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30. August 2023

"Eine Billion für's Nichtstun"...

..., wenn so ein sachorientierter Titel aussieht, dann ist von Kolja Rudzios Beitrag auf Zeit Online über die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht viel zu erwarten. Vielleicht ist der Beitrag aber auch besser als der Titel. Derselbe Autor hat schon zu Beginn der jüngeren Grundeinkommensdebatte seine Einschätzung deutlich gemacht, an der sich trotz intensiver Diskussion wenig geändert zu haben scheint.

Wir lassen den vermeintlich witzigen Auftakt aus, der eine sachliche Auseinandersetzung nicht erwarten lässt, dann aber vom Autor selbst gegen den Strich gebürstet wird. Die Studie wird vorgestellt, die eine Finanzierbarkeit ermittelt zu haben beansprucht, "auch wenn andere Experten das bezweifeln", wie Rudzio schreibt. Ja, bezweifeln kann man viel, wissenschaftlich ist das nicht relevant, solange es nicht mit konkreten Argumenten unterlegt wird. 

Rudzio schreibt dann:

"Eine mögliche Variante für das realistische Grundeinkommen sieht nach den Angaben des Vereins so aus: Jeder Erwachsene erhält 1.200 Euro im Monat, für jedes Kind gibt es 600 Euro. Zugleich wird die Einkommensteuer deutlich erhöht, der Steuersatz beträgt für Einkommen jeder Höhe einheitlich ("Flat Tax") 50 Prozent. Außerdem werden entlastende Regelungen wie etwa der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge oder die Anrechnung von Werbungskosten abgeschafft. Zusätzlich werden eine Vermögenssteuer und eine hohe CO₂-Steuer (200 Euro pro Tonne) erhoben. Zudem müssten etliche Sozialleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Bafög oder der Unterhaltsvorschuss gestrichen werden. Obwohl das alles nach einer Belastungsorgie klingt, hätten nach der DIW-Modellrechnung im Ergebnis 83 Prozent der Bevölkerung mehr Geld als heute zur Verfügung, nur 10 Prozent wären finanziell schlechter gestellt. Und die Zahl der armutsgefährdeten Menschen würde von 13 auf 4 Millionen sinken."

Man sieht hieran schon, was alles in Berechnungen einbezogen werden muss, wenn sie aussagekräftig sein können sollen. So vergessen manche Kritiker eines BGE, die der Auffassung sind, als Gutverdiener benötigen sie es nicht, dass sie selbst in den Genuss des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer gelangen,  für den sie nichts tun, der als Rechtsanspruch aber garantiert ist.

Rudzio kommt dann auf "Haken" der Studie zu sprechen:

"Allerdings haben die DIW-Studie und das von ihr abgeleitete Internettool einige Haken. Der wichtigste: Das Modell berücksichtigt nur, wie sich das Geld durch die Einführung des Grundeinkommens neu verteilen würde, wenn die Menschen sich in dem neuen System genauso verhalten würden wie heute. Wenn also die Minijobber, Selbstständigen, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten alle genauso viel arbeiteten wie zuvor. Es unterstellt, dass niemand wegen des Grundeinkommens früher in Rente ginge, sich ein zusätzliches Sabbatical gönnen würde. Und dass auch Investoren, Vermögende und Unternehmer exakt so weitermachen würden wie bisher – trotz der radikalsten Steuer- und Sozialreform der Geschichte. Realistisch ist das nicht. Doch die Verhaltensänderungen zu prognostizieren, sei mit sehr großer Unsicherheit verbunden, sagt der DIW-Forscher Bach. Deshalb enthält sein Rechenmodell gerade das nicht, was den Reiz des Grundeinkommens ausmachen könnte – eine andere Art zu leben."

Warum ist das ein Haken, es sei denn, es wäre ein Haken aller Simulationsmodelle, die ja keine Auskunft über Realentwicklungen geben, sondern darüber, was auf der Basis von Annahmen sich entwickeln könnte, wenn... . Dabei ist stets entscheidend, welche Annahmen zugrundeliegen, müssen dabei in jede Richtung berücksichtigt werden, was aber selten geschieht (siehe siehe auch hier und hier) - und bleiben trotz allem Simulationen. Statt durch Simulation etwas zu erschließen, was man nicht erschließen kann, läge es viel näher, auf solche Untersuchungen zu setzen, die etwas über handlungsleitende Überzeugungen heute zu erkennen geben (siehe hier und hier), dazu bedürfte es anderer Datentypen, solcher, wie sie in der sogenannten qualitativen Forschung genutzt werden. Denn dann ließe sich zumindest vergleichen, ob das BGE an den Voraussetzungen dafür, dass sich diese Überzeugungen herausbilden und entfalten können, etwas ändern würde. Man könnte darüber hinaus nach den Voraussetzungen der Demokratie in Deutschland fragen und worauf unsere politische Ordnung setzt, auch da finden sich Antworten, was Mündigkeit und Autonomie betrifft.

Am Ende fragt Rudzio:

"Wer hat nun recht? Die DIW-Studie widerspricht dem Ergebnis der ifo-Forscher nicht direkt, denn sie blendet eben alle denkbaren Verhaltensänderungen aus. Was wirklich nach Einführung des Grundeinkommens passieren würde, lässt sie offen. Die ifo-Experten haben dagegen auch dafür eine Berechnung vorgelegt. Mit dem ernüchternden Ergebnis: Das Grundeinkommen bleibt eine ­Utopie."

Die Studie, auf die sich der Autor hier bezieht, muss die gutachtliche Stellungnahme des wissenschaftlichens Beirats beim Bundesministerium der Finanzen sein. In der Kurzfassung zum Gutachten steht z. B. in der Schlussbetrachtung der Kurzfassung zu Verhaltensänderungen:

"Simulationsrechnungen zeigen, dass bereits die Einführung eines partiellen BGE in Höhe der derzeit geltenden Regelsätze in der Grundsicherung zu weitreichenden negativen Arbeitsangebotsreaktionen führt. Ein wirklich existenzsicherndes BGE ist nicht mehr aufkommensneutral zu finanzieren."

Keineswegs werden darin "alle denkbaren Verhaltensänderungen" simuliert, sondern nur solche, die zu den gewählten Annahmen passen. Wie aber wäre es, wenn andere Annahmen getroffen würden, die z. B. der Demokratie innewohnen? Weshalb werden sie nicht einbezogen, solche, wie sie z. B. Stefan Bach formuliert hat? 

Weitere Kommentare von unserer Seite zu Ausführungen des Autors finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Kein "Geld für's Nichtstun"...

..., worauf hier treffend hingewiesen wird. 

Stefan Bach hat im Interview mit der taz deutlich gemacht, weshalb sie auf die Modellierung von Verhaltensveränderungen verzichtet haben, da sie nicht aussagekräftig sind und auf Annahmen (siehe auch hier und hier) beruhen, die nur in eine Richtung getroffen werden (oder gar mit einem Werturteil verbunden sind). Bach hingegen bezieht die andere Richtung immerhin ein.

Sascha Liebermann

15. Januar 2019

"Fördern UND Fordern" - doch, wozu?

Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:

"Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar."

Wenn es für diesen Schritt, Sanktionen abzuschaffen, keine politische Mehrheit gibt, hat sich die Frage nach der Einführung eines BGE doch erübrigt, oder? Es wäre dann ja nicht einmal der Diskussion wert. Ob ein Vorschlag Mehrheiten erhält oder nicht, entscheidet sich praktisch, nicht theoretisch, durch politisches Engagment, nicht aber in einem Zeitungsbeitrag. Sicher, bislang hat es für ein BGE keine Mehrheit gegeben, das heißt aber nicht, dass es sie nicht geben können wird. Messen kann man die Möglichkeiten eines BGE an den Einwänden dagegen, das ist das eine. Messen muss man es an den Argumenten dafür, auch das reicht aber nicht. Die öffentliche Auseinandersetzung ist der einzige Ort, der zeigt, ob und wann, wenn überhaupt je, es eine Mehrheit geben wird. Rudzios Frage, ob es "viele Menschen [...] gerechter fänden", wird sich praktisch zeigen. Sobald es eine Mehrheit gäbe, würde sich erweisen, ob wie weit sie ein BGE zu tragen bereit ist. Das ist die praktische Seite der BGE-Diskussion, sie entscheidet. Allerdings muss gleichwohl gefragt werden, auch wenn es keine Mehrheiten bislang gibt, was die gegenwärtige Sozialpolitik anrichtet, ob sie denn tatsächlich weiterführt?

Rudzio weist zurecht auf die Zeiten vor Hartz IV hin, die heute oft vergessen scheinen oder nicht thematisiert werden (siehe hier):

"Es gab solche Regeln, unter anderem Namen und von der Öffentlichkeit weniger beachtet, schon zu Zeiten der alten Sozialhilfe. Paragraf 25 des Bundessozialhilfegesetzes bestimmte: "Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt." Bei Verstößen musste die Hilfe damals in einem ersten Schritt um mindestens 25 Prozent gekürzt werden."

Allerdings übergeht Rudzio einen Passus in diesem Paragrafen:

"(2) Die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden.“

Mit unerlässlich könnte hier das Existenzminimum gemeint sein, was dann wiederum einschließt, dass die damaligen Leistungen oberhalb des Existenzminimums lagen und nur bis zum Existenzminimum gekürzt werden durften. Rudzios Verweis auf eine OECD-Studie, die darüber berichtet, dass Sanktionen in irgendeiner Form überall dort vorgesehen seien, wo es vergleichbare Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gibt, ist nicht überraschend. Manche Länder, wie die USA, kennen gar eine Befristung des Sozialhilfebezugs auf 5 Jahre. Dabei dürfen aber die Unterschiede darin, wie diese Leistungen ausgestaltet sind, ebensowenig übersehen werden, denn sie bezeugen ganz unterschiedliche Ausdeutungen der Erwerbsverpflichtung bzw. der Leistungsansprüche. Dahinter stehen wiederum unterschiedliche politische Kulturen, unterschiedliche Verständnisse von Freiheit und Gerechtigkeit. Richtig ist allerdings, dass für alle Fälle, wenn wir dies auf liberale Demokratien beziehen, gilt, sozialstaatliche Regelungen sind nicht im Einklang mit den Grundfesten demokratischer Staaten, die auf Autonomie und Selbstbestimmung setzen, damit also von einer grundlegend bedeutsamen, in der Regel vorliegenden Gemeinwohlbindung der Bürger ausgehen. Würde nun von dort aus bestimmt, an welchem Kriterium sich die Bereitstellung des Existenzminimums orientieren sollte, müsste es genau diese Voraussetzung sein, von der Demokratien leben. Deswegen müsste es unverfügbar sein, dürfte nicht angetastet werden, weil die Stellung der Bürger im Gemeinwesen stärker wiegt als Erwerbstätigkeit (es gibt keine Erwerbsobliegenheit im Grundgesetz). Auf diesen Widerspruch zwischen politischer Ordnung und Ausgestaltung des Sozialstaats weist Rudzio in keiner Form hin. Er liegt aber tatsächlich vor. Rudzio schreibt dann:


"Auf der anderen Seite möchte man es aber auch denjenigen nicht zu leicht machen, die eher kühl kalkulierend Geld vom Staat abgreifen. Die nur deshalb nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen, weil sie schwarzarbeiten oder im Ausland leben. Oder die einfach manchmal einen äußeren Ansporn brauchen, damit sie morgens aufstehen und sich um einen Job kümmern. Das betrifft eine Minderheit unter den Arbeitslosen, aber sie existiert eben und erzürnt mit ihrem Verhalten, wenn es bekannt wird, die Bürger."

Hier artikuliert sich deutlich die Christian Lindner- oder Jens Spahn-Haltung, die allerorten anzutreffen ist. Die linksstehende Grafik veranschaulicht die Zusammenhänge zum Missbrauch von Leistungen. Der weitaus größte Anteil der Sanktionen bezieht sich auf Meldeversäumnisse, eine Grafik, auf die Rudzio selbst hinweist. Würde es ein BGE geben, gäbe es den von ihm beklagten Missbrauch gar nicht, weil ein BGE nicht mit einem bestimmten Ziel verbunden wäre. Es ist allerdings gerade Rudzios Schlussfolgerung, über die trefflich diskutiert werden kann. Denn, was folgt denn daraus, dass manche einen "äußeren Ansporn" - eine doch eher verharmlosende Formulierung für die Sanktionen - brauchen? Sind sie für private Unternehmen oder den öffentlichen Dienst interessante Mitarbeiter, wenn sie sich nicht selbst aufraffen können? Sollen sie von Unternehmen dazu erzogen werden? Unternehmen also als Erziehungsanstalten? Der Sozialstaat als Besserungsanstalt? Weshalb nicht vom Bürger aus denken, dessen Existenzminimum unverfügbar sein soll? Dann wäre denen geholfen, die partout nichts beitragen wollen, und den anderen, die beitragen wollen, ganz gleich in welcher Form, und dazu Gleichgesinnte finden können. Wer weiß, wie viel Verweigerung heute auch mit dem Sozialstaat zu tun hat, den wir haben? Leistungsfördern sind solche Sanktionen jedenfalls nicht, dem Geist der Demokratie entsprechen sie auch nicht.

Sascha Liebermann

15. Februar 2018

"Wird jeder Zehnte arbeitslos?" - müßige Spekulationen und Kaffeesatzleserei

Mit einem Beitrag auf Zeit Online reagiertKolja Rudzio auf eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die sich wiederum auf eine Studie der Bitkom bezog. Auf welch unsicherer Basis die ganze Diskussion über etwaige Folgen der Digitalisierung steht, lässt sich an dem Beitrag gut ablesen.

Rudzio hatte sich schon wiederholt zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, siehe hier. Kommentare von Sascha Liebermann dazu finden Sie hier und hier.

21. Oktober 2010

"Wir könnten uns mehr Großzügigkeit leisten..."

...so endet der Beitrag von Kolja Rudzio - "Für fünf Euro mehr"- in Die Zeit vom 30. September.

Im Wortlaut:

"Wir könnten uns mehr Großzügigkeit leisten, und Hartz IV würde immer noch funktionieren. Das wäre ein Signal an viele Menschen, die davon leben müssen: Ja, wir erwarten, dass ihr euch anstrengt. Aber wir wissen auch, dass das nicht immer zum Erfolg führt. Dann sind wir bereit zu teilen."

Was so milde daherkommt, so verständnisvoll für die Hartz IV-Bezieher, offenbart eine feudalistische Haltung. In einer Demokratie, in der alle Macht vom Volke, also vom Souverän, ausgeht; in der der Souverän nicht nur die Legitimationsquelle jeglicher Entscheidung ist, sondern vor dem auch jegliche Entscheidung gerechtfertigt werden muss, geht es nicht um Großzügig- oder Kleinmütigkeit. Es geht nicht darum, wie generös wir sein mögen, sondern um die Frage, wie wir zum Wohle des Gemeinwesens uns Bürgern den Rücken stärken können. Wer diese Frage in eine von "Großzügigkeit" verkehrt, unterhöhlt die Grundfesten unsers Gemeinwesens (siehe auch unseren früheren Kommentar zum selben Autor).

Einkommenssicherheit, wie sie ein bedingungsloses Grundeinkommen leisten will, ist kein Almosen, keine großzügige Geste. Es ist eine Frage um's Ganze, die lautet: was gilt uns der Bürger. Nimmt man diesen Artikel als Symptom dafür, wie wir über uns selbst denken, steht es um den Bürger schlecht.

Sascha Liebermann