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2. März 2023

"Die Wirtschaft fußt auf der unbezahlten Arbeit von Frauen"...

...so ist ein Interview mit Uta Meier-Gräwe übertitelt, das in den Stuttgarter Nachrichten veröffentlicht wurde. Ich kommentiere hier einige Ausschnitte:

"Frau Meier-Gräwe, Sie sagen, bezahlte und unbezahlte Sorgearbeit sei der größte Wirtschaftssektor. Wie berechnen Sie das?

[Meier-Gräwe] Durch Erhebungen des Statistischen Bundesamts wissen wir: Frauen in Deutschland leisten jährlich 60 Milliarden Stunden – allein an unbezahlter Hausarbeit. Der Geldwert dieser Arbeit, legt man anteilig den Durchschnittslohn einer Hauswirtschafterin, Köchin und Erzieherin zugrunde, würde jährlich etwa 830 Milliarden Euro betragen. Das ist fast so viel wie Bund, Länder und Gemeinden pro Jahr an Ausgaben tätigen. Wenn man zur unbezahlten die meist unterbezahlte Sorgearbeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas hinzuzählt, ist dieser Bereich der größte Wirtschaftssektor. Leider bildet sich das weder in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung noch im Bruttoinlandsprodukt ab, das als Wohlstandsmaß eines Landes gilt."

Das ist ein in der Diskussion um Sorgearbeit zuerst einmal hilfreicher Hinweis und stellt einen Versuch dar, den Umfang unbezahlter Arbeit zu bestimmen und mit bezahlter Arbeit zu vergleichen. Zugleich aber kann dieser Vergleich in die Irre führen, wenn man berücksichtigt, was methodisch nötig ist, um zu solchen Daten zu gelangen (siehe meinen Kommentar hier und hier).Wie die Autoren der verlinkten Studie hervorheben, gibt es gerade dann, wenn es sich um persönliche Nahbeziehungen handelt, ein Abgrenzungsproblem in der Messung. Das spricht nicht gegen die Angaben zum Umfang unbezahlter Arbeit, er wäre eher noch größer, als die Messungen ihn zu erfassen erlauben. Vor allem wird es ihrem Charakter nicht gerecht, denn Sorgetätigkeiten aufgrund einer persönlichen Nahbeziehung sind etwas anderes als berufliche erbrachte Dienstleistungen. Wenn Frau Meier-Gräwe bezahlte Sorgearbeit noch in das Volumen der Sorgetätigkeiten einbegreift, um deren Stellenwert zu veranschaulichen, vermischt sie, was nicht vermischt werden sollte. Das ist ein Grund, weshalb die Eigenheiten unbezahlter Arbeit im BIP nicht erfasst werden können, denn dazu müsste man über ihre Eigenheiten hinweggehen.

Vollkommen richtig ist folgendes:

"Warum ist das aus Ihrer Sicht problematisch?

Weil dadurch die ökonomische Bedeutung der unbezahlten Sorgearbeit ausgeklammert bleibt. Aber es gibt keine Wirtschaft, ohne dass jemand Kinder großzieht, den Familienalltag organisiert, kranke oder pflegebedürftige Haushaltsmitglieder versorgt. Feministische Ökonominnen nutzen das Eisbergmodell, um das zu verdeutlichen: Als Wirtschaft wird heute fast ausschließlich das verstanden, was oberhalb der Wasseroberfläche sichtbar ist: die marktvermittelte Güterproduktion. Die weibliche „Unterwasser-Ökonomie“ dagegen zählt fast nichts."

Sie weist zurecht darauf hin, welche Bedeutung Sorgetätigkeiten haben, denn die Welt am Warentausch zu orientieren, greift viel zu kurz, dennoch lässt sich beides nicht einfach vergleichen.

"Was würde sich mit einer anderen Sicht ändern?

Wäre klar, dass Sorgearbeit das Fundament allen Wirtschaftens ist, würde das bedeuten, dass in diesen Sektor viel mehr Geld fließen müsste und Unternehmen in Form von Abgaben dafür ihren Beitrag zu leisten haben. Aber momentan geht die ökonomische Erzählung so: Erst müssen Industrie und Handwerk Gewinne erwirtschaften, dann können wir soziale Dienstleistungen finanzieren. Diese Denke zeigt sich unter anderem auch darin, wie Kosten für Kitas und Schulen verbucht werden."

Hier zeigt sich nun die Vermischung, denn inwiefern müsste hier "mehr Geld fließen", als Bezahlung unbezahlter Arbeit? Oder in der Sphäre bezahlter Arbeit? Würde sie unbezahlte in bezahlte Arbeit verwandeln wollen, so dass auch persönliche Nahbeziehungen zu Dienstleistungen werden? Dann würde der Charakter von Haushaltstätigkeiten gerade verwandelt.

Hier folgt eine Rückfrage zur Finanzierung dieser Leistungen:

"Inwiefern?
Der ohnehin erst seit 2005 zögerliche Ausbau des Betreuungssystems mit Kitas und Ganztagsschulen verhindert, dass Frauen ihrem Beruf nachgehen oder ihr Erwerbsvolumen ausweiten können, obwohl das viele gern tun würden. Allerorten fehlen nicht nur Betreuungsplätze, sondern obendrein werden Öffnungszeiten reduziert und Gruppen geschlossen, weil Fachkräfte fehlen. Dass es zu wenige Erzieherinnen gibt, ist aber eine Folge der Ignoranz des Bedarfs sowie der jahrzehntelangen Unterbezahlung dieser Berufe."

Angesichts des Plädoyers dafür, unbezahlte Arbeit in ihrer Bedeutung ernst zu nehmen, erscheinen die Äußerungen hier doch geradezu widersprüchlich. Betrachtet man die Entwicklung seit 2007 hat nicht nur die Betreuungsdauer der Kinder ab 3 Jahren erheblich zugenommen, auch das Betreuungsalter ist abgesenkt worden. Man kann natürlich noch längere Betreuungszeiten noch jüngerer Kinder anstreben, dann muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass das Familienleben abgewertet wird und nur noch Anhängsel der Erwerbstätigkeit bleibt. Das käme allerdings keiner Aufwertung von Haushaltstätigkeiten, sondern ihrer Abwertung gleich. Wie bekommt Frau Meier-Gräwe das unter einen Hut (im vergangenen Jahr hatte sie sich ähnlich geäußert)? Müsste sie nicht vielmehr den Stellenwert von Erwerbstätigkeit in Frage stellen und eine Ausrichtung der Sozialpolitik befürworten, die der unbezahlten Arbeit ihren Raum lässt, sie aber durch dauerhafte, garantierte Alimentierung in der Form eines Bedingungslosen Grundeinkommens ermöglicht (nicht aber bezahlt). Dann stellte sich die Frage für Eltern grundsätzlich anders, denn weder bräuchten sie Erwerbstätigkeit, um das Auskommen der Familie zu sichern, noch hätte diese dieselbe Bedeutung wie heute.

Hier nun kommt das Interview auf die Alimentierung zu sprechen:

"Sind Sie für den Hausfrauenlohn, wie er in den 70ern gefordert wurde?

Nein. Wir müssen vielmehr eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern erreichen, ergänzt um finanziell abgesicherte Zeiten für Kleinkindbetreuung daheim und häusliche Pflege. Zugleich braucht es verlässliche Dienstleistungen von der Wiege bis zur Bahre und Löhne, von denen die Beschäftigten dort auch gut leben können. Bis heute werden soziale Berufe wie Erzieherin oder Arzthelferin jedoch als Zuverdienst-Berufe betrachtet. Man hängt immer noch der völlig aus der Zeit gefallenen Vorstellung an, dass der „richtige“ Lohn doch vom Familienernährer erarbeitet wird. "

Ein BGE scheint ihr nicht in den Sinn zu kommen oder nicht angemessen zu sein, der "Hausfrauenlohn" wäre in der Tat problematisch, weil er eine Nahbeziehung (familial) in eine Dienstleistung überführte. Meier-Gräwe sieht nur befristete Alimentierungen für besondere Umstände vor und zugleich eine Verteilung der Sorgearbeit, ohne zu sagen, wie das erreicht werden könnte. Hier könnten Arbeitszeitmodelle (siehe hier und hier) eine Rolle spielen, doch sie alle ändern nichts am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit. Dass Meier-Gräwe das nicht sieht und die Möglichkeiten eines BGE diesbezüglich übersieht, überrascht hier am meisten.

Als gutes Beispiel dienen skandinavische Länder:

"Aus Städten wie Oslo oder Helsinki hört man jedenfalls nicht, dass Kitas ihre Öffnungszeiten reduzieren müssen, obwohl dort sehr viele junge Familien leben. Die skandinavischen Länder stecken seit Jahrzehnten viel mehr Geld in den Care-Sektor. Darüber gibt es dort einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Nicht von ungefähr wandern Krankenpflegerinnen nach Skandinavien aus. Dort kann man von dem Beruf leben und ihn gut mit Familie verbinden. In Deutschland wird stattdessen die betriebswirtschaftliche Logik aus der Warenproduktion – also mit immer weniger Ressourcen immer mehr zu erzeugen – auf den sozialen Bereich übertragen. Etwa indem die Pflege alter Menschen nach Minuten getaktet und abgerechnet wird. Ich bin mit einem Altenpfleger verheiratet, ich weiß, wie sehr diese Praxis Menschen frustriert."

Dass ein anderes Verhältnis zu bezahlten Sorgetätigkeiten möglich ist, Arbeitsbedingungen besser sein können usw. sei dahingestellt. In der Tat zerstört Effizienzdenken das, worum es dabei gehen muss. Übergangen wird hier aber die starke Stellung, die Erwerbstätigkeit in diesen Ländern hat, ihr gilt der Vorrang, statt Familien mehr Zeit zu verschaffen bzw. mehr Zeitsouveränität, sich für das Zuhausesein zu entscheiden. Meier-Gräwes Plädoyer führt nicht zu einer Aufwertung unbezahlter Arbeit, es weist in die Richtung einer Befestigung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit mit kleinen Sichtfenstern für das Leben jenseits davon.

Sascha Liebermann

10. Januar 2022

"Achtstundentag als Norm, Sorgearbeit als Sonderfall" - das kritisiert Karin Jurczyk...

...in ihrem Beitrag auf Zeit Online. Anlass für ihre Kritik ist der Koalitionsvertrag der "Ampel", der zwar Ziele formuliert, aber keine Lösungen bietet, der eher dem Weiter-so folgt. Jurczyk verweist dann auf Erkenntnisse, die schon lange vorliegen:

"Ein Jahrzehnt Forschungsarbeit mit klaren Ergebnissen: 1. Eine egalitäre Teilhabe von Frauen und Männern an der Sorgearbeit ebenso wie an der Erwerbsarbeit ist die wichtigste Stellschraube zur Behebung der Ungleichheit 2. Zeit für Familie ist nicht nur unverzichtbar, sondern auch gewünscht – auch vom Großteil der Väter. Allerdings teilen sich nur ein Viertel der Paare Sorgearbeit fair auf."

Die Frage ist, wo angesetzt werden soll? Soll diese über eine gesetzliche Regulierung erfolgen, die, wie z.B. im Elterngeld, die Gewährung von Elterngeldmonaten an ein bestimmtes Verhalten bindet? Jurczyk scheint das klar zu befürworten. Weshalb? Würde man dadurch nicht Paaren aus der Hand nehmen, was sie nach ihrem Dafürhalten zu regeln hätten? Dies allerdings kollidiert mit den Folgen, die unter dem Signum eines erwerbszentrierten Sozialstaates die Entscheidung für Sorge hat - für Frauen in der Regel Altersarmut. Bislang wird als probates Gegenmittel hierfür nur die Erwerbsteilnahme bzw. eine noch stärkere Erhöhung derselben gesehen. Jurczyk scheint auch das zu teilen, wenn sie eine Behebung der Missstände durch die Abschaffung von Ehegattensplitting und Minijobs erhofft. Hier scheint sie der verbreiteten Deutung zu folgen, dass das Ehegattensplitting ein entscheidender Hemmschuh sei, von dem es sich zu befreien gelte. Allerdings schafft eine noch höhere Erwerbsteilnahme von Frauen keine Zeit für mehr Sorgetätigkeit, auch nicht für Männer. An einer anderen Stelle schreibt sie:

"Fatalerweise wurde das Schließen der Sorgelücke hierbei wieder einmal nicht mitgedacht. Damit ist klar, was Ausnahme und was Regel ist und dass diejenigen, die Sorgearbeit leisten, weiterhin das Nachsehen haben. Und das sind bislang meist Frauen. Einer echten Gleichstellung wird man jedoch nur mit einer Gesamtstrategie näher kommen, die Sorge als Normalfall etabliert."

Das lässt aufhorchen, "Sorge als Normalfall". Dazu müsste der Primat von Erwerbstätigkeit aufgehoben werden. Hier läge es nun auf der Hand, ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Weg dorthin in Erwägung zu ziehen, was aber schlägt Jurczyk vor:

"Ein größerer Schritt wäre ein umfassendes Modell wie das Optionszeitenmodell, das einen Anspruch auf mehrere Jahre Sorgezeit für Kinder und alte Menschen (flexibel und selbstbestimmt zu verteilen über den Lebenslauf, finanziell und sozial abgesichert) rechtlich verankert."

Die gesetzliche Absicherung ist doch nur nötig, wenn ich grundsätzlich nicht die Option habe, mich für Sorgetätigkeit zu entscheiden, ohne zugleich meine Existenzsicherung auf's Spiel zu setzen. Da mag das Optionszeitenmodell eine Verbesserung im Verhältnis zur Gegenwart sein, warum aber nicht gleich es in die Hände des Einzelnen legen, wie viele Jahre das sein sollen nach seinem Dafürhalten? Denn solange Erwerbstätigkeit den normativen Vorrang erhält, muss man sich fragen, ob denn Optionszeiten dann wirklich attraktiv werden, denn sie bleiben eben eine Abweichung vom normativen Ideal. Gerade seit Einführung von Erziehungszeiten und Erziehungsgeld können wir beobachten, dass die Zeit für Sorge zuhause nicht zu-, sondern abgenommen hat (siehe Erwerbsquote und Betreuungsquote). Wenn Jurczyk auf die letzten beiden Familienberichte verweist, die schon mehr Zeit für Familie gefordert haben, vergisst sie jedoch zu erwähnen, dass dieselben Familienberichte im Ausbau der Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten das entscheidende Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehen, ohne den Widerspruch zu thematisieren, der zwischen einer Ausweitung von Erwerbstätigkeit und einem stärkeren Engagement in Sorgetätigkeiten besteht.

Siehe unsere früheren Beiträge zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" hier.

Sascha Liebermann

22. Dezember 2020

Zwar keine neue Einsicht, aber dennoch zutreffend auch anders herum: Wer sich mit Sorgearbeit ernsthaft auseinandersetzt, kommt an einem BGE nicht vorbei...

...weil nur es die normative Stellung von Erwerbstätigkeit relativiert und ihren Vorrang aufhebt, der bislang zur Degradierung anderer Tätigkeiten führt und stigmatisierend wirkt.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann 

2. September 2019

"Wir brauchen einen ganz anderen Blick" - aber wie gelangen wir dahin?

Auf diese Frage gibt das Interview mit Katrin Menke bei Spiegel Online keine Antwort. Sie kritisiert eine Verengung eines bestimmten "Feminismus" auf die Gleichsetzung von Leistung und Erwerbstätigkeit - die "Sorgearbeit" falle unter den Tisch. Das Elterngeld verstärke die Ungleichheit, was sie für den "Krankenhaussektor" untersuchte. Doch, wie wäre denn die Missachtung von Sorgearbeit aufzuheben, wie den Eigenheiten anderer Lebensbereiche gerecht zu werden? Darüber erfährt man nichts. Dass im Titel ihrer Dissertation der Begriff "Wahlfreiheit" auftaucht, scheint nicht mit einer Kritik an ihm verbunden zu sein, zumindest lässt das Interview nur erkennen, dass diese "Wahlfreiheit" ungleich verteilt ist zwischen Frauen und Männern. Eine gleichere Verteilung führt jedoch gar nicht zur Aufwertung von Sorgearbeit, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt.

Unsere Beiträge zum Elterngeld finden Sie hier, zu "Wahlfreiheit" hier.

Sascha Liebermann

24. Oktober 2018

"Frauen kümmern sich um ALLES - aber keiner um sie"...

...unter diesem etwas reißerischen Titel veröffentliche die Zeitschrift Brigitte ein Interview mit Gabriele Winker, Professorin für Arbeits- und Genderwissenschaft an der TU Hamburg-Harburg, über unbezahlte Arbeit bzw. Sorgearbeit. Frau Winker hat große Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. An der entsprechenden Stelle heißt es:

Brigitte: "Was schlagen Sie vor?"
Winker: "Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 30 Stunden. Einführung eines armutsresistenten Mindestlohns. Ich bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das löst nicht alle Probleme, aber es wäre eine menschenwürdige Form der Grundsicherung."

Die Reihenfolge ist beachtenswert. Weshalb steht das BGE nicht am Anfang der Aufzählung, würde es sich doch auf alle voranstehend genannten Aspekte auswirken? Man kann diese Frage für eine Kleinigkeit halten, sie lässt jedoch eine Gewichtung dahingehend erkennen, wer das Agens der Veränderung ist. Vom BGE aus gedacht, wären die heutigen steuerlichen Regelungen, die in der Passage mit dem Ehegatten- bzw. Familiensplitting erwähnt werden, ohnehin überflüssig (siehe hier).

Wozu soll eine allgemeine Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit dienen (siehe meine früheren Kommentare dazu hier, hier und hier)? Zur besseren Aufteilung des Erwerbskuchens? Weshalb sollte er besser aufgeteilt werden, was ohnehin nur formal möglich ist? Die Frage der Verteilung von Arbeitszeit heute ist ja immer auch die Frage nach der Verteilung von Einkommenschancen. Sie ist aber leistungsfeindlich, weil sie Einkommensverteilung und Leistungsentstehung nicht im Zusammenhang betrachtet. Weshalb mit einem BGE diese Frage nicht zuerst einmal den Bürgern überlassen und dann sehen, ob sie eine weitere Regelung für wichtig erachten? Weshalb erachtet sie einen Mindestlohn als notwendig, wenn ein BGE in ausreichender Höhe genau die Funktion übernähme, die ein Mindestlohn heute hat?

Sascha Liebermann

19. Juni 2018

"Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren"...

...sagte Andrea Komlosy, Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, im Interview mit dem Wiener Standard unter dem Titel "Atypische Arbeit ist heute typisch". Darin finden sich einige interessante Überlegungen wie die folgende und eine Bemerkung zum BGE:

STANDARD: "Warum ist es wichtig, den Arbeitsbegriff zu erweitern, wie Sie es vorschlagen?
Komlosy: Wenn Arbeit nur als Erwerbsarbeit gilt, die noch dazu mit sozialer Absicherung verbunden ist, dann rutschen alle, die nicht dieser Norm entsprechen, durch. Menschen in unsicheren oder unbezahlten Arbeitsverhältnissen wird so Nichtarbeit unterstellt. Würde man sich angesichts der aktuellen Lage an diesem Arbeitsbegriff festhalten, würden demnach nur sehr wenige arbeiten, weil der Großteil nicht mehr typisch arbeitet, sondern atypisch. Wobei heute das Atypische typisch geworden ist."

Angesichts dieser klaren Einschätzung überrascht dann die pauschale Beurteilung eines BGE:

"STANDARD: Eine Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist die Entkoppelung von Arbeit und Lohn. Eine mögliche Lösung für die Verteilung von Gratisarbeit und Erwerbsarbeit?
Komlosy: Das bedingungslose Grundeinkommen kommt mir wie die Maschinengläubigkeit der Sozialisten im 19. Jahrhundert vor, nach der die Maschine das Notwendige erledigt und der Mensch sich dem Kreativen widmen kann. Das ist völlig illusorisch. Es ist wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Einkommen haben, ich finde aber nicht, dass man das Einkommen gänzlich von Erwerbstätigkeit abkoppeln sollte. Allerdings müsste Arbeit völlig anders verteilt werden, und zwar so, dass berücksichtigt wird, dass neben der Erwerbstätigkeit auch andere Formen von Arbeit verrichtet werden müssen. Und das bedeutet Erwerbsarbeitszeitverkürzung. Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren, die in der Lage ist, Produkte wie Schuhe, Kleider, Möbel, Autos, Handys von irgendwo zu importieren, wo es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt – und wo die Leute richtig schön ausgebeutet werden, damit wir uns diese Produkte leisten können."

Wenn das Einkommen "nicht gänzlich" von Erwerbsarbeit abgekoppelt werden sollte, was könnte das heißen? Doch womöglich nur, dass eine Gegenleistungsverpflichtung bestehen bleibt, deren Erfüllung zumindest kontrolliert werden muss. So kommt sie womöglich zur Überlegung, Arbeit zu verteilen. Wie sollte das aussehen, ohne formalistisch zu werden? Zur Erwerbsverpflichtung in einem bestimmten Umfang käme eine Verpflichtung zu Nicht-Erwerbstätigkeit hinzu. Weshalb dann nicht die Frage, welche Art von Arbeit jemand als wichtig und richtig erachtet, dem Einzelnen überlassen bzw. ihm möglich machen, sie zu ergreifen? Das hält Frau Komlosy für eine privilegierte Vorstellung, wenn sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden wäre. Wie sie zu dieser Schlussfolgerung gelangt, bleibt ihr Geheimnis.

Sascha Liebermann