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6. November 2019

Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues "Regime" installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine "Garantiesicherung" geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

Christoph Butterwegge zum Beispiel schrieb in der Frankfurter Rundschau, bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht war, wieder davon, dass es einer "politische[n] Totalrevision" von Hartz IV bedürfe. Dabei ist es gerade Butterwegge, der mit der Erwerbsverpflichtung nicht brechen will, wie in einem Gespräch mit Anny Hartmann vor einigen Jahren deutlich wurde (siehe hier). Denn, wer Erwerbsfähige in der Pflicht sieht, ihr Auskommen selbst erzielen zu sollen, hält am Erwerbsgebot fest. Damit dieses durchgesetzt werden kann, bedarf es entsprechender Instrumente, mit denen bei Nicht-Erfüllung der Pflichtverletzung entgegengetreten werden kann. Klarer ist da schon Helga Spindler, die Sanktionen grundsätzlich für notwendig hält, aber nicht in der praktizierten Form. In der Freitag plädierte Roland Rosenow gestern ebenso für eine Abschaffung von Sanktionen, denn "Arme seien keine Feinde", die Gesellschaft müsse sie als "Partner" sehen und behandeln. Statt Sanktionen brauche es Anerkennung, die Würde müsse im Mittelpunkt stehen. Aber wie soll das möglich sein, ohne das Erwerbsgebot aufzugeben? Auch Norbert Häring ist gegen bestehende Sanktionen und verweist auf das Grundgesetz, das keine Erwerbsbereitschaft zur Voraussetzung mache für die Gewährung des Existenzminimums. Nun ist aber genau diese bedingungslose, oder anders ausgedrückt: vorbehaltlose, Gewährung gerade nicht gängige Praxis. Der bestehende Sozialstaat macht die Erwerbsbereitschaft zur Voraussetzung des Leistungsbezugs und setzt Sanktionen gerade dazu ein, bei Zuwiderhandlung den Pflichtcharakter in Geltung zu setzen, sofern die betreffende Person erwerbsfähig ist. Erwerbsunfähigkeit muss nachgewiesen werden, das hat seinen Grund in der Erwerbspflicht. Wenn Häring also von Sanktionen wegkommen will, müsste er die Erwerbsverpflichtung aufheben, damit die Bedingungslosigkeit betonen - dafür bietet er selbst Ansatzpunkte. Damit ist ja keineswegs die Verantwortung aufgehoben, dass der Einzelne sich fragen muss, wie er zum Wohl des Ganzen beitragen kann. Ein BGE befördert gerade keine individualistische Gesellschaft, wie dann geunkt wird, sondern macht überhaupt erst einmal deutlich, dass es verschiedene Leistungsformen gibt, von denen das Gemeinwesen gleichermaßen abhängig ist: Haushaltstätigkeiten, bürgerschaftliches Engagement und Erwerbstätigkeit. Erstere beiden muss man sich heute leisten können, sie werden also als nachrangig betrachtet, darin besteht die Verkehrung der Verhältnisse.

Wer also mit der Forderung nach Abschaffung von Sanktionen ernst machen und deswegen Sanktionen abschaffen will, kommt nicht umhin, zumindest in die Richtung des Vorschlags von Robert Habeck zu argumentieren. Wer darüber hinaus gehen will, kommt um ein BGE nicht herum. Gerade ein BGE wäre der entscheidende Stützpfeiler, um wirklich die Ausrichtung des Sozialstaats zu verändern.

Sascha Liebermann

Nachtrag 6.11.: Gestern veröffentlichte Zeit Online einen Beitrag von Butterwegge, in dem er für "Anreize" statt Sanktionen plädiert. Diejenigen, die erwerbsfähig sind, aber partout nicht wollen, würde Butterwegge sie dann in Ruhe lassen? Das wäre die Konsequenz, wenn er auf Sanktionen vollständig verzichten will.

13. April 2018

"Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV"...

...starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

"Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen..."

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

Um der Verklärung der Zeiten vor 2005 etwas entgegenzuwirken, sei in Erinnerung gerufen, was schon das alte Bundessozialhilfegesetz vorsah. In § 25 BSHG hieß es:

"(1) 1 Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. 2Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. 3Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren.

(2) Die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden"

Wer also davon wirklich weg will, kann nicht einfach die Aufhebung der Sanktionen fordern, an der Architektonik jedoch nichts ändern wollen.

Wie geht es weiter in der Pressemitteilung?

"...Der Verband begrüßt, dass auch Detlef Scheele, der Vorstandsvorsitzende der BA, Veränderungsbedarf einräume. Aus Sicht des Paritätischen sind jedoch kleine Korrekturen nicht ausreichend. „Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft. Wir müssen weg von dieser misanthropischen Grundhaltung, die Hartz IV prägt, hin zu einem echten Hilfesystem. Hilfe statt Strafe muss die Richtschnur sein“, so Schneider. Der Paritätische kündigt für die kommenden zwei Wochen die Vorstellung eines Reformkonzeptes zur konsequenten Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an."

Also, wir können gespannt sein, ob das nicht wieder nur derselbe Deckmantel ist, der auch im solidarischen Grundeinkommen um diejenigen gelegt wird, die der Hilfe bedürfen, die aber nicht durch ein BGE ermächtigt werden sollen.

Sascha Liebermann

Siehe auch "Hartz IV-Sanktionen - Eine existenzielle Bedrohung"

12. Januar 2018

"Das Grundeinkommen polarisiert" - das liegt auch am Schubladendenken

Ein Beitrag auf den Nachdenkseiten, der einige weitere Leserbriefe auf Jens Bergers Kritk am Bedingungslosen Grundeinkommen versammelt, weist auf die polarisierende Wirkung des Grundeinkommens hin. Sowohl auf den Originalbeitrag Bergers als auch die ersten Reaktionen in Form von Leserbriefen finden Sie Links im Beitrag. Diese kleine Sammlung von Beiträgen ist insofern interessant, als sie zum einen wenig brauchbare Argumente für ein BGE (auch von Befürwortern) bieten, die Berger zurecht kritisiert (allerdings auch einseitig, siehe meinen frühren Beitrag dazu hier). Sie zeigen in den Erwiderungen - auch Bergers - wie schnell mit Schubladen gearbeitet und wenig differenziert wird.

Ein Leserbrief von Arfst Wagner z. B. weist darauf hin, dass Wirtschaftsliberale zu Beginn der jüngeren Diskussion keine Befürworter eines BGE, sondern eher des FDP-Bürgergeldvorschlages waren. Berger nutzt als Gegenbeleg den Verweis auf eine Veranstaltung der Stiftung Marktwirtschaft (hier ein Bericht der Stiftung, hier meiner, hier das Manuskript des damaligen Vortrags von Horst Siebert) im Jahr 2007, die sehr wohl zeige, dass dort Sympathien bestehen oder bestanden. Offensichtlich war Berger aber weder bei dieser Veranstaltung, noch kennt er Berichte davon, denn in dieser Veranstaltung ging es vor allem um das damalige Modell des Solidarischen Bürgergeldes, von dem Dieter Althaus später selbst eingestand, dass es sich nur um ein partielles Grundeinkommen handelt. Ebensowenig war es so, dass die Stiftung Sympathien hatte. Vertreter äußerten eher starke Vorbehalte bis Ablehnung. Wenn Berger dann schreibt, dass zumindest weltweit eher wirtschaftsliberale Vertreter die Idee propagierten, hätte man doch gerne einmal Belege gehabt. Schnell dahersagen lässt sich das, aber ist es auch so? In der internationalen Debatte wird häufig zwischen Basic Income und Unconditional Basic Income nicht differenziert, so daß man selten genau weiß, worüber diskutiert wird, zumindest nicht, wenn man nach dem Schlagwort schaut. So ist es bei Elon Musk und Mark Zuckerberg, etwas anders bei Albert Wenger. Wenn dann noch alles in einen Topf geworfen wird und Milton Friedman wie auch Friedrich Hayek umstandlos zu BGE-Befürwortern erklärt werden, dann hat man den Kreis einer seriösen Diskussion verlassen. Es sind diese Ungenauigkeiten, fahrlässigen oder auch mutwilligen Vereinfachungen, die eine sachliche Diskussion erschweren. Genau so geht es in einem Beitrag der Nürnberger Nachrichten zu, siehe meinen Kommentar dazu.

Wenn Berger dann den Überlegungen Arfst Wagners entgegenhält, dass z. B. das heutige System doch sehr gut funktionere und man nur innerhalb desselben manches ändern müsse wie z. B. die Sanktionen im Sozialgesetzbuch abschaffen, übersieht er, wie so viele, die das vorschlagen, einen entscheidenden Punkt: im heutigen "System" kann man Sanktionen nur um den Preis vollständig abschaffen, dass man sich auf den Weg zu einem BGE macht. Selbst diejenigen, die die Sanktionen scharf kritisieren, wie Helga Spindler oder Christoph Butterwegge (das hat er erst jüngst offen eingestanden), heben hervor, dass es Sanktionen brauche, weil man sonst nichts in der Hand habe, um das Bemühen um Erwerbsarbeit disziplinatorisch zu erreichen.

Sascha Liebermann

5. Januar 2018

"Paris will Arbeitslose stärker kontrollieren"...

...so die Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Solange im bestehenden Gefüge sozialer Sicherung gedacht wird, ist das konsequent, man denke nur an Äußerungen von Christoph Butterwege, der gemeinhin als Kritiker scharfer Sozialpolitik gilt, aber von der notwendigen Schärfe gegenüber Erwerbsfähigen gar nicht absehen will. Aber auch andere halten Sanktionen im bestehenden Sozialstaat für unerlässlich, so z. B. auch Helga Spindler (siehe auch hier).

21. November 2017

Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

Zum einen wird in der Kritik darauf hingewiesen, dass der stigmatisierende Charakter solcher Leistungen, die Helga Spindler erörtert, unerwähnt bleibt. Das ist richtig, er spielt in ihren Ausführungen nur am Rande ein Rolle, wenn sie erwähnt, dass Ansprüche im bestehenden System durchaus nicht geltend gemacht werden ("verdeckte Armut"). Sie geht aber nicht soweit sich zu fragen, woher dieses Phänomen rührt und welche Rolle dabei die stigmatisierenden Effekte eines auf der Erwerbsnorm ruhenden Sozialstaates spielen. Das ist erstaunlich. Erstaunlich ist allerdings zugleich, dass keiner der Kritiker darauf hinweist, wie denn eine solche strukturelle Stigmatisierung aufgehoben werden könnte. Einen Weg innerhalb eine Sozialstaats, der auf dem normativen Vorrang von Erwerbsarbeit beruht, gibt es nämlich nicht. Jegliche Beanspruchung von Unterstützungsleistungen ist in diesem Gefüge zugleich eine Nicht-Befolgung der Norm, erwerbstätig sein zu sollen, auch wenn es dafür gute Gründe gibt. Und weil genau dieser Umstand, der Norm nicht zu folgen, als unerwünscht gilt, darf er kein Dauerzustand werden, die Leistungsbezieher sollen den Leistungsbezug wieder verlassen. Das ist Ziel des entsprechenden Sozialgesetzbuches und war es auch früher im Bundessozialhilfegesetz. Das ist kein Phänomen, das durch die Sozialpolitik unter der Flagge der Agenda 2010 hervorgebracht wurde, es hat mit dem Status der Leistungen zu tun.

Eine "repressionsfreie Mindestsicherung" oder Grundsicherung kann es in diesem Gefüge nur in einem ganz engen Sinne geben. Sie bleibt aber ebenso in der normativen Erwerbszentrierung des Systems stecken. Diese Spezifität des Sozialstaats nicht antasten zu wollen mag besonders irritieren, wenn z. B. Helga Spindler deutlich macht, wohin die gegenwärtigen Bemühungen, Auswege aus der Armut zu ebnen, führen: dass Eltern wenig oder kaum mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Wer vollerwerbstätig ist, bekommt zuhause eben nicht viel mit. Kein Deut besser sind diesbezüglich die Kritiker von Helga Spindler. So wird die Stigmatisierung zwar als Problem erkannt, aber kein Ausweg entworfen.

Wo liegt ein Ausweg aus diesem Dilemma? Ganz einfach - in einem Bedingungslosen Grundeinkommen, aber das geht natürlich nicht, wenn man der Überzeugung ist, dass Erwerbstätigkeit doch letztlich über allem steht. Denjenigen, die das BGE gerne als utopisch bezeichnen und es für weit weg von Realpolitik erklären, könnte berechtigt entgegengehalten werden: Es ist das BGE, welches hier seine realpolitische Stärke zeigt, etwas gegen diese Stigmatisierung anzubieten zu haben. Utopisch ist hingegen, in der bestehenden Erwerbszentrierung Auswirkungen derselben aufheben zu wollen.

Sascha Liebermann

10. November 2017

"Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?"...

...ein informativer und instruktiver Beitrag zur Diskussion über Kinderarmut von Helga Spindler. Sie reagierte damit auf Beiträge auf den Nachdenkseiten zu diesem Thema. In dem Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Vorschläge nötig ist, die unter dem Label Kindergrundsicherung bzw. -grundeinkommen kursieren. Denn in der Diskussion wird häufig vergessen, dass Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. Auf diesen Punkt habe ich in meiner Stellungnahme im Rahmen einer Landtagsanhörung zur Thematik "Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen" im Landtag NRW ebenfalls hingewiesen (Ausschußprotokoll, meine Stellungnahme), siehe auch hier, und Kommentare zur  Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie „Eltern als Störung“.

Helga Spindler hat in einer Stellungnahme für den Landtag von Nordrhein Westfalen vor einiger Zeit auch deutlich gemacht, dass zwar mit Sanktionen im Sicherungsssystem heute anders umgegangen werden könnte, auf Sanktionen aber keinesfalls verzichtet werden könnte, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt (siehe hier).

Sascha Liebermann