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13. Januar 2023

"Freiheit ist ansteckend"...

...ein Interview mit Ernst Wolfgang Böckenförde in der taz aus dem Jahr 2009, das man als Erläuterung seiner vielzitierten und -diskutierten Äußerung über den "freiheitlichen, säkularisierten Staat" betrachten kann. Was bei wohlwollender Auslegung schon in seinem frühen Aufsatz zu erkennen war, wird hier nun ausdrücklich formuliert. Es besteht immer die Gefahr, dass sich Zitate, die zu Klassikern werden, wie das Böckenförde-Diktum, abnutzen oder verbrauchen könnten, doch in diesem Fall gilt das nicht. Böckenförde hat auf einfache Weise, komprimiert, ausgedrückt, was den freiheitlichen Staat auszeichnet und woraus er sich fortwährend erneuern muss, ohne dies selbst gewährleisten zu können. Damit sind seine Argumente aktuell wie eh und je, haben an ihrer Brisanz nichts verloren. Man denke nur an die jüngste Debatte über das "Bürgergeld", an Wahlkampagnen, die eine Selbstverständlichkeit zur Sonderleistung erhoben, nämlich "Respekt" zu zollen, oder an den dauernden Appell an "Eigenverantwortung". All das wird durch Böckenfördes Ausführungen als Übergriffigkeit und Anmaßung entlarvt - ruht die politische Ordnung doch längst darauf, unaufgeregt, selbstverständlich, es mag uns nur nicht klar genug sein.

Wenn auch er die Verbindung zum Bedingungslosen Grundeinkommen nie gezogen hat, liegt die Verwandtschaft seiner Überlegungen zu einer genau aus diesem Geiste erfolgenden Begründung auf der Hand: aus dem Geist der Demokratie.

Sascha Liebermann

23. August 2022

Treffend

Siehe dazu auch hier und hier

5. August 2021

"...ubi as enhancing freedom..." - deswegen Freiheit statt Vollbeschäftigung...

..., dieser Slogan hat von Beginn an für erhellende Missverständnisse gesorgt, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann 

14. Dezember 2018

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht


Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird - und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

2. Mai 2018

"Freiheitssicherung" statt "Bedingungsloses Grundeinkommen"? Wäre das sinnvoll?

Zumindest ist Johannes Hillje dieser Auffassung, denn er hält die Begriffsbildung "bedingungsloses Grundeinkommen" für sprachlich ungeschickt, sie rufe bestimmte Assoziationen auf, die den Vorschlag dann negativ konnotieren. In seinem Beitrag "Warum  Deutschland falsch über das Grundeinkommen redet" in der Süddeutschen Zeitung schlägt er am Ende vor, die Grundsicherung, um die es geht, besser als "Freiheitssicherung" zu bezeichnen.

Nun ist die Kritik an der sperrigen Begrifflichkeit nicht neu, in der Tat ist sie nicht eingängig und hat auch uns damals veranlasst ins Zentrum zu stellen, worum es beim BGE geht: "Freiheit statt Vollbeschäftigung". Wer ein wenig recherchiert, könnte auf diesen Slogan stoßen. Stoßen könnte er indes genauso darauf, dass etliche Befüworter genau diese Freiheit hervorheben, wenn sie sich für ein BGE aussprechen. Ich hielte es aufgrund dessen, dass der Vorschlag nun in der öffentlichen Debatte etabliert ist, für wenig hilfreich, auf die Begrifflichkeit zu verzichten, denn das Attribut "bedingungslos" benennt immer noch eine wichtige Stoßrichtung der Diskussion (siehe hier). Es macht darauf aufmerksam, dass wir heute Einkommenssicherung stets mit der Verpflichtung zur Gegenleistung verbinden, Sanktionsinstrumente sollen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung beitragen. Genau das hat die jüngere Debatte über Hartz IV wieder gezeigt. Also: statt Wortneubildungen für eine etablierte Sache einzurichten, lieber den Zusammenhang deutlich machen, um den es geht. Der ist immer erläuterungsbedürftig und verpflichtet die Befürworter darauf, gute Argumente vorzubringen.

Sascha Liebermann

12. Januar 2018

"Teuer und riskant. Bedingungsloses Grundeinkommen birgt Gefahren"...

...so die Überschrift des Leitartikels von Hans-Peter Kastenhuber in den Nürnberger Nachrichten. Welche Gefahren sieht der Autor im BGE?

"Natürlich ist das eine charmant klingende Idee: Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll den Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit befreien, ihm ohne Rechtfertigung ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen. Den Beginn der wahren Freiheit sagen die Befürworter voraus. Jeder könne sich, abgesichert durch die vom Staat zur Verfügung gestellte materielle Basis, endlich jenen Tätigkeiten widmen, die er als sinnvoll und erfüllend erachtet. Der alte Traum, das Paradies auf Erden zu verwirklichen, er schiene damit zumindest ein Stück weit realisiert."

Eine knappe Zusammenfassung, die in zweierlei Hinsicht daneben liegt, das sagt viel über den Autor. Zwar hebt das BGE das Gebot auf, dass jeder erwerbstätig sein solle, es enthebt ihn jedoch keineswegs der Verantwortung sich zu fragen, wie er zum Wohlergehen des Gemeinwesen beitragen kann. Diese Verpflichtung, sein Handeln angesichts dieser Frage rechtfertigen zu können, bleibt bestehen und wird sogar noch verstärkt. Sie stellt sich unausweichlich jedem Einzelnen, der zu einem Gemeinwesen gehört, denn das Fortbestehen hängt davon ab, dass dreierlei Aufgaben bewältigt werden: 1) Reproduktion und Generativität (familiale Sozialisation und Nachwuchs), 2) Reproduktion und Erneuerung politischer Vergemeinschaftung sowie 3) Bereitstellung standardisierter Problemlösungen (Güter und Dienstleistungen). Entgegehen kann diesen Herausforderungen und der entsprechenden Verantwortung niemand, dafür sorgt der Prozess der Sozialisation. Erwerbstätigkeit ist eben ein solcher Beitrag, aber nur einer unter anderen.

In einer anderen Hinsicht noch geht der Beitrag in die Irre. Die Vorstellung, mit dem BGE könne sich das "Paradies auf Erden" verwirklichen. Der Autor erweist sich hier nicht als bibelfest, denn im Paradies lebten Adam und Eva ohne Bewusstsein und waren unfrei. Die Vertreibung aus dem Paradies war der Preis, wenn man so will, um frei zu werden, aber nicht ungebunden frei, sondern frei in Verantwortung dafür, das Leben in die Hand zu nehmen. Es ist gerade nicht das Paradies auf Erden, dass durch das BGE "ein Stück weit" möglich würde, es ist die Zumutung von Freiheit und Verantwortung, die noch deutlicher hervorträte, denn kein ernstzunehmender Befürworter behauptet, dass ein Gemeinwesen einfach so von selbst fortexistieren könnte.

Was lässt der Autor folgen?

"Dieses idealistische Grundmotiv ist den meisten Aktivisten, die sich für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens einsetzen, auch gar nicht abzusprechen."

Es geht um das "Grundmotiv", dass der Autor als Unterstellung eingeführt hat, auf das er sich hier dann berufen kann. "Idealistisch" bedeutet hier natürlich so viel wie unrealistisch oder realitätsfern. Trifft das auf das BGE zu, wie kommt der Autor darauf?

"Und es ist auch ein netter Werbeeinfall des Vereins "Mein Grundeinkommen", eine solche Basissicherung von 1000 Euro monatlich für ein Jahr lang an Bewerber zu verlosen. Nur darf man die Erfahrungsberichte der Glücklichen (siehe Seite 11), nicht als Praxistest des Modells Grundeinkommen verstehen. Es sind die erwartbaren frohen Botschaften von Lotteriegewinnern, die sich überraschend einige Wünsche erfüllen können."

Dass "Mein Grundeinkommen" nicht immer klar unterscheidet zwischen einem allgemeinen BGE und dem Lotteriegewinn, den sie ermöglichen, kann man nicht dem BGE vorhalten. Sind die Botschaften so erwartbar, die die Gewinner erzählen? Manches mag hier dem Marketing geschuldet sein, doch ein genauer Blick auf manche Geschichte, die Gewinner erzählen (das gilt auch für das Experiment in Finnland), gibt den Blick auf "Grundmotive" des Lebens frei, die ganz real sind. Es hat denen, die berichten, häufig nur an den Möglichkeiten gefehlt, das unternehmen zu können, was sie mit dem Gewinn unternehmen.

Apropos "Praxistest" - worin bestünde der denn? Wer die Bürger eines Gemeinwesens nicht als Versuchskaninchen der Sozialpolitik missbrauchen will, der muss sich lediglich fragen, welcher Sozialstaat den Voraussetzungen entsprechen würde, die ein BGE verlangt. Wo landet er dann? Mitten in der demokratisch verfassten politischen Ordnung Deutschlands und ihrem Rückgriff auf den mündigen Bürger, der das Volk konstituiert, von dem alle Staatsgewalt ausgeht (faktisch, nicht ideell).

Doch diesen Brückenschlag kann man vom Kommentator der Nürnberger Nachrichten offenbar nicht erwarten, denn der läge zu nahe. Was schreibt er stattdessen?

"Es wäre naiv, das ausnahmslos jedem zustehende und allenfalls in Kinder- beziehungsweise Erwachsenentarife gestaffelte bedingungslose Grundeinkommen deshalb gleich für die Zauberformel zum gesamtgesellschaftlichen Glück zu halten. Dass die Idee einst schon den US-Ökonomen und liberalen Markt-Apologeten Milton Friedman begeisterte und sich ihr heute immer mehr Wirtschaftskapitäne anschließen, sollte einen doch wenigstens nachdenklich machen."

Wer vertritt denn die These, dass das BGE eine Glücksversprechensformel sei? Hat der Autor denn recherchiert? Wo hat Milton Friedman sich für ein BGE ausgesprochen? Statt abzuschreiben, was andere unzutreffend wiedergeben, hilft selbst lesen weiter, dann wäre das nicht passiert. "Wirtschaftskapitänen" einfach abzusprechen, wie andere auch, das Ganze in den Blick nehmen zu können bzw. das überhaupt zu können zeugt nicht gerade von demokratischem Geist. Eher werden Feindbilder gepflegt.

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist der Abschied vom klassischen Sozialstaatsmodell, das auch die kapitalistische Gesellschaft zur solidarisch organisierten Unterstützung von Schwachen und ohne eigenes Verschulden in Not geratenen Menschen verpflichtet. Die bisherigen Sozial- und Grundsicherungssysteme sind nichts anderes als eine Umverteilung von oben nach unten. Sie basiert auf der Einsicht, dass, wer unser Wirtschaftsleben allein dem freien Spiel der Kräfte überlässt, irgendwann mit Revolten der Verlierer rechnen muss."

Eine schöne Lobrede auf die Sanktionen im Sozialgesetzbuch, die Degradierung nicht erwerbsförmigen Engagements und einen Sozialstaat, der hinter den Grundfesten der Demokratie hoffnungslos hinterherläuft. Wer diese Folgen haben will, muss so argumentieren.

"Wer jedem, auch dem Reichen, 1000 Euro monatlich auszahlt, verteilt nicht um. Er kümmert sich auch nicht mehr darum, welche Härten und Handicaps unterschiedlich große Bedürftigkeit begründen. Das Grundeinkommen bietet der Wirtschaft die Chance, sich aus der Finanzierung der Sozialsysteme zurückzuziehen."

Hat der Verfasser den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer - wie viele, die das BGE kritisieren - vergessen? Stellt er nicht etwa einen Rechtsanspruch dar? Entscheidet denn die Wirtschaft über die Gestaltung des Zusammenlebens oder entscheiden die gewählten Vertreter in Parlamenten und folglich die Bürger darüber? Man kann sehr wohl beklagen, dass der Wirtschaft zu viel Gehör geschenkt wird, dann muss man sich auf die Grundfesten der Demokratie besinnen, um einen Ausweg zu bahnen. Wie viele Reiche gibt es denn, die vom BGE direkt profitierten? Und wie viele stehen ihnen gegenüber, denen es Gewinn brächte. Bedenkt man, wo heute die Durchschnittsrente liegt und bedenkt man weiter, dass ein BGE an Haushalte gezahlt wird, dann ist der relative Zugewinn bei denjenigen zu sehen, die unterhalb der Durchschnittsrente oder an ihrer Grenze liegen (siehe hier und hier). Es ist doch auch keine Rede davon, sehen wir von Ausnahmen unter den Befürwortern ab, dass bedarfsgeprüfte Leistungen vollständig gestrichten werden sollen, wenn es ein BGE gibt. Ein BGE wäre eine erhebliche Umverteilung, vor allem von Macht. In Haushalten würde es kumulieren und damit gerade Familien, die nicht so mobil sein können wie Alleinstehende, relativ besser stellen.

"Die Grundsicherung für alle, die – je nach Ausgestaltung – jährlich zwischen einer halben und knapp einer Billion Euro teuer wäre, müsste aus der Steuerkasse finanziert werden. Selbst den Wegfall der Sozialbürokratie eingerechnet, müssten Steuersätze drastisch erhöht werden. Auch die Mehrwertsteuer."

Das ist schnell dahin gesagt, ohne sich einmal Finanzierungsmodell anzuschauen, geschweige denn sie zu erwähnen, wie z.B. das Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier).

Das Beste kommt zum Schluss, obwohl, es war schon in den Ausführungen zu Beginn erkennbar.

"Und was macht das bedingungslose Grundeinkommen mit dem Menschen? Macht es frei oder eher antriebsschwach? Sehr wahrscheinlich macht es den Freiheitssuchenden freier und den Antriebsschwachen antriebsschwächer. Der Kreislauf der Reproduktion der Armut wäre nicht durchbrochen. Das vermögen nur entschlossene Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems. Und für die könnte uns dann das Geld fehlen."

Wer oder was ist denn "der Antriebsschwache"? Lässt sich der Mensch in Grundtypen, die Freien und die Antriebsschwachen unterteilen? Die Antriebschwachen sind also die Armen, die brauchen keine Freiheit, weil sie damit nicht umgehen können? Ein Bildungssystem, das nicht auf Selbstbestimmung, also Freiheit setzt, soll also denen helfen, denen es an Freiheitsdrang mangelt? Welch krude Anthropologie vertritt der Autor hier? Sie eignet sich gut dazu, jeder Erziehungsprogramm von oben zu rechtfertigen und erweist sich bei genauerer Betrachtung als elitär. Wer Menschen in Armut helfen will, ihre Selbstbestimmungsfähigkeiten zu stärken, muss ihnen gerade ihnen gemäße Möglichkeiten geben. Dazu gehört als erstes, den sozialstaatlichen Alimentierungsprogrammen nicht mehr einfach ausgeliefert zu sein. Ein BGE würde hier genau Enormes leisten können. Darüber hinaus sind Hilfs- und Beratungsangebote wichtig, die echte Angebote sind, also folgenlos ausgeschlagen werden können. Das alles ist heute nicht möglich. Dass der Autor hier nicht wenigstens Bemühungen erkennen lässt, die Entstehung und Gründe von Armut etwas differenzierter zu betrachten, disqualifiert alleine schon den gesamten Kommentar und erinnert an die paternalistische Beschützerhaltung, die sich gleichermaßen in Stellungnahmen von Anke Hassel, Christoph Butterwegge (hier und hier) und anderen erkennen lässt. 

Dass Jens Berger von den Nachdenkseiten den Beitrag in den Nürnberger Nachrichten lobend erwähnt, weil er die komplexe Thematik "auf den Punkt" bringe, lässt sich wohl nur als Beleg für unterkomplexe Einwände verstehen.

Sascha Liebermann

23. August 2016

"Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit" - sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

...meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

"...Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?"

Wäre das eine so große Veränderung, das sie uns überforderte? Und selbst wenn, folgte daraus, dass wir langsam machen müssten mit der Freiheit?

Schon das Szenario ist irreal, weil das BGE nicht von heute auf morgen kommen würde und könnte. Bevor es eingeführt würde, ginge dem eine ungleich intensivere Debatte voraus, als wir sie schon kennen. Das wäre schon eine Vorbereitung. Wenn der politische Wille da ist, es einzuführen, ist auch die Bereitschaft da, die Folgen auf sich zu nehmen - wo das nicht der Fall wäre, müsste die Entscheidung zurückgenommen werden. Auch das gehört zu einer Demokratie.

Ist es denn heute so, dass uns irgendwer unsere Lebensentscheidungen abnimmt? Zwar gibt es normative Erwartungen, nicht zuletzt die, erwerbstätig sein zu sollen, an der das Handeln eines jeden gemessen wird. Das ist unstrittig. Folgt aber daraus, dass wir unfrei sind? Denn selbst die Entscheidung, welcher Erwerbstätigkeit man nachgehen will, wird einem im Allgemeinen nicht abgenommen. Deswegen ist die Berufsfindung so schwierig und verläuft nicht selten auf Umwegen. Es geht mit einem BGE doch um Grade von Freiheit und Selbstbestimmung, nicht grundsätzlich darum, überhaupt erst zu selbstbestimmungsfähigen Individuen zu werden, die Selbstbestimmung erst noch zu lernen hätten. Es wäre hochmütig, das zu glauben. Außerdem, und das übersieht Inge Hannemann vollständig, setzt schon unsere bestehende Demokratie auf die Mündigkeit der Bürger. Das mag im Einzelnen nicht praktiziert werden, tatsächlich ist es im Allgemeinen aber der Fall.

Wenn sie nun meint, dass wir überfordert wären, würde sie deswegen für eine Phase des umerzieherischen Übergangs plädieren? Sie sagt das nicht, folgt es jedoch nicht aus dem Vorbehalt? Denn wer deswegen die Einführung hinausschieben will, sagt doch genau, dass die "Menschen" nicht reif seien. Das wäre der Inbegriff der Selbstentmündigung. Wer nach den Hindernissen zur Einführung eines BGE sucht, sollte nicht in die Ferne schweifen oder nach "großen Gegnern" suchen, die gerne angeführt werden. Es ist diese Haltung des Vorbehaltes gegenüber Freiheit und Selbstbestimmung, die der wirkliche Gegner ist.

Der Interviewer fragt dann nach:

"Ohne Sanktionen und mit einem höheren Hartz-IV-Satz hätten wir doch eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Ein Grundeinkommen ja, aber nicht bedingungslos. Man müsste sich schließlich immer noch nackt machen, Vermögen offenlegen, bei Bedarf Kontrolleure in die eigene Wohnung lassen, jede Tätigkeit annehmen. Das wäre dann eher wie die Arbeitslosenhilfe, vor Hartz IV. Da gab es zwar auch Sperrzeiten, eine Art Sanktion, aber dann eben Sozialhilfe. Die konnte zwar auch ausgesetzt werden, aber das war damals eigentlich der absolute Ausnahmefall."

Die Antwort ist auf den Punkt, übersieht lediglich eines. Es kann keine sanktionsfreie Grundsicherung geben, wenn zugleich am Vorrang von Erwerbstätigkeit in den Systemen sozialer Sicherung festgehalten wird (siehe meinen Kommentar dazu hier). Zurecht weist Frau Hanneman daraufhin, dass die Sozialhilfe ausgesetzt werden konnte, selbst wenn es selten praktiziert worden sein mag. Die Struktur war dieselbe wie heute im Sozialgesetzbuch.

Wie geht es weiter?

"Wie würden Sie denn stattdessen das Grundeinkommen starten?
Erst einmal mit einer Kindergrundsicherung von 500 Euro: das ein Jahr testen und evaluieren. Und dann würde ich Schritt für Schritt das bedingungslose Grundeinkommen für Erwachsene einführen. Es geht da ja oft um die 1.000 Euro des Modells von dm-Gründer Götz Werner. Aber das würde in vielen Großstädten allein wegen der Mietkosten gar nicht reichen, außerdem reden wir da von einem Bruttobetrag, nach Steuern und Versicherungen bleibt womöglich weniger übrig als mit Hartz IV. Der Betrag muss jedenfalls regional aufgeschlüsselt werden. Und statt wie im Konsummodell Götz Werners die Mehrwertsteuer zu erhöhen, plädiere ich für eine Umverteilung. Das Geld ist ja da, es ist nur schlecht verteilt. Anfangen würde ich bei den Ausgaben für Rüstung. Und in der Tat würden viele Kosten wegfallen: alle Sozialtransfers, inklusive Rente, Bafög, Wohngeld und so weiter."

Eine Kindergrundsicherung wäre aber kein BGE, ein Test dafür könnte sie also nicht sein. Überhaupt ist es ein sonderbares Selbstmisstrauen, wenn ein BGE getestet werden soll, soll denn die Mündigkeit getestet werden (siehe hier und hier)?

Weshalb das BGE für Erwachsene Schritt für Schritt einführen statt es einfach bereitzustellen, wie heute auch das Existenzminimum bereitgestellt werden muss allerdings mit Bedingungen? Dann könnte beobachtet werden, welche Erleichterungen es bringt. Und die Situation in Großstädten stellt sich für Alleinstehende ganz anders dar mit einem BGE als für Familien - letztere wären gerade abgesichert, wenn die Höhe entsprechend wäre. Bedarfsgeprüfte Leistungen sollten relativ zum BGE beigehalten werden (Hannemann scheint hier von einem sehr hohen BGE auszugehen, wenn sie alle Sozialtransfers aufheben will), welche hinge wesentlich von der Höhe des BGE ab. Es gäbe also auf diese Weise genügend Raum zu sehen, was sich bewährt.

Sachlich unangemessen ist es, Umverteilung und Konsumsteuer schlicht gegeneinanderzustellen, weil ein BGE auf zweierlei Weise umverteilend - oder pre-distributing, wie Mariana Mazzucato es genannt hat - wirken kann. Als sichere Einkommensbasis stellt es eine Machtverlagerung dar, weil es Handlungsmöglichkeiten erweitert und dadurch Verhandlungsmacht eröffnet. Dadurch, also indirekt, kann es erhebliche Umverteilungswirkungen haben, wenn sie gewollt sind. Mitarbeiter können ganz anders über Arbeitsbedingungen verhandeln, dazu könnten dann auch die Lohnspreizung in einem Unternehmen, die Praxis der Dividendenausschüttung usw. gehören. Das hätte auf lange Sicht erhebliche Folgen für die Einkommensverteilung. Die Bürger könnten davon unabhängig ein anderes Bewusstsein von ihrer Bedeutung in der Demokratie erlangen und entsprechend dies auch nutzen.

Ob ein regional angepasstes BGE ein so gute Lösung wäre, kann bezweifelt werden. Es unterstützte die Ballungsraumbildung statt ihr entgegenzuwirken. Wenn heute Ballungsräume aufgrund der Arbeitsmarktlage interessant sein mögen, wären sie das mit einem BGE nicht ohne weiteres. Dieser Zusammenhang ist zu bedenken. Das hätte vielerlei Folgen, nicht nur für den Wohnungsmarkt und die Mieten, auch für strukturschwache Regionen.

Zur Diskussion in Deutschland heißt es dann:

"Und Deutschland?
Es gibt hier so viele Gruppen, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, aber so wenig Austausch. Das finde ich schade. Allein die Linke hat drei Modelle entwickelt, es gibt Götz Werner und ein spannendes Modell von den Piraten. Ebenso natürlich Pseudo-Modelle wie das Bürgergeld der FDP. Mein Vorschlag: Alle Modelle in einen Topf, dann eine Enquete-Kommission darüber brüten lassen. Wir müssen darauf achten, wer dabei welche Interessen hat. Viele Unternehmen würden sich natürlich freuen, die Sozialbeiträge und dadurch Lohnkosten zu sparen."

Gibt es wenig Austausch unter den verschiedenen Gruppen, die sich engagieren? Ich kann das aus unserer Erfahrung nicht bestätigen, der Austausch ist durchaus rege, mal mehr, mal weniger. Es gibt unterschiedliche Akzente, die Befüworter setzen, unterschiedliche Überzeugungen davon, was einer Verbreitung förderlich ist und es gibt natürlich auch ideologische Abgrenzungen sowie Eitelkeiten (wie überall). Die Pluralität der Diskussion war der Verbreitung in meinen Augen jedoch eher förder- denn hinderlich. Solange das BGE nicht grundsätzlich gewollt wird, wäre eine Verengung auf bestimmte Ausgestaltung zu früh.

Dass der Beschluss der FDP zum Bürgergeld hier genannt wird, überrascht, hat er mit einem BGE doch gar nichts gemein. Eine Enquete-Kommission (Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen und von mir) ist doch ein denkbar ungeeignetes Instrument, weil sie die öffentliche Debatte bremst, statt sie zu befördern.

Wieder einmal (siehe auch hier und hier) verwundern die Vorbehalte einer Befürworterin gegenüber dem, was den Bürgern zugetraut werden kann. Vielleicht muss man sich dann über die Vorbehalte der Gegner nicht mehr wundern.

Sascha Liebermann

23. Juni 2016

"Bedingungsloses Grundeinkommen - Freiheit oder Abhängigkeit?"...

...ein Beitrag von Håvard Sandvik auf der Website der Friedrich-Naumann-Stiftung, der mit einem unhaltbaren Gegensatz operiert.

14. Februar 2015

"Es geht also beim Grundeinkommen nur um Freiheit..."

...so resümierte eine Teilnehmerin gegen Ende einer Veranstaltung zum Begingungslosen Grundeinkommen in Siegburg im vergangenen November die Diskussion, in der - wie immer - Vieles Gegenstand war.

Was soll man entgegnen, wenn nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Für und Wider eines BGE, nach einer Diagnose der heutigen Zustände, der Engführung der Systeme sozialer Sicherung, der Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld, der Folgen des Vorrangs von Erwerbstätigkeit für Bildung und Bildungswesen, Familie, bürgerschaftliches Engagement, die Erstellung von Gütern und das Gemeinwesen als Ganzes am Ende diese lakonische Feststellung übrigbleibt. "Nur" heißt ja "mehr nicht", "lediglich" - ach, bloß darum geht es.

So ernüchternd diese Antwort, so symptomatisch ist sie für die Werthaltungen, die für unser Zusammenleben offenbar so selbstverständlich sind. Denn es handelt sich nicht um eine Ausnahme, sondern um eine Haltung, die in verschiedensten Zusammenhängen angetroffen werden kann. Man beachte die jüngste Diskussion um die weitgehende Aufhebung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Nordrhein Westfalen (z.B. hier und hier; eine interessante Diskussion gibt es hier) und sogleich stellt sich ein Déjà-vu ein. Denn die Befürchtung, Studenten würden dann nicht mehr an Lehrveranstaltungen teilnehmen, weil sie Leistungspunkte auch bei Abwesenheit erhalten, ist nur dann plausibel, wenn man glaubt, Studienprüfungen absolvieren zu können, ohne die wichtige Auseinandersetzung mit einem erfahrenen Dozenten in der Lehrveranstaltung erfahren zu haben. Entweder sind die Studenten dann aber so herausragend, dass sie diese Auseinandersetzung nicht brauchen oder die Lehrveranstaltungen sind überflüssig. Abgesehen davon unterstellt die Befürchtung, dass Studenten generell aus freien Stücken Lehrveranstaltungen nicht besuchen wollen. Damit unterstellt man ihnen aber, dass sie im Grunde gar nicht studieren wollen. Wo das wirklich der Fall ist, wird sich das in der Prüfung zeigen, die dann kaum zu bestehen sein wird. Darauf könnte man vertrauen - ja, mit dem Vertrauen ist das so eine Sache.

Der Geist von Hartz IV ist überall.

Sascha Liebermann

10. Juni 2014

"Einkommen ohne Grund" - Lukas Rühlis Argumente gegen das Bedingungslose Grundeinkommen oder doch bloß sein Standpunkt?

Vor einigen Wochen hat Lukas Rühli, Avenir Suisse, eine kleine Studie zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt ("Einkommen ohne Grund"). Sie reagiert auf die Schweizer Debatte um die erfolgreiche Volksinitiative. Er spießt darin manche These von Befürwortern auf - durchaus zurecht, wenngleich man sich Quellenverweise wünschen würde sowohl für Thesen der Befürworter (darauf hat Enno Schmidt hingewiesen), als auch für die vermeintlich eindeutigen und klaren Behauptungen von Rühli selbst. Eine These mancher BGE-Befürworter ist z. B., dass das Arbeitsvolumen seit langem stetig sinke, weiter sinken werde und das für alle Länder gelte. Deswegen sei ein BGE nötig. Nicht nur ist aber die These zum Arbeitsvolumen strittig, ihre Verknüpfung mit dem BGE ist nicht einmal notwendig, man könnte sogar sagen, sie verstellt den Blick. Die Strittigkeit darüber, wie es sich mit dem Arbeitsvolumen verhält, ist nicht dadurch aufzuheben, dass auf Studien verwiesen wird, die Mutmaßungen über zukünftige Entwicklungen (siehe auch hier) über weitere Automatisierung anstellen. Sie bleiben Mutmaßungen. Verstellt indes wird der Blick auf das BGE durch seine Verknüpfung mit der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Dadurch erhält es den Status einer Hilfsmaßnahme. Das BGE bliebe somit eine Reaktion auf einen Missstand am Arbeitsmarkt. Wer das ernst nimmt, müsste sofort dann wieder für eine Abschaffung des BGE plädieren, wenn dieser Missstand aufgehoben wäre, wie es durch die demographische Entwicklung statistisch gesehen der Fall sein könnte - solche Prognosen gibt es z.B. für Deutschland.

Abgesehen von bedenkenswerten Anmerkungen fußen viele Ausführungen in der Broschüre auf bestimmten Annahmen. Sie führen dazu, dass der Blick nur auf das fällt, was in die Annahmen hineinpasst, auf anderes nicht. Einige Passagen aus der Broschüre seien hier kommentiert. Zum einen geben sie Einblick in die Annahmen, die zu Kritik am BGE führen, zum anderen erlauben sie, untriftige von triftigen Argumenten für ein BGE zu unterscheiden.

Auf S. 3 heißt es:

"...Das Produktivitätswachstum hat keinerlei Einfluss auf die strukturelle Arbeitslosigkeit. Diese hängt ab von der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik sowie vom Bildungssystem. Zumindest in der Schweiz herrscht derzeit praktisch Vollbeschäftigung. Viele Stellen können nur durch Zuwanderer besetzt werden. Mit der demografischen Alterung wird sich diese Knappheit sogar noch verschärfen..."

Die Eindeutigkeit, mit der hier Zusammenhänge behauptet werden, widerspricht zumindest einer schon länger andauernden Diskussion darüber, ob es technologische bedingte Arbeitslosigkeit gibt oder nicht. Das wäre zu bedenken. Welche Rolle z.B. die ausgeprägte protestantische Arbeitsethik in der Schweiz und die damit einhergehende Vermeidung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen aus einem Pflichtgefühl heraus für die Arbeitslosenstatistik spielt (Stichwort "verdeckte Armut"), wäre zu erwägen. Ob überhaupt konsequent automatisiert wird, wo es möglich und wünschenswert wäre, ist ebensowenig klar. Häufig wird unterschätzt, wie sehr die Verankerung unternehmerischer Entscheidungen in dem Konsens eines Gemeinwesens dazu führen kann, dass Handlungsmöglichkeiten nicht so weitgehend genutzt werden, wie es möglich wäre. Können die Stellen in der Schweiz deswegen nicht besetzt werden, weil sie für Schweizer unattraktiv sind (an manchen Hochschulen ist das so), für Zuwanderer, zumal aus Deutschland (z.B. Grenzgänger) aber immer noch attraktiv genug? Handelt es sich hier nicht bloß um einen tatsächliche Mangel an qualifizierten Personen, sondern auch um die Arbeitsbedingungen, die ihnen nicht entsprechen? Und was heißt schon Vollbeschäftigung, handelt es sich dabei doch bloß um eine Definition in der Volkswirtschaftslehre, für die ein relativer Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft charakteristisch ist (siehe hier und hier). Alleine damit gehen erhebliche normative Annahmen einher. Rühli, das muss man zugestehen, bewegt sich damit in dem von manchen Befürwortern eröffneten Diskurs. Mit einem BGE würde von dieser Art Vollbeschäftigung, die nur einen Teil des Lebens - Erwerbstätigkeit - definitorisch aufnimmt, nicht mehr die Rede sein. Es ginge dann vielmehr darum, womit sich der Einzelne voll und ganz beschäftigen will: Leidenschaftsprinzip, nicht Leistungsprinzip würde dann womöglich führend werden. Oder ist das schon zu "philosophisch"?

Der Verfasser moniert an anderer Stelle, dass die BGE-Befürworter zur Moralkeule greifen, um ihre Position zu untermauern und dadurch wiederum fragwürdige Zusammenhänge herstellen, so mit Hilfe ihrer Kritik an der Überflussgesellschaft. In der Tat ist dieses Schlagwort nicht unproblematisch. Doch, was der Autor den Befürwortern vorhält, tut er selbst, wie auf S. 4 zu lesen ist:

"...Wenn in diesem Zusammenhang überhaupt etwas als moralisch verwerflich bezeichnet werden könnte, dann ebendieses BGE, das in einem der reichsten Länder der Welt jedem Einwohner ein, gemessen an den dort üblichen Standards, angenehmes Leben bescheren soll, unabhängig davon, ob er bereit ist, dafür jemals einen Finger zu rühren, während anderswo noch Menschen den Hungertod sterben..."

Was heißt "angenehmes Leben"? Es ist sicher kein Zufall, dass das BGE mit einem Attribut in Zusammenhang gebracht wird ("angenehm"), das an ein Schlaraffenlandszenario erinnert. Es mögen BGE-Befürworter dieselbe Assoziation haben, das hätte dann mit deren Wünschen womöglich zu tun, nicht aber mit der Realität des Lebens. Denn das reale Leben ist immer eines in einem konkreten Gemeinwesen, das vor Herausforderungen steht, die es zu bewältigen gilt. Genau diese treten somit an den Einzelnen heran, er muss sich ihnen früher oder später stellen und eine für das Gemeinwesen, in dem er lebt, tragfähige Antwort finden oder am Finden mitwirken. Angenehm ist daran nichts, erfüllend vielleicht schon, vor allem ist es: anstrengend und herausfordernd. Nur, weil ein BGE nicht mehr voraussetzte, dass der Einzelne zuvor sich gerührt haben oder danach sich rühren muss, heißt das noch lange nicht, dass er dazu nicht bereit wäre - das suggeriert Rühli jedoch.

Geradezu abstrus moralisierend wird es, wenn Rühli die Frage, wie ein Gemeinwesen sein Zusammenleben gestaltet, davon abhängig machen will, wie es anderswo in der Welt aussieht. Diese Haltung kommt einer Kasteiung gleich. Sollte ein Land Handlungsmöglichkeiten nicht ergreifen, weil sie sich anderen nicht gleichermaßen stellen? Eine Selbstbestrafung angesichts des Leidens in der Welt?

Auf S. 5 heißt es:

"...Unterdessen räumen viele BGE-Verfechter ein, dass eine Fortführung der bisherigen Sozialversicherungen (unter Anrechnung der BGE-Zahlungen) nötig wäre, damit das BGE für die wirklich Arbeitsunfähigen nicht einen drastischen Sozialabbau bedeutet. Damit fällt die Abschaffung der Sozialversicherungsbürokratie, dieses Argument erster Stunde der BGE-Befürworter, ins Wasser..."

Welche Befürworter erster Stunde sind gemeint? Milton Friedman etwa? Er hatte jedoch gar kein BGE im Sinn. Wenn der Verwaltungsaufwand für die Sozialversicherungen, wie der Verfasser zuvor für die Schweiz zeigt, nicht ins Gewicht fällt, dann ist die Beibehaltung der Sozialverwaltung, die er den Befürwortern entgegenhält, gar kein Einwand. Die niedrigen Kosten sind eben nur ein Einwand gegen eine Behauptung mancher Befürworter, die in der Verwaltungsbürokratie das größte Problem erkennen, nicht aber einer gegen das BGE.

Weiter heißt es auf derselben Seite:

"...Das BGE wird gerne als Wegfall des Zwangs zur Arbeit und dies, da ja Zwänge unliberal seien, wiederum als liberale Revolution gepriesen. Diese Analyse ist falsch: Schon heute existiert keinerlei Zwang zur Arbeit. Es existiert einzig ein «Zwang»,die finanziellen Folgen der Arbeitsverweigerung selbst zu tragen. Diesen abzuschaffen, hat mit Liberalismus nichts zu tun, denn der Liberalismus paart Freiheit immer mit Eigenverantwortung: Wer nicht eigenverantwortlich handelt, beschränkt früher oder später die Freiheit seiner Mitmenschen..."

Mit dem ersten Punkt trifft Rühli eine Schwachstelle in der Diskussion. Einen buchstäblichen Zwang gibt es tatsächlich nicht, denn wer nicht erwerbstätig sein will, muss es nicht sein - weder in Deutschland noch in der Schweiz. Er kann darauf verzichten, muss aber die Folgen, wie Rühli ebenso schreibt, tragen. Genau die allerdings verharmlost Rühli wiederum im zweiten Satz, und zwar in zweierlei Hinsicht: 1) Wo Güter und Dienste arbeitsteilig hergestellt werden und jeder auf die Leistungen anderer angewiesen ist, diese Güter und Dienste darüber hinaus nur durch Geld erworben werden können, da kommt der Einzelne kaum umhin, erst recht nicht, wenn er eine Familie zu versorgen hat, erwerbstätig zu sein, um das dafür nötige Einkommen zu erzielen. Er hat keine Alternative zu Erwerbstätigkeit, will er nicht sein und seiner Angehörigen Auskommen riskieren. 2) Erwerbstätigkeit ist nicht in erster Linie eine aus der Arbeitsteilung und den damit verbundenen Chancen zur Einkommenserzielung erwachsende Notwendigkeit, sie ist vor allem normativ aufgeladen. Was heißt das? Erwerbstätig zu sein wird damit gleichgesetzt, dem Gemeinwohl zu dienen, es ist ein Handeln, das von allen dazu Fähigen erwartet wird. Der kollektive Konsens bewertet sie als erstrebenswert. Daher rühren die bekannten Folgen bei Arbeitslosigkeit, denn dem Stigmatisierungsempfinden entspricht ein objektives Stigmatisiertwerden. Wer nicht erwerbstätig ist, scheitert am geltenden Lebensideal. Die Folgen davon reichen viel weiter als der bloße Verlust eines Erwerbseinkommens. In der Schweiz wird das z.B. daran sehr deutlich, dass eine Frau 16 Wochen nach der Geburt eines Kindes wieder in ihre Arbeitsstelle zurück muss, will sie sie nicht verlieren. Sie kann sich zwar entscheiden, für das Kind zuhause zu bleiben und kein Einkommen zu haben, dann muss es aber entweder über den Kindsvater, den Partner oder sonstwie bereitstehen. Der bräuchte jedoch auch die Zeit, um in das Vatersein hineinzufinden, es handelt sich um einen bedeutenden Umbruch im Leben.

Die Eigenverantwortung, auf die Rühli dann zu sprechen kommt, ist die liberalistisch verkürzte Eigenverantwortung im Sinne einer vermeintlichen Selbstversorgung. Der Einzelne muss sein Auskommen selbst erwirtschaften oder erzielen. So plausibel diese These klingt, so illusionär ist sie, denn aus der stetigen Abhängigkeit von anderen führt in einem Gemeinwesen kein Weg hinaus. Selbstversorgung ist immer zugleich Fremdversorgung, sei es durch Güter und Dienste, sei es durch sozialisatorische Leistungen, die Familien vollbringen, sei es durch Freiwilligendienste und nicht zuletzt bzw. vielmehr vor allem: durch die politische Loyalität der Bürger zum Gemeinwesen.

Dass Rühli nicht mit einer Silbe erwähnt, wie selbstverständlich das Gemeinwesen und damit auch die von ihm gepriesene Eigenverantwortung die Leistungen anderer voraussetzt, von Familien nämlich, überrascht nicht. Auch die Folgen, die die starke Erwerbsorientierung für Familien hat, erwähnt er nicht, obwohl gerade dort ein BGE Entlastung schaffen könnte. Remo Largo, ein bekannter Schweizer Forscher und Kinderarzt, hat auf diese Folgen hingewiesen und - ohne es zu beabsichtigen - eine Brücke zum BGE geschlagen.

Weiter heißt es an dieser Stelle:

"...Die Eigenverantwortung kann gar nicht nachhaltiger geschwächt werden, als wenn einem der Lebensunterhalt von der Wiege bis zum Grab vom Staat garantiert wird..."

Das ist ein Werturteil, aber keine Analyse. Für Rühli mag das so sein, er mag ein BGE für falsch halten, das ist sein gutes Recht. Er hätte in seine Betrachtung einbeziehen können, dass in anderer Hinsicht diese Absicherung von der Wiege bis zur Bahre schon heute vom Gemeinwesen vollzogen wird: indem es auf die Bereitschaft der Bürger vertraut, zur politischen Ordnung loyal zu sein und sich an ihrer Ausgestaltung zu beteiligen. Genau diese fundamentale Stellung der Bürger in einem Gemeinwesen wäre Grund genug, die Existenzsicherung über ein BGE bereitzustellen. Es würde damit zugleich die Möglichkeiten verbessern, sich in öffentliche Fragen einzumischen. "Garantiert" hingegen könnte das BGE nicht werden, weil eine Bereitstellung nur möglich ist, solange sich die Bürger zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, in allen Bereichen. Wie sie das tun, bliebe ihnen überlassen, doch ohne Engagement geht es nicht.

Wie fährt er fort?

"...Wer jetzt einwendet, es sei ja eben ein Maximum an Eigenverantwortung gefordert, sich in einer BGE-Welt trotz fehlender Notwendigkeit noch genügend um die eigene geistige und soziale Entwicklung zu kümmern, erliegt einer Begriffsverwirrung: Mit Eigenverantwortung ist die Forderung gemeint, sich – wenn man dazu fähig ist – seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, also nicht von den Transfers anderer abhängig zu sein. Eigenverantwortung in Bezug auf die Selbstverwirklichung besteht hingegen ohnehin, in einer BGE-freien Welt genauso wie in der BGE-Welt."

Das war zu erwarten und stellt genau die Verkürzung dar, die oben angesprochen wurde. Interessant ist, wie Selbstverwirklichung und Gemeinwohlorientierung gegeneinandergestellt werden, die Bereitstellung eines BGE geradezu gemeinwohlgefährdend erscheint. Dass jedoch Gemeinwohl und Selbstverwirklichung - treffender wäre: Autonomie - keine Gegensätze darstellen, sondern ein konstitutives Spannungsverhältnis bilden, wird nicht gesehen.

Ein anderer Aspekt wird hier aufgeworfen (S. 6):

"...Das heutige System der sozialen Sicherung ist bedeutend mehr als eine blosse Geldtransfermaschine. Es beinhaltet Betreuungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen (Beratung, Unterstützung, Aktivierung).
_ Diese Integrationsversuche, wie auch die Bemühungen, arbeitsunfähige Menschen von arbeitsunwilligen oder Bedürftige von nicht Bedürftigen zu unterscheiden, mögen nicht immer erfolgreich sein, aber die Aufgabe dieser Bemühungen durch Einführung eines BGE käme für jeden modernen, aufgeklärten Staat einer Bankrotterklärung gleich..."

Der Hinweis, dass das "System der sozialen Sicherung" mehr sei als eine Geldtransfermaschine, erinnert an eine Broschüre der SPD in Deutschland ("Geld allein genügt nicht"). Dabei geht der Einwand, ein solcher soll er sein, am BGE vorbei, denn auch für es gilt: das Geld ist nicht das Ziel, sondern das Mittel, ein Ermöglichungsinstrument, mehr nicht, weniger jedoch auch nicht. Die heutigen Hilfesysteme zielen stets auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und bestimmen damit den maßgeblichen Inhalt der Lebensführung normativ: Erwerbstätigkeit muss demzufolge im Zentrum stehen. Das gilt selbst noch in Eingliederungsprogrammen, für die dieses Ziel nicht nur illusionär ist, sondern darüber hinaus an den Problemlagen der Teilnehmer meist vorbeigeht, wie z.B. in der Sozialpsychiatrie. Eingliederung heißt hier nicht Rückgewinnung von Autonomie, um den Einzelnen in den Stand zu setzen, nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten sein Leben zu führen; Eingliederung heißt stets Rückführung in den Arbeitsmarkt, wodurch Autonomie eben genau auf die Eigenverantwortung verkürzt wird - die Rühli für maßgeblich hält. Schon die von ihm genannten Schlagworte "Beratung, Unterstützung, Aktivierung" sind nur die halbe Wahrheit. Ihnen korrespondieren im Hilfesystem stets Sanktionsinstrumente, das sollte beim Namen genannt werden, denn die Wortbedeutung von "Beratung" geht auf das Suchen nach Rat zurück. Wer einen solchen sucht, entscheidet dann, ob er dem Rat folgen will. Wer hingegen von Sanktionen bedroht ist, kann sich nicht mehr beraten lassen, er muss folgen - oder, so Rühli, auf die Leistung verzichten. Wer kann das schon? Eine Bankrotterklärung, wie er meint, wäre der Verzicht auf diese "Wiedereingliederung" nur dann, wenn Autonomie - also Eigenverantwortung - und Erwerbstätigkeit in eins gesetzt werden. Werden sie das nicht, dann käme der Verzicht auf solche sanktionsgestützten Systeme einer Stärkung von Autonomie gleich, die zugleich eine Stärkung von Verantwortung in einem weiten Sinne wäre, und zwar nicht Eigenverantwortung für Einkommenserzielung, es ginge dann um Verantwortung für die Lebensführung. Keine Bankrotterklärung des modernen, aufgeklärten Staates, wäre das, es wäre eine Eröffnung für ein Gemeinwesen, das noch nicht begriffen hat, dass es sich auf die Souveränität der Bürger als Bürger, nicht als Erwerbstätige gründet. Das BGE würde in diesem Sinne gerade eine Modernisierung darstellen.

Das Zitat geht nun weiter:

"..._ So gesehen könnte das BGE gar als «Schweigeprämie» für die Verlierer des Arbeitsmarktes
gesehen werden: Ein Staat, der nicht fähig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem, der willig ist, erlauben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, mit der er für seinen Lebensunterhalt (und denjenigen allfälliger Nachkommen) aufkommen kann, braucht sich nicht mehr mit den Verlierern seines Politikversagens zu beschäftigen, denn für 2500 Franken im Monat lassen sich diese ja relativ
einfach ruhigstellen..."

Wer Autonomie auf Eigenverantwortung verkürzt, ganz wie in der SPD-Broschüre oder in vielen anderen Einwänden gegen das BGE, der muss im BGE - ganz wie Rühli - eine "Schweigeprämie" sehen. Symptomatisch ist diese Bezeichnung, denn sie bezeugt eine paternalistische Haltung. Wer meint, Bürger könnten dadurch zum Schweigen gebracht werden, kann sich darüber nur beklagen, wenn er ihnen diese Freiheit nicht zugestehen will. Wer sich dadurch jedoch zum Schweigen bringen ließe, hätte das selbst zu verantworten. 

Weshalb wären diejenigen, die sich auf ein BGE zurückziehen, Verlierer? Wer sagt, dass sie das nicht wollen, es ein sinnerfülltes Leben in anderen Tätigkeitsfeldern geben kann.

Weiter heißt es:

"...Ein BGE in erwähnter Höhe wird die Arbeitsanreize senken, ganz egal, ob es über eine Erhöhung der Einkommenssteuer oder über die MWST finanziert wird [also unabhängig davon, wie es finanziert wird, Hervorhebung SL]. Dass die Konsumbesteuerung die Arbeitsanreize im Gegensatz zur Einkommenssteuer nicht senke, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Wir arbeiten, um zu konsumieren. Ein rationales Individuum wählt sein «optimales» Arbeitspensum, indem es die gefühlte Last zusätzlicher Arbeit dem Güterkorb, den es damit erwerben kann, gegenüberstellt..."

Dass Einkommen dazu dient, zu konsumieren, zu investieren oder es zu verschenken, ist unbestritten. Doch ist das nicht der Grund dafür, zu arbeiten. Bloße Modellwelt ist diese Argumentation, ihre Geltung ist schon länger Gegenstand der Kritik auch in den Wirtschaftswissenschaften und keineswegs selbstverständlich.

Wie hermetisch diese Argumentation ist, die ihre Belege schuldig bleibt, ist an der nächsten Passage auf S. 7 zu erkennen:

"...Bei einer schon gut ins Erwerbsleben integrierten Person mit erheblichem Einkommen mag zwar sogar dieser Paradigmenwechsel wahrscheinlich keine allzu drastischen Auswirkungen auf ihren Arbeitswillen haben. Zu glauben, auch ein heranwachsender Mensch unternehme ohne den Druck, Geld zu verdienen, genügend, um sich langfristig nicht selber zu entmündigen, ist jedoch naiv. Die Gefahr ist gross, dass sich durch das BGE ganze Gesellschaftsschichten, nämlich jene mit geringen Lohnaussichten, aus dem Erwerbsleben verabschieden..."

Wer entmündigt wen an dieser Stelle, wenn behauptet wird, es bedürfe dieses Drucks? Dass Menschen sich einbringen wollen, scheint unvorstellbar - naiv nennt es Rühli -, dabei wäre es leicht zu zeigen, dass dies in der Regel der Fall ist und wo nicht, dafür Erklärungen im Bildungsprozess gefunden werden können. Gerade in Deutschland zeigt die Erfahrung, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht in diesem Zustand verharren wollen(!), sie wollen aber auch nicht irgend eine Tätigkeit aufnehmen.

Und dann noch diese Entmündigung (ebenda):

"...Um das Problem Armut wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen, darf nicht ein Instrument wie das BGE eingeführt werden, das Niedrigqualifizierte dazu verleitet [Hervorhebung SL], gar nicht mehr am Erwerbsleben teilzunehmen, sondern es muss im Gegenteil ein Instrument her, dass gerade dieser Bevölkerungsgruppe zeigt, dass auch ihr Einsatz gefragt ist und dass sich Anstrengung lohnt [Hervorhebung SL]. Eine Lösung könnten Lohnsubventionen sein..."

Das klingt ganz nach Volkserziehung. Es muss den Menschen nichts gezeigt werden, es würde reichen, Bedingungen zu schaffen, unter denen sie einfach machen könnten - ohne Druck und ohne Anleitung. Wer in Anreizkonstellationen denkt, muss fürchten, dass nichts mehr geschehe, wenn die Anreize weg sind. Wenn es allerdings gar nicht "Anreize" sind, die es benötigt, sondern autonomiefördernde statt -hemmende Bedingungen, sieht die Sache ganz anders aus.

In der nachfolgenden Passage wird nochmals der ganze Unwille sichtbar, das festgefügte Modell zu verlassen und BGE-Argumente auf Tragfähigkeit zu prüfen:

"Ziemlich aus der Luft gegriffen ist auch das von BGE-Verfechtern geäusserte Versprechen, das BGE mache es attraktiver, einer unbezahlten Arbeit (Haushaltsarbeit, Kinderhüten, Altenpflege) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen: Das BGE ändert an der Unbezahltheit dieser Arbeit nichts, denn es wird, wie der Name es ja schon sagt, bedingungslos ausbezahlt, also auch, wenn ein Empfänger es vorzieht, seine Tage vor dem Fernseher zu verbringen."

Im Anreiz-Modell steckenbleibend, kann der Blick keinen Millimeter jenseits gelangen. Heute kann einer "unbezahlten Arbeit" nur nachgehen, wer über Einkommen verfügt. Das muss zuerst einmal herangeschafft werden, wozu - nach gemeinschaftlichem Konsens - vor allem Erwerbstätigkeit in Frage kommt. Es handelt sich hierbei nicht bloß um eine Frage der Einkommensbeschaffung, es geht zugleich darum, einer Norm zu entsprechen. Die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit ordnet alle anderen Tätigkeitsformen ihr nach. So erklärt sich z.B. der häufige Befund relativ weniger ehrenamtlichen Engagements unter Arbeitslosengeld I- und -II-Beziehern. Genau diese normative Vorrangstellung macht "unbezahlte Arbeiten" unattraktiv für diejenigen, die nicht erwerbstätig sind bzw. müsste es genauer heißen: nicht die Tätigkeiten werden unattraktiv, sie werden lediglich als solche nicht mehr anerkannt. Ein BGE nun würde die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufheben und damit strukturell die anderen Tätigkeiten attraktiver machen, indem sie einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt würden. Rühli hält nun den BGE-Befüwortern entgegen, "unbezahlte Arbeiten" müsse ein BGE-Bezieher nicht machen. Ganz recht, inwiefern ist das nun ein Einwand? BGE-Befürworter, zumindest einige, behaupten nicht, dass sich alle solchen "Arbeiten" widmen werden, es wäre jedoch zumindest leichter und voraussetzungsloser als heute möglich. Wer "seine Tage vor dem Fernseher" verbringen will, der tut das auch heute - oder ist Rühli dieses Phänomen nicht bekannt? Davon abgesehen: Was soll ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung mit Mitarbeitern, die lieber zuhause vor dem Fernseher säßen, als mitzuwirken? Sieht Rühli in Unternehmen Erziehungsanstalten? Meint er, wer "aktiviert" werde durch die Sanktionsmöglichkeiten im System sozialer Sicherung, verwandele sich zum leistungsbereiten und schöpferischen Mitarbeiter? Und weshalb ein System an denjenigen ausrichten, die das nicht wollen, statt an der Bereitschaft der Mehrheit?

Jüngst führte Pola Rapatt ein Interview mit Lukas Rühli, um seinen Einwänden gegen das BGE bzw. gegen manche Argumente nachzugehen. Darin - es handelt sich um einen Zusammenschnitt - wird noch deutlicher als in der Broschüre von Avenir Suisse, wie sehr seine Einschätzung von einem Werturteil getragen wird (durchaus auch bei Habermacher/ Kirchgässner - ein kurzer Kommentar von mir siehe hier) und wie sehr seine Analyse genau davon getragen ist. Es werden allerdings Widersprüche zu seinen eigenen Überlegungen deutlicher. Wenn er seine Vorstellung von Arbeit darlegt und sagt, dass für ihn wichtig sei, sich darin verwirklichen zu können, dass sie ihn persönlich interessiere, Verantwortung und Gestaltungsfreiheit dazugehören - was bezeugt er damit? Wie sehr es auf die Bereitschaft des Einzelnen ankommt, genau das zu wollen. Durch normativen Druck oder Verpflichtung ist diese Haltung nicht zu erreichen, sie ist Ergebnis eines Bildungsprozesses, dessen Voraussetzung Autonomie ist. Diese Vorstellung lässt Rühli indes nicht für alle gelten, weil sie - wie er meint - von der Bildung her nicht die Qualifikation mitbringen, um absolut selbsterfüllenden Tätigkeiten nachzugehen. Obwohl er einräumt, dass dies auch in Tätigkeiten möglich sei, die nicht danach aussehen - und von daher letztlich vom Einzelnen entschieden werden muss -, will er ihm diesen Freiraum jedoch nicht einräumen. Wohingegen hier noch Gemeinsamkeiten zum BGE aufscheinen, gehen diese dann wieder verloren (ganz ähnlich wie in Ausführungen von Christian Lindner und Benno Luthiger; weniger Gemeinsamkeiten, ähnlich Einwände allerdings finden sich bei Heiner Flassbeck und Kollegen). Warum, statt aufwendig eine Analyse zu simulieren, nicht gleich zu erkennen geben, dass es sich um einen Standpunkt handelt. Den kann man haben - ein Argument ist er nicht.

Sascha Liebermann

12. März 2014

Benediktus Hardorp ist verstorben

Benediktus Hardorp ist am vergangenen Freitag, wenige Wochen vor seinem 86. Geburtstag, verstorben. Die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat einen begeisternden und herausfordernden Mitstreiter verloren. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Über Jahrzehnte hat er sich – neben vielen anderen Fragen – mit Wirkung und Gestaltung einer Ausgaben- bzw. Verbrauchsteuer befasst, dazu publiziert und seine Gedanken vorgetragen. Er hielt sie für eine Steuer, die dem schöpferischen Wirtschaftsgeschehen gemäß ist. Vom ganzen des Wirtschaftens blickte er auf das Detail. Immer wieder verband er seine Überlegungen mit aktuellen Problemlagen wie z.B. der Finanzkrise, um Zusammenhänge deutlich zu machen. Vermeintliche Steuergerechtigkeit, wie sie oft in der Einkommensbesteuerung gesehen wird, versah er mit scharfsinnigen Anmerkungen, um auf damit verbundene Illusionen hinzuweisen und der Frage, was gerecht sei, eine andere Wendung zu geben. Insbesondere gelang es ihm, sichtbar zu machen, welch Initiative hemmende Wirkungen Steuern und Abgaben auf Einkommen haben können. Seine reichhaltige Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erlaubte ihm, sinnfällig auf Aspekte des Steuerwesens hinzuweisen, die tagespolitisch weniger diskutiert werden, so z.B. die Steuerüberwälzung, und damit die tatsächliche Wirkung der Steuerlast auf den Wirtschaftskreislauf, sowohl für die Seite der Unternehmen als auch der Einkommen von Mitarbeitern, in den Blick zu nehmen.

Das Steuerwesen – oder auch -unwesen, wie er manchmal sagte – sah er nicht einfach als Beschaffungsinstrument, dessen Zweck es sei, ausreichend Mittel zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben zu besorgen. Im Steuerwesen erkannte er eine Haltung zum gemeinschaftlichen Zusammenleben, dergemäß sich die Frage stellt, ob das Verfügen über Einkommen oder sein Gebrauch zur Leistungsentnahme von größerer Bedeutung für ein Gemeinwesen ist und sein soll. Steuern bringen zum Ausdruck, wie welches Handeln gemeinschaftlich bewertet wird, ob Autonomie gefördert und dem Einzelnen Handlungsmöglichkeiten verschafft werden sollen durch das Gemeinwesen, die ihn in den Stand setzen, sein Leben, soweit es vernünftig ist, in die eigenen Hände zu nehmen. Zugleich sollte das Steuerwesen eine verlässliche Basis zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bilden. Benediktus Hardorps Blick, die gesetzliche Ausgestaltung stets daran zu messen, ob sie diesem Zweck dient, war für uns besonders beeindruckend, weil dabei nicht die formaljuristische Betrachtung von Steuern seine Überlegungen leitete, sondern ihre materialen Wirkungen als Gestaltungselement des Zusammenlebens.

Steuerwesen und Bedingungsloses Grundeinkommen – das kann nicht verwundern – waren für Benediktus Hardorp zwei Seiten einer Medaille, die eine ohne die andere nicht sinnvoll. Wie das Steuerwesen, so sollte auch das Bedingungslose Grundeinkommen der Ermöglichung von Initiative dienen und damit zugleich das Gemeinwesen stärken.

Erst vor wenigen Jahren erschienen zwei Bücher, die wichtige Texte von ihm auf einfache Weise zugänglich machen. Die Wiederauflage seiner Doktorarbeit (aus den fünfziger Jahren) und eine Sammlung von Aufsätzen geben Einblick in sein Denken.

Seine Begeisterung für schöpferische Aktivitäten, dafür, dass Neues in die Welt gelangt, war mitreißend. Gedanken und Argumente wollte er für sich stehen und wirken lassen, Missionierung war ihm fremd. Er setzte auf die Kraft des Denkens, ohne die gemeinschaftliche Veränderung nicht möglich ist. Die persönliche Begegnung insbesondere zu Beginn eines Austausches war ihm wichtig, um so einen lebendigen Eindruck von den Personen zu erhalten, mit denen er es zu tun hatte. Dabei konnte man auch seinerseits einen Eindruck von seiner Lebendigkeit erhalten, in der sich der jugendliche Enthusiasmus mit der Erfahrung eines langen Lebens zu einer begründeten Begeisterung verdichtet hatten. Bezeichnend für das unaufgeregte Verbinden von scheinbar Gegensätzlichem ist die lakonische Art, wie er in seinem der Dissertation beigefügten, sieben Sätze umfassenden Lebenslauf sein Studium beschrieb: „Ich studierte in Stuttgart und Freiburg: hauptsächlich Wirtschaftswissenschaften, daneben Philosophie.“ (Hardorp, Benediktus (1958): Elemente einer Neubestimmung des Geldes und ihre Bedeutung für die Finanzwirtschaft der Unternehmung. Freiburg i. Br. (Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität zu Freiburg im Breisgau), S. 297)

Ute Luise Fischer, Sascha Liebermann, Thomas Loer

16. Juni 2013

"Glücksrezept Grundeinkommen: Geld und Glück für alle" - die Wirtschaftswoche zum Grundeinkommen

Am 11. Juni ist dieser Beitrag von Felix Ehrenfried in der Wirtschaftswoche erschienen. Der Autor hat im Rahmen seiner Recherche mehrere Interviews geführt, auch mit Sascha Liebermann. Vom Titel ausgehend lässt sich schon mutmaßen, wie er endet, denn von einem "Glücksrezept" zu sprechen, kommt einer gewissen Veralberung gleich. Sie gibt allerdings auch den Blick auf etwas frei, was für die Grundeinkommensdiskussion hilfreich ist: die Vorstellung, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen könnte ein konkflikt- oder dissensfreies Leben zu gewinnen, ist eine Illusion. Denn Freiheit ist kein Schlaraffenland, sie ist eine Zumutung im wahrsten Sinne des Wortes.

20. März 2012

Wie ein Grundeinkommen wider Willen verhindern? - Zu einer Aktion von "attac Bonn"


Schon vor einiger Zeit (2009) stellte Attac Bonn einen symbolischen 1000 Euro-Schein her, um für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu werben.

Auf der Rückseite des Scheins findet sich folgender Text:

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist Teil einer Strategie umfassender öffentlicher Daseinsvorsorge. Es umfasst drei Elemente:
1. eine Geldzahlung, die individuell, ohne Arbeitszwang oder sonstige Bedingungen in existenzsichernder Höhe an alle gezahlt werden soll, die hier leben,
2. den Erhalt und Ausbau der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung unter Heranziehung aller Einkommen und einer hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber, die perspektivisch auch das Grundeinkommen auszahlen soll,
3. für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlose öffentliche Infrastruktur, die nicht nur Bildung, öffentliche Betreuungs- und Hilfsangebote, Nahverkehr betrifft, sondern tendenziell auch Mobilität allgemein und Wohnen.
Es ist ein globales Projekt der Umverteilung, mit seiner Einführung muss im Süden begonnen werden. Es zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es Armut beseitigt, das materielle Überleben der Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit entkoppelt und die Abhängigkeit von Frauen vom „Familienernährer“ aufhebt, so dass alle, Frauen und Männer, die Freiheit haben „nein“ zu jeder Zumutung zu sagen, der sie sich nicht freiwillig stellen wollen."

Manches könnte zu den einzelnen Punkten gesagt werden, an denen auch Differenzen in der Grundeinkommensdiskussion sichtbar werden. Viel weitreichender ist aber das Demokratieverständis, das in den Ausführungen im letzten Absatz hervortritt. Selbstbestimmung wird über die Köpfe derer hinweg verstanden, deren Selbstbestimmung gerade Zweck eines BGE sein sollte. "Ein globales Projekt der Umverteilung" ins Auge zu fassen setzt auch eine globale Legitimierung dieses Projekts voraus. Wessen Projekt aber ist es, um das es hier gehen soll?

Wo es keine globale Rechtsgemeinschaft und keinen globalen, demokratisch legitimierten Souverän gibt, kann es auch kein demokratisch legitimiertes globales Projekt geben. Niemand kann also niemandem ein Mandat dafür erteilen, ein solches Projekt durchzuführen. Mit gutem Grund sind selbst die Mandate der UN begrenzt. Alle existierenden supra- wie transnationalen Institutionen (UNO, IWF usw.) sind in ihrer Legitimierung von den Nationalstaaten als souveränen politischen Gemeinschaften abhängig - wie gerade die Erfahrungen der jüngsten Gegenwart vor Augen geführt haben (Libyen, Syrien usw.). Manche mögen das beklagen, weil sie sich eine Weltgemeinschaft herbeiwünschen. Daran ist nichts zu kritisieren, herbeiwünschen kann man sie, es mag sie auch eines Tages geben, wenngleich ich das für unwahrscheinlich halte. Solange es sie aber nicht gibt, unterläuft eine solche Strategie der globalen Einführung die bestehenden demokratisch legitimierten Gemeinwesen. Sie vollzieht, worüber wir uns zurecht beklagen, wenn es um die Europäische Union geht: über die Bürger allzuleicht hinwegzusehen. Wer darüber hinweggeht, dass es nach wie vor keine legitime Instanz der Interessenvertretung jenseits von Nationalstaaten gibt, stärkt nicht den Souverän, er schwächt ihn. Was progressiv klingt, weil global gedacht, unterminiert die Souveränität politischer Gemeinschaften.

Attac unterstellt ein Wir, das als verfasstes Gemeinwesen nicht existiert, und weil es nicht existiert, wirft das ein bezeichnendes Licht: Attac spricht offenbar für die anderen, vereinahmt diese und erlegt ihnen ein politisches Ziel auf. Von Souveränität kann keine Rede sein, demokratisch geht es hier schon gar nicht zu, und die Interessen von Bürgern anderer Länder werden schlicht ignoriert. Ob ein BGE gewollt ist, können wir nicht wissen, solange die Bürger sich nicht dafür ausgesprochen haben. Schon gar nicht ist es unsere Angelegenheit, in einem anderen Land etwas durchzusetzen. Was hier als progressiv und emanzpatorisch daherkommt, ist - gemessen an den Prinzipien der Demokratie - undemokratisch und bevormundend.

Es scheint kein Zufall zu sein, dass in dem Text weder von Bürgern als Staatsbürgern noch von einem Gemeinwesen die Rede ist. Demokratische Legitimierung und Volkssouveränität scheinen den Verfassern nichts zu bedeuten, das ist erschreckend. Wäre es anders, hätte ein derart bevormundender Text nicht geschrieben werden können. Ähnlich wie Forderungen danach, vor der Einführung eines BGE müsse zuerst das "System" geändert oder etwa Menschen zum Umgang mit Freiheit befähigt werden, ist die Forderung, zuerst im Süden zu beginnen, eine gute Strategie, das BGE zu verhindern, zumindest aber den Weg dorthin zu erschweren. Man tut gut daran, sich genau anzuschauen, was Befürworter eines BGE wollen. Selbst aus einem auf die Stärkung der Bürger und der Demokratie zielenden Vorschlag (wie wir ihn vertreten), kann so ein Instrument der Entmündigung werden.

Sascha Liebermann


Siehe auch "Grundeinkommen - national, global, egal?" (Gespräche über morgen) und "Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse"

25. Oktober 2010

"Es gibt ganz schön was zu tun"...

...lautet die Schlussfolgerung von Rainer Hank in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Artikel wäre kaum der Erwähnung wert, bietet er nur die verbreitete Verwechslung von Arbeitsplätzen und Arbeitsvolumen. Dass die Beschäftigtenzahl gestiegen ist, sagt gar nichts darüber aus, um welche Arbeitsplätze es sich handelt und schon gar nicht darüber, wieviel Stunden dort gearbeitet wird. Auch das Sinken der Erwerbslosigkeit stellt in vielerlei Hinsicht ein Artefakt dar (siehe "Verbrämte Statistik"). Viel aufschlussreicher ist da ein Blick auf das Arbeitsvolumen (siehe "Statistisches Taschenbuch 2010", Punkt 4.8, S. 68; siehe auch "Datenreport 2008", S. 334), das im langen Trend gesunken ist.

Man kann dem Autor darin zustimmen, wenn er gegen die mindestens missverständliche, wenn nicht gar unsinnige These vom "Ende der Arbeit" wettert. Doch schüttete man das Kind mit dem Bade aus, wenn mit der polemischen Zuspitzung dieser These die gesamte Frage verabschiedet würde. Unterstützend könnte ihm beigesprungen werden, denn wo Menschen leben, werden immer Aufgaben entstehen, die gemeinschaftlich zu bewältigen sind - Arbeit gibt es also immer. Die Frage ist aber, welche Art sie ist, wo und unter welchen Bedingungen? Hank redet wie selbstverständnlich nur von Erwerbstätigkeit, weil sie für die entscheidende Arbeit gehalten wird. Andere, für unser Gemeinwesen unerlässliche Leistungen, die jenseits des Arbeitsmarkts erbracht werden, sind - nicht nur seiner Auffassung nach - nicht der Rede wert (siehe "Als Steuerzahler sage ich da 'Gute Nacht'").

Nehmen wir einmal den Fall an, der durch die demographische Entwicklung womöglich eintreten könnte, dass es wieder viel mehr Stellenangebote als Stellensuchende gäbe, dass sogar die Definition von Vollbeschäftigung erreichbar wäre, die die Volkswirtschaftslehre vorsieht. Es bliebe jedoch etwas vollkommen anderes, laut diesem Konzept Vollbeschäftigung zu erreichen oder durch ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt erst die Möglichkeit zu haben, mit dem voll und ganz beschäftigt zu sein, das man für richtig und wichtig erachtet. Deswegen gälte auch bei erreichbarer Vollbeschäftigung noch immer: Freiheit statt, nicht Freiheit zu und schon gar nicht Freiheit durch Vollbeschäftigung muss das Ziel bleiben.

Sascha Liebermann

24. November 2009

'You've got to find what you love'

Im Rahmen der akademischen Abschlussfeier an der Stanford Universität am 12. Juni 2005 hat Steve Jobs, CEO von Apple Computer und von Pixar Animation Studios, eine beeindruckende Rede (Video, Druckfassung) darüber gehalten, wie wichtig und schwierig es ist, das für sich richtige zu finden. Der Titel der Rede könnte zugleich das Motto für die Freiheitszumutung sein, die das bedingungslose Grundeinkommen mit sich bringt.

13. Mai 2009

Ein Einkommen zum Auskommen – oder: wie man Neues abwehrt

Im Streitgespräch zwischen Susanne Wiest und Rolf Stöckel (SPD-Sozialexperte) über das bedingungslose Grundeinkommen in Blickpunkt Bundestag (4/2009, zum Gespräch; zum ganzen Heft), dem Magazin des Deutschen Bundestages, wird deutlich, weshalb es nicht nur der SPD so schwerfällt, ein vermeintlich solidarisches Verständnis von sozialer Sicherung à la Hartz IV aufzugeben und die Chancen eines bGEs in Augeschein zu nehmen. Volker Stöckl wehrt vor allem ab und lässt sich auf den Vorschlag nicht ein. Hier wenige Passagen mit kurzen Kommentaren:

„Annähernd 800 Milliarden Euro müsste der Staat im Jahr aufbringen – unmöglich! Utopisch!... Die immensen sachlichen Leistungen des Sozialstaates, etwa für Pflegeheime, Behindertenhilfen und Rehabilitation, werden ignoriert. “ (Stöckel, S. 24 f.).
Ein häufig anzutreffender Denkfehler. 1) Mit einem BGE änderte sich die Einkommenszusammensetzung, die Einkommensströme würden anders organisiert, es käme nicht zum bestehenden ‚oben drauf’ sondern wächst in es von unten hinein (siehe den Film Grundeinkommen). Folglich werden auch die Aufwendungen für die genannten Sachleistungen sich anders zusammensetzen. Was über das BGE hinausgeht, soll keineswegs abgeschafft werden, auch wenn die Kritiker das immer wieder behaupten.

„Stillhalteprämie“ (S. 24).
Ein besonders schöner Einwand, weil er auf den Einwender zurückfällt. Stillgehalten werden kann nur, wer sich stillhalten lässt. Wer also meint, die Menschen würden stillgehalten durch eine Absicherung, die ihnen mehr Freiräume gibt als alles, was wir bislang haben, traut ihnen nicht zu, mündig mit der Freiheit umzugehen. Freiheit ist für ihn offenbar immer eine, zu der man aktiviert werden muss.

„Und wer erwerbsfähig ist, soll seine Arbeitskraft einbringen, selbst wenn sein Einkommen nur wenig über der Bedarfsgrenze liegt. Das liegt auch im Interesse all derjenigen Menschen, die mit ihren Steuern ja den Sozialstaat erst möglich machen.“ (Stöckel, S. 24).
Steuerzahler zählen mehr als Bürger, das ist bezeichnend. Alle diejenigen, die Produkte im Inland kaufen, aber keine Bürger sind, zählen mehr als die Bürger selbst. Eine solche Haltung sollte uns ernsthaft zu denken geben. Apropos: alle zahlen Steuern, auch die Bezieher von Transferleistungen, in dem sie konsumieren, denn im Preis eines Produktes sind alle Steuer- und Abgabenlasten eines Unternehmens enthalten, zusätzlich zur Mehrwertsteuer.

Abschließend eine Anmerkung zu einer Antwort von Susanne Wiest auf den Einwand Rolf Stöckels, der meint, Millionäre brauchen ein bGE nicht.

„Der Millionär bekommt sein Grund einkommen ja nicht monatlich auf sein Konto überwiesen“ (Wiest, S. 26)
Das trifft nur zu, wenn das Grundeinkommen als Steuergutschrift mittels Negativer Einkommensteuer konzipiert wird. Dabei handelt es sich nicht um ein BGE im strengen Sinne, das Bedürftigkeitsprinzip wird beibehalten. Dass rein rechnerisch betrachtet es immer mehr Nettozahler als -empfänger gibt, ändert nichts daran, dass das BGE jedem in Absehung vom Einkommen ausgehändigt wird.

Dass es mit einem bGE nicht darum geht festzustellen, wer ein bGE nötig hat, wie Rolf Stöckel meint, ist eine der größten Barrieren in der Diskussion. Es ist eben nicht vor allem eine Leistung für Bedürftige, sondern eine Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen.

Sascha Liebermann

17. März 2009

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist - "Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit" (siehe "Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) - lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
"Freiheit zu Vollbeschäftigung", das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck "Vollbeschäftigung" gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und "Vollbeschäftigung" in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann

11. März 2009

Ein Ausblick auf das Wahlkampfjahr - das bedingungsloses Grundeinkommen bei Maischberger

Am 10.3. war Susanne Wiest, Initiatorin der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag, bei Maischberger (Link zur Sendung) zu Gast. Schon der Titel der Sendung "Panik um den Job. Muss der Staat uns alle retten" der war irreführend, denn der Staat ist nicht das Almosenamt, von dem wir etwas erbeten, der Staat ist die Gemeinschaft der Bürger. Wenn wir uns an ihn wenden, wenden wir uns an uns selbst.

Gibt es Neues über die Einwände gegen das BGE zu berichten?

Nein. Frau Wiest hat es verstanden, genau diesen Zusammenhang, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und uns fragen müssen, wie wir ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen können, deutlich zu machen. Unbeirrt von statistischen Nebelkerzen zum gegenwärtigen Beschäftigungsstand, die die Politprofis gerne zünden, und diese als "Tatsachen"(Lesen Sie die Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) feilbieten, hat Frau Wiest die Freiheit, die das BGE eröffnen würde, verteidigt. Angesichts der geballten Kraft der Talkshowprofis in der Runde war das kein leichtes Unterfangen, denn diese grundsätzlichen Fragen wollte niemand stellen.

Wolfgang Clement meinte noch zu Beginn der Sendung, Freiheit sei ein Grundwert der SPD - man fragte sich unweigerlich, von welcher Partei er sprach, denn in unserem Land setzt sich die SPD für die Freiheit, die das BGE meint, nicht ein - andere aber auch nicht. Keiner der Herren in der Runde, auch Herr Wallraff weder in seinem Kleinkrieg mit Herrn Clement noch in seinem anklagenden Ton (die Besserverdienenden sollen das BGE nicht bekommen), hat die Tragweite des BGE verstanden. Mit ihm wären alle Bürger dadurch anerkannt, dass sie als Bürger das BGE erhalten und nicht würden sie "versorgt", wie Herr Röttgen meinte. Das BGE ist kein Versorgungsinstrument, sondern ein Mittel zur Ermöglichung, es schüfe mehr Freiräume. Ob sie sich dann noch beraten lassen oder qualifizieren wollen, läge in ihrer Hand.

Wer wie Wolfgang Clement zu seiner Amtszeit "Vorrang für die Anständigen" forderte, um gegen den vermeintlich hohen Sozialleistungsmissbrauch zu kämpfen, von dem kann man wohl nicht erwarten, dass er ein Auge für die Selbstbestimmung der Bürger hat. So legt sich dann die paternalistische Bevormundung den Mantel der Fürsorglichkeit um, plädiert statt für die Freiheit für Qualifizierungsmassnahmen, die natürlich immer auch bedeuten: Massnahmen der Arbeitsagentur, Zwangsqualifizierung statt Bildung durch Selbstbildung - oder kurz gesagt: Integration von oben auf ein bestimmtes Ziel hin. Auch hier konterte Frau Wiest treffend (sinngemäß): Ich kann mich selbst um meine Bildung kümmern und muss nicht "versorgt" werden.

Herr Röttgen (CDU) bemühte für sein Verständnis von Eigenverantwortung und Solidarität das Subsidiaritätsprinzip, das in diesem Zusammenhang gerne angeführt wird, weil es angeblich gegen ein BGE spreche. Herr Röttgen hätten selbst stutzen müssen, als er davon sprach, der Mensch als tätiges Wesen habe laut Katholischer Soziallehre Vorrang - ja, ganz recht, nicht aber als Erwerbsarbeiter. Subsidiarität und BGE sind kein Gegensatz, wie er behauptet hat. Wer allerdings Eigenverantwortung auf individualistische Autarkie verkürzt, der ist davon überzeugt, wie Herr Röttgen, dass der Einzelne sich zuerst einmal selbst zu versorgen habe. Eine weltfremde Vorstellung, denn der Einzelne kann sich nicht selbst versorgen, er lebt von den gemeinschaftlichen Leistungen aller - immer und überall. Das ist kein Missstand, der beseitigt werden müsste, es ist vielmehr eine Notwendigkeit unseres Zusammenlebens: Wir sind alle notwendig "Kostgänger" unseres Gemeinwesens. Es wäre ein Schritt der Befreiung anzuerkennen, dass Freiheit nur durch Gemeinschaft der Bürger möglich ist.

Die Sendung gab einen Ausblick darauf, was uns in diesem Wahlkampfjahr erwartet - die Parteien stecken fest, sie wandeln auf ausgetretenen Pfaden, wie auch Frau Maischberger feststellte. Die BGE-Befürworter sind um so mehr aufgerufen, in diesem Jahr mit vielen Wahlkämpfen diese vielen Möglichkeiten zu ergreifen, um das BGE bekannter zu machen und Politiker mit ihm zu konfrontieren. Die Finanzkrise erweist sich als Chance, denn sie ist eine Sinnkrise.

Sascha Liebermann

14. Oktober 2008

Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik

Aus der Soziologie, die etwas dazu sagen könnte, hört man wenig über Forschungsergebnisse zur Autonomie der Lebensführung und Gemeinwohlbindung, die Aufschlüsse über mögliche Auswirkungen eines bedingungsloses Grundeinkommen zulassen. Um so aufmerksamer sind die Ausführungen von Jutta Allmendinger zu lesen, die sich im Gespräch mit Götz Werner im Online-Magazin Chrismon zu ähnlichen Fragen äußert. Es sei dem Leser überlassen, was man aus den Ausführungen der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) über den Zustand der Soziologie herauslesen kann. Was zum BGE gesagt wird, kommentieren wir.

chrismon: Viele Menschen quälen sich morgens aus dem Bett, weil sie arbeiten müssen.
Allmendinger: Die meisten Menschen würden arbeiten, aber viele in anderen Jobs als heute. Ich bin in der luxuriösen Situation, mir meine Arbeit weitgehend wählen zu dürfen. Aber nicht alle Menschen haben eine Bildung, wie ich sie genießen durfte, weil ich zufällig im richtigen Elternhaus groß geworden bin.

Was lässt diese Antwort nun erwarten? Plädiert sie dafür, dass Menschen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, wählen zu können? Das wäre konsequent. Gemeint ist wohl, dass Bildung die Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist statistisch betrachtet der Fall, nicht aber für den Einzelnen gesichert (wie auch Paul Krugman weiß), wie man an zahlreichen, sich von einem zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangelnden Wissenschaftlern und Freiberuflern sehen kann.
Frau Allmendinger entgegnet dann auf die Äußerung Götz W. Werners, der feststellt, dass auch viele Akademiker arbeitslos seien:

Allmendinger: Das stimmt so nicht. Unter Akademikern sind, statistisch betrachtet, keine drei von hundert Menschen arbeitslos. Unter den Bildungsarmen im Osten sind es 50 von hundert.
Werner: Also fast drei Prozent! Ist das nichts? Wie viel Hunderttausend Menschen stehen dahinter?

Was aber ändert der statistische Befund am Einzelschicksal? Gar nichts, wie Werner treffend feststellt. Für eine Vorstellung von Politik, die Probleme über Planung lösen will, ist ein solcher Befund relevant, nicht aber für eine, die den Einzelnen im Auge hat und seine Möglichkeiten maximieren will.

Allmendinger: Sie sehen das Problem individuell. Aufs Ganze gesehen bedeutet eine Arbeitslosenquote von drei Prozent Vollbeschäftigung. Das Thema Akademikerarbeitslosigkeit wird in den Medien überbetont.

Das Einzelschicksal werde also überbetont. Für den Einzelnen ist diese Auskunft eine Verhöhnung, denn er ist nicht nur arbeitslos, er sieht sich auch dem ALG-Apparat gegenüber. Dass die von Frau Allmendinger genannte Zahl eine willkürliche Definition darstellt, dass "Arbeitslosigkeit" ohnehin ein Artefakt ist, insofern sie davon bestimmt wird, auf welchem Weg wir unser Einkommen erhalten bzw. nicht erhalten - heute durch sozialversichungspflichtige, abhängige Beschäftigung, sei hier nur erwähnt.

chrismon: Wird es in Zukunft so stete Berufsbiografien geben, wie die heutige Rentnergeneration sie gelebt hat?
Allmendinger: Lebensläufe, die Brüche aufweisen, sind produktiver. Ich wünsche mir mehr davon. Sie nehmen ohnehin zu.

Man staunt. Soll doch der Einzelne darüber entscheiden ob er mit solchen Brüchen leben will. Auf der Basis einer Absicherung durch ein BGE könnte er es tun. Jedoch eine Lebensmaxime daraus zu machen und an der Arbeitshauspolitik der vergangenen Jahre festzuhalten, die antifreiheitlich ist, ist zynisch.

chrismon: Ist Hartz IV, konkret das Arbeitslosengeld II, nicht schon so etwas wie ein Grundeinkommen?
Werner: Nein. Das Arbeitslosengeld II wird nicht bedingungslos gezahlt. Wer es beantragt, muss sich dafür rechtfertigen und seine Lebensverhältnisse offenbaren. Hartz IV ist offener Strafvollzug. Die Menschen sind ihrer Freiheitsrechte beraubt.
Allmendinger: Aber Ihr Grundeinkommen wäre deutlich niedriger als Hartz IV, wenn Sie bei 800 Euro im Monat beginnen.
Werner: Aber jeder kann dazu verdienen.
Allmendinger: Sie rechnen das Grundeinkommen doch auch an. Wenn Sie 800 Euro als Grundeinkommen haben und 2000 durch Erwerbsarbeit verdienen, entfällt das Grundeinkommen.

Abgesehen davon, dass Frau Allmendinger Bildung nur als Bildung für den Arbeitsmarkt begreift, hat sie sich offenbar auch mit der Diskussion um das BGE wenig beschäftigt, zumindest verwechselt Sie das BGE Herrn Werners mit dem von Herrn Althaus.
Und dann bringt Frau Allmendinger etwas zur Sprache, was auch in der BGE-Diskussion umstritten ist. Zwei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit sind zu erkennen.

Allmendinger: Sicher, aber man muss doch leben! Angenommen ich habe nur 800 Euro Grundeinkommen pro Monat. Sie, Herr Werner, haben 10000 Euro, Grundeinkommen plus Verdienst. Pro Monat geben wir beide 300 Euro für die nötigsten Lebensmittel, Toilettenpapier und Kleidung aus. Um unsere Grundbedürfnisse zu decken. Das Ergebnis: Gemessen an unseren Einkommen würde ich mehr Steuern zahlen als Sie.
Werner: Ja, schon. Aber wir hätten beide 300 Euro eingesetzt, aber mir bleiben 9700 Euro. Das Grundeinkommen heißt nur: Hier ist die Teilhabe, jetzt zeig mal, was du kannst! Die Frage ist, was man mit seinen Talenten macht.

Und eine weitere Passage, an der zu erkennen ist, dass sich die Wissenschaftlerin nicht auf die Umgestaltungsmöglichkeiten durch ein BGE einlässt und sie einfach bezweifelt statt zu argumentieren.

chrismon: Und wer leert dann die stinkende Biomülltonne?
Werner: Die Frage drückt die Haltung aus, dass man Menschen zwingen muss, etwas zu tun, was man selbst nicht tun will. Wer eine Leistung haben will, hat drei Möglichkeiten: erstens einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, an dem diese Leistung erbracht wird. Zweitens: Wenn sich niemand findet, der die Leistung erbringt, muss man diesen Arbeitsplatz noch attraktiver gestalten und die Arbeit besser bezahlen. Dritte Möglichkeit: Sie machen es selbst.
Allmendinger: Sie haben die Hoffnung, dass ein Grundeinkommen würdevolle Jobs schafft. Ich bezweifle das.

Die Frage der Freiheit wird immer auf die Frage reduziert, wie komme ich am besten in den Arbeitsmarkt, wie in der folgenden Passage zu sehen ist. Das Leben erscheint immer nur als Leben für einen ‚Job’, eines außerhalb ist für Frau Allmendinger nicht denkbar. Sie trifft damit zwar die heutige Lage, denn wer ohne Einkommen ist, hat ein Problem. Gerade das aber würde ein BGE ja ändern, die Orientierung am ‚Job’ wäre nicht mehr notwendig, diejenige am Beruf, an der Berufung jedoch viel mehr als heute möglich.

Allmendinger: Für Sie wären 800 Euro Gold wert gewesen, weil sie gute Voraussetzungen hatten, vor allem eine gute Ausbildung. Auch ein Grundeinkommen schafft nicht automatisch gleiche Zugangschancen. Dieses Gerechtigkeitsprinzip ist in unserer Gesellschaft durchbrochen. Menschen mit niedriger Bildung bekommen schlechte oder keine Jobangebote. Sie vertreten da ein elitäres Konzept. Denen, die viel haben, wird noch mehr gegeben.
Werner: Jetzt öffnen Sie sich doch mal! Wenn alle ein Grundeinkommen hätten, könnten alle etwas tun, ohne dass es gleich ums Verdienen geht. Das würde ehrenamtliche Arbeit befördern, Bürgerinitiativen, Sozialarbeit. Schon heute gibt es 22 Millionen Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich arbeiten!

Ist das alles, was die Soziologie dazu zu sagen hat? Ein Grund mehr, auf die Bürger und ihr Engagement für ein BGE zu setzen.

Sascha Liebermann