...darüber schreibt Uta Meier-Gräwe in einem Beitrag im Handelsblatt. So treffend ihre Anmerkungen zur Debatte sind, so sehr zuckt man doch zusammen angesichts einer solchen Formulierung:
"Ausgaben für die Kindergrundsicherung sind keine Konsumausgaben, sondern müssen als Zukunftsinvestitionen in Humankapital begriffen werden."28. August 2023
4. Juli 2023
"2%"
Ein zu versteuerndes Einkommen >150 000 € hatten 2019
— Stefan Bach (@SBachTax) July 4, 2023
gut 4% aller steuerpflichtigen Paare, derzeit wohl etwas höher.https://t.co/bMYW19mzXM
Der Anteil dürfte bei den #Elterngeld-Paaren deutlich niedriger sein wg. Alter,
2% plausibel
"Vereinbarkeit von Familie und Beruf"...
Die Ampel 🚦plant, das #Elterngeld zu kürzen. Wer mühsam Karriere macht & zu zweit mehr als 150.000 € verdient, soll künftig alleine zusehen, wie er die Elternzeit finanziert. Vereinbarkeit von Familie & Beruf - Fehlanzeige! „Das werden wir so nicht hinnehmen!", so @DoroBaer. pic.twitter.com/J4y7EARKL6
— CDU/CSU (@cducsubt) July 4, 2023
...von der ehemaligen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend - ohne Wimpernzucken angesichts dessen, worum es geht.
Man rechne durch: Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bedeutet praktisch bei der hier in Rede stehenden Einkommenshöhe sicher keinen Acht-Stunden-Tag, zuzüglich Pausenzeiten, zuzüglich Pendelzeiten zum und vom Arbeitsplatz. Von vierzundzwanzig Stunden am Tag, abgezogen Ruhezeiten, bleiben wie viele übrig, die mit der Familie verbracht werden können? Frühstück und vielleicht Abendessen. So viel zur "Vereinbarkeit".
Statt Reden auf die "Vereinbarkeit" zu halten, sollte man doch einfach sagen, dass die berufliche Fortentwicklung einfach wichtiger ist als Familienleben. Das wäre ehrlich und man wüsste, woran man ist.
Sascha Liebermann
So herum,...
Wer bei 12.500 brutto sagt, er nimmt keine Elternzeit, weil er keine 2000 Euro Elterngeld bekommt, der hätte niemals Elternzeit genommen.
— AnneRabe (@AnneRabe2) July 4, 2023
...denn unweigerlich erscheint die Entscheidung für Kinder dann als eine, die sich "lohnen" müsse. Kinder würden dadurch erst "attraktiv", wie anderswo geschrieben wurde.
Sascha Liebermann
"Anreize", Erwerbstätigkeit, "Kinderkriegen"...
Beim #Elterngeld wird gekürzt: Wenn beide Eltern zusammen mehr als 150k verdienen, gibt es kein Geld mehr, schreibt der Spiegel. Die Ampel verringert also die Anreize dafür, dass beide Elternteile arbeiten. Kinderkriegen wird unattraktiver. Ernsthaft?! https://t.co/LhW6IQB0Pd
— Johannes Pennekamp (@JoPennekamp) July 3, 2023
...ziemlich kurz gesprungen dieser Begründungszusammenhang. Wer erreicht denn schon 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr und sind das nicht diejenigen, die auch erhebliche Rücklagen haben könnten, um sich mehr Zeit für Familie zu nehmen?
Bei Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bleibt ohnehin wenig Zeit für Familie, "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ist eine schönfärberische Formel, die die Folgen verdecken soll, die sie mit sich bringt. Familie wird dadurch in die Randzeiten des Tages verlagert und der Erwerbstätigkeit nachgeordnet, denn es bedarf eines Betreuungsplatzes von 45 Stunden in der Woche, damit das möglich ist, und zwar ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes.
Man müsste doch eher sagen, wenn Kinder erst "attraktiv" werden, weil man sie wenig zu Gesicht bekommt, dann läge es nahe sich zu fragen, ob es denn angemessener sein könnte, auf Elternschaft zu verzichten.
Dass das Elterngeld ohnehin eine Prämie für Erwerbsteilnahme war und vor allem Besserverdiener eine Auszeit erlaubte, war von Anfang an klar.
Sascha Liebermann
24. Januar 2022
"Auch wenn Väter nur zwei Monate Babypause machen, fließt schon das volle Elterngeld"...
Abgesehen davon, dass hier formal auf Gleichstellung Bezug genommen und diese nur mit Bezug auf die Erwerbsbeteiligung betrachtet wird, nimmt Parnack in Kauf, dass mit einer Verschärfung in ihrem Sinne gerade diejenigen, die niedrige Zahlbeträge erhalten, das Nachsehen haben werden, wenn sie nicht spuren. In keiner Weise stellt Parnack die Frage, welchen Beitrag der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit für die ungleiche Wahrnehmung von Sorgetätigkeiten durch Mütter und Väter hat. Vätern fehlen entscheidende auf das Elternsein vorbereitende Erfahrungen, um in das Vatersein hineinzufinden, die Mütter allerdings durchleben: Schwangerschaft und Geburt. Wer also an dieser Ungleichheit etwas ändern will, muss Möglichkeiten schaffen, damit Eltern in dieses Elternsein leichter hineinfinden können, ohne sie in Erwerbstätigkeit zurückzudrängen. Es ist naiv zu glauben, ein paar Monate Elterngeld könnten das richten, es braucht die Freiräume und die Anerkennung dessen, dass diese Zeit wichtig ist. Das Elterngeld wirbt zwar damit, diese Anerkennung zu bieten, tatsächlich ist es eine Erwerbsprämie. Es muss also am Stellenwert von Erwerbstätigkeit gerüttelt werden, wenn es hier Veränderungen geben soll. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte genau das, ohne irgend jemanden erziehen zu wollen.
Sascha Liebermann
20. Januar 2022
"Alltagshelfer"-Vorschlag erinnert an "Elterngeld" - den Vorteil haben Besserverdiener,...
...nicht aber Haushalte mit niedrigen Einkommen, für die der Eigenanteil von 60% immer noch zu hoch ist. Dienen soll das ganze unter anderem dazu, "Massenarbeitslosigkeit" vorzubeugen (siehe hier und hier). Abgesehen davon ist der Blick auf Haushalt und Sorge interessant, der sich hiermit auftut, denn Heils Vorschlag führt zu einer Vererwerbstätigung von Sorgetätigkeiten, die zugleich Gemeinschaftserfahrung ermöglichen. Sorgetätigkeiten werden als wegzuorganisierender Aufwand betrachtet, der an andere übertragen werden könne. Keine Beachtung findet - so zumindest in den Äußerungen, die ich auffinden konnte -, dass Sorgetätigkeiten Gemeinschaftserfahrungen sind, Hinwendung zum Anderen als ganzer Person bedeuten, für den man da ist und zu dem man in einer konkreten Beziehung steht, deren Grenze nicht ein Vertragsverhältnis ist. "Alltagshelfer" verschaffen nicht mehr "Zeitsouveränität", sie fügen sich nur zugunsten von Erwerbstätigkeit in das Spannungsverhältnis von Familie und Beruf ein, statt es zugunsten von Familie zu verändern.
Siehe zum Elterngeld frühere Beiträge hier, hier und hier, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier, hier und hier.
Sascha Liebermann
29. November 2021
In der Tat...
"Manche GegnerInnen des #Grundeinkommens sagen: ein #BGE führe dazu, dass die Frauen wieder zu Hause bleiben. - Da stellt sich die Frage: wieso passiert das bei einer #Kindergrundsicherung, die keine ist, sondern ein #Elterngeld, nicht?" - @Arfst_Wagner. https://t.co/bI7ILyefp8
— Mensch in Germany (@InMensch) November 29, 2021
...die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.
Solange Erwerbstätigkeit eine solch herausragende, verklärende Wertschätzung erfährt wie heute, wird sich an der Degradierung anderer Tätigkeiten gar nichts ändern - wer anderes verspricht hält Sonntagsreden.Wie Eltern mit einem BGE umgehen würden, wäre deren Sache, es sei denn, man wollte sie umerziehen. Durch die Praxis der U3-Betreuung werden gegenwärtig schon Eltern genötigt, sich zu fragen, ob sie es sich erlauben können, ein Kind erst für Ü3 (Kindergarten) anzumelden, weil das Risiko hoch ist, dafür keinen Platz mehr zu erhalten, denn U3-Kinder wachsen in Ü3-Plätze hinein.
Dass ein entscheidender Aspekt, der Eltern heute bedrängt, mit einem BGE wegfiele, wird allzu schnell unterschlagen: die Notwendigkeit, erwerbstätig zu werden, mindestens für einen, sofern ein Gehalt ausreicht. Das eröffnet ganz andere Möglichkeiten.
Unsere früheren Beiträge zur Kindergrundsicherung finden Sie hier.
Sascha Liebermann
4. März 2021
"Geteilte Erziehungsarbeit" - eine Nebensache?...
... sondern schenkt lieber Milliarden her, um Müttern und Vätern die geteilte Erziehungsarbeit zu erleichtern. In einem Satz: Sie eröffnet als Volkspartei nicht mehr allen Aufstiegsmobilen unterschiedslos mit staatlichen Interventionen und Investitionen Perspektiven,... /3
— Dieter Schnaas (@dieterschnaas) February 15, 2021
...Dafür scheint sie zumindest Dieter Schnaas zu halten, wenn man diesen Tweet liest, der auf seinen Beitrag in der Wirtschaftswoche zurückgeht. Er schreibt darin über die "Sechs Sackgassen der SPD" und hält die Frage, wie Eltern sich der Aufgabe Elternschaft stellen können, offenbar für nachrangig. Das ist zwar ganz im Einklang mit der sozialpolitischen Degradierung von Familie zum Anhängsel des Arbeitsmarktes, damit auch mit einer von der SPD bislang befürworteten Politik. Der Sache selbst aber ist es nicht angemessen. Wenn man Familien unterstützen will, dann ist zu beachten, dass in ihnen - folgt man Zeitverwendungsstudien (siehe auch "unbezahlte Arbeit") - viel mehr Zeit aufgewandt als in Erwerbstätigkeit. Das ist auch nicht überraschend, wird dort geleistet, was anderswo nicht geleistet werden kann in derselben Weise. Woher die Geringschätzung, die Schnaas hier erkennen lässt? Angesichts der Ergebnisse der vergangenen Jahrzehnte spricht vieles dafür, Familien direkt stärker zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung wahrnehmen können, statt diese Verantwortung formal zwar aufrechtzuerhalten, ihr aber immer weniger Raum zu Entfaltung zu lassen, wenn Erwerbstätigkeit als das Non plus ultra gilt. Über die Folgen eines Elterngeldes, wie wir es heute kennen, das Eltern in zwei Klassen unterscheidet und als Lohnersatzleistung Besserverdiener relativ stärker unterstützt, äußert sich Schnaas nicht.
Sascha Liebermann
1. Dezember 2020
"Bedingungslose Grundsicherung", ja; "Bedingungsloses Grundeinkommen", nein - Widersprüchliches von Anna Mayr
...findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine "bedingungslose Grundsicherung" aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?
"[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?"
Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.
"Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht."
Hier kommt die erste Überraschung - oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen "Arbeitnehmerrechte" und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE "das Gegenteil" von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.
Mit Individualisierung ist wohl gerade gemeint, dass ein BGE den Einzelnen dann allein lasse und die Gemeinschaft keine weiteren Aufgaben übernehme. Das klingt ganz nach Christoph Butterwege, nicht aber nach BGE, denn es ist ja gerade eine Gemeinschaftsleistung, wie die Individualrechte in einer Demokratie nur deswegen existieren, weil das Gemeinwesen sich zu ihnen bekennt. Mayr wirft in einen Topf, was vielleicht manche mit einem BGE gerne erreichen würden - eine Art Abspeisung - und was es leisten kann, doch auch hier hat das BGE damit nichts zu tun. In der Tat verändert es die Elternzeit, denn als Einkommen pro Person in ausreichender Höhe hätten Eltern tatsächlich die Möglichkeiten, frei vom Erwerbsgebot sich der Aufgabe Elternschaft zu stellen. Das ist heute nicht möglich, weil das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie ist. Wenn es darum geht, Alternativen zu diskutieren, dann ist ein BGE diejenige, die am weitesten reicht - und dafür gibt es gute Argumente, die nicht, wie Mayrs Ausführungen in diesem Abschnitt, Behauptungen sind. Was dann im Willensbildungsprozess aus dem BGE wird, ist eine davon unabhängige Frage, da werden dann Kompromisse zählen. Zuerst einmal muss aber klar werden, von welchen Positionen aus, ein Kompromiss gesucht werden soll.Der Interviewer fragt nach:
"Warum nicht?
Anna Mayr: Politik ist Kompromissbereitschaft. Politik ist es, sich über Sachen zu verständigen und zu verstehen, welche Interessen wo liegen. Und dann zu versuchen, möglichst wenig Leid in der Welt zu erzeugen und trotzdem alle Interessen irgendwie zu wahren. Das BGE ist genau das Gegenteil. Es ist die Idee davon, dass alle Probleme auf einmal gelöst werden, wenn wir nur diese eine Sache machen. Ich finde auch Kapitalismus nicht schön. Aber wir haben ihn jetzt und ich spüre einfach diesen massiven Leidensdruck von ganz vielen Menschen da draußen, die diese 1.200 Euro wirklich bräuchten. Ich brauche sie nicht. Die, die sie brauchen, werden jetzt aber still gehalten durch eine BGE-Debatte, die wir noch 20 Jahre führen können. Wir führen auch die Debatte über Kinderarmut seit 15 Jahren. Nichts ist passiert. Dann werden wir nicht übermorgen ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Ich glaube, dieser Realismus fehlt vielen, und das finde ich schade, denn wenn wir Realismus aufgeben und nur noch nach den Sternen greifen, dann führt das am Ende dazu, dass wir nichts verändern außer das eigene Gewissen. Schade."
Wer behauptet, dass ein BGE alle Probleme auf einmal lösen würde? Wo erkundigt sich Frau Mayr, fragt man sich hier? Wie immer in solchen Diskussionen gibt es natürlich auch unerfüllbare Hoffnungen und Erwartungen, die manche mit einem BGE verbinden, das liegt doch nicht an ihm selbst. Die öffentliche Diskussion ist mittlerweile ziemlich differenziert und es ist um so erstaunlicher, wie holzschnittartig hier darauf eingegangen wird. Dass der Einwand vorgebracht wird, nicht alle bräuchten ein BGE, zeigt, wie wenig sich die Ablehnung auf eine gründliche Auseinandersetzung stützt, Stichwort Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, den "brauchen" viele nicht, seine Gewährung orientiert sich aber gar nicht daran, ob er von der konkreten Person gebraucht wird, sondern an der Sicherung des Existenzminimums in dieser besonderen Form. Den Befürwortern vorzuwerfen, nach den Sternen zu greifen, damit die Einführung auf den Sanktnimmerleinstag zu verschieben, ist derselbe Einwand, demgemäß stets für "Realpolitik" plädiert wird. Allerdings, historisch betrachtet, würde es weder die Demokratie noch den Sozialstaat geben, hätte man sich am Naheliegendsten orientiert. Dass viele nicht sehen wollen, wie sehr der bestehende Sozialstaat im Widerspruch zu unserer Demokratie steht, folgt daraus nun, den Widerspruch aufrechtzuerhalten oder ihn aufzuzeigen und Alternativen vorzuschlagen? Vielleicht hilft es an dieser Stelle an Max Weber zu erinnern, der schon wusste, wie langwierig Veränderungsprozesse politischer Art sind:
"Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, daß man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre" (Max Weber, Politik als Beruf, in: Gesammelte Politische Schriften, S. 450).
Der Interviewer fragt weiter nach:
"Kann ein BGE, das allen zusteht, aber nicht vielleicht die Gesellschaft, die jetzt stark auf Konkurrenz basiert und die Armen gegeneinander ausspielt, kooperativer und freier machen? Jede:r wüsste dann: Wir nehmen uns nicht gegenseitig etwas weg.
Anna Mayr: Es kann ja auch jetzt schon jeder Grundsicherung, also Hartz IV haben. Ich glaube, dass alle diese positiven Effekte, die ideologisch aus einem bedingungslosen Grundeinkommen entstehen würden, genauso aus einer besseren Sozialhilfe, einem besseren Arbeitslosengeld, einer besseren Rentenversicherung entstehen würden. Also lasst uns einfach kurz dafür sorgen, dass keiner mehr in Armut lebt. Und dann habt ihr alle die Effekte des bedingungslosen Grundeinkommens. Ich glaube wirklich, dass gruppenbezogene und dann individuell angepasste Sozialleistungen viel, viel besser sind, als alle über einen Kamm zu scheren. Gerade dieser oft genannte Effekt des BGE, dass Menschen sich nicht mehr dafür schämen müssen, nicht zu arbeiten – der entsteht auch, wenn wir sagen, Hartz IV ist sanktionsfrei und Hartz IV sind 1.000 Euro im Monat. Wenn niemand wegen Hartz IV direkt aus seiner Wohnung ausziehen muss. Wenn niemand offenlegen muss, welche Ersparnisse er hat, sondern: Wenn du arbeitslos wirst, dann kriegst du das."
Das angesprochene Konkurrenzphänomen gilt ja nicht auf der Ebene der politischen Grundordnung, hier greift die Frage zu kurz. Wie antwortet Frau Mayr? Lakonisch geht sie über die Eigenheiten von Hartz IV hinweg, nennt die Hürden der Beantragung nicht, das Phänomen verdeckter Armut und Stigmatisierung. Hatte sie nicht genau den Umgang mit armen Bürgern kritisiert? Sie glaubt daran, innerhalb des bestehenden Gefüges dasselbe wie mit einem BGE erreichen zu können, was nur denkbar ist, wenn die strukturelle Erwerbsverpflichtung übergangen oder ignoriert wird. Sie reproduziert denselben blinden Fleck, der bei Befürwortern einer repressionsfreien Grundsicherung zu finden ist, die nicht sehen wollen, dass selbst der Verzicht auf Sanktionen das Erwerbsgebot und seine Folgen nicht aufhebt, allenfalls mildert. Offenbar ist Frau Mayr nicht bekannt, dass sich BGE und bedarfsorientierte Leistungen nicht ausschließen, gerade ein BGE erst sie jedoch auf ein anderes Fundament als heute stellt. Auch scheint ihr das Problem der Zielungenauigkeit nicht bekannt zu sein. Interessant ist der Schlusssatz: Was erhält derjenige, der nicht erwerbstätig war und deswegen nicht arbeitslos werden kann? Plädiert sie für so etwas wie die Garantiesicherung, die bei den Grünen diskutiert wird?
Sie führt weiter aus:
"Und für alle diese Leute, die jetzt schon in Hartz IV leben, für all die Aufstocker, könnten wir uns das längst leisten. Das könnten wir einfach machen. Aber weil wir es jetzt für alle haben wollen – keine Ahnung, warum wir das wollen, ehrlich gesagt –, deswegen kommt es nicht voran."
Hier kann man nur staunen, der Blick auf die Verhältnisse scheint doch unbedarft. Sie sieht gar nicht, dass die unerbittliche Vorstellung, es gebe "kein Geld für Nichtstun", wie es oft heißt, die eigentliche Barriere ist, an ihr rüttelt das BGE. Mayr bemerkt nicht, dass sie im Grunde für ein BGE plädiert, weil sie den Grundfreibetrag in seiner Bedeutung nicht wahrnimmt, zumindest hier, an späterer Stelle taucht er dann auf. Ist der Haken vielleicht nur, dass sie an der Erwerbsverpflichtung festhalten will und nur dann eine Absicherung vorsieht, wenn jemand erwerbsbereit ist, jedoch nichts finden kann?
"Das heißt, das, was dir eigentlich vorschwebt, ist so eine Art bedingungslose Grundsicherung.
Anna Mayr: Ja."
Das ist konsequent, nur ist sie eben nicht bedingungslos, wenn Erwerbslosigkeit die Bezugsbedingung ist.
Abschließend kommt sie auf ihren Vorschlag zu sprechen:
"Du schlägst in deinem Buch 764 Euro Grundsicherung vor. Zum Vergleich: Der Hartz-IV-Satz liegt ab 2021 bei 432 Euro. Wie kommst du auf die 764 Euro?
Anna Mayr: Eigentlich hab ich versucht, mich realpolitisch an dem entlangzuhangeln, was schon da war. Es gab schon einmal den Vorschlag einer Kommission, die Arbeitslosengeldsätze an den Steuerfreibeträgen zu orientieren. Ich finde den Gedanken eigentlich sinnvoll, weil die Steuerfreibeträge das sind, was Menschen mindestens zum Leben brauchen, weshalb man es ihnen nicht wegnimmt. Dass Menschen von weniger leben, ist eigentlich verrückt..."
Also greift sie genau das auf, woran auch BGE-Befürworter häufig erinnern, dass nämlich Grundfreibeträge das Existenzminimum absichern sollen. Wo liegt nun die Schwelle zum BGE? Das wird nicht recht klar in dem Gespräch, denn ihre Einwände treffen ein BGE gar nicht und dort, wo sie es treffen könnten, gelten sie für ihren eigenen Vorschlag auch.
Schließlich:
"...Den Steuerfreibetrag habe ich einfach durch 12 geteilt. Ich fordere das allerdings für eine Welt, in der es auch einen Mietpreisdeckel und einen Mindestlohn von 12 Euro gibt. Es war mir lieber, etwas zu fordern, was nicht nach Reichtum klingt. Also nicht zu sagen, jeder Mensch sollte 1.000 Euro bekommen. Sondern eine Summe, die niedrig ist. 764 Euro sind wenig Geld, liegen aber immer noch so sehr über dem Hartz-IV-Satz, dass es Menschen trotzdem schockiert. Und das ist das Verrückte. Beim Steuerfreibetrag wird gesagt: Das ist viel zu wenig. Und bei Hartz IV heißt es: Das ist aber viel zu viel, wie willst du das denn machen?
"Wäre dein Betrag an Bedingungen geknüpft oder bekommt man ihn einfach?
Anna Mayr: Man bekommt ihn."
Sie will also einen Vorschlag machen, der Akzeptanz finden kann, macht aber dieselbe Erfahrung, die in der BGE-Diskussion immer gemacht wird. Die Frage wäre, ob die eigentliche Hürde gar nicht in der Höhe, sondern am Prinzip liegt. Hier unterscheidet sich ihr Vorschlag nicht vom BGE, denn am Ende sagt sie, er soll an keine Bedingungen geknüpft sein, zuvor aber hat sie eine Bedingung genannt: Erwerbslosigkeit, der Erwerbstätigkeit vorausgegangen sein muss - oder etwa doch nicht?
Sascha Liebermann
2. September 2019
"Wir brauchen einen ganz anderen Blick" - aber wie gelangen wir dahin?
Unsere Beiträge zum Elterngeld finden Sie hier, zu "Wahlfreiheit" hier.
Sascha Liebermann
14. Juni 2019
"Studie zur Familienpolitik: So plump rechnet Unicef"...
Sascha Liebermann
10. April 2019
"Wenn Kinder auf der Strecke bleiben" - vereinbare Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
"Irgendwann ist die Kita keine Ergänzung mehr zur Familie, sondern ein Ersatz"
Das ist angesichts von Betreuungszeiten von bis zu acht Stunden am Tag schon bei Kindern ab dem ersten Lebensjahr kein Wunder, wer hätte je anderes erwarten können? Deutlich wird an den Schilderungen der Erzieherin, wie sehr Kinder - wen überrascht es - viel Zeit mit ihren Eltern verbringen wollen, was nicht durch "quality time" erreicht werden kann, die letztlich das Familienleben wie eine Aneinanderreihung von Terminen behandelt. Es geht eben auch nicht einfach um "Care-Arbeit", denn die leisten Erzieher, denn die Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern sind umfassender und anders (zur Vertiefung siehe hier). Von ihrer Präsenz hängt ab, ob es ein Familienleben wirklich gibt oder nur die Simulation davon.
Dann schreibt Schaaf:
"Seit die Familienpolitik sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen geschrieben hat, ist die Erwerbsquote von Müttern auf 67 Prozent gestiegen. Dank Elterngeld unterbrechen Frauen ihre Berufstätigkeit für kürzere Zeiträume; die Zahl ihrer Arbeitsstunden wächst. Das ist eine gute Entwicklung, ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen."
(Die Angaben zur Erwerbsquote von Müttern und Vätern im Beitrag weichen von denen des Statistischen Bundesamtes ab, dort sind sie noch höher, siehe hier)
Obwohl Schaaf zu Beginn durch die Schilderungen der Erzieherin eine kritische Betrachtung eröffnet, kippt sie dann in eine simple Feier der Familienpolitik. Ist denn die Verkürzung der Unterbrechung ein Gewinn, wenn sie dazu führt, dass Mütter nun auch dem Alleinernährer-Modell folgen? Gleichberechtigung wird hier an der gleichberechtigt höheren Abwesenheit von den Kindern gemessen - wurde das zu Beginn nicht gerade als Fehlentwicklung eingeführt? Wäre es nicht treffender, gerade dessen Dominanz, den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit, zu relativieren, um Familien mehr Luft zu verschaffen? "Danke Elterngeld" hat sich die Lage ja gerade verschärft, weil das Elterngeld den Erwerbserfolg prämiert und zwei Klassen von Eltern schafft.
Entsprechend passt diese Passage dann gar nicht zur Belobigung dieser Gleichberechtigung:
"Im Rahmen der Kinderstudien des Hilfswerks World Vision zum Beispiel fragt sie [die World Vision Studie, SL] Kinder, ob ihre Eltern genügend Zeit für sie haben. Ergebnis: Sofern ein Elternteil nicht oder nur in Teilzeit arbeitet, ist die überwältigende Mehrheit der Sechs- bis Elfjährigen zufrieden. Wenn Mütter und Väter beide Vollzeit machen, finden Kinder häufiger, dass die gemeinsame Zeit nicht reicht."
Was müsste denn daraus folgen, doch eher eine Relativierung von Erwerbstätigkeit. Dann folgt wieder eine Passage, die in die andere Richtung weist:
"Gegen das Scheidungs- und Armutsrisiko von Frauen sind eine eigene Karriere und finanzielle Autonomie der einzige sichere Schutz. Viele Familien benötigen zwei Einkommen. Die Wirtschaft mit ihrem Bedarf an Fachkräften schreit ohnehin nach mehr Frauen in Vollzeit."
Gegen ein Scheidungsrisiko bietet eine "eigene Karriere" Schutz? Wie denn das? Wenn ein Paar aufgrund des großen Erwerbsengagements und dann noch der Kinder, kaum Zeit füreinander hat, steigert das eher das Risiko, dass es irgendwann nicht mehr weitergeht gemeinsam. Eine sonderbare Perspektive, die hier eingenommen wird. Das Armutsrisiko ließe sich anders reduzieren, durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Der Preis, den Schaaf hier offenbar zahlen will, ist, die Zeit in Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Hier fällt der Artikel auseinander, die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigt sich auf überraschende Weise in der Nicht-Vereinbarkeit der Argumentationsrichtungen.
Dann heißt es:
"Offenbar stehen wir vor einem Dilemma: „Was gut ist für das Kind, ist nicht immer gut für die Befreiung aus traditionellen Rollen von Müttern und Vätern“, sagt Andresen. Und: „Vielleicht neigen wir im Moment dazu zu tabuisieren, dass Kinder es womöglich nicht so toll finden, den ganzen Tag außerhalb von zu Hause betreut zu werden.“ Kein Wunder, dass die Professorin so vorsichtig formuliert. Noch immer müssen sich Mütter – und nur Mütter! –, die Vollzeit arbeiten, vor Teilzeitfrauen und konservativen Männern permanent für ihr Lebensmodell rechtfertigen."
Was heißt "noch immer"? Stärker denn je müssen sich Eltern, die länger zuhausebleiben wollen, rechtfertigen, weil es als antiquiert gilt, das trifft Väter ebenso. Statt vorsichtig zu formulieren, könnte die zitierte Sabine Andresen ganz offen den Erwerbswahn kritisieren, demzufolge das Leben jenseits der Erwerbsarbeit fortwährend degradiert wird. Weiter heißt es:
„Es sollte nicht darum gehen, die einen gegen die anderen auszuspielen“, warnt die Professorin Andresen deshalb. Aber sie hält es für nötig, echte Konflikte und Widersprüche in der gesellschaftlichen Debatte um Gleichstellung und Vereinbarkeit deutlicher als bisher zu benennen. „Wenn wir das nicht tun, hängt das in den privaten Räumen. Dann müssen Mütter und Väter das allein mit ihren Kindern ausmachen.“ Was aus ihrer Sicht in der Gesellschaft fehlt: „ein Verständnis dafür, dass Pflege und Erziehung nicht einfach nebenher gehen“.
Eben, das ist die Unvereinbarkeit, weil die Beziehungsgefüge von Familie auf der einen und Erwerbsleben auf der anderen nicht zueinander passen. Da sich die Spannung zwar harmonisierend übertünchen ("Vereinbarkeit"), nicht aber auflösen lässt, kann es keine Lösung geben, die in irgend eine Richtung Lebensentscheidungen vorschreibt. Dann müssen Eltern in den Stand gesetzt werden, diese Entscheidung so zu treffen, wie sie es für angemessen halten. Das geht aber nur, wenn sie sich auch ganz für Familie entscheiden könnten, das geht aber nicht ohne BGE. Der Zug fährt jedoch in die ganz andere Richtung:
"Politisch wird währenddessen die Ausweitung der Kita-Öffnungszeiten diskutiert. Mehr als die Hälfte der Eltern mit Kita-Kindern unter drei Jahren äußert entsprechenden Bedarf. Offenbar passen die Arbeitszeiten von Eltern immer seltener zum Angebot der Einrichtungen. Es gibt inzwischen Konzepte, wie man in den frühen Morgenstunden oder über Nacht eine Betreuung in der Kita pädagogisch verantworten kann – ausnahmsweise. Noch sind das Pilotprojekte. Was aber, wenn solche Angebote üblich würden? Wären erweiterte Öffnungszeiten nicht auch die Einladung, diese auszuschöpfen? Wie sollen Eltern sich im Job abgrenzen, wenn die Betreuungslandschaft signalisiert: Geht doch alles?"
Eben, also, was tun?
Gespenstisch geht es weiter:
"Wie das Deutsche Jugendinstitut (DJI) für diese Zeitung berechnet hat, verbringen ein- und zweijährige Kinder derzeit in Westdeutschland wöchentlich im Durchschnitt 29 Stunden in der Kita, vier Stunden mehr als 2012. Eltern wünschen sich aber noch längere Betreuungszeiten. 60 Prozent der Familien in Ostdeutschland haben mehr als 45 Stunden Betreuung gebucht, 30 Prozent der Eltern im Westen hätten gern einen solchen Platz. Immerzu und überall ist nur vom Bedarf und den Wünschen der Erwachsenen die Rede. Studien zufolge bedeutet Vollzeit in Deutschland deutlich längere Arbeitstage als im europäischen Vergleich. Gut ein Drittel der Väter ist hierzulande mehr als 46 Wochenstunden im Einsatz."
So kann es kaum Familienleben geben, wer davon wegkommen will, braucht Alternativen. Kann man sich ernsthaft beklagen, wenn eine solche Entwicklung langfristig zu einer weiteren Erosion von Familie führt, damit die frühesten Solidarerfahrungen, die Kinder machen - nämlich mit den Eltern im Schonraum Familie - verunmöglicht werden? Aus der Studie wird auch die folgende Passage zitiert:
"Die Forscher [des DJI, SL] bilanzieren: Die „partnerschaftlich verkürzte Vollzeit“, also eine Arbeitszeit von jeweils 80 bis 90 Prozent, sorge dafür, dass zumindest ein Elternteil genau die ein bis zwei Stunden früher nach Hause komme, die für das Kind einen Unterschied machten. Oder, wie Karin Jurczyk es ausdrückt: „Eine Stunde schöne Zeit mehr am Nachmittag ist für die Kinder wirklich toll – insbesondere mit den Vätern.“
Ein bescheidener Vorschlag, der wenig ändert.
(siehe "Liebe auf Distanz" und auch hier)
Sascha Liebermann
2. April 2019
Recht auf Sabbatical, wer profitiert? Und weshalb ein solcher Vorschlag?
Sascha Liebermann
9. November 2018
"Zwölf Jahre arbeiten, ein Jahr frei" - ein erneuter Enterversuch mit einer Politik für Besserverdiener
"ZEIT ONLINE: Wem wollen Sie damit helfen?
Klingbeil: Prinzipiell kann das Grundeinkommensjahr von allen Beschäftigten in ganz unterschiedlichen Berufsgruppen und Lebenssituationen genutzt werden. Es würde zum Beispiel Menschen helfen, die in sozialen Berufen arbeiten. Auch Menschen aus dem Kreativbereich würden profitieren. Es ist kein Modell für Reiche."
"Kein Modell für Reiche" - das müsste also bedeuten, dass auch diejenigen mit niedrigen Erwerbseinkommen es sich leisten können sollten. Ist das realistisch? Es klingt ganz nach dem Elterngeld, auch wenn Klingbeils Vorschlag nicht als Lohnersatzleistung konstruiert ist. Doch das Elterngeld, wie sein Vorschlag ebenso, setzt voraus, in der Zeit der Erwerbstätigkeit soviel ansparen zu können, dass das Elterngeld wie eben das Grundeinkommen in dem einen Bezugsjahr durch Erspartes ergänzt werden kann. Wer aber kann über diese Dauer entsprechend ansparen? Das setzt doch ein bestimmtes Einkommensniveau voraus. Folgerichtig die Rückfrage:
"ZEIT ONLINE: Aber von 1.000 Euro im Monat kann man als Alleinstehende kaum leben. Handelt es sich dann nicht doch eher um ein Angebot für Menschen, die auch auf Erspartes zurückgreifen können?
Klingbeil: Alle, die gut verdienen und ihren Lebensstandard halten wollen, können sich darauf vorbereiten und zusätzlich Geld ansparen. Das Grundeinkommensjahr ist finanziell vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen interessant, weil der Abstand zum vorherigen Lohn kleiner ist als bei Besserverdienern."
Wie? Aha! Ein direkter Selbstwiderspruch. Es ist also zwar nicht für "Reiche", aber für Gutverdiener. Wie geht das mit der Bemerkung zusamen, es sei "vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen interessant"? Entweder ist das nicht durchdacht oder gezielt irreführend. Klingbeil setzt hiermit eine Politik fort, die gerade nicht denjenigen hilft, die geringe Einkommen haben. Direkt im Anschluss an diese Passage wird er nach dem BGE gefragt, das in der SPD Befürworter habe:
"Ich habe Verständnis für die Motive, die hinter der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen stecken: der Wunsch, Stress zu reduzieren und mehr Zeit für sich oder ein Ehrenamt zu haben. Diese Gedanken nehme ich mit dem Grundeinkommensjahr auf."
Er benennt hier zwar Aspekte eines BGE, doch lässt er Vieles aus. Familie scheint keine Rolle zu spielen, sie leidet heute aber am meisten unter dem Erwerbsgebot und wird immer weiter in die Enge getrieben. Dass ein BGE das Solidarverständnis der Demokratie stärken würde, in jeder Hinsicht innovationsfördernd sein könnte, unbezahlte Arbeit aus ihrem Schattendasein holte (ohne ein Bezahlung zu sein und zugleich ihre Notwendigkeit anerkennen würde) und manches mehr - man sucht vergeblich. Dann heißt es:
"Aber ich bin auch davon überzeugt, dass Arbeit einen ganz zentralen Wert hat. Es hat ja einen Grund, dass man Leute, die man neu kennenlernt, oft zuerst nach ihrem Beruf fragt. Arbeit stiftet Identität, Selbstwertgefühl und hält unsere Gesellschaft zusammen."
Das ist aber Resultat des Erwerbsgebots mit allen Folgen der Entwertung und Pervertierung nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten (siehe hier). Nicht die "Arbeit" hält unsere Gesellschaft zusammen, sondern die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Träger der politischen Ordnung. Jeder Erwerbstätige ist austauschbar und im Wertschöpfungsgeschehen nur von Bedeutung, solange er dazu beiträgt. Für Wertschöpfungsprozesse und ein Leistungsethos ist es entscheidend, dass es um die Sache selbst geht, nicht um Personen. Gerade die Personalisierung im Wertschöpfungsprozess ist Zeichen einer Entwertung des Leistungsethos, denn für es ist nicht entscheidend, wie Güter- und Dienstleistungen zustandekommen, entscheidend ist, dass es sie gibt. Und, da wäre Klingbeil zuzustimmen, eine solche Erfahrung kann erfüllend sein. Sie stiftet aber nicht den vielbeschworenen "Kitt". Klingsbeils Haltung ist, wie jede Form von "Sozial ist, was Arbeit schafft" gerade nicht leistungsfördernd, sie ist leistungshemmend.
Jens Berger von den Nachdenkseiten kommentiert den Beitrag ebenfalls treffend und macht deutlich, wie dieser Vorschlag eines Grundeinkommensjahres doch wieder auf eine Politik für Besserverdiener hinausläuft. Die SPD hat diejenigen aus den Augen verloren, die um ihr Einkommen kämpfen müssen. An einer Stelle aber Bergers Kommentar indes schief bzw. vorurteilsbehaftet:
"Aber warum sollte die Krankenschwester mit ihren Steuern die Auszeit des Chefarztes mit einem „Taschengeld“ subventionieren, der gerne mal ein Jahr am Stück die Welt bereisen würde?"
Reformulieren wir das etwas: Warum sollte der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer auch dem Chefarzt gewährt werden, der ihn doch nicht braucht? Immerhin stellt dieser Freibetrag einen Besteuerungsverzicht dar, also für den Staat weniger Einnahmen. Ein Besteuerungsverzicht, den auch die Krankenschwester zu tragen hat, wie allen anderen. Wenn wir Bergers Gedankengang weiterführten, dann müsste der Grundfreibetrag ab einem bestimmten Jahreseinkommen gestrichen werden - dann nämlich, wenn jemand ihn nicht mehr "braucht". Es handelt sich dabei aber um eine Leistung, deren Legitimationsquelle die Unangreifbarkeit des Existenzminimums ist, es soll nicht besteuert werden. Genau das wäre ja der Grund, weshalb ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle bereitstehen und nicht vom Bedarf abhängig sein sollte. Wie man darüber hinaus Leistungen oder Steuern gestaltet, ist eine separate Frage.
Anders als Klingbeil in seiner Arbeitsgesellschaftsdenke meint, sind in einer Demokratie nicht die Erwerbstätigen Träger der politischen Ordnung, es sind die Bürger. Deswegen sind sie auch nicht substituierbar. Ihr Status hängt weder von Leistung noch von Engagment ab. Der Status ist direkt mit der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen verbunden. Es ist bezeichnend und wohl gerade ein Symptom für die Krise des Politischen, wenn Klingbeil das in dieser Passage ebenso wenig sieht wie viele andere. Man muss, wie an diesem Vorschlag zu sehen ist, das BGE gegen seine vollständige Verkehrung ins Gegenteil verteidigen, damit seine Möglichkeiten nicht verschüttet werden. Es sind zugleich die Möglichkeiten der Demokratie.
Sascha Liebermann
12. Februar 2018
„Arme Familien wurden reicher gerechnet“...
"Auch die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien sei zwischen 1992 bis 2015 weiter aufgegangen, hieß es. In diesem Zeitraum sei es Familien nur durch Ausweitung der Erwerbstätigkeit gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern. Dabei weiteten meist Frauen ihren Beschäftigungsumfang aus.
Politisch sollte ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden, forderte Stiftungsvorstand Jörg Dräger. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung.“ Die staatliche Existenzsicherung für Kinder müsse neu aufgestellt und an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Die Stiftung plädiert für ein „Teilhabegeld“. Darin einfließen sollen das Kindergeld, der Kinderzuschlag, Hartz-IV-Leistungen und der größte Teil des Bildungs- und Teilhabepaktes, mit dem das Essen in Schulen und Kitas, Nachhilfe oder Beiträge für Sport und Kultur unterstützt werden."
Die die Studie fördernde Bertelsmannstiftung will also der Entwicklung begegnen, indem eine neue Leistung geschaffen wird. Viel weitreichender wäre, gerade für Familien und Alleinerziehende, ein Bedingungloses Grundeinkommen. Es würde die unsägliche Erwerbszentrierung aufheben, die heute normativen Druck auf Eltern ausübt und es ihnen schwer macht, sich der Aufgabe Elternschaft zu stellen, sich auf ihre Herausforderungen vorbehaltlos einzulassen. Denn irgendwo muss das Einkommen herkommen, da bleibt als legitime Quelle gegenwärtig nur Erwerbstätigkeit - das Elterngeld prämiert dies noch. Ein BGE wäre nicht unübersichtlich, nicht kompliziert und leicht zu verstehen. Dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen geben muss, ist klar, doch auch sie stünden auf einem anderen Fundament, wenn die Bedürftigkeit nicht mehr im Verhältnis zum fehlenden Erwerbseinkommen bestimmt würde, sondern im Verhältnis zur Frage, was jemand benötigt, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Sascha Liebermann
25. September 2017
"Weg mit den Zwei-Monats-Vätern" - im Zweifelsfall doch Pflicht
(Zur Struktur des Elterngeldes siehe frühere Beiträge von mir)
Die Autorin beklagt den fehlenden Erfolg des Elterngeldes in Sachen Umerziehung der Väter. Zwar nehmen ein Viertel der Väter Elterngeldmonate in Anspruch, doch nur zwei Monate. Das sei zu wenig:
"Es muss sich etwas ändern. Neben dem Mutterschutz sollte es einen Vaterschutz geben. Mama: sechs Wochen vor der Geburt, acht Wochen nach der Geburt. Papa: 14 Wochen nach der Geburt. Und zwar verpflichtend. Das wäre schön für die Familie, hätte Vorteile für den Mann, schließlich müsste er sich nicht mehr in den ersten drei Monaten nach anstrengenden, schlafarmen Nächten zur Arbeit schleppen. Er müsste sich auch nicht rechtfertigen, wenn er drei Monate Elternzeit nimmt, weil er ja ohnehin länger fehlt. Und auf dem Arbeitsmarkt würde kein junger Mann einer gleichaltrigen Frau vorgezogen mit dem – natürlich niemals ausgesprochenen – Argument, dass er ja nicht schwanger werden kann."
Dass Unternehmen nicht erfreut sind, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen, ist bekannt. Je kleiner ein Unternehmen, desto schwieriger ist es, für diese Zeit Ersatz zu finden. Doch zugleich muss man sich fragen, ob Väter nicht trotz all der Widerstände, die es bei Arbeitgebern gibt, mehr fordern könnten? Es scheint ja durchaus möglich zu sein. Karriereverzicht oder mindestens eine starke Relativierung geht damit gewiss einher. Aber wie soll es auch möglich sein, Zeit für Familie zu haben, wenn zugleich der stetige Aufstieg angestrebt wird? Was aber, wenn jemand diese Nähe gerade nicht aushalten kann? Soll er dennoch müssen? Wäre es nicht besser, es den Eltern ganz zu überlassen, wie sie das miteinander regeln?
Unterschätzt werden darf allerdings nicht die Wirkung des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit. Solange es so ist, dass Eltern das Zuhausesein in Abhängigkeit von ihrer Erwerbstätigkeit und relativ zu ihrem Erwerbseinkommen ermöglicht erhalten, ist das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie. Im Grunde entstammt sie der Arbeitsmarkt-, nicht aber der Familienpolitik. Echte Familienpolitik würde die Entscheidung, wie sich Eltern zu Elternschaft stellen, ihnen möglichst frei überlassen. Dazu müsste Erwerbstätigkeit ihren Vorrang verlieren. Am weitreichendsten wäre hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Ohne Umerziehung geht es aber doch nicht:
"Unabhängig von einem Vaterschutz muss das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert und die Zahl der Partner-Monate auf vier erhöht werden. Das ist dann nicht mehr so ganz Alibi, tut vielleicht ein bisschen weh und, das wäre das Beste: Diejenigen, denen das zu lang ist, oder zu radikal, die lassen es einfach. Sie können ja immer noch zwei Monate Elternzeit nehmen, nur würden die dann nicht vom Staat bezahlt. Das wäre die ehrlichere Variante und würde einen Willen zur Gleichberechtigung zeigen, der nicht mit der ersten Anstrengung verpufft. Dann wird sich zeigen, wo Deutschland abseits von schönen Worten wirklich steht."
Man könnte es auch einfach den Eltern überlassen, sofern zu gleich dafür Sorge getragen wird, dass sie sich dieser Aufgabe frei stellen können. Heute ist das nicht möglich. Mit einem BGE wäre es das schon.
Sascha Liebermann
24. Oktober 2016
Forum Bedingungsloses Grundeinkommen - Dokumentation online
22. Januar 2015
"Papa, trau' Dich!"
Siehe auch KannMannFrau von Gabriele von Moers und "Superfrauen, Supermütter, Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Sascha Liebermann
3. November 2013
"Logik ist nicht durch guten Willen ersetzbar" - ein Kommentar zu Friederike Spiecker
Der Titel ihres Beitrags - "Logik ist nicht durch guten Willen ersetzbar" - ist schon aufschlussreich wegen des Gegensatzes, den er aufspannt. Worin könnte er bestehen? "Logik", knapp erläutert, bezieht sich auf die Konsistenz von Schlussfolgerungen in einem Argumentationszusammenhang. Es handelt sich also nicht notwendig um Schlussfolgerungen formallogischer Art, es können auch sinnlogische sein, die keineswegs mit ersteren zusammenfallen. Schlussfolgerungen erfolgen immer von einer Basis aus, das kann Datenmaterial in einem Forschungsprozess sein, es können aber auch Annahmen oder Axiome sein. Was von ihnen ausgehend als logisch gelten kann, hängt also davon ab, worin die Ausgangsbasis für die Schlussfolgerungen besteht. Bei nicht wenigen Theoremen ist es so, dass, zieht man diese Basis weg, auch die Schlussfolgerungen nicht mehr konsistent sind, siehe z.B. das Modell des homo oeconomicus. Wir werden im Beitrag also auf diese Annahmen achten müssen, die den Ausführungen von Frau Spiecker innewohnen.
Damit ist aber die Ausgangsfrage noch nicht beantwortet. Worin könnte ein Gegensatz zwischen "Logik" und "gutem Willen" bestehen? Sinnvoll wird er erst, wenn der Logik - also zwingenden Schlussfolgerungen in einem Argumentationsgefüge - etwas gegenübergestellt wird, das weder zwingend noch konsistent ist, sondern eher sprunghaft, widersprüchlich und vom Einzelnen in seinen Neigungen abhängig. "Guter Wille" ist eine Eigenschaft oder Haltung. Soll also das logisch Zwingende dem a-logisch Sprunghaften und Unzuverlässigen gegenübergestellt werden? Das scheint der Fall zu sein. Was hier leicht abwertend als guter Wille bezeichnet wird, ist jedoch ein umfassenderes Phänomen, das mit Sprunghaftigkeit wenig bis gar nichts zu tun hat. Guter Wille ist Ausdruck einer Haltung zur Welt, die im Zuge eines Bildungsprozesses entstanden ist. In der Soziologie wird Haltung u.a. mit dem Begriff des Habitus gefasst (zur Vertiefung siehe z.B. hier). Gemeinwohlbindung ist ein solcher Aspekt des Habitus, sie ist gerade keine unzuverlässige Größe. Deswegen sind wir ja irritiert, wenn jemand eine solche Haltung in keiner Form hat. Gemeinwohlbindung ist belastbar und stabil, sonst könnte unser Gemeinwesen auch gar nicht bestehen. Diese Haltung nun bestimmt darüber, wie jemand sein Leben führt, was für ihn maßgebend ist. Sie sagt etwas darüber aus, was in einem Gemeinwesen für normativ erwünscht, geboten oder unerwünscht gehalten wird - bei aller Strittigkeit zwischen den Deutungen, was konkret dem Gemeinwohl dienlich ist und was nicht. Diese Haltung ist ein Kulturphänomen und nicht mit Individualismus zu verwechseln, wie uns gerade unsere eigenen Lebenszusammenhänge lehren. Die Demokratie, in der die Staatsbürger als Volk die Quelle von Herrschaftslegitimation sind, setzt gerade auf diesen "guten Willen", also auf die Bereitschaft sich einzubringen - auch sie ruht in einem Habitus. Genau wie ein Unternehmen darauf vertrauen muss, dass die Mitarbeiter auch mitwirken wollen, wenn sie produktiv sein sollen. Da der Titel des Beitrags nun einen Gegensatz zwischen beidem aufspannt, lässt sich schon erahnen, in welche Richtung er führen wird. Nach einer kurzen Einleitung, die auf den ersten Teil zum BGE verweist, fährt Frau Spiecker fort:
"...Zunächst zur Nicht-Erwerbsarbeit: Unser gegenwärtiges Sozialversicherungssystem enthält eine Reihe von Leistungsansprüchen, die eine Art Bezahlung oder Lastenausgleich für die genannte Nicht-Erwerbsarbeit darstellen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung, Ansprüche gegen die Pflegeversicherung etc.). Diese Bezahlung mag man in vielen Fällen für zu niedrig ansehen (obwohl die Gehälter von Erzieherinnen und Altenpflegern auch nicht gerade als üppig gelten können). Man kann unserem Steuer- und Sozialversicherungssystem aber nicht generell vorwerfen, diese Art von Nicht-Erwerbsarbeit völlig zu ignorieren..."
Diese Einschätzung ist deswegen aufschlussreich, weil Frau Spiecker übergeht, wie diese Leistungen konstruiert sind, welche normativen Bewertungen ihnen innewohnen. Gerade das Elterngeld bringt die Erwerbszentrierung und normative Überhöhung von Erwerbstätigkeit deutlich zum Ausdruck, weil es in der Höhe abhängt von dem zuvor bezogenen Erwerbseinkommen. Besserverdiener erhalten höhere Leistungen als andere - obwohl ihre Aufgaben als Eltern dieselben sind. Wer kein Erwerbseinkommen hatte, erhält nur einen Sockelbetrag. Erwerbstätige Eltern werden also anders behandelt als Nicht-Erwerbstätige - besonders deutlich wird das bei Beziehern von ALG II, die keinen Elterngeldanspruch haben. Der Umfang, in dem Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung anerkannt werden, ist eher symbolischer Art, er gilt für die ersten drei Lebensjahre jedes Kindes - mehr nicht. Man kann ihn getrost als Ausdruck des Elends lesen, wie gering die Wertschätzung in unserem Gemeinwesen für diese Tätigkeit ist. Wer es für angebracht hält, für seine Kinder länger zuhause zu bleiben, muss das heute nämlich auf eigenes Risiko tun, denn einen Ausgleich in der Rente erhält er nur für die ersten drei Jahre. Die Folgen, die diese erwerbszentrierte Sozialpolitik für unsere Deutung von Familie hat, sollten auch bedacht werden, denn sie sind allerorten zu spüren. In der Tat, da ist Frau Spiecker zuzustimmen, werden diese Leistungen also nicht "ignoriert", sie werden aber der Erwerbstätigkeit eindeutig nachgeordnet, also genau so behandelt, wie es ihnen unserer Auffassung nach gebührt: als nachrangig. Genau dagegen wendet sich das BGE.
"Da liegen die BGE-Befürworter mit ihrem Vorwurf falsch. Wenn man die Berücksichtigung der Nicht-Erwerbsarbeit in unserem System für ungenügend hält, spricht nichts dagegen, dies durch quantitative Anpassungen der Leistungsansprüche zu ändern. (Ob es dafür bzw. für die entsprechende Finanzierung durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern demokratische Mehrheiten gäbe, steht auf einem anderen Blatt. Aber die demokratischen Mehrheiten würde man für die Einführung eines BGE-Systems ja auch brauchen.)"
Nur auf den Geldbetrag zu schauen setzt sich hier fort. Die Vergabebedingungen werden offenbar für vernachlässigenswert gehalten, ein Phänomen, das sich in vielen mathematischen Betrachtungen von Einkommensbildung wiederfindet. Demokratische Mehrheiten braucht man in der Tat immer, das ist trivial. Wer aber die Berücksichtigung von Nicht-Erwerbstätigkeit innerhalb des gegenwärtigen Systems anstrebt, wie es Frau Spiecker vorschlägt, behält die normative Hierarchie zwischen Erwerbstätigkeit und anderen Tätigkeiten bei - das aber genau will das BGE ja nicht. Schon diese ersten beiden Passagen lassen den Eindruck entstehen, dass Frau Spiecker die Ziele, die mit einem BGE erreicht werden sollen, entweder fremd sind oder sie sie nicht teilt oder eben doch den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufrechterhalten will.
"Und wie steht es mit dem anderen, wichtigeren Argument, es werde kaum egoistische Nutznießer eines BGE-Systems geben? Nun, man muss einmal darüber nachdenken, wer das BGE wie nutzen würde, wenn es denn eingeführt würde. Die grundsätzliche Kritik am BGE lautet nämlich, dass es die wirtschaftliche Basis, aus der heraus es finanziert wird, auf Dauer selbst zerstört."
Ja, darüber, wie es genutzt würde, wäre einmal nachzudenken oder es wären die Überlegungen zur Kenntnis zu nehmen, die in der Breite schon angestellt wurden. Was tatsächlich passieren wird, wissen wir heute genauso wenig wie nach Einführung eines BGE. Die "grundsätzliche Kritik", von der sie spricht, ist ja kein Novum. Kein ernsthafter Befürworter würde leugnen, dass es einer wirtschaftlichen Basis bedarf, um ein BGE finanzieren zu können. Die wirtschaftliche Basis entsteht aber nicht aus dem Nichts. Sie ist nicht zu denken ohne die Bildungsprozesse in der Familie und ebensowenig ohne den solidarischen Zusammenhalt, den ein Gemeinwesen von Staatsbürgern auszeichnet. Sie werden heute eher als Rahmen- oder Randbedingungen betrachtet, dabei sind sie die Basis auf der sich die Leistungsbereitschaft ausformt. Davon ist bislang kein Rede bei Frau Spiecker.
"BGE-Befürworter verstehen diesen Kritikpunkt so, dass Kritiker des BGE unterstellen würden, der Anteil egoistischer Nutznießer sei in der Gesellschaft hoch oder zumindest im Wachsen begriffen und daher müsse ein Transfersystem immer mit der Sanktionsmöglichkeit “bewaffnet” sein, denjenigen nicht zu unterstützen, der arbeiten könne, es aber freiwillig nicht tue."
Ja, genau diesen Eindruck machen die Einwände, die immer wieder in diese Richtung weisen. Für Frau Spiecker mag das nicht zutreffen, für andere Kritiker schon, z.B. hier und hier.
"Doch diese Vermutung der BGE-Befürworter, was die BGE-Kritiker eigentlich meinen, geht in die Irre. Es geht um einen viel einfacheren, naheliegenderen Punkt als den, vielen Menschen Schmarotzertum zu unterstellen. Es geht um die mit dem BGE unweigerlich einhergehende Umverteilung der (Erwerbs-)Arbeitszeit, die die BGE-Befürworter übrigens auch nicht bestreiten, sondern vielmehr als beabsichtigt bezeichnen. Was ist damit gemeint?"
Wer sind denn "die BGE-Befürworter"? Wer fordert die "Umverteilung"? Das sind nicht "die BGE-Befürworter". Ein BGE kann auch ohne eine "Umverteilung" der Erwerbsarbeitszeit gedacht werden, beides hängt nicht notwendig miteinander zusammen. Eine solche Umverteilung kann sich als indirekter Effekt ergeben, der daraus resultiert, dass Menschen andere Prioritäten als heute setzen, muss aber nicht direkt angestrebt werden. Die bloße Reduktion der Arbeitszeit sagt wiederum nichts über die Produktionsmenge aus, wenn z.B. effizienter produziert wird.
"Ein einfaches Beispiel: Eine vierköpfige Familie lebe unter dem gegenwärtigen Steuer- und Sozialversicherungssystem von einem Nettoeinkommen (einschließlich Kindergeld etc.) von 4000 Euro monatlich. Ein Hartz IV-Empfänger müsse von, sagen wir, 800 Euro auskommen (Hartz IV-Satz und Wohngeld etc.). Hinter den zusammengenommen 4800 Euro stehe ein entsprechendes Güterangebot. In einem BGE-System erhielte der bisherige Hartz IV-Empfänger ein Einkommen von 1000 Euro (also 200 Euro mehr) und die Familie ein Einkommen von 3000 Euro (1000 Euro je Erwachsenen und 500 Euro je Kind), ohne dass ein Elternteil arbeiten gehen müsste. Es wird jetzt, um der Argumentation der BGE-Befürworter entgegen zu kommen, nicht unterstellt, dass die Eltern der besagten Familie sofort die Hände in den Schoß legen nach dem Motto “von 3000 Euro und Freizeit rund um die Uhr kann man prima existieren”.
An diesem Beispiel einzig bemerkenswert ist der Schluss: "die Hände in den Schoß legen" und "Freizeit rund um die Uhr". Wer sich seinen Kindern widmet, hat keine "Freizeit", er lebt - insbesondere mit kleinen Kindern - in einer dauernden Fremdbestimmung durch ihre Bedürfnisse. Sie artikulieren sich impulsiv und tolerieren meist keinen Aufschub. Doch diese "Arbeit" ist für Frau Spiecker offenbar keine und sie ist vor allem keine, die in ihren Auswirkungen einmal Folgen auf die Leistungserbringung haben wird. Dabei wäre, wenn es um Finanzierungsfragen geht, darüber nachzudenken, welche Folgen die zunehmende Abwesenheit beider Eltern darauf hat, wenn man den Befunden der Bindungsforschung nachgeht, die einen Zusammenhang zwischen Bindung und dem Gelingen von Bildungsprozessen sieht. Schon die häufige Abwesenheit der Väter durch volle Erwerbstätigkeit war für die Bildungsprozesse von Kindern nicht folgenlos - letztlich auch volkswirtschaftlich nicht. Das ist nur rechnerisch nicht zu beziffern.
"Nein, die Familie möchte das gleiche Einkommensniveau erreichen wie vorher, also 4000 Euro netto. Die Familie ist also nicht extrem konsumorientiert, will nicht ihr monetäres Einkommen weiter steigern, indem die Eltern genau so viel arbeiten wie zuvor und das BGE obendrein beziehen."
Das BGE würde nicht "obendrein" bezogen, es stünde "untendrein", wenn man so will, bereit.
"Nein, die Eltern verhalten sich völlig vernünftig in einer Art mittleren Bereich auf: Sie legen weder die Hände in den Schoß, noch schuften sie weiter wie bisher [so geht es weiter wie oben mit der Entgegensetzung, SL]. Vielmehr sind sie bereit, einen Teil ihrer Erwerbsarbeitszeit sozusagen abzugeben an die, die bislang keine Erwerbsarbeit oder nicht in ausreichendem Umfang finden konnten. (Von qualifikatorischem Mismatch [das gilt auch heute, SL] oder organisatorischen Problemen dieser anderen Aufteilung der Arbeitszeit zwischen den Beteiligten [auch das ein Problem, das schon heute gelöst werden muss, SL] will ich an dieser Stelle absehen; sie spielen für meine Argumentation keinerlei Rolle.)
Weil die Steuer- und Abgabensätze gegenüber dem alten System wegen des größeren Umverteilungsvolumens gestiegen sind,..."
Letzteres ist wieder eine Behauptung. Werden alle Einkommens- und Ausgabenströme in ihrem Zusammenhang betrachtet, bedarf es ja nur dort zusätzlicher öffentlicher Mittel zu den heute ausgegebenen, wo Menschen unterhalb des angestrebten BGE leben, sofern alles andere gleichbliebe. Verena Nedden hat darauf hingewiesen, dass schon heute eine 50%ige Belastung von Einkommen vorliegt.
"...können die Eltern ihre Arbeitszeit zwar nicht sozusagen parallel zu ihrer neuen Einkommensstruktur (¼ erarbeitet, ¾ Transferbezug) um ¾ reduzieren, dafür wird die Erwerbsarbeit zu stark besteuert (die Variante der Konsumbesteuerung zur BGE-Finanzierung ist so abenteuerlich in ihren sozialen Auswirkungen, dass ich sie hier einfach nicht behandeln will)..."
Schade, dass die Konsumbesteuerung hier übergangen wird, denn gerade am verwendeten Beispiel wird deutlich, wie die Einkommensbesteuerung wirkt. Die Einkommensteuer, die Bestandteil des Bruttolohns des Arbeitsnehmers ist, ist Bestandteil der Ausgaben eines Unternehmens und muss über den Absatz erwirtschaftet werden. Zwar führt das Unternehmen die Einkommensteuer ab, es erwirtschaftet sie jedoch durch den Absatz, also durch diejenigen, die seine Produkte kaufen. Deswegen muss sie notwendig auch in den Güterpreisen enthalten sein (siehe hier). An diesem schon heute geltenden Zusammenhang würde eine Konsumbesteuerung gar nichts ändern, sie würde ihn lediglich transparent machen. Der Einwand, die Konsumsteuer belaste niedrige Einkommen stärker als die heutige Einkommensteuer ist mindestens unpräzise, wenn nicht verwirrend. Berücksichtigt man, dass Kosten eines Unternehmens in die Preise weitergegeben werden, tragen auch heute schon niedrige Einkommen, wenn Güter und Dienste in Anspruch genommen werden, einen Teil dieser Last, ohne dass dies steuerlich ausgewiesen wird.
"...Aber die Eltern können, nehmen wir einmal an, mindestens ¼ der ursprünglichen Arbeitsstundenzahl weniger arbeiten. Entsprechend weniger tragen sie auch zu der insgesamt vorhandenen Menge an produzierten Gütern bei..."
Hier werden Güterausstoß und investierte Arbeitsstunden gleichgesetzt - das ist nur dann sinnvoll, wenn vernachlässigt wird, wieviel und was in der Arbeitszeit geleistet wird. Welche Effizienzsteigerung durch die neue Situation entsteht, weil Arbeitsbedingungen mehr und besser als heute ausgehandelt werden können, bezieht Frau Spiecker nicht ein. Sie bezieht auch nicht ein, welche Folgen es für die Wertschöpfung haben kann, wenn die Chancen steigen, eine Stelle zu erhalten, die zu den eigenen Fähigkeiten und Neigungen passt. In Betrachtungen über die Auswirkung müsste das aber einbezogen werden. Geringere Arbeitszeit muss nicht geringere Wertschöpfung bedeuten, sie kann sogar zu einer Steigerung führen. Diesen Zusammenhang hatte einst Jens Berger von den Nachdenkseiten schon vernachlässigt.
"...Entsprechend geringer ist auch die Höhe der Primärarbeitseinkommen, die der Staat besteuern kann. Gleichzeitig haben aber die in Geldeinheiten gerechneten Ansprüche aller Beteiligten von 4800 Euro auf 5000 Euro zugenommen..."
Diese Schlussfolgerung gilt nur, wenn an der Einkommensbesteuerung festgehalten und die Gleichsetzung von Arbeitsstunden und Gütererstellung aufrechterhalten wird. Das hatte sie ja schon gesagt. Heute wird allerdings nicht nur Einkommen besteuert, Stichwort Mehrwertsteuer u.a.
"...Das macht aus Sicht der BGE-Befürworter nichts. Denn der bisherige Hartz IV-Empfänger ist gern bereit, die entfallenen Arbeitsstunden zu übernehmen – er wartet ja auf nichts sehnsüchtiger, als wieder arbeiten gehen zu können [wozu dient diese Polemik?, SL, siehe die Studie von Georg Vobruba et al]. Mit anderen Worten: Es wird (mindestens) genau so viel gearbeitet wie zuvor, so dass die Gütermenge nicht sinkt, möglicherweise sogar steigt [sic, SL], sagen die BGE-Befürworter..."
Wieder werden Arbeitsstunden und Gütererstellung in einen kausalen Zusammenhang gebracht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Frau Spiecker die Entwicklung des Arbeitsvolumens seit etwa 100 Jahren entgangen ist, an dem gerade abgelesen werden kann, wie trotz Reduktion der Arbeitsstunden die Gütermenge erheblich zugenommen hat (siehe hier, darin auch den Verweis auf die Studie; siehe auch hier).
"Ja, da mögen sie recht haben, aber wie sieht es mit der Bezahlung des bisherigen Hartz IV-Empfängers für die jetzt von ihm geleistete Arbeit aus? Wenn der bisherige Hartz IV-Empfänger pro Arbeitsstunde netto so entlohnt wird wie die Eltern, dann steigt sein Einkommen über die 1000 Euro Grundeinkommen. Arbeitet er genau so viele Stunden, wie die Eltern weniger arbeiten, entsteht die gleiche Gütermenge wie zuvor (deren Gegenwert 4800 Euro war)[Hier kehrt sie wieder zur Voraussetzung zurück, von der sie ausgeht: Arbeitsstunden=Gütermenge, SL]. Dieser gleich gebliebenen Gütermenge stehen aber monetäre Ansprüche von über 5000 Euro gegenüber: die 4000 Euro Grundeinkommen aller Beteiligten zusammen, die 1000 Euro Netto-Erwerbsarbeitseinkommen der Eltern und das neue Erwerbsarbeitseinkommen des bisherigen Hart IV-Empfängers. Das macht eine Lücke von weit über 200 Euro aus. Diese Lücke zwischen real vorhandenen Gütern und monetären Ansprüchen zeigt eindeutig, dass hier etwas zweimal verteilt wurde, was nur einmal vorhanden war."
So setzt sich die Vernachlässigung des oben beschriebenen Zusammenhangs fort, Arbeitsvolumen und Gütermenge werden in ein kausales Verhältnis gebracht. Es wäre auch zu bedenken - Frau Spiecker geht es ja um Besteuerung - , dass es nicht auf die Gütermenge alleine, sondern auch auf deren Preis ankommt. Das Steueraufkommen hängt davon ab, wie die Preise sich entwickeln. Ich kann weniger Produkte kaufen und dennoch meinen Bedarf decken, wenn die Produkte länger nutzbar sind (z.B. Computer, Haushaltsgeräte, Auto, Möbel usw.). Bekleidung z.B., für die ich wenig bezahle, die aber schnell verschleißt, weswegen ich mehr davon kaufen muss, kann zum gleichen Aufkommen führen wie Bekleidung, die teurer ist, aber länger hält.
"Nun mögen die BGE-Befürworter einzuwenden versuchen, der bisherige Hartz IV-Empfänger arbeite ja sehr gern mehr als nur das eine Viertel der Arbeitszeit, das die Eltern sozusagen aufgegeben haben. Also entstünden auch mehr Güter. Diese zusätzliche Annahme heilt den logischen Fehler in der Rechnung der BGE-Befürworter aber keineswegs. Denn wenn der Hartz IV-Empfänger mehr arbeitet, erhebt er (zu Recht) auch mehr Ansprüche an den insgesamt vorhandenen Güterberg."
Wer einen logischen Fehler macht, sei einmal dahingestellt (siehe oben). Dass derjenige, der mehr Erwerbsarbeitszeit aufwendet, hier also der Hartz IV-Bezieher - der mit dem BGE ja keiner mehr ist - auch mehr Güter beansprucht, ist nicht zwingend. Das kann sein, muss es aber nicht. Nur, wenn er Güter bislang nicht hat erwerben können, die er nun erwerben will, gilt dieser Zusammenhang. Frau Spiecker vernachlässigt auch ein weiteres Phänomen, das in der Soziologie als demonstrativer Konsum bezeichnet wird. Dahinter verbirgt sich das Phänomen, Erfolg in Erwerbstätigkeit durch Gütererwerb nach außen zu signalisieren. Mit einem BGE würde indes das ganze Wertigkeitsgefüge von Tätigkeiten sich verändern, Erfolg in Erwerbstätigkeit hätte nicht mehr die Stellung, die er heute hat, folglich könnte demonstrativer Konsum an Bedeutung verlieren. Wir können an dieser Stelle schon festhalten, dass die oben vermutete Bedeutung von Logik versus guter Wille die Darlegungen von Frau Spiecker ganz gut trifft. Sie bewegt sich innerhalb eines (Rechen-)Modells, aus dem sie andere Effekte und Zusammenhänge schlicht ausschließt - zumindest bislang. Das Phänomen der Verhinderung oder Hemmung von Wertschöpfung durch heutige Arbeitsbedingungen, wofür es keine Statistiken gibt, lässt sie ebenso einfach außer Acht. Dass mehr Werte entstehen könnten, wenn anders gearbeitet würde als heute, ist nicht abwegig, die Geschichte zeigt genau das.
"Darauf ließe sich von Seiten der BGE-Befürworter einwenden, der bisherige Hartz IV-Empfänger sei auch bereit, zu einem geringeren Stundenlohn zu arbeiten als die Eltern, schließlich gebe er der Gesellschaft sozusagen im Gegenzug für das BGE gern etwas freiwillig zurück. Und da kommen wir an einen interessanten Punkt: Der Ausweg aus dem logischen Verteilungsproblem des BGE wird dann dadurch gesucht, dass derjenige, der sozusagen Arbeitsstunden abgetreten bekommt von denen, die aufgrund des BGE freiwillig weniger arbeiten, zu einem geringeren Lohn arbeitet (oder komplett umsonst). Er erhebt also weniger zusätzliche monetäre Ansprüche (oder gar keine zusätzlichen) auf den produzierten Güterberg."
Dass der Hartz IV- Bezieher zu einem geringeren Lohn arbeiten wird, mögen manche so darlegen, zwingend ist das nicht. Er könnte auch denselben oder einen höheren anstreben, was aber nur dann erfüllbar wäre, wenn dem auch eine entsprechende Gütermenge gegenüberstünde. Doch dieser Zusammenhang lässt sich nicht einfach als eine Relation von Arbeitsstunden und Gütererzeugung bestimmen.
"Damit sind aber zwei neue Probleme geschaffen: Wenn der bisherige Hartz IV-Empfänger für geringeren Stundenlohn zu arbeiten bereit ist, dann unterbietet er die bisher (voll) Arbeitenden. Welches Unternehmen würde daraufhin zögern, die gegenseitige Konkurrenz der Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt auszunutzen, um seine Stundenlöhne für alle Arbeitenden zu senken?"
Das stünde aber nicht in der Macht eines Unternehmens, die Löhne einfach für alle zu senken, da die Arbeitnehmer auf diese Stellen nicht angewiesen wären. Die Macht, die Unternehmen in dieser Hinsicht heute haben, hätten sie nicht mehr, weil ein BGE es erlaubte, sich freier gegen ein solches Vorhaben zu organisieren. Hier wird eine Auswirkung von Frau Spiecker nahegelegt, die nicht naheliegt, oder zumindest nicht näher liegt als die andere, die ich vorschlage. Unterschätzt werden sollte nicht, welche Auswirkungen solches Gebaren eines Unternehmens nach innen hat, für den Arbeitszusammenhang, um noch einmal auf das Thema Hemmung von Wertschöpfung zurückzukommen. Frau Spiecker sieht ihn offenbar nicht. Was sie als Folgen für ein BGE behauptet, hat uns das nicht gerade die Vergangenheit ohne BGE vor Augen geführt?
"(Dieses Unterbietungsphänomen gibt es ja schon heute etwa im Pflegebereich, wo preiswerte Arbeitskräfte vom Bundesfreiwilligendienst (sog. Bufdis) das Lohnniveau der regulär in diesem Sektor Arbeitenden drücken. Das Gleiche gilt etwa für 1-Euro-Jobber, die von den Kommunen zur Landschaftspflege angestellt werden und damit den ortsansässigen Gartenbaubetrieben das Wasser abgraben.) Mit dem “freiwillig für weniger arbeiten als Dank für’s BGE” wäre daher niemandem geholfen, sondern lediglich eine Deflationsspirale losgetreten."
Hier kommt zumindest der Hinweis auf die Gegenwart, doch der Vergleich ist schief, da Arbeitnehmer heute nicht in einer vergleichbaren Verhandlungsposition sind, wie sie es mit einem BGE wären. Ich möchte hier nicht diejenigen BGE-Befürworter verteidigen, die manche der Thesen aufbringen, die Frau Spiecker kritisiert, doch zu berücksichtigen gilt es, dass ein BGE Einkommenssicherheit schafft. Eine Sicherheit, die weiter reicht als diejenige des Mindestlohns. Eine Unterbietung des Lohn oder sogenannte "Niedriglöhne" hätten unter BGE-Bedingungen andere Folgen.
"Obendrein könnte der Staat sehen, woher er seine Steuereinnahmen bekommt, mit denen er das BGE finanzieren will. Denn aus einer sinkenden Lohnsumme kann er nicht die gleiche Menge an Steuern ziehen, wenn er die Steuersätze nicht erhöht. Damit geriete das BGE-System aber in eine sich selbst verstärkende Schieflage, was über Kurz oder Lang sein Ende bedeutete. Wenn die Steuersätze nämlich immer mehr steigen, geraten sie irgendwann in einen Bereich, in dem sie tatsächlich prohibitiv wirken, also Erwerbsarbeit verhindern."
Siehe oben, Einkommen- und Konsumsteuer. Der Zusammenhang, den Frau Spiecker zwischen Gütererstellung und BGE benennt, gilt selbstverständlich. Bestreitet das wer? Allerdings gilt er für heutige Leistungen auch und ist keine Zukunftsmusik, man stelle sich nur einmal vor, alle Bürger würden auf ihren ALG II-Anspruch pochen und die Füße hochlegen, was geschähe dann? Das Sinken der Lohnsumme ist eine Erfahrung aus der Vergangenheit, wenn der Kapitaleinsatz relativ an Bedeutung zu- und der menschlicher Arbeitskraft abnimmt.
"Wie man es auch dreht und wendet: Ein Wasch-mir-den Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass gibt es auch bei der Arbeitszeitumverteilung via BGE nicht: Wer weniger Erwerbsarbeit leistet, muss auch seine Ansprüche an den mit dieser Arbeit produzierten Güterberg in exakt gleicher Höhe reduzieren. Ist er dazu nicht bereit, sondern will er für den Verzicht auf bezahlte Arbeitsstunden zugunsten der Unterbeschäftigten zumindest teilweise entschädigt werden, braucht man ein zusätzliche Quelle, aus der diese Entschädigung bezahlt werden kann. Und zwar keine weitere, sozusagen unechte Umverteilungsquelle (Finanztransaktionssteuer, Luxussteuer, Vermögensteuer…), sondern eine echte Quelle, die zu mehr realen Gütern führt. Dann erst können die insgesamt vorhandenen Ansprüche aller Arbeitenden, die durch die Arbeitszeitumverteilung gestiegen sind, auch tatsächlich gedeckt werden und münden nicht einfach in Preissteigerungen.
Diese Quelle heißt, ob es die BGE-Befürworter nun wahr haben wollen oder nicht, Produktivitätszuwachs. Eine andere Quelle gibt es nicht."
Ja, in der Tat, eine andere Quelle gibt es nicht. Wer bestreitet das?
"So wird das, was die BGE-Befürworter als Krisenursache ausmachen, zum einzigen Mittel, das den BGE-Lösungsvorschlag aus seinem logischen Grunddilemma befreit, nicht zweimal ein und dasselbe verteilen zu können. Das macht sich natürlich miserabel, will man die Funktionstüchtigkeit eines BGE-Systems logisch einwandfrei begründen."
Weshalb "macht sich das natürlich miserabel"? Es entspricht genau den Begründungen einiger BGE-Befürworter, die mit der Produktivität argumentieren. Denn die Übertragbarkeit routinisierter Arbeitsgänge auf Maschinen hat noch lange nicht ihr Ende erreicht. Frau Spiecker hat sich hier offenbar einen oder einige Befürworter herausgegriffen und andere ausgelassen. So passt das gut zu ihren Überlegungen.
"Mag sein, dass manche Erwerbstätige in der Gesellschaft tatsächlich bereit sind, weniger zu arbeiten und mit entsprechend weniger Einkommen auszukommen. Dieser Vorstellung gemäß können sie auch heute schon leben – das sind dann die wenigen Glücklichen, die sich mit ihrer sog. Work-Life-Balance befassen können."
Wiederum aufschlussreich für die Gesamtargumentation ist, dass Spiecker, die ja rein ökonomisch-rechnerisch argumentieren will, die normativen Zusammenhänge nicht analysiert. Sie gehören aber in eine ökonomische Betrachtung hinein, da sie die Basis dessen ausmachen, womit gerechnet wird. Denn die Entscheidung, mit weniger Einkommen auszukommen, können heute nur diejenigen treffen, die genügend Einkommen haben, das sich reduzieren lässt. Davon abgesehen führt die normative Aufladung von Erwerbstätigkeit dazu, dass Tätigkeiten jenseits von ihr entwertet werden. Es ist nicht von ungefähr so, dass Freiwilligenengagement sehr häufig von Erwerbstätigen erbracht wird. Nicht etwa, weil Erwerbslose es nicht auch für sinnvoll hielten, sondern weil es nicht als legitimes Hauptengagement anerkannt wird. Wer im Leistungsbezug der Arbeitsagentur ist, muss in den ersten Arbeitsmarkt streben, in keinen sonst. Darin zeigt sich nur besonders deutlich, was heute für alle normativ gilt. Die Abwertung von Familie und der Fürsorge der Kinder entspringt derselben Quelle.
"Für den Normalbürger ist das nicht der Fall. Der arbeitet so viel, weil er das Einkommen braucht oder zumindest zu brauchen meint.
Das hätte er mit einem BGE ja. Und wieder - wegen der Vernachlässigung normativer Zusammenhänge - sieht sie nicht, dass Konsum heute auch heißt, beruflichen Erfolg zu demonstrieren. Die Bedeutung hat Konsum aber nur der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit wegen. Wird sie aufgehoben, verändert auch Konsum seine Bedeutung.
"Will man ihn davon überzeugen, mit weniger Gütern und mehr Freizeit Vorlieb nehmen zu können, muss man sich auf die Kirchenkanzeln, in die Schulen, die Burn-Out-Seminare und Umweltschutz-Veranstaltungen begeben, aber nicht auf Ökonomen-Kongresse zu Steuer- und Transfersystemen."
Was soll das nun heißen, ein Loblied auf die gescheiten Ökonomen und die verirrten anderen? Diese Überheblichkeit findet sich anscheinend bei eher keynesianisch denkenden genauso wie bei anderen, die Ökonomen als Leit-Denker. Oder meinst sie das ironisch?
"Das Traurige an dieser dem Feld der Logik geschuldeten Verirrung der BGE-Befürworter ist, dass ihr berechtigtes und dringendes Anliegen, den Ärmsten in der Gesellschaft zu helfen, auf diese Weise in Verruf gerät oder zumindest seine Lösung blockiert wird."
Na, da ist Frau Spiecker jetzt selbst auf die Kanzel getreten. - Beim BGE geht es nicht um die Ärmsten der Gesellschaft, es geht um alle.
"In Verruf, weil schnell der Vorwurf an die Adresse der Unterbeschäftigten laut wird, sie seien ja nur deshalb für das BGE, weil sie sich auf Kosten anderer auf die faule Haut legen wollten. Ein sicher ungerechter Vorwurf [da ist sie aber vorsichtig, es handelt sich doch um ein Vorurteil, SL], aber einer, der nicht zuletzt von denen erhoben wird, die sich ebenfalls ungerecht behandelt fühlen, weil sie ziemlich viel schuften müssen für eine recht mäßige Bezahlung."
Wer klagt nun angemessener? Diejenigen, die etwas leisten - in Familie und Freiwilligendienst - erhalten dafür direkt gar nichts. Wären ihre Klagen darüber, Einkommen vorrangig über Erwerbstätigkeit zu erzielen nicht ebenso berechtigt? Sind es nicht Familien, aus denen zukünftige Bürger und zugleich zukünftige Erwerbstätige hervorgehen? Erhalten Eltern etwa die Möglichkeiten, sich dieser Aufgabe nach ihrem Dafürhalten zu stellen? Wohl kaum. Wer über die Volkswirtschaft spricht, muss über alle Lebenszusammenhänge sprechen, die dafür relevant sind, das tut Frau Spiecker jedoch nicht. Sie schlägt sich stattdessen auf die Seite der Erwerbstätigen. Das hat mit Logik nur soviel zu tun, als Werterzeugung auf den Markt beschränkt und davon alles andere abgeleitet wird. Mit unvoreingenommener Analyse hat das wenig zu tun, mit Erwerbsverherrlichung viel. Dass sie dazu sich des Vorurteils bedient, nachdem die einen für die anderen arbeiten, ist bezeichnend. Was die Demokratie als Solidarverband auszeichnet, davon ist nichts zu lesen. Die Welt wird durch Konsumtion und Produktion wahrgenommen.
"Und blockiert, weil die demokratischen Mehrheiten, die gebraucht würden, um die Verteilungsverhältnisse im jetzigen System bei den primären Markteinkommen [wie missverständlich dieser Begriff ist, dazu siehe den Beitrag von Ingmar Kumpmann, SL] wie den sekundären Transfereinkommen zu ändern, geschwächt werden: Das “linke Lager” ergeht sich in Kapitalismus-Debatten und Tischlein-deck-dich-Utopien, die die meisten Wähler instinktiv abschrecken. Die spüren nämlich genau, dass hier etwas nicht stimmen kann. Es geht gar nicht um die Unterstellung, dass der Normalbürger nicht zum Helfen und zu Solidarität, ja sogar hin und wieder zum Verzicht etwa in Sachen Umweltschutz bereit wäre. Aber der Normalbürger hat verständlicherweise keine Lust, Leuten sein Vertrauen zu schenken, die ihm ein X für ein U vorzumachen versuchen, egal ob denen das aus intellektuellem Unvermögen passiert oder ob die das mit Absicht tun."
Die "Unterstellung", die Frau Spiecker hier erwähnt, mag für sie nicht zutreffen, sie ist allerdings keine Unterstellung, der nicht eine Realität entspräche. Es herrscht ein gewaltiges Misstrauen in die Bereitschaft der Bürger, sich einzubringen, ganz gleich in welcher Form. Den "Normalbürger" für die eigene Position in Anspruch zu nehmen, mag suggestiv sein, sie ist allerdings auch vereinnahmend und kann nicht Argumente ersetzen. Was für das "linke Lager" gilt, gilt nicht für andere BGE-Befürworter. Sicher verbinden sich manche unrealistischen oder auch überzogenen Erwartungen mit einem BGE, dass sich das Tischlein von selbst decke, vertritt kein ernsthafter Befürworter.
Ich springe hier nun aus dem laufenden Text zum Ende.
"Noch ein Blick auf die mikroökonomische Ebene: Ich habe mehrfach Hartz IV-Empfänger gesprochen, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf der Straße stehen, darunter auch eine Frau im Fach Psychologie. Die fragt, warum sie nicht arbeiten dürfe, wo doch bekanntlich die Warteschlangen bei psychologischen Beratungsstellen extrem lang seien, eine Nachfrage also klar erkennbar gegeben sei. Wenn sich die Leute das nicht leisten könnten, sei doch allen geholfen, wenn sie, die arbeitslose Psychologin, durch ein BGE in die Lage versetzt würde, diesen Bedarf decken zu helfen."
Wo eine Nachfrage im Allgemeinen gegeben ist, ist sie im Konkreten noch lange nicht gegeben, gerade in einem Bereich der besonders von Vertrauen geprägt ist. Das Beispiel ist hier also schon denkbar schief. Für eine psychologische Beratung ist es eben denkbar, dass eine Psychologin keine Klienten hat, obwohl es Nachfrage bei anderen gibt. Da würde auch das Schaffen von mehreren Beratungsstellen nichts ändern.
"Die Antwort darauf ist einfach: Es fehlt den Menschen, die für die Beratung Schlange stehen, offenbar das Geld, sich diese Leistung am freien Markt einzukaufen. Wären ihre (realen) Arbeitseinkommen höher – wofür Heiner Flassbeck und ich uns seit Jahren die Finger wund schreiben –, würde mancher zu einem bislang arbeitslosen Psychologen gehen können und diesen für seinen Rat auch bezahlen."
Das kann getrost für naiv gehalten werden, so als sei eine solche Beratung dem Kauf eines Autos vergleichbar.
"Der umgekehrte Weg allerdings, der arbeitslosen Psychologin einfach Geld zum Leben zu geben, damit sie ihre Tätigkeit umsonst ausüben kann, ist aus zwei Gründen falsch: Erstens muss sich dann die Psychologin nicht dem Lackmustest des Marktes, d.h. der Konkurrenz anderer Psychologen stellen – sie bekäme ihr Geld, ob ihre Beratungsleistung im Vergleich nun gut wäre oder nicht.
Nun also doch: der Markt als Qualitätsselektionsinstanz. Das funktioniert für standardisierbare Güter nicht schlecht, der hier in Rede stehende Bereich orientiert sich aber weitgehend an Honorarordnungen, damit gerade kein Markt- also Preiswettbewerb Einzug hält, auch wenn sich hier Vieles verändert hat. Die Qualität einer psychologischen Beratung bzw. ihre Inanspruchnahme vom Preis abhängig zu machen wäre doch selbst ein Symptom. Wer eine schlechte Beratung anbietet, auch wenn sie nichts kostet, wird langfristig keine Klienten haben. Darauf kann man zumindest vertrauen. Der Einwand Frau Spieckers ist hier also gar nicht - wie noch oben - über die Relation von Gütererstellung und Güteransprüchen bestimmt. Es geht nur um den Markt als Selektionsinstanz. Gerade aber ein BGE erlaubte ja, diese Beratung zu bezahlen.
"Und zweitens müssen sich potenzielle Nachfrager nicht die Frage stellen, wie viel ihnen die Leistung der Psychologin wirklich wert ist, wie viel selbst erarbeitetes Einkommen sie also bereit sind, für den Rat auszugeben. Denn sie bekommen den Rat ja umsonst. Die Nachfrager würden also von denen indirekt subventioniert, die das BGE für die bislang arbeitslose Psychologin erwirtschaften müssten."
Das Kostgängerargument von oben ist wieder da, es geht also doch um ethische bzw. normative und nicht nur um "ökonomische" Logik.
"Um es zusammenzufassen: Der Versuch, die Märkte durch die Einführung eines BGE zu umgehen, ist so falsch wie der (seit Jahren für sie erfolgreiche) Versuch der Kapitalisten, die Märkte durch Ausnutzung von Macht zu pervertieren."
Genau daran könnte das BGE etwas ändern, indem den Menschen mehr Macht durch Einkommenssicherheit verliehen würde.
"Das einzige, was wirklich dauerhaft Erfolg verspricht, ist, die Spielregeln, unter denen die Märkte ablaufen, wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dazu muss die Machtbalance zwischen Arbeit und Kapital wieder hergestellt werden (etwa durch regelmäßige, inflationsbezogene Anhebung der Hartz IV-Sätze,..."
Damit bliebe der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen.
"...Abschaffung des Grundgesetz widrigen Arbeitszwangs mittels Androhung des Entzugs des Existenzminimums,..."
Leistungen, die nach Bedarfsprüfung vergeben werden, operieren immer mit Sanktionsmitteln. Werden Sie aus der Hand gegeben, ist die Bedarfsprüfung außer Kraft gesetzt, die in einer Nachweisverpflichtung besteht. Das galt schon für das Bundessozialhilfegesetz 1961. Auch hier übersieht Frau Spiecker wieder, welche Folgen die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit für all jene hat, die nicht an ihr mitwirken können oder ihren Lebenssinn woanders sehen. Sie werden als diejenigen betrachtet, die von den anderen ausgehalten werden. Das entspricht ganz einem Verständnis von Gemeinwesen als vorrangig ökonomischem Tauschzusammenhang, da unterscheiden sich Keynesianern nicht von Marktliberalen.
"...flächendeckende Mindestlöhne in vernünftiger Höhe mit inflationsbezogener dynamischer Anpassung, Bestimmungslandprinzip bei Arbeitsmigration, Flächentarifverträge zur konsequenten Durchsetzung der goldenen Lohnregel, deutlich höhere Unternehmenssteuern etc.).
Der (oft uneingestandene) Glaube beider Seiten, der Kapitalisten wie der Grundeinkommensbefürworter, an das Tischlein-deck-dich-Prinzip widerspricht dem Wesen der Arbeitsteilung. In einer arbeitsteiligen Welt sind beide Produktionsfaktoren, Arbeit und Kapital, aufeinander angewiesen."
Arbeit und Kapital sind, damit sie zusammenwirken können, auf grundlegendere Bezüge angewiesen, die nur in Familie und Gemeinwesen gegeben sind: bedingungslose Anerkennung der Menschen um ihrer selbst und des Gemeinwesens willen. Dieses Dritte wird ausgeklammert oder nicht gesehen.
"Keine Seite kann ohne die andere auf Dauer vernünftig existieren. Jede muss die andere teilhaben lassen. Weil das nicht durch einzelwirtschaftliches Rationalverhalten zu bewerkstelligen ist, muss der Staat, also die Gemeinschaft seiner Bürger, die notwendige Machtbalance durch ein starkes Regelwerk vorgeben und seine Einhaltung durchsetzen. Anderenfalls läuft sich die Marktwirtschaft tot und steht mit ihr die Demokratie zur Disposition."
Was aber ist die Gemeinschaft der Bürger? Sie ist eben keine Arbeits- oder Erwerbsgesellschaft und der Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht aus ihm abzuleiten. Damit ein Regelwerk überhaupt von Bestand ist, bedarf es einer Loyalität der Bürger zu ihm, es selbst kann diese Loyalität nicht hervorbringen. Auch hier ist wieder der blinde Fleck zu erkennen, indem das Gemeinwesen nur als Ordnungsinstanz, nicht aber als Solidarverband hervortritt.
"Doch wie so oft gilt auch hier: Eine falsche Analyse (hier: “uns geht die Erwerbsarbeit aus”) verdeckt die eigentlichen Ursachen der Krise."
Diese These vom Ende der Arbeit ist in der Tat nicht tragfähig zu verteidigen, die Schlussfolgerung von Spiecker allerdings auch nicht.
"Sie führt zu einem falschen, weil unwirksamen und schädlichen Therapievorschlag (hier: Einführung eines BGE), der die sinnvolle Krisenbekämpfung behindert und so die Position der Nutznießer des pervertierten Systems stärkt."
Ob das für das BGE gilt, sei, nach der hier vorgenommenen Analyse, dem Leser überlassen.
Sascha Liebermann
