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11. Mai 2024

Von Leistungsverständnis keine Spur - ...

...als sei es vollkommen egal, weshalb diese "5,7%" keine neue Stelle antreten. In Erwerbsarbeitsverhältnissen, wenn sie denn der Wertschöpfung dienen sollen, kommt es immer noch darauf an, dass jemand bereit und in der Lage ist, sich einer Aufgabe zu widmen. Wem das egal ist, der gibt Leistung auf (siehe auch hier)

Sascha Liebermann 

7. Dezember 2022

"Leistung müsse sich lohnen"

22. November 2022

Nicht auszumalen, wohin das führte

26. Oktober 2022

"Leistung muss sich lohnen!"

Was will uns die CSU damit sagen? Dass sie den Unterschied nicht verstanden hat, ihn nicht verstehen will oder verzweifelt ein Oppositionsthema sucht?

Bürgergeld (hier der Gesetzentwurf) bedeutet unter anderem:

- Bedürftigkeitsprüfung

- Kooperationsvereinbarung/-plan (wer dem nicht zustimmt, erhält offenbar keine Leistungen)

- Sanktionsbewehrung (gilt nach sechs Monaten)

- Arbeitsuche und Integration in Arbeitsmarkt ist das Ziel

- Erreichbarkeit für das zuständige Jobcenter mit Präsenzterminen usw.

Wo fehlt hier das "Fördern und Fordern", wenn es kein Bürgergeld gibt, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind? Vielleicht sollte umgekehrt gefragt werden, wie viel Leistung wir gerne entgegennehmen, ohne dafür irgendeine Absicherung bereitzustellen: "unbezahlte Arbeit". Diese Leistung "lohnt" sich immer, weil sie unverzichtbar ist, dem sich entwickelnden Leben den Weg zu bahnen hilft. Und die Quittung? Kein Einkommen. Lohnt sich das denn in der CSU Verständnis? Wer es ernst meint mit der "Leistung", kommt um ein BGE nicht herum, denn dann kann jede Leistung immer erbracht werden, wenn es für sinnvoll gehalten wird.

Sascha Liebermann


 

2. März 2022

Selbstbestimmung mit oder ohne Bedürftigkeit und Folgen des erwerbszentrierten Sozialstaats,...

...das charakterisiert die folgende Äußerung Stephan Strackes, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Ende einer Pressemitteilung:

"Das Versprechen unseres Sozialstaates besteht nicht in einem bedingungslosen Grundeinkommen. Vielmehr besteht das Versprechen unseres Sozialstaats darin, die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen und sie darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daran gilt es festzuhalten."

Zwar ist es richtig, wenn er sagt, dass der bestehende Sozialstaat zum Ziel hat "die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen", die Frage ist nur, woraus sich dieses Versprechen ergibt? Im Grundgesetz ist davon keine Rede, ebensowenig enthält es eine Erwerbsobliegenheit. Alle "Staatsgewalt" geht eben gerade nicht von den Erwerbstätigen aus, sie geht vom "Volke" (Art. 20 GG) aus und das Volk sind die Staatsbürger (Art. 116 GG). Das hierin enthaltene Souveränitätsprinzip würde also vielmehr einen Sozialstaat verlangen, der die vorbehaltlose Sicherung des Existenzminimums zum Ziel haben müsste, um die Entscheidungsfähigkeit der Bürger ebenso vorbehaltlos abzusichern. Von dort aus müsste alles weitere folgen. Das leistet der Sozialstaat heutiger Art jedoch nicht.

Strackes Deutung, ganz in Übereinstimmung mit dem erwerbszentrierten Sozialstaat heutiger Gestalt, vertritt ein sehr enges Verständnis von Selbstbestimmung. Wenn er das Versprechen formuliert, die "Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen", dann ist doch die Frage, ob Bedürftigkeit als solche überhaupt aufgehoben werden kann und ob diese Bedürftigkeit (siehe auch hier) Selbstbestimmung entgegensteht oder nicht vielmehr zu ihr dazugehört. Hieran ist gut zu erkennen, dass zweierlei Deutungen von Selbstbestimmung im Gegensatz zueinander stehen, die erwerbszentrierte, die in der Erwerbsteilnahme das Gebot schlechthin erkennt und die bürgerzentrierte, in der die Absicherung der Bürger als Bürger entscheidend ist. Letztere steht gar nicht im Widerspruch zum Menschenbild der Demokratie, sie folgt vielmehr aus ihr.

Die Widersprüche, in die Strackes Deutung führt, liegen auf der Hand. Wohin soll nun derjenige, der aus der Bedürftigkeit zu holen ist, geholt werden? Und wie? Woraus auch immer sich die Bedürftigkeit ergibt, wäre sie zuerst einmal anzuerkennen, weil die Person selbst, die Hilfe benötigt, anzuerkennen ist. Die Unterstützung sollte im besten Fall dabei helfen, auf diese Leistungen früher oder später nicht mehr angewiesen zu sein. Deuten wir das so, bewegen wir uns noch im Bedürftigkeitsverständnis der Sozialgesetzbücher, nicht aber in dem oben geschilderten, für die Demokratie unerlässlichen. Denn bei genauerer Betrachtung gibt es aus der grundlegenden Bedürftigkeit im Sinne eines Angewiesenseins auf die anderen gar keinen Ausweg, sie gehört zum Leben in einem Gemeinwesen dazu. So verbreitet Maximen der Selbstversorgung sind, so weltfremd sind sie doch, denn weder leben wir "von der eigenen Hände Arbeit", noch versorgen wir uns selbst, denn immer sind wir auf andere angewiesen, und das gilt von der Wiege bis zur Bahre. So sehr individuelle Selbstbestimmung wichtig ist für die Demokratie, so aberwitzig ist ihre Überhöhung zur Autarkie, als bräuchten wir andere nicht und niemals. Wenn das so ist, kann es nicht darum gehen, jemanden "aus der Bedürftigkeit zu holen", sondern diese Bedürftigkeit aller anzuerkennen und sie entsprechend so zu versorgen, dass sie ihre Selbstbestimmung leben können.

Sascha Liebermann

7. März 2018

CSU Widersprüchliches zum Bedingungslosen Grundeinkommen: Emmi Zeulner (CSU)



Ab Minute 11:09 geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen. Ein wegen der Widersprüchlichkeiten interessantes Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, an dem ganz gut abgelesen werden kann, weshalb eine beharrliche Diskussion über das BGE notwendig ist und weshalb es offenbar so schwer ist zu verstehen, was ein BGE leisten kann (siehe hier). Frau Zeulner spricht über etwaige Folgen der Digitalisierung, Sinnstiftung und Arbeit (ja, welche, und etwa um jeden Preis oder durch sozialen Arbeitsmarkt?!). Dass Sinnstiftung und Berufung nicht dorthin sich wendet, wo Maschinen Dinge besser können als Menschen und es unsinnig wäre, menschliche Arbeitskraft einzusetzen, nur, um Arbeit zu haben. Auf Thilo Jungs Frage zu nicht-bezahlter Arbeit, er spricht nur von Ehrenamt, wird auf den volkswirtschaftlichen Beitrag von Erwerbstätigkeit hingewiesen. So sieht es aus.

Sascha Liebermann

8. Februar 2018

Der Koalitionsvertrag - Wasser auf die Mühlen der Grundeinkommensdiskussion?

Auch wenn es nur ein Koalitionsvertrag ist, so setzt er doch erst einmal Wegmarken, an denen sich die BGE-Diskussion womöglich abarbeiten muss. Hier die auf der Website der CDU eingestellte Fassung.

21. November 2016

Belohnung von Komplettverweigerern oder Stärkung von Souveränität?

Nur weil das CSU-Twitter-Team das eine herausstellt, scheint das andere nicht ausgeschlossen zu sein, wenn auch keine offizielle Position. So verschickte die CSU über Twitter folgende Nachricht im Oktober:

...oder auch diese im November:


Siehe hierzu die angebrachten Kommentare zur Verunglimpfung unter dem Facebook-Beitrag.

In einer anderen Stellungnahme der CSU klingt das so:

"Die Grünen wollen Sanktionen bei Hartz IV abschaffen. Damit werden Komplett- Verweigerer belohnt. Das ist ungerecht für jeden, der tagtäglich hart arbeitet."

Am selben Tag sprach ich über das Bedingungslose Grundeinkommen in der CSU-Landesleitung in München auf Einladung eines Ortsverbandes. Es war eine ausnehmend sachliche und aufgeschlossene Diskussion mit etwa 100 Interessierten. Hier der Kurzbericht des Veranstalters:

 "Bedingungsloses Grundeinkommen - sozialistisches Wunschdenken oder sinnvoller Ansatz? Die Veranstaltung des OV Gern zum bedingungslosen Grundeinkommen fand am 14.11.2016 in der neuen CSU Landesleitung statt. Der Saal 1 war sehr gut gefüllt und der Resonanz der Teilnehmer nach zu urteilen, war die Veranstaltung ein großer Erfolg! Im Vortrag von Prof. Dr Sascha Liebermann wurde klar herausgearbeitet, dass das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen eigentlich ein vom Grundgesetz her garantiertes Bürgergeld darstellt, was mit Sozialismus nichts zu tun hat. Im Gegenteil. Es wurde gezeigt, dass die momentanen sozialrechtlichen Strukturen, allen voran die Hartz IV Gesetze, noch dem gedanklichen Bereich der ehemaligen DDR entstammen, wo man versuchte mit Zwang und Sanktion Menschen zur Arbeit zu bewegen. Den Erfolg dieser „Denke“ kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen." (Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier)

Wie in anderen Parteien, so ist auch die CSU vielstimmig, wenngleich das Interesse am BGE keine offizielle Position ist, aber in welcher Partei ist es das schon.

Sascha Liebermann

17. September 2014

CSU-Abgeordneter Stephan Stracke über "faule Grippel"

Stephan Stracke (MdB, CSU) spricht über den Zusammenhang von Arbeitsbereitschaft, soziale Hilfesysteme und "Eigenverantwortung", um dann darauf zu sprechen zu kommen, das all die Hilfe nichs nütze, wenn jemand ein "fauler Grippel" sei (Äußerung ab Minute 40). Nach einer Kritik durch Katja Kipping (MdB, Die Linke) erklärt er, was er damit sagen wollte (siehe hier). Auch mit Hilfe des Grimmschen Wörterbuchs konnten wir die Bedeutung von "fauler Grippel" nicht aufklären. Da bleibt vorerst nur die Darstellung des Abgeordneten, die ist eindeutig. Er spricht etwas aus, was im Zentrum der gegenwärtigen Sozialpolitik steht: "Faule" zu bekämpfen. Nicht zufällig fällt das Attribut "faul" immer wieder in diesem Zusammenhang. Das ist eine Erfahrung, die man auch in öffentlichen Veranstaltungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen kann. Faul ist, so scheint es, wer nicht erwerbstätig ist und anderes für ebenso wichtig oder wichtiger hält.

Lesen Sie auch den Kommentar dazu von Meike Büttner: "Treten’s zurugg, Stracke!"