungen leben bzw. gravierend erkrankt sind.

Julien Dubouchet-Corthay, Vorstandsmitglied von BIEN-Schweiz und Zentralsekretär des Westschweizer Zweigs von Pro Mente Sana, gibt einen Einblick in etwaige Verbesserungen:

"Was macht das BGE zu einer würdigen Lösung für Menschen mit Behinderung?
Erstens richtet es ein gemeinsames System ein. Es behandelt Menschen mit und ohne Behinderung gleich. Zum Beispiel gäbe es kein Bitten, Rechtfertigen, medizinisches Argumentieren mehr, um eine IV-Rente zu erhalten. Nebenbei gesagt, gäbe es schönere Ausdrücke als «Invalidenversicherung», wenn es um die Selbstachtung geht. Zweitens würden die zahlreichen Menschen, die einen legitimen Anspruch auf Unterstützung haben, aber heute keine entsprechenden Schritte unternehmen – da zu kompliziert, zu erniedrigend –, ebenfalls das BGE erhalten. Aus diesem Blickwinkel ist das BGE ein wesentlicher Schritt in Richtung Inklusion. Drittens ist die IV ein in mancherlei Hinsicht überholtes System, insbesondere wenn es um Menschen mit einer psychischen Erkrankung geht. Auch wenn sie oft völlig genesen, so ist der Weg zur Genesung doch kein langer, ruhiger Fluss. Auf Phasen mit Krisen folgen stabile Perioden, während denen es durchaus möglich ist zu arbeiten. Die IV ist indessen nicht für solche Sachlagen gedacht.

Tut das BGE nicht den Arbeitgebern einen Gefallen, die wenig Druck erfahren, Menschen mit Behinderung einzustellen? Es wäre doch einfach, sich auf diese Entschädigung zu berufen, damit man um alles, was zugunsten von Mitarbeitenden mit Behinderung wäre, herumkommt.
Okay, lassen Sie uns darüber diskutieren, wenn sich die Arbeitgeber um Menschen mit Behinderung zu reissen beginnen! (lacht) Aber im Ernst: Seit langem bezahlen die Arbeitgeber lieber Sozialabgaben, als dass sie Menschen mit Behinderung integrieren. Zurzeit, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, ist es illusorisch, eine signifikante Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Der Arbeitsmarkt, der heute übrigens einen ziemlich unzutreffenden Namen trägt. Wie jeder Markt sollte er eigentlich den Gesetzen von Angebot und Nachfrage entsprechen. Tatsächlich aber herrschte nie zuvor ein solches Ungleichgewicht zwischen Angestellten, die eine Stelle dringend nötig hätten, um leben zu können, und Arbeitgebern, die aus ihrer Position der Stärke heraus in einem unerschöpflichen Teich fischen können! Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein für Menschen, die keine Wahl haben. So ist die Garantie für ein bedingungsloses Einkommen ein echtes Empowerment für alle – egal ob sie bei guter Gesundheit sind oder nicht!"

Vor etlichen Jahren hatte einst Martina Steinheuer darüber geschrieben, was es in Deutschland heißt, auf Unterstützungsleistungen in diesem Falle angewiesen zu sein.

Siehe auch "Behinderung, häusliche Pflege und das Bedingungslose Grundeinkommen"

18. November 2014

"Die Angst der SP vor dem sozialistischen Grundeinkommen"...

 ...so titelte der tagesanzeiger vor einigen Tagen in einem Beitrag, der sich mit der Ablehnung der Schweizer Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" durch die Schweizer Sozialdemokraten befasste. Er gibt Einblick in die Schweizer Diskussion. Das Attribut "sozialistisch" lässt aufhorchen, weil es die Idee in eine bestimmte Ecke stellt, in die sie so gar nicht gehört.




28. August 2014

Schweizer Bundesrat gegen Bedingungsloses Grundeinkommen

10. Juni 2014

"Einkommen ohne Grund" - Lukas Rühlis Argumente gegen das Bedingungslose Grundeinkommen oder doch bloß sein Standpunkt?

Vor einigen Wochen hat Lukas Rühli, Avenir Suisse, eine kleine Studie zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt ("Einkommen ohne Grund"). Sie reagiert auf die Schweizer Debatte um die erfolgreiche Volksinitiative. Er spießt darin manche These von Befürwortern auf - durchaus zurecht, wenngleich man sich Quellenverweise wünschen würde sowohl für Thesen der Befürworter (darauf hat Enno Schmidt hingewiesen), als auch für die vermeintlich eindeutigen und klaren Behauptungen von Rühli selbst. Eine These mancher BGE-Befürworter ist z. B., dass das Arbeitsvolumen seit langem stetig sinke, weiter sinken werde und das für alle Länder gelte. Deswegen sei ein BGE nötig. Nicht nur ist aber die These zum Arbeitsvolumen strittig, ihre Verknüpfung mit dem BGE ist nicht einmal notwendig, man könnte sogar sagen, sie verstellt den Blick. Die Strittigkeit darüber, wie es sich mit dem Arbeitsvolumen verhält, ist nicht dadurch aufzuheben, dass auf Studien verwiesen wird, die Mutmaßungen über zukünftige Entwicklungen (siehe auch hier) über weitere Automatisierung anstellen. Sie bleiben Mutmaßungen. Verstellt indes wird der Blick auf das BGE durch seine Verknüpfung mit der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Dadurch erhält es den Status einer Hilfsmaßnahme. Das BGE bliebe somit eine Reaktion auf einen Missstand am Arbeitsmarkt. Wer das ernst nimmt, müsste sofort dann wieder für eine Abschaffung des BGE plädieren, wenn dieser Missstand aufgehoben wäre, wie es durch die demographische Entwicklung statistisch gesehen der Fall sein könnte - solche Prognosen gibt es z.B. für Deutschland.

Abgesehen von bedenkenswerten Anmerkungen fußen viele Ausführungen in der Broschüre auf bestimmten Annahmen. Sie führen dazu, dass der Blick nur auf das fällt, was in die Annahmen hineinpasst, auf anderes nicht. Einige Passagen aus der Broschüre seien hier kommentiert. Zum einen geben sie Einblick in die Annahmen, die zu Kritik am BGE führen, zum anderen erlauben sie, untriftige von triftigen Argumenten für ein BGE zu unterscheiden.

Auf S. 3 heißt es:

"...Das Produktivitätswachstum hat keinerlei Einfluss auf die strukturelle Arbeitslosigkeit. Diese hängt ab von der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik sowie vom Bildungssystem. Zumindest in der Schweiz herrscht derzeit praktisch Vollbeschäftigung. Viele Stellen können nur durch Zuwanderer besetzt werden. Mit der demografischen Alterung wird sich diese Knappheit sogar noch verschärfen..."

Die Eindeutigkeit, mit der hier Zusammenhänge behauptet werden, widerspricht zumindest einer schon länger andauernden Diskussion darüber, ob es technologische bedingte Arbeitslosigkeit gibt oder nicht. Das wäre zu bedenken. Welche Rolle z.B. die ausgeprägte protestantische Arbeitsethik in der Schweiz und die damit einhergehende Vermeidung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen aus einem Pflichtgefühl heraus für die Arbeitslosenstatistik spielt (Stichwort "verdeckte Armut"), wäre zu erwägen. Ob überhaupt konsequent automatisiert wird, wo es möglich und wünschenswert wäre, ist ebensowenig klar. Häufig wird unterschätzt, wie sehr die Verankerung unternehmerischer Entscheidungen in dem Konsens eines Gemeinwesens dazu führen kann, dass Handlungsmöglichkeiten nicht so weitgehend genutzt werden, wie es möglich wäre. Können die Stellen in der Schweiz deswegen nicht besetzt werden, weil sie für Schweizer unattraktiv sind (an manchen Hochschulen ist das so), für Zuwanderer, zumal aus Deutschland (z.B. Grenzgänger) aber immer noch attraktiv genug? Handelt es sich hier nicht bloß um einen tatsächliche Mangel an qualifizierten Personen, sondern auch um die Arbeitsbedingungen, die ihnen nicht entsprechen? Und was heißt schon Vollbeschäftigung, handelt es sich dabei doch bloß um eine Definition in der Volkswirtschaftslehre, für die ein relativer Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft charakteristisch ist (siehe hier und hier). Alleine damit gehen erhebliche normative Annahmen einher. Rühli, das muss man zugestehen, bewegt sich damit in dem von manchen Befürwortern eröffneten Diskurs. Mit einem BGE würde von dieser Art Vollbeschäftigung, die nur einen Teil des Lebens - Erwerbstätigkeit - definitorisch aufnimmt, nicht mehr die Rede sein. Es ginge dann vielmehr darum, womit sich der Einzelne voll und ganz beschäftigen will: Leidenschaftsprinzip, nicht Leistungsprinzip würde dann womöglich führend werden. Oder ist das schon zu "philosophisch"?

Der Verfasser moniert an anderer Stelle, dass die BGE-Befürworter zur Moralkeule greifen, um ihre Position zu untermauern und dadurch wiederum fragwürdige Zusammenhänge herstellen, so mit Hilfe ihrer Kritik an der Überflussgesellschaft. In der Tat ist dieses Schlagwort nicht unproblematisch. Doch, was der Autor den Befürwortern vorhält, tut er selbst, wie auf S. 4 zu lesen ist:

"...Wenn in diesem Zusammenhang überhaupt etwas als moralisch verwerflich bezeichnet werden könnte, dann ebendieses BGE, das in einem der reichsten Länder der Welt jedem Einwohner ein, gemessen an den dort üblichen Standards, angenehmes Leben bescheren soll, unabhängig davon, ob er bereit ist, dafür jemals einen Finger zu rühren, während anderswo noch Menschen den Hungertod sterben..."

Was heißt "angenehmes Leben"? Es ist sicher kein Zufall, dass das BGE mit einem Attribut in Zusammenhang gebracht wird ("angenehm"), das an ein Schlaraffenlandszenario erinnert. Es mögen BGE-Befürworter dieselbe Assoziation haben, das hätte dann mit deren Wünschen womöglich zu tun, nicht aber mit der Realität des Lebens. Denn das reale Leben ist immer eines in einem konkreten Gemeinwesen, das vor Herausforderungen steht, die es zu bewältigen gilt. Genau diese treten somit an den Einzelnen heran, er muss sich ihnen früher oder später stellen und eine für das Gemeinwesen, in dem er lebt, tragfähige Antwort finden oder am Finden mitwirken. Angenehm ist daran nichts, erfüllend vielleicht schon, vor allem ist es: anstrengend und herausfordernd. Nur, weil ein BGE nicht mehr voraussetzte, dass der Einzelne zuvor sich gerührt haben oder danach sich rühren muss, heißt das noch lange nicht, dass er dazu nicht bereit wäre - das suggeriert Rühli jedoch.

Geradezu abstrus moralisierend wird es, wenn Rühli die Frage, wie ein Gemeinwesen sein Zusammenleben gestaltet, davon abhängig machen will, wie es anderswo in der Welt aussieht. Diese Haltung kommt einer Kasteiung gleich. Sollte ein Land Handlungsmöglichkeiten nicht ergreifen, weil sie sich anderen nicht gleichermaßen stellen? Eine Selbstbestrafung angesichts des Leidens in der Welt?

Auf S. 5 heißt es:

"...Unterdessen räumen viele BGE-Verfechter ein, dass eine Fortführung der bisherigen Sozialversicherungen (unter Anrechnung der BGE-Zahlungen) nötig wäre, damit das BGE für die wirklich Arbeitsunfähigen nicht einen drastischen Sozialabbau bedeutet. Damit fällt die Abschaffung der Sozialversicherungsbürokratie, dieses Argument erster Stunde der BGE-Befürworter, ins Wasser..."

Welche Befürworter erster Stunde sind gemeint? Milton Friedman etwa? Er hatte jedoch gar kein BGE im Sinn. Wenn der Verwaltungsaufwand für die Sozialversicherungen, wie der Verfasser zuvor für die Schweiz zeigt, nicht ins Gewicht fällt, dann ist die Beibehaltung der Sozialverwaltung, die er den Befürwortern entgegenhält, gar kein Einwand. Die niedrigen Kosten sind eben nur ein Einwand gegen eine Behauptung mancher Befürworter, die in der Verwaltungsbürokratie das größte Problem erkennen, nicht aber einer gegen das BGE.

Weiter heißt es auf derselben Seite:

"...Das BGE wird gerne als Wegfall des Zwangs zur Arbeit und dies, da ja Zwänge unliberal seien, wiederum als liberale Revolution gepriesen. Diese Analyse ist falsch: Schon heute existiert keinerlei Zwang zur Arbeit. Es existiert einzig ein «Zwang»,die finanziellen Folgen der Arbeitsverweigerung selbst zu tragen. Diesen abzuschaffen, hat mit Liberalismus nichts zu tun, denn der Liberalismus paart Freiheit immer mit Eigenverantwortung: Wer nicht eigenverantwortlich handelt, beschränkt früher oder später die Freiheit seiner Mitmenschen..."

Mit dem ersten Punkt trifft Rühli eine Schwachstelle in der Diskussion. Einen buchstäblichen Zwang gibt es tatsächlich nicht, denn wer nicht erwerbstätig sein will, muss es nicht sein - weder in Deutschland noch in der Schweiz. Er kann darauf verzichten, muss aber die Folgen, wie Rühli ebenso schreibt, tragen. Genau die allerdings verharmlost Rühli wiederum im zweiten Satz, und zwar in zweierlei Hinsicht: 1) Wo Güter und Dienste arbeitsteilig hergestellt werden und jeder auf die Leistungen anderer angewiesen ist, diese Güter und Dienste darüber hinaus nur durch Geld erworben werden können, da kommt der Einzelne kaum umhin, erst recht nicht, wenn er eine Familie zu versorgen hat, erwerbstätig zu sein, um das dafür nötige Einkommen zu erzielen. Er hat keine Alternative zu Erwerbstätigkeit, will er nicht sein und seiner Angehörigen Auskommen riskieren. 2) Erwerbstätigkeit ist nicht in erster Linie eine aus der Arbeitsteilung und den damit verbundenen Chancen zur Einkommenserzielung erwachsende Notwendigkeit, sie ist vor allem normativ aufgeladen. Was heißt das? Erwerbstätig zu sein wird damit gleichgesetzt, dem Gemeinwohl zu dienen, es ist ein Handeln, das von allen dazu Fähigen erwartet wird. Der kollektive Konsens bewertet sie als erstrebenswert. Daher rühren die bekannten Folgen bei Arbeitslosigkeit, denn dem Stigmatisierungsempfinden entspricht ein objektives Stigmatisiertwerden. Wer nicht erwerbstätig ist, scheitert am geltenden Lebensideal. Die Folgen davon reichen viel weiter als der bloße Verlust eines Erwerbseinkommens. In der Schweiz wird das z.B. daran sehr deutlich, dass eine Frau 16 Wochen nach der Geburt eines Kindes wieder in ihre Arbeitsstelle zurück muss, will sie sie nicht verlieren. Sie kann sich zwar entscheiden, für das Kind zuhause zu bleiben und kein Einkommen zu haben, dann muss es aber entweder über den Kindsvater, den Partner oder sonstwie bereitstehen. Der bräuchte jedoch auch die Zeit, um in das Vatersein hineinzufinden, es handelt sich um einen bedeutenden Umbruch im Leben.

Die Eigenverantwortung, auf die Rühli dann zu sprechen kommt, ist die liberalistisch verkürzte Eigenverantwortung im Sinne einer vermeintlichen Selbstversorgung. Der Einzelne muss sein Auskommen selbst erwirtschaften oder erzielen. So plausibel diese These klingt, so illusionär ist sie, denn aus der stetigen Abhängigkeit von anderen führt in einem Gemeinwesen kein Weg hinaus. Selbstversorgung ist immer zugleich Fremdversorgung, sei es durch Güter und Dienste, sei es durch sozialisatorische Leistungen, die Familien vollbringen, sei es durch Freiwilligendienste und nicht zuletzt bzw. vielmehr vor allem: durch die politische Loyalität der Bürger zum Gemeinwesen.

Dass Rühli nicht mit einer Silbe erwähnt, wie selbstverständlich das Gemeinwesen und damit auch die von ihm gepriesene Eigenverantwortung die Leistungen anderer voraussetzt, von Familien nämlich, überrascht nicht. Auch die Folgen, die die starke Erwerbsorientierung für Familien hat, erwähnt er nicht, obwohl gerade dort ein BGE Entlastung schaffen könnte. Remo Largo, ein bekannter Schweizer Forscher und Kinderarzt, hat auf diese Folgen hingewiesen und - ohne es zu beabsichtigen - eine Brücke zum BGE geschlagen.

Weiter heißt es an dieser Stelle:

"...Die Eigenverantwortung kann gar nicht nachhaltiger geschwächt werden, als wenn einem der Lebensunterhalt von der Wiege bis zum Grab vom Staat garantiert wird..."

Das ist ein Werturteil, aber keine Analyse. Für Rühli mag das so sein, er mag ein BGE für falsch halten, das ist sein gutes Recht. Er hätte in seine Betrachtung einbeziehen können, dass in anderer Hinsicht diese Absicherung von der Wiege bis zur Bahre schon heute vom Gemeinwesen vollzogen wird: indem es auf die Bereitschaft der Bürger vertraut, zur politischen Ordnung loyal zu sein und sich an ihrer Ausgestaltung zu beteiligen. Genau diese fundamentale Stellung der Bürger in einem Gemeinwesen wäre Grund genug, die Existenzsicherung über ein BGE bereitzustellen. Es würde damit zugleich die Möglichkeiten verbessern, sich in öffentliche Fragen einzumischen. "Garantiert" hingegen könnte das BGE nicht werden, weil eine Bereitstellung nur möglich ist, solange sich die Bürger zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, in allen Bereichen. Wie sie das tun, bliebe ihnen überlassen, doch ohne Engagement geht es nicht.

Wie fährt er fort?

"...Wer jetzt einwendet, es sei ja eben ein Maximum an Eigenverantwortung gefordert, sich in einer BGE-Welt trotz fehlender Notwendigkeit noch genügend um die eigene geistige und soziale Entwicklung zu kümmern, erliegt einer Begriffsverwirrung: Mit Eigenverantwortung ist die Forderung gemeint, sich – wenn man dazu fähig ist – seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, also nicht von den Transfers anderer abhängig zu sein. Eigenverantwortung in Bezug auf die Selbstverwirklichung besteht hingegen ohnehin, in einer BGE-freien Welt genauso wie in der BGE-Welt."

Das war zu erwarten und stellt genau die Verkürzung dar, die oben angesprochen wurde. Interessant ist, wie Selbstverwirklichung und Gemeinwohlorientierung gegeneinandergestellt werden, die Bereitstellung eines BGE geradezu gemeinwohlgefährdend erscheint. Dass jedoch Gemeinwohl und Selbstverwirklichung - treffender wäre: Autonomie - keine Gegensätze darstellen, sondern ein konstitutives Spannungsverhältnis bilden, wird nicht gesehen.

Ein anderer Aspekt wird hier aufgeworfen (S. 6):

"...Das heutige System der sozialen Sicherung ist bedeutend mehr als eine blosse Geldtransfermaschine. Es beinhaltet Betreuungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen (Beratung, Unterstützung, Aktivierung).
_ Diese Integrationsversuche, wie auch die Bemühungen, arbeitsunfähige Menschen von arbeitsunwilligen oder Bedürftige von nicht Bedürftigen zu unterscheiden, mögen nicht immer erfolgreich sein, aber die Aufgabe dieser Bemühungen durch Einführung eines BGE käme für jeden modernen, aufgeklärten Staat einer Bankrotterklärung gleich..."

Der Hinweis, dass das "System der sozialen Sicherung" mehr sei als eine Geldtransfermaschine, erinnert an eine Broschüre der SPD in Deutschland ("Geld allein genügt nicht"). Dabei geht der Einwand, ein solcher soll er sein, am BGE vorbei, denn auch für es gilt: das Geld ist nicht das Ziel, sondern das Mittel, ein Ermöglichungsinstrument, mehr nicht, weniger jedoch auch nicht. Die heutigen Hilfesysteme zielen stets auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und bestimmen damit den maßgeblichen Inhalt der Lebensführung normativ: Erwerbstätigkeit muss demzufolge im Zentrum stehen. Das gilt selbst noch in Eingliederungsprogrammen, für die dieses Ziel nicht nur illusionär ist, sondern darüber hinaus an den Problemlagen der Teilnehmer meist vorbeigeht, wie z.B. in der Sozialpsychiatrie. Eingliederung heißt hier nicht Rückgewinnung von Autonomie, um den Einzelnen in den Stand zu setzen, nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten sein Leben zu führen; Eingliederung heißt stets Rückführung in den Arbeitsmarkt, wodurch Autonomie eben genau auf die Eigenverantwortung verkürzt wird - die Rühli für maßgeblich hält. Schon die von ihm genannten Schlagworte "Beratung, Unterstützung, Aktivierung" sind nur die halbe Wahrheit. Ihnen korrespondieren im Hilfesystem stets Sanktionsinstrumente, das sollte beim Namen genannt werden, denn die Wortbedeutung von "Beratung" geht auf das Suchen nach Rat zurück. Wer einen solchen sucht, entscheidet dann, ob er dem Rat folgen will. Wer hingegen von Sanktionen bedroht ist, kann sich nicht mehr beraten lassen, er muss folgen - oder, so Rühli, auf die Leistung verzichten. Wer kann das schon? Eine Bankrotterklärung, wie er meint, wäre der Verzicht auf diese "Wiedereingliederung" nur dann, wenn Autonomie - also Eigenverantwortung - und Erwerbstätigkeit in eins gesetzt werden. Werden sie das nicht, dann käme der Verzicht auf solche sanktionsgestützten Systeme einer Stärkung von Autonomie gleich, die zugleich eine Stärkung von Verantwortung in einem weiten Sinne wäre, und zwar nicht Eigenverantwortung für Einkommenserzielung, es ginge dann um Verantwortung für die Lebensführung. Keine Bankrotterklärung des modernen, aufgeklärten Staates, wäre das, es wäre eine Eröffnung für ein Gemeinwesen, das noch nicht begriffen hat, dass es sich auf die Souveränität der Bürger als Bürger, nicht als Erwerbstätige gründet. Das BGE würde in diesem Sinne gerade eine Modernisierung darstellen.

Das Zitat geht nun weiter:

"..._ So gesehen könnte das BGE gar als «Schweigeprämie» für die Verlierer des Arbeitsmarktes
gesehen werden: Ein Staat, der nicht fähig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem, der willig ist, erlauben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, mit der er für seinen Lebensunterhalt (und denjenigen allfälliger Nachkommen) aufkommen kann, braucht sich nicht mehr mit den Verlierern seines Politikversagens zu beschäftigen, denn für 2500 Franken im Monat lassen sich diese ja relativ
einfach ruhigstellen..."

Wer Autonomie auf Eigenverantwortung verkürzt, ganz wie in der SPD-Broschüre oder in vielen anderen Einwänden gegen das BGE, der muss im BGE - ganz wie Rühli - eine "Schweigeprämie" sehen. Symptomatisch ist diese Bezeichnung, denn sie bezeugt eine paternalistische Haltung. Wer meint, Bürger könnten dadurch zum Schweigen gebracht werden, kann sich darüber nur beklagen, wenn er ihnen diese Freiheit nicht zugestehen will. Wer sich dadurch jedoch zum Schweigen bringen ließe, hätte das selbst zu verantworten. 

Weshalb wären diejenigen, die sich auf ein BGE zurückziehen, Verlierer? Wer sagt, dass sie das nicht wollen, es ein sinnerfülltes Leben in anderen Tätigkeitsfeldern geben kann.

Weiter heißt es:

"...Ein BGE in erwähnter Höhe wird die Arbeitsanreize senken, ganz egal, ob es über eine Erhöhung der Einkommenssteuer oder über die MWST finanziert wird [also unabhängig davon, wie es finanziert wird, Hervorhebung SL]. Dass die Konsumbesteuerung die Arbeitsanreize im Gegensatz zur Einkommenssteuer nicht senke, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Wir arbeiten, um zu konsumieren. Ein rationales Individuum wählt sein «optimales» Arbeitspensum, indem es die gefühlte Last zusätzlicher Arbeit dem Güterkorb, den es damit erwerben kann, gegenüberstellt..."

Dass Einkommen dazu dient, zu konsumieren, zu investieren oder es zu verschenken, ist unbestritten. Doch ist das nicht der Grund dafür, zu arbeiten. Bloße Modellwelt ist diese Argumentation, ihre Geltung ist schon länger Gegenstand der Kritik auch in den Wirtschaftswissenschaften und keineswegs selbstverständlich.

Wie hermetisch diese Argumentation ist, die ihre Belege schuldig bleibt, ist an der nächsten Passage auf S. 7 zu erkennen:

"...Bei einer schon gut ins Erwerbsleben integrierten Person mit erheblichem Einkommen mag zwar sogar dieser Paradigmenwechsel wahrscheinlich keine allzu drastischen Auswirkungen auf ihren Arbeitswillen haben. Zu glauben, auch ein heranwachsender Mensch unternehme ohne den Druck, Geld zu verdienen, genügend, um sich langfristig nicht selber zu entmündigen, ist jedoch naiv. Die Gefahr ist gross, dass sich durch das BGE ganze Gesellschaftsschichten, nämlich jene mit geringen Lohnaussichten, aus dem Erwerbsleben verabschieden..."

Wer entmündigt wen an dieser Stelle, wenn behauptet wird, es bedürfe dieses Drucks? Dass Menschen sich einbringen wollen, scheint unvorstellbar - naiv nennt es Rühli -, dabei wäre es leicht zu zeigen, dass dies in der Regel der Fall ist und wo nicht, dafür Erklärungen im Bildungsprozess gefunden werden können. Gerade in Deutschland zeigt die Erfahrung, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht in diesem Zustand verharren wollen(!), sie wollen aber auch nicht irgend eine Tätigkeit aufnehmen.

Und dann noch diese Entmündigung (ebenda):

"...Um das Problem Armut wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen, darf nicht ein Instrument wie das BGE eingeführt werden, das Niedrigqualifizierte dazu verleitet [Hervorhebung SL], gar nicht mehr am Erwerbsleben teilzunehmen, sondern es muss im Gegenteil ein Instrument her, dass gerade dieser Bevölkerungsgruppe zeigt, dass auch ihr Einsatz gefragt ist und dass sich Anstrengung lohnt [Hervorhebung SL]. Eine Lösung könnten Lohnsubventionen sein..."

Das klingt ganz nach Volkserziehung. Es muss den Menschen nichts gezeigt werden, es würde reichen, Bedingungen zu schaffen, unter denen sie einfach machen könnten - ohne Druck und ohne Anleitung. Wer in Anreizkonstellationen denkt, muss fürchten, dass nichts mehr geschehe, wenn die Anreize weg sind. Wenn es allerdings gar nicht "Anreize" sind, die es benötigt, sondern autonomiefördernde statt -hemmende Bedingungen, sieht die Sache ganz anders aus.

In der nachfolgenden Passage wird nochmals der ganze Unwille sichtbar, das festgefügte Modell zu verlassen und BGE-Argumente auf Tragfähigkeit zu prüfen:

"Ziemlich aus der Luft gegriffen ist auch das von BGE-Verfechtern geäusserte Versprechen, das BGE mache es attraktiver, einer unbezahlten Arbeit (Haushaltsarbeit, Kinderhüten, Altenpflege) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen: Das BGE ändert an der Unbezahltheit dieser Arbeit nichts, denn es wird, wie der Name es ja schon sagt, bedingungslos ausbezahlt, also auch, wenn ein Empfänger es vorzieht, seine Tage vor dem Fernseher zu verbringen."

Im Anreiz-Modell steckenbleibend, kann der Blick keinen Millimeter jenseits gelangen. Heute kann einer "unbezahlten Arbeit" nur nachgehen, wer über Einkommen verfügt. Das muss zuerst einmal herangeschafft werden, wozu - nach gemeinschaftlichem Konsens - vor allem Erwerbstätigkeit in Frage kommt. Es handelt sich hierbei nicht bloß um eine Frage der Einkommensbeschaffung, es geht zugleich darum, einer Norm zu entsprechen. Die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit ordnet alle anderen Tätigkeitsformen ihr nach. So erklärt sich z.B. der häufige Befund relativ weniger ehrenamtlichen Engagements unter Arbeitslosengeld I- und -II-Beziehern. Genau diese normative Vorrangstellung macht "unbezahlte Arbeiten" unattraktiv für diejenigen, die nicht erwerbstätig sind bzw. müsste es genauer heißen: nicht die Tätigkeiten werden unattraktiv, sie werden lediglich als solche nicht mehr anerkannt. Ein BGE nun würde die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufheben und damit strukturell die anderen Tätigkeiten attraktiver machen, indem sie einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt würden. Rühli hält nun den BGE-Befüwortern entgegen, "unbezahlte Arbeiten" müsse ein BGE-Bezieher nicht machen. Ganz recht, inwiefern ist das nun ein Einwand? BGE-Befürworter, zumindest einige, behaupten nicht, dass sich alle solchen "Arbeiten" widmen werden, es wäre jedoch zumindest leichter und voraussetzungsloser als heute möglich. Wer "seine Tage vor dem Fernseher" verbringen will, der tut das auch heute - oder ist Rühli dieses Phänomen nicht bekannt? Davon abgesehen: Was soll ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung mit Mitarbeitern, die lieber zuhause vor dem Fernseher säßen, als mitzuwirken? Sieht Rühli in Unternehmen Erziehungsanstalten? Meint er, wer "aktiviert" werde durch die Sanktionsmöglichkeiten im System sozialer Sicherung, verwandele sich zum leistungsbereiten und schöpferischen Mitarbeiter? Und weshalb ein System an denjenigen ausrichten, die das nicht wollen, statt an der Bereitschaft der Mehrheit?

Jüngst führte Pola Rapatt ein Interview mit Lukas Rühli, um seinen Einwänden gegen das BGE bzw. gegen manche Argumente nachzugehen. Darin - es handelt sich um einen Zusammenschnitt - wird noch deutlicher als in der Broschüre von Avenir Suisse, wie sehr seine Einschätzung von einem Werturteil getragen wird (durchaus auch bei Habermacher/ Kirchgässner - ein kurzer Kommentar von mir siehe hier) und wie sehr seine Analyse genau davon getragen ist. Es werden allerdings Widersprüche zu seinen eigenen Überlegungen deutlicher. Wenn er seine Vorstellung von Arbeit darlegt und sagt, dass für ihn wichtig sei, sich darin verwirklichen zu können, dass sie ihn persönlich interessiere, Verantwortung und Gestaltungsfreiheit dazugehören - was bezeugt er damit? Wie sehr es auf die Bereitschaft des Einzelnen ankommt, genau das zu wollen. Durch normativen Druck oder Verpflichtung ist diese Haltung nicht zu erreichen, sie ist Ergebnis eines Bildungsprozesses, dessen Voraussetzung Autonomie ist. Diese Vorstellung lässt Rühli indes nicht für alle gelten, weil sie - wie er meint - von der Bildung her nicht die Qualifikation mitbringen, um absolut selbsterfüllenden Tätigkeiten nachzugehen. Obwohl er einräumt, dass dies auch in Tätigkeiten möglich sei, die nicht danach aussehen - und von daher letztlich vom Einzelnen entschieden werden muss -, will er ihm diesen Freiraum jedoch nicht einräumen. Wohingegen hier noch Gemeinsamkeiten zum BGE aufscheinen, gehen diese dann wieder verloren (ganz ähnlich wie in Ausführungen von Christian Lindner und Benno Luthiger; weniger Gemeinsamkeiten, ähnlich Einwände allerdings finden sich bei Heiner Flassbeck und Kollegen). Warum, statt aufwendig eine Analyse zu simulieren, nicht gleich zu erkennen geben, dass es sich um einen Standpunkt handelt. Den kann man haben - ein Argument ist er nicht.

Sascha Liebermann

23. Mai 2014

Die Schweizer Zeitung "Blick" berichtet wiederholt über das Bedingungslose Grundeinkommen

Der Blick hat wiederholt über das Bedingungslose Grundeinkommen berichtet. Vor einer Woche widmete er unter dem Titel "Diebstahl am Volkseinkommen" dem Vorschlag einen Beitrag. In der Ausgabe vom 20. Mai war nun ein Gespräch mit Che Wagner und Daniel Häni abgedruckt.


5. Mai 2014

"Bedingungsloses Grundeinkommen - eine neue Form sozialer Integration?"

Anlässlich des Kongresses der Schweizer Gesellschaft für Soziologie 2013 in Bern wurde ein Plenum mit dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen - eine neue Form sozialer Integration?" veranstaltet. Die Vorträge sind samt anschließender Diskussion dokumentiert. Hier geht es zur Datei.

4. Mai 2014

"Grundikomme bi de Lüt"...

..."Das «Grundikomme bi de Lüt» ist eine Informations-, Denk- und Erfahrungs-Ausstellung zur Abstimmung über die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Für viele Menschen ist die Idee Grundeinkommen unfassbar, utopisch, idealistisch, blauäugig, …
Wir haben intensiv nachgedacht, versucht zu verstehen, Einwände genau untersucht, kritisch hinterfragt..."

29. April 2014

Einblick in die Schweizer Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen

Grundeinkommen.ch weist auf Veröffentlichungen in der Schweiz hin, die sich mit dem BGE befassen:

"Der Wirtschaftsdachverband Avenir Suisse rüstet gegen das Grundeinkommen. Am 29. April 2014 gab der Verband eine Pressekonfernz zur bevorstehenden Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Der Verbandsdirektor Gerhard Schwarz und sein eifriger Projektleiter Lukas Rühli lassen kein Haar an dem Vorschlag.
Einkommen ohne Grund PDF

Hier ein Liste der Medienberichte, die wir unkommentiert präsentieren – sie sprechen für sich:
NZZ:  Absurd, aber verführerisch
FINANZ UND WIRTSCHAFT: Grundfalsches Grundeinkommen
TagesWoche: Avenir Suisse zerpflückt Grundeinkommen
SÜDOSTSCHWEIZ: Avenir Suisse zerpflückt Grundeinkommen
BZ Basellandschaftliche Zeitung: Absurd, unsozial"
 

Wie Liberale Liberalität deuten, hat jüngst Christian Lindner (FDP) gezeigt.

10. April 2014

Einseitige Berichterstattung zum Bedingungslosen Grundeinkommen und die Verantwortung der Medien - eine Einschätzung von Sascha Liebermann

Das Archiv Grundeinkommen zitiert aus einer Email-Zuschrift, die sich zur einseitigen Berichterstattung über das BGE in den Medien äußert. Anlass dazu war der Film "Nie wieder arbeiten", den das Bayrische Fernsehen kürzlich ausstrahlte.

Hier die Auszüge aus der Email, die ich direkt kommentieren möchte:

"...Wie üblich wurde – seit Götz W. Werner als der bekannteste Hauptstreiter für ein Grundeinkommen auftritt – wieder nur eine Finanzierungsart erwähnt. Dies tut der Sache BGE nicht gut. Was mich wirklich erschüttert hat, ist die Tatsache, dass jemand wie Herr Werner sich als Hauptstreiter für ein BGE feiern lässt (so gut und wichtig seine Argumente FÜR ein Grundeinkommen auch sind) wohlwissend, dass deutschlandweit und auch weltweit schon lange bevor er sich dafür eingesetzt hat, viele Wissenschaftler und Initiativen sich für ein Grundeinkommen engagierten und es auch heute noch tun. Ich habe mir beim Anschauen der Sendung überlegt, ob ich an seiner Stelle das so auf sich beruhen lassen würde, wenn ich quasi als der Erfinder des BGE hingestellt würde, ohne peinlich berührt zu sein. Ich bin sicher, dass mir das die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte und dass ich zumindest erwähnt hätte, dass viele Gruppen und Initiativen sich dafür einsetzen und nach reiflicher Überlegung zu ganz anderen Finanzierungsvorschlägen gekommen sind..."

Meine Erfahrung mit den Medien, aber durchaus auch Grundeinkommensinteressierten, war schon des Öfteren, dass sie über mediale Berichterstattung von der Idee gehört hatten. Die Präsenz Herrn Werners ist dort außerordentlich hoch, was dazu beiträgt, dass er mit der Idee in Verbindung gebracht wird und in der Tat manche meinen, es stamme von ihm - wobei er das meines Wissens nie behauptet hat. Als die Piratenpartei begann, sich stärker damit zu befassen, konnte man den Eindruck gewinnen, sie seien diejenigen, die das BGE erfunden haben - teils lag das an den Medien, teils an Piraten, wie ich selbst erlebt habe. Dasselbe Phänomen hatten wir vor vielen Jahren schon einmal, als noch mehr über die Befürworter eines BGE in der Partei Die Linke berichtet wurde, insbesondere über Katja Kipping. Manche meinten deswegen, das BGE sei ein linke Idee, ähnlich war es dann mit der Präsenz Thomas Straubhaars. Diese selektive Wahrnehmung genauso auch die Zuschreibung von Attributen wie Vordenker, Vorkämpfer und ähnlichem ist vor allem ein Medienphänomen.

Vor vielen Jahren schon habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Journalist einer bekannten deutschen Tageszeitung sich von mir eine halbe Stunde lang Fragen zum BGE beantworten ließ, dann einen langen Artikel dazu verfasste, in dem auf unser Gespräch nicht an einer Stelle hingewiesen wurde. Ich fragte ihn daraufhin, weshalb er nicht darauf hingewies, das wäre doch eine Frage der Redlichkeit. Er larvierte herum und entschuldigte sich mit dem Verweis darauf, wohl dem "Promi-Reflex" erlegen zu sein. Damit meinte er, nur namhafte Personen im Artikel unterzubringen, die brauche man halt. Vor kamen dort tatsächlich Katja Kipping, Thomas Straubhaar und Götz W. Werner. Das war nicht die einzige Erfahrung dieser Art. Vergessen werden sollte hierbei ebensowenig, wie verbreitet in Deutschland die Haltung ist, dass Argumente nicht für sich stehen, sondern ihre Bedeutung durch die Person verbürgt werden muss. Wenn ein Professor - oder ein erfahrener Unternehmer - das sagt, um es salopp auszudrücken, dann muss es ja stimmen.

Es ist, historisch betrachtet, ein schwieriges Unterfangen, wo der Anfang der Diskussion gesetzt werden soll, einige Vergleiche sind ja geradezu irreführend, wie z. B. der notorische Hinweis auf Thomas Morus Utopia. Wer sich den Text angeschaut, wird schnell verstehen, weshalb. Andere vergleichen des BGE mit Erfahrungen des "poor law" in England sind geradezu abwegig, dennoch werden sie gezogen. Wiederum andere behaupteten mit leicht hämischem Unterton, in der Schweiz tue sich mehr als in Deutschland und richteten den Blick nur auf die Lancierung der Volksinitiative. Selbst die Diskussionen im Basic Income Earth Network sind so eindeutig nicht. Wer in welcher Form auch immer den Beginn der Diskussion ausmachen will, muss sich nach den Kriterien fragen, die er zum Maßstab dafür erklärt. Der Beginn der Diskussion ist also nur relativ zu den Maßstäben bestimmbar.

Weiter heißt es:

"...Entweder ich setze mich ein für ein Grundeinkommen, wenn es mir tatsächlich ernst ist mit der Idee oder ich lasse es bleiben. Es geht zum derzeitigen Diskussionsstand wirklich NOCH nicht darum, alle anderen Modelle zu „verteufeln“, sondern Menschen zu gewinnen, sich mit der Idee zu beschäftigen..."

Diese Einschätzung würde ich teilen, wenn es um ein einführendes Seminar im Rahmen einer Bildungseinrichtung ginge, z.B. an einer Hochschule. Im Zentrum muss dort stehen, verschiedene Argumente zu prüfen und ihre Konsequenzen auszubuchstabieren. Sich über Zusammenhänge Klarheit zu verschaffen, ist selbstredend auch für Befüworter unerlässlich, die sich dafür einsetzen, dass es eine öffentliche Diskussion gibt und diese langfristig zur Einführung eines BGE führt. Doch welche Ausgestaltung den eigenen Wertvorstellungen am nächsten kommt und diese dann die Darstellung der Idee prägt, halte ich für naheliegend. So wird jeder Engagierte, so klingt es ja auch in dieser Mail durch (siehe weiter unten "Schere zwischen arm und reich"), die Überlegungen und Zusammenhänge besonders herausheben, denen er die größte Bedeutung zumisst und sich gegen andere abgrenzen. Manchmal geschieht das aus Überzeugung, manchmal aus Strategie.

"...Grundeinkommen wird durch eine geschickte Werbestrategie zunehmend NUR mit dem Konsumsteuer-Modell in Verbindung gebracht – und gerade deshalb abgelehnt. Das macht viele Jahre Engagement für dieses Thema zunichte..."

Warum sollte nicht jeder für die Idee bzw. Ideen werben können, die er für richtig hält? Pluralität in der Meinungsbildung herzustellen ist Aufgabe der Medien - und da lässt sich zurecht beklagen, dass es nicht gut gelingt. Darüber hinaus ist jeder selbst in der Pflicht, sich über einen Vorschlag zu informieren. An Informationen mangelt es hierfür nicht, und zwar in alle BGE-Richtungen.

"...Ich schreibe mir die Finger wund, um Menschen (z.B. Hengsbach, Gysi, Gewerkschaftsleute etc.) davon zu überzeugen, dass dieses – geschickt in die Medien und in die Öffentlichkeit lancierte – auch von vielen Grundeinkommensbefürworter/innen kritisch hinterfragte Modell eben gerade NICHT dazu geeignet ist, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und auch die Wohlhabenden über entsprechend gestaltete Steuern zur solidarischen Finanzierung dieser genialen Idee heranzuziehen..."

Die Frage ist, welche Gewichtung in der Debatte einem selbst wichtig ist. Wer in der "Schere zwischen Arm und Reich", die ohnehin nur eine relative sein kann, nicht den Schwerpunkt der Debatte erkennt, wird andere Akzente setzen. Auch ist die Frage, ob diese "Schere" nicht auf verschiedenen Wegen relativiert werden kann. Friedhelm Hengsbach, Gregor Gysi (siehe auch hier) und andere erwärmen sich aus Gründen ihrer jeweiligen Werthaltung nicht für das BGE, sonst könnten sie immerhin das Modell der BAG Grundeinkommen befürworten. Das tun sie meines Wissens aber nicht.

"Viele der Ablehner/innen kennen – wegen der Medienpräsenz - nur dieses Modell und identifizieren Grundeinkommen mit Götz Werner und seinem Finanzierungsmodell und lehnen es deshalb ab.
Das ist leider ein Bärendienst für diese so wichtige Vision einer anderen Gesellschaft.
Mit nachdenklichen Grüßen aus Ulm ..."

Man kann sehr wohl Überlegungen zur Finanzierung kritisieren, ohne dass BGE als solches abzulehnen. Wer den Konsumsteuervorschlag als Grund dafür instrumentalisiert, das BGE als Ganzes abzulehnen, sucht sich nur einen passenden Anlass. Denn die Handlungsmöglichkeiten, die ein BGE schüfe, sind von der Finanzierungstechnik der Sache nach unabhängig. Man müsste sogar sagen, dass erst dann über die Finanzierungstechnik befunden werden kann, wenn klar ist, was mit einem BGE erreicht werden soll. Der Finanzierungseinwand kam in der Vergangenheit - und kommt noch - blitzartig, wie aus der Pistole geschossen, bevor überhaupt eine Auseinandersetzung mit dem BGE stattgefunden hat.

Zu Beginn unseres Engagements wollten wir dem etwas entgegenhalten können. So kam es zu einer intensiven Zusammenarbeit von Ute Fischer und Helmut Pelzer (siehe hier). Die Erfahrungen zeigten aber, dass selbst Berechnungsmodelle die Bedenken derjenigen, die die Finanzierungsmöglichkeiten bezweifelten, nicht zerstreuen konnten. Zumal diese Modelle ohnehin ja nichts darüber sagen, wie es sich tatsächlich in Zukunft mit der Einnahmeseite verhalten wird. Darauf wiesen übrigens nicht selten gerade diejenigen hin, die sie zuvor forderten.

In der öffentlichen Diskussion, über das Internet leicht zugänglich, sind die verschiedensten Argumente für ein BGE einsehbar, ebenso wie die verschiedensten Finanzierungsmodelle. Dass Befürworter von ihren Überlegungen jeweils besonders überzeugt sind, ist nicht ungewöhnlich, dafür gibt es die ebenso öffentliche Auseinandersetzung mit entsprechenden Überlegungen. Dass die Medien eher zur Vereinseitigung als zur Sichtbarmachung der Vielfalt beigetragen haben, ist beklagenswert. Dennoch hat sich die Diskussion etablieren können, das BGE ist bekannter, als man meint. Wer sich informieren will, der kann das längst. Ein wirkliches Hindernis für die Diskussion findet sich nicht in den Medien, sie findet sich darin, die Bevormundung des anderen (hier und hier) nicht aufgeben zu wollen, die selbst unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. hier) anzutreffen ist.

Sascha Liebermann

19. November 2013

"Should the government give you a ‘basic income’ just for being alive?"

Ein weiterer Bericht auf Fox Business über die Schweizer Volksinitiative. Zwei Diskutanden werden befragt zum Vorschlag, Für und Wider sind einem aus der deutschen Diskussion vertraut. Doch der Ton unterscheidet sich, nicht, weil er weniger klar und weniger leidenschaftlich wäre - er ist weniger überheblich.

Siehe auch die Zusammenschau verschiedener englischsprachiger Artikel von Enno Schmidt.

17. November 2013

"Fox News" berichtet über Volksinitiative bedingungsloses Grundeinkommen

Darüber hinaus gibt es mittlerweile eine Petition zum Grundeinkommen an das Weiße Haus.

15. November 2013

New York Times berichtet über Schweizer Volksinitiative

Unter dem Titel "Switzerland’s Proposal to Pay People for Being Alive" berichtete die New York Times über die Schweizer Volksinitiative - und zwar wohlwollend. Darüber wiederum berichtet die Schweizer Handelszeitung überrascht.

10. November 2013

"Unterschätzte Gegenwart" - Veranstaltung zum Grundeinkommen in Basel

grundeinkommen.ch meldet:

"Am Samstag 25. Januar 2014 findet eine ganztägige Veranstaltung mit dem Titel «Unterschätzte Gegenwart» statt. Anlass ist der Besuch von japanischen Wissenschaftlern, die zum Grundeinkommen forschen. Prof. Yamamori führt den Blick auf die japanische Grundeinkommensbewegung und in die Zukunft. Prof. Bessho sieht das Grundeinkommen als demokratische Basis einer nachhaltigen Gesellschaft nach Fukushima.

Zudem wirken Persönlichkeiten aus dem deutschsprachigen Raum mit: Nationalrat Andreas Gross über das demokratische Selbstverständnis, Prof. Merz-Benz über Grundeinkommen in Verbindung mit der protestantischen Arbeitsethik, Enno Schmidt über Kerngedanken des Grundeinkommens, Pola Rapatt über die Generation Grundeinkommen und Prof. Liebermann wird erklären, warum wir bereits heute dem bedingungslosen Grundeinkommen näher sind, als wir glauben.

Stadtcasino Basel, 11:00 – 19:00 Uhr, die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei, die Redebeiträge werden japanisch-deutsch simultan übersetzt.

Das Programm gibt es hier

Sie sind eingeladen zur Entstehung neuer Gesichtspunkte."

9. November 2013

Volksinitiative bedingungsloses Grundeinkommen offiziell zustandegekommen

grundeinkommen.ch meldet:

"Am 8. November 2013 hat die Bundeskanzlei eine Verfügung erlassen: Die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist offiziell zustande gekommen. Sie erklärt nach Prüfung der Unterschriften, dass am 4. Oktober 126’408 gültige abgegeben wurden. Damit bestätigt die Schweizer Bundeskanzlerin formell: Es wird eine Volksabstimmung geben.
Wie geht es weiter? Jetzt wird sich der Bundesrat mit dem Grundeinkommen befassen und einen Bericht dazu verfassen. Dafür hat er ein Jahr Zeit. Anschliessend folgt die Debatte im Parlament. Die Volksabstimmung erfolgt dann in zwei bis drei Jahren. Die Frage lautet: Soll jeder Mensch in diesem Land die finanzielle Grundlage zum Leben bedingungslos erhalten?"