...darüber berichtet der TagesAnzeiger. Am 31. August, abends, findet die Gemeindeversammlung in Rheinau statt, in der über das Projekt informiert wird. Eine Entscheidung sollen die Rheinauer im Laufe des Septembers treffen. Nähere Informationen finden sich hier.
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30. August 2018
18. Juni 2018
Was bringt nun die Digitalisierung? Eine Frage zwischen wissenschaftlicher Analyse und festen Überzeugungen
Was sie nun bringen wird, weiß keiner, kann auch keiner wissen, und dennoch äußern sich immer wieder auch Wissenschaftler ganz besonders bezüglich etwaiger Folgen technologischer Innovationen (Digitalisierung) auf den Bedarf an menschlicher Arbeitskraft (Erwerbsarbeit) - um "unbezahlte Arbeit", den größeren Teil des Arbeitsvolumens, geht es dabei ohnehin nie. In der öffentlichen Diskussion mag dies nicht verwundern, weil die Frage, was denn nun die Digitalisierung bringt, der Sorge darum entspringt, was mit den Arbeitsplätzen geschieht. Ist dann nur eine Sorge um Einkommensplätze? Dafür könnte Abhilfe geschaffen werden - durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Es scheint eben um etwas anderes zu gehen, etwa die Überzeugung, dass der "Mensch" ohne Beschäftigung moralisch verwahrlose, in der Welt hilflos umherirre, nicht in der Lage, sich selbst eine Aufgabe zu suchen oder gar zu schaffen. Damit hätte Erwerbsarbeit jedoch nicht mehr die Bedeutung, für Wertschöpfung unerlässlich zu sein, es ginge vielmehr um Volkserziehung, zumindest, wenn schon nicht für alle, dann für bestimmte Gruppen.
Wer also Wertschöpfung und menschliche Arbeitskraft notwendig aneinander koppelt und zugleich der Überzeugung ist, der Bürger brauche Führung und eine "Tagesstruktur", wie oft zu lesen ist, kann also nicht anders, als entweder etwaige Folgen der Digitalisierung zu beklagen oder aber sie abzutun. Das ist nicht besser.
Reiner Eichenberger, Kolumnist des Schweizer TagesAnzeigers, und Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg (i.Ue.)., schrieb am vergangenen Samstag, den 16. Juni, über die Folgen technologischer Innovationen auf die "Arbeit". Dass er vom Bedingungslosen Grundeinkommen nichts hält, hat er bei anderen Gelegenheiten unmissverständlich kundgetan. In seinem Beitrag heißt es gleich zu Beginn:
"Viele behaupten, infolge technischen Fortschritts und Roboterisierung gehe uns die Arbeit aus und wir bräuchten halt doch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das ist bedingungslos grundfalsch."
Den ersten Teil würde ich zwar genauso sehen, doch Eichenbergers Behauptung, die er dagegen stellt, ist ebenso nur eine Behauptung und damit genauso "bedingungslos grundfalsch", es sei denn, er könnte hellsehen.
Sascha Liebermann
Es scheint eben um etwas anderes zu gehen, etwa die Überzeugung, dass der "Mensch" ohne Beschäftigung moralisch verwahrlose, in der Welt hilflos umherirre, nicht in der Lage, sich selbst eine Aufgabe zu suchen oder gar zu schaffen. Damit hätte Erwerbsarbeit jedoch nicht mehr die Bedeutung, für Wertschöpfung unerlässlich zu sein, es ginge vielmehr um Volkserziehung, zumindest, wenn schon nicht für alle, dann für bestimmte Gruppen.
Wer also Wertschöpfung und menschliche Arbeitskraft notwendig aneinander koppelt und zugleich der Überzeugung ist, der Bürger brauche Führung und eine "Tagesstruktur", wie oft zu lesen ist, kann also nicht anders, als entweder etwaige Folgen der Digitalisierung zu beklagen oder aber sie abzutun. Das ist nicht besser.
Reiner Eichenberger, Kolumnist des Schweizer TagesAnzeigers, und Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg (i.Ue.)., schrieb am vergangenen Samstag, den 16. Juni, über die Folgen technologischer Innovationen auf die "Arbeit". Dass er vom Bedingungslosen Grundeinkommen nichts hält, hat er bei anderen Gelegenheiten unmissverständlich kundgetan. In seinem Beitrag heißt es gleich zu Beginn:
"Viele behaupten, infolge technischen Fortschritts und Roboterisierung gehe uns die Arbeit aus und wir bräuchten halt doch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das ist bedingungslos grundfalsch."
Den ersten Teil würde ich zwar genauso sehen, doch Eichenbergers Behauptung, die er dagegen stellt, ist ebenso nur eine Behauptung und damit genauso "bedingungslos grundfalsch", es sei denn, er könnte hellsehen.
Sascha Liebermann
7. Juni 2018
Ist unvoreingenommene Forschung möglich, wenn man zugleich von etwas praktisch überzeugt ist?
Sinngemäß stellt der Schweizer TagesAnzeiger diese Frage Jens Martignoni am Ende eines Interviews über das Grundeinkommensprojekt in Rheinau (Schweiz). Mir ist diese Frage schon öfter gestellt worden, weshalb ich sie hier aufgreife, um dazu Stellung zu beziehen.
Wer mit wissenschaftlichem Arbeiten vertraut ist und die Eigenheiten von Forschung kennt, wird die Frage des TagesAnzeigers für überraschend und banal halten. Methodisch disziplinierte Forschung auf der einen und Befürwortung eines praktischen Vorhabens aus Überzeugung auf der anderen Seite sind zwei Paar Schuhe. Für eine der Überprüfbarkeit (Falsifikation) verpflichtete, methodisch diszipliniert arbeitende Wissenschaft ist es entscheidend, auf der Basis verfügbarer Daten (ganz gleich welchen Typs) zu Schlussfolgerungen zu gelangen. Daten benötigt es, damit nachvollzogen und geprüft werden kann, wie zu Schlussfolgerungen gelangt wurde. Zugleich ist damit deutlich gemacht, dass methodisch disziplinierte Schlussfolgerungen sich immer nur auf Zusammenhänge in der Vergangenheit richten können, denn nur darüber können Daten Auskunft geben. Jeder Blick nach vorne, in die Zukunft, ist damit nicht mehr methodisch diszipliniert möglich, das lässt sich sehr gut an Schätzverfahren ablesen, die für Prognosen genutzt werden, um auf der Basis von gesetzten Annahmen (bestenfalls aus der Vergangenheit rekonstruiert), Aussagen über etwaige Veränderungsmöglichkeiten in der Zukunft zu treffen. Allerdings: Handlungsfolgen für die Zukunft zu bestimmen, ohne dass die Zukunft schon etwas hervorgebracht haben kann, das als Datum eine Erforschung erlaubt, ist keine strenge Wissenschaft mehr.
Es reicht indes nicht aus, Daten zu nutzen, es muss auch transparent sein, wie diese Daten gewonnen wurden. Datentypen müssen eigens bestimmt werden, um sagen zu können, was sich aus ihnen schließen lässt und was nicht. Als nächstes müssen die Auswertungswege, also Verfahren, klar ersichtlich sein, weil nur so Schlussfolgerungen nachprüfbar sind.
Wer also eine Studie und ihre Ergebnisse beurteilen können will, muss sich letztlich die Mühe machen, Datenerhebung, Datenqualität und Datenauswertung nachzuvollziehen. Diese drei Aspekte betreffend herrscht die größte Leichtfertigkeit in der öffentlichen Diskussion, auch die wissenschaftlichen Disziplinen sind davon nicht frei, weil nicht selten erstaunlich unreflektiert mit Datentypen und Schlussfolgerungen umgegangen wird.
Diese hier kurz skizzierten grundlegenden Zusammenhänge gelten für alle Datentypen und Verfahren in den Sozialwissenschaften, ganz gleich, ob es sich um die stärker verbreitete Forschung mit standardisierten Daten und Auswertungsverfahren (sogenannte "quantitative" Forschung/ Statistik) oder aber um Forschung auf der Basis nicht-standardisierter Daten (sogenannte, aber nicht klar abgegrenzte, "qualitative" Forschung) handelt.
Nun kommt der Fall nicht so selten vor, dass entweder Datenlage, die Datenqualität oder die Auswertungsverfahren unbefriedigend sind, das lässt sich dann an der entsprechenden Studie leicht aufzeigen (ein besonders fahrlässiger Fall hier). Es gibt jedoch auch verschiedene methodische Traditionen in den Sozialwissenschaften, zwischen denen teils ideologische Abgrenzungsverhältnisse herrschen, so dass die eine der anderen vorwirft, nicht wissenschaftlich zu sein bzw. keine allgemeinen Aussagen aufgrund einer geringen Fallzahl treffen zu können. "Harte Forschung", so heißt es dann, sei nur auf der Basis von Massendaten (also großen Datenmengen) oder mathematisch abgestützt (Schätzverfahren, Statistik) möglich. Das führt nun aber direkt in die Methodologie- und Methodendiskussion, die ich hier nicht weiter darlegen will (grundsätzliche Überlegungen dazu finden Sie hier und hier).
Für die Aussagekraft von Forschungsergebnissen spielt es folglich überhaupt keine Rolle, welche praktischen Überzeugungen jemand hat, denn seine Forschung muss an der Durchführung beurteilt werden. Ist an ihr zu erkennen, dass sie ohne Vorbehalte und ohne Voreingenommenheit erfolgt ist oder nicht - das ist entscheidend. Würden Überzeugungen so etwas verunmöglichen, könnte es gar keine Forschung geben, die den oben skizzierten Maßstäben genügt, denn Überzeugungen hat jeder, das gehört zum Menschsein dazu. Nicht selten ist es sogar so, dass dort, wo ein Nüchternheitspathos gepflegt und absolute Neutralität behauptet wird, die stärksten Werturteile in die Forschung hineingeragt haben. Das wusste schon Max Weber in seinem berühmten Vortrag über "Wissenschaft als Beruf", dessen Ausführungen an Bedeutung nichts eingebüßt haben.
Sascha Liebermann
Wer mit wissenschaftlichem Arbeiten vertraut ist und die Eigenheiten von Forschung kennt, wird die Frage des TagesAnzeigers für überraschend und banal halten. Methodisch disziplinierte Forschung auf der einen und Befürwortung eines praktischen Vorhabens aus Überzeugung auf der anderen Seite sind zwei Paar Schuhe. Für eine der Überprüfbarkeit (Falsifikation) verpflichtete, methodisch diszipliniert arbeitende Wissenschaft ist es entscheidend, auf der Basis verfügbarer Daten (ganz gleich welchen Typs) zu Schlussfolgerungen zu gelangen. Daten benötigt es, damit nachvollzogen und geprüft werden kann, wie zu Schlussfolgerungen gelangt wurde. Zugleich ist damit deutlich gemacht, dass methodisch disziplinierte Schlussfolgerungen sich immer nur auf Zusammenhänge in der Vergangenheit richten können, denn nur darüber können Daten Auskunft geben. Jeder Blick nach vorne, in die Zukunft, ist damit nicht mehr methodisch diszipliniert möglich, das lässt sich sehr gut an Schätzverfahren ablesen, die für Prognosen genutzt werden, um auf der Basis von gesetzten Annahmen (bestenfalls aus der Vergangenheit rekonstruiert), Aussagen über etwaige Veränderungsmöglichkeiten in der Zukunft zu treffen. Allerdings: Handlungsfolgen für die Zukunft zu bestimmen, ohne dass die Zukunft schon etwas hervorgebracht haben kann, das als Datum eine Erforschung erlaubt, ist keine strenge Wissenschaft mehr.
Es reicht indes nicht aus, Daten zu nutzen, es muss auch transparent sein, wie diese Daten gewonnen wurden. Datentypen müssen eigens bestimmt werden, um sagen zu können, was sich aus ihnen schließen lässt und was nicht. Als nächstes müssen die Auswertungswege, also Verfahren, klar ersichtlich sein, weil nur so Schlussfolgerungen nachprüfbar sind.
Wer also eine Studie und ihre Ergebnisse beurteilen können will, muss sich letztlich die Mühe machen, Datenerhebung, Datenqualität und Datenauswertung nachzuvollziehen. Diese drei Aspekte betreffend herrscht die größte Leichtfertigkeit in der öffentlichen Diskussion, auch die wissenschaftlichen Disziplinen sind davon nicht frei, weil nicht selten erstaunlich unreflektiert mit Datentypen und Schlussfolgerungen umgegangen wird.
Diese hier kurz skizzierten grundlegenden Zusammenhänge gelten für alle Datentypen und Verfahren in den Sozialwissenschaften, ganz gleich, ob es sich um die stärker verbreitete Forschung mit standardisierten Daten und Auswertungsverfahren (sogenannte "quantitative" Forschung/ Statistik) oder aber um Forschung auf der Basis nicht-standardisierter Daten (sogenannte, aber nicht klar abgegrenzte, "qualitative" Forschung) handelt.
Nun kommt der Fall nicht so selten vor, dass entweder Datenlage, die Datenqualität oder die Auswertungsverfahren unbefriedigend sind, das lässt sich dann an der entsprechenden Studie leicht aufzeigen (ein besonders fahrlässiger Fall hier). Es gibt jedoch auch verschiedene methodische Traditionen in den Sozialwissenschaften, zwischen denen teils ideologische Abgrenzungsverhältnisse herrschen, so dass die eine der anderen vorwirft, nicht wissenschaftlich zu sein bzw. keine allgemeinen Aussagen aufgrund einer geringen Fallzahl treffen zu können. "Harte Forschung", so heißt es dann, sei nur auf der Basis von Massendaten (also großen Datenmengen) oder mathematisch abgestützt (Schätzverfahren, Statistik) möglich. Das führt nun aber direkt in die Methodologie- und Methodendiskussion, die ich hier nicht weiter darlegen will (grundsätzliche Überlegungen dazu finden Sie hier und hier).
Für die Aussagekraft von Forschungsergebnissen spielt es folglich überhaupt keine Rolle, welche praktischen Überzeugungen jemand hat, denn seine Forschung muss an der Durchführung beurteilt werden. Ist an ihr zu erkennen, dass sie ohne Vorbehalte und ohne Voreingenommenheit erfolgt ist oder nicht - das ist entscheidend. Würden Überzeugungen so etwas verunmöglichen, könnte es gar keine Forschung geben, die den oben skizzierten Maßstäben genügt, denn Überzeugungen hat jeder, das gehört zum Menschsein dazu. Nicht selten ist es sogar so, dass dort, wo ein Nüchternheitspathos gepflegt und absolute Neutralität behauptet wird, die stärksten Werturteile in die Forschung hineingeragt haben. Das wusste schon Max Weber in seinem berühmten Vortrag über "Wissenschaft als Beruf", dessen Ausführungen an Bedeutung nichts eingebüßt haben.
Sascha Liebermann
"Rheinau will bedingungsloses Grundeinkommen testen" - ein Beitrag im Schweizer Fernsehen...
...hier geht es zum Beitrag. Siehe auch das Interview mit Jens Martignoni im TagesAnzeiger und diesen Beitrag mit einem Video aus der Gemeinderversammlung. Hier ein Artikel über die Gemeinde Rheinau. Ein sorgenvoller Kommentar zum Vorhaben in der Neuen Zürcher Zeitung findet sich hier.
6. Juni 2018
"Rheinau will das Grundeinkommen testen"...
...über das Projekt "Dorf testet Zukunft" bericht die Neue Zürcher Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Siehe auch die Berichte im Tages Anzeiger und in 20minuten. Hier geht es zur Website des Projekts.
17. Januar 2018
Schweizer Filmemacherin will Grundeinkommen testen...
...dazu gibt es nun ein Interview mit Rebecca Panian im Tagesanzeiger.
24. November 2017
"Zürich steht vor dem Grundeinkommen-Experiment"...
...meldet der Tagesanzeiger in der Schweiz, auch die Neue Zürcher Zeitung berichtet.
Aus dem Artikel des Tagesanzeigers: "Die Utopie lebt weiter: Mit 61 zu 59 Stimmen hat der Gemeinderat den SP-Vorstoss überwiesen, der einen Testlauf mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verlangt. Ob das Experiment tatsächlich durchgeführt wird, ist offen: Der Vorstoss wurde nicht wie von der SP ursprünglich geplant als verpflichtende Motion überwiesen, sondern in der abgeschwächten Form eines Postulats; der Stadtrat hat nun zwei Jahre Zeit, dieses zu prüfen..."
Aus dem Artikel des Tagesanzeigers: "Die Utopie lebt weiter: Mit 61 zu 59 Stimmen hat der Gemeinderat den SP-Vorstoss überwiesen, der einen Testlauf mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verlangt. Ob das Experiment tatsächlich durchgeführt wird, ist offen: Der Vorstoss wurde nicht wie von der SP ursprünglich geplant als verpflichtende Motion überwiesen, sondern in der abgeschwächten Form eines Postulats; der Stadtrat hat nun zwei Jahre Zeit, dieses zu prüfen..."
9. März 2017
"Juha testet das Grundeinkommen – macht es faul?"...
...die Standardfrage stellt der Zürcher Tagesanzeiger und berichtet in einem langen Beitrag über das Pilotprojekt in Finnland. Juha Järvinen, einer der Bezieher, wird porträtiert - nicht das erste Mal. Zur Standardfrage siehe auch das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner bei Zeit Online aus dem Jahr 2011 sowie "Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft?", die Langfassung des Zeit-Interviews.
30. August 2016
Ganz nah dran und doch anders - Anthony Atkinsons "participation income"
Anthony Atkinson ist ein renommierter britischer Ökonom, der sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt "Ungleichheit" zu erforschen. Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung seines jüngsten Buches "Inequality. What Can Be Done?" führte der Schweizer Tagesanzeiger ein Interview mit ihm. In dem Buch geht es neben vielen anderen Vorschlägen, wie Ungleichheit begegnet werden könnte, auch um seinen Vorschlag eines "participation income, den er schon 1996 unterbreitet hat. (siehe "The Case for a Participation Income"). Im Grunde ist er sehr nah an einem BGE dran, geht aber den nächsten Schritt nicht. In seinem Beitrag von 1996, als er den Vorschlag unterbreitete, klingt das so:
"In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution." (68–69)
In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von "participation", das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann "approved" sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine "participation"? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.
Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:
"Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier."
Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent - obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.
Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:
"Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy."
Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.
Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte "sich" erarbeitet oder verdient hat (siehe auch "Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?"). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?
Sascha Liebermann
"In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution." (68–69)
In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von "participation", das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann "approved" sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine "participation"? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.
Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:
"Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier."
Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent - obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.
Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:
"Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy."
Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.
Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte "sich" erarbeitet oder verdient hat (siehe auch "Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?"). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?
Sascha Liebermann
10. Juni 2016
"Falsche Roboter-Angst"...
...ein Beitrag von Markus Diem Meier im Schweizer tagesanzeiger. Siehe auch den Beitrag von Rudolf Strahm "Das Roboter-Syndrom".
9. Juni 2016
"Warum die Initiative um das Grundeinkommen die Welt bewegt"...
...ein Beitrag von Markus Diem-Meier im tagesanzeiger.
6. Juni 2016
"2.500 Franken für jeden? Nein, danke!"...
...ein Kommentar von Matthias Daum auf Zeit online nicht nur zur Abstimmung in der Schweiz gestern, sondern auch zur Art und Weise, in der diskutiert wurde. Er kritisiert darin sowohl die Befürworter als auch die Gegner, die beide mehr auf Glaubenssätze als auf Argumente gesetzt hätten. Wie auf Bestellung schreibt Marcel Amrein in der Neuen Zürcher Zeitung sogleich einen hämischen Kommentar. Ganz ähnlich auch Marc Beise in der Süddeutschen Zeitung. Differenzierter ist der Kommentar von Claudia Blumer im Tagesanzeiger.
21. Mai 2016
"Darum schwärmen auch Rechte vom Grundeinkommen"...
...so Markus Diem Meier im tagesanzeiger.
20. Mai 2016
"Würde der Arbeit" oder Markt-Paternalismus?
Diesen Alternativtitel verdient die Kolumne von Michael Hermann im tagesanzeiger. Während er früher, nach seinem Studium noch vom Bedingungslosen Grundeinkommen angetan gewesen sei, sehe er dies heute anders. Weshalb?
Er schreibt:
"Anders als Ende Studium bin ich heute vom Gegenteil überzeugt. Wahre Kreativität beruht auch in der Möglichkeit des Scheiterns. Sie erblüht am vollsten, wenn Netz und doppelter Boden weggeräumt sind. Der Mäzen hat bei mir nie angeklopft, und das ist gut so. Erst dies liess mich die Kraft entdecken, die aus Zeit- und Finanzierungsdruck entstehen. Gäbe es keine Abgabetermine wie etwa für diese Kolumne hier – manches Blatt wäre weiss geblieben, mancher Gedanke nie gedacht und manche graue Stunde vertrödelt worden. Gelegentlich braucht es den sanften Stoss ins kalte Wasser."
Dem ersten Satz zu widersprechen wäre aberwitzig. Ein Leben ohne Scheitern gibt es nicht, denn Gelingen und Scheitern sind Geschwister im menschlichen Handeln. Der Mensch muss sich entscheiden, er steht stets vor Handlungsalternativen, so dass Gelingen und Scheitern immer nahe beieinander wohnen. Mit Scheitern ist hier wahrscheinlich, so verstehe ich es zumindest, nicht Scheitern im Sinne von Versagen gemeint, wie es uns im Alltag wertend begegnet. Scheitern im Sinne des schlichten Misslingens oder des Umstands, dass eine Entscheidung nicht die erwünschte Lösung erbracht hat.
Die dann von Hermann gezogene Schlussfolgerung allerdings ist gar nicht zwingend. Ein BGE würde das Scheitern gar nicht beiseite räumen oder aus der Welt schaffen, es würden den Raum des Scheiterns weiten, weil nun auch Handlungsalternativen in Betracht kämen, die nicht an Einkommenserzielung gebunden wären. Insofern handelt es sich um ein beinahe klassisches Missverständnis. Hermann verschmilzt zwei Dimensionen von Scheitern, die nicht zusammengehören: das Scheitern daran, Einkommen zu erzielen auf der einen, das Scheitern daran, etwas Sinnvolles zu tun, das Anerkennung findet, auf der anderen Seite. Das BGE würde, weil es das zweite vom ersten entbindet, den Raum des Scheiterns erweitern. Heute ist dieser eingeengt. Es würde aber zugleich die Gefahr des ersten Scheiterns mildern, dass existenzbedrohend werden kann, weil es Einkommensmangel hervorbringt. Hermanns Vereinseitigung führt ihn dann zu einer Verklärung der Kreativität aus Not und Druck. Wir könnten auch andersherum schließen: Welcher Unsinn wäre nicht entstanden, wenn es diese Not nicht gegeben hätte.
Die Verwirrung schreitet in der nächsten Passage voran:
"Dies gilt auch in ganz anderem Kontext. So zeigen Erkenntnisse aus der Entwicklungsökonomie, dass bedingungslos verteilte Entwicklungsgelder sich gern in Bier verflüchtigen und in Dinge wie DVD-Rekorder investiert werden. Fair verzinste Kredite dagegen werden viel eher für Zukunftsinvestitionen etwa im?(sic) eigenen Landwirtschaftsbetrieb verwendet."
Hier hätte man doch gerne Belege gehabt. Für Projekte zum Grundeinkommen wie in Namibia oder cash-grants wie in Indien gibt es diese Belege nicht. Siehe die folgenden Beiträge dazu in der New York Times, des MIT (Debunking the Stereotype of the Lazy
Welfare Recipient) sowie die Vorträge von Michael Faye und Guy Standing an der Future of Work-Konferenz. Zur Frage der Arbeitslosenfalle, siehe Georg Vobruba und Sonja Fehr.
Hermann fährt fort:
"Egal, wo wir uns auf der Welt befinden: Es ist das? (sic) Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, das schöpferische Kraft entfalten lässt. Es ist nicht nur besonders befriedigend, etwas zu schaffen, das Anerkennung bekommt. Oft ist es die Nachfrage, die zu Innovation anregt. Mit einem Grundeinkommen dagegen würden indirekt auch Tätigkeiten und Angebote subventioniert, die eigentlich einschlafen müssten, damit auf ihrem Boden Neues entsteht."
Dass Angebot und Nachfrage ein hilfreiches Prinzip ist, wo es um standardisierte Massengüter geht, steht außer Frage. Aber gerade Produkte, also Problemlösungen, die von weitreichender Bedeutung sind und zuerst nicht in ihrer Tragweite erkannt wurden, brauchen länger, sofern sie sich überhaupt diesem Prinzip zufolge durchsetzen. In anderen Bereichen funktioniert es gar nicht, z. B. im Bildungswesen, weil Forschung und Lehre zugrunde gingen, wenn sie sich an Angebot und Nachfrage orientieren müssten (siehe hierzu "Not macht erfinderisch - aber nicht in der Wissenschaft" von Thomas Loer). Die grundsätzliche Frag ist hier, nach welchem Maßstab entschieden werden soll, dass etwas "einschlafen müsste[n]"? Hermann behauptet hier einfach, dass das eine Prinzip die beste Lösung darstelle, das ist dogmatisch.
Und dann heißt es:
"Doch wie sieht es mit den vielen aus, die als Angestellte diese Freiräume nicht besitzen? Wie steht es um die, die innerlich gekündigt haben? Hier geht es um fehlende Anerkennung, um?(sic) Leerläufe und Willkür in hierarchischen Strukturen oder ganz einfach um unzumutbare Arbeitsbedingungen. Diese Herausforderungen lassen sich mit einem Geldregen nicht beheben. Unsere Gesellschaft muss sich nicht von der Logik des Erwerbseinkommens befreien, sie muss Organisationsstrukturen schaffen, welche die Arbeitnehmenden ermächtigen und ihnen ihre Würde zurückgeben."
"Unsere Gesellschaft muss"...hier wird nun der oben geschmähte Eingriff beschworen. Wer ist denn die Gesellschaft? Meint er auch Gesetze? Auch reduziert er die Unzufriedenheit mit einem Arbeitsplatz auf ein Anerkennungsdefizit. Es könnte auch schlicht die Sinnlosigkeit einer Aufgabe sein, die jemanden frustriert oder enttäuscht. Wenn er aber partout lieber etwas anders machen möchte, dafür aber kein Einkommen erhielte, ist sein Freiraum heute erheblich beschränkt. Das BGE, bei dem es nicht nur oder nicht einmal vor allem um Geld geht, würde genau das tun, ohne lenkend einzugreifen und dem Handeln eine Richtung zu geben. Auch geht es nicht um die Würde der "Arbeitnehmenden", es geht um die Würde der Bürger und derer die einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Das ist viel breiter.
Abschließend offenbart sich nochmals die Einseitigkeit:
"Bedingungslose elterliche Liebe und Fürsorge sind die Grundlage für die Entwicklung eines Kindes. Bildungsangebote, die für alle kostengünstig zugänglich sind, schaffen Freiräume für die Entwicklung Jugendlicher. Zur Würde des Erwachsenwerdens gehört jedoch der Moment, in dem man lernt, auf den eigenen Beinen zu stehen. Alle, die mit Kopf und Händen einen Lohn verdienen, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können, sind auf eine besondere und reife Weise frei."
Die Engführung auf Erwerbsarbeit ist erstaunlich angesichts dessen, dass er selbst auf das hinweist, was für ein Leben elementare Erfahrung darstellt: die Abhängigkeit von anderen: Zuerst sind es die Eltern und ihre bedingungslose Liebe, es ist aber auch das Gemeinwesen, das den Bürgern als Bürgern diese bedingungslose Anerkennung in der Demokratie gewährt; es ist die Loyalität der Bürger wiederum, von der das Gemeinwesen, aber auch jeder Einzelne abhängig ist und zuletzt das Vertrauen darein, dass andere sich einbringen wollen, dazu gehört auch, aber nicht nur Erwerbsarbeit.
Weiter:
"Arbeitsverhältnisse, die dies zulassen, müssen wir schaffen. Die Faszination für das bedingungslose Grundeinkommen hingegen lebt von der beinahe kindlichen Fantasie einer Rückkehr in eine unbeschwerte Welt der Fürsorge und Geborgenheit. Sie will das Gegenteil von Ermächtigung. Denn Ermächtigung bedeutet, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Sie will Entmündigung."
Wie kommt er darauf? Weshalb sollte das BGE die Verantwortung für das eigene Handeln nehmen? Wo Verantwortung auf Geldverdienen reduziert wird, muss mit der Einkommenssicherheit des BGE natürlich jegliche Verantwortung abhanden kommen. Doch ist das ein realistischer Blick auf die Lebensverhältnisse? Woher stammt die Verantwortung der Bürger, der Eltern, die für ihre "Leistung" kein Einkommen erhalten?
Wie stark der Markt-Paternalismus einer bevormundenden Erziehung gleichkommt, zeigt die Abschlusspassage:
"...Wenn Computer immer mehr Dinge immer besser machen als Menschen, dann droht uns ein Leben, das von der Kindheit über die Jugend direkt ins Rentenalter übergeht. Es droht eine Welt, in der es das Freiheitsgefühl, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, womöglich nicht mehr gibt. Die grosse Herausforderung ist nicht, bereits heute ein Grundeinkommen für diese Zeiten zu schaffen. Die Herausforderung ist, Strukturen zu schaffen, welche die Menschen heute und auch dann noch zu ermächtigen vermögen."
Wo ist das Problem? Wir haben die Strukturen in Gestalt der republikanischen Demokratie, sie ermächtigt die Bürger, weil sie die legitimatorische Quelle der Demokratie sind. Es ist eine Selbstermächtigung. Die Gegenwart ist viel weiter, als Hermann meint, doch wird sie unterschätzt. Es bedarf keiner Volkserziehung, um zum mündigen Bürger zu gelangen, es reicht, die Gegenwart ernst zu nehmen.
Sascha Liebermann
Er schreibt:
"Anders als Ende Studium bin ich heute vom Gegenteil überzeugt. Wahre Kreativität beruht auch in der Möglichkeit des Scheiterns. Sie erblüht am vollsten, wenn Netz und doppelter Boden weggeräumt sind. Der Mäzen hat bei mir nie angeklopft, und das ist gut so. Erst dies liess mich die Kraft entdecken, die aus Zeit- und Finanzierungsdruck entstehen. Gäbe es keine Abgabetermine wie etwa für diese Kolumne hier – manches Blatt wäre weiss geblieben, mancher Gedanke nie gedacht und manche graue Stunde vertrödelt worden. Gelegentlich braucht es den sanften Stoss ins kalte Wasser."
Dem ersten Satz zu widersprechen wäre aberwitzig. Ein Leben ohne Scheitern gibt es nicht, denn Gelingen und Scheitern sind Geschwister im menschlichen Handeln. Der Mensch muss sich entscheiden, er steht stets vor Handlungsalternativen, so dass Gelingen und Scheitern immer nahe beieinander wohnen. Mit Scheitern ist hier wahrscheinlich, so verstehe ich es zumindest, nicht Scheitern im Sinne von Versagen gemeint, wie es uns im Alltag wertend begegnet. Scheitern im Sinne des schlichten Misslingens oder des Umstands, dass eine Entscheidung nicht die erwünschte Lösung erbracht hat.
Die dann von Hermann gezogene Schlussfolgerung allerdings ist gar nicht zwingend. Ein BGE würde das Scheitern gar nicht beiseite räumen oder aus der Welt schaffen, es würden den Raum des Scheiterns weiten, weil nun auch Handlungsalternativen in Betracht kämen, die nicht an Einkommenserzielung gebunden wären. Insofern handelt es sich um ein beinahe klassisches Missverständnis. Hermann verschmilzt zwei Dimensionen von Scheitern, die nicht zusammengehören: das Scheitern daran, Einkommen zu erzielen auf der einen, das Scheitern daran, etwas Sinnvolles zu tun, das Anerkennung findet, auf der anderen Seite. Das BGE würde, weil es das zweite vom ersten entbindet, den Raum des Scheiterns erweitern. Heute ist dieser eingeengt. Es würde aber zugleich die Gefahr des ersten Scheiterns mildern, dass existenzbedrohend werden kann, weil es Einkommensmangel hervorbringt. Hermanns Vereinseitigung führt ihn dann zu einer Verklärung der Kreativität aus Not und Druck. Wir könnten auch andersherum schließen: Welcher Unsinn wäre nicht entstanden, wenn es diese Not nicht gegeben hätte.
Die Verwirrung schreitet in der nächsten Passage voran:
"Dies gilt auch in ganz anderem Kontext. So zeigen Erkenntnisse aus der Entwicklungsökonomie, dass bedingungslos verteilte Entwicklungsgelder sich gern in Bier verflüchtigen und in Dinge wie DVD-Rekorder investiert werden. Fair verzinste Kredite dagegen werden viel eher für Zukunftsinvestitionen etwa im?(sic) eigenen Landwirtschaftsbetrieb verwendet."
Hier hätte man doch gerne Belege gehabt. Für Projekte zum Grundeinkommen wie in Namibia oder cash-grants wie in Indien gibt es diese Belege nicht. Siehe die folgenden Beiträge dazu in der New York Times, des MIT (Debunking the Stereotype of the Lazy
Welfare Recipient) sowie die Vorträge von Michael Faye und Guy Standing an der Future of Work-Konferenz. Zur Frage der Arbeitslosenfalle, siehe Georg Vobruba und Sonja Fehr.
Hermann fährt fort:
"Egal, wo wir uns auf der Welt befinden: Es ist das? (sic) Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, das schöpferische Kraft entfalten lässt. Es ist nicht nur besonders befriedigend, etwas zu schaffen, das Anerkennung bekommt. Oft ist es die Nachfrage, die zu Innovation anregt. Mit einem Grundeinkommen dagegen würden indirekt auch Tätigkeiten und Angebote subventioniert, die eigentlich einschlafen müssten, damit auf ihrem Boden Neues entsteht."
Dass Angebot und Nachfrage ein hilfreiches Prinzip ist, wo es um standardisierte Massengüter geht, steht außer Frage. Aber gerade Produkte, also Problemlösungen, die von weitreichender Bedeutung sind und zuerst nicht in ihrer Tragweite erkannt wurden, brauchen länger, sofern sie sich überhaupt diesem Prinzip zufolge durchsetzen. In anderen Bereichen funktioniert es gar nicht, z. B. im Bildungswesen, weil Forschung und Lehre zugrunde gingen, wenn sie sich an Angebot und Nachfrage orientieren müssten (siehe hierzu "Not macht erfinderisch - aber nicht in der Wissenschaft" von Thomas Loer). Die grundsätzliche Frag ist hier, nach welchem Maßstab entschieden werden soll, dass etwas "einschlafen müsste[n]"? Hermann behauptet hier einfach, dass das eine Prinzip die beste Lösung darstelle, das ist dogmatisch.
Und dann heißt es:
"Doch wie sieht es mit den vielen aus, die als Angestellte diese Freiräume nicht besitzen? Wie steht es um die, die innerlich gekündigt haben? Hier geht es um fehlende Anerkennung, um?(sic) Leerläufe und Willkür in hierarchischen Strukturen oder ganz einfach um unzumutbare Arbeitsbedingungen. Diese Herausforderungen lassen sich mit einem Geldregen nicht beheben. Unsere Gesellschaft muss sich nicht von der Logik des Erwerbseinkommens befreien, sie muss Organisationsstrukturen schaffen, welche die Arbeitnehmenden ermächtigen und ihnen ihre Würde zurückgeben."
"Unsere Gesellschaft muss"...hier wird nun der oben geschmähte Eingriff beschworen. Wer ist denn die Gesellschaft? Meint er auch Gesetze? Auch reduziert er die Unzufriedenheit mit einem Arbeitsplatz auf ein Anerkennungsdefizit. Es könnte auch schlicht die Sinnlosigkeit einer Aufgabe sein, die jemanden frustriert oder enttäuscht. Wenn er aber partout lieber etwas anders machen möchte, dafür aber kein Einkommen erhielte, ist sein Freiraum heute erheblich beschränkt. Das BGE, bei dem es nicht nur oder nicht einmal vor allem um Geld geht, würde genau das tun, ohne lenkend einzugreifen und dem Handeln eine Richtung zu geben. Auch geht es nicht um die Würde der "Arbeitnehmenden", es geht um die Würde der Bürger und derer die einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Das ist viel breiter.
Abschließend offenbart sich nochmals die Einseitigkeit:
"Bedingungslose elterliche Liebe und Fürsorge sind die Grundlage für die Entwicklung eines Kindes. Bildungsangebote, die für alle kostengünstig zugänglich sind, schaffen Freiräume für die Entwicklung Jugendlicher. Zur Würde des Erwachsenwerdens gehört jedoch der Moment, in dem man lernt, auf den eigenen Beinen zu stehen. Alle, die mit Kopf und Händen einen Lohn verdienen, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können, sind auf eine besondere und reife Weise frei."
Die Engführung auf Erwerbsarbeit ist erstaunlich angesichts dessen, dass er selbst auf das hinweist, was für ein Leben elementare Erfahrung darstellt: die Abhängigkeit von anderen: Zuerst sind es die Eltern und ihre bedingungslose Liebe, es ist aber auch das Gemeinwesen, das den Bürgern als Bürgern diese bedingungslose Anerkennung in der Demokratie gewährt; es ist die Loyalität der Bürger wiederum, von der das Gemeinwesen, aber auch jeder Einzelne abhängig ist und zuletzt das Vertrauen darein, dass andere sich einbringen wollen, dazu gehört auch, aber nicht nur Erwerbsarbeit.
Weiter:
"Arbeitsverhältnisse, die dies zulassen, müssen wir schaffen. Die Faszination für das bedingungslose Grundeinkommen hingegen lebt von der beinahe kindlichen Fantasie einer Rückkehr in eine unbeschwerte Welt der Fürsorge und Geborgenheit. Sie will das Gegenteil von Ermächtigung. Denn Ermächtigung bedeutet, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Sie will Entmündigung."
Wie kommt er darauf? Weshalb sollte das BGE die Verantwortung für das eigene Handeln nehmen? Wo Verantwortung auf Geldverdienen reduziert wird, muss mit der Einkommenssicherheit des BGE natürlich jegliche Verantwortung abhanden kommen. Doch ist das ein realistischer Blick auf die Lebensverhältnisse? Woher stammt die Verantwortung der Bürger, der Eltern, die für ihre "Leistung" kein Einkommen erhalten?
Wie stark der Markt-Paternalismus einer bevormundenden Erziehung gleichkommt, zeigt die Abschlusspassage:
"...Wenn Computer immer mehr Dinge immer besser machen als Menschen, dann droht uns ein Leben, das von der Kindheit über die Jugend direkt ins Rentenalter übergeht. Es droht eine Welt, in der es das Freiheitsgefühl, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, womöglich nicht mehr gibt. Die grosse Herausforderung ist nicht, bereits heute ein Grundeinkommen für diese Zeiten zu schaffen. Die Herausforderung ist, Strukturen zu schaffen, welche die Menschen heute und auch dann noch zu ermächtigen vermögen."
Wo ist das Problem? Wir haben die Strukturen in Gestalt der republikanischen Demokratie, sie ermächtigt die Bürger, weil sie die legitimatorische Quelle der Demokratie sind. Es ist eine Selbstermächtigung. Die Gegenwart ist viel weiter, als Hermann meint, doch wird sie unterschätzt. Es bedarf keiner Volkserziehung, um zum mündigen Bürger zu gelangen, es reicht, die Gegenwart ernst zu nehmen.
Sascha Liebermann
18. Mai 2016
"Grundeinkommen ist nur für die Robinsoninsel"...
...meinte Rudolf Strahm im Schweizer tagesanzeiger. Siehe auch den Kommentar von Philip Löpfe.
10. Mai 2016
"Ansatz für eine neue Lebensform"...
...ein Beitrag zur Schweizer Debatte von Hans Ruh im tagesanzeiger.
6. Mai 2016
"Wer, wenn nicht die Schweiz"...
...ein Bericht über die Future of Work-Konferenz im Schweizer tagesanzeiger.
5. Mai 2016
"Das Grundeinkommen - eine linke oder eine rechte Idee?"...
...fragte Daniel Binswanger in "Das Magazin", das u. a. in der Basler Zeitung und im tagesanzeiger beigelegt ist. Binswanger räsonniert sehr aufgeschlossen über Möglichkeiten, die ein BGE schüfe. Ganz anders Eric Gujer in der Neuen Zürcher Zeitung.
4. Mai 2016
Grundeinkommen gegen Verarmung und zur Stützung von Konsum? Ja, aber...
...so könnte man ein Interview mit Robert Reich kommentieren, dass im Schweizer tagesanzeiger abgedruckt war. Reich führt darin aus, weshalb er ein Grundeinkommen (nicht weiter spezifiziert) für notwendig erachtet. Angesichts der bevorstehenden Automatisierungsschübe durch technologischen Fortschritt sei es ein probates Mittel, um die Verarmung des Mittelstandes in den USA zu verhindern. Zugleich verschaffe ein Grundeinkommen Kaufkraft, da der der technische Fortschritt nur solange trage, wie auch Güter abgesetzt werden können. An dieser Herleitung ist durchaus etwas dran, denn ohne Kaufkraft kein Absatz von Gütern und Dienstleistungen.
Dennoch würde ich ein "Ja, aber" diesen Ausführungen entgegenstellen.
Ja, ein ausreichend hohes Grundeinkommen, vor allem ein bedingungsloses verhindert Einkommensarmut, sofern Menschen deswegen arm sind, weil es ihnen an Einkommen mangelt. Armut kann jedoch auch andere Gründe haben, gegen die ein BGE nichts auszurichten vermag, zumindest nicht unmittelbar.
Ja, ein BGE verschafft stabile Kaufkraft und stützt damit die Binnenwirtschaft. Aber: Beides lässt sich auch anders erreichen und bedarf nicht unbedingt eines BGE. Hier nun wird häufig der technologische Fortschritt in Gestalt der Digitalisierung als Grund angeführt. Ja, es kann sein, dass er es nötig macht, vielleicht aber auch nicht (siehe hier). Selbst wenn er es nötig machen würde, wäre das alleine oder vor allem eine gute Begründung für ein BGE? Nein, das wäre es nicht, denn so würde ein BGE zur Reparaturleistung degradiert, eine Reparatur, die nicht mehr nötig wäre, wenn der Schadensgrund ausfiele. Und dann? BGE wieder abschaffen(siehe hier)?
Erstaunlich ist, wie häufig in der Debatte ein entscheidender Zusammenhang nicht hergestellt wird, der zur Demokratie. Ein BGE ist, ganz gleich wie der technologische Fortschritt ausfallen wird, davon unabhängig zu betrachten, es hat sein eigenes Recht und zwar aus den Zusammenhängen der Demokratie. Denn die Stellung der Staatsbürger als Souverän ist doch eine bedingungslose. Damit ist der entscheidende Grund dafür benannt, weshalb die Einkommensabsicherung eine ebenso bedingungslose sein müsste. Sie wäre der Demokratie gemäß, denn sie setzt auf Vertrauen in die Loyalität der Bürger.
Abschließend äußert Reich sich noch so:
"tagesanzeiger: Eine grosse Mehrheit der Schweizer wird das Grundeinkommen wohl ablehnen. Ist das nicht entmutigend für die Befürworter weltweit?
Reich: Nein, wir haben bereits gewonnen, weil über das Grundeinkommen breit diskutiert wird. Es wird noch mindestens ein Jahrzehnt dauern, bis sich in den USA eine politische Mehrheit dafür findet."
Diese Einschätzung für die USA würde ich noch für vorsichtig halten, denn ein BGE, das auf nationalstaatlicher Ebene eingerichtet werden müsste, trifft in den USA auf große Vorbehalte, da dort - vergleichbar der Schweiz - der Nationalstaat als ein Gegenüber betrachtet wird, ohne dass es zwar nicht gehe, dem jedoch stets mit Skepsis begegnet wird. Sehr deutlich wurde das in der "Langen Nacht des Grundeinkommens" im Theater Basel.
Sascha Liebermann
Dennoch würde ich ein "Ja, aber" diesen Ausführungen entgegenstellen.
Ja, ein ausreichend hohes Grundeinkommen, vor allem ein bedingungsloses verhindert Einkommensarmut, sofern Menschen deswegen arm sind, weil es ihnen an Einkommen mangelt. Armut kann jedoch auch andere Gründe haben, gegen die ein BGE nichts auszurichten vermag, zumindest nicht unmittelbar.
Ja, ein BGE verschafft stabile Kaufkraft und stützt damit die Binnenwirtschaft. Aber: Beides lässt sich auch anders erreichen und bedarf nicht unbedingt eines BGE. Hier nun wird häufig der technologische Fortschritt in Gestalt der Digitalisierung als Grund angeführt. Ja, es kann sein, dass er es nötig macht, vielleicht aber auch nicht (siehe hier). Selbst wenn er es nötig machen würde, wäre das alleine oder vor allem eine gute Begründung für ein BGE? Nein, das wäre es nicht, denn so würde ein BGE zur Reparaturleistung degradiert, eine Reparatur, die nicht mehr nötig wäre, wenn der Schadensgrund ausfiele. Und dann? BGE wieder abschaffen(siehe hier)?
Erstaunlich ist, wie häufig in der Debatte ein entscheidender Zusammenhang nicht hergestellt wird, der zur Demokratie. Ein BGE ist, ganz gleich wie der technologische Fortschritt ausfallen wird, davon unabhängig zu betrachten, es hat sein eigenes Recht und zwar aus den Zusammenhängen der Demokratie. Denn die Stellung der Staatsbürger als Souverän ist doch eine bedingungslose. Damit ist der entscheidende Grund dafür benannt, weshalb die Einkommensabsicherung eine ebenso bedingungslose sein müsste. Sie wäre der Demokratie gemäß, denn sie setzt auf Vertrauen in die Loyalität der Bürger.
Abschließend äußert Reich sich noch so:
"tagesanzeiger: Eine grosse Mehrheit der Schweizer wird das Grundeinkommen wohl ablehnen. Ist das nicht entmutigend für die Befürworter weltweit?
Reich: Nein, wir haben bereits gewonnen, weil über das Grundeinkommen breit diskutiert wird. Es wird noch mindestens ein Jahrzehnt dauern, bis sich in den USA eine politische Mehrheit dafür findet."
Diese Einschätzung für die USA würde ich noch für vorsichtig halten, denn ein BGE, das auf nationalstaatlicher Ebene eingerichtet werden müsste, trifft in den USA auf große Vorbehalte, da dort - vergleichbar der Schweiz - der Nationalstaat als ein Gegenüber betrachtet wird, ohne dass es zwar nicht gehe, dem jedoch stets mit Skepsis begegnet wird. Sehr deutlich wurde das in der "Langen Nacht des Grundeinkommens" im Theater Basel.
Sascha Liebermann
26. April 2016
Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz - nicht national umsetzbar?
Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Bericht des tagesanzeigers (auf den sich auch die Neue Zürcher Zeitung beruft, die gleich die Schweiz zum "Schlaraffenland mit gefährlicher internationaler Sogwirkung" ernennt) und bezieht sich auf Äußerungen Oswald Siggs, der einer der Initianten der Eidgenössischen Volksinitiative ist. Sigg "glaube nicht, dass man das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz isoliert umsetzen kann", zitiert ihn der tagesanzeiger. Wegen der durch ein BGE erwachsenden Attraktivität der Schweiz für "all die Arbeitslosen in Europa und für Flüchtlinge" würde durch die Einführung die Zuwanderung deutlich zunehmen. Sigg plädiere deswegen für einen Pilotversuch in einem Kanton, um zu testen, was passiert, wenn ein BGE eingeführt wird (siehe meinen jüngeren Kommentar zu Feldexperimenten hier). Dabei verweist er laut tagesanzeiger allerdings selbst darauf, dass definiert werden könne, wer in diesem Experiment bezugsberechtigt ist. Damit hat Sigg im Grunde aber schon ausgesprochen, wie mit der Zuwanderung umgegangen werden könnte, wie mit ihr auch heute schon umgegangen werden muss. Es bedarf bei nationaler und selbst europäischer Einführung einer Wartefrist, bis jemand bezugsberechtigt ist. Wie sie aussieht, wäre wiederum Gegenstand politischer Willensbildung bzw. bestehender Gesetzgebung.
Aus der Sicht eines politischen Gemeinwesens, das über sein Leben selbst bestimmen können will, ist eine Fristenregelung die einzige Möglichkeit, mit der auf die von Sigg aufgeworfene Sorge geantwortet werden kann. Über eine ähnliche Frage gab es im letzten Jahr eine Diskussion in Deutschland betreffend den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Das Bundessozialgericht (siehe auch hier) stellte fest, dass bei EU-Bürgern geprüft werden müsse, ob Anspruch auf Sozialhilfe bestehe. Nach einer Mindestaufenthaltszeit allerdings bestehe ein Rechtsanspruch. Was Oswald Sigg für die Schweiz befürchtet, ist also in der EU schon Realität und nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz zu klären, wie auf Zuwanderung reagiert werden kann. Dass es nur eines BGE wegen zu besorgniserregenden Wanderungsströmen kommen würde, ist unwahrscheinlich, dafür gäbe es ja durchaus heute schon Anlass, auch innerhalb der EU, denn das eigene Land zu verlassen, bedeutet ja, nicht nur die eigene vertraute Lebensumgebung aufzugeben, es verlangte ja ebenso, Angehörige und Freunde zurückzulassen.
Gegen Ende des Beitrags heißt es noch:
"All diese Unwägbarkeiten zeigen: Bei einem Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen würde die Schweiz in ein grosses Testlabor verwandelt. Denn die Idee wurde noch nirgendwo in diesem Ausmass erprobt. Zwar fanden im Ausland diverse Pilotversuche statt, aber stets in sehr beschränktem Rahmen. Auch wurden dort vor allem die Auswirkungen der ausgeschütteten Gelder getestet, nicht die Folgen der Finanzierung solcher Grundeinkommen."
Eine besonnene Einführung gehört dazu, ein Umsturz von einem Tag auf den anderen ist nicht zu erwarten. Dem BGE werden teils Probleme zugeschrieben, die es hervorbringen würde, die längst bestehen.
Sascha Liebermann
Aus der Sicht eines politischen Gemeinwesens, das über sein Leben selbst bestimmen können will, ist eine Fristenregelung die einzige Möglichkeit, mit der auf die von Sigg aufgeworfene Sorge geantwortet werden kann. Über eine ähnliche Frage gab es im letzten Jahr eine Diskussion in Deutschland betreffend den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Das Bundessozialgericht (siehe auch hier) stellte fest, dass bei EU-Bürgern geprüft werden müsse, ob Anspruch auf Sozialhilfe bestehe. Nach einer Mindestaufenthaltszeit allerdings bestehe ein Rechtsanspruch. Was Oswald Sigg für die Schweiz befürchtet, ist also in der EU schon Realität und nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz zu klären, wie auf Zuwanderung reagiert werden kann. Dass es nur eines BGE wegen zu besorgniserregenden Wanderungsströmen kommen würde, ist unwahrscheinlich, dafür gäbe es ja durchaus heute schon Anlass, auch innerhalb der EU, denn das eigene Land zu verlassen, bedeutet ja, nicht nur die eigene vertraute Lebensumgebung aufzugeben, es verlangte ja ebenso, Angehörige und Freunde zurückzulassen.
Gegen Ende des Beitrags heißt es noch:
"All diese Unwägbarkeiten zeigen: Bei einem Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen würde die Schweiz in ein grosses Testlabor verwandelt. Denn die Idee wurde noch nirgendwo in diesem Ausmass erprobt. Zwar fanden im Ausland diverse Pilotversuche statt, aber stets in sehr beschränktem Rahmen. Auch wurden dort vor allem die Auswirkungen der ausgeschütteten Gelder getestet, nicht die Folgen der Finanzierung solcher Grundeinkommen."
Eine besonnene Einführung gehört dazu, ein Umsturz von einem Tag auf den anderen ist nicht zu erwarten. Dem BGE werden teils Probleme zugeschrieben, die es hervorbringen würde, die längst bestehen.
Sascha Liebermann
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