Posts mit dem Label Lohnabstandsgebot werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lohnabstandsgebot werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

12. April 2023

Was bedeutet "sich lohnen"?

Folgt man der üblichen Auslegung, wie sie auch Hubertus Heil offensichtlich pflegt, dann würde Leistungsbereitschaft vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, daran hängen, dass sie sich "lohnt" (siehe dazu unsere Beiträge über "Anreize"). Sich zu lohnen beinhaltet hier in der Regel nicht, dass etwas Gelungenes dabei herauskommt, z. B. ein gutes Produkt, eine gute Dienstleistung oder Vergleichbares. Auch geht es nicht um die Sinnhaftigkeit, die eine Tätigkeit für jemanden hat. Meist geht es nur darum, mehr Geld zu verdienen als ohne Erwerbstätigkeit - insofern also solle es sich lohnen, sonst wäre Erwerbstätigkeit ja sinnlos muss man daraus wohl schließen. Wie rätselhaft muss es für die Anhänger des "Arbeit muss sich wieder lohnen" sein, dass die sogenannten Aufstocker - genauer "Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" - einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sich für sie in diesem Sinne nicht lohnt, müssten sie ja sonst nicht aufstocken - oder soll etwa das Aufstocken bzw. die Ergänzung der Lohn sein? Es zeigt sich schnell, dass hier etwas nicht stimmen kann wie auch bei vergleichbaren Diskussionen z. B. zum Ehegattensplitting.

Gibt es keine anderen mindestens genauso relevanten Dimensionen der Erwerbstätigkeit, die dafür verantwortlich sind, dass auch dann, wenn es sich nicht oder kaum lohnt, sie dennoch für wichtig und sinnvoll erachtet wird aus der Sicht des Einzelnen und sogar dann, wenn sie diejenigen existenziell in Bedrängnis bringt? Dass es sie gibt, ist keineswegs neu (siehe z. B. hier, jüngst auch hier), doch sägen solche Einsichten am Ast des Anreizdenkens (und der sogenannten Armutsfalle), auf dem die Lohnabstandsargumentierer sitzen. Verwunderlich ist nicht, dass sich kaum lohnender Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, verwunderlich ist, wie lange an der eindimensionalen Betrachtung festgehalten wird.

Würde die Mehrdimensionalität bedacht - und die Erwerbsarbeitsverfechter tun das durchaus, wenn sie darauf hinweisen, dass Erwerbsarbeit mehr als Geldverdienen sei -, dann müssten die Bedingungen dafür verändern, diejenige Tätigkeit aufnehmen zu können, die für wichtig und richtig erachtet wird und die Existenzsicherung nie in Frage steht. Am einfachsten wäre das mit mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Da den Verfechtern von Anreizen dann doch offenbar die Mehrdimensionalität an Gründen für Erwerbstätigkeit nicht ganz geheuer ist, scheinen sie nicht anders zu können, als an den eindimensionalen, letztlich doch auf Stimulation beruhenden Erklärungen festzuhalten. Ein Ausweg besteht darin, sie aufzugeben.

Sascha Liebermann

2. Februar 2021

Das Lohnabstandsgebot, das Lohnabstandsgebot - wie wichtig ist das tatsächlich?

Wenn auch meist als Selbstverständlichkeit betrachtet, so stellt sich die Frage, ob denn das vielbeschworene Lohnabstandsgebot tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm zugeschrieben wird. Sein Geschwister ist die sogenannte Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, auch sie wird für ein großes Problem gehalten, wie diese Passage aus einem Interview mit Peter Weiß (Sozialpolitiker der CDU) im Deutschlandfunk erkennen lässt:

"Das haben wir jetzt gerade zum 1. Januar neu gemacht und wenn wir uns daran nicht halten, glaube ich, würden wir für eine große Verunsicherung sorgen, zumal dieses System ja aus Steuern finanziert werden muss. Das heißt, ich muss auch immer gucken, dass ich einen gewissen Lohnabstand halte zu denjenigen, die arbeiten gehen können und mit ihrem Geld die Steuern bezahlen, aus denen das System bezahlt wird. Einfach so mal über den Daumen gepeilt kann man nicht die Regelsätze erhöhen."

Es gibt eine hohe Transferentzugsrate im Leistungsgefüge, das ist richtig. Sie wird meist damit kritisiert, dass sich Arbeit "lohnen" müsse, sonst sei sie nicht attraktiv.

Allerdings wird hierbei, ganz wie im Interview mit Herrn Weiß, stets ein direkter Zusammenhang zwischen Einkommenschance und Leistungsbereitschaft hergestellt, der zuallererst einmal zu belegen wäre. Denn frühere Untersuchungen zu Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle haben zeigen können, dass dieser Zusammenhang so nicht besteht und dass auch die gesamte Konzeptualisierung des vermeintlichen Problems unpräzise ist. So fällt auf, dass in diesen Zusammenhängen kaum je beachtet wird, welche Bedeutung das Tätigsein, das Mitgestalten und Mitwirken als solche hat als Ausdruck einer Bewährungsdynamik, einer Frage nach dem Sinn des Lebens. Ebenso wird den Bedingungen, unter denen das geschieht, zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Berücksichtigt man dies, sind andere Schlüsse zu ziehen. 

Apropos Transferentzug: Mit einem BGE gäbe es das Problem nicht.

Sascha Liebermann

6. Dezember 2018

Der Steuerfreibetrag - eine Leistung für Bedürftige oder nicht? Friedrich Merz "muss sich das fragen lassen"



Anlässlich einer Veranstaltung, in der sich die drei Kandidaten für den Bundesvorsitz der CDU vorstellten, kam Friedrich Merz auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er sprach sich für die "Soziale Marktwirtschaft" aus, weil Soziales und Marktwirtschaft zusammengehören, benannte dann eine Binsenweisheit, dass nämlich nur verteilt werden könne, was "vorher gemeinsam" erwirtschaftet wurde, um sich anschließend gegen ein BGE zu wenden. Der wichtigste Grund dagegen in seinen Augen: Man bekomme damit Geld aus öffentlichen Kassen, auch wenn man es nicht braucht. Friedrich Merz muss sich fragen lassen, um ihn zu zitieren, ob denn alle den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer "brauchen", ob er ihn wohl abschaffen wolle für diejenigen, die ihn nicht brauchen? So müsste seine Gedankenführung weitergehen, wenn sie ernst genommen werden soll. Wollte er den Grundfreibetrag abschaffen, der als Rechtsanspruch gesichert ist, müsste er auch das Existenzminimum abschaffen, von dem er sich herleitet, weil der Staat die Verpflichtung hat, es zu gewährleisten. Wie sieht es also aus, Herr Merz?

Apropos Lohnabstandsgebot, Merz kam darauf zu sprechen, diesbezüglich wird viel mit Vorurteilen hantiert. Seine Bedeutung wird gemeinhin überschätzt. Ein BGE, das wäre klar, wäre die einfachste Lösung dafür, dass jeder weitere Euro hinzukommen (und dann besteuert) würde.

Sascha Liebermann

27. Juni 2018

Was soll der Mindestlohn leisten?...

...diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

20. März 2018

"Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit"....

....so Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als schnelle Antwort auf die Armutsdebatte, die jüngst die Äußerungen von Jens Spahn ausgelöst hatten. Es dauerte nicht lange, da musste die FAZ allerdings ihren Beitrag, der sich auf eine Berechung des Bundes der Steuerzahler bezieht, korrigieren, da im Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern Kindergeld und etwaige Wohngeldansprüche nicht berücksichtigt wurden. Entscheidend war offenbar für die Zeitung allerdings der Tenor, es lohne sich für Leistungsbezieher, vor allem für Familien mit Kindern kaum, erwerbstätig zu sein.

Wieder einmal ist es nötig, auf die Untersuchungen zu dem vermeintlich so gesicherten Armutsfallentheorem hinzuweisen, das hinter der Schlussfolgerung des FAZ-Autors steht. Siehe dazu:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)


Statt also auf den mangelnden "Anreiz" zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit zu schließen und die womöglich zu hohen Leistungen für Familien herauszustellen, hätte der Autor selbstverständlich auch die Frage stellen können, ob denn etwas mit den Löhnen nicht stimme. Zieht man eine Untersuchung zur Entwicklung der Armutsgrenzen heran, die das WSI veröffentlicht hat, dann liegt das Beispiel aus der FAZ-Tabelle unterhalb der Armutsgrenze. Soll so das Existenzminimum verstanden werden?

Einen anderen Blick auf die Armutsdiskussion wirft Denise Peickert in der FAZ. Siehe auch meinen jüngeren Kommentar hier und den Beitrag von Stefan Sell zur Sache.

Sascha Liebermann