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13. November 2024

Endlich, die CDU hat die Lösung,...

...wie es aufwärts gehen kann mit dem Bürgergeld. Es bedarf nur einer Überarbeitung der Leistungen und mehr Druck, dann wird das schon.

Man fragt sich bei solchen Stellungnahmen schon, ob jemand, der Herrn Frei beratend zur Seite steht, sich die Mühe gemacht hat, ihn auf die Datenlage und die entsprechenden Studien aufmerksam zu machen, die es dazu gibt. Darüber hinaus wäre zu fragen, ob er allen Ernstes der Auffassung ist, dass noch mehr Druck - es gibt ja schon erheblichen - wirklich hilfreich ist, um Wertschöpfung zu erreichen und Menschen zu ermöglichen, einen Weg zu finden, der zu ihnen passt, der auch trägt? Welches Bild von Mitarbeitern hat er denn, welche Vorstellungen davon, was die Grundlage für Leistung ist? 

Zur Personengruppe, die Thorsten frei anführt, gibt es folgenden Informationen an anderen Orten:

"Rund 1,7 Millionen sind arbeitslos und könnten prinzipiell arbeiten. Die meisten von ihnen haben jedoch keine ausreichende Ausbildung oder gesundheitliche Probleme, die eine Arbeitsaufnahme erschweren. Arbeitgeber scheuen oft das Risiko, diese Menschen einzustellen, und wenn doch, endet die Beschäftigung häufig schnell wieder." (Quelle 1 Quelle 2)

Wir kommt er dann zu seiner Behauptung? Auf Rückfragen geht er nicht weiter ein, bleibt wolkig und behauptet viel. Soll das eine an der Sache orientierte Debatte sein oder doch nur ein Beitrag im Wettbewerb darum, wie ich abstruse Überlegungen anderer überbieten kann?

Siehe auch unsere früheren Beiträge zu diesen Fragen hier.

Sascha Liebermann

1. April 2024

"Die Neue Grundsicherung"...

...der CDU liegt als Kurzbroschüre vor (siehe hier). Ich kommentiere manche Passage aus dem Beschluss vom 18. März. Dass es sich nicht um den großen Aufbruch handelt, der verkündet wurde, haben wir schon  kommentiert (siehe hier). Was gäbe es sonst noch dazu zu sagen?

"Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch etwas kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass Arbeit sinnstiftend ist und Teilhabe sowie Eigenständigkeit ermöglicht. Dafür braucht es einen starken aktivierenden Sozialstaat, der den Prinzipien von Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung folgt." (S. 1)

Der erste Teil ist eine Selbstverständlichkeit, sonst könnte die Demokratie gleich einpacken und die Unternehmen ebenso, es gäbe sie gar nicht. Der zweite Teil hingegen betont, was ohnehin schon der Fall ist und von den etablierten Parteien vertreten wird - der Vorrang von Erwerbstätigkeit ist hier schon erkennbar. Eigenständigkeit und Erwerbstätigkeit sind jedoch nicht dasselbe, es sei denn, man behauptete, Eigenständigkeit hinge von erzieltem Einkommen ab. Eigenständigkeit im Sinne der Mündigkeit und Verantwortungsfähigkeit ist jedoch eine davon unabhängige Dimension. Sie kann lediglich durch Einkommensmangel in ihrer Entfaltung eingeschränkt sein. Wenn Arbeit "sinnstiftend" ist, sie ihre Bedeutung aus sich heraus gewinnt, dann bedarf es keiner sanktionsbewährten Grundsicherung. Dafür braucht es eben keinen "starken Sozialstaat", sondern einen, der die Eigenständigkeit stärkt, aber nicht verengt auf Erwerbsteilnahme. Solidarität im Sinne dessen, dass die Eigenständigkeitszumutung der Demokratie von jedem zuerst einmal alleine zu tragen ist und der Sozialstaat ihn darin unterstützen muss, erfordert gerade keine Verengung auf Erwerbstätigkeit. Subsidiarität in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit Einkommenserzielung durch Erwerbsteilnahme. 

Dass die Bezeichnung "Bürgergeld" verwirrend ist, weil sie nahelegt, es stehe jedem Bürger ohne Wenn und Aber zu, ist durchaus zutreffend und wurde entsprechend schon früh gerade von BGE-Befürwortern kritisiert. Die CDU entdeckt hiermit Altbekanntes, trifft allerdings auch einen Punkt, obwohl sie an der Einführung ja selbst mitgewirkt hat.

"Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil. Sie alimentiert und lähmt damit Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität." (ebd.)

Zuerst einmal ist jede Sozialpolitik, die Einkommensunterstützungsleistungen vorsieht, alimentierend, insofern gibt es keine Sozialpolitik ohne dies. Gute lässt sich somit also nicht anhand dieses Kriteriums von schlechter Sozialpolitik unterscheiden. Alimentierung allerdings "lähmt" nicht, sofern sie den Alimentierten nicht in der Nutzung seiner Möglichkeiten einschränkt. Es ist jedoch gerade Charakteristikum bestehender Sozialpolitik à la Bürgergeld und derjenigen, die sich die CDU herbeiwünscht, die Leistungsbezieher in ihren Möglichkeiten zu beschränken. Wofür also plädiert die CDU hier, eine Rückkehr zu den Zeiten vor dem Bürgergeld kann damit kaum beabsichtigt sein.

Wer sind die Fleißigen und weshalb werden sie denjenigen gegenübergestellt, die alimentiert werden, die dann wohl die Faulen sein müssen? Wenn man sich die Kritik an bestehenden Leistungen anschaut, geht diese Kritik an der realen Lage doch eher vorbei - man erinnere sich nur an die evidenzlose Behauptung, das Bürgergeld lade zur "Arbeitsverweigerung" ein. Dass Sorgetätigkeiten ebenso erledigt werden müssen, wird ebenso übergangen und dass wir als Gemeinwesen davon leben, dass sie verantwortungsvoll übernommen werden. Weiter heißt es:

"Es ist nicht hinnehmbar, dass trotz dieses Arbeitskräftemangels die Zahl der Arbeitslosen wieder steigt. Wir wollen eine Rückkehr zu einem System des Förderns und Forderns, um den Menschen zu helfen, ihre Arbeitskraft in die Gesellschaft einzubringen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und ihren Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft zu bestreiten." (ebd.)

Was unterscheidet dies nun vom bestehenden System?

"Die große Mehrheit der Menschen in der Grundsicherung will arbeiten und versucht, das System zu verlassen. Diese Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, müssen wir besser unterstützen. Eine Minderheit, die sich nicht an die Regeln hält bzw. diese ausnutzt, bringt das gesamte System in Verruf."

Der erste Teil - geschenkt, das kann man immer besser machen, allerdings wird hier keine Silbe davon erwähnt, was es heißt, unter Sanktionsandrohung Leistungen zu erhalten. Insofern wird schöngefärbt. Der zweite Teil ist herbeigeredet, das "System" gerät in Verruf, weil aus einer Fliege ein Elephant gemacht wird (siehe hier). Man könnte sich auch genauso fragen, inwiefern diese Regeln denn sinnvoll sind und ob das Ziel, dem sie dienen sollen, das richtige ist. Nimmt man die Rede von der "Eigenständigkeit" oben ernst, ist das Ziel des bestehenden Systems eben gerade nicht Eigenständigkeit, sondern Einkommenserwerbs durch Erwerbstätigkeit.

"Vermitteln, vermitteln, vermitteln. 

Das Ziel muss die Vermittlung in Arbeit sein. Viele Menschen sind seit vielen Jahren auf die Grundsicherung angewiesen. Ihnen fehlt die passende Qualifikation, oder sie sind durch Krankheiten nur bedingt arbeitsfähig. Wir fordern, dass der Fokus der Jobcenter auf eine intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger gelegt wird, damit diese langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen."

Wer würde dagegen etwas einwenden wollen, denjenigen zu helfen, damit sie langfristig wieder ihr Leben in die eigenen Hände nehmen können, wenn sie dazu heute nicht in der Lage sind. Die Frage ist jedoch, welche Ziele sind hierbei realistisch und muss sich das in Erwerbsbeteiligung niederschlagen? Was über langjährige Leistungsbezieher bekannt ist, lässt die Aussicht auf eine langfristige berufliche Entwicklung schon als ambitioniertes Ziel erscheinen. Dazu braucht es aber keine Sanktionen, die nur bedrohend und stigmatisierend wirken. Doch genau davon ist im großen Entwurf zur "neuen Grundsicherung" keine Rede. Insofern führt auch die folgende Passage nicht weiter:

"Sanktionen als Mittel für Akzeptanz. Jeder hat die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen. Mit dem Aussetzen von Sanktionen hat die Ampel den Mitarbeitern der Jobcenter die Mittel genommen, diesen berechtigten Anspruch der Steuerzahler auch einzufordern. Deshalb wollen wir Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. Wir vertrauen darauf, dass die Jobcentermitarbeiter die Sanktionsmöglichkeiten verantwortungsvoll, individuell angemessen und verhältnismäßig nutzen. Für uns ist klar: Jeder, der arbeiten kann, sollte auch einer Arbeit nachgehen. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab („Totalverweigerer“), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten von Totalverweigerern leiden."

Hieran gäbe es Vieles zu kommentieren, so schief ist die Passage. Deutlich wird jedoch eines allzu sehr: es geht nicht um die Würde der Bürger als Bürger; es geht nicht um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, denn Erwerbstätigkeit ist kein Selbstzweck (oder doch?); Sorgetätigkeiten gibt es nicht, sie brauchen keine Zeit und keine Einkommensbasis; am Ende kommen wieder die "Totalverweigerer". Einfallslos, nicht weiterführend und eben gar nichts neu ist an diesem Vorschlag.

Sascha Liebermann

5. September 2023

"Ich habe weder das Wort 'Strafe' benutzt, noch habe ich das Wort 'faul' benutzt"...

...und dennoch ging es im Interview mit Jens Spahn (Deutschlandfunk, am 31. August) genau darum, welche Wirkungen dem Bürgergeld angesonnen werden. Die Wirkungen entstehen allerdings nur, wenn ein bestimmtes Menschenbild vorausgesetzt wird. Was hat Jens Spahn nun genau gesagt?

Zuerst fragt ihn die Interviewerin: "Herr Spahn, die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ist das falsche Signal. Das sind Ihre Worte, dicht gefolgt von Ihrer Forderung nach mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. Welches Menschenbild steckt denn hinter solchen Aussagen?". 

Darauf entgegnet er:

"Spahn: Dahinter steckt ein einfaches Menschenbild, ein einfaches Prinzip. Wer arbeiten kann, sollte arbeiten."

Wenn derjenige, der kann, das auch "sollte", wird eine Handlungsmöglichkeit zum Gebot erhoben. Zugleich besteht die Gefahr der Abweichung davon, dass er nicht tut, was er tun sollte. Wenn die Abweichung vom Gebot, wie Spahn hervorhebt, nicht als wünschenswert gilt, dann muss ihr vorgebeugt bzw. im Fall des Eintretens entgegengewirkt werden. Möglich ist das, indem z. B. der Leistungsbezug unattraktiv gemacht wird, sei es durch Androhung der Streichung von Mitteln, sei es durch die Gewährung eines so niedrigen Betrages, dass der Bezieher nicht anders kann, als erwerbstätig zu werden (was allerdings mit der Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum sicherzustellen kollidiert). Spahn geht eben davon aus, dass es am Bürgergeld und seiner Höhe liege, wenn Erwerbsfähige nicht erwerbstätig sind. Sie ziehen es nach Spahns Einschätzung vor, den einfachen Weg zu gehen, wenn sie denn Einkommen auch ohne Erwerbstätigkeit beziehen können. Wenn das das "einfache[...] Menschenbild" ist, das Spahn hervorhebt, inwiefern unterscheidet es sich davon, die Bürger grundsätzlich für "faul" zu halten bzw. ihnen anzusinnen, zur Untätigkeit zu neigen, wenn sie die Gelegenheit haben? 

Direkt im Anschluss sagt Spahn

"Mir ist wichtig in der Debatte, Frau Grunwald, hier geht es um Erwerbsfähige. Das Bürgergeld für alle zu erhöhen, auch für die potenziell Erwerbsfähigen, das halte ich für das falsche Signal. Menschen, die pflegebedürftig sind, die eine Erkrankung haben, die aus unterschiedlichen Gründen nicht erwerbsfähig sind, das ist nicht der Punkt. Aber wir haben hunderttausende erwerbsfähige Sozialleistungsbezieher in Deutschland. Wir haben gleichzeitig zwei Millionen offene Stellen."

Worin besteht die Verbindung zwischen den offenen Stellen und der Erhöhung des Bürgergeldes, wenn nicht darin, dass dasBürgergeld dazu führe, sich offenen Stellen nicht zuzuwenden, den Verbleib im Bürgergeld also der Erwerbstätigkeit vorzuziehen? Ist das nicht dieselbe Annahme wie schon zu Beginn der Äußerung? Dass es für den Verbleib im Bürgergeld gute Gründe geben kann, wie die Versorgung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder gar Erholungszeiten, die der Einzelne aus welchen Gründen auch immer benötigt, lässt Spahn nicht gelten, sie sind keine legitimen Gründe für den Bezug. Das Szenario, das Spahn von Anfang an entwirft, ist 1) das Bürgergeld verleitet erwerbsbereite Bürger dazu, nicht erwerbstätig zu sein oder 2) die Bürger neigten dazu, den Weg des einfachsten Widerstandes zu gehen und zögen deswegen das Bürgergeld der Erwerbstätigkeit vor. Spahn hält es für unangemessen, wenn die Interviewerin ihn so versteht, dass er hier durchaus eine Neigung zur Untätigkeit hervorhebt:

"Spahn: Das sind jetzt lauter Worte, Frau Grunwald – ich weiß nicht, ob Sie es merken -, die Sie mir in den Mund legen. Ich habe weder das Wort „Strafe“ benutzt, noch habe ich das Wort „faul“ benutzt, noch irgendwas mit Hängematte oder sonst was. Das sind jetzt alles Ihre Worte, Ihre Zuschreibungen. Ich habe nur was anderes gesagt. Es ist eine Frage von Respekt vor Leistung gegenüber den 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, die Steuern, die Abgaben zahlen, die den Laden am Laufen halten, dass diejenigen, die arbeiten könnten, Angebote auch annehmen."

Er weist diese Feststellung zurück, hat zuvor der Sache nach genau das aber gesagt, ohne die Ausdrücke zu gebrauchen. Spahn spricht also äußerst kontrolliert, weil er um die Signalwirkung dieser Ausdrucke weiß, bringt aber dennoch genau das zum Ausdruck, was er abstreitet.

Wenn es um eine Frage von "Respekt" ginge, müsste er es dabei belassen, an diejenigen zu appellieren, die erwerbstätig sein könnten, sich dem aber grundlos verweigerten. Er lässt aber die genannten Gründe nicht gelten. Spahn steht eben nicht nur zum Erwerbsgebot, sondern sieht im Bürgergeld ungute Wirkungen, die die Befolgung des Erwerbsgebots untergraben, weil es zur Untätigkeit verleite.

Darüberhinaus wird deutlich, wie wenig leistungsorientiert Spahn denkt und wie sehr es um Disziplinierung im Sinne einer bloßen Gebots- bzw. Normbefolgung geht. Denn Leistungsbereitschaft und Leistungserbringung hängen miteinander eng zusammen, Neigung zu und Interesse an Aufgaben sind Voraussetzungen dafür, Leistung erbringen zu können. All das spielt hier keine Rolle. Spahns Haltung ist insofern nicht leistungsorientiert, sondern leistungsbehindernd oder -hemmend. Beschäftigung erhält den Vorrang vor Wertschöpfung - darin besteht das eigentliche Problem in der deutschen Diskussion über Bürgergeld, Sozialstaat und Leistung. Selbst Vertreter von Unternehmensverbänden bzw. Vorstände vertreten diese Haltung, was überhaupt nicht den Vorurteilen über die vermeintliche Leistungsgesellschaft und die Haltung dieses Personenkreises betrifft.

Etwas anders scheint es im Interview dann hier zu klingen:

"Spahn: Das ist jetzt so ähnlich wie „schlagen Sie Ihre Frau noch“. – Nein, darum geht es überhaupt gar nicht. Es geht darum, dass wir die richtigen Anreize doch miteinander setzen müssen in einem solidarischen Miteinander. Ich sage noch einmal, dass diejenigen, die mithelfen könnten bei zwei Millionen offenen Stellen – wir reden ja nicht nur über Fachkräfte, die fehlen; wir reden auch über Arbeitskräfte, die fehlen in allen Bereichen -, dass in einer solchen Situation und in der wirtschaftlichen Lage, in der wir sind, es auch eine gegenseitige Erwartung ist, dass wer mithelfen kann – ich sage noch mal: mir geht es um Erwerbsfähige -, dass wer mithelfen kann, wer mit anpacken kann, auch mit anpackt. Und ja, dann muss man die Anreize richtig setzen. Ich mache nie einem einzelnen einen Vorwurf, sondern da geht es immer darum, welche Anreize wir als Gesellschaft setzen. Die, finde ich – und das haben wir übrigens mit der Bürgergeld-Debatte im letzten und vorletzten Jahr auch gesagt -, die sind im Moment falsch gesetzt."

"Anreize", sie seien entscheidend, aber wie ist das zu verstehen? Oben wurde deutlich, dass für Spahn das Bürgergeld eine unmittelbar vermeidende Wirkung hat, er geht also von einer Art sozialmechanischen Wirkung auf die Leistungsbereitschaft aus. So wird der Begriff "Anreiz" meist gebraucht, auch in fachwissenschaftlichen Debatten. Es gibt hingegen auch eine differenziertere Auffassung (siehe hier und hier), derzufolge Anreize Momente intrinsischer Motivierung sind oder zumindest Anreize nur dann eine Wirkung entfalten können, wenn sie auf bestimmte Präferenzen treffen. Damit alleine könnte die ganze Argumentation das Bürgergeld betreffend schon ausgehebelt werden, doch so differenziert wird der Begriff in der Regel nicht gebraucht. Spahn kann sich hier noch so vehement wehren, er geht von einem Menschenbild aus, in dem die Anreize unmittelbar Verhalten hervorbringen und sieht die vielfältigen Gründe nicht, die gegen eine bestimmte Wirkungsrichtung sprechen.

Wer es mit dem "Standort Deutschland", der Leistungsbereitschaft und allen daran hängenden Diskussionen ernst meint, der muss zuerst einmal diese sozialmechanische Verständnis von Anreizen aufgeben und die Vielfalt von Leistung ernst nehmen. Solange das nicht geschieht, wird sich die Diskussion weiterhin im Kreis drehen und nicht vom Fleck kommen

Siehe dazu auch die Beiträge hier sowie frühere Kommentare zu Äußerungen Jens Spahns hier

Sascha Liebermann

7. Dezember 2022

"Leistung müsse sich lohnen"

29. November 2022

Stimmt zwar nicht, aber dennoch aufschlussreich dafür, wie groß die Sorge ist,...

...es könne ein BGE eingeführt werden; offenbar so groß, dass schon die leisesten Anzeichen einer Abkehr vom beaufsichtigenden Sozialstaat als Anfang vom Ende gedeutet werden.

Dass dieser Sozialstaat weder dazu beiträgt, die Bürger in ihrer Autonomie anzuerkennen noch die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, ist dann doch ganz gleich, die Hauptsache, man hat es ihnen einmal gezeigt. Und was hat man gewonnen damit? Nichts, außer sich auf die eigenen Schultern klopfen zu können.

Sascha Liebermann

2. März 2022

Selbstbestimmung mit oder ohne Bedürftigkeit und Folgen des erwerbszentrierten Sozialstaats,...

...das charakterisiert die folgende Äußerung Stephan Strackes, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Ende einer Pressemitteilung:

"Das Versprechen unseres Sozialstaates besteht nicht in einem bedingungslosen Grundeinkommen. Vielmehr besteht das Versprechen unseres Sozialstaats darin, die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen und sie darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daran gilt es festzuhalten."

Zwar ist es richtig, wenn er sagt, dass der bestehende Sozialstaat zum Ziel hat "die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen", die Frage ist nur, woraus sich dieses Versprechen ergibt? Im Grundgesetz ist davon keine Rede, ebensowenig enthält es eine Erwerbsobliegenheit. Alle "Staatsgewalt" geht eben gerade nicht von den Erwerbstätigen aus, sie geht vom "Volke" (Art. 20 GG) aus und das Volk sind die Staatsbürger (Art. 116 GG). Das hierin enthaltene Souveränitätsprinzip würde also vielmehr einen Sozialstaat verlangen, der die vorbehaltlose Sicherung des Existenzminimums zum Ziel haben müsste, um die Entscheidungsfähigkeit der Bürger ebenso vorbehaltlos abzusichern. Von dort aus müsste alles weitere folgen. Das leistet der Sozialstaat heutiger Art jedoch nicht.

Strackes Deutung, ganz in Übereinstimmung mit dem erwerbszentrierten Sozialstaat heutiger Gestalt, vertritt ein sehr enges Verständnis von Selbstbestimmung. Wenn er das Versprechen formuliert, die "Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen", dann ist doch die Frage, ob Bedürftigkeit als solche überhaupt aufgehoben werden kann und ob diese Bedürftigkeit (siehe auch hier) Selbstbestimmung entgegensteht oder nicht vielmehr zu ihr dazugehört. Hieran ist gut zu erkennen, dass zweierlei Deutungen von Selbstbestimmung im Gegensatz zueinander stehen, die erwerbszentrierte, die in der Erwerbsteilnahme das Gebot schlechthin erkennt und die bürgerzentrierte, in der die Absicherung der Bürger als Bürger entscheidend ist. Letztere steht gar nicht im Widerspruch zum Menschenbild der Demokratie, sie folgt vielmehr aus ihr.

Die Widersprüche, in die Strackes Deutung führt, liegen auf der Hand. Wohin soll nun derjenige, der aus der Bedürftigkeit zu holen ist, geholt werden? Und wie? Woraus auch immer sich die Bedürftigkeit ergibt, wäre sie zuerst einmal anzuerkennen, weil die Person selbst, die Hilfe benötigt, anzuerkennen ist. Die Unterstützung sollte im besten Fall dabei helfen, auf diese Leistungen früher oder später nicht mehr angewiesen zu sein. Deuten wir das so, bewegen wir uns noch im Bedürftigkeitsverständnis der Sozialgesetzbücher, nicht aber in dem oben geschilderten, für die Demokratie unerlässlichen. Denn bei genauerer Betrachtung gibt es aus der grundlegenden Bedürftigkeit im Sinne eines Angewiesenseins auf die anderen gar keinen Ausweg, sie gehört zum Leben in einem Gemeinwesen dazu. So verbreitet Maximen der Selbstversorgung sind, so weltfremd sind sie doch, denn weder leben wir "von der eigenen Hände Arbeit", noch versorgen wir uns selbst, denn immer sind wir auf andere angewiesen, und das gilt von der Wiege bis zur Bahre. So sehr individuelle Selbstbestimmung wichtig ist für die Demokratie, so aberwitzig ist ihre Überhöhung zur Autarkie, als bräuchten wir andere nicht und niemals. Wenn das so ist, kann es nicht darum gehen, jemanden "aus der Bedürftigkeit zu holen", sondern diese Bedürftigkeit aller anzuerkennen und sie entsprechend so zu versorgen, dass sie ihre Selbstbestimmung leben können.

Sascha Liebermann

23. Juni 2021

Definitive Ablehnung ist auch Anerkennung...

...so könnte man den Passus im CDU-Programm zur Bundestagswahl lesen, denn immerhin spricht sich die Union darin definitiv gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus, was demselben damit den Status einer ernsthaften Option verleiht. Denn weshalb etwas ablehnen, dass ohnehin irrelevant ist? Der Passus findet sich im Abschnitt 4.2:

"4.2. Soziale Sicherheit in allen Lebenslagen

2130 Prinzip des Forderns und Förderns erhalten

2131 Soziale Sicherheit in Deutschland soll nicht nur Armut verhindern, sondern jedem ein Leben

2132 in Würde ermöglichen. Dazu stehen wir. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird es mit

2133 uns aber nicht geben"

Sascha Liebermann

13. Mai 2019

"Wenn man nicht haargenau wie die CDU denkt, fliegt man glatt aus der SPD"...

...ein passender Ausspruch von Wolfgang Neuss nicht nur zur Diskussion um Äußerungen des Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert. Einen interessanten Kommentar zu dieser Diskussion von Gerd Koenen finden Sie hier (siehe auch hier).

6. Dezember 2018

Der Steuerfreibetrag - eine Leistung für Bedürftige oder nicht? Friedrich Merz "muss sich das fragen lassen"



Anlässlich einer Veranstaltung, in der sich die drei Kandidaten für den Bundesvorsitz der CDU vorstellten, kam Friedrich Merz auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er sprach sich für die "Soziale Marktwirtschaft" aus, weil Soziales und Marktwirtschaft zusammengehören, benannte dann eine Binsenweisheit, dass nämlich nur verteilt werden könne, was "vorher gemeinsam" erwirtschaftet wurde, um sich anschließend gegen ein BGE zu wenden. Der wichtigste Grund dagegen in seinen Augen: Man bekomme damit Geld aus öffentlichen Kassen, auch wenn man es nicht braucht. Friedrich Merz muss sich fragen lassen, um ihn zu zitieren, ob denn alle den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer "brauchen", ob er ihn wohl abschaffen wolle für diejenigen, die ihn nicht brauchen? So müsste seine Gedankenführung weitergehen, wenn sie ernst genommen werden soll. Wollte er den Grundfreibetrag abschaffen, der als Rechtsanspruch gesichert ist, müsste er auch das Existenzminimum abschaffen, von dem er sich herleitet, weil der Staat die Verpflichtung hat, es zu gewährleisten. Wie sieht es also aus, Herr Merz?

Apropos Lohnabstandsgebot, Merz kam darauf zu sprechen, diesbezüglich wird viel mit Vorurteilen hantiert. Seine Bedeutung wird gemeinhin überschätzt. Ein BGE, das wäre klar, wäre die einfachste Lösung dafür, dass jeder weitere Euro hinzukommen (und dann besteuert) würde.

Sascha Liebermann

8. Februar 2018

Der Koalitionsvertrag - Wasser auf die Mühlen der Grundeinkommensdiskussion?

Auch wenn es nur ein Koalitionsvertrag ist, so setzt er doch erst einmal Wegmarken, an denen sich die BGE-Diskussion womöglich abarbeiten muss. Hier die auf der Website der CDU eingestellte Fassung.

19. Juli 2017

Saudi Arabien als mahnendes Beispiel für die Folgen eines Bedingungslosen Grundeinkommens...

...ein wirklich beeindruckendes Statement von Kanzleramtsminister Peter Altmaier zum Bedingungslosen Grundeinkommen in der ARD-Sendung "Frag' selbst" (ab Minute 16:05). Erst kürzlich hatte er das BGE als Wolkenkuckucksheim bezeichnet, die neuerliche Einlassung ist viel präziser. Auf die Frage, ob denn in der CDU das BGE diskutiert werde, antwortete er, ja, das sei geschehen schon vor Jahren (vermutlich meint er hier das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus, siehe hier und hier). Er persönlich sei vom BGE nicht überzeugt, weil ihm ein saudischer Politiker - dort gebe es angeblich ein solches BGE, wie es in Deutschland diskutiert wird - erzählt habe, dass es häufig dazu führe, dass Menschen darauf verzichten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. - Bitte? Wo gibt es das und womit wird Deutschland verglichen? Hat der Kanzleramtsminister womöglich kurzzeitig vergessen, dass wir eine demokratische Grundordnung haben, in der Artikel 20 (2) bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe? Dass unsere politische Ordnung von Eigeninitiative und Selbstbestimmung des Bürgers ausgeht und sie fraglos voraussetzt, dies genau die Grundlage unserer Demokratie ist? Von wem geht sie denn in Saudi Arabien, einer absoluten Monarchie, aus? Vom König. Wenn es dort irgendetwas geben sollte, das oberflächlich einem BGE gleichen sollte, bliebe es ein Almosen des Königs. Es soll nicht verschwiegen werden, dass Altmaier dann noch manche Landesregierung erwähnt, die sich darüber Gedanken mache, was denn möglich sei. Alles klar? Deutschland, Deine Bürger, Untertanen.

Sascha Liebermann

19. Juni 2017

Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein - irgendwie auch was mit Grundeinkommen

Der entsprechende Auszug aus dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung in Schleswig-Holstein lautet:

"Wir werden daher ein Zukunftslabor mit den Akteurinnen und Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und aus der Wissenschaft ins Leben rufen, in deren Rahmen die Umsetzbarkeit neuer Absicherungsmodelle, z.B. ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, diskutiert und bewertet werden sollen. Ebenso wichtig wie die soziale und ökonomische Flexibilisierung des Arbeitslebens soll dabei auch die Entbürokratisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wollen wir in die bundespolitische Debatte tragen, um unser Land fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen und um Existenzängste von den Bürgerinnen und Bürgern fern zu halten." (S. 31)


18. April 2017

Bildung top down, Planung ist alles - das Individuum nichts

So könnte eine Veranstaltung, organisiert von der CDU Wiesloch, am 7. April, zusammengefasst werden, wenn man nur die Diskussion auf dem Podium vor Augen hat. Da ich dort teilnahm, habe ich am eigenen Leib erlebt, wie schwer es noch sein kann, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren (dieser Bericht spiegelt das nur ungenügend wider). Entweder waren diejenigen, die Vorbehalte gegenüber dem BGE hatten, mit der Diskussion nicht vertraut oder wollten sich mit ihr nicht vertraut machen. Das war nicht so leicht zu erkennen. So wurden viele Beschwörungsformeln geäußert wie z. B. dass mit Bildung auf den Wandel der Arbeitswelt reagiert werden müsse, ohne zu fragen, welche Voraussetzungen denn Bildung benötigt, damit sie gelingen kann. Nicht von ungefähr dominierte die Perspektive, es müsse nur gut geplant, vorbereitet und genügend investiert werden, das sei entscheidend. Dass Bildung ein Individuum erfordet, das sich bilden will und alles Gelingen genau davon abhängt, ob es die entsprechenden Freiräume dazu und Unterstützung hat, spielte keine Rolle. Es war wieder das Trichtermodell von Bildung, das hier dominierte und nicht der andere Blick, der die Initiativeseite des Individuums ins Zentrum stellt. Dabei lebt doch sogar der unternehmerische Impuls heute schon davon - so weit weg ist also der Gedanke nicht und dennoch scheint er enorm weit weg zu sein.

Sascha Liebermann

8. Juni 2016

"Das bedingungslose Grundeinkommen - Utopie oder Realität?" - Diskussion bei Phoenix


Eine um etwa zehn Minuten gekürzte Version (wegen der tagesaktuellen Meldung zum Bundespräsidenten) finden Sie hier. Achten Sie auf die Bemerkung von Michael Fuchs (CDU) am Ende: "Es wird mit Sicherheit eine bestimmte Gruppe geben, die nicht mehr arbeiten geht". Fuchs räumt also ein, dass ein BGE nicht im Allgemeinen zu einem nachlassenden Erwerbsengagement führe, sondern nur bei einer bestimmten Gruppe. Darüber hinaus relativiert er seinen Vorbehalt, dass, wer schon ausreichend versorgt sei (Familie mit zwei Kindern = 4000 Euro), noch arbeiten gehe. Unter Umständen könne dies der Fall sein. Deutlich wird daran, wie sehr es beim BGE darum geht, wie viele Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Leben den Bürgern gelassen werden und ob von einer starken Gemeinwohlbindung ausgegangen wird.

Sascha Liebermann

19. September 2014

"Union will Hartz-IV-Sanktionen nicht entschärfen"...

...so lautet der irreführende Titel eines Beitrags in der FAZ, in dem es lediglich um die Sanktionen für junge Erwachsene geht, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug befinden. Das wird erst aus dem Untertitel ersichtlich. Brigitte Pothmer von Bündnis 90/ Die Grünen wird so zitiert: "Mit dem Instrumentenkasten der schwarzen Pädagogik sind keine Erfolge erzielt worden“, sagte die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer. „Im Gegenteil: Viele jungen Menschen wurden dadurch aus dem Hartz-IV-System gedrängt und tauchten später mit größeren Problemen wie Schulden oder Obdachlosigkeit wieder auf. Der Hilfe-Aufwand wird so immer größer.“ Diese Argumentation ist zwar durchaus sympathisch, weil sie für die Logik von Hartz IV im Allgemeinen gilt. Doch Würde und Selbstbestimmung werden einer Kosten-Nutzen-Relation nachgeordnet, statt sie ihr vorzuordnen.

4. Januar 2014

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ganztagsschulen...

...so scheint sich die bevorstehende Große Koalition das vorzustellen, wenn dieser Bericht vom Oktober zutrifft:

"...Auch die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), kündigte an, die Union werde sich in dieser Legislaturperiode für den Ausbau der Ganztagsschulen engagieren. Dabei müssten auch „außerschulische Kräfte“ wie Vereine, Musikschulen oder ehrenamtliche Strukturen einbezogen werden, sagte Bär der F.A.S. Ziel sei, dass Eltern Beruf und Familie in Einklang bringen könnten. Eine Verpflichtung zum Besuch einer Ganztagsschule lehnt die Union ab. „Das Angebot soll freiwillig sein“, sagte Bär.

Die SPD argumentiert ebenfalls mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus hält sie Ganztagsschulen für die überlegenen Bildungsstätten. „Wir brauchen den Ausbau qualitativ hochwertiger Ganztagsschulen, um Kinder besser zu fördern und mehr Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen“, sagte Caren Marks, die Sprecherin der AG „Familie, Senioren,Frauen und Jugend“ der SPD-Bundestagsfraktion."

Wieder einmal wird deutlich, dass Bildung nicht als solche betrachtet und nach den angemessenen Voraussetzungen dafür gefragt wird. Vielmehr leitet sich der Ruf nach der Ganztagsschule von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" her. Wie auch immer man zur Ganztagsschule steht, sie führt dazu, dass Kinder institutionell unter ständiger Beaufsichtigung sind und nicht die ihnen nahe Lebenswelt frei erkunden können. Dass Kinder und auch Jugendliche im Schulalter nicht ständig auf dem Schoß der Eltern sitzen wollen und sie bei sich haben müssen, ändert nichts daran, dass sie aber dennoch ansprechbar sein sollen, wenn etwas anliegt. Auch das ist durch die Ganztagsschule erschwert. Wer hier nun einwendet, es sei doch besser, dass es überhaupt Ansprechpersonen gibt, wenn die Eltern berufstätig sind, nimmt diese Entwicklung einfach hin. Es wäre indes gerade zu fragen, ob diese Entwicklung sinnvoll ist oder nicht eher Möglichkeiten geschaffen werden sollten, die den Eltern freier erlauben, darüber zu befinden, wie sie die Aufgabe Elternschaft für sich beantworten wollen. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde den Raum dafür schaffen, ohne vorzuschreiben, wie er zu füllen wäre (siehe meine früheren Kommentare hier, hier und hier).

Sascha Liebermann

3. Mai 2012

Eltern als Störung

Vergangenen Sonntag titelte die FAZ "Alle Kinder müssen in die Kita" und schrieb diese Äußerung der Ministerpräsidentin Nordrhein Westfalens, Hannelore Kraft, zu. Die Resonanz war enorm - sogleich wurde ihre bevormundende Haltung kritisiert. Der Spitzenkandidat der CDU in NRW, Norbert Röttgen (siehe auch hier) nahm dies in der Fernsehdiskussion mit Hannelore Kraft auf, wohingegen Frau Kraft den Vorwurf, sie fordere eine Kita-Pflicht, zurückwies. Was war passiert?

Hannelore Kraft sagte dies:
"Jeder Kita-Platz ist eine gute Prävention. Wir wissen aus einer Untersuchung des Prognos Instituts, dass sich jeder Kita-Platz volkswirtschaftlich schon nach einem Jahr rechnet, weil Mütter dann erwerbstätig sein können, Steuern und Sozialabgaben zahlen, anstatt Transferleistungen zu beziehen. [...] Bisher waren wir uns mit der CDU einig, dass Bildung schon in der Kita beginnen muss. Dann müssen wir aber auch sicherstellen, dass alle Kinder da sind, statt eine Prämie für Kinder zu zahlen, damit sie fernbleiben." [Hervorhebungen Fett und Kursiv, SL]

Die FAZ hat sich ein wenig in den Wahlkampf eingeschaltet und die Äußerung von Frau Kraft zugespitzt, eine Zuspitzung indes, die naheliegt. Betrachten wir uns den weiteren Zusammenhang der Äußerung, wird die Aussage noch drastischer. Der Zusammenhang zwischen volkswirtschaftlichem Nutzen und Erwerbstätigkeit der Mütter wird ausdrücklich hergestellt, wobei dort noch davon die Rede ist, dass Mütter erwerbstätig werden können, also nicht sollen oder müssen. Von Prävention ist die Rede - also der Vorbeugung gegen: Defizite, Fehlentwicklungen usw. Schon hieraus wird deutlich, dass Frau Kraft eine frühe Betreuung, es handelt sich wohl um eine für Kinder unter drei Jahren, wie die Kritik am Betreuungsgeld erahnen lässt, für wünschenswert hält - aus dem Können wird schleichend ein Sollen. Das wäre nichts Neues aus SPD-Kreisen, man erinnere sich nur an die "Lufthoheit über den Kinderbetten", die Olaf Scholz im Jahr 2002 zurückerobern wollte. Die Aussage, dass Bildung schon in der Kita beginnen müsse, lässt noch nicht auf eine Kita-Pflicht schließen, nur auf Frühförderung. Erst der anschließende Satz zeigt den Geist an, der sich hier Ausdruck verschafft: Wenn man also wolle, dass Bildung in der Kita beginne, dann müsse die Anwesenheit der Kinder auch sichergestellt (!) werden. Dazu bedürfe es dann allerdings schon einer Pflicht, denn setzte man darauf, dass Eltern von sich aus Kinder in die Kita bringen würden, bräuchte man dies nur zu ermöglichen, nicht aber sicherzustellen. "Sicherstellen" - das ist das Syndrom, unter dem wir leiden, seinetwegen stecken wir fest in einem bevormundenden Sozialstaat mit all seinen Ausformungen.

Es wäre unfair, Gedanken zu einer oder zumindest den Geist der Kita- oder Kindergartenpflicht (siehe z.B. Grüne Grundsicherung) für ein SPD-Thema zu halten. Die Grünen wie auch die CDU teilen sie oder sind davon nicht weit entfernt. Das Elterngeld verkörpert denselben Geist, es ist Aufforderung, am besten immer erwerbstätig zu sein, und möglichst nach dem Elterngeldbezug wieder erwerbstätig zu werden. Überhaupt ist diese Haltung mittlerweile weit verbreitet (siehe meinen jüngsten Kommentar dazu).

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die größte Störquelle für Bildungsprozesse und das Gedeihen der Kinder seien die Eltern. Wäre es dann nicht naheliegend, diese Störquelle auszuschalten? Eltern abschaffen also? Dann könnten Kinder schon direkt nach der Geburt rund um die Uhr betreut werden, der Einfluss der Eltern wäre endlich unterbunden.

Wer hingegen der Überzeugung ist, Eltern seien nicht ersetzbar und sollten Möglichkeiten haben, sich ihren Kindern möglichst frei zu widmen, der muss ihnen diese Möglichkeiten verschaffen. Das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

20. April 2010

Weiter hinein ins Arbeitshaus

"Die Jugend soll arbeiten", so ist ein Beitrag in der taz übertitelt, der von den jüngsten Plänen der Regierungskoalition berichtet, u. a. die Sanktionen für jugendliche ALG II-Bezieher zu verschärfen (siehe auch den Beitrag in der FAZ sowie die Informationen des zuständigen Bundesministeriums zu den Beschlüssen). Damit wird ein weiterer Schritt tiefer hinein ins Arbeitshaus genommen. Kommt dieses Vorhaben überraschend? Nein, es ist konsequent, denn Daumenschrauben können immer weiter angezogen werden. Haben sie bislang nichts bewirkt, waren sie zu locker eingestellt. Also, nichts Neues von CDU und FDP (siehe Kommentar vom letzten September). - Doch die entscheidende Frage ist: wie lange wir Bürger diesen Holzweg weiter beschreiten wollen?