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8. März 2019

Selbstblockade: "Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist"...

...so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: "Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist."

Es kann immer fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die "Geschlechterfrage" einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine "emanzipatorische Wirkung", z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

24. Oktober 2018

"Frauen kümmern sich um ALLES - aber keiner um sie"...

...unter diesem etwas reißerischen Titel veröffentliche die Zeitschrift Brigitte ein Interview mit Gabriele Winker, Professorin für Arbeits- und Genderwissenschaft an der TU Hamburg-Harburg, über unbezahlte Arbeit bzw. Sorgearbeit. Frau Winker hat große Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. An der entsprechenden Stelle heißt es:

Brigitte: "Was schlagen Sie vor?"
Winker: "Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 30 Stunden. Einführung eines armutsresistenten Mindestlohns. Ich bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das löst nicht alle Probleme, aber es wäre eine menschenwürdige Form der Grundsicherung."

Die Reihenfolge ist beachtenswert. Weshalb steht das BGE nicht am Anfang der Aufzählung, würde es sich doch auf alle voranstehend genannten Aspekte auswirken? Man kann diese Frage für eine Kleinigkeit halten, sie lässt jedoch eine Gewichtung dahingehend erkennen, wer das Agens der Veränderung ist. Vom BGE aus gedacht, wären die heutigen steuerlichen Regelungen, die in der Passage mit dem Ehegatten- bzw. Familiensplitting erwähnt werden, ohnehin überflüssig (siehe hier).

Wozu soll eine allgemeine Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit dienen (siehe meine früheren Kommentare dazu hier, hier und hier)? Zur besseren Aufteilung des Erwerbskuchens? Weshalb sollte er besser aufgeteilt werden, was ohnehin nur formal möglich ist? Die Frage der Verteilung von Arbeitszeit heute ist ja immer auch die Frage nach der Verteilung von Einkommenschancen. Sie ist aber leistungsfeindlich, weil sie Einkommensverteilung und Leistungsentstehung nicht im Zusammenhang betrachtet. Weshalb mit einem BGE diese Frage nicht zuerst einmal den Bürgern überlassen und dann sehen, ob sie eine weitere Regelung für wichtig erachten? Weshalb erachtet sie einen Mindestlohn als notwendig, wenn ein BGE in ausreichender Höhe genau die Funktion übernähme, die ein Mindestlohn heute hat?

Sascha Liebermann

19. Juni 2018

"Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren"...

...sagte Andrea Komlosy, Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, im Interview mit dem Wiener Standard unter dem Titel "Atypische Arbeit ist heute typisch". Darin finden sich einige interessante Überlegungen wie die folgende und eine Bemerkung zum BGE:

STANDARD: "Warum ist es wichtig, den Arbeitsbegriff zu erweitern, wie Sie es vorschlagen?
Komlosy: Wenn Arbeit nur als Erwerbsarbeit gilt, die noch dazu mit sozialer Absicherung verbunden ist, dann rutschen alle, die nicht dieser Norm entsprechen, durch. Menschen in unsicheren oder unbezahlten Arbeitsverhältnissen wird so Nichtarbeit unterstellt. Würde man sich angesichts der aktuellen Lage an diesem Arbeitsbegriff festhalten, würden demnach nur sehr wenige arbeiten, weil der Großteil nicht mehr typisch arbeitet, sondern atypisch. Wobei heute das Atypische typisch geworden ist."

Angesichts dieser klaren Einschätzung überrascht dann die pauschale Beurteilung eines BGE:

"STANDARD: Eine Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist die Entkoppelung von Arbeit und Lohn. Eine mögliche Lösung für die Verteilung von Gratisarbeit und Erwerbsarbeit?
Komlosy: Das bedingungslose Grundeinkommen kommt mir wie die Maschinengläubigkeit der Sozialisten im 19. Jahrhundert vor, nach der die Maschine das Notwendige erledigt und der Mensch sich dem Kreativen widmen kann. Das ist völlig illusorisch. Es ist wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Einkommen haben, ich finde aber nicht, dass man das Einkommen gänzlich von Erwerbstätigkeit abkoppeln sollte. Allerdings müsste Arbeit völlig anders verteilt werden, und zwar so, dass berücksichtigt wird, dass neben der Erwerbstätigkeit auch andere Formen von Arbeit verrichtet werden müssen. Und das bedeutet Erwerbsarbeitszeitverkürzung. Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren, die in der Lage ist, Produkte wie Schuhe, Kleider, Möbel, Autos, Handys von irgendwo zu importieren, wo es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt – und wo die Leute richtig schön ausgebeutet werden, damit wir uns diese Produkte leisten können."

Wenn das Einkommen "nicht gänzlich" von Erwerbsarbeit abgekoppelt werden sollte, was könnte das heißen? Doch womöglich nur, dass eine Gegenleistungsverpflichtung bestehen bleibt, deren Erfüllung zumindest kontrolliert werden muss. So kommt sie womöglich zur Überlegung, Arbeit zu verteilen. Wie sollte das aussehen, ohne formalistisch zu werden? Zur Erwerbsverpflichtung in einem bestimmten Umfang käme eine Verpflichtung zu Nicht-Erwerbstätigkeit hinzu. Weshalb dann nicht die Frage, welche Art von Arbeit jemand als wichtig und richtig erachtet, dem Einzelnen überlassen bzw. ihm möglich machen, sie zu ergreifen? Das hält Frau Komlosy für eine privilegierte Vorstellung, wenn sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden wäre. Wie sie zu dieser Schlussfolgerung gelangt, bleibt ihr Geheimnis.

Sascha Liebermann

14. Mai 2018

Gewerkschafter verabschieden eine Erklärung zum Grundeinkommen - ist sie der Diskussion förderlich?

Über die Erklärung berichtete das Netzwerk Grundeinkommen. Der Aufruf plädiert für eine vorurteilsfreie Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen, die Entwicklung eines Gewerkschaftskonzepts und weitere Forderungen.

"Wir sind der Auffassung, dass neben dem Bedingungslosen Grundeinkommen, welches die angstfreie Existenz und gesellschaftliche Teilhabe eines jeden Menschen sichert, weitere politische Veränderungen nötig sind, so zum Beispiel: Umverteilung von Einkommen von oben nach unten, radikale Arbeitszeit­verkürzung, geschlechtergerechte Umverteilung unbezahlter Arbeit, Bürgerversicherung, ausreichende Mindestlöhne, Ausbau der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen, ökologisch nachhaltige Produktion, Demokratisierung aller öffentlichen Bereiche, der Wirtschaft, des Welthandels und des Finanzwesens."

Diese Forderungen kann man aufstellen, aber was bedeuten sie konkret, z. B. eine radikale Arbeitszeitverkürzung?

Denkt man sie so allgemein, muss sie durch ein Gesetz bzw. über die Tarifpartner geregelt werden. Angesichts hoher Überstunden klingt sie plausibel. Doch was wäre ihre Folge? Zum einen führt die Forderung nach einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung über heutige Regelungen hinaus (und nicht einer, die vom Einzelnen ausgehandelt werden könnte) dazu, Erwerbsarbeit wie ein knappes Gut zu behandeln, von dem alle etwas haben können sollten. Doch Erwerbsarbeit erhält ihren Sinn aus dem Leistungsbeitrag, nicht um ihrer selbst willen. Ob also eine weitere Arbeitszeitverkürzung in welchem Bereich auch immer angemessen ist, lässt sich nicht allgemein entscheiden. So gibt es Berufe, in denen ist die heutige Arbeitszeitregelung schon eine Überforderung (z. B. in der Pflege, im Kindergarten oder in der Schule). Es gibt andere Berufe, da lassen sich Arbeitszeiten gar nicht klar abgrenzen (alle Berufe, in denen Krisenbewältigung im Zentrum steht und Routine der Grenzfall ist), die Festlegung ist letztlich willkürlich und lehnt sich ein historisch gewachsenes Verständnis von Arbeitszeit an. Dabei sind Löhne ohnehin willkürliche Vereinbarungen - weder lässt sich der individuelle Leistungsbeitrag bestimmen noch die dafür aufgewandte Arbeitszeit ermitteln. Entscheidend ist für die Leistungsentstehung, dass es um sie geht und nicht um "Beschäftigung" oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung behandelt Erwerbsarbeit heute nicht an der Sache orientiert, sondern formal (frühere Beiträge dazu siehe hier, hier, hier und hier).

Ist aber nicht die "Teilhabe an Arbeit", wie es manchmal heißt, wichtig? Die Forderung einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung wäre dann an der Sache der Leistungserbringung orientiert, wenn es darum ginge, diese zu fördern, nicht aber, wenn sie nur Anteile daran verteilen will. Wer Leistungserbringung fördern will, sollte als erstes einmal Verhandlungsmöglichkeiten erweitern, und zwar individuell, und dann über allgemeine Regelungen nachdenken, die der Leistungsförderung dienlich sind. Das wäre aber eine andere Debatte.

"Geschlechtergereche Umverteilung unbezalter Arbeit" - hierfür gilt etwas Ähnliches wie für den vorangehenden Punkt. Was heißt "geschlechtergerecht", etwa formal gleichverteilt? Ist es nicht - wenn ein BGE eingeführt ist - die Entscheidung eines Paares, wie es damit umgeht. Gerade auf Basis eines BGEs gibt es keinen Grund mehr dafür, auf die Einkommenschance schielen zu müssen, die heute ein Grund für die Aufgabenverteilung in Familien ist. Das ist aber nicht der einzige Grund, es gibt solche, die mit dem Beziehungsgefüge zu tun haben, da die Dyadenstruktur in Familien zwischen Mutter und Kinder auf der einen und Vater und Kind auf der anderen gänzlich unterschiedlich sind. Darüber hinaus kann nicht jeder gleichermaßen gut mit der Nähe umgehen, die kleine Kinder einem abverlangen. Formale Regelungen sind hier also vollkommen abwegig. Wer diesbezüglich etwas ändern will, muss der Eigensinnigkeit von Familie den Platz einräumen, den sie benötigt. Das geht nur durch eine Abkehr vom normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus bedarf es einer öffentlichen Debatte darüber, was in Familien geleistet wird, wofür wir bislang aber nicht bereit sind, die Ermöglichungsbedingungen zu verbessern (siehe frühere Beiträge dazu hier, hier und hier). Ein BGE würde genau das tun, ohne zu Formalismen zu greifen.

Die anderen Forderungen seien hier nicht kommentiert, sie sind von einem BGE unabhängig, ein BGE aber auch von ihnen. Zumindest eines sollte gesagt werden, dass eine Diskussion durch überbordende, sehr allgemeine Forderungen auch erstickt werden kann.

Sascha Liebermann


Nachtrag: Der Titel des Beitrags wurde verändert, da es sich nicht um eine Erklärung der Gewerkschaften, sondern von Gewerkschaftern handelt.

9. Januar 2018

"...you can force business to pay their employees more, but you can’t force them to hire them..."

...schreibt Andrew Coyne in seinem Beitrag "Why a guaranteed minimum income is a better option than raising the minimum wage" für National Post aus Kanada. Siehe frühere Kommentar von uns zu Bedingungslosesm Grundeinkommen, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung hier, hier und hier.

5. Januar 2018

"Wir setzen oft Pessimismus mit Realismus gleich"...

...sagtRutger Bregman, Autor von "Utopien für Realisten" , in einem angenehm unaufgeregten Interview mit der Frankfurter Neue Presse (siehe Kommentare von uns hier und hier). Seinem Vorschlag einer radikalen allgemeinen Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit muss man nicht folgen, um seine Überlegungen dennoch interessant finden zu können, z. B. seine trockene Antwort auf die Frage, ob er nicht einfach ein positives Menschenbild (ausführlicher siehe hier) habe.

22. Dezember 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen, Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung?...


...das kommt in dieser Gegenüberstellung der Positionen von Katja Kipping (Die Linke) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Es geht nur recht kurz um das BGE zu Beginn. Zur Verknüpfung von BGE, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung, siehe hier, hier und hier.

25. August 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen - eine "Mitleidsökonomie"?...

...das es dies sei, behauptet Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau in seinem Beitrag "Die Politik denkt nicht mehr kausal". Die heutige Wirtschaftspolitik komme ohne kausales Denken aus, darin bestehe ihr Problem. Symptome werden nicht mehr auf Ursachen zurückgeführt, an den Symptomen werde herumgedoktert. Wirklich kurierende Maßnahmen gegen Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Einkommensungleichheit - Fehlanzeige. Was schlägt er vor?

"Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie die Förderung eines öffentlichen Beschäftigungssektors wären die richtigen Instrumente."

Doch was würde das verändern und was hätte es zur Folge?

(Erwerbs-)Arbeitszeitverkürzung um der Zeitverkürzung willen, ohne dass sie zum einen ins Verhältnis zur Aufgabe, zu sachlichen Anforderungen, zum anderen zur Bereitschaft des Einzelnen gesetzt wird, behandelt Erwerbsarbeit nur von einer formalen Seite. Nicht mehr die Bewältigung einer Aufgabe steht damit im Zentrum, vielmehr sollen an ihr möglichst viele, wenn nicht alle "teilhaben". Arbeitszeitverkürzung um der Verkürzung ist weder leistungsfördernd noch dem Einzelnen gemäß. Sie geht über ihn hinweg (siehe auch hier und hier). Ein BGE würde einen anderen Zugang zu der Frage, wieviel Erwerbsarbeit will der Einzelne leisten, eröffnen.
 

Dann erst folgt der Passus, in dem von "Mitleidsökonomie" die Rede ist:

"Oder ein anderes Beispiel: Das bedingungslose Grundeinkommen, vielfach gefordert. Hier soll durch eine Mitleidsökonomie verarmten und wirtschaftlich ausgegrenzten Menschen Linderung verschafft werden, ohne aber die Ursache, Arbeitslosigkeit und die Umverteilung der Wertschöpfung zu den Kapitaleignern, aus der Welt zu schaffen."

"Linderung"? Ein BGE würde die "Menschen" ernst nehmen und sie um ihrer selbst willen absichern, ohne diese Absicherung mit einer Beaufsichtigung zu verbinden. Es mag kein Zufall sein, dass die Seite der Beaufsichtigung durch den heutigen Sozialstaat bei Bontrup keine Rolle spielt. Und seine Fixierung auf Erwerbstätigkeit spricht für sich. Dass ein BGE als solches eine erhebliche Umverteilung mit sich brächte, übergeht er einfach.

Sascha Liebermann

23. April 2015

"Warum der Kapitalismus im Prinzip nicht zu retten ist"...

...so der Titel eines Gesprächs Mathias Greffraths mit Ulrike Herrmann im Deutschlandfunk, das lesens- bzw. hörenswert ist. Es finden sich darin unter anderem Ausführungen über Grundeinkommen, Wachstum, Arbeitszeitverkürzung. Auf die zum Grundeinkommen soll hier eingegangen werden. Ulrike Herrmann äußert sich ausdrücklich befürwortend zum Grundeinkommen, gemeint ist offenbar das BGE. Bislang hatte sie das anders gesehen (siehe hier, hier und hier). Siehe zu den Ausführungen Frau Herrmanns auch den Kommentar des Grundeinkommens-Mems Köln (vom 20.4.) bei Facebook.

In der folgenden Passage geht es um das Grundeinkommen:

"Greffrath: Das ist der lange Atem der Historikerin. So, jetzt lassen Sie uns mal eine positive Variante erwägen, einen demokratischen Übergang in eine globale soziale, ökosoziale Marktwirtschaft, die auch noch irgendwie eine andere Art von Wachstum, inneres Wachstum, sagen wir mal, mehr Kultur und so weiter, immaterieller Wohlstand, Arbeitszeitverkürzung, die große Utopie von vielen, vielen, vielen durch die Jahrhunderte, von den Gewerkschaften aus Schwäche aufgegeben, mit Grundsicherung - damit könnte man ja politisch heute anfangen.
Herrmann: Ja, aber das würde das Wachstum ja gar nicht bremsen. Nur mal zwei konkrete Beispiele, die Sie anführen: Arbeitszeitverkürzung. Wir hatten schon eine extreme Arbeitszeitverkürzung. Die Leute zu Bismarcks Zeiten, die haben 70 Stunden in der Woche gearbeitet, wir arbeiten nur noch 40. Wir haben alle sechs Wochen Urlaub, wir fangen überhaupt erst mit 30 an zu arbeiten, weil wir bis dahin eine Ausbildung machen. Viele haben dann, wenn sie Kinder kriegen, noch mal frei. Und wir gehen relativ früh in Rente, nämlich mit 60. Das heißt, da -
Greffrath: Kann man doch unendlich weitermachen, den Prozess. So, wie Keynes gesagt hat, 15 Stunden die Woche, ...
Herrmann: Ja, genau. Dabei sieht man, wir alle arbeiten ständig weniger, aber das Wachstum geht weiter. Die Vorstellung, dass man allein durch Arbeitszeitverkürzung das kapitalistische Wachstum bremst, ist völlig abwegig."

So weit, so gut. Aber warum ist das so, wie erklärt sich diese Entwicklung? Von Bismarck bis heute ist der Wohlstand gewaltig gewachsen, der Wohlstand an Verfügung über Lebenszeit, der die Voraussetzung dafür ist, Muße haben zu können. Diese Entwicklung allerdings vollzog sich innerhalb der Vorstellung, dass ein gutes Leben mehr oder weniger mit einem pflichtbewussten Erwerbsleben identisch war. Leistung wurde selbstverständlich als Leistung in diesem Zusammenhang betrachtet mit all seinen Folgen. In dieser Passage sagt Herrmann zu diesem Hintergrund nichts, der jedoch wichtig wäre, um zu verstehen, woraus dieses Wachstumsstreben resultierte (siehe Max Webers Untersuchung zur Protestantischen Ethik). Konsum war demzufolge etwas, das man sich verdient hatte. Der Erwerb von Gütern, abgesehen von ihrem Charakter, eine Problemlösung darzustellen, ist eben zugleich Symbol des Erwerbsstrebens und -erfolgs. Wachstum war also Ausdruck dieses Erfolgs, der in seiner Wertigkeit über allen anderen stand.

"Greffrath: Man könnte die Beschleunigung des Wachstums bremsen dadurch.
Herrmann: Nein! Weil die kapitalistische Mechanik ist dann, wenn etwas knapp wird, wird investiert, um das knappe Gut, in diesem Fall Arbeit, erst recht zu ersetzen. Das Gleiche ist jetzt mit dem Grundeinkommen. Nicht, dass Sie mich missverstehen. Ich bin für ein Grundeinkommen. Nur, der Witz am Grundeinkommen wäre - also anders, als viele der Befürworter das sehen -, es würde auch wieder das Wachstum beschleunigen.
Denn Grundeinkommen hätte ja den Effekt, dass die Löhne steigen. Denn wenn die Leute sagen können, ach, ich arbeite gar nicht, denn ich habe ja ein Grundeinkommen, müsste man ihnen ja mehr bieten, damit sie arbeiten. Wenn die Löhne erst mal steigen, haben die Leute mehr Geld, um zu konsumieren. Prompt geht schon wieder das Wachstum los."

Zuvor hatte Ulrike Herrmann festgehalten, dass es illusorisch sei, durch Arbeitszeitverkürzung alleine das Wachstum zu bremsen. Hier nun geht sie noch einen Schritt weiter. Die "kapitalistische Mechanik" sei dafür verantwortlich, dass investiert werde, in Technologie, um das knappe Gut Arbeit zu ersetzen. Was sie hier der "Mechanik" zuschlägt, ist allerdings Ausdruck eines Bewertungszusammenhangs, denn nur dann muss das Gut ersetzt werden, wenn die Produktionsmenge beibehalten oder gar erhöht werden soll - relativ zum Konsum. Das geht wiederum nur, wenn es eine Absatzchance gibt. Die sich stellende Frage ist ja nun gerade, ob die Wertigkeit von Konsum unter Bedingungen eines Grundeinkommens dieselbe bliebe oder ob sie nicht vielmehr durch die relative Abwertung von Erwerbstätigkeit und die relative Aufwertung anderer Tätigkeitsbereiche dazu führte, dass Konsum die Bedeutung, Ausdruck beruflichen Erfolgs und des besonders wichtigen Beitrags zum Gemeinwohl zu sein, einbüßen würde. Die "kapitalistische Mechanik" operiert nicht wie ein perpetuum mobile, sie hat ein normatives Fundament, das wiederum eine bestimmte Lebensführung höher bewertet als andere. An ihr würde das BGE rütteln.

Im darauffolgenden Absatz spricht sie dem Grundeinkommen denselben Effekt zu, es werde zur Steigerung von Wachstum führen. Das Grundeinkommen sorgte allerdings dafür, dass sich Einkommen anders zusammensetzen würde als heute, denn vor jeglichem Lohn, der erzielbar wäre, hätte der Einzelne schon das Grundeinkommen. Damit relativiert sich die Bedeutung des Lohnes als Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes je mehr, desto mehr Personen in einem Haushalt leben. Nur, weil Mitarbeiter dann auf diesen Lohn - vorausgesetzt, das Grundeinkommen wäre hoch genug - verzichten könnten, müssen Löhne nicht notwendig steigen, zumal die Einkommenssumme ja mit BGE höher sein könnte, selbst wenn der Lohn niedriger ausfiele. Aufgrund des Haushaltseffekts ist es nicht einmal zwingend, dass Löhne, die heute als sehr niedrig gelten, steigen müssten, da die betreffende Person bzw. der Haushalt vom Lohn gar nicht abhängig wäre. Solchen Überlegungen von Zweiflern allzuschnell entgegengehalten, dass es naiv sei zu glauben, Mitarbeiter würden für einen unerheblichen Lohn zu arbeiten bereit sein, wenn sie doch schon das BGE hätten. Dieser Einwand ist allerdings sehr voraussetzungsvoll: 1) Es wird der beschriebene Zusammenhang nicht berücksichtigt, wie Einkommen sich heute zusammensetzen und welche Effekte ein BGE auf diese Zusammensetzung hätte; 2) dass Erwerbstätigkeit nicht mehr der herausragende Beitrag zum Gemeinwohl wäre; 3) wie die relative Abwertung von Erwerbstätigkeit sich auf Konsum auswirken würde; 4) unterschätzt wird die Bedeutung der inhaltlichen Seite beruflichen Engagements, ihre sinnerfüllende Seite und damit der Unterschied zwischen der heutigen Situation und der mit BGE. Dazu bedarf es weder eines idealistischen, optimistischen oder sonstwie verklärten Menschenbildes. Es reicht vollkommen aus, heutzutage diese Zusammenhänge genau zu betrachten und zu differenzieren. Ulrike Herrmanns These ist ganz der verbreiteten Auffassung verbunden, dass der Anreiz, hier monetärer Art, entsprechend sein müsste, damit überhaupt die Bereitschaft bestünde, eine Stelle anzunehmen - die sinnerfüllende Seite wird unterschätzt. Wenn jedoch die Arbeitsbedingungen und die Aufgabe, um die es geht, interessant sind und zu den Ambitionen desjenigen passen, der vor der Entscheidung steht, ob er sie annehmen soll, weshalb sollte er dies auch bei gleichbleibendem oder relativ niedrigerem Lohn nicht tun, wenn er doch weiß, dass sein Einkommen ausreichte? Da dieser Zusammenhang nicht erwogen wird, schließt Ulrike Herrmann, dass steigende Löhne ganz der "kapitalistischen Mechanik" folgend zu steigendem Konsum führen müssen.

Wie geht das Gespräch an dieser Stelle weiter?

"Greffrath: Es sei denn, man fährt sozusagen alle Regler gleichzeitig runter. Man arbeitet weniger, man konsumiert weniger, es wird weniger produziert, jedenfalls in Europa. Woanders kann es ja noch weiter wachsen, sodass die Durchschnittswachstumsrate auf jeden Fall ein bisschen sinkt. Bei uns geht sie gegen Null, oder wir schrumpfen sogar ein bisschen. Die anderen holen nach. Damit hätten wir ja vielleicht noch ein, zwei Jahrhunderte gewonnen.
Herrmann: Ja, theoretisch wäre das möglich, vielleicht, aber das Problem ist, dass man dann ja hat, wenn man jetzt das Wachstum in Europa vorsätzlich abwürgt, hätte man hier sofort eine Krise. Und zwar eine schwere, chaotische Schrumpfungskrise wie jetzt in Griechenland. Also, die Leute stellen sich das immer so vor, dass man irgendwie ein Volkseinkommen hat, das man verteilen kann, so, als sei das stabil. Aber das ist ein Prozess, und wenn man diesen Prozess stört, dann ist auch nichts mehr da, was man verteilen kann, sondern man hat die Krise
...
Herrmann: Nee, nee, nein - also nicht, dass Sie mich missverstehen. Ich würde mir wünschen, dass man einen Weg findet, aus dem Kapitalismus auszusteigen. Aber es ist viel schwieriger, als die Leute denken. Und die Vorstellung, dass man dann eben irgendwie weniger Wirtschaft hat und mehr Staat, ist natürlich deswegen schwierig, weil der Staat ja nur verteilen kann, was erwirtschaftet wird."

Das BGE mit seinen möglichen Auswirkungen hätte das Zeug dazu, einen Weg aus diesem Hamsterrad zu weisen, das nicht so unausweichlich ist, wie Ulrike Herrmann es darstellt. Sie vernachlässigt die kulturell-historisch gewachsene, herausgehobene Bewertung von Erwerbstätigkeit für die "kapitalistische Mechanik", die historisch relativ jung ist. Das BGE würde genau hier eine Umwertung vollziehen und damit andere Wertigkeiten setzen. Was dann daraus gemacht wird, ist offen.

Sascha Liebermann

21. Februar 2015

"Warum nicht mal 30 Stunden?"...

...fragt ein Beitrag im Magazin Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Titel ist einem Interview mit dem "Arbeitszeitforscher" Gerhard Bosch entnommen, der sich einst schon zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert hat ("Das Menschenbild des Grundeinkommens "ist nicht wünschenswert"")

Im Interview geht es vor allem um kürzere Arbeitszeiten im Vergleich zu einer heutigen Vollzeitstelle und um Auszeiten wie Sabbaticals. Wenige Stellen seien hier kommentiert:
 "...Wir haben eine starke Standardisierung, die auf der Fünf-Tage-Woche basiert. Trotzdem wirken viele Leute gehetzt.
Die Standardisierung und den Wert des Wochenendes kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Eine Gesellschaft braucht solche Rhythmen. Bei Beschäftigten ohne geregelte Erholungspausen wächst der Wunsch, längere Auszeiten zu nehmen. Auszeiten sind inzwischen sogar unter Topmanagern hoffähig geworden. Der Wettbewerb setzt die Unternehmen jedoch unter einen enormen Druck, den sie an ihre Beschäftigten weiterreichen. Es gibt Unternehmen, die ausgelaugte IT-Spezialisten regelmäßig auswechseln. Die Experten verdienen sehr gut und scheiden frühzeitig aus. Aber das ist keine Lösung für alle. Ich plädiere eher für eine Entschleunigung auch durch Sabbaticals..."

Sabbaticals sind schon lange in der Diskussion, doch würden sie allenfalls Verschnaufpausen schaffen. Sie könnten sogar die Erwerbsorientierung noch weiter stärken, da weiterhin dem Zweck der Wiedergewinnung von Arbeitskraft eingebunden blieben und keine Perspektive unabhängig davon eröffneten. Sie wären eben von vornherein befristete Verschnaufpausen im Rahmen der Erwerbsorientierung.

"...Heute sind viel mehr Frauen erwerbstätig als früher. Doch arbeiten sie oft weniger, als sie es sich wünschen. Was sind die Ursachen?
Durch die fehlende Kinderbetreuung, die Abgabenfreiheit für Minijobs, die über den Ehepartner abgeleitete Krankenversicherung und das Ehegattensplitting arbeiten viele deutsche Frauen in Minijobs. Diese sind gegenüber sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit erheblich billiger. Für manche Tätigkeiten werden fast nur noch Minijobs angeboten, wodurch die Chancen auf einen Übergang in reguläre Arbeit sinken. Im Unterschied zu anderen Ländern wurde bei uns die durchschnittliche Arbeitszeit der Frauen dadurch – entgegen ihren ausdrücklichen Wünschen – immer kürzer..."

Hier wird deutlich, wie stark Bosch in Zusammenhängen der Erwerbsorientierung und im Modell nutzenorientierten Handelns denkt. Ob Frauen den Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit auch hätten, wenn es tatsächlich durch das Gemeinwesen anerkannt wäre, für Kinder zuhause zu bleiben - darüber sagt dies nichts. Inwiefern der Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit und der nach mehr Anerkennung durch Erwerbstätigkeit, daher rührt, dass die fürsorgliche Zuwendung zu Kindern nicht wertgeschätzt wird (siehe hier und hier), kann nur vermutet werden. Dass Ehegattensplitting hält niemanden davon ein, berufstätig zu sein, dem die Berufstätigkeit wichtig ist, der darin eine sinnvolle Betätigung erkennt.

"..Sie plädieren als Wissenschaftler seit 15 Jahren für eine neue Arbeitszeitordnung. Wie sollten die Arbeitszeiten zukünftig gestaltet werden?
Ich werbe für ein neues Normalarbeitsverhältnis, in dem je nach Lebenslage auch Phasen mit bezahlten und unbezahlten Unterbrechungen oder Teilzeitarbeit einen Platz haben. Die Art und Weise, wie wir heute arbeiten, entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen vieler Beschäftigter. Wir wissen längst, dass viele Frauen in einer längeren Teilzeit arbeiten wollen und dass Männer weniger Überstunden machen wollen..."

Nun kann man sich dafür Arbeitszeitmodelle ausdenken und für sie streiten (sehr differenzierte Teilzeitformen, wie es sie in der Schweiz gibt), die Verhandlungsmöglichkeiten verbleiben innerhalb der Erwerbsorientierung. Bessere Verhandlungsmöglichkeiten hat nur, wer ausweichen kann oder dessen berufliches Profil knapp ist. Will man aber dem Einzelnen mehr Verhandlungsmöglichkeiten schaffen, die weit über Arbeitszeit hinausgehen, von denen diese nur ein Aspekt sind, dann bedarf es einer anderen Lösung, die eben nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen bietet. Wäre es eingeführt, braucht über Arbeitszeitmodelle nicht mehr in dem Maße nachgedacht werden, weil sie sich aus den Verhandlungen ergeben, die dann wirklich souverän geführt werden können.

"..Männer sollen also weniger Erwerbsarbeit leisten und Frauen mehr? Was sind eigentlich die Vorteile?

Die Vorteile liegen in einer größeren betrieblichen Bindung der zunehmend gut qualifizierten Frauen und der kostengünstigen Flexibilität bei kurzer Vollzeit, da die Überstunden innerhalb der Regelarbeitszeit keine Zuschläge erfordern. Die Polarisierung zwischen langen Arbeitszeiten und marginaler Teilzeitarbeit könnte abgebaut werden. Eine egalitärere Stundenverteilung würde auch die Einkommensungleichheit verringern..."

Und was hieße das für Familien, für die Zuwendung zu den Kindern? Das wird aus folgender Passage deutlich
 
"...Sie plädieren aber nicht für eine große, allgemeine Arbeitszeitverkürzung?

Das ginge an den Wünschen der Menschen ebenso vorbei wie an den Verhältnissen in den Betrieben, die in einer globalen Konkurrenz stehen. Firmen sollten aber verstärkt lange Teilzeit – zwischen 20 und 28 Stunden – sowie kurze Vollzeit – zwischen 28 und 35 Stunden – anbieten. Wenn Frauen und Männer gleichermaßen erwerbstätig sind, sich Erziehungs- und Pflegeaufgaben teilen, muss die Arbeitswelt flexibler werden. Wir brauchen ein neues, flexibles Normalarbeitsverhältnis mit der traditionellen Schutzfunktion, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet, aber erweitert um Optionen für eine selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung im Erwerbsverlauf. 2002 haben wir „längere Teilzeit“ und „kurze Vollzeit“ als neue Arbeitszeitnormen vorgeschlagen. Jetzt sind diese Begriffe endlich in der politischen Diskussion angekommen..."

Also, doppelte Erwerbstätigkeit, was, selbst bei reduzierten Arbeitsstunden in Vollzeit nicht nur zu höherem Koordinationsbedarf zwischen den Eltern, also mehr Alltagsplanung, führt, sondern auch zu doppelten Verpflichtungen. Denn beide Eltern müssen die Verantwortung gegenüber den Kindern und dem Familienleben auf der einen und die Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber auf der anderen Seite unter einen Hut bekommen. Was gemeinhin als Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert wird, ist, dem Titel eines im letzten Jahr erschienen Buches folgend, die "Alles ist möglich-Lüge". Das Leben lässt sich nicht einfach organisieren, je kleiner die Kinder sind, desto weniger. Darüber hinaus würde die von Bosch vorgeschlagene Flexibilisierung nicht aus der Vorrangstellung von Erwerbsätigkeit hinausführen, würde andere Tätigkeiten weiterhin dahinter eingeordnet lassen.

Wohin das führt, sehen wir hier:

"...Das hört sich alles gut an. Aber wer kann es sich schon leisten, längere Zeit nur 30 Stunden zu arbeiten?
Wenn in einer Paarbeziehung beide 30 Stunden arbeiten, ist das Einkommen nicht niedriger als mit einem Alleinverdiener. Aber es stimmt: Bei einem zu geringen Haushaltseinkommen scheitert das Modell. In Ländern wie den USA, in denen Einkommen sehr ungleich verteilt sind, versuchen die Geringverdiener, ihren Lebensstandard durch einen zweiten Job oder Überstunden zu sichern. Bei zunehmender Einkommensungleichheit laufen alle Vorschläge zu einer auch nur vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ins Leere..."

30 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche sind immer noch sechs Stunden pro Werktag (in einer Vier-Tage-Woche wäre es siebeneinhalb Stunden, beinahe wie bisherige Vollzeit), hinzukommen noch An- und Abfahrt, die je nach dem eine weitere Stunde betragen können. Dann wären es also sieben Stunden am Tag. Damit einhergehen müssten längere Betreuungszeiten für Kinder im Kindergarten (Arbeitszeit der Eltern plus Bring- und Abholzeit), da beide Eltern berufstätig sind und nur dann, wenn Schicht gearbeitet würde, einer die Kinder abholen könnte. Boschs Vorschlag würde - für den Vollzeiterwerbstätigkeit aus der gegenwärtigen Entwicklung hin zu längeren Betreuungszeiten nicht hinausführen. Darüber hinaus würde durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit die damit einhergehende Abwertung von Familien nicht aufgehoben.

Und in der folgenden Passage wird das Lenkungsdenken allzudeutlich, Stichwort "Anreize":

"...Gibt es dafür eine ausreichende Infrastuktur?
Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen mit zuverlässigen ganztägigen Öffnungszeiten muss weiter verbessert werden, sodass Eltern auch tatsächliche Arbeitszeitoptionen erhalten. Die gegenwärtigen Versuche der Politik, ein neues Familienmodell zu fördern, sind inkonsequent, da der Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen durch gegenteilige Anreize im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht konterkariert wird..."

Das Leben operiert nicht in Reiz-Reaktions-Abläufen.

"...Sie fordern Wahlarbeitszeiten für Beschäftigte, was neben dem Recht auf Teilzeit auch das Rückkehrrecht auf die alte Arbeitszeit einschließt. Wie weit zieht die Politik mit?
Mit der Verabredung im Koalitionsvertrag, Rückkehrrechte auf die alte Arbeitszeit bei Kindererziehung und Pflege gesetzlich zu verankern, wurde ein großer Schritt in diese Richtung getan. Vielleicht kommt man im nächsten Schritt dazu, solche Rückkehrrechte auf alle Teilzeitbeschäftigten auszudehnen.."

Was von einer gesetzlichen Regelung zu halten ist, zeigen die heutigen Beispiele z.B. im Falle von Eltern, die in Elternzeit gehen und dann doch nicht mehr zurückkehren können auf ihre Stelle, ganz legal. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, wieviel weitreichender ein BGE wäre, weil es nicht nur die Abhängigkeit vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit - je nach Höhe des BGE - aufhöbe, sondern auch das Nicht-Erwerbstätigsein zum legitimen Status erklären würde.

Sascha Liebermann

25. Januar 2012

"Gewerkschafterdialog Grundeinkommen" - eine Initiative von Gewerkschaftern für Gewerkschafter

Die Plattform Gewerkschafterdialog Grundeinkommen will dazu beitragen, den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens in die gewerkschaftliche Diskussion zu bringen. Auf der Eingangsseite wird dargelegt, um welches Grundeinkommen es gehen soll, und angedeutet (ohne benannt zu werden), mit welchen Vorschlägen man nichts zu tun haben will. Da Arbeitszeitverkürzung und Mindestlöhne (als Schutz vor einem Missbrauch des BGEs durch Unternehmen) als großes Ziel genannt werden, sei hier auf Kommentare von uns dazu hingewiesen:

Mindest- und Kombilohn
Mindestlohn und repressionsfreie Grundsicherung
Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und Lohndumping
Leih- und Zeitarbeit

8. Mai 2008

Mindestlöhne befestigen das Erwerbsideal, das BGE befreit uns davon

Seit einiger Zeit wird verstärkt über Mindestlöhne diskutiert, Befürworter und Kritiker tauschen regelmäßig ihre Standpunkte aus (z.B. hier). Doch diese Debatte führt uns nicht weiter, es besteht sogar eher die Gefahr, dass die Einführung von Mindestlöhnen und die damit häufig verbundene Forderung nach einer allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit das Erwerbsideal weiter befestigen. Statt also mit diesem Schritt das Bestehende zu festigen, sollten wir lieber gleich einen Schritt in die Zukunft machen.

Besonders bedeutsam wird die Diskussion, weil Mindestlöhne und allgemeine Arbeitszeitverkürzung auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) Anhänger haben. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche der Einwände gegen ein BGE an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, dass zwei Funktionen von Einkommen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter. Entscheidend ist, welche Einkommenssumme (BGE + Gehalt) jedem zur Verfügung steht. Das BGE führt lediglich zu einer veränderten Zusammensetzung. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, das haben wir schon gesehen. Es wird jedoch nicht als Subvention für Erwerbsarbeit gewährt. Zweck und Effekt sind hier voneinander zu unterscheiden. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist nicht an Erwerbsarbeit gebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas "subventioniert", dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden - das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil der Güterpreise werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) glaubt, die Weiterwälzung der Kosten in Netzwerkdie Güterpreise verhindern zu können. Das ist aber nicht möglich. Will man also Unternehmen in ihrem Zweck fördern, dann ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, erst dann also, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert werden kann. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, in den Güterpreisen versteckt, sondern wären für jeden auf dem Rechnungsbeleg als Steuer ablesbar. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden, das würde Unternehmen dazu drängen, ressourcenschondend zu produzieren.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Würden wir alle Arbeit gleich verteilen wollen, bedürfte es eines gigantischen Verteilungsapparats, der dann wieder eine Definition davon benötigte, was denn als Arbeit betrachtet wird. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet - wir hätten nichts gewonnen.

Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig erachten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann - vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Keineswegs führt ein BGE von selbst dazu, daß es keine Gewerkschaften mehr geben wird. Das wird sich zeigen. Eines jedoch ist gewiß, sie hätten andere Aufgaben als heute.

Sascha Liebermann


4. Oktober 2007

Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und das bedingungslose Grundeinkommen

Auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) wird über die Frage diskutiert, ob es über ein bedingungsloses Grundeinkommen hinaus doch noch eines Mindestlohns und einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung bedürfe. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche dieser Einwände an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, daß zwei Funktionen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter, ohne daß das Einkommen der Mitarbeiter sinken muß. Entscheidend ist die Summe, das Einkommen setzt sich nur anders zusammen als zuvor. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, doch wird es nicht als Subvention für Erwerbsarbeit bezahlt. Es ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist zweckungebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas "subventioniert", dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden - das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil des Güterpreises werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. die Fragen und Antworten des Netzwerk Grundeinkommen), meint, die die Weiterwälzung der Kosten in die Güterpreise verhindern zu können. Weil dies nicht möglich ist ohne die Existenz von Unternehmen zu gefährden, ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, dann also erst, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert wird. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, versteckt. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet - wir hätten nichts gewonnen. Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig halten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann - vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Sascha Liebermann