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10. Dezember 2024

"'Mismatch-Problem' und 'nutzloses Ritual'"...

...so Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, im Interview focus online. Fitzenberger äußert sich differenziert zu den Behauptungen Carsten Linnemanns, CDU, über die große Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher im Bürgergeld, die erwerbstätig sein könnten, es aber nicht seien. Auch weist er auf manche begriffliche Unschärfe in der Debatte hin und auf praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung mancher Vorschläge. 

An einer Stelle geht es darum, ob Sanktionen hilfreich sind.

"[focus] Helfen Sanktionen überhaupt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen?

Fitzenberger: Ich würde sagen, dass Sanktionen notwendig sind. Aber sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen. Es klingt paradox, aber am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss – also wenn sie nur im Raum stehen, um sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen."

Fitzenberger hält zwar Sanktionen nicht für "das Allheilmittel", erachtet sie jedoch für notwendig. Weshalb aber? Darauf gibt er nur eine indirekte Antwort, offenbar kann er sich nicht vorstellen, dass auch ein sanktionsfreies Sozialsystem, das Angebote macht, förderlich wirken kann. Aus seinen Ausführungen im Interview ließe sich jedoch der Schluss ziehen, dass es heute gute Gründe dafür gibt, weshalb bestimmte Leistungbezieher nicht erwerbstätig sind und Sanktionen gegen diese Gründe nicht helfen.

Gerade ein Sozialsystem, dass die Bereitschaft der Bürger, sich einzubringen, grundsätzlich ernst nimmt und damit anerkennt, das Existenzminimum also nicht mit Sanktionen belegt, könnte befreiend wirken. Das scheint für ihn, wie für viele andere, undenkbar. Man müsste dazu nur die Stellung der Bürger im Gemeinwesen ernst nehmen, das wäre die einzige Voraussetzung, die gegeben sein muss.

Darüber hinaus sagt er:

"Eine weitere Idee der CDU ist es, monatliche persönliche Gänge zum Jobcenter zur Pflicht machen. Hilft das tatsächlich, oder belastet das nur die Jobcenter?

Fitzenberger: Grundsätzlich ist eine Erhöhung dieser sogenannten Kontaktdichte sinnvoll. Dadurch bekommen die Menschen eine intensivere Betreuung und sind gezwungen, sich intensiver mit der Stellensuche auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sind die Jobcenter seit 2022 durch die große Zahl an Geflüchteten, die sie ebenfalls betreuen müssen, stark belastet. Zudem gibt es hunderttausende Menschen, die in einer Maßnahme sind, oder eigentlich erwerbstätig, aber aufstocken müssen. Bei ihnen könnte so ein monatlicher Pflichttermin zu einem nutzlosen Ritual werden, weil keine neuen Dinge zu besprechen sind."

Auch hier gilt, was ich oben geschrieben haben. Wer solche Termine benötigt, wird sie erfragen und vereinbaren, warum bedarf es dazu einer Pflicht? Diejenigen, die sie nicht benötigen, kann man einfach machen lassen. Doch dazu benötigt es wieder eine Voraussetzung: die Bereitschaft der Bürger ernst zu nehmen. In einem bedürftigkeitsgeprüften, auf Nachrangigkeit setzenden Sozialsystem, ist das aber kaum möglich, denn es bedarf der Sanktionen, um die Mitwirkung gegebenenfalls durch Androhung zu erzwingen. Manche Probleme, über die immer wieder diskutiert wird, rühren nur daher.

Sascha Liebermann

17. Oktober 2024

"Sämtliche Sozialleistungen [...] würden wegfallen"...

...behauptet Till Requate, Professor für Volkswirtschaftslehre (Universität Kiel), im Interview mit focus. Was ihn zu dieser Einschätzung veranlasst, ist nicht zu erkennen. Sicher, es gibt in der Diskussion Befürworter, die solche Vorstellungen haben, doch das sind Befürworter unter anderen, die eine Beibehaltung sozialstaatlicher Transferleistungen "oberhalb" eines BGE vorsehen.

Milton Friedman taucht wieder auf und wird als Vorläufer einer "Art bedingungslose[n] Grundeinkommens dargestellt, doch genau das vertrat er nicht. Die Negative Einkommensteuer operiert auf anderer Grundlage, was Requate dann auch sagt, womit die Vorläuferschaft auch schon aufgehoben ist. Ein BGE kein "Geld fürs Nichtstun", wie auch hier wieder vom Gesprächspartner suggeriert wird.

Wer nun behauptet, ein BGE ersetze alle sozialstaatlichen Transferleistungen, muss zu folgender Überlegung gelangen:

"[focus]Und wo ist der Haken?

Unter anderem, dass das Existenzminimum durch diese Beträge in Städten wie München oder Frankfurt nicht abgedeckt wäre. Das Wohnen ist hier schlichtweg zu teuer. „Bedingungslos“ bedeutet aber: Der Erhalt dieses Geldes ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Sämtliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Fördergelder wie das BaföG, aber auch das Wohngeld würden wegfallen - unabhängig davon, wo man wohnt."

Wer nicht auf die Streichung aller Leistungen setzt, hätte das Problem nicht. Auch stellt sich die Lage für Haushalte mit mehreren Personen anders dar als für Alleinstehende. Insofern spricht Requate über eine bestimmte Ausgestaltung, nicht über das BGE im Allgemeinen.

Welche Lösung sieht er dafür?

"Es gibt tatsächlich Überlegungen, die in Richtung „bedingungsloses Grundeinkommen light“ gehen. Hier würde man es bei der alten Wohngeldregelung belassen. Das heißt, das Wohngeld wäre nicht bedingungslos. Alle anderen genannten Faktoren aber schon. Beim genannten Modell läge das Grundeinkommen bei 400 bis 450 Euro pro Kopf, für Kinder entsprechend niedriger."

Das Wohngeld wird in der Breite der Diskussion nicht zum BGE dazugerechnet, insofern ist das hier ein Pappkamerad, aber ganz konsequent, wenn man einmal mit der oben erwähnten Setzung begonnen hat. Auch ergibt sich daraus nicht, ein BGE light einzuführen, um Wohngeld beizubehalten, hier werden zwei Aspekte miteinander vermischt.

Dass ein BGE die Stigmatisierung von Leistungsbeziehern aufhebt und wirksam gegen verdeckte Armut wäre, sieht Till Requate auch. Einen weiteren Vorteil erkennt er hier:

"Des Weiteren liegt auf einen ersten Blick ein Vorteil darin, dass es für Geringverdiener attraktiver wäre, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Momentan ist es ja so: Wer aus dem Bürgergeld rausfällt, weil er einen gering bezahlten Job annimmt, der hat kaum mehr im Portmonee. Das BGE würde hingegen nicht angetastet, wenn sich jemand etwas dazu verdient. Allerdings relativiert sich dieser Vorteil dadurch, dass das ganze System mit sehr hohen Steuersätzen auch auf den ersten Euro für Geringverdiener finanziert werden müsste."

Wie die Steuersätze genau aussehen würden, dazu gibt es verschiedene Simulationsversuche. In jedem Fall dienen die Steuern dazu, eine Leistung zu finanzieren, von der die Gemeinschaft etwas hat, und zwar gerade diejenigen mit niedrigen Einkommen. Wer ein solch verlässliches System für politisch richtig hält, hat keine andere Möglichkeit, als es über Steuern zu finanzieren.

Der vermeintliche Knackpunkt:

"Die Frage ist doch, wie das mit dem Dazuverdienen in der Realität aussehen würde. Auch hierzu hat man beim Ifo-Institut Erkenntnisse. Im Rahmen von Simulationen hat man sich angeschaut, wie die Leute ihr Arbeitsverhalten ändern würden."

Um einschätzen zu können, was aus diesen Simulationen geschlossen werden kann, muss man die Annahmen kennen, auf deren Basis simuliert wurde. Auf welche Studie er sich bezieht, wird leider nicht angegeben.

"Das Arbeitsangebot würde in Arbeitsstunden gerechnet um 25 bis 30 Prozent fallen, weil es sich für viele bei Steuersätzen von 90 Prozent und höher nicht mehr lohnt, zu arbeiten. Damit würden sich die Wirtschaftsleistung und somit auch die Steuereinnahmen drastisch reduzieren. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das das Existenzminimum sichern soll, wäre somit schlicht nicht finanzierbar!"

Welche Annahme wurde hier zugrundegelegt? Dass sich Erwerbstätigkeit "lohnen" muss, hier vermutlich beschränkt auf den Zugewinn in Gehaltsform. Welche Aspekte spielen dafür noch eine Rolle, dass jemand erwerbstätig wird? Wie ist es mit dem Interesse an einer Aufgabe, dem Wunsch, mitzugestalten in einem Unternehmen, der erfüllenden Seite, die Erwerbstätigkeit haben kann? Das wird hier nicht erwähnt, ist es dann etwa nicht simuliert worden? Dann wäre die ganze Simulation ziemlich vereinfacht und die Schlussfolgerungen ebenso.

Wie schätzt Requate die Verantwortungsbereitschaft von Eltern ein, was würden sie mit dem BGE wohl tun?

"Die Idee ist ja, dass die finanzielle Situation der Kinder unabhängig von der Erwerbsarbeit der Eltern sein soll. Das wird aber nur auf dem Papier so sein. Ob die Eltern Teile des BGE in Bildung oder gutes Essen investieren oder es böse gesagt verjubeln – das wird sich kaum kontrollieren lassen. Manches, was von Befürwortern der Idee als Vorteil gepriesen wird, sehe ich sogar eher als Nachteil."

Ja, das ist ja der Sinn der Sache, dass es sich nicht kontrollieren lässt, woher aber kommt die Sorge, Eltern könnten es nicht für ihre Kinder verwenden? Immerhin gibt es Studien dazu, die hätten konsultiert werden können. Oder bricht sich hier ein Vorurteil bzw. eine unberechtigte Befürchtung Bahn? Dann wäre das eine Meinung, mehr nicht.

Weiter heißt es:

"Für mich spricht vor allem nichts gegen ein Fördern und Fordern. Anreize zu Fortbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen sind doch begrüßenswert! Und denjenigen, denen die Gesellschaft Unterstützung gewährt, von denen kann auch etwas eingefordert werden."

Die Frage ist doch nicht, ob Fördern wünschenswert ist, sondern welcher Voraussetzungen es bedarf, damit eine Förderung auch erfolgreich sein kann. Ist das Fordern hier so zu verstehen, dass jemand eine Herausforderung annehmen kann, dann bedarf es der entsprechenden Unterstützung, damit er das kann. Ist mit Fordern jedoch gemeint, jemanden zu etwas zu drängen unter Androhung der Kürzung des Existenzminimums, stellt sich die Frage, wem das denn helfen soll? Weder hilft das der geforderten Person, die dem Druck nachgibt, um der Sanktionierung auszuweichen, noch hilft es der Gemeinschaft, die damit lediglich Anpassung erzwingt, nicht aber Leistungsbereitschaft unterstützt. Wenn hier von "Anreizen" gesprochen wird, verunklart das nur diesen Zusammenhang, denn sanktionsbewehrte Anreize sind Drohungen. Die Frage wäre hier doch, ob "etwas eingefordert werden" muss um jeden Preis oder ob Leistungsbezieher nicht ohnehin sich einbringen wollen, aber gewissen Hürden nehmen müssen und das nicht alleine können. Doch das wird in der Antwort nicht einmal differenziert.

Nicht fehlen darf eine Frage zum Arbeitsangebot:

"[focus] Sie hatten davon gesprochen, dass das bedingungslose Grundeinkommen dazu führt, dass die Menschen im Schnitt weniger arbeiten wollen. Was bedeutet das für den Fachkräftemangel?

Der würde sich natürlich massiv verstärken. Wie gesagt, die Stundenzahl, die die Menschen arbeiten wollten, würde sich je nach Szenario um 25 bis 30 Prozent verringern. Und diese Schätzungen sind eher konservativ, da die Simulationen des Ifo-Institut noch keine Migrationsbewegungen aus oder in das Ausland berücksichtigen. Tatsächlich ist jedoch damit zu rechnen, dass Niedrigqualifizierte aus ärmeren europäischen Staaten in ein solches System einwandern, während Hochqualifizierte das Land verlassen werden, wodurch der zu verteilende Kuchen sich noch weiter verkleinern würde. Das wäre in Anbetracht des Fachkräftemangels für unser Land eine Katastrophe!"

"Weniger" arbeiten zu wollen heißt ja nicht, dass weniger erzeugt wird, die Frage ist, ob sich durch ein BGE nicht die Arbeitsbedingungen verbessern. Abgesehen davon sind solche hypothetischen Abfragen, ob jemand denn seine Arbeitszeit reduzieren würde, nicht belastbar, es ist ein schlichtes Gedankenexperiment, das der Wirklichkeit mit BGE nicht entsprechen muss. Insofern sind alle Schlussfolgerungen nur vor dem Hintergrund der in der Studien getroffenen Annahmen zu beurteilen. Wenn aber die Bedingungen zur Leistungserstellung sich verbessern, weshalb sollten Fachkräfte dann abwandern?

Wie wenig die Bedeutung von Erwerbstätigkeit als Möglichkeit beizutragen und sich einer Aufgabe zu widmen betrachtet wird, zeigt auch folgende Antwort:

"[focus] Klingt so, als wäre das Ihr Hauptkritikpunkt. Passt das Modell nicht in die Zeit?

Naja, schauen wir uns das Selbstverständnis unserer Sozialen Marktwirtschaft an. Nach diesem Selbstverständnis ist jeder zunächst einmal selbst für seine Lebensunterhalt verantwortlich. Der Staat springt nur in Notfällen ein. Bei Jobverlust oder Krankheit etwa. Ein BGE würde dieses Prinzip um 180° drehen. Der Staat wäre zunächst für das Existenzminimum zuständig. Und wenn der oder die Einzelne dann noch Lust hat, kann sie oder er dann noch etwas arbeiten gehen."

Die politische Grundordnung spricht keineswegs davon, dass "jeder zunächst einmal selbst" für seinen Lebensunterhalt zu sorgen hat, der Sozialstaat ist lediglich so konstruiert worden. Er entspricht damit aber gerade nicht der Grundordnung (siehe hier und hier). Das Interesse an und die Bereitschaft zu Leistung zur Frage von "Lust" zu erheben, verkennt die Bedeutung, die sie haben. 

Ein weiteres Problem macht Requate aus:

"[Requate] Nun, stellen Sie sich vor, wir wären weiterhin ein Stamm von Jägern und Sammlern und wir hätten und auf ein bedingungsloses Grundeinkommen geeinigt. Und dann träte die Situation ein, dass keiner mehr jagen will. Wie will der Stamm dann sicherstellen, dass am Ende des Tages jeder sein Stück Fleisch auf dem Teller hat?"

Was sagen Sie?

Na gut, bei den Jägern und Sammlern bin ich noch vergleichsweise zuversichtlich. Bei einer vergleichsweise kleinen Gruppe würde wohl der Gruppendruck wirken. Aber in einer anonymen Gesellschaft? Nicht ohne Grund haben wir soziale Sicherungsnetze in unser System eingebaut. Für den Fall eines Unfalls, einer Krankheit, einer Firmenpleite und so weiter. Während eine kleine Gruppe dafür sorgen mag, dass alle zu Essen haben, ist bei einer Gruppe von 83 Millionen Menschen der Anreiz zum Trittbrettfahren bei einem bedingungslosen Grundeinkommen vergleichsweise groß."

Alleine schon das Beispiel spricht Bände: wir würde der Stamm das wohl sicherstellen können und was wäre dem denn vorausgegangen? Eine Gemeinschaft kann dann zerfallen, wenn ihr ihre Legitimität abhanden kommt, wenn die Angehörigen nicht mehr den Eindruck haben, in ihr so leben zu wollen und sie nicht mehr zu tragen bereit sind. Es bleibt dieser Gemeinschaft dann nur, diese Legitimität zurückzugewinnen, indem sie miteinander in Austausch tritt. Heute würden wir dafür öffentliche Debatten benötigen, wie es zur Demokratie gehört und wie es der Alltag ist. Außerdem würde für ein BGE gelten, dass es nicht mehr bereitgestellt werden könnte, wenn die Gemeinschaft nicht mehr beizutragen bereit ist - aber das gilt heute ebenso. "Gruppendruck" reicht nicht aus, wenn der Legitimationsglaube verloren gegangen ist, Druck ist äußerlich, es bedarf zum Erhalte eines Gemeinwesens einer Bereitschaft, sich an dieses Gemeinwesen zu binden und auch schlechtere Zeiten gemeinsam durchzustehen. Auch hier zieht Requate wieder den "Anreiz" aus der Tasche, weil er sich offenbar nicht vorstellen kann, dass die Gemeinwohlbindung im allgemeinen sehr belastbar und stabil ist. Der Anreizbegriff ist ein Taschenspielertrick, weil er im Unklaren lässt, worüber genau gesprochen wird (siehe oben).

Seine Einwände gegen das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen teile ich, würde sie aber auf Feldexperimente im allgemeinen ausdehnen (siehe hier, hier und hier).

Sascha Liebermann

11. Oktober 2023

"Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen haben wir weniger Geld als zuvor"...

...so ist der Beitrag Christof Sackmanns auf der Website des focus übertitelt, womit er eine Studie aufgreift, die jüngst auch in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Gegenstand eines Beitrags war, siehe unseren Beitrag dazu hier.

Wenige Passagen seien kommentiert, denn im Unterschied zu Patrick Bernau in der FAZaS benennt Sackmann immerhin die Grenzen solcher Studien, wenn auch der Titel etwas anderes suggeriert. Zu Beginn des Beitrags allerdings erstaunt diese Bemerkung:

"Das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens klingt verlockend. Der Staat zahlt jedem Bürger pro Monat einen gewissen Betrag. Es gibt keine Prüfung, ob jemand das Geld überhaupt benötigt, aber auch keine weiteren Sozialleistungen. Das Grundeinkommen soll ausreichen, damit jeder seine Existenz sichern kann und sich keine Sorgen um Wohnung und Lebensmittel machen muss. Gearbeitet werden darf trotzdem, doch der Arbeitslohn wäre dann nur noch ein Bonus."

Als sei es selbstverständlic,h stellt der Autor hier in den Raum, dass ein BGE den Sozialstaat vollständig ersetze, ohne Verweis, obwohl in der Diskussion dieser radikale Umbau nur ein Vorschlag unter anderen ist, vor allem dazu ein randständiger, den z. B. Thomas Straubhaar vertritt. Wobei man sagen muss, dass Straubhaar durchaus eingeräumt hat, dass die Ausgestaltung eine Frage der politischen Entscheidungsfindung ist und es sehr wohl weitere Leistungen geben könne. Hier wäre etwas Recherche angebracht gewesen. Allerdings kommt es öfter vor, dass der Vorschlag eines BGE mit den Ausführungen Straubhaars verbunden wird, so auch bei Georg Cremer, dem langjährigen Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes. Er begründet das allerdings damit, dass die anderen Versionen ja ohnehin nicht finanzierbar bzw. umsetzbar seien. Cremer sorgt sich dabei darum, dass die Einführung zu einer Verschlechterung der Lage führen würde.

"Bei Sackmann fällt darüber hinaus auf, dass der "Arbeitslohn" "Bonus" genannt wird, dabei müsste man sagen, es ist eben der Lohn für Erwerbstätigkeit. Doch hinter der Rede vom Bonus steckt eine Reduzierung von Erwerbstätigkeit auf Einkommenserzielung, denn die inhaltliche Seite, die Erfahrungen, die Erwerbstätigkeit ermöglicht, werden von einem BGE überhaupt nicht in Frage gestellt und ebensowenig aufgehoben. Darauf weisen selbst Kritiker stets hin, wenn sie behaupten, dass Erwerbstätigkeit doch viel mehr als Einkommen sei - eine implizite BGE-Befürwortung, diejenigen, die das vorbringen, ziehen daraus aber einen ganz anderen Schluss.

Nachdem Sackmann dann die Ergebnisse der genannten Studie referiert hat, schreibt er folgendes:

"Das klingt alarmierend, aber es ist eben nur ein Modell. Menschliches Verhalten vorherzusagen ist gerade in der Ökonomie eine der schwierigsten Disziplinen. Die Methode, die Daruich und Fernandez anwenden ist, dass Menschen immer die für sie optimale Entscheidung treffen, also einen Job nur dann annehmen, wenn das die beste Wahl ist. Doch die Realität zeigt, dass sich Menschen eben nur selten optimal verhalten. Den beiden Forschern ist das nicht anzulasten, die Annahme optimaler Entscheidungen ist für die[sic] die beste Möglichkeit, die Zukunft zu modellieren."

Im oben verlinkten Kommentar zum Beitrag Patrick Bernaus hatte ich mich dazu schon geäußert. Es ist nicht möglich, "Verhalten vorherzusagen", deswegen heißen Simulationen auch Simulationen. Wenn solche Simulationen sich im Nachhinein als "treffsicher" erweisen, ist das eine ex-post-Bestätigung, über deren Treffsicherheit zuvor nichts gesagt werden konnte (ganz wie bei den berühmt berüchtigten demoskopischen Erhebungen anlässlich bevorstehender Wahlen). Verführerisch ist, aus ex-post-Bestätigungen herauszulesen, dass dies auch beim nächsten Versuch so sein wird. 

Es hat auch nichts mit empirischer Forschung zu tun, Modellsimulationen durchzuführen, weil sie auf der Basis von Daten gemacht werden müssen, die aus der Vergangenheit stammen und es unbekannt ist, ob sie in der Zukunft ebenfalls als Daten durch Handeln hervorgebracht worden sein werden. 

Diese Einwände gelten selbst für solche Simulationen, die mit Annahmen operieren, deren Triftigkeit sich durch empirische Forschung erwiesen hat. Wenn man sich hingegen Studien anschaut, die zu etwaigen Folgen eines BGE auf der Basis solcher Simulationen angestellt werden, trifft man meist auf eine Annahme, die ich für unhaltbar erachte, mir ist sie in dieser Einfachheit noch nie im Material begegnet. Es wird ein unmittelbarer Konnex zwischen der Bereitstellung von Einkommen und dem "Arbeitsangebot" angenommen (Stichwort "Anreiz"), die wohl meist mit dem Theorem vom Arbeitsleid in Verbindung steht. Selbst Studien mit standardisierten Daten lassen schnell Zweifel aufkommen, ob diese These haltbar ist, wer mit nicht-standardisierten Daten wie z. B. offenen Forschungsgesprächen forscht, kann sich über die These nur wundern (siehe z. B. hier und meine Ausführungen hier)

Dass z. B. in der politischen Planung auf solche Simulationen als Schätzverfahren zurückgegriffen wird, um sich etwaige Problementwicklungen vor Augen zu führen, ist nachvollziehbar, doch Planungen sind Planungen und nicht Realitäten. Solche Schätzverfahren können als Hilfsmittel dienen.

Insofern kommt Sackmann zu diesem Schluss, überschätzt aber Feldexperimente:

"Alle Modellrechnungen können hier aber nur als Hypothesen dienen. Sie sollen in weiteren Feldversuchen überprüft werden. In Deutschland bekommen dazu derzeit 122 Probanden bis nächstes Jahr noch 1200 Euro im Monat. Initiiert wurde die Studie vom Verein „Mein Grundeinkommen“, wissenschaftlich wird sie vom DIW und vom Max-Planck-Institut begleitet und mit einer Kontrollgruppe verglichen."Sascha Liebermann

11. Mai 2023

„Nur Narren sagen, bis 2030 gibt es ein bedingungsloses Grundeinkommen“...

... Interview mit Georg Vobruba auf focus online. Ausgewählte Passagen seien hier kommentiert:

"Das heißt: Wir arbeiten 2030 zwar mit mehr Technik, aber die arbeitsplatzvernichtende KI-Revolution bleibt aus?

Vobruba:KI ist die neueste Sau, die durchs Dorf getrieben wird, aber nicht die erste. Apokalyptische Sorgen, dass uns wegen neuer Technik die Arbeit ausgeht, entstehen alle zehn bis 15 Jahre und waren schon viel weiter verbreitet als heute. In den 1980er- und 1990er-Jahren glaubten das so gut wie alle. Nun haben einige Programme gelernt, mittelmäßige Romane zu schreiben. Na und? Dadurch entsteht keine Massenarbeitslosigkeit."

Das eine ist hier, Entwicklungen in der Vergangenheit zu betrachten, das andere, etwas darüber zu sagen, wohin es führen wird. So recht Vobruba darin hat, dass vielen Szenarien, die einst als gewiss galten, ausgeblieben sind, so wenig wissen wir doch über nicht genutzte Automatisierungspotentiale. Deren Nutzung ist eben nicht nur eine technisch-praktische, sondern auch eine politische und kulturelle Frage insofern, als die Nutzung graduell unterschiedlich weitreichend erfolgen kann in Abhängigkeit von ihrer Erwünschtheit. Man denke an manche technischen Systeme, die es gibt, ohne dass deren Nutzung offensiv betrieben wird. Wo sind die fahrerlosen U-Bahnen, die schon lange auf einzelnen Strecken fahren, wo die offensive Nutzung vollautomatischer, sich selbst reinigender Toiletten usw.?

"Klingt, als müssten wir uns um die Zukunft der Arbeit nicht sorgen.

Vobruba: Technische Veränderungen haben die Arbeit bislang immer verbessert und eher mehr Arbeit geschaffen. Das heißt aber nicht, dass nicht in manchen Branchen und Gegenden sehr ernste Probleme entstehen. Dem Braunkohlearbeiter im Ruhrgebiet nützt es nichts, wenn in Bayern IT-Jobs entstehen."

Worauf sich Vobruba hier bezieht, ist nicht klar. Was meint er mit "mehr Arbeit" sei geschaffen worden? Meint er eine Diversifizierung der Arbeit? Betrachtet man das (Erwerbs)Arbeitsvolumen gemessen in Jahresarbeitsstunden bezahlter Arbeit, dann gibt es eine schon lange beobachtbare Entwicklung: es sinkt. Insofern ist also nicht "mehr Arbeit" geschaffen worden, aber mit weniger Erwerbsarbeitszeit mehr Wertschöpfung.

An anderer Stelle heißt es:

"Das ist doch die Grundfrage, die sich alle stellen: Jeder Mensch sieht Probleme und wünscht sich Lösungen. Aber wie setzen wir diese Lösungen durch, bevor uns die Probleme über den Kopf wachsen?

Vobruba: Wer die Zukunft der Arbeit gestalten will, muss viele kleine Schritte gehen, statt ständig den großen Wurf zu suchen, zu scheitern und dabei die kleinen Schritte zu verpassen. Für politische Programme muss man bedenken, was man an Reformen in den gegebenen Konstellationen umsetzen kann. Große Ziele dienen eher als Orientierung. Ich verfolge die Grundeinkommen- Debatte jetzt seit 40 Jahren. Man kann nicht 40 Jahre lang tun, als stehe es vor der Tür. Wer sagt, bis 2030 gibt es ein bedingungsloses Grundeinkommen, macht sich zum Narren."

Das kleine Einmaleins der Politik, so könnte man diese Bemerkung nennen, besagt, gestaltbar ist nur, wofür Mehrheiten mobilisiert werden können. Treffend stellt Vobruba fest, dass es aber durchaus großer Ziele bedarf, die eine Richtung weisen, damit klar ist, wohin die kleinen Schritte führen sollen. Aber geht es um den großen Wurf? Die charmante Seite eines BGE besteht doch darin, am Bestehenden ansetzen zu können. All die Leistungen, die es im Sozialstaatsgefüge gibt, lassen sich mit einem BGE integrieren, teils ersetzen, teils müssten sie beibehalten werden. Groß wäre der Wurf allenfalls, weil die Einwände gegen ein BGE bislang davon ausgehen, dass es keine Existenzsicherung geben soll, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein kleiner Wurf wäre es, wenn wir uns den heutigen Grund dafür anschauen, weshalb es eine Existenzsicherung als Ausdruck staatliche Fürsorge geben muss: weil es um die Person um ihrer selbst willen geht oder anders ausgedrückt, um ihre Würde.

Folgt daraus Resignation?

"Was hat die Debatte dann gebracht?

Vobruba: Die Bedeutung der Grundeinkommen-Diskussion besteht nicht darin, ein bedingungsloses Grundeinkommen Knall auf Fall durchzusetzen. Sie besteht darin, kleine Erfolge ermöglicht zu haben, wie die Abschaffung von Hartz IV. Das war für mich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Forderung nach mehr sozialer Absicherung hat ihn ermöglicht. Damit bin ich zufrieden."

In der Tat ist es plausibel anzunehmen, dass es die Veränderungen - die Aufhebung des Vermittlungsvorrangs ist eine große -, die mit dem Bürgergeld einhergehen, nicht gegeben hätte, wäre über ein BGE nicht so intensiv diskutiert worden. Dafür eben gab es Mehrheiten, ob es für ein BGE welche geben wird, wird sich zeigen müssen. Es wäre aber nicht die erste Veränderung, die einen größeren Anlauf benötigt.

Siehe zu früheren Ausführungen Vobrubas auch hier und hier

Sascha Liebermann

2. Juni 2022

"Hartz IV ohne Sanktionen: Bei ihrem Bürgergeld begeht die Ampel 3 entscheidende Fehler" - als Analyse...

...ist der Beitrag von Oliver Stock auf der Website von focus angekündigt, aber wo ist sie nur - die Analyse?

Werden Sanktionen ausgesetzt, Arbeitslosengeld-Beziehern keine Pflichten zur Wiedereingliederung auferlegt, stehen sie "dauerhaft außerhalb des marktwirtschaftlichen Systems". Aber weshalb sollte das so sein? Auf diesen Schluss kann nur kommen, wer davon ausgeht, es bestünde auf Seiten der Bezieher kein Interesse, erwerbstätig zu sein.

Es herrsche doch Arbeitskräftemangel, deswegen sei die Entscheidung des Bundestages ein Zeichen in die falsche Richtung. Auch hier setzt Stock wieder voraus, Arbeitslosengeldbezieher wollten nicht erwerbstätig sein - wie kommt er darauf? Dass es gute Gründe gibt, sich anderen Aufgaben zu widmen als der Erwerbstätigkeit, wird in keiner Form bedacht. Dort, wo Mangel herrscht, gibt es verschiedene Gründe, z. B. die Tendenz der vergangenen Jahrzehnte, Ausbildungsberufe gegenüber einem Studium abzuwerten (da haben die Arbeitgeber mitgewirkt), schlechte Arbeitsbedingungen und eben keine "automatischen" "Preisanpassungen" im Gefolge von Knappheit. Bessere Bezahlung nützt auch bei widrigen Arbeitsbedingungen wenig.

Zuletzt wird noch im Geiste der Stilllegungsprämie behauptet, wozu die Entscheidung führe und - das darf natürlich nicht fehlen - der Mangel an Anreize im Hartz-IV-System. Da ist die sogenannte Analyse schon abgeschlossen. Der Beitrag hat unweigerlich Ähnlichkeiten mit dem, den ich gestern kommentiert habe.

Sascha Liebermann

30. Oktober 2021

"Wenn Sie 1000 Euro im Monat geschenkt bekämen, ändert sich Ihr Leben weniger als gedacht"...

 ...focus greift das Interview mit Sascha Liebermann in der Wirtschaftswoche (mittlerweile hinter Bezahlschranke) auf und macht daraus eigenen Beitrag.

28. Juni 2021

28. August 2020

13. Januar 2020

"dm-Chef Werner für bedingungsloses Grundeinkommen"...

...meldet der focus, es handelt sich hierbei um Christoph Werner, der seit dem 1. Januar Vorsitzender der Geschäftsführung von dm drogeriemarkt ist. Wie schon sein Vater und Gründer von dm, Götz W. Werner, spricht sich auch sein Sohn für ein BGE aus.

2. Januar 2020

Über lasche Sanktionen und Bürger, die "brav" zur Arbeit gehen - Heinrich Alt zum Grundeinkommen

...zumindest, wenn man dem Bericht in focus glauben kann. Dort wird Heinrich Alt, ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, wie folgt wiedergegeben:

"Alt bemängelte, dass wenn jemand eine Kürzung von 30 Prozent bekommen habe, könne er künftig machen, was er wolle. Mehr Sanktion gebe es nicht. „Er braucht sich nicht mehr zu melden, nicht mehr zu kooperieren. Er muss nur noch seine Kontonummer angeben, bekommt 70 Prozent des Regelsatzes und die Miete voll bezahlt”, so Alt weiter. Das halte er für falsch. Besonders gegenüber denjenigen, „die das alles finanzieren, jeden Morgen aufstehen und brav zur Arbeit gehen“ und sich an die Spielregeln halten müssten."

Alles zu lasch, kein Disziplinierungsinstrument mehr, so lässt sich schließen. Das komme einer "bedingungslosen Grundsicherung" gleich - wieder eine Verdrehung, denn Hartz IV erhält nur, wer bestimmte Bedingungen erfüllt. Deutlich macht Alt damit, was er vom Existenzminimum hält, es gilt nicht bedingungslos, ganz wie er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen früher schon geäußert hatte, das sei eben eine "Horrorvision". Was kümmert ihn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Man beachte: "die [...] jeden Morgen [...] brav zur Arbeit gehen" - eine hübsche Vorstellung vom Bürger hat er da, der ehemalige BA-Vorstand als Erzieher der Widerspenstigen?

Sascha Liebermann

9. Mai 2019

Entleerung des Leistungsethos - Randolf Rodenstock zum Bedingungslosen Grundeinkommen...

..., zu lesen war der Beitrag bei focus online.

Rodenstock schreibt:

"Die Gegner [eines BGE, SL], darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie auch von Gewerkschaften, führen an, dass ein solches Konzept nicht finanzierbar und ungerecht sei. Wenn immer weniger Menschen arbeiten, woher kommt dann die materielle Basis, um ein Grundeinkommen zu finanzieren?"

Für den Wertschöpfungsprozess ist es nicht entscheidend, wieviele "Menschen" arbeiten und auch nicht, wieviele Stunden sie arbeiten, sondern wieviel produziert wird und dass dem Angebot eine entsprechende Kaufkraft gegenübersteht. Wenn dazu menschliche Arbeitskraft benötigt wird, wird um sie geworben werden müssen, wenn nicht, dann nicht. Wie wir an der Enwicklung des Arbeitsvolumens (siehe auch hier) in Deutschland sehen können, hat das eine mit dem anderen nicht unmittelbar etwas zu tun.

In der folgenden Passage taucht dieselbe Frage wieder auf:

"Ob sich ein solches Konzept in der Praxis bewähren kann oder nicht, hängt nicht zuletzt eng mit den tradierten Werten der Arbeitsgesellschaft zusammen. Erwerbsarbeit gilt als ein zentraler Bestandteil unserer Kultur. Sie sichert die materielle Existenz, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, begründet die Identität und definiert den sozialen Status eines Menschen. Die Vorstellung, dass jedem – unabhängig von seiner Erwerbstätigkeit – ein einheitliches Grundeinkommen gewährt wird, steht in krassem Widerspruch zu dieser Tradition und muss auf den ersten Blick als Provokation erscheinen."

Welches sind denn die "tradierten Werte [...] der Arbeitsgesellschaft" - geht es darum, beschäftigt zu sein oder darum, Leistung zu erbringen? Wenn Beschäftigung über Leistung gestellt wird, untergraben wird gerade die Grundlage unseres Wohlstandes. Es könnten also gerade die "traditionellen Werte" sein, die dem Leistungsethos entgegenstehen, sich bislang nur nicht gravierend ausgewirkt haben. Das nebenstehende Plakat allerdings macht deutlich, dass schon länger in der öffentlichen Debatte Arbeit über Leistung steht - und zwar in allen politischen Lagern. Die FDP und Die Linke könnten sich zusammentun.

Wer aus diesem Dilemma hinausgelangen will, muss den FDP-Slogan umwandeln: "Leistung hat Vorfahrt" oder, wie David Hornemann einmal sagte, "Arbeit muss wieder Sinne machen", doch genau davon ist keine Rede. An der Verteidigung von Erwerbstätigkeit sieht man, wie sehr die üblichen Lager, ob Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter, am selben Strang ziehen. Statt um Leistung geht es um Erziehung, der Arbeitsmarkt als Erziehungsinstrument, Unternehmen als Erziehungsanstalten.

Rodenstock weiter:

"Andererseits wird unser gewohntes Denken aktuell auch durch Algorithmen, Automatisierung und künstliche Intelligenz herausgefordert: Wenn Maschinen den Menschen die Arbeit abnehmen und menschliche Intelligenz von künstlicher verdrängt wird, welchen Wert hat Arbeit dann noch? Müssen wir Arbeit – und zwar alle Formen von Arbeit – und gerechte Entlohnung nicht grundsätzlich neu denken?"

Ja, worauf will Rodenstock denn damit hinaus, wenn nicht auf ein Leistungsverständnis, das nicht mit dem Vorhalten von Arbeitsplätzen verwechselt wird, also mit bloßer Beschäftigung? Dann kann es nicht um Erwerbsarbeit um ihrer selbst willen gehen, sondern um die Gestaltungsmöglichkeiten in Freiheit, sich die Aufgabe zu suchen, ganz gleich wo sie liegt. Das muss man sich jedoch leisten können, ohne Bedingungsloses Grundeinkommen ist dies nicht möglich. Genau das indes will er offenbar nicht. Was dann?

"Innovative Lösungen sind besonders in der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik gefragt."

Abschließend die üblichen Reden, die immer wieder zu hören sind, doch was heißt das genau? Wer die Grundfesten der politischen Ordnung und damit ebenso der Wirtschaftsordnung ernst nimmt, muss stärker in das Individuum vertrauen, in seine Mündigkeit, wie das Grundgesetz sie voraussetzt. Ist das für einen Unternehmer unvorstellbar?

Sascha Liebermann

8. April 2019

14. Januar 2019

"Schon morgen? Hartz-IV-Urteil könnte Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen ebnen" - das geht doch nicht...

...darüber schreibt Volker Tietz auf focus. Am Ende findet sich die brisante Schlussfolgerung in aller Deutlichkeit:

"Dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen kommt damit Signalwirkung zu. Werden diese verboten, entfällt der Gestaltungsspielraum bei Mitarbeitern im Jobcenter. Das macht die Verfahren gerechter. Aber ein derartiges Urteil wirft ein neues Problem auf: Sanktionen sind ein Druckmittel, um auf das Einhalten der Regeln zu drängen.

Und ohne Druck wird es noch mehr auf den guten Willen der Betroffenen ankommen, ihre missliche Lage beenden zu wollen. Das ist bedenklich, denn: Wer pünktlich und regelmäßig den Einladungen vom Jobcenter folgt und bereit ist, Arbeit zu finden, darf nicht gleichgestellt werden mit denjenigen, die das System ausnutzen. Ansonsten ist ein Urteil zum Verbot von Sanktionen der erste Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen."

Weil es also solche gibt, die mit den Leistungen und Verpflichtungen nicht wie gewünscht umgehen, muss die Sanktionsdrohung allgemein beibehalten werden.

Es ginge auch anders herum. Weil es um Ausnahmen geht, hinter deren Verhalten plausible Zusammenhänge stehen, ist es weltfremd, allen Leistungsbeziehern mit Sanktionen zu drohen - was ein Gesetz als Gesetz eben tut. Diejenigen, die partout nicht beitragen wollen, tragen nicht bei. Und was wäre von ihrem Beitrag zu erwarten, wenn sie ihn nicht leisten wollten? Mehr Realitätssinn statt Abstrafungspädagogik wäre einer Demokratie gemäß, der es nicht darum gehen kann, ihre Bürger zu erziehen, sondern Lebensbedingungen zu gestalten, die allen Bürgern und dem Gemeinwesen selbst in der Regel weiterhelfen. Denn von den Bürger lebt die Demokratie.

Sascha Liebermann

28. November 2018

9. Mai 2018

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Woher die Angst vor dem System kommt"...

...ein Beitrag von Inge Hannemann, der Fragen an die Gewerkschaften stellt, nachdem diese sich kürzlich vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen haben.

30. April 2018

"Personalverantwortliche skeptisch gegenüber Grundeinkommen" - ein Grund mehr.......

...ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, zeigt es doch, wo eines der ärgsten Probleme in Unternehmen liegt, im Verhältnis zu den Mitarbeitern. Die Ergebnisse stammen laut focus aus einer Befragung durch die Unternehmensberatung EY, deren Aufschlüsselung im Bericht nicht leicht nachzuvollziehen ist. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Von solchen Umfragen ist ohnehin nicht allzuviel zu halten (siehe hier), aber wenn wir das Ergebnis beim Wort nehmen, ist es ein Grund mehr, ein BGE einzuführen.

24. August 2017

Sattelberger, die zweite: "Arbeit gibt es in Überfülle. Nur Opium ist aus"...

...nachdem Thomas Sattelberger im Februar dieses Jahres schon einmal mit "Arbeit statt Opium" (siehe meinen Kommentar dazu hier) seine Gedanken zur Grundeinkommensdiskussion dargelegt hat, wiederholt er diese weitgehend in einem Beitrag für focus Money online.

3. Februar 2017

Fatalistisch und technologiefeindlich seien die Anhänger des Bedingungslosen Grundeinkommens...

...laut Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, der einen Beitrag dazu in focus online veröffentlicht hat, der zuvor im Magazin Zukunft 2017 der Konrad- Adenauer-Stiftung erschienen ist.

Er schreibt zum Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz:

"Denn das Ergebnis der vielschichtigen eidgenössischen Debatte war in erster Linie eine krachende Niederlage für die Initiatoren der Abstimmung. Lediglich 23 Prozent der Wählerschaft stellten sich hinter das Konzept. Das ist weniger Zustimmung als in den Jahren zuvor der Mindestlohn oder die Begrenzung von Managergehältern erhielten. Umfragen zufolge findet sich auch in Deutschland derzeit keine Mehrheit für ein bedingungsloses Grundeinkommen."

Dass der Mindestlohn mehr Zustimmung erhielt ist insofern nicht überraschend, als er sich im Gefüge der Erwerbszentrierung bewegt und daran nichts ändert. Ein BGE will darüber hinaus und die Erwerbszentrierung aufheben. Die Befürworter haben dem Bestehenden gegenüber also eine Bringschuld deutlich zu machen, dass das BGE etwas ermöglicht, was im heutigen Gefüge nicht möglich ist.

Ist eine Zustimmung von 23 Prozent angesichts eines solchen Ziels denn wenig? Es ist zu wenig, wenn eine Mehrheit gesucht wird, das ist richtig, aber Vorhaben, die größere Veränderungen nach sich ziehen, haben immer eine Weile gebraucht, bis sie Mehrheiten finden konnten. Was wäre wohl in Deutschland los, wenn sich in einem Verfahren 23 Prozent für ein BGE ausgesprochen hätten (also keine nichtssagenden Umfragen)? Es wäre nicht mehr als abwegige Utopie wegzudiskutieren.

Dann äußert sich Hüther zum gegenwärtigen Sozialstaat:

"Keineswegs bedeutet dies, dass man den deutschen Sozialstaat von Reformbedarf freimachen könne. Nichts läge ferner. Denn tatsächlich leiden der Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler unter viel zu hohen Bürokratiekosten, Sozialtransferempfänger gleichzeitig unter Stigmatisierung. In der Theorie könnte das bedingungslose Grundeinkommen diese Probleme angehen, soll dieses doch das Gros an Sozialtransfers und der Sozialversicherung – wie der Name schon sagt bedingungslos – ersetzen."

Zumindest anerkennt er, was ein BGE ermöglichen könnte.

Weiter heißt es:

"Legitimiert die aktuelle Situation in Deutschland jedoch einen solch drastischen Schritt, der den jahrzehntelang weiterentwickelten Sozialstaat und unsere gesamte Wirtschaftsordnung auf den Kopf zu stellen vermag?"

Was genau würde ein BGE denn "auf den Kopf stellen"? Es würde vielmehr etwas miteinander verbinden, das heute nicht zu verbinden ist: Solidarität und Leistung. Denn auch mit einem BGE benötigt es Leistung, damit es dauerhaft bereitgestellt werden kann, aber eben nicht nur eine, sehr eingeschränkte Form von Leistung: Erwerbsarbeit. Es benötigt all die anderen auch, die heute unter dem Vorrang der einen herausgehobenen leiden: Familien, Freiwilligenengagment, staatsbürgerschaftliches Engagement für die Demokratie.

"Freilich beschwören die Befürworter des Grundeinkommens eine sich verschärfende Dringlichkeit. Hierfür bedient man sich der voranschreitenden Digitalisierung und prognostiziert ein rabenschwarzes Bild des Arbeitsmarktes. Maschinen mit künstlicher Intelligenz erledigen Aufgaben, die heute noch von Menschen durchgeführt wird, nur eine kleine Elite würde weiterhin einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Die Mehrheit der Arbeitskräfte wäre schlichtweg überflüssig."

So argumentieren allerdings nicht nur Befürworter eines BGE, sondern auch solche, die davon nicht so überzeugt sind wie z. B. Erik Brynjolfsson. Hüther trifft hier einen wunden Punkt der Debatte, denn in der Vergangenheit hat es immer wieder Szenarien gegeben, die nicht eintrafen. Außerdem bezieht das BGE seine Bedeutung nicht von etwaigen Entwicklungen durch Digitalisierung. Statt sich auf die Reparaturfunktion eines BGE zu kaprizieren, wäre es für die öffentliche Auseinandersetzung wichtig, dass es um etwas anders im wesentlichen geht - um mehr Selbstbestimmung und Vielfalt in Gemeinschaft.

Entsprechend verweist Hüther auf ein solches Szenario:

"Damit wird ein altbekanntes Narrativ aufgegriffen, auf das bereits Henry Ford während des Zeitalters der Elektrifizierung hereinfiel. „Autos kaufen keine Autos“, so lautete die Sorge des Unternehmers vor über 100 Jahren. Auch er dachte, die Nutzung von technologischen Innovationen führte zu Substitution von menschlicher durch maschinelle Arbeitskraft. Mit fallenden Löhnen und Beschäftigungsquoten würde dann das gesamte System in sich zusammenbrechen."

Abgesehen von dem schon oben erwähnten Punkt, dass es beim BGE nicht hauptsächlich um den "Arbeitsmarkt" geht, ist die indirekte Verklärung, die Hüther hier vornimmt, ebensowenig haltbar. Betrachtet man die Entwicklung von Arbeitsvolumen und Erwerbstätigkeit, bietet sich ein Bild, das erheblich differenzierter ist und von einem lang anhaltenden Trend eines sinkenden Arbeitsvolumens zeugt (siehe hier, S. 47 und meinen Kommentar hier).

Hüther folgert:

"Der Argumentation hängt eine fatalistisch-technologiefeindliche Note an. Mit Blick auf zukünftige Massenarbeitslosigkeit und soziale Verwahrlosung böte sich der Gesellschaft ein letzter Ausweg, den großen sozialen Knall zu verhindern: das bedingungslose Grundeinkommen."

So überzogen die Argumentation mancher BGE-Befürworter hier ist, so überzogen ist sein Abtun der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Wir wissen tatsächlich nicht, was die Digitalisierung bringen wird, insofern trägt es zu einer Versachlichung der Debatte bei, hier weder ein Horror-, noch ein Verklärungsszenario zu entwerfen.

Genau dazu setzt Hüther dann aber an:

"Dabei hat sich die zweite industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts als Startpunkt einer schier unglaublichen (und inklusiven) Wohlstands- und Wohlfahrtsstory erwiesen. Auch heute läuft es rund in der deutschen Wirtschaft. Insbesondere auf dem deutschen Arbeitsmarkt jagt ein Rekord den anderen, wobei sich ebenfalls die Qualität der Arbeit gewandelt hat: Nicht der Subsistenzerhalt, sondern vielmehr die Hoffnung auf ein erfülltes Leben ist für viele Menschen heute die Triebfeder des Arbeitens. Technologischer Fortschritt hat dies erst ermöglicht und er wird ebenso in Zukunft dazu führen, dass noch mehr Menschen einer entlohnten sinnstiftenden Arbeit nachgehen können. Die Unabdingbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens lässt sich nicht herleiten."

Nicht die Spur von Aufmersamkeit für den Druck, den diese Erwerbszentrierung auf andere Leistungsformen erzeugt. Dass genau diese Erwerbszentrierung es nur unter Inkaufnahme der Folgen vorsieht, ihr für eine gewisse Zeit nicht zu folgen, wenn man sich z. B. dazu entscheidet, mehr Zeit für Familie, für die Fürsorge für Angehörige oder andere Aufgaben zu haben, die nicht bezahlt werden, ignoriert Hüther einfach. Das kann man tun, sollte dann aber nicht verschweigen, welche Konsequenzen es für diese anderen Sphären des Zusammenlebens hat.

Zur Finanzierung:

"Finanzierbarkeit und Arbeitsanreize sprächen demnach für und nicht gegen die Einführung des Grundeinkommens. Zwei Argumente, die doch auf sehr wackeligen Beinen stehen. Orientiert man sich beispielsweise am Grundeinkommensmodell von Götz Werner in der Höhe von monatlich 1000 Euro, belaufen sich die Kosten auf mehr als das Doppelte der gesamten Staatsausgaben des Bundes, gar auf das Sechsfache der öffentlichen Bildungsausgaben – und das allein für die 68 Millionen in Deutschland lebenden Erwachsenen. Zieht man Beträge für Kinder hinzu erhöhen sich die Zahlungen entsprechend."

Ja, was folgt nun daraus? Ist es finanzierbar oder ist es das nicht? Oder geht es eher darum, ob man dazu bereit ist, es zu finanzieren. Letzteres scheint hier der Fall zu sein.

Eine Schwäche, die alle Berechnungsversuche haben betrifft die Einnahmeseite. Da darüber nichts Verlässliches ausgesagt werden kann, wird nur die Ausgabeseite betrachtet. Aber was bedeutet ein BGE für die Einnahmeseite, welche Auswirkungen hat es auf Arbeitshaltung, Arbeitseffizienz und -effektivität? Das nicht zu beachten, würde darauf hinauslaufen zu behaupten, heute seien die Arbeitsbedingungen optimal, mit einem BGE kann es nur schlechter werden. Wenn nun aber ein BGE die Chance erhöht, dass Individuum und Aufgabe zueinanderpassen, hat dies Auswirkungen auf alle Leistungformen und damit auf die Einnahmeseite. Darüber hinaus wirkt ein BGE sich auf die Lebensführung im Ganzen aus, weil es die normative Bedeutung von Erwerbstätigkeit verändert, folglich auch damit zusammenhängende Phänomene wie demonstrativen Konsum, Krankheitsbilder usw. Wenn Hüther diese Seite, wie viele Kritiker des BGE, einfach übergeht, ist das unseriös.

Dann folgt ein interessanter Einwand zu Feldexperimenten:

"Das zweite Argument ist ebenfalls kaum haltbar, denn Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen haben einen grundsätzlichen Haken: Sie stellen keine authentische Institution dar, die Teilnehmern glaubwürdig einen lebenslangen gesellschaftsvertraglichen Überbau in Form von monatlichen Auszahlungen auf ihrem Konto bietet."

Das stimmt, siehe hierzu auch meinen Kommentar.

"Ist das Experiment zu klein, könnten Teilnehmer wegziehen, ist das Experiment zu groß, könnte es beispielsweise durch ein Referendum wieder umgekehrt werden. Selbst wenn die Schweizer sich also für ein Bedingungsloses Grundeinkommen entschieden hätten, wer könnte ihnen garantieren, dass sie sich auch im Alter auf die entsprechenden Zahlungen verlassen könnten und sich der Volkswille nicht nach einigen Dekaden wieder in eine andere Richtung verschiebt?"

Das kann niemand garantieren, ist das aber heute anders? Wenn es den politischen Willen gäbe, die Rentenversicherung vollständig umzubauen, würden dadurch tatsächlich die erworbenen Ansprüche von Rentner vollständig geschützt? Würde es noch Grundsicherung im Alter geben, wenn der politische Wille dazu da ist, eine solche Leistung nicht mehr bereitzustellen? Es ist also eine Frage des politischen Willens - das ist immer die entscheidende Frage. Was soll uns der Einwand nun sagen?

Weiter geht es in dieser Passage:

"Die vorhandene Evidenz ist damit kaum zu interpretieren, die simple Forderung nach mehr empirischen Befunden greift aber ebenfalls zu kurz. Teilnehmer reagieren in beiden Fällen mit verzerrtem Verhalten auf die Experimente. Einen Test kann es praktisch nicht geben – die Einführung des Grundeinkommens bleibt eine Reise in die institutionelle Ungewissheit."

Da hat Hüther in der Tat recht, denn die Experimente können uns nicht sagen, was tatsächlich geschehen wird. Das gilt gleichermaßen für Modellrechnungen? Nun müsste Hüther das aber auch auf seine Argumentation anwenden, denn wir wissen heute ebensowenig, wofür es morgen einen politischen Willen geben oder nicht geben wird. Gestaltung ist immer ein Gang ins Ungewisse, sei es als Gemeinwesen durch politische Entscheidungen, sei es als Unternehmer, sei es als Bürger, der sein Leben lebt. Was morgen kommt, wissen wir nicht, wenngleich wir uns auf Kontinuität verlassen.

Ist aber das BGE soweit entfernt von dem Leben, das wir heute führen? Bringt es so große Veränderungen mit sicht? Das ist eine verbreitete Behauptung, sonst nichts. Bei genauer Betrachtung ist das BGE nur eine konsequente Fortentwicklung des Sozialstaats, damit er endlich auf dem Fundament ruht, das heute schon für die Demokratie selbstverständlich ist: mündigen Bürgern, die ihre Leben leben, Verantwortung wahrnehmen und darum ringen, vernünftige Entscheidungen in ihrem Sinne und im Sinne des Gemeinwesens zu treffen. Würde das BGE daran etwas ändern? Nein. Es würde allerdings deutlicher werden lassen, wo überall diese Aufgaben liegen und wie unterschiedlich sie sind. Wenn also all das für ein BGE als Voraussetzung gilt, was heute schon der Fall ist, dann ist der Schritt eben nicht so groß, wie er scheint.

Hüther sieht das selbstverständlich anders, er schreibt dann:

"Unsere heutige Gesellschaft beruht auf der Maxime der Leistungsgerechtigkeit und der Fairness. Man kann sich durchaus andere Gesellschaftsformen vorstellen, die Besteuerung von Leistungseinkommen für leistungslose Einkommen ist jedoch keine davon. Zwar ist ein inhärenter Reformdruck auf den Sozialstaat zu spüren, und ein Grundeinkommen würde wohl der zunehmenden Bürokratisierung Rechnung tragen, die aus einer immer tiefergehenden Ausdifferenzierung der Arbeitswelt herrührt."

Leistungsgerechtigkeit? Welche ist gemeint? Die Leistung der Familien, der Ehrenamtlichen? Selbstverständlich nicht. Hüther kennt nur eine Form des Leistungsträgers: den Erwerbstätigen. Wieviele Stunden pro Jahre wenden wir - um das in Erinnerung zu rufen - für nicht bezahlte Arbeit auf? Ach so, ja, 35% mehr Zeit für unbezahlte als für bezahlte Arbeit (siehe Statistisches Bundesamt). Wird diese Leistung denn in irgendeiner Form ernsthaft berücksichtigt und als gleichwertig erachtet? Nein. Ist das Leistungsgerechtigkeit? Wenn man es entsprechend hinbiegt und das reale Leben nicht beachtet.

Was ist nun riskant, das BGE oder der heutige Zustand? Mir scheint, es ist der heutige Zustand, der Leistung missachtet und so tut, als sei unbezahlte Arbeit einfach so da und selbstverständlich. Die Verschiebung, die statistisch beobachtbar ist, von unbezahlter zu bezahlter Arbeit macht allerdings deutlich, dass das eine auf Kosten des anderen geschieht. Wieviele Eltern - tatsächlich sind es zwar Mütter, es wäre wünschenswert, wenn es genauso Väter wären - sind denn heute bis zum Eintritt in den Kindergarten zuhause und konzentrieren sich auf die Bedürnisse der Familie? Und wieviele sind es danach? Ein Blick in die Betreuungsquote gibt Einblick darein? Wollen wir diese Degradierung von Familie und anderer unbezahlter Arbeit noch weiter treiben? Und die Folgen tragen?

Das BGE, im Unterschied zu heutigen Leistungen, würde es freistellen, wie Eltern dazu stehen. Erst dann könnten diese sich aber auch unbedrängt auf die Aufgabe einlassen, die Elternschaft darstellt. Dann würden wir sehen, wie sie ihre Prioritäten setzen. Heute drängen wir sie durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit in eine Richtung: Erwerbstätigkeit. Was dies mit dem Solidarzusammenhang unseres Gemeinwesens anstellt, können wir erahnen.

Sascha Liebermann

27. Juli 2016

5. Juni 2016

Andrea Nahles zum Grundeinkommen: ein großer Irrweg...

...berichtet focus in seiner online-Ausgabe. Gegenüber der Passauer Neuen Presse soll sie folgendes gesagt haben: "„Wenn jeder unabhängig von seiner Leistung und Bedürftigkeit erst einmal 1000 Euro im Monat bekäme, würden Solidaritätsgedanke und Leistungsprinzip auf Dauer außer Kraft gesetzt". Wie widersprüchlich dabei ihre Haltung ist, zeigte sich hier.