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5. August 2024

Würde als Maßstab

23. November 2022

4. Mai 2022

"Arbeitslosigkeit ist kein Anreizproblem"...

...so der Titel eines Interviews mit Barbara Prainsack in der Wiener Zeitung

Auf die erste Frage antwortet Frau Prainsack, dass ein reiches Land eine "moralische Verpflichtung" habe, ein "ausreichendes Einkommen für ein würdevolles Leben zu garantieren". Woraus aber erwächst diese Verpflichtung genau und was lässt aus einer abstrakten Verpflichtung eine gemeinschaftliche Aufgabe werden, wäre hier zu fragen? <

Man kann in diesem Zusammenhang auf die "Menschenrechte" verweisen, das wäre allerdings abstrakt, denn zumindest die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen tut sich damit schwer, sie hebt zwar ein "Recht auf Arbeit" (Art. 23) hervor, nicht aber ein Recht auf Einkommen. Davon abgesehen hilft eine Erklärung nicht weiter, solange sich ein Gemeinwesen nicht nur zu ihr bekennt, sondern diese Vorstellung von Rechten auch als etwas betrachtet, dass zu ihrem Selbstverständnis gehört und seinen Sozialstaat entsprechend gestaltet. Damit es soweit kommt, bedarf es eines bestimmten Verständnisses davon, welche Stellung der Bürger in der politischen Ordnung hat, denn erst wenn sich dazu bekannt wird, dass die Bürger die Ordnung auch tragen (müssen), kann Nicht-Bürgern ebenso ein solches Einkommen bereitgestellt werden, weil die Loyalität ersterer unerlässlich, die letzterer in keiner Form verlangt werden kann. Insofern läge es also viel näher und würde der Verfasstheit von Demokratien entsprechen, ein BGE aus der politischen Ordnung und der Stellung der Bürger in ihr abzuleiten. Dass dann auch Nicht-Staatsbürger ein BGE erhalten, folgte aus dem Verständnis personaler Würde.

An einer anderen Stelle antwortet Frau Prainsack mit Bezug auf ein Beispiel, dass der Interviewer eingeführt hat, eine Regelung in den USA betreffend:

"Kaum jemand kam früher in die Erwerbsarbeit zurück als in den Bundesstaaten, die sie mit Hilfen länger unterstützten. Bei Langzeitarbeitslosigkeit sind Krankheiten oder besondere Belastungen oft Ursachen. Auch das kann man nicht mit einem Anreiz lösen, das müsste man an der Wurzel anpacken. Es gibt auch Arbeitsplätze, die frei bleiben, weil sie Menschen nur dann annehmen, wenn es um das absolute Überleben geht. Die Ursache, warum sich dafür niemand findet, ist nicht das zu hohe Arbeitslosengeld, sondern dass diese Jobs krank machen und finanziell unattraktiv sind."

Hier wird deutlich, was in Untersuchungen mit nicht-standardisierten Daten immer wieder herausgefunden wird, dass die Gründe dafür, Erwerbstätigkeit nicht aufzunehmen, vielfältig sind, der finanzielle "Anreiz" aber gerade keine Rolle spielt, um "Anreize" geht es gar nicht (siehe hier), der Begriff alleine führt schon in die Irre (siehe hier und hier). Man muss sich ohnehin fragen, welche Auswirkungen erzwungene Erwerbstätigkeit auf die Leistungsfähigkeit hat, kein Unternehmen wäre gut beraten, jemanden einzustellen, der bei ihm nicht arbeiten will bzw. dies nur tut, um Einkommen zu erzielen.

An einer weiteren Stelle geht es noch einmal um "Anreize":

"[Wiener Zeitung]Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will mit einem degressiven, also zunehmend sinkenden Arbeitslosengeld Langzeitarbeitslosigkeit verhindern. Wie sehen Sie das?

[Prainsack] Das kann es nicht, weil die Ursache in den meisten Fällen eben kein Anreizproblem ist. Das ist ein Denkfehler, wobei der auch von bestimmten Interessensgruppen strategisch eingesetzt wird. Wie man ein Problem formuliert, legt auch bestimmte Antworten nahe. Sehe ich Arbeitslosigkeit als Motivationsproblem, dann werden Geldanreize oder weniger Geld meine Lösung sein. Sehe ich aber in normierten Erwartungshaltungen, die Menschen nicht erfüllen können, weil sie nicht gesund oder flexibel genug sind, das Problem, dann muss ich mir als Unternehmen und als Staat, der dabei unterstützen muss, die Frage stellen, wie kann ich Erwerbsarbeit so an Menschen anpassen, damit alle mit sinnvollen Tätigkeiten ihr Auskommen finden."

Die Deutung der Problemlage führt zu einer spezifischen Antwort, eine andere Deutung zu einer anderen. Es ist ein elementarer Unterschied, ob man davon ausgeht, dass Leistungsbereitschaft durch "Anreize" ausgelöst wird oder ihren Grund im Habitus der Person hat und es günstiger Bedingungen bedarf, damit sie sich entfalten kann. Widrige Bedingungen behindern sie also an ihrer Entfaltung. Die krude Vorstellung, für die die erste Deutung steht, ist empirisch nicht haltbar, wenn man sich nicht-standardisierte Daten genauer anschaut.

Zum Abschluss sei noch diese Passage kommentiert:

"[Wiener Zeitung] Es gibt aber jetzt schon einen Fachkräftemangel. Wie finden betroffene Branchen dann ihr Personal?

[Prainsack] Dieses Problem muss man mit besseren Arbeitsbedingungen und Aus- und Weiterbildung lösen. Das Grundeinkommen kann übrigens auch für kleinere und mittlere Unternehmen einen Vorteil haben. Als Unternehmer hat man eine Basis und Arbeitnehmer können in schwierigen Phasen flexibler arbeiten, weil sie ebenfalls eine Existenzsicherung haben. Wer nicht von einem Grundeinkommen profitieren würde, sind Großkonzerne wie Amazon, die von Ausbeutung leben, weil sich niemand mehr ausbeuten lassen müsste."

Hier ließe sich noch weiter argumentieren. Wenn Unternehmen leistungsbereite Mitarbeiter suchen, die sich für das Aufgabenspektrum interessieren und diese Mitarbeiter für das Leistungsgefüge wichtig sind, dann ist ein BGE entscheidend, denn niemand muss eine Stelle haben, um Einkommen zu erzielen. Rekrutierungsgespräche werden einfacher, weil klar leistungsbezogen, für beide Seiten, beide können Klartext reden - auf jeder Qualifizierungsstufe.

Das Interview lässt anhand der Fragen allerdings erkennen, wie wenig die Bereitstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen im Zentrum der Debatte steht, welch erstaunliche geringe Rolle Wertschöpfung spielt und welch groteskes Gewicht die Vorstellung erhält, der Einsatz menschlicher Arbeitskraft sei mehr oder weniger immer sinnvoll, ja der Zweck unternehmerischen Handelns.

Sascha Liebermann

27. April 2022

"Ein Alltag ohne soziale Demütigung – das ist das Grundrecht aller, ausnahmslos"...

...so ein bekanntes Zitat der SPD-Politikerin Regine Hildebrandt, doch was hätte sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen gesagt, hätte sie denn dafür plädiert, dass das Existenzminimum frei von Sanktionen und Bedürftigkeitsprüfung bereitgestellt werden müsste? Hätte Sie dafür plädiert, Sorgetätigkeiten zu ermöglichen auf der Basis eines auskömmlichen BGE? Manch einer (siehe auch hier), der die Würde des Individuums hochhält und Sanktionen für unangemessen erklärt, will Sanktionen doch nicht aufgeben und hält Erwerbstätigkeit für den entscheidenden Hebel, um Armut zu verhindern. Wie Frau Hildebrandt, die eine vorbehaltlose Befürworterin der Sozialhilfe war und sie für eine große Errungenschaft hielt, das gesehen hat, können wir einer Rede aus dem Jahr 1999 entnehmen:

"Natürlich wäre mir am liebsten, wenn alle in der Lage wären, erwerbstätig zu sein und auch wirklich und als alleinerziehende Frauen arbeiten zu können. Ich erinnere bloß daran und bin stolz auf das Recht der Kindergartenbetreuung, das wir in Ostdeutschland schon immer kannten, das aber jetzt in der Bundesrepublik auch Platz gegriffen hat. Eine Voraussetzung, damit Frauen erwerbstätig sein können."

Hier räumt sie Erwerbstätigkeit den Vorrang ein und wirft die Frage nicht auf, welche Bedingungen für ein Familienleben förderlich sein könnten. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit jedoch degradiert familiale Sorge zur Privatangelegenheit, ohne Einkommen kann sie aber nicht wahrgenommen werden.

Auch in der folgenden Passage ist das nicht anders:

"Unabhängig davon muss ganz viel gemacht werden! Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen (auch auf unterschiedlichen Wegen gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen), das Möglichkeiten der Arbeit sagen wir mal die Wege geebnet werden. Und das ist natürlich klar, dass sowohl die Förderung von Arbeitsplätzen bis hin über andere Verteilungen der Arbeit, bis hin zur Förderung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit jeder Arbeitsplatz für die Sozialhilfe ganz wichtig ist."

Folgerichtig argumentiert sie hier von den auch heute noch geltenden Ziele der Sozialpolitik aus, Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden, wobei familiale Sorge wieder unter den Tisch fällt, andere "unbezahlte Arbeit" allerdings ebenso.

In einer weiteren Passage findet sich dies:

"Was ich gerne noch erwähnen würde ist der Zusammenhang von „was kann man machen“. Das sind die Initiativen der Länder und Kommunen. Sozialhilfe zu finanzieren halte ich für eine ganz wichtige Sache. „Arbeit statt Sozialhilfe“ zu finanzieren, also das Geld, was ihnen ohnehin zusteht, für die Sicherung der Existenz aufzustocken als Tariflohn und dann Menschen auf die Art und Weise zumindest für ein Jahr in Arbeit zu bringen. Wir haben in Brandenburg (das kann ich Ihnen als ehemalige Sozialministerin sagen) viel getan. Für mich ist die Arbeit der Schlüssel zur Lösung der Probleme. Das kommt natürlich auch daher, dass wir in der DDR erlebt haben, das auch 90% der Frauen berufstätig waren und auf diese Art und Weise ein Einkommen und eine Existenzsicherung hatten."

"Arbeit [ist] der Schlüssel zur Lösung der Probleme" - damit ist alles gesagt, weder wird "unbezahlte Arbeit"  berücksichtigt, noch die Frage aufgeworfen, ob es denn nicht einen Konflikt zwischen dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen und dem der Wertschöpfung geben kann. Erwerbsarbeit geht beinahe über alles.

Sascha Liebermann

1. Juli 2021

20. Januar 2020

Auch der VdK bindet Würde doch letztlich an Erwerbstätigkeit - dann ist sie keine mehr



Siehe dazu auch frühere Beiträge von mir hier und hier.

Sascha Liebermann

18. November 2019

"Die Würde des Menschen ist antastbar"...

...so Isabel Erdem in junge welt. Hingewiesen wird in dem Beitrag auf die Widersprüche in der Urteilsbegründung mit Bezugnahme auf die entsprechenden Passagen des Urteils. Siehe auch diesen Beitrag von uns zu einem Gespräch mit Wolfgang Neskovic, weitere Beiträge hier.

15. November 2019

Würde des Menschen, nicht der Erwerbstätigen



Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass "Eigenverantwortung" übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier

Sascha Liebermann

6. November 2019

Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues "Regime" installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine "Garantiesicherung" geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

Christoph Butterwegge zum Beispiel schrieb in der Frankfurter Rundschau, bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht war, wieder davon, dass es einer "politische[n] Totalrevision" von Hartz IV bedürfe. Dabei ist es gerade Butterwegge, der mit der Erwerbsverpflichtung nicht brechen will, wie in einem Gespräch mit Anny Hartmann vor einigen Jahren deutlich wurde (siehe hier). Denn, wer Erwerbsfähige in der Pflicht sieht, ihr Auskommen selbst erzielen zu sollen, hält am Erwerbsgebot fest. Damit dieses durchgesetzt werden kann, bedarf es entsprechender Instrumente, mit denen bei Nicht-Erfüllung der Pflichtverletzung entgegengetreten werden kann. Klarer ist da schon Helga Spindler, die Sanktionen grundsätzlich für notwendig hält, aber nicht in der praktizierten Form. In der Freitag plädierte Roland Rosenow gestern ebenso für eine Abschaffung von Sanktionen, denn "Arme seien keine Feinde", die Gesellschaft müsse sie als "Partner" sehen und behandeln. Statt Sanktionen brauche es Anerkennung, die Würde müsse im Mittelpunkt stehen. Aber wie soll das möglich sein, ohne das Erwerbsgebot aufzugeben? Auch Norbert Häring ist gegen bestehende Sanktionen und verweist auf das Grundgesetz, das keine Erwerbsbereitschaft zur Voraussetzung mache für die Gewährung des Existenzminimums. Nun ist aber genau diese bedingungslose, oder anders ausgedrückt: vorbehaltlose, Gewährung gerade nicht gängige Praxis. Der bestehende Sozialstaat macht die Erwerbsbereitschaft zur Voraussetzung des Leistungsbezugs und setzt Sanktionen gerade dazu ein, bei Zuwiderhandlung den Pflichtcharakter in Geltung zu setzen, sofern die betreffende Person erwerbsfähig ist. Erwerbsunfähigkeit muss nachgewiesen werden, das hat seinen Grund in der Erwerbspflicht. Wenn Häring also von Sanktionen wegkommen will, müsste er die Erwerbsverpflichtung aufheben, damit die Bedingungslosigkeit betonen - dafür bietet er selbst Ansatzpunkte. Damit ist ja keineswegs die Verantwortung aufgehoben, dass der Einzelne sich fragen muss, wie er zum Wohl des Ganzen beitragen kann. Ein BGE befördert gerade keine individualistische Gesellschaft, wie dann geunkt wird, sondern macht überhaupt erst einmal deutlich, dass es verschiedene Leistungsformen gibt, von denen das Gemeinwesen gleichermaßen abhängig ist: Haushaltstätigkeiten, bürgerschaftliches Engagement und Erwerbstätigkeit. Erstere beiden muss man sich heute leisten können, sie werden also als nachrangig betrachtet, darin besteht die Verkehrung der Verhältnisse.

Wer also mit der Forderung nach Abschaffung von Sanktionen ernst machen und deswegen Sanktionen abschaffen will, kommt nicht umhin, zumindest in die Richtung des Vorschlags von Robert Habeck zu argumentieren. Wer darüber hinaus gehen will, kommt um ein BGE nicht herum. Gerade ein BGE wäre der entscheidende Stützpfeiler, um wirklich die Ausrichtung des Sozialstaats zu verändern.

Sascha Liebermann

Nachtrag 6.11.: Gestern veröffentlichte Zeit Online einen Beitrag von Butterwegge, in dem er für "Anreize" statt Sanktionen plädiert. Diejenigen, die erwerbsfähig sind, aber partout nicht wollen, würde Butterwegge sie dann in Ruhe lassen? Das wäre die Konsequenz, wenn er auf Sanktionen vollständig verzichten will.

5. März 2019

"Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD"...

...das sagte Gesine Schwan in einem Interview mit der taz, nicht aber, was ihr mit dem von der taz gewählten Titel in den Mund gelegt wurde. Zur Frage, ob der Mensch faul sei, äußerte sie sich gleich zu Beginn:

"Schröder sagte in der Bild-Zeitung den berühmten Satz, es gebe kein Recht auf Faulheit.
Ja. Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD. Aber sie passt zu autoritären Regimen. Menschen, denen so etwas unterstellt wird, fühlen sich gekränkt und ungerecht behandelt. Zumal es ihnen nicht von Unternehmerverbänden oder von Konservativen gesagt wurde, sondern von ihrer eigenen Partei, der SPD. Das produziert gravierende Vertrauensverluste."

Dieser Deutung sollte einmal nachgegangen werden. Jedenfalls hat die SPD, gerade aufgrund ihrer Tradition, ein eingeschränktes Solidaritätsverständnis, Erwerbstätigensolidarität statt Bürgersolidarität. Und hat Gerhard Schröder nicht großen Rückhalt in der SPD gehabt? Was sagt das nun über die SPD, wenn etwas vertreten wird, das nicht zu ihr passen soll? Der Vorrang einer Erwerbstätigensolidarität hat jedenfalls Folgen. Die Verbindung zwischen ihm und den Sanktionen im Sozialgesetzbuch ist keine Zufälligkeit und keine Missdeutung, sie folgt aus der Erwerbszentrierung. Sonst könnte man auf die Sanktionen ja verzichten, wenn denn "Arbeit" für alle so bedeutsam wäre und man sich schlicht darauf verlassen würde, dass die Bürger entsprechend sich einbringen (siehe auch hier). Dann würde auch hingenommen, wenn es nicht gelänge. Wenn jedoch "hart arbeitende Menschen", wie es nicht nur der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ausdrückte, von anderen unterschieden werden, bleiben nur die nicht hart arbeitenden übrig. Von den gar nicht arbeitenden Menschen ist schon gar nicht die Rede, denn zwischen ihnen auf der einen, den arbeitenden und "hart arbeitenden" auf der anderen Seite liegen offenbar Welten.

Zum Konzeptpapier der SPD sagte Gesine Schwan:

"Der Staat soll die Menschen, die in Schwierigkeiten geraten sind, nicht von oben herab wie Bittsteller behandeln, sondern wie Partner. Wir alle können in missliche Situationen geraten. Ich empfinde diese Wertschätzung als Rückkehr zu dem, was die Sozialdemokratie ursprünglich ausgemacht hat."

Wer ist "der Staat" in diesem Fall? Wie ist denn über diejenigen, die in Schwierigkeiten geraten sind, in politischen Debatten gesprochen worden? Diese abstrakte Redeweise vom Staat verdunkelt doch, dass er nicht irgendwoher kommt und seine "Haltung" von einem anderen Stern bezieht. Sie kann sich auf einen breiten Konsens berufen. Man könnte es als Symptom der politischen Kultur in Deutschland sehen, dass der Staat als ein gefährliches Gegenüber betrachtet wird, welches der eigenen Kontrolle entglitten ist - dann muss er "zurückgeholt" werden, das müssen die Bürger wollen, wenn sie es ernst meinen (siehe auch hier).

Wie begründet Gesine Schwan, dass die SPD Sanktionen nicht ganz abschaffen will?

"Aber die SPD-Führung kann nicht übergehen, dass viele Anhänger der Sozialdemokratie eine bestimmte Auffassung von Anstand haben: arbeiten, fleißig sein, sich einbringen. Sie würden eine liberale Laisser-faire-Pädagogik nicht verstehen, die in der bürgerlichen Mittelklasse vielleicht gut ankommt. Es ist legitim, auf diese Menschen Rücksicht zu nehmen."

Sicher, es ist aus Sicht einer Partei, die Stimmen erringen muss, legitim, Anliegen ernst zu nehmen. Sie könnte aber genauso ernsthaft dazu beitragen, Vorurteile und Verzerrungen nicht weiter zu pflegen, indem sie selbst immerzu von "hart arbeitenden Menschen" spricht. Und wie ist es denn gegenwärtig, da die SPD diese Haltung nur allzuoft bedient hat, weshalb führte das nicht zu Stimmengewinnen?

Und direkt im Anschluss hieran heißt es:

"Ein bisschen Strafe muss sein, positives Menschenbild hin oder her?
Menschen müssen negative Konsequenzen spüren, wenn sie sich falsch verhalten. Das weiß jeder, der Kinder erzogen hat. Aber es ist ein großer Unterschied, ob ich Sanktionen in Ausnahmefällen anwende – oder ausnahmslos alle mit Drohungen gefügig machen will."

Also doch, nur, was heißt "falsch verhalten"? Und der Vergleich mit Kindern? Meint sie das ernst? Dass Kinder ein verlässliches Gegenüber in Gestalt ihrer Eltern benötigen, an denen sie die Welt erfahren, auch die Regeln, die darin gelten, ist unstrittig. Sind aber Erwachsene mit Kindern zu vergleichen? Erwachsene, die Bürger eines Landes sind, werden mit Kindern verglichen? Gesine Schwan scheint diese Verwechslung nicht zu stören. Sie spricht über Erwerbsarbeit so, als hänge an ihr das Wohlergehen der Demokratie. Das ist eine fatale Verwechslung, das eine ist etwas ganz anderes als das andere. Die Bürger tragen die politische Ordnung, sie sind als mündige eine unhintergehbare Voraussetzung, die der Staat nicht schaffen kann.

Wenn Sanktionen als Instrument zur Disziplinierung von Leistungsbeziehern gesetzlich vorgesehen sind, dann sind sie gesetzlich vorgesehen. Nun lässt sich trefflich darüber streiten, ob nicht der Einsatz von Sanktionen beschränkt werden kann, indem die Bedingungen restriktiver formuliert werden, die gegeben sein müssen, damit sie eingesetzt werden dürfen. Dennoch sollen sie als ultimatives Mittel zur Verfügung stehen, davon rückt sie nicht ab. Doch, zu welchem Zweck, was wird damit erreicht, wenn es um Existenzsicherung geht? Das erwünschte Verhalten soll damit erreicht werden, indem man sie unter Druck setzen kann. Passt Gesine Schwan nicht zur Ideengeschichte der SPD oder ist es mit dieser doch anders, als sie zu Beginn gesagt hat?

Siehe einen Kommentar zu früheren Ausführungen Gesine Schwans hier.

Sascha Liebermann

10. Januar 2019

"Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019" - welche Grundsicherung?

Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland entwirft Nobert Häring in seinem Blog und stellt manch interessante Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:

"Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um."

Was folgt hieraus genau?

Wenn die Würde des Einzelnen Richtschnur ist, darf es keine Sanktionen geben, denn Würde ist unverfügbar, das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit. Wer das erreichen will, müsste mindestens so weit gehen, dass allenfalls eine Bedarfsprüfung dort stattfinden dürfte, wo nicht genügend Einkommen vorhanden ist - wie es etwa Robert Habeck vorgeschlagen hat mit seiner Garantiesicherung. Wäre das der Richtschnur gemäß? Im Grunde noch nicht, denn Würde wäre wieder in Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit gebracht, denn die Bedarfsprüfung dient ja dazu, Einkommensmangel festzustellen, wenn nicht ausreichendes oder gar kein Erwerbseinkommen vorliegt. Eine Grundsicherung wäre eine nachrangige Leistung, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bliebe aufrechterhalten. Wenn dies aber aufrechterhalten bliebe, würde denn dann auf die Durchsetzung dieser Verpflichtung verzichtet, geht Häring hier so weit, Sanktionen ganz abzuschaffen? Leistungskürzungen sieht er ja noch vor, nur sollen sie nicht zur Unterschreitung des Existenzminimums führen oder meint er doch, dass es gar keine Kürzungen mehr geben sollte? Dann wäre das Existenzminimum ja im Grunde bedingungslos, es gäbe keine Gegenleistungsverpflichtung. In dem Passus wird es nicht klar und früher zumindest hat er sich z. B. einem Bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber ablehnend geäußert (siehe hier und hier).

Wäre ein "Bonussystem" denn etwas anderes als Sanktionen, nur mit positiven Vorzeichen? Wie Sanktionen so soll doch auch ein Bonussystem Wohlverhalten belohnen. Diejenigen, die sich wohlverhalten, erhalten einen Bonus, die anderen nicht. Oder ist nur gemeint, dass diejenigen, die noch erwerbstätig sind, mehr in der Tasche haben müssen als die anderen, dazu wäre noch kein Bonussystem nötig, es reichte, den Transferentzug zu reduzieren oder ganz abzuschaffen.

Wäre es dann nicht am einfachsten, gleich ein BGE zu fordern, darüber hinaus brauchte es weder ein Bonussystem noch für das BGE eine Bedarfsprüfung, sie beträfe lediglich Leistungen oberhalb eines BGE?

Sascha Liebermann

7. Januar 2019

"Der mühsame Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit"...

...ein Bericht im Deutschlandfunk über das Teilhabechancen-Gesetz und seine Eigenheiten, z. B. die Voraussetzung, mehr als fünf Jahre arbeitslos zu sein. Ein solches Gesetz setzt wiederum auf den Primat des Arbeitsmarktes gegenüber dem Ziel der Existenzsicherung. Wenn es eine solche gäbe und sie nicht die stigmatisierenden Folgen hätte, die sie heute hat (sie rühren vom normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit), was würde das wohl für das Leben der Betroffenen bedeuten? Es wäre der Unterschied zwischen einer Anerkennung um der Person selbst willen, weil sie zum Gemeinwesen gehört, einfach so, und der Anerkennung einer Person um ihres Erwerbsbeitrags willen - zwei völlig unterschiedliche Dinge. Siehe dazu auch hier und hier.

In dem Beitrag wird auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zitiert:

"Arbeit ist für die meisten Menschen in Deutschland nach wie vor mehr als Broterwerb. Es geht nicht nur darum, Geld zu verdienen. Es geht darum, teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben. Es geht darum, Kolleginnen und Kollegen zu haben. Es geht darum, seine eigene Leistung zu spüren und dafür einen ordentlichen Lohn zu bekommen."

Würde durch Arbeit oder Würde als solche? Und was hat das mit Leistung (siehe auch hier) zu tun?

Sascha Liebermann

13. Dezember 2018

"Die Sträflinge der Arbeitsgesellschaft"...

...ein Beitrag von Gabriela Simon in der taz aus dem Jahr 1998.

Manches klingt wie aus der heutigen Grundeinkommensdiskussion, anderes ist vorausweisend auf die Verschärfung der Sozialgesetzgebung, wiederum anderes zeigt, dass die Begründung eines BGE mit der Nicht-Verfügbarkeit von Arbeit für alle nicht allzu weit führt.

Im Beitrag heißt es unter anderem:

"Arbeitslose haben diese Unschuld verloren, und so ist ihr (erzwungenes) Fernbleiben von der Erwerbsarbeit – im Unterschied zu dem der Hausfrauen, Rentner oder Vermögenden – immer illegitim, eine Schuld, die abzutragen ist, wenngleich der Weg dazu versperrt ist."

Wie sich die Zeiten geändert haben, denn Hausfrau zu sein, ist heute der Inbegriff von Rückständigkeit, worin zugleich eine Verachtung der Haushaltstätigkeiten zum Ausdruck kommt. Gefeiert wird die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" als ultimatives Ziel, obgleich es hilfreich wäre, ihre Nicht-Vereinbarkeit anzuerkennen, um sich darüber klar zu werden, dass die Spannung zwischen beiden Sphären nicht aufgehoben werden kann.

Und weiter an einer anderen Stelle:

"Arbeitslosigkeit ist ein Leben in Schuld. So ist es nur konsequent, daß Arbeitslose wie potentielle Verbrecher behandelt und einem strengen Reglement unterworfen werden: regelmäßige Vorladungen zum Amt, Kontrollgespräche, Verhöre über die Lebensführung und die eigenen Bemühungen, endlich aus diesem Leben in der Sünde herauszukommen. Arbeitslose sind, wie sie es auch wenden, immer auf der illegitimen Seite der Gesellschaft, ganz nah am Verbrechen, und jedes Gespräch mit dem Arbeitsvermittler, jeder Blick in die Zeitung belehrt sie darüber, wo die kriminelle Versuchung liegt, das Verbrechen, dessen sie alle stets verdächtig sind: Sie könnten an diesem Leben im Nichtstun Gefallen finden, sie könnten es genießen, sie könnten es womöglich sogar darauf anlegen, zu leben, ohne zu arbeiten, zu konsumieren, ohne sich durch Erwerbsarbeit nützlich zu machen."

Wenn manche meinen, das habe erst mit den Verschärfungen der Sozialgesetzgebung 2005 begonnen, erhält hier Aufklärung. Die Vorurteile darüber haben sich kaum verändert.
Und brandaktuell:

"Ob dieser Kampf gegen die Degradierung Arbeitsloser zu Bürgern zweiter Klasse erfolgreich ist, wird davon abhängen, ob es gelingt, zugleich eine grundlegende geistige Prämisse der Arbeitsgesellschaft zu Fall zu bringen: die Idee, daß der Mensch nur dann ein vollwertiger Bürger sein könne, wenn er seine Nützlichkeit für die Gesellschaft durch Erwerbsarbeit unter Beweis stellt. Die aktiven Arbeitslosen müssen eine hochkomplizierte Aufgabenstellung bewältigen: die Auseinandersetzung mit der Erbsünde der Arbeitsgesellschaft, mit dem Irrglauben, Arbeit sei die Quelle der Würde des Menschen und nur durch sie könne er sich als Mensch verwirklichen."

Es ist genau diese Verknüpfung von Würde und Arbeit, die immer wieder bezeugt, dass Würde für sich nichts ist und die letztlich zur Degradierung der Bürger führt.

Und abschließend:

"Wenn der Weg zur „Arbeit für alle“ versperrt ist, dann gibt es nur ein Mittel, um Arbeitslose aus ihrer gesellschaftlichen Sonderzone zu befreien: ein Bürgerrecht auf Nicht-Arbeit, das verschiedene Formen der Lebensgestaltung als gleichwertig anerkennt, das freiwillige Phasen des Rückzugs aus der Erwerbsarbeit ermöglicht und materiell – durch eine Grundsicherung – absichert."

Hier bleibt die Autorin dann doch in einer defensiven Haltung zum Ausstieg aus der Arbeitsgesellschaft stecken, wenn sie die "Grundsicherung" damit begründet, dass es nicht "Arbeit für alle" gebe. Ein BGE, so wie es heute diskutiert wird, ist davon unabhängig, ob es oder ob es nicht "Arbeit für alle" gibt, es setzt anders an. Wenn Gabriela Simon in der zuvor zitierten Passage davon schreibt, dass in der Arbeitsgesellschaft die Bürger degradiert werden, dann nennt sie den entscheidenden Ansatzpunkt, von dem aus ein BGE begründet werden kann: die Stellung der Bürger in der Demokratie.

Sascha Liebermann

12. Dezember 2018

"DGB will 1,6 Millionen Menschen aus Hartz IV holen" - Würde durch Arbeit?

Darüber berichtete Zeit Online und bezieht sich vermutlich auf das Papier "Soziale Sicherheit statt Hartz IV". Von Sanktionen soll nicht generell Abschied genommen werden, ihre heutige Schärfe wird lediglich kritisiert. An einer Stelle gibt die Zwischenüberschrift einen wichtigen Hinweis:

"Hartz-IV-Regelwerk grundlegend neu gestalten… … und so das „Hartz-IV-Unwesen“ überwinden und Würde wiederherstellen".

Würde kann nicht "wiederhergestellt" werden, da sie dem Menschen als solches zukommt, zumindest im Verständnis liberaler westlicher Demokratien. Dass die Systeme sozialer Sicherung so gestaltet sein sollten, dass sie dieser Würde ent- statt ihr zu widersprechen müsste das Ziel sein. Sonst  läuft alles auf Würde durch Arbeit hinaus, dann gilt sich nicht davon unabhängig.

Sascha Liebermann

29. November 2018

Würde durch Arbeit?




Siehe auch unsere Beiträge zu "Würde".

30. Mai 2018

"Ich arbeite, also bin ich" - gut, dass das einmal gesagt wird...

...so zumindest erscheint der Beitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Wer das ernst meint, braucht über Würde nicht mehr nachzudenken.

Sie beginnt hiermit:

"Wenn er erklären will, was Arbeit mit einem Menschen macht, oder eher, was es mit einem Menschen macht, wenn er keine Arbeit hat, dann erzählt Thomas Lenz von dem Mann vom Marktplatz. Zwei Flaschen Schnaps habe der jeden Tag getrunken, und herumgesessen, mitten in Wuppertal. Bis er eines Tages mitarbeiten durfte beim Bau der Wuppertaler Nordbahntrasse, einem 23 Kilometer langen Wander- und Radweg entlang der ehemaligen rheinischen Eisenbahnstrecke. "Den mussten wir bremsen, der war auch samstags auf der Strecke", sagt Lenz, der das Wuppertaler Jobcenter leitet. Trocken sei der Mann zwar auch damals nicht gewesen, während der Arbeitszeit aber habe er zuverlässig funktioniert und nicht getrunken. Mit ein paar Tricks konnten sie ihn anderthalb Jahre in dem Projekt halten, länger als üblich. Mehr ging nicht. "Heute ist er tot", sagt Lenz. "Totgesoffen"."

Die heilende Kraft der Erwerbsarbeit? Das Beispiel taugt dafür in verschiedener Hinsicht offenbar nicht, wie der Leiter des Wuppertaler Jobcenters selbst einräumt. Dass der Mitarbeiter "funktioniert" habe, änderte an seinem Leiden nichts. Wozu soll das Beispiel also dienen? Soll es illustrieren, was es hießt, ohne Erwerbstätigkeit leben zu müssen? Dazu hätte derjenige, der hier als Beispiel angeführt wird, einmal befragt werden müssen, woran er denn wirklich leidet, was der Grund für seinen Suchtzustand ist - wenn er das denn selbst hätte sagen können. Geretten hat ihn die Erwerbsarbeit ja nicht. Was ist nun wohl von dem Beitrag zu erwarten? Ein Loblied auf den Sinn von Erwerbstätigkeit? Es wäre gut, wenn die Idolatrie der Erwerbstätigkeit einmal dargelegt würde, die dazu führt, dass alle, die ihr nicht dienen, als Versager erscheinen, weil sie einem Gebot nicht folgen - dem Erwerbsgebot.

In der Folge des Beitrags geht es um den Vorschlag eines "solidarischen Grundeinkommens", den sozialen Arbeitsmarkt und "was geschehen soll mit jenen, die kaum Chancen haben auf einen normalen Job". Als seien diejenigen, um die es geht, Möbel, die ausrangiert oder umplatziert werden müssten (siehe auch hier).
Was sagt der Leiter des Jobcenter Bautzen (Sachsen), der ebenfalls zitiert wird, zur Lage der Langzeitarbeitslosen?

"Mathias Bielich leitet seit 2013 das Jobcenter Bautzen in Sachsen. Wenn der freie Arbeitsmarkt nicht erreichbar sei, sagt er, müsse es um eine sinnstiftende Beschäftigung gehen und darum, die Würde zu sichern. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Bautzen liegt mit 6,1 Prozent unter der ostdeutschen, aber über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Für knapp 6300 arbeitslose Hartz-IV-Empfänger sind Bielich und seine Leute zuständig, gut 15 Prozent weniger als vor einem Jahr. "Jede Akte hat ein Gesicht", sagt Bielich, das sei ihre Losung. Er spricht von Ansehen, Wertgefühl und strukturierten Tagen und davon, dass "bezahltes Zuhausebleiben" niemandem nutze. "Wir haben viele, die sehr weit weg sind vom Arbeitsmarkt, und wir dürfen diese Leute nicht alleine lassen." Einem sozialen Arbeitsmarkt, wie von der großen Koalition geplant ist, kann er manches abgewinnen. Bisher sei es meist darum gegangen, in einem halben Jahr ein paar Vermittlungshemmnisse aus dem Weg zu räumen. "Aber das gelingt nicht immer." Notwendig seien langfristige Programme - und Geld, um die Betroffenen intensiv zu begleiten."

Die "Würde" sichern, "sinnstiftende" Beschäftigung - was ist das Kriterium dafür? Würde durch Arbeit oder Würde der Person ohne Bezug auf Leistung (siehe hier und hier)? Würde ist ein vorstaatlicher Begriff, Würde ist mit der Person verbunden, mit Selbstbestimmung und Anerkennung, nicht aber mit einer Verpflichtung zur Gegenleistung. Wer es damit also ernst meint, muss eine Form finden, die Selbstbestimmung ebenso stärkt wie die Bedeutung des Einzelnen um seiner selbst willen - das leistet bislang nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen, weil nur es die Verknüpfung von Einkommen und Erwerbsgebot aufhebt. Bielich entwirft den Gegensatz zwischen Beschäftigung und bezahltem Zuhausesein, um die Bedeutung der Beschäftigungsprogramme zu retten. Dass sich heute jemand zuhause verkriechen mag der stigmatisierenden Effekte der Leistungen wegen ist doch nicht verwunderlich, dass dies aber nicht der Fall wäre, wenn die stigmatisierenden Seite aufgehoben wäre, sieht Bielich, wie so viele nicht. Dabei müsste er als erfahrener Praktiker das sehen können, wie z. B. Uwe Temme im Video unten, der einst das Sozialressort in Wuppertal leitete. Betroffene intensiv begleiten? Ja, wenn sie es wünschen, wenn es ein Angebot wäre, aber als Beaufsichtigung mit drohender Leistungskürzung oder gar Leistungsentzug für den Fall, dass nicht gefolgt wird? Das führt in die Sackgasse, in der wir diesbezüglich heute stecken. Würde durch Anerkennung ist so nicht zu erreichen - nicht endende Stigmatisierung schon.

Eine weitere Stimme wird herbeigerufen:

"Lenz vom Jobcenter Wuppertal sieht es ähnlich. Viel zu lange sei an der "Lebenslüge" festgehalten worden, es müsse nur das richtige Arbeitsmarktprogramm erfunden werden, um alle im ersten Arbeitsmarkt unterzukriegen. Das aber sei unmöglich, es blieben immer welche übrig."

Eben, wenigstens hier Klartext. Wie aber sieht eine Antwort auf diese Problemlage aus, die Würde ernst nimmt?

"Ein zweiter Arbeitsmarkt ist dennoch umstritten. Die Arbeitgeber etwa warnen vor "künstlicher Beschäftigung" in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Zudem wirken die gescheiterten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Vergangenheit bis heute abschreckend. Morgens eine unnütze Mauer bauen und sie abends wieder abreißen, das hält niemand für sinnvoll. Auf der anderen Seite aber zeigen Praktiker wie Lenz und Bielich, dass manches möglich ist, selbst mit schon bestehenden Programmen."

Um den genannten Preis ist "manches möglich". Sogleich folgt ein Beispiel:

"Im strukturwandelgeplagten Wuppertal - 8,8 Prozent Arbeitslose, 11 500 arbeitslose Hartz-IV-Empfänger - haben rund 1000 Langzeitarbeitslose über Jahre hinweg die Nordbahntrasse mitgebaut. Auch das Stadion wurde mit Hilfe von Langzeitarbeitslosen saniert ("Sie glauben nicht, was die Leute stolz waren, als sie bei der Einweihung ihren Namen auf der Anzeigetafel lasen"). Straffällig gewordene Jugendliche setzten die historischen Geländer entlang der Wupper in Stand und machten dabei eine Maler- und Lackiererausbildung, zur Freude der Handwerksbetriebe. Langzeitarbeitslose und geflüchtete Frauen arbeiten in Schulen als Gesundheitsassistentinnen, es gibt Arbeit bei der Tafel, selbst Drogenkranke säubern Spielplätze. "Wir konzentrieren uns nicht nur auf die stärksten zehn Prozent unter unseren Arbeitslosen", sagt Jobcenterchef Lenz, dessen Haus die höchste Aktivierungsquote Deutschlands vorzuweisen hat. Nirgendwo sonst bekommen Langzeitarbeitslose mehr Angebote."

Angebote? Hätten Sie die denn folgenlos ausschlagen dürfen? Wie hätten sie denn sonst zumindest das Gefühl haben können, etwas Sinnvolles, Anerkanntes zu tun, wenn dafür jenseits von Erwerbstätigkeit kein Platz ist?

"Bei Projekten wie der Nordbahntrasse handelt es sich formal um "Arbeitsgelegenheiten", gemeinhin Ein-Euro-Jobs genannt, samt intensiver Begleitung und Bildungsangeboten. Murrt da nicht die lokale Wirtschaft? Wenn Arbeitslose für ein bis zwei Euro tun, was auch ein Auftrag für eine normale Firma sein könnte? "Wir sind ja 'ne arme Stadt", sagt Lenz. Jahrelang seien in Wuppertal nur noch die allernötigsten Ausgaben erlaubt gewesen. Keines der Jobcenterprojekte wäre regulär zustande gekommen; insofern galten sie als "zusätzlich" und kompatibel mit den Ein-Euro-Job-Regeln. Außerdem habe die Stadt gerade nicht dort ihre Etats gekürzt, wo Langzeitarbeitslose zum Einsatz kamen."

Erstaunlich, wie Roßbach in naivster Diktion vollkommen davon absieht, welchen Charakters diese "Angebote" sind, eine Verklärung ohnegleichen.

"Wenn wir die Leute nicht verlieren wollen, wenn wir sozialen Frieden wollen in den Städten, dann müssen wir einen zweiten Arbeitsmarkt schaffen", sagt Lenz. Arbeit mache den Unterschied - allerdings nicht irgendeine Arbeit. "Wenn wir die Leute im Wald die Blätter putzen lassen, geben wir ihnen nicht ihre Würde zurück." Dass es auf die Art der Arbeit ankommt, bestätigt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Positiv wirken Ein-Euro-Jobs einer Studie zufolge vor allem in Wirtschaftszweigen, wo mittel- bis langfristig eine überdurchschnittliche Arbeitsnachfrage zu erwarten ist."

Nicht jede Arbeit ist würdevoll, immerhin; dass Würde aber etwas ist, das mit Erwerbsarbeit wenig, mit Selbstbestimmung viel zu tun hat, spielt hier keine Rolle. Da sind noch - wenn man dies weiterspinnt - Sanktionen der Erhaltung und Beförderung von Würde angemessen, weil sie dazu dienen sollen, dass jemand diese wichtige "Arbeit" aufnimmt. Und wenn er den Sinn nicht erkennt, muss ihm "geholfen" werden durch Sanktionen.

"Und Hartz IV? Muss das weg? "Nein, das ist Unsinn", sagt Lenz, der die Realität der Vor-Agenda-Zeit noch vor Augen hat, weil er damals das Wuppertaler Sozialamt leitete. "Die Leute wurden einfach nur alimentiert." Heute gebe es viel mehr Ressourcen, alle bekämen mehr Geld. Ungerecht allerdings sei, dass man so schnell in Hartz IV rutsche, egal, ob man ein Leben lang oder nie gearbeitet hat. Das und die Bürokratie überlagerten alles Positive. Und Bielich aus Bautzen sagt: "Menschen zu fördern und zu fordern ist etwas Ehrenhaftes."

Der letzte Ausspruch könnte als schlechtes Motto über einer Erziehungseinrichtung stehen, die "Angebote" macht, die nicht ausgeschlagen werden können, ohne den Leistungsbezug zu riskieren - also: Erziehung, Umerziehung unter Androhung von Bestrafung.

Uwe Temme, ehemaliger Leiter des Sozialressorts der Stadt Wuppertal sieht das übrigens ganz ziemlich anders, was den stigmatisierenden Effekt von solchen "Angeboten" betrifft, wie die beiden folgenden Aufzeichnungen einer Diskussionsveranstaltung in Wuppertal aus dem Juni 2016 zeigen. Er streitet darin mit dem damaligen Leiter der Agentur für Arbeit über Sinn und Unsinn bedingter Hilfeleistungen.

Sascha Liebermann



24. Mai 2018

DIe SPD im Aufbruch - endlich wieder Würde durch Erwerbsarbeit...

...so muss das Fazit eines umwälzenden Beitrags im IPG-Journal im Grunde lauten, in dem der stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel seine Überlegungen zur Digitalisierung skizziert. Es wird Zeit, die Geltung der Grundrechte an den Erwerbsstatus zu koppeln und sich von der Vorstellung, die Demokratie werde von den Bürgern getragen, zu verabschieden. Tatsächlich hängen Wohl und Wehe von den Erwerbstätigen ab, das haben die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens - überhaupt die der Demokratie - noch nicht verstanden. Was schreibt er zum BGE?

"In links-libertären Kreisen ist seit vielen Jahren die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens en vogue. Ich halte das für reine Augenwischerei. Die Idee entkoppelt den Sozialstaat von der Arbeitsgesellschaft. Doch ein Ende der Arbeit, wie häufig prophezeit, sehe ich nicht, wohl aber einen ständigen Wandel der Arbeit. Erwerbstätigkeit ist in unserer Gesellschaft aber ein Baustein der eigenen Identität und Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. All das übersehen die Befürworter. Im schlimmsten Fall kann ein bedingungsloses Grundeinkommen zur staatlichen Subventionierung von Billiglöhnen werden und eine Spaltung der Gesellschaft befördern. Umverteilung ist darin ohnehin nicht vorgesehen."

Das haben wir so schon öfter gelesen. Der Schubladen, in die das BGE gesteckt werden kann, gibt es viele. Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier, hier, hier und hier.

"Stattdessen benötigen wir ein neues Solidarprinzip und eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit. Dabei ist der Vorschlag einer solidarischen Grundsicherung, den der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller vorgebracht hat, ein entscheidender und bedenkenswerter Impuls."

Er führt aber gerade zu einer weiteren Entwertung ehrenamtlicher Arbeit statt zu ihrer Wertschätzung. Siehe unsere Kommentare hier, hier und hier.

"Die Sozialdemokratie hat die Kraft, diese Fragen in einer offenen Debatte zu diskutieren. Das darf und muss auch mal kontrovers sein. Am Ende wird ein Zukunftsprogramm stehen, das auf die großen Fragen unserer Zeit auch große Antworten gibt."

Und wo sind die großen Antworten? Ein BGE wäre eine solche, die viele Möglichkeiten mit sich brächte, die zugleich klein wäre im Sinne einer Antwort, die am Bestehenden ansetzen kann.

Sascha Liebermann

20. April 2018

16. März 2018

1. März 2018

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

"Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern." (Handelsblatt, "Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

Höttges macht genau den Missstand aus, der erwähnt wurde. Aber ist es so, dass die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch heute einer Bitte um Hilfe entspricht? Nein, es handelt sich nicht um ein Ersuchen, sondern um einen Rechtsanspruch, der gemäß geltender Verfahren geprüft wird. Nun lässt sich am Verfahren, den Bereitstellungsbedingungen, dem Ermessensspielraum der Sachbearbeiter und dem Machtgefälle zwischen Sachbearbeiter und Antragsteller manches kritisieren, doch verwandelt all dies den Rechtsanspruch nicht in eine Bitte oder gar ein Almosen. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn das Prozedere als entwürdigend und beschämend wahrgenommen wird, das hat mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu tun, reicht als Erklärung aber nicht aus (siehe hier). Wie könnte man erklären, dass der Rechtsanspruch so leicht in eine Bittstellung umgedeutet wird?

Die Vorstellung, vom "Staat" abhängig zu sein, sich von anderen versorgen zu lassen, es nicht geschafft zu haben "von der eigenen Hände Arbeit" zu leben (siehe hier) - das sind die stärkeren Quellen dafür, woher die Beschämung rührt. Es gibt keines oder nur ein sehr schwachse Bewusstsein davon, eine Gemeinschaft von Bürgern zu sein, deren Status nicht von Leistung abhängig ist. Bedenkt man noch, dass in der deutschen politischen Kultur das Vertreten von Partikularinteressen stets unter Verdacht steht, gemeinwohlschädigend zu sein, Konflikte in der politischen Auseinandersetzung nicht wirklich offensiv ausgetragen, sondern schnell abgekanzelt werden (siehe z. B. die Verhandlungen zur Großen Koalition), dann unterstützt das nicht die Wahrnehmung von Eigeninteresse, es schwächt sie (siehe dazu auch hier). Daraus ließe sich also der Schluss ziehen, dass wir nicht zu viel selbstbewusstes Vertreten von Partikularinteressen haben, sondern zu wenig. Zugleich haben wir aber nicht zu viel Selbstbewusstsein als Gemeinwesen, sondern zu wenig. Beides zusammen ist das Problem.

Sascha Liebermann