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28. Oktober 2020

"Generation Hartz IV: Kinder kämpfen für ihre Zukunft"...

 ...eine Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks, die einen Rückblick auf die Agenda 2010 und die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" wirft, zu denen auch das Arbeitslosengeld II, vulgo Hartz IV, gehört. Die Wirkungen steht man aber nur, wenn ihre normative Bedeutung betrachtet wird. Arbeitslosigkeit ist nicht als solche problematisch, sondern des Status wegen, in den jemand gerät bzw. in dem er sich befindet, wenn er nicht erwerbstätig ist. Wer dagegen ernsthaft etwas tun will, kommt nicht darum herum, den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit in Frage zu stellen. Alles andere sind Sonntagsreden.

Sascha Liebermann

6. Dezember 2018

"Die Sozialversicherung produziert keine Kinderarmut - Kommentar zum Artikel von Borchert und Replik"...

...Ralf Krämer hat den Beitrag von Jürgen Borchert, auf den wir kürzlich hingewiesen haben, kritisiert, Borchert darauf geantwortet. Die Beiträge wurde auf der Website von Norbert Häring veröffentlicht.

21. November 2017

Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

Zum einen wird in der Kritik darauf hingewiesen, dass der stigmatisierende Charakter solcher Leistungen, die Helga Spindler erörtert, unerwähnt bleibt. Das ist richtig, er spielt in ihren Ausführungen nur am Rande ein Rolle, wenn sie erwähnt, dass Ansprüche im bestehenden System durchaus nicht geltend gemacht werden ("verdeckte Armut"). Sie geht aber nicht soweit sich zu fragen, woher dieses Phänomen rührt und welche Rolle dabei die stigmatisierenden Effekte eines auf der Erwerbsnorm ruhenden Sozialstaates spielen. Das ist erstaunlich. Erstaunlich ist allerdings zugleich, dass keiner der Kritiker darauf hinweist, wie denn eine solche strukturelle Stigmatisierung aufgehoben werden könnte. Einen Weg innerhalb eine Sozialstaats, der auf dem normativen Vorrang von Erwerbsarbeit beruht, gibt es nämlich nicht. Jegliche Beanspruchung von Unterstützungsleistungen ist in diesem Gefüge zugleich eine Nicht-Befolgung der Norm, erwerbstätig sein zu sollen, auch wenn es dafür gute Gründe gibt. Und weil genau dieser Umstand, der Norm nicht zu folgen, als unerwünscht gilt, darf er kein Dauerzustand werden, die Leistungsbezieher sollen den Leistungsbezug wieder verlassen. Das ist Ziel des entsprechenden Sozialgesetzbuches und war es auch früher im Bundessozialhilfegesetz. Das ist kein Phänomen, das durch die Sozialpolitik unter der Flagge der Agenda 2010 hervorgebracht wurde, es hat mit dem Status der Leistungen zu tun.

Eine "repressionsfreie Mindestsicherung" oder Grundsicherung kann es in diesem Gefüge nur in einem ganz engen Sinne geben. Sie bleibt aber ebenso in der normativen Erwerbszentrierung des Systems stecken. Diese Spezifität des Sozialstaats nicht antasten zu wollen mag besonders irritieren, wenn z. B. Helga Spindler deutlich macht, wohin die gegenwärtigen Bemühungen, Auswege aus der Armut zu ebnen, führen: dass Eltern wenig oder kaum mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Wer vollerwerbstätig ist, bekommt zuhause eben nicht viel mit. Kein Deut besser sind diesbezüglich die Kritiker von Helga Spindler. So wird die Stigmatisierung zwar als Problem erkannt, aber kein Ausweg entworfen.

Wo liegt ein Ausweg aus diesem Dilemma? Ganz einfach - in einem Bedingungslosen Grundeinkommen, aber das geht natürlich nicht, wenn man der Überzeugung ist, dass Erwerbstätigkeit doch letztlich über allem steht. Denjenigen, die das BGE gerne als utopisch bezeichnen und es für weit weg von Realpolitik erklären, könnte berechtigt entgegengehalten werden: Es ist das BGE, welches hier seine realpolitische Stärke zeigt, etwas gegen diese Stigmatisierung anzubieten zu haben. Utopisch ist hingegen, in der bestehenden Erwerbszentrierung Auswirkungen derselben aufheben zu wollen.

Sascha Liebermann

10. November 2017

"Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?"...

...ein informativer und instruktiver Beitrag zur Diskussion über Kinderarmut von Helga Spindler. Sie reagierte damit auf Beiträge auf den Nachdenkseiten zu diesem Thema. In dem Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Vorschläge nötig ist, die unter dem Label Kindergrundsicherung bzw. -grundeinkommen kursieren. Denn in der Diskussion wird häufig vergessen, dass Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. Auf diesen Punkt habe ich in meiner Stellungnahme im Rahmen einer Landtagsanhörung zur Thematik "Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen" im Landtag NRW ebenfalls hingewiesen (Ausschußprotokoll, meine Stellungnahme), siehe auch hier, und Kommentare zur  Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie „Eltern als Störung“.

Helga Spindler hat in einer Stellungnahme für den Landtag von Nordrhein Westfalen vor einiger Zeit auch deutlich gemacht, dass zwar mit Sanktionen im Sicherungsssystem heute anders umgegangen werden könnte, auf Sanktionen aber keinesfalls verzichtet werden könnte, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt (siehe hier).

Sascha Liebermann

19. Dezember 2016

"Welche Kinderarmut soll es denn sein?" - Stefan Sell zur aktuellen Berichterstattung

Sein Beitrag findet sich in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik. Hier der Anfang:

"Natürlich sind solche Zahlen und dann auch noch Kinder betreffend unangenehm: Insgesamt ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die auf Hartz IV angewiesen sind, im vergangenen Jahr gestiegen. Etwa jedes siebte Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig, konnte man am 1. Juni 2016 in diesem Beitrag lesen: Ein Teil der armen Kinder im Blitzlicht der Medienberichterstattung, erneut die Abwertung von Geldleistungen und jenseits der Sonntagsreden sogar weitere Kürzungen ganz unten ante portas. 2015 waren im Schnitt 1,54 Millionen unter 15-Jährige betroffen. Das waren gut 30.000 Kinder und Jugendliche mehr als im Vorjahr. In Bremen und Berlin ist mit 31,5 Prozent fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Hartz-IV-Leistungen abhängig (Ende 2015). Prozentual am wenigsten Betroffene gibt es in Bayern mit 6,5 Prozent.
Man muss berücksichtigen, dass hier nur ein Teil der Kinder aufgeführt wird, die in einkommensarmen Verhältnissen leben (müssen), denn die Gruppe der Hartz IV-Empfänger ist nur eine Teilgruppe der von Einkommensarmut "gefährdeten" Menschen, wie das die Statistiker nennen....".