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9. Februar 2023

Austauschbar oder nicht? Eine wichtige Differenzierung

4. Januar 2021

Unausweichliche Abhängigkeit - die Bürger voneinander, das Gemeinwesen von den Bürgern, die Bürger vom Gemeinwesen...

...wer das nicht will oder meint hinter sich lassen zu können, kann weder Bürger eines Gemeinwesens sein, noch kann es Gemeinwesen geben. Abhängigkeit ist in dem Sinne zu verstehen, dass beide aufeinander verwiesen sind, sie bedingen sich. Im besonderen Falle hier ist die Rechtfertigungsquelle für diese Abhängigkeiten zumindest im politischen Sinne das Volk der Staatsbürger, das eben zeichnet die moderne Demokratie aus, auch wenn es hiervon verschiedene Gestaltungsformen gibt.

Sascha Liebermann 

7. Dezember 2020

Auf den Schultern vorangehender Generationen (vertikal) und auf denen aller Bürger (horizontal) - immer, ausnahmslos...

...deswegen kann ein BGE vollkommen zutreffend als Prämie oder Rente aus diesem Erfolg betrachtet werden, über dessen Verteilung ein Gemeinwesen entscheiden muss. Denn die Abhängigkeiten voneinander sind vielfältig, siehe hier.

Sascha Liebermann

4. September 2019

"Wir müssen endlich darüber reden. Es ist ein Fehler, das Thema nur wegzudrücken"...

...sagt Saskia Esken über ein Bedingungsloses Grundeinkommen im gemeinsamen Interview mit Norbert Walter-Borjans auf Spiegel Online. Walter-Borjans ist zwar gegen ein BGE, hält aber die Diskussion darüber für nötig. Beide kandidieren für den SPD-Vorsitz. Hier ist die betreffende Passage:

"Esken: Wir müssen endlich darüber reden. Es ist ein Fehler, das Thema nur wegzudrücken. Für eine Partei darf es, abgesehen von verrückten Dingen wie der Todesstrafe, in der Diskussion keine Tabus geben. Wir haben zum Beispiel auch viel zu lange nicht über den Kohleausstieg gesprochen. Das Grundeinkommen wurde in verschiedenen Abwandlungen nur andiskutiert, wird generell oft verteufelt als Stillhalteprämie für Arbeitslose. Das ist aber nicht die Idee. Es ist ein Konzept mit verschiedenen Facetten, um unterschiedliche Lebensphasen zu ermöglichen, mit mal mehr und mal weniger Erwerbsarbeit. In Zeiten von veränderten Lebensbiografien müssen wir flexiblere Möglichkeiten anbieten.

SPIEGEL ONLINE: Herr Walter-Borjans, wie sehen Sie das als Haushälter?

Walter-Borjans: Wir müssen über die unterschiedlichen Vorstellungen in unserer Partei offener reden. Ich habe einen Großteil meines Lebens als Wirtschaftsförderer gearbeitet - mit höherer Wertschätzung durch die Wirtschaft, aber ich habe mich nie für meine Partei entschuldigt, nur um als wirtschaftspolitisch kompetent zu gelten. Wir dürfen Sozialdemokratie nicht so formen, wie unsere Gegenspieler sie gern hätten. Ich bin zwar dagegen, ein Grundeinkommen ohne Bedingungen zu machen, weil ich für die Fürsorge durch das Gemeinwesen auch die Bereitschaft erwarte, sich für dieses Gemeinwesen einzusetzen. Aber das heißt ja nicht, dass die Befürworter nicht auch gute Argumente haben. Und die sollten wir zumindest diskutieren."

Während Esken ein BGE differenziert betrachtet, stellt sich bei Walter-Borjans die Frage, welche "Bereitschaft" er vor Augen hat und wie er sie feststellen will? Denn Bereitschaft zu prüfen, bedeutet nicht tatsächliches Handeln zu prüfen, sondern nur Versprechungen oder Bekenntnisse. Entweder bleibt er damit beim jetzigen Gefüge stehen, dass Bereitschaft mit Erwerbsbereitschaft gleichsetzt (Arbeitswilligkeit) oder er fasst Bereitschaft weiter, wie es das "participation income" tut. Dann müsste jedoch definiert werden, was als Bereitschaft gilt. Denn bedingungslos soll ein Grundeinkommen ja nicht sein.

Sascha Liebermann

3. Mai 2018

"Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt" oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

...das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der "Arbeitsgesellschaft" auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der "Arbeitsgesellschaft" die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage, laut Diekmann, folgendermaßen dar:

"Das zentrale Problem aber bliebe bestehen: Millionen Menschen die Teilhabe an einer weiterhin von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft zu ermöglichen, obwohl ihre Kenntnisse und Fertigkeiten veraltet sind - und gleichzeitig eine riesige Lücke von fehlenden Arbeitskräften zu decken, die für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Gesellschaft dringend gebraucht werden (der wiederum Voraussetzung für ein Grundeinkommen ist). Dazu braucht es passende Weiterbildung und Qualifizierung in jedem Lebensalter, und zwar so, dass die Menschen "mitkommen" können und wollen."

Ja, aber auf welcher Basis (siehe hier)? Dass auch zukünftig die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen wichtig sein wird, steht nicht in Frage. Umerziehung gegen den Willen derer, die sich für andere Aufgaben entscheiden, kann wohl kein Mittel sein (siehe hier), um "Arbeitskräfte" zu gewinnen oder etwa doch? Das ominöse Wort von der "Teilhabe" blendet aus, dass die Teilnahme in vielerlei Hinsicht erfolgen kann und Erwerbstätigkeit schon heute nur eine davon ist, wenngleich eine normativ herausgehobene. Diekmann übersieht völlig die Leistung, die jenseits von Erwerbsarbeit erbracht wird. Angesichts der Differenziertheit des Beitrags ist das erstaunlich (siehe hier und hier) und wird an folgender Stelle noch einmal deutlich:

"Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren, unausweichlichen Zukunftsproblem: der Demografie. Die deutsche Gesellschaft überaltert, vor allem wegen der stark steigenden Lebenserwartung. Dass seit Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren werden, verstärkt den Effekt noch. Vorausgesetzt Erwerbsarbeit wäre weiterhin unbedingt nötig für die wirtschaftliche Produktion, heißt das: Ein immer kleiner werdender produktiver Teil der Bevölkerung steht einem immer größer werdenden unproduktiven Teil gegenüber."

Was heißt "unproduktiv"? Hat der Autor sich schon einmal mit den notwendigen Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit befasst? Es ist absurd, die einen gegen die anderen auszuspielen, wenn beide gleichermaßen notwendig sind.

An nachstehender Äußerung wird dann deutlich, dass der Autor sich nicht eingehender mit dem BGE befasst hat oder anders gesagt: wie sehr wichtige Argumente für ein BGE unabhängig von Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung in der öffentlichen Debatte offenbar nicht genügend durchgedrungen sind:

"Das alles spricht keineswegs gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen - sondern eher dafür, dass das Nachdenken und der Streit darüber nötig sind, um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein. Aber es zeigt auch deutlich die Grenzen des Konzepts auf: Nur wenn die Arbeitsgesellschaft verschwindet, ist ein bedingungsloses Einkommen zugleich zwingend und Lösung der Probleme."

Weshalb denn das? Geht das BGE mit Arbeitsverbot einher oder bestreitet es die Bedeutung der Bereitstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen? Keineswegs. Es ist eine leider verbreitete Verirrung, das BGE nicht unabhängig von diesen Fragen zu betrachten. Seine Bedeutung bezieht es aus der Verbindung zu den Grundfesten der Demokratie, ganz gleich wie der Arbeitsmarkt sich entwickelt.

Auch an anderer Stelle bleibt der Autor auf halben Wege stecken, wenn er schreibt:

"Dieses Problem ließe sich noch relativ einfach und unbürokratisch beheben, indem das bedingungslose Grundeinkommen nach Wohnort gestaffelt wird - einige wenige Modelle sehen das auch vor. Doch was ist mit Kranken, die eine besondere Ernährung benötigen, mit Behinderten, mit Schwangeren, mit Alleinerziehenden? Für all diese - und noch weit mehr - Fälle sehen Hartz IV und Sozialhilfe Extra-Zahlungen vor.

Zu Beginn geht es um die Frage, ob ein BGE nicht nach Lebenshaltungskosten relativ zum Wohnort gestaffelt werden müsste. Diese Debatte ist nun keineswegs neu, sondern ein alter Hut. Zwei Antworten mit unterschiedlichen Folgen wurde bislang darauf gegeben, an Gewicht haben sie nichts eingebüßt:

1) Sieht man das BGE als einheitlichen Betrag vor, so ist es relativ zu den Lebenshaltungskosten in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich viel wert, das ist richtig. Allerdings darf nicht übersehen werden, wie stark die Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Miete z. B.) mit den Wanderungsbewegungen vom Land in Ballungsräume zu tun hat. Sie sind also Ausdruck dessen, den Arbeitsplätzen hinterherzuziehen. Ein BGE nun würde gerade in Frage stellen und die Möglichkeit schaffen, auf diese Wanderung zu verzichten, also dort zu verbleiben, wo zuvor aus Einkommensgründen eine Abwanderung nötig war. Das würde sich vermutlich auf die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen auswirken, es würde womöglich eine Entzerrung herbeiführen.

2) Damit ist deutlich, welchen Folgen eine Staffelung nach Lebenshaltungskosten mit sich brächte. Sie würde die Ballungsraumbildung, die Wanderung dorthin mindestens bestärken.

Vergessen werden sollte nicht, dass unter 1) Mehrpersonenhaushalte über soviele BGE verfügen, wie Personen im Haushalt leben. Ein einheitlicher Betrag wäre also wirkmächtig ohne Staffelung.

Diekmann folgert aus seiner ungenauen Diagnose, es werde weiterhin bedarfsgeprüfter Leistungen bedürfen, wenn das BGE nicht ausreiche, damit sei dann also ein System der Gängelung nötig, das doch gerade mit einem BGE beseitigt werden sollte. Hierbei übersieht er, das Bedarfsprüfung nicht gleich Bedarfsprüfung ist. Was heute als Gängelung wahrgenommen wird, ist nur vor dem Hintergrund eines normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit zu verstehen. Die Bedarfsprüfung geht also immer mit einer normativen Zwecksetzung einher, die Leistungsbezieher wieder aus dem Leistungsbezug herauszubefördern. Mit einem BGE ist das nicht mehr der Zweck der Leistung, von daher ändert sich die Bedarfsprüfung in ihrer gesamten Ausrichtung. Selbstverständlich wird es weiterhin relevant sein, welchen Anteil vorhandenen Vermögens jemand verbrauchen muss, bevor er bedarfsgeprüfte Leistungen in Anspruch nehmen kann, aber auch das erfolgte auf einer anderen normativen Basis. Für Mehrpersonenhaushalte stellt sich die Lage gänzlich anders dar, da für Kinder ein BGE genauso vorgesehen ist wie für Erwachsene. Damit ist auch Alleinerziehenden geholfen, sofern Kinder den vollen Betrag erhielten.

Wenn Diekmann dann schreibt:

"Das relativiert den Anspruch eines bedingungslosen Grundeinkommens, gleichzeitig wirklich vom Arbeitszwang zu befreien und dennoch voll teilhaben zu können. Wer darunter in etwa den Lebensstandard der unteren Mittelschicht inklusive einer bescheidenen jährlichen Urlaubsreise versteht, dürfte in vielen Fällen enttäuscht werden."

Die Frage ist, was ein BGE leisten können muss, damit am öffentlichen Leben teilgenommen werden kann. Auch hier aber ist das Beispiel wieder schief, denn geht es hier um alleinstehende Personen oder Mehrpersonenhaushalte?

"Aus dem gleichen Grund würde sich auch an der großen Einkommensungleichheit in Deutschland wenig ändern - und erst recht nicht bei der noch weitaus größeren Vermögensungleichheit."

Für diesen Punkt gilt, was ich direkt zuvor geschrieben habe. Ein BGE wäre nicht nur ein Geldbetrag, es ginge Verhandlungsmacht einher, die heute in der Weise nicht besteht, gerade für Familien nicht. Insofern wäre die Folge als zweistufig: Umverteilung durch BGE sowie Umverteilung durch Verhandlungsmacht. Diekmann redet etwaige Auswirkungen klein, wobei natürlich gilt: niemand muss verhandeln.

Mit dem abschließenden Passus betreten wir wieder Boden, der für ein BGE spricht:

"Viel spricht also dafür, dass die Gesellschaft auch mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vollkommen anders funktionieren würde. Das ist weder ein Argument für dessen Einführung noch ein Argument dagegen. Allein die Debatte darüber ist gewinnbringend, weil sie Schwachstellen und Widersprüche des bestehenden Sozialstaats offenlegt. Wer sich von einem bedingungslosen Grundeinkommen jedoch eine ebenso einfache wie gerechte Lösung für die großen Probleme der Gegenwart und der Zukunft erwartet, dürfte enttäuscht werden."

Ja, vollkommen anders würde sie tatsächlich nicht funktionieren, die "Gesellschaft". Sie würde allerdings einen großen Schritt tun, indem sie ins Zentrum der Sicherungssysteme nicht mehr die Erwerbstätigen stellte, sondern die Bürger. Diese Transformation ist angesichts des Selbstmissverständnisses, sich für eine Arbeitsgesellschaft zu halten, nicht zu unterschätzen, denn mit ihr würde ausdrücklich, was heute verdeckt bleibt: dass das Gemeinwesen als Gemeinschaft von Bürgern um seiner und um ihrer selbst willen existiert und nicht der Erwerbsleistung wegen.

Sascha Liebermann

20. November 2017

"...die dürften dann zuhause bleiben"...

...so leitet der Journalist der Süddeutschen Zeitung den Abschnitt eines Gesprächs mit Kardinal Reinhard Marx ein, der sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Voraus geht dieser Äußerung ein Passage, in der es um etwaige Folgen der Digitalisierung geht und um die These, dass diejenigen, die dann ihre Arbeitsplätze verlören und ein BGE bezögen, zuhause bleiben dürften. Darauf reagiert Marx mit der Prognose, dies sei das Ende der Demokratie, wenn es soweit komme. Doch die These des Journalisten ist genauso eine Verkürzung, wie die Reaktion von Marx einen erstaunen kann. Denn, nicht diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlören, könnten zuhause bleiben, im Prinzip könnten das alle - allerdings würde es dann bald kein BGE mehr geben. Alleine die Vorstellung davon, dass, nur weil jemand keinen Arbeitsplatz habe, er dann "zuhause" bleibe und dass offenbar "zuhause" nicht der Ort von Tätigkeit oder nur minderwertiger Tätigkeit sein kann, ist bemerkenswert.

Wie kommt ein Würdenträger der katholischen Kirche auf den Gedanken, das "Normalarbeitsverhältnis" seine eine Säule für "eine freie Gesellschaft"?

Eine freie Gesellschaft, die liberale Demokratie, lebt von einer liberalen Grundhaltung der Bürger als Träger des Gemeinwesens. Es bedarf also einer ebenso liberalen politischen Ordnung. Was hat das mit dem Normalarbeitsverhältnis zu tun? Direkt gar nichts, indirekt lediglich, dass eine politische Ordnung ihre Aufgaben natürlich auch finanzieren können muss. Möglich ist das nur, wenn es eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft gibt, nicht nur auf der Seite des Wirtschaftsgeschehens im engeren Sinne, sondern im Allgemeinen. Es bedarf ihrer in allen Lebensbereichen des Gemeinwesens. Letzteres - das mag für einen Würdenträger nicht überraschen - scheint für Kardinal Marx aber keine Rolle zu spielen, denn in dem kurzen Gespräch taucht das politische Gemeinwesen gar nicht auf. Die Familie wird als dasjenige gesehen, wofür der Mensch etwas von Wert schaffe, darüber hinaus offenbar nur in der "Gesellschaft", also in Erwerbsarbeit. Marx, so scheint es, ist gar nicht klar, auf welchem Fundament sich das erhebt, was er für so bedeutsam hält, und zwar auf dem Fundament politische Vergemeinschaftung. Auch wenn der Kardinal davon spricht, wie wichtig es sei, etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu schaffen, bleibt es auf Erwerbstätigkeit verengt. Als sei es gar nichts, dafür Sorge zu tragen, dass aus Kindern mündige Staatsbürger werden können. Der Beitrag derer, die im "Normalarbeitsverhältnis" den ganzen Tag nicht zuhause sind, leisten dazu einen geringen Beitrag, diejenigen, die dafür zuhause sind, den größten. Offenbar hat auch die katholische Kirche die Familie aus den Augen verloren.

Dass Theologen durchaus anders auf die Zusammenhänge blicken können, dafür siehe hier und hier.

Ein BGE würde, ganz anders als Marx behauptet, eben nicht das Ende der Demokratie bedeuten, sondern deutlich machen, wie sehr die Demokratie nicht von Erwerbstätigen leben, sondern von Bürgern. Ein BGE würde sie stärken und darüberhinaus all diejenigen einbeziehen in das BGE, die einen Status innehaben, der sie zu Bezugsberechtigten macht. Für die anderen blieben bedarfsgeprüfte Leistungen bis sie den für ein BGE nötigen Status erreicht hätten.

Sascha Liebermann

20. Juli 2017

"Die Lüge von der Leistungsgesellschaft" oder zur unauflösbaren Abhängigkeit aller von allen...

..darum geht es in einem Beitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau. Darin heißt es unter anderem:

"Aber selbst wenn man Produktivität als Maßstab für Leistung anerkennt, so scheitern Betriebe und Ökonomen doch notwendig an der Frage: Welchen Beitrag hat der Einzelne zum gesamten Umsatz des Unternehmens oder einer Branche geleistet? Welcher Teil der Erlöse ist dem Pförtner zuzurechnen, welcher Anteil der Sekretärin, welcher dem Verkaufsleiter? Diese Rechnung ist laut Horn ein Ding der Unmöglichkeit."

Diese Einsicht stellt nicht nur die Vorstellungs eines "Leistungslohnes" in Frage, der schon immer eine Fiktion war, sie greift noch weiter. Über Kaufmanns Ausführungen hinaus stellt sich die Abhängigkeit von anderen noch umfassender dar, als es im Wertschöpfungsprozess erscheint. Nicht nur ist eine Abhängigkeit in der Gegenwart unauflösbar, sie ist auch generationsübergreifend gegeben. Denn Infrastruktur, Wissen, politische Ordnungsgefüge usw. - all dies greift über die Gegenwart, in der die Leistungsmessung vollzogen werden soll, weit hinaus. Welcher Teil des "Erlöses", um die Formulierung aufzugreifen, kommt dem politischen Gemeinwesen zu, das die Bedingungen für verlässliches Wirtschaften bereitstellt, z. B. durch Rechtssicherheit, staatliches Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit? Welcher Teil gebührt den Bürgern, die diese Ordnung tragen? Welcher Anteil gebührt denen, die an der Schaffung dieser Voraussetzung mitgewirkt haben in der Vergangenheit? Welcher Anteil gebührt denjenigen (vor allem Familien), die Bildungsprozesse durch verlässliche und bedingungslose Hinwendung zu ihren Kindern ermöglicht und unterstützt, damit dem Gemeinwesen eine Zukunft und die Basis für Leistung gelegt haben? An diesen Fragen zeigt sich, wie sehr ein Verständnis von Leistung, das individuelle Leistungsbeträge bestimmen will, an der Realität vorbeigeht. Das heißt nun nicht, dass es auf den Einzelnen nicht ankommen, aber anders als individualistisch gedacht. Er steht immer auf den Schultern von anderen und ist selbst zugleich Schulter für die anderen. Nimmt man dies ernst, liegt es auf der Hand, ein Bedingungsloses Grundeinkommen als allgemeinen Anteil an dem gesamten Leistungsgefüge zu verstehen, zu dem es ebenso gehört, dass jeder in einem Gemeinwesen so dazugehört, wie er ist. Das Gemeinwesen ist die Ermöglichung und die Grenze der Selbstbestimmung.

Sascha Liebermann

18. April 2017

"Balsam für den sozialen Frieden"...

...so titelt der Deutschlandfunk in einem Beitrag von Alois Berger über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wieder einmal geht es vor allem um das BGE und Erwerbsarbeit, eine bedauerliche Verengung, aber immerhin ein recht ausführlicher Beitrag. Er macht allerdings auch deutlich, zu welch schiefen Diskussionen es kommen kann, wenn BGE und Erwerbstätigkeit in ein Bedingungsverhältnis gestellt werden, das erstere aus dem Mangel an letzterem hergeleitet wird. Andere Leistungsbeiträge fallen wie gewöhnlich unter den Tisch, so war es auch bei eine Veranstaltung der CDU in Wiesloch, an der ich vor kurzem teilgenommen habe. Trotz ausführlichen Hinweises im Eröffnungsvortrag von Götz W. Werner, dass wir von vielfältigen Leistungsformen leben und nicht nur von standardisierten Gütern und Dienstleistungen, wurden Hinwendung zum Menschen in Erziehung und Pflege in Privathaushalten keines Blickes gewürdigt.

Birger Priddat, Professor an der Universität Witten-Herdecke, wird folgendermaßen zitiert:

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist ja so formuliert, dass der Staat in seiner Organisation kleiner wird. Und das wäre ja etwas, was man ja auch will: Entbürokratisierung. Dieser Effekt würde tatsächlich eintreten, übrigens mit hoher Arbeitslosigkeit im öffentlichen Raum. Das muss man erst einmal mitdenken. Aber wenn man das Grundeinkommen will, dann denkt man ja, die Arbeitslosigkeit wird ja durch das Grundeinkommen kompensiert, dadurch, dass die Leute Geld kriegen, aber keine Arbeit mehr. Ob wir das aushalten? Gerade in Deutschland, einem Workaholic-Land? Wir sind ja sozial auf Arbeit trainiert. Der Sinn des Lebens besteht ja wesentlich für breite Schichten darin, zu arbeiten."

Würde Priddat denn die vermutete "Arbeitslosigkeit", die er hier anspricht, etwa deswegen vermeiden wollen, damit "wir" das nicht aushalten müssen? Wäre das nicht so etwas wie Beschäftigungstherapie im großen Stil ohne sachlichen Grund, nur der Sozialtherapie wegen? Ein sonderbarer Vorbehalt, denn dieser müsste ja schon heute für größere Entlassungsvorgänge ebenso gelten. Außerdem ist es eine gewagte Annahme zu meinen, mit den Freiräumen, die ein BGE schüfe, könnten "wir" nicht umgehen, worauf der Einwand ja hinausläuft. Ob das der Fall wäre, sollte doch den Bürger überlassen werden. Wenn sie den Eindruck hätten, damit nicht umgehen zu können, würden sie eben für Beschäftigungstherapie plädieren. Nun, dann wäre das eben so, aber auf Basis eines BGE könnten diejenigen, die eine solche nicht wollen, etwas Sinnvolles anstellen.

Und wenn der Sinn "für breite Schichten" darin bestünde, zu arbeiten, dann würde entweder ein BGE gar nicht erst eingeführt oder es würde darüber nachgedacht, ob unser Arbeitsbegriff unseren Lebensrealitäten entspricht.

Auch Anke Hassel, Direktorin des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, wird zitiert:

"Das ist das süße Gift, also die Wahl, vor die sie gestellt werden: Die unmittelbare Gratifikation jetzt über ein bedingungsloses Grundeinkommen, oder eine langfristige Investition in Bildung. Und da befürchte ich einfach, dass es einen erheblichen Teil von jungen Menschen gibt, die dann sagen, na ja, der eine Weg ist doch einfacher als der andere."

Da ich diese Haltung ausführlich kommentiert habe an anderer Stelle, verweise ich der Abkürzung halber darauf, siehe hier.

Ein Sozialarbeiter wird mit der Äußerung zitiert, dass Arbeit, also wohl Erwerbsarbeit, für die Integration von Migranten "in die Gesellschaft" unerlässlich sei. Deswegen, so kann der Leser schließen, sei ein BGE nicht der richtige Weg. Ist denn die Einschätzung zutreffend bezüglich der integrativen Bedeutung von Erwerbsarbeit? Erwerbsarbeit zeichnet sich ja gerade dadurch aus, Personen nur daran zu beurteilen, ob die mit einer Stelle verbundenen Aufgaben bewältigen können oder nicht. Sie werden also nicht als Menschen um ihrer selbst willen angestellt, sondern als Leistungserbringer. Erbringen sie diese Leistung nicht, dienen sie dem Zweck eines Unternehmens nicht und werden entlassen. Das ist für diesen Zusammenhang notwendig und gerade das Moderne am heutigen Erwerbsleben. Wie kann auf diese Weise eine Person integriert werden, wenn sie nicht um ihrer selbst willen zählt? Die Illusion, dass diese der Fall sei, ist so lange aufrechtzuerhalten, solange Erwerbslosigkeit die Ausnahme oder ein Randphänomen bleibt. Der tatsächliche Zusammenhang wird aber bloß verschleiert. Tatsächliche Integration einer Person als ganzer, um ihrer selbst und um eines Gemeinwesens willen, kann nur durch Aufnahme in ein Gemeinwesen erreicht werden, also durch Einbürgerung oder zumindest eine Würdigung, die die Person nicht am Leistungsbeitrag misst. Genau das kann ein BGE leisten, dazu muss aber die hier eingeführte Differenzierung vorgenommen werden, um das Problem abzustecken, vor dem wir stehen. Die Verklärung von Erwerbstätigkeit hilft da nicht weiter.

Kurz darauf wird derselbe Sozialarbeiter hiermit zitiert:

"Für viele ist es jetzt auch schon, gerade mit der Grundversorgung über Hartz IV oder Kindergeld, ja, ist die Motivation sehr gering zu arbeiten. Ich glaube, wenn da noch ein Grundeinkommen dazukommt, ich glaube, dann würde das eher hinderlich sein als förderlich."

Naja, das ist nun ein typisches Vorurteil. Ein BGE hebt ja gerade den stigmatisierenden Charakter heutiger Leistungen auf, das ist die eine Seite, die andere ist, dass die Motivation, etwas beizutragen nach hier schon öfter zitierten Untersuchungen mit den Lohnersatz- oder Transferleistungen in keinem direkten Zusammenhang steht. Der Sozialarbeiter "glaubt" nur, dass es so sei. Andere Erklärungen für das von ihm beobachtete Phänomen werden gar nicht erwogen.

Dass die Digitalisierung doch nicht so schlimme Folgen haben werde, wie manche meinen, bekunden Experten in diesem Beitrag ebenso, wie andere Experten diese Folgen auf uns zukommen sehen. Kann sein, kann nicht sein, nur aber weil die einen übertreiben mögen, ist das kein Grund, dass die anderen verharmlosen.

Sascha Liebermann

3. März 2017

Grundeinkommen, bedingungslos - was bedeutet das?

Wir erhalten immer wieder einmal Anfragen zu Aspekten der Grundeinkommensdiskussion, die offenbar für Verwirrung sorgen oder zumindest missverständlich sind. Jüngst ging es dabei um die genaue Bedeutung des Adjektivs "bedingungslos". Angesichts seiner Unterbestimmtheit beißen sich manche Kritiker gerade daran fest, um gegen das BGE zu wettern, statt wohlwollend an einer Klärung mitzuwirken.

Das Attribut bedingungslos ist nicht frei von Missverständlichkeiten, denn es ist unterbestimmt. Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen Diskussion werden deswegen noch andere Attribute gebraucht, wie z. B. „universal“, garantiert, allgemein. Sie sind jedoch nicht weniger missverständlich, denn sie könnten gleichermaßen zur Beschreibung von Hartz IV verwendet werden, auf das immerhin ein Rechtsanspruch besteht. Vereindeutigen lässt sich diese Unklarheit des Adjektivs "bedingungslos" nur, wenn man sich vor Augen führt, worum es beim BGE geht und weshalb in der deutschen Diskussion das Attribut „bedingungslos“ eine so große Rolle spielt. Der ganze Vorschlag eines BGE richtet sich zuallererst gegen die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Regelung, Ansprüche durch Erwerbsarbeit erworben haben zu müssen, damit eine Einkommenssicherung (ALG I und Rente) gewährt wird. Diese Bedeutung der Bedingungslosigkeit ist ziemlich klar und findet sich ebenso beim Basic Income Earth Network, ohne dass dort von Bedingungslosigkeit die Rede ist.

Wird Bedürftigkeit bzw. Anspruchserwerb durch Beiträge als Kriterium für die basale Existenzsicherung hingegen aufgegeben, dann hat das Folgen für die bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die oberhalb eines BGE in Zukunft weiterhin bestehen sollen. Denn im Zentrum steht nun nicht mehr die Bedürftigkeit auf Grund des Ausfalls von Erwerbseinkommen bzw. von Erwerbsunfähigkeit, sondern die Bedürftigkeit aufgrund besonderer Lebenslagen, ohne dass Erwerbstätigkeit normativ Vorrang genösse. Erwerbstätigkeit als normatives Ziel stünde nicht mehr im Zentrum des Sozialstaats, sondern das Individuum. Damit änderte sich fast alles.

Dass die Bedingungslosigkeit selbst Bedingungen kennt (siehe meine Ausführungen hier), ist selbstverständlich. Es sind dies aber nicht Gegenleistungsbedingungen wie in den heutigen Systemen sozialer Sicherung, sondern Bereitstellungsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es ein BGE geben kann. Das fängt schon damit an, dass ein Gemeinwesen die Bereitstellung durchsetzt und absichert. Dann muss es verteilbare Überschüsse geben, also ein bestimmter Wohlstand ist erforderlich. Wir können noch andere Bedingungen nennen, die in der Sache selbst liegen. Ein BGE wird, das ist als solches interessant, nur in den Staaten bzw. Kulturen auf Resonanz stoßen, die einen starken Begriff von Individualität und Gemeinschaft zugleich haben. Das erklärt, weshalb es bislang vor allem in westlichen Demokratien debattiert wird. Selbstbestimmung muss also schon zu den selbstverständlichen Werten gehören, damit ein BGE überhaupt für relevant erachtet wird. Weiterhin muss es eine Bezugsbedingung geben, die mit Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. dem Lebensmittelpunkt verbunden ist. Heute wird das über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus geregelt. Erstere ist unerlässlich, weil es einen Souverän, der über sich selbst bestimmt, nur geben kann, wenn zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen eines Gemeinwesens unterschieden wird. Staatsangehörige müssen das Gemeinwesen tragen, Entscheidungen verantworten und zur Aufrechterhaltung der politischen Ordnung beitragen. Nicht-Angehörige müssen all dies nur akzeptieren.

Dass zur Bereitstellung eines BGE Steuern notwendig sind, ist selbstverständlich, denn ohne Steuern können hoheitliche Aufgaben nicht erfüllt werden. Wenn nun in der Diskussion hier und dort behauptet wird, bedingungslos sei ein BGE nur, wenn es die Steuerlast nicht verändere insgesamt, dann ist das eine eigenwillige Ausdeutung der Bedingungslosigkeit. Sie ist ebenso eigenwillig wie die Haltung mancher Befürworter, ein "echtes" BGE davon abhängig zu machen, ob es mit Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung oder anderen Regelungen einhergeht.

Sascha Liebermann

7. September 2016

Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus - eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

"Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung." (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er - und das ist eine Unterstellung - behauptet, dass "meistens" Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

"Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend." (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann

13. Juli 2016

""80 Prozent der neuen Jobs entstehen im Niedriglohnsektor"...

...so Andy Stern in einem Interview für Die Zeit. Der ehemalige Präsident der US-amerikanischen Gewerkschaft Service Employees International Union hat sich wiederholt pro Grundeinkommen geäußert. Auch dieses Mal aber bleibt das Bedinungsloses Grundeinkommen - so ist es im Interview übersetzt, Stern sprach bislang meist von Basic Income - reaktiv, es ist Reaktion auf eine Entwicklung, die als Bedrohung daherkommt: Digitalisierung, Automatisierung, Rationalisierung. In diesen Passagen wird das deutlich:

"Stern: Es sind uralte Denkgewohnheiten, die dem [den BGE, SL] widersprechen. Stellen Sie sich vor, dass Trucks ohne Fahrer fahren dürfen – technisch ist das ja schon möglich. Wir sprechen hier nicht über Science-Fiction, sondern in wenigen Jahren wird das Truckfahren anschlussfrei wegfallen, also dreieinhalb Millionen Jobs in den USA. Hinzu kommen nahestehende Jobs, etwa eine Million Versicherungsmitarbeiter, ein bis zwei Millionen Reparaturwerkstätten, Tankstellen, Motels, Restaurants und so weiter. Ein Heer von Arbeitslosen – beim Wegfall von nur einem Beruf! So werden an vielen Stellen technische Lösungen schlagartig unzählige Menschen arbeitslos machen. Diese Einsicht ist schmerzhaft. Wo sollen auf die Schnelle Jobs für all diese Menschen herkommen? Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten."

Und auch hier:

"Stern: Ein Grundeinkommen hilft, dass jeder ein tragendes Standbein hat und sein Spielbein selbstständig entwickeln kann, auch wenn der Job weg ist. Wenn wir dieses Standbein nicht bedingungslos gewähren, verlieren unzählige Menschen in Zukunft völlig ihren Halt. Diese ökonomische Grundbasis sollten wir uns zugestehen. Dann kann das zentrale Credo der Arbeitsgesellschaft wieder fruchtbar sein, nämlich Arbeit als Möglichkeit zum sozialen Aufstieg. Allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, weil nicht mehr der Staat die Menschen in Arbeit bringt, sondern sie ökonomisch befreit, damit sie sich selbst verwirklichen können. Die meisten Erfindungen und Geschäftsideen scheitern heute, bevor sie versucht werden, aus Angst vor dem sozialen Abstieg."

Treffend wird beschrieben, inwiefern ein BGE hilfreich wäre, wenn diese Entwicklung einträte, es wird aber auf sie beschränkt. Es geht nur um Arbeit, Erwerbsarbeit, um genauer zu sein. Es geht um ökonomische Befreiung, wie er gegen Ende des zweiten Zitats sagt. Dass ein BGE vor allem dem Geist der Demokratie entspricht, ganz gleich welche Folgen die Digitalisierung hat, dass ein BGE dem gerecht würde, was schon heute für das Zusammenleben in Demokratien unerlässlich ist: Vertrauen in das Individuum und zugleich Loyalität zum Gemeinwesen - davon kein Wort. Damit bleibt das BGE eine Reparaturmaßnahme und erhält keine davon eigenständige Begründung (siehe auch hier und zur Bedeutung von Feldexperimenten hier).

Sascha Liebermann

20. Mai 2016

"Würde der Arbeit" oder Markt-Paternalismus?

Diesen Alternativtitel verdient die Kolumne von Michael Hermann im tagesanzeiger. Während er früher, nach seinem Studium noch vom Bedingungslosen Grundeinkommen angetan gewesen sei, sehe er dies heute anders. Weshalb?

Er schreibt:

"Anders als Ende Studium bin ich heute vom Gegenteil überzeugt. Wahre Kreativität beruht auch in der Möglichkeit des Scheiterns. Sie erblüht am vollsten, wenn Netz und doppelter Boden weggeräumt sind. Der Mäzen hat bei mir nie angeklopft, und das ist gut so. Erst dies liess mich die Kraft entdecken, die aus Zeit- und Finanzierungsdruck entstehen. Gäbe es keine Abgabetermine wie etwa für diese Kolumne hier – manches Blatt wäre weiss geblieben, mancher Gedanke nie gedacht und manche graue Stunde vertrödelt worden. Gelegentlich braucht es den sanften Stoss ins kalte Wasser."

Dem ersten Satz zu widersprechen wäre aberwitzig. Ein Leben ohne Scheitern gibt es nicht, denn Gelingen und Scheitern sind Geschwister im menschlichen Handeln. Der Mensch muss sich entscheiden, er steht stets vor Handlungsalternativen, so dass Gelingen und Scheitern immer nahe beieinander wohnen. Mit Scheitern ist hier wahrscheinlich, so verstehe ich es zumindest, nicht Scheitern im Sinne von Versagen gemeint, wie es uns im Alltag wertend begegnet. Scheitern im Sinne des schlichten Misslingens oder des Umstands, dass eine Entscheidung nicht die erwünschte Lösung erbracht hat.

Die dann von Hermann gezogene Schlussfolgerung allerdings ist gar nicht zwingend. Ein BGE würde das Scheitern gar nicht beiseite räumen oder aus der Welt schaffen, es würden den Raum des Scheiterns weiten, weil nun auch Handlungsalternativen in Betracht kämen, die nicht an Einkommenserzielung gebunden wären. Insofern handelt es sich um ein beinahe klassisches Missverständnis. Hermann verschmilzt zwei Dimensionen von Scheitern, die nicht zusammengehören: das Scheitern daran, Einkommen zu erzielen auf der einen, das Scheitern daran, etwas Sinnvolles zu tun, das Anerkennung findet, auf der anderen Seite. Das BGE würde, weil es das zweite vom ersten entbindet, den Raum des Scheiterns erweitern. Heute ist dieser eingeengt. Es würde aber zugleich die Gefahr des ersten Scheiterns mildern, dass existenzbedrohend werden kann, weil es Einkommensmangel hervorbringt. Hermanns Vereinseitigung führt ihn dann zu einer Verklärung der Kreativität aus Not und Druck. Wir könnten auch andersherum schließen: Welcher Unsinn wäre nicht entstanden, wenn es diese Not nicht gegeben hätte.

Die Verwirrung schreitet in der nächsten Passage voran:

"Dies gilt auch in ganz anderem Kontext. So zeigen Erkenntnisse aus der Entwicklungs­ökonomie, dass bedingungslos verteilte Entwicklungsgelder sich gern in Bier verflüchtigen und in Dinge wie DVD-Rekorder investiert werden. Fair verzinste Kredite dagegen werden viel eher für Zukunftsinvestitionen etwa im?(sic) eigenen Landwirtschaftsbetrieb verwendet."

Hier hätte man doch gerne Belege gehabt. Für Projekte zum Grundeinkommen wie in Namibia oder cash-grants wie in Indien gibt es diese Belege nicht. Siehe die folgenden Beiträge dazu in der New York Times, des MIT (Debunking the Stereotype of the Lazy
Welfare Recipient) sowie die Vorträge von Michael Faye und Guy Standing an der Future of Work-Konferenz. Zur Frage der Arbeitslosenfalle, siehe Georg Vobruba und Sonja Fehr.

Hermann fährt fort:

"Egal, wo wir uns auf der Welt befinden: Es ist das? (sic) Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, das schöpferische Kraft entfalten lässt. Es ist nicht nur besonders befriedigend, etwas zu schaffen, das Anerkennung bekommt. Oft ist es die Nachfrage, die zu Innovation anregt. Mit einem Grundeinkommen dagegen würden indirekt auch Tätigkeiten und Angebote subventioniert, die eigentlich einschlafen müssten, damit auf ihrem Boden Neues entsteht."

Dass Angebot und Nachfrage ein hilfreiches Prinzip ist, wo es um standardisierte Massengüter geht, steht außer Frage. Aber gerade Produkte, also Problemlösungen, die von weitreichender Bedeutung sind und zuerst nicht in ihrer Tragweite erkannt wurden, brauchen länger, sofern sie sich überhaupt diesem Prinzip zufolge durchsetzen. In anderen Bereichen funktioniert es gar nicht, z. B. im Bildungswesen, weil Forschung und Lehre zugrunde gingen, wenn sie sich an Angebot und Nachfrage orientieren müssten (siehe hierzu "Not macht erfinderisch - aber nicht in der Wissenschaft" von Thomas Loer). Die grundsätzliche Frag ist hier, nach welchem Maßstab entschieden werden soll, dass etwas "einschlafen müsste[n]"? Hermann behauptet hier einfach, dass das eine Prinzip die beste Lösung darstelle, das ist dogmatisch.

Und dann heißt es:

"Doch wie sieht es mit den vielen aus, die als Angestellte diese Freiräume nicht besitzen? Wie steht es um die, die innerlich gekündigt haben? Hier geht es um fehlende Anerkennung, um?(sic) Leerläufe und Willkür in hierarchischen Strukturen oder ganz einfach um unzumutbare Arbeitsbedingungen. Diese Herausforderungen lassen sich mit einem Geldregen nicht beheben. Unsere Gesellschaft muss sich nicht von der Logik des Erwerbseinkommens befreien, sie muss Organisationsstrukturen schaffen, welche die Arbeitnehmenden ermächtigen und ihnen ihre Würde zurückgeben."

"Unsere Gesellschaft muss"...hier wird nun der oben geschmähte Eingriff beschworen. Wer ist denn die Gesellschaft? Meint er auch Gesetze? Auch reduziert er die Unzufriedenheit mit einem Arbeitsplatz auf ein Anerkennungsdefizit. Es könnte auch schlicht die Sinnlosigkeit einer Aufgabe sein, die jemanden frustriert oder enttäuscht. Wenn er aber partout lieber etwas anders machen möchte, dafür aber kein Einkommen erhielte, ist sein Freiraum heute erheblich beschränkt. Das BGE, bei dem es nicht nur oder nicht einmal vor allem um Geld geht, würde genau das tun, ohne lenkend einzugreifen und dem Handeln eine Richtung zu geben. Auch geht es nicht um die Würde der "Arbeitnehmenden", es geht um die Würde der Bürger und derer die einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Das ist viel breiter.

Abschließend offenbart sich nochmals die Einseitigkeit:

"Bedingungslose elterliche Liebe und Fürsorge sind die Grundlage für die Entwicklung eines Kindes. Bildungsangebote, die für alle kostengünstig zugänglich sind, schaffen Freiräume für die Entwicklung Jugendlicher. Zur Würde des Erwachsenwerdens gehört jedoch der Moment, in dem man lernt, auf den eigenen Beinen zu stehen. Alle, die mit Kopf und Händen einen Lohn verdienen, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können, sind auf eine besondere und reife Weise frei."

Die Engführung auf Erwerbsarbeit ist erstaunlich angesichts dessen, dass er selbst auf das hinweist, was für ein Leben elementare Erfahrung darstellt: die Abhängigkeit von anderen: Zuerst sind es die Eltern und ihre bedingungslose Liebe, es ist aber auch das Gemeinwesen, das den Bürgern als Bürgern diese bedingungslose Anerkennung in der Demokratie gewährt; es ist die Loyalität der Bürger wiederum, von der das Gemeinwesen, aber auch jeder Einzelne abhängig ist und zuletzt das Vertrauen darein, dass andere sich einbringen wollen, dazu gehört auch, aber nicht nur Erwerbsarbeit.

Weiter:

"Arbeits­verhältnisse, die dies zulassen, müssen wir schaffen. Die Faszination für das bedingungslose Grundeinkommen hingegen lebt von der beinahe kindlichen Fantasie einer Rückkehr in eine unbeschwerte Welt der Fürsorge und Geborgenheit. Sie will das Gegenteil von Ermächtigung. Denn Ermächtigung bedeutet, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Sie will Entmündigung."

Wie kommt er darauf? Weshalb sollte das BGE die Verantwortung für das eigene Handeln nehmen? Wo Verantwortung auf Geldverdienen reduziert wird, muss mit der Einkommenssicherheit des BGE natürlich jegliche Verantwortung abhanden kommen. Doch ist das ein realistischer Blick auf die Lebensverhältnisse? Woher stammt die Verantwortung der Bürger, der Eltern, die für ihre "Leistung" kein Einkommen erhalten?

Wie stark der Markt-Paternalismus einer bevormundenden Erziehung gleichkommt, zeigt die Abschlusspassage:

"...Wenn Computer immer mehr Dinge immer besser machen als Menschen, dann droht uns ein Leben, das von der Kindheit über die Jugend direkt ins Rentenalter übergeht. Es droht eine Welt, in der es das Freiheitsgefühl, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, womöglich nicht mehr gibt. Die grosse Herausforderung ist nicht, bereits heute ein Grundeinkommen für diese Zeiten zu schaffen. Die Herausforderung ist, Strukturen zu schaffen, welche die Menschen heute und auch dann noch zu ermächtigen vermögen."

Wo ist das Problem? Wir haben die Strukturen in Gestalt der republikanischen Demokratie, sie ermächtigt die Bürger, weil sie die legitimatorische Quelle der Demokratie sind. Es ist eine Selbstermächtigung. Die Gegenwart ist viel weiter, als Hermann meint, doch wird sie unterschätzt. Es bedarf keiner Volkserziehung, um zum mündigen Bürger zu gelangen, es reicht, die Gegenwart ernst zu nehmen.

Sascha Liebermann

14. März 2015

"Die Spur der Troika"...

...ein Film, der anschaulich werden lässt, was es heißt, wenn politische Entscheidungen an abstrakten Modellen und nicht an den Folgen derselben für die Menschen in einem Gemeinwesen ausgerichtet werden.

22. August 2013

Grundeinkommen individualistisch? Ein Missverständnis

Thomas Straubhaar hat in einem Beitrag für Die Welt im vergangenen Mai, "Warum Grundeinkommen gut zu den Piraten passt", die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens durch die Piraten kommentiert. Darin findet sich die folgende Passage.

"...Das Grundeinkommen ist ein zutiefst individualistisches Konzept. Deshalb passt es so gut zu den Piraten. Weil das Grundeinkommen bedingungslos gewährt wird, verzichtet es auf jeglichen Paternalismus. Niemand macht Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebens- oder Familienformen fest. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt..."

"Individualistisch"? Zumindest ist diese Bezeichnung missverständlich, durch den "-ismus" wird das Individuum vom Gemeinwesen separiert, beinahe als stünden sie gegeneinander. Zwar richtet sich das BGE in der Tat ans Individuum, aber nicht zu Lasten des Gemeinwesens, vielmehr zu seiner Stärkung. Das  Individuum als Bürger existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, es wächst aus ihm hervor, aus Familie und politischem Solidarverband. Gemeinschaft ist Bedingung von Individuierung. Insofern sind beide notwendig aufeinander verwiesen, das eine ist nicht ohne das andere. Als Einkommen, das vom Solidarverband Gemeinwesen bereitgestellt wird, ist das BGE eben nicht nur auf das Individuum gerichtet, wie es in Wendungen wie "von der eigenen Hände Arbeit zu leben" zum Ausdruck kommt. Ein BGE anerkennt, dass dieses Individuum von der Unterstützung des Gemeinwesens abhängig ist, damit es sich für das Gemeinwesen entscheiden kann. Individuen gibt es nicht ohne Gemeinwesen und anders herum gilt das auch. Es geht um einen elementaren Zusammenhang.

Weiter heißt es im Beitrag von Thomas Straubhaar:

"...Die Höhe des Grundeinkommens festzulegen, ist eine politische Entscheidung. Dabei gilt ein äußerst einfacher ökonomischer Zusammenhang: Ein hohes Grundeinkommen bedingt hohe Steuersätze, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht tiefe Steuersätze. Hohes Grundeinkommen und hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, tiefes Grundeinkommen und tiefe Steuersätze verstärken den Anreiz zu arbeiten. Je höher der Anreiz zu arbeiten, um so einfacher wird das Grundeinkommen zu finanzieren sein, je geringer die Arbeitsanreize, um so weniger wird das Grundeinkommen finanzierbar sein..."

Das simplifizierte Anreiztheorem ist nicht in der Lage, Eigeninteresseverfolgung und Gemeinwohlbindung als Momente ein und derselben Handlungsmotivierung zu betrachten. Es reißt sie auseinander und setzt folgerichtig Egoismus auf die eine, Altruismus auf die andere Seite. Nicht Einkommenssicherheit, wie so oft, Steuerbelastung wird hier zum Beweggrund, nicht oder weniger zu arbeiten. Weshalb engagieren sich Menschen dann ehrenamtlich, wenn es sich doch nicht lohnt? Man könnte hier fragen, ob es überhaupt die Steuerbelastung ist, die für die Motivierung von Handeln eine Rolle spielt, ob nicht vielmehr die Steuerart zu betrachten wäre. Inwiefern trägt eine Steuer wie die Einkommensteuer, die nicht fragt, was mit Einkommen getan, wofür es eingesetzt wird (Investition oder Konsum), die sich einzig daraus rechtfertigt, vom verfügbaren Einkommen abzuschöpfen, inwiefern trägt sie zu einem bestimmten Gerechtigkeitsempfinden bei? Für ein Gemeinwesen ist es doch entscheidend, was Menschen tun, wie sie handeln und dass zwischen Bereitstellung von Leistungen und Verzehr ein Unterschied gemacht werden muss. Weshalb aber schon die Bereitstellungsphase besteuern, was die Einkommensteuer tut? Weshalb nicht erst den Verzehr und nur ihn besteuern? Die ganze Diskussion um Steuergerechtigkeit in Deutschland stellt diese Frage kaum. Der Blick richtet sich zu sehr auf das "Das", das Einkommen, und nicht auf das "Wozu", Leistungserstellung oder Verzehr. Damit wird gerade ein Phänomen bestärkt, was immer wieder beklagt wird, dass die Leute so sehr auf Geld, Geldverfügung, Geldhaben achten würden. Wer daran etwas ändern will, muss eine Diskussion über das Wie der Steuerabschöpfung führen.

"...Das Grundeinkommen ist nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute in Deutschland allen gewährt werden muss. Damit ist auch ein anderer Vorwurf entkräftet, nämlich dass auch Gutverdienende das Grundeinkommen erhalten. Sie "finanzieren" diesen Transfer schlicht durch die Bruttobesteuerung ihrer Einkommen. Im Gegenzug erhalten sie eine Entlastung durch das auch ihnen ausbezahlte Grundeinkommen. Im Endeffekt bleiben sie aber immer noch Steuerzahler. Somit gilt auch beim Grundeinkommen, dass wer besser verdient, netto immer noch mehr in die Staatskassen abführen muss, als jene, die weniger verdienen."

Diese Betrachtung ist insofern angemessen, als Steuerentlastung (über den Freibetrag) und Steuerschuld in einem definierten Zeitraum (z.B. in einem Jahr) ins Verhältnis gesetzt werden. In zweierlei Hinsicht allerdings ist diese Äußerung schief. Es ist das zu garantierende Existenzminimum, aus dem sich Transferleistungen auf der einen, Steuerfreibetrag auf der anderen Seite herleiten - nicht umgekehrt. Deswegen ist das BGE auch kein Steuerfreibetrag, wenngleich es technisch so betrachtet werden kann. Von der Seite der Rechtfertigung ist es eine Einkommensgarantie, die das Gemeinwesen seinen Bürgern bereitstellt, weil sie Bürger sind - es ist also eine Leistung, die sich daraus herleitet, dass das Gemeinwesen Zweck um seiner selbst willen ist und deswegen seine Angehörigen schützen muss. Straubhaar spricht hier interessanterweise nur von der Einkommensteuer, aus der "Gutverdienende" das Grundeinkommen finanzierten. Dabei fällt unter den Tisch, dass indirekte Steuern wie z.B. die Mehrwertsteuer etwa die Hälfte des Steueraufkommens ausmacht. Letztlich ist auch das noch ungenau, weil Ausgaben jeglicher Art eines Unternehmens, aus den Einnahmen bestritten werden müssen, deswegen die Ausgaben auch in den Preisen für Güter und Dienste landen müssen. Insofern ist die Einkommensbesteuerung nur formal relevant, praktisch wirksam wird sie in den Preisen.

Derselbe Thomas Straubhaar, der sich hier für ein Grundeinkommen ausspricht, feierte zugleich die vermeintlichen Erfolge der Hartz-Gesetze. Sonderbar.

Sascha Liebermann

1. September 2012

Leistung statt Status? - Überraschende Argumente eines einstigen BGE-Befürworters

Christoph Schlee, langjähriger Grundeinkommensbefürworter, schreibt in seinem Beitrag "Grundeinkommen, nicht bedingungslos" darüber, weshalb er heute ein Bedingungsloses Grundeinkommen doch nicht für eine so gute Idee hält. Mittlerweile gibt es auch Kommentare zum Beitrag.

Meine Kritik möchte ich auf die Maxime: Status statt Leistung (siehe auch hier) reduzieren, denn aus ihr lassen sich alle Argumente ableiten. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen rechtfertigt sich vor dem Hintergrund unserer politischen Ordnung. Es bringt zum Ausdruck, was ihre Grundlage heute schon ist: die bedingungslose Anerkennung des Souveräns, der Staatsbürger um ihrer selbst und der politischen Gemeinschaft willen. Ein Gemeinwesen muss sich, das gilt auch heute, darauf verlassen können, dass sich jeder seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäß einbringt, ohne aber bestimmen zu können, worin dieses Einbringen besteht. Wo nun notwendige Leistungen nicht erbracht werden, gibt es in einem demokratischen Gemeinwesen - auch das gilt für heute gleichermaßen - keinen anderen Weg, als darüber öffentlich zu diskutieren. Dass eine Bedarfsprüfung für Bedarfe oberhalb eines BGEs sich anders darstellte als heute, habe ich hier dargelegt. Jegliche Beschränkung eines Grundeinkommens auf spezifische Gruppen, auf Bedürftige (oder Arme) oder seine Fassung als Prämie für erbrachte Leistung verkehrt seinen Sinn. So würde es im heutigen Missstand verharren, in dem Erwerbstätige Vorrang vor Bürgern haben.

Sascha Liebermann

3. Juni 2012

Vorrang von Erwerbstätigkeit - Abwertung von Familie

In den letzten Wochen habe ich mehrere Beiträge dazu verfasst ("Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom", "Eltern als Störung", "Familienvergessen - auch in der Schweiz ein Phänomen"), welche Vorstellungen von Familie die öffentliche Debatte prägen und welche Konsequenzen damit für das Gemeinwesen verbunden sind. Grund dafür war unter anderem das Phänomen, dass wir es mit einer in sich gegenläufigen Entwicklung in der Diskussion über Familie zu tun haben. Auf der einen Seite wird Erwerbstätigkeit von Eltern mehr denn je gewünscht, durch das Elterngeld auch prämiert, während Eltern, die sich dafür entscheiden zuhause zu bleiben, nicht nur Nachteile in Kauf nehmen (z.B. für die Rente). Öffentlich gelten sie als hinterwäldlerisch, traditional, rückwärtsgewandt, emanzipationsvergessen usw. Es gilt als selbstverständlich, nicht länger als unbedingt nötig, auf die Rückkehr in den Beruf zu verzichten. Das ist auch an den gewünschten Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und -gärten abzulesen. Auf der anderen Seite wird aber nach wie vor Familie hochgehalten, ihre Bedeutung betont und ihre Förderung als wichtige Aufgabe herausgestellt. Dieses Bekenntnis zu Familie bleibt aber leer, wenn zugleich die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit verstärkt wird (da ist auch UNICEF keine Ausnahme). Denn was anderes als eine Verstärkung dieses Vorrangs ist es, wenn Eltern früher denn je zurück in Erwerbstätigkeit drängen?

Auffällig ist an der Diskussion über Kindertagesstätten, dass es in der Regel nur um die direkten Auswirkungen auf Kinder geht ( "Wie stressig sind Krippen für die Kinder?", "Wo bleiben die guten Krippen?"). Von den Folgen, die die Ausweitung der Betreuung auf das Familienleben, die Vorstellungen von Familie und das Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern hat, wird wenig bis gar nicht gesprochen.

Richtet man seinen Blick auf Famlie als Ganzes, fällt ein anderer Mangel besonders auf: der an frei verfügbarer, offen gestaltbarer Zeit, die in der Familie verbracht wird. Grund für diesen Mangel ist nicht selten die große Identifizierung mit beruflichem Erfolg und das Empfinden, nur durch Erwerbstätigkeit Anerkennung zu erfahren - das gilt heute für Väter wie Mütter. Dem entspricht die Politik der letzten Jahre, die dem Wandel Ausdruck verliehen hat, der schon länger vor sich geht und dessen Zeichen Familienvergessenheit ist. Was heißt das konkret? Schon das Hineinfinden in die Elternposition, in die Aufgabe der Elternschaft, vor wie nach der Geburt eines Kindes ist durch die Fixierung auf Erwerbstätigkeit erschwert. Denn, um sich auf die Eigendynamik von Familie einlassen zu können, brauch es auch Zeit, Offenheit für das Neue und Unbekannte. Eltern zu sein ist mit Umbrüchen und Verunsicherungen verbunden - der Volksmund weiß das. Für Kinder verantwortlich zu sein, so könnte man zuspitzen, ist keine Routine, sondern dauerhafte Krise. Sie zuzulassen und durchzustehen erfordert Aufmerksamkeit - und zwar eine, die möglichst wenig abgelenkt ist durch anderes. Je mehr Ablenkung durch berufliches Engagement, desto schwerer ist es, sich einzulassen. Die Familienpolitik und Sozialpolitik hat hier keine Verbesserungen, sie hat Verschärfungen herbeigeführt. Was allerorten beklagt wird, das Fehlen von Betreuungsplätzen für Kinder, ist keine Lösung für diese Herausforderung. Erfolgt dieser Ausbau ohne zugleich die Möglichkeiten dafür zu verbessern, für die Kinder zuhause zu bleiben, wird der Vorrang von Erwerbstätigkeit weiter verstärkt. In Abwandlung eines sozialwissenschaftlich gebräuchlichen Schlagworts könnte man von der Beschäftigungsfalle sprechen.

Alle Parteien unterstützen diese Entwicklung, manche stärker - wie die Grünen, die Linke und die SPD - auch die Befürworter des Betreuungsgeldes, bedenkt man den lächerlichen Betrag, um den es geht. Politiker halten es für progressiv nach kurzer Auszeit für den gerade geborenen Nachwuchs wieder in ihr Amt zurückzukehren (z.B. hier und hier), sie leben noch vor, wie wunderbar Familie und Beruf vereinbar sein sollen - und kehren nach einer Auszeit von wenigen Monaten in ihr Amt zurück. Dabei geht es in der Frage, wie wollen wir Familien unterstützen, um eine von großer Bedeutung mit langfristigen Folgen.

Nicht nur hat dies Auswirkungen in der Gegenwart, sie reichen weit in die Zukunft, sofern diese Entwicklung anhält. Anlässlich eines Vortrags zum Grundeinkommen kam ich kürzlich darauf zu sprechen, wie sich diese Entwicklung wohl auf die Vorstellungen von Familie bei Kindern auswirken wird, und zwar nicht nur bei denjenigen, die früh betreut werden (also unter 3 Jahren), sondern auf alle. Denn Ganztagsbetreuung im Kindergarten nimmt ebenfalls zu, Ganztagsschule wird als wichtiges Ziel gehandelt. Nicht nur verwaisen Nachbarschaften tagsüber, wenn Kinder fern ihres unmittelbaren Lebensumfeldes betreut werden. Die Betreuung erschwert es auch, dass Kinder sich ihren nachbarschaftlichen Lebensraum geduldig erschließen können. Solche Erfahrungen freien, unbeaufsichtigten Herumtollens und Erkundens der unmittelbaren Umgebung ermöglichen zugleich Erfahrungen von Selbständigkeit. Dafür bräuchte es keine Frühförderprogramme - aber den Freiraum und Eltern, die ihn wahrnehmen. Solche Erfahrungen finden nicht in einem institutionell abgesteckten Rahmen statt (wie bei Kindertagesstätten und Ganztagsschulen unter ständiger Beaufsichtigung). Noch weiter reichen allerdings die Folgen für die Vorstellung von Familie. Wenn Kinder, so meine These im Vortrag, mehr Zeit in Einrichtungen verbringen als zuhause, wenn sie also erheblich mehr Zeit mit Betreuungspersonen verbringen als mit den eigenen Eltern (was nach Lebensphasen sehr unterschiedliche Bedeutung hat), dann kommt das einer Entwertung von Familie gleich. Wir fördern also eine Vorstellung von Familie, in der für diese kein Platz mehr ist. Sie ist bloßes Anhängsel von Erwerbstätigkeit, gehört in die "Freizeit". Wenn Kinder diese Entwertungserfahrungen machen, wie werden sie zu Familie stehen? Wenn sich die Eltern die Zeit nicht mehr nehmen, nehmen wollen oder nehmen können, die für ein lebendiges Familienleben notwendig ist, wie wird Familie der Zukunft dann aussehen?

Eine Zuhörerin meldete sich ob meiner These verärgert bzw. empört zu Wort. Sie sei genau so aufgewachsen, wie ich es beschrieben habe und wolle es mit ihren Kindern genauso machen. Dann müsste es weiterhin Krippen geben usw. Ob das nicht durch ein Grundeinkommen gefährdet sei? Zum einen habe das eine mit dem anderen nichts zu tun, es hänge schlicht vom politischen Willen ab - entgegnete ich. Zum anderen aber wäre es fahrlässig für ein Gemeinwesen, diese Entwertung von Familie zu betreiben. Es gehe nicht um Diffamierung und Anklage, sondern um die Vorstellung von Familie, die wir als Gemeinwesen haben und fördern wollen. Gibt man ihr keinen Raum und schützt sie in ihrer Eigendynamik nicht, dann kann Familie nicht das sein, was sie im innersten auszeichnet. Wir müssen uns offen fragen, was die Folgen dieses Vorrangs von Erwerbstätigkeit sind. Es hat etwas Heuchlerisches, sich auf der einen Seite über mangelnde Solidarität, fehlenden gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Zerfall des Gemeinwesens usw. zu beklagen, wenn auf der anderen Seite nichts dafür getan wird, die Orte zu stärken, an denen Gemeinschaftsleben bedingungslos praktiziert werden kann: Familie - und bürgerschaftliches Gemeinwesen als Zwecke um ihrer selbst willen.

Das Bedingungslose Grundeinkommen würde zwar Eltern nicht mehr in eine bestimmte Richtung dirigieren, trotzdem enthöbe uns das nicht der Frage, welches Handeln wir ausdrücklich fördern wollen. Immerhin böte ein ausreichend hohes BGE auch die Möglichkeit, Betreuungsplätze privat zu organisieren, sofern es keine öffentlichen Betreuungsplätze gäbe. Diese Diskussion zeigte sehr deutlich, dass mit einem BGE keineswegs alle Fragen - was auch kaum ein seriöser Befürworter behauptet - beantwortet wären. Es wirft andere Fragen auf und stellt unsere heutigen Antworten in Frage z.B. die nach dem Ausbau von Ganztagsbetreuung. Das scheint mir eine mächtige Seite des BGE zu sein, Selbstverständliches auf einfache Weise zu hinterfragen und dadurch andere, gangbare Wege aufscheinen zu lassen, die wir heute für verschlossen halten. Dadurch verunsichert der Vorschlag eines BGE erheblich, bringt Vertrautes ins Wanken - und lässt dadurch Neues oder noch nicht Wahrgenommenes aufscheinen.

Sascha Liebermann


Nachtrag 4. Juni: Wenig überraschend hat die gestrige Sendung bei Günther Jauch zu diesem Thema (auch auf Youtube verfügbar) die Fragen nicht aufgegriffen, die aufgegriffen werden müssten. Auch Kommentare zur Sendung erweisen sich da als wenig besser, z.B. in der Süddeutschen Zeitung oder der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

19. Mai 2012

Wer hat was vom Grundeinkommen?

In der jüngsten Sendung von Markus Lanz (ZDF, 17.5.) war der politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, zu Gast. Lanz setzte damit fort, was im letzten Jahr nach den ersten Erfolgen der Piratenpartei zu beobachten war - Vertreter der Piratenpartei waren immer wieder zu Gast. Dieses Mal allerdings wurde dem Bedingungslosen Grundeinkommen mehr Raum gegeben als zuvor. So konnten die Chancen, die ein BGE bietet, besser aufgezeigt werden, auch wenn es im Fernsehen aufgrund der knappen Zeit schwierig bleibt, die Idee darzulegen, denn nicht nur der Moderator fragt und fällt ins Wort, die anderen Gäste schalten sich ebenfalls ein. Johannes Ponader hat es dennoch gut hinbekommen, einen Einblick zu geben. Er eröffnete seine Darlegung mit einer grundsätzlichen Frage, auf die das BGE antwortet: "Was habe ich für ein Bild von der Gesellschaft" - oder anders formuliert: Wie wollen wir zusammen leben? Er stellte dann heraus, wie wichtig es sei, Entscheidungsfreiräume des Einzelnen zu stärken; auch anders Aspekte wurden angesprochen z.B. die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

An einer Stelle konnte man stutzen, sie findet sich ziemlich zu Beginn der Erörterungen (ca. ab Minute 21 oder bei Youtube). Ponader erläuterte, wie sich das BGE für Geringverdiener auswirkt und sagte dann: "Die, die wirklich mehr haben [durch ein BGE, SL] als heute, das sind die, die heute durch ihre Arbeit auch nicht mehr verdienen als jemand der Sozialleistungen bekommt". Konsens bestand darin, dass der, der arbeitet, mehr haben soll als der, der nicht arbeitet (dazu weiter unten). Aber stimmt das denn, haben nur sogenannte Geringverdiener wirklich mehr durch ein Grundeinkommen und die anderen, gut Verdienenden, nicht?

Betrachtet man die Auswirkungen eines BGE rein rechnerisch, also nur von der Seite her, welches Einkommen einer Person nach Einführung des BGE und nach Abzug etwaiger Steuern zum Verbrauch zur Verfügung steht, dann mag sich für diejenigen, die gut verdienen, nichts ändern. Systematisch betrachtet hingegen (siehe auch "Rechnerisch oder systematisch?") ändert sich alles. Selbst wenn das zum Verbrauch verfügbare Einkommen in derselben Höhe wie vor Einführung des BGE bestehen bleibt, so setzt es sich doch anders zusammen. Das Fundament, den Boden, auf dem der Einzelne fest steht, bildet das BGE - als Leistung der Bürgergemeinschaft an sich selbst. Es ist Ausdruck einer Solidarität, in deren Zentrum nicht Bedürftigkeit und Hilfe stehen, wie heute, sondern die Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, kein Gehalt, kein Lohn und keine kompensatorische Leistung.
Es ist nicht mit Anspruchserwerb und Beitragsfinanzierung verknüpft, es stellt eine aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierte Leistung dar. Es ermöglicht, verlangt aber nicht. In der Diskussion, auch von Befürwortern, wird diese systematische Veränderung häufig unterschätzt, eine Veränderung, die Folgen für alle hat, nicht nur für die Geringverdiener. Allzuschnell wird davon gesprochen, Wohlhabende bräuchten es doch nicht, für sie sei ein BGE "Peanuts". Schon ist die Bedürftigkeit als Kriterium wieder da, die man doch hinter sich lassen will. Auch wird ihnen flugs unterstellt, dem Gemeinwesen ja gar nicht, den Privatinteressen ausschließlich, zumindest aber vorrangig dienen zu wollen. Da wirken Feindbilder fort. Mancher Befürworter ist womöglich selbst noch einer Vorstellung verhaftet, die Solidarität, Wohlstand und Lebensqualität in verfügbarem Einkommen bemisst und sonst in nichts. 

Es ist genau dieser Unterschied, der Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen, der den Unterschied ums Ganze macht, der auch BGE und Negative Einkommensteuer voneinander trennt, nicht graduell, sondern systematisch. Nur ein BGE stellt heraus, dass die Existenz des Gemeinwesens und seiner Bürger Selbstzweck ist, dass alle im selben Boot sitzen, jeder von jedem abhängig ist, insofern alle auf die Bereitschaft aller vertrauen müssen, zum Wohle des Ganzen wirken zu wollen. Daran führt kein Weg vorbei.

Sascha Liebermann

20. März 2012

Wie ein Grundeinkommen wider Willen verhindern? - Zu einer Aktion von "attac Bonn"


Schon vor einiger Zeit (2009) stellte Attac Bonn einen symbolischen 1000 Euro-Schein her, um für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu werben.

Auf der Rückseite des Scheins findet sich folgender Text:

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist Teil einer Strategie umfassender öffentlicher Daseinsvorsorge. Es umfasst drei Elemente:
1. eine Geldzahlung, die individuell, ohne Arbeitszwang oder sonstige Bedingungen in existenzsichernder Höhe an alle gezahlt werden soll, die hier leben,
2. den Erhalt und Ausbau der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung unter Heranziehung aller Einkommen und einer hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber, die perspektivisch auch das Grundeinkommen auszahlen soll,
3. für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlose öffentliche Infrastruktur, die nicht nur Bildung, öffentliche Betreuungs- und Hilfsangebote, Nahverkehr betrifft, sondern tendenziell auch Mobilität allgemein und Wohnen.
Es ist ein globales Projekt der Umverteilung, mit seiner Einführung muss im Süden begonnen werden. Es zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es Armut beseitigt, das materielle Überleben der Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit entkoppelt und die Abhängigkeit von Frauen vom „Familienernährer“ aufhebt, so dass alle, Frauen und Männer, die Freiheit haben „nein“ zu jeder Zumutung zu sagen, der sie sich nicht freiwillig stellen wollen."

Manches könnte zu den einzelnen Punkten gesagt werden, an denen auch Differenzen in der Grundeinkommensdiskussion sichtbar werden. Viel weitreichender ist aber das Demokratieverständis, das in den Ausführungen im letzten Absatz hervortritt. Selbstbestimmung wird über die Köpfe derer hinweg verstanden, deren Selbstbestimmung gerade Zweck eines BGE sein sollte. "Ein globales Projekt der Umverteilung" ins Auge zu fassen setzt auch eine globale Legitimierung dieses Projekts voraus. Wessen Projekt aber ist es, um das es hier gehen soll?

Wo es keine globale Rechtsgemeinschaft und keinen globalen, demokratisch legitimierten Souverän gibt, kann es auch kein demokratisch legitimiertes globales Projekt geben. Niemand kann also niemandem ein Mandat dafür erteilen, ein solches Projekt durchzuführen. Mit gutem Grund sind selbst die Mandate der UN begrenzt. Alle existierenden supra- wie transnationalen Institutionen (UNO, IWF usw.) sind in ihrer Legitimierung von den Nationalstaaten als souveränen politischen Gemeinschaften abhängig - wie gerade die Erfahrungen der jüngsten Gegenwart vor Augen geführt haben (Libyen, Syrien usw.). Manche mögen das beklagen, weil sie sich eine Weltgemeinschaft herbeiwünschen. Daran ist nichts zu kritisieren, herbeiwünschen kann man sie, es mag sie auch eines Tages geben, wenngleich ich das für unwahrscheinlich halte. Solange es sie aber nicht gibt, unterläuft eine solche Strategie der globalen Einführung die bestehenden demokratisch legitimierten Gemeinwesen. Sie vollzieht, worüber wir uns zurecht beklagen, wenn es um die Europäische Union geht: über die Bürger allzuleicht hinwegzusehen. Wer darüber hinweggeht, dass es nach wie vor keine legitime Instanz der Interessenvertretung jenseits von Nationalstaaten gibt, stärkt nicht den Souverän, er schwächt ihn. Was progressiv klingt, weil global gedacht, unterminiert die Souveränität politischer Gemeinschaften.

Attac unterstellt ein Wir, das als verfasstes Gemeinwesen nicht existiert, und weil es nicht existiert, wirft das ein bezeichnendes Licht: Attac spricht offenbar für die anderen, vereinahmt diese und erlegt ihnen ein politisches Ziel auf. Von Souveränität kann keine Rede sein, demokratisch geht es hier schon gar nicht zu, und die Interessen von Bürgern anderer Länder werden schlicht ignoriert. Ob ein BGE gewollt ist, können wir nicht wissen, solange die Bürger sich nicht dafür ausgesprochen haben. Schon gar nicht ist es unsere Angelegenheit, in einem anderen Land etwas durchzusetzen. Was hier als progressiv und emanzpatorisch daherkommt, ist - gemessen an den Prinzipien der Demokratie - undemokratisch und bevormundend.

Es scheint kein Zufall zu sein, dass in dem Text weder von Bürgern als Staatsbürgern noch von einem Gemeinwesen die Rede ist. Demokratische Legitimierung und Volkssouveränität scheinen den Verfassern nichts zu bedeuten, das ist erschreckend. Wäre es anders, hätte ein derart bevormundender Text nicht geschrieben werden können. Ähnlich wie Forderungen danach, vor der Einführung eines BGE müsse zuerst das "System" geändert oder etwa Menschen zum Umgang mit Freiheit befähigt werden, ist die Forderung, zuerst im Süden zu beginnen, eine gute Strategie, das BGE zu verhindern, zumindest aber den Weg dorthin zu erschweren. Man tut gut daran, sich genau anzuschauen, was Befürworter eines BGE wollen. Selbst aus einem auf die Stärkung der Bürger und der Demokratie zielenden Vorschlag (wie wir ihn vertreten), kann so ein Instrument der Entmündigung werden.

Sascha Liebermann


Siehe auch "Grundeinkommen - national, global, egal?" (Gespräche über morgen) und "Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse"

6. Mai 2011

Deutschland, eine Arbeitsgesellschaft oder eine Bürgergemeinschaft?

"Der Arbeit ihren Wert geben" (Quellen: SPD, FAZ), unter diesem Titel veröffentlichten der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und der DGB-Vorsitzende Michael Sommer ihren Beitrag zum Tag der Arbeit am 1. Mai.

Nun, was gibt es zu berichten? Nichts Überraschendes, werden in dem Beitrag die geläufigen Loblieder gesungen und der Wert der Arbeit beschworen. Aber welcher? Auf die Antwort muss der Leser nicht lange warten, selbstverständlich dreht sich alles um Erwerbsarbeit. Ebenso wenig überraschend ist die Behauptung, das Gemeinwesen als Gemeinwesen bilde sich an und durch Erwerbsarbeit:

"Uns droht das Bewusstsein verloren zu gehen, dass es der Wert der Erwerbsarbeit ist, der Zusammenhalt und Wohlstand begründet. Der Tag der Arbeit Anlass genug, diesen Aspekt verstärkt in den Mittelpunkt der notwendigen Debatte über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft zu rücken."

Mit der Zuspitzung darauf, das in Rede stehende Gemeinwesen als "Arbeitsgesellschaft" zu bezeichnen, ist an dem Beitrag nichts mehr zu retten. Keine Rede von der bedingungslosen Verleihung der Bürgerrechte, der Volkssouveränität und all dem Engagement, das ohne Orientierung an Einkommenserzielung erfolgt. Keine Rede davon, dass es gerade nicht die Erwerbsarbeit ist, also die Leistung für Gegenleistung, die ein Gemeinwesen zusammenhält, sondern die bedingungslose Bereitschaft sich zum Wohle des Ganzen einzubringen, damit es sich erhalten kann, weil es einen eigenen Wert hat. Bürgerrechte sind eben keine Erwerbstätigenrechte - doch ein solcher Gedanke scheint den Verfassern des Beitrags noch nie durch den Kopf gegangen zu sein.

Man mag hier einwenden, am Tag der Arbeit sei gerade die Feier der Erwerbsarbeit geboten. Genauso gut hätte man aber auch am Tag der Arbeit daran erinnern können, dass ein Gemeinwesen von bürgerschaftlicher Loyalität und Solidarität lebt, sie unerlässlich sind, während Erwerbsarbeit geben gar keine bürgerschaftlichen Verpflichtungen noch Rechte begründet.

Wer sich noch fragen sollte, weshalb wir uns in der politischen und öffentlichen Diskussion mit dem Gedanken des bedingungslosen Grundeinkommens so schwer tun, obgleich wir viele Elemente davon schon haben, sie nur auf eine andere Grundlage stellen müssten, der lese den Schlusssatz:

"Wer eine fortschrittliche Gesellschaft will, der muss den Wert des Menschen und den Wert seiner Arbeit wieder schätzen lernen. Denn Deutschland bleibt nur als Arbeitsgesellschaft zukunftsfähig."

Der Wert des Menschen und der Wert der Arbeit sind zwei vollkommen verschiedene Dinge, denn der Wert des Menschen ist ein Selbstzweck, er bemisst sich am Menschen selbst, der Wert der Arbeit hingegen liegt in ihrem Resultat, darin, wozu sie dienen soll. Wer das nicht unterscheiden kann - und das ist allzu verbreitet (siehe z.B. hier und hier) - versteht auch nicht, worum es beim bedingungslosen Grundeinkommen geht: um den Wert des Gemeinwesens und seiner Bürger als eigenständigem Bezugspunkt, einem Wert um seiner selbst willen.

Sascha Liebermann

9. Juli 2008

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.

Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab - wie alles andere auch.

Sascha Liebermann