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6. April 2025

Wer muss sich wofür rechtfertigen?

Das ist der entscheidende Punkt, in dem sich ein Bedingungsloses Grundeinkommen von anderen Formen der Mindesteinkommenssicherung unterscheidet: der Bereitstellungsmodus und die damit einhergehenden oder eben ausgesetzten Rechtfertigungsverpflichtungen. 

Selbst eine diesbezüglich unkomplizierte, von einer Bedarfsprüfung freie Negative Einkommensteuer operiert noch mit der Unterscheidung zwischen regulärem und nicht-regulärem Einkommen, indem die Steuergutschrift (Negativsteuer) abhängig ist vom erzielten Einkommen. Damit werden Einkommen und Steuergutschrift ins Verhältnis zueinander gesetzt, beim BGE soll das nicht der Fall sein, um beide Einkommensarten normativ voneinander zu lösen.

Sascha Liebermann

4. August 2023

Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiko - anders als gedacht

16. September 2022

Ungeschminkt, klare Ansage,...

....anders als manche, die das Bürgergeld verklären, redet Hubertus Heil im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Klartext. Keineswegs werde auf Mitwirkungspflichten verzichtet, Sanktionen bleiben selbstverständlich als Instrument bestehen - steht ja auch so im Gesetzentwurf. Die Grundstruktur im Vergleich zu Hartz IV ändert sich eben nicht, wenn es auch systemimmanente Verbesserungen gibt. 

Interessant sind die Ausführungen Heils aber auch, um die Widersprüchlichkeiten in der Haltung gegenüber dem Einzelnen zu erkennen. So heißt es an einer Stelle:

"Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im alten Hartz-IV-System ist es dann oft so, dass man die mal kurzfristig in Hilfsjobs bekommt. Das Jobcenter sieht sie nach ein paar Monaten wieder. Jetzt sagen wir, wir schaffen auch die Möglichkeit, auch Anreize, tatsächlich einen Berufsabschluss nachzuholen, sich zu qualifizieren und damit dauerhaft in Zeiten des Fachkräftemangels in Arbeit zu kommen. Das ist meine Vorstellung eines Sozialstaats, der unbürokratischer und verlässlicher Menschen in Not absichert, aber der vor allen Dingen Brücken aus der Bedürftigkeit baut."

Angebote zu schaffen, Möglichkeiten zu bieten, ist immer gut, die Frage stellt sich, bedarf es dazu aber Sanktionen und Mitwirkungspflichten? Ob eine abgeschlossene Ausbildung wirklich etwas an der Situation ändern würde, sei dahingestellt. Vermutlich sind es noch ganz andere Herausforderungen und womöglich Sorgen, die den Grund für den langen Verbleib im Arbeitslosengeld darstellen (siehe dazu hier und hier). Das wären womöglich gute Gründe dafür, dass jemand die Leistung lange in Anspruch nehmen muss und womöglich auch dafür, dass er keine Ausbildung abgeschlossen hat. Für diejenigen, für die es nur am Angebot gefehlt hat, ist es hilfreich, solche zu haben. "Brücken", wie Heil es nennt, können ohne Sanktionen und Mitwirkungspflichten ebenso gebaut werden - soll der Einzelne über sie gehen können, müssen oder herübergezogen werden? Wer aber von "Anreizen" spricht, das ist klar, lässt gute Gründe nicht gelten, denn Anreize sollen locken.

Weiter heißt es:

"Armbrüster [DLF]: Es gibt jetzt sicher Leute, die sehen das auch sehr positiv und sagen, gut, das ist jetzt der Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen.

Heil: Das ist Quatsch, denn es geht mit dem neuen Bürgergeld um eine verlässliche Absicherung, eine neue verlässliche Grundsicherung und Wege in den Arbeitsmarkt."

Ganz klar ist Heil hier: Sinn und Zweck des Ganzen ist die sogenannte Erwerbsintegration, darüber können manche Erleichterungen nicht hinwegtäuschen.

Und weiter:

"Ich bin als Arbeits- und Sozialminister der festen Überzeugung, dass für die meisten Menschen Arbeit mehr ist als Broterwerb. Arbeit ist für viele Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich habe ja eben beschrieben: Mein Ziel ist es, Menschen rauszuholen durch Chancen auf Qualifizierung, durch Nachholen eines Berufsabschlusses beispielsweise, und ich bin auch froh, dass wir für die Langzeitarbeitslosen, die ganz, ganz, ganz lange draußen sind – ich habe einen Mann kennengelernt, der hat erst nach 22 Jahren Arbeit gefunden, weil wir den sozialen Arbeitsmarkt geschaffen haben –, dass wir mit diesem Bürgergeld die Chance schaffen, auch diesen langzeitarbeitslosen Menschen sinnvolle Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu geben."

Wenn Erwerbsarbeit mehr ist als Broterwerb, bedarf es ebenso wenig der Sanktionsbewehrung wie Mitwirkungspflichten. Angebote muss es dann geben, deren Nutzung wäre denen überlassen, die eine solche "Teilhabe" suchen. Heil - nicht verwunderlich - erwähnt mit keiner Silbe, dass in einem Gemeinwesen, das Erwerbstätigkeit als ersten Beitrag zum Gemeinwohl betrachtet und normativ prämiert, die Nicht-Teilnahme einer Verletzung der Norm gleichkommt und folglich stigmatisierende Folgen hat. Hätte der "Mann", den Heil hier erwähnt, die Möglichkeit, genauso legitim nicht erwerbstätig wie erwerbstätig zu sein, weil er durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen abgesichert wäre, stellte sich die Frage, was er dann wohl für erstrebenswert halten würde - wobei, er wird ja nur als Beispiel zitiert, wir wissen nicht, wie er die Lage sieht. Besonders deutlich wird die Widersprüchlickeit, wenn er auf der einen Seite "Menschen raus[...]holen" will, ihnen auf der anderen Chancen bietet. Worin Chancen für den Einzelnen bestehen und ob er sie als solche betrachtet, kann er nur selbst sagen. "Rausholen" muss man Gefangene, die das aus eigenen Kräften nicht vermögen - die guten Gründe gelten also nicht.

Und weiter:

"Der Mann, von dem ich eben gesprochen habe, der hat seine Ausbildung geschmissen, weil er psychische Probleme hatte, weil die Eltern bei einem Autounfall ums Leben gekommen sind. Der hat nicht mehr Tritt gefasst, der hat auf der Straße gelebt und der hat jetzt Arbeit als Hausmeister in einer Grundschule. Für den ist Arbeit mehr als Broterwerb. Es ist, Kolleginnen und Kollegen zu haben, etwas zu leisten, und deshalb bin ich der festen Überzeugung, unsere Gesellschaft darf kein gebrochenes Verhältnis zur Arbeit bekommen."

Es gab also gute Gründe für die Krise, in der sich die benannte Person befand oder befindet, ihretwegen stand er ohne Ausbildung da, eine nicht-stigmatisierende Absicherung wäre für ihn hilfreich gewesen. Der Bogen, den Heil schlägt, ist bezeichnend, als drohe die Gefahr eines "gebrochenes Verhältnis[ses] zur Arbeit". Ist es nicht vielmehr so, dass wir Erwerbsarbeit beinahe über alles stellen und sie geradezu als Lösung für fast alle Probleme angepriesen wird? Es ist ein gebrochenes Verhältnis zur Nicht-Erwerbstätigkeit, das die Gegenwart auszeichnet, hier liegt der entscheidende Widerspruch, denn von dieser Nicht-Erwerbstätigkeit ("unbezahlte Arbeit") leben wir, ohne sie abzusichern.

Und abschließend sagt Heil:

"Wenn ich übrigens eine Anfügung machen darf? – Im Vorbericht war eine Sache nicht ganz korrekt. Das Thema Mitwirkungspflichten, das bleibt, aber das konzentrieren wir auf das, wo es notwendig ist. Ich sage es mal deutlich: Leute, die chronisch keine Termine wahrnehmen, die haben auch mit Rechtsfolgen im neuen System zu rechnen. Aber der Geist des neuen Systems ist nicht der von Misstrauen, sondern von Ermutigung, von Befähigung und Menschen, wo immer es geht, zu helfen und zu einem selbstbestimmten Leben in Arbeit zu befähigen."

"Befähigung" - früher war von Ermutigung und Empowerment die Rede. Weshalb wird nicht davon ausgegangen, dass die "Befähigung" schon vorliegt, ganz grundlegend in der Autonomie einer Person und sich lediglich die Frage stellt, ob deren Herausforderungen und Sorgen nicht woanders liegen als in der Erwerbsteilnahme? Würde das gelten gelassen, müsste überlegt werden, welche Hindernisse der Autonomie heute in den Weg gelegt werden, über die dann die "Befähigung" hinweghelfen soll. Der "Geist" "von Ermutigung" ist einer, der den zu Ermutigenden die Autonomie abspricht.

Sascha Liebermann

25. März 2022

„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ - Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

Wie in vielen Studien und ebenso in der sozialpolitischen Diskussion wird allzuschnell festgestellt, dass der Verlust von Erwerbsarbeit zu sozialem Ausschluss führt, zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, ohne allerdings zu erklären, woher das rührt. Nicht der Verlust als solcher führt zu diesen Folgen, sondern die Stellung von Erwerbstätigkeit als Erwerbsgebot, als normativ gefasste Bewertung von Handeln, an dem der Einzelne gemessen wird. Deswegen ist der Einkommensverlust, der bedeutsam ist, zugleich eine Abweichung vom Erwarteten, damit ein Versagen derer, die in die Lage geraten, auf Ersatzleistungen des Sozialstaats angewiesen zu sein. Es ist diese Abweichung vom Erwerbsgebot, die hinter den geschilderten Erfahrungen steht, über die Wimalasena berichtet. Das zu sehen ist wichtig, weil dann erst ermessen werden kann, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das im Artikel behandelt wird, daran ändern würde. Zwei Fliegen schlüge es mit einer Klappe, es stellte verlässlich Einkommen bereit und dieses Einkommen wäre nicht mehr wie heute eine Reparaturleistung dafür, dem Erwerbsgebot nicht zu folgen. Es würde eben zum Ausdruck bringen, dass die Würde nicht am Erwerbsverhältnis hängt, dass der Einzelne eben nicht ins Abseits gerät, nur weil er nicht erwerbstätig ist. Heute ist das aber genau so. Es kommt also darauf an, auf welcher normativen Basis "Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote" ruhen, welche Ziele sie haben, welchem Zweck sie dienen - nicht einfach, dass es sie gibt.

Sascha Liebermann

19. November 2021

"Was macht Arbeitslosigkeit mit den Menschen?" fragt Norbert Seitz im Deutschlandfunk...

...und Michael Sienhold (BGE Eisenach) weist auf einen wichtigen Umstand hin (hier geht es zum DLF-Beitrag). Was die Studie nicht analysiert, zumindest nicht in der veröffentlichten Fassung, ist, welche Bedeutung der Umstand hat, wie "Arbeitslosigkeit" (besser Erwerbslosigkeit) gesellschaftlich bewertet wird. Sie ist kein neutraler, anderen gleichrangiger Zustand, sondern ein normativ bewerteter, er wird als unerwünschte, vorübergehend tolerierte Abweichung betrachtet.

Das ist der Grund für seine stigmatisierende Wirkung. Dass die Forschergruppe methodisch innovativ für die damalige Zeit vorgegangen ist, wie Tilman Allert hervorhebt, Feldforschung betrieben (teilnehmende Beobachtung) und verschiedene Datentypen genutzt hat, ist interessant, über die Wege der Auswertung erfährt man in der Studie allerdings wenig. 

Bis heute gilt die Marienthalstudie als Referenzstudie gerade für den Beleg - das wird auch im Beitrag stark gemacht -, welche Folgen Arbeitslosigkeit habe, und bis heute muss festgestellt werden, wird die normative Dimension dieses Status nicht genügend beachtet. Deswegen werden daraus auch nicht angemessene Schlussfolgerungen gezogen. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in Seitz' Beitrag erwähnt wird, und zwar vom Bürgermeister Gramatneusiedls, ist, dass Marienthal nie eine eigene Gemeinde war, sondern sich um die Textilfabrik herum herausgebildet hatte. Auch das wäre in die Analyse einzubeziehen, um zu ermessen, weshalb die Wirkung der Erwerbslosigkeit so drastisch war. Ein wichtiger Aspekt, worauf Reinhard Müller und Tilman Allert hinweisen, ist, dass Frauen anders davon betroffen waren als Männer, denn sie waren zwar arbeits-, nicht aber "beschäftigungslos", denn die Sorge um "die Liebsten" war für sie wichtig - für die Männer eher weniger. Das hätte bei der Auswertung übrigens schon zu denken geben müssen und öffnet zugleich den Blick über die Studie hinaus.

Zur Frage der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit und ihrer Folgen, siehe hier.

Sascha Liebermann

25. November 2020

Bedarfsprüfung als solche muss nicht stigmatisierend sein - es hängt vom normativen Zweck der Bedarfsprüfung ab...

...das scheint mir ganz entscheidend in der Diskussion und wird nicht genügend beachtet, siehe "Über Bedarfe und Bedürftigkeit". Weder eine Garantiesicherung noch ein Bedingungsloses Grundeinkommen machen Bedarfsprüfungen überflüssig für die Fälle, in denen es um Leistungen geht, die aus dem eigenen Einkommen nicht erbracht werden können, das gilt z. B. für aufwendige Gerätschaften als Assistenzsysteme sowie personale Assistenz u.a., die aufgrund von Erkrankungen z. B. notwendig sind.

Zwischen Garantiesicherung und BGE gibt es aber einen erheblichen Unterschied.

Erstere wird immer ins  Verhältnis zu Erwerbseinkommen (und andere Einkommensarten) gesetzt, was letztlich bedeutet, diesen Einkommensarten normativ stets den Vorrang einzuräumen und die Garantiesicherung zu einer nachrangigen Leistung zu machen (deswegen Einkommensgrenze). Damit wird das Erwerbsgebot als Norm aufrechterhalten, wenn auch freilassender als heute, was zur Fortschreibung der strukturellen Stigmatisierung all derer führt, die auf die Garantiesicherung und bedarfsgeprüfte Leistungen darüber hinaus angewiesen sind. Hier wird die Stigmatisierung also allenfalls gemildert. 

Einen grundsätzlichen Unterschied dazu erreicht erst ein BGE, weil es die Einkommensabsicherung nicht mehr als nach-, sondern als vorrangig einstuft. Es ist unabhängig von Erwerbseinkommen (sowie anderen Einkommensarten), dadurch wäre das Erwerbsgebot vollständig aufgehoben und somit der Grund struktureller Stigmatisierung beseitigt. Durch ein BGE würde Autonomiesicherung zum Gebot (Norm), eine Bedarfsprüfung am Erreichen dieses Zwecks gemessen werden, sie müsste ihm dienen. Damit wäre dann der Sozialstaat im Einklang mit den Grundfesten der Demokratie, denn auch sie ruht auf dem Autonomiegebot, wie es im Mündigkeits- bzw. Souveränitätsprinzip (siehe auch hier) zum Ausdruck kommt.

Sascha Liebermann

21. Dezember 2018

5. Oktober 2018

"Wie das Grundeinkommen die Menschen für die Digitalisierung wappnet"...

...das ist Meera Zarembas Replik auf den Beitrag von Ralf Stegner auf vorwärts, auf den wir schon hingewiesen haben. Siehe auch den polemisch zuspitzenden Vortrag von ihr über die "Arbeitsgesellschaft" hier.

Zaremba schreibt in einer Passage ihres Beitrags:

"Die Arbeitsmotivation sinkt übrigens nicht, wenn Menschen Grundeinkommen erhalten. Im Gegenteil. Noch nie hätten sie so viel gearbeitet und seien dabei so wenig gestresst gewesen, berichten viele der Teilnehmer. Andere Experimente, z.B. aus den USA und Kanada, kommen zu ähnlichen Ergebnissen."

Über welche Art von Grundeinkommen wird hier gesprochen? Aussagen über ein Bedingungsloses Grundeinkommen lassen diese Feldexperimente (siehe hierzu auch die Beiträge von Karl Widerquist) nicht zu, weil sie zeitlich befristet und der Bezieherkreis begrenzt ist oder gar andere BGE-fremde Voraussetzungen bestanden. Warum ist das von Bedeutung? Solange der Status der Personen, die am Experiment teilnehmen, ein Ausnahmestatus ist, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit im Allgemeinen (also außerhalb des Sonderstatus) aber in Kraft bleibt, entfaltet er seine Wirkung auch bei den Teilnehmern. Denn die Teilnahme verleiht ihnen einen privilegierten Status im Verhältnis zu anderen, der mit einer besonderen Rechtfertigungsverpflichtung dafür einhergeht, etwas Sinnvolles mit dem Privileg zu unternehmen. Darüber hinaus gibt es ein Leben nach dem Feldexperiment, vor dem Entscheidungen während des Experiments Bestand haben müssen. Die Frage, wie der Einzelne im Arbeitsmarkt langfristig erfolgreich sein kann, bleibt trotz Experiment bestehen. Der Hinweis darauf, dass Teilnehmer sich in den Pilotprojekten z. B. weiterbildeten, länger zur Schule gingen (wie in Dauphin, siehe hier) oder Möglichkeiten ergriffen, die ihnen zuvor verstellt waren oder verstellt schienen, belegt nicht, dass sie dies ebenso tun würden, wenn der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit durch ein allgemeines BGE aufgehoben gewesen wäre. Dieses Argument gilt ebenso für die Gewinner von "Mein Grundeinkommen", die durch eine einer Lotterie vergleichbaren Verlosung in einen Ausnahmestatus rücken, wenn sie gewonnen haben. Es ist verständlich, wie in der öffentlichen Diskussion häufig gefordert, dass man gerne gesicherte Erkenntnisse über das hätte, was ein BGE tatsächlich mit sich brächte, doch so verständlich der Wunsch, so illusionär, geradzu zukunftsfeindlich ist er. Das heißt nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, die auf anderem Wege gewonnen werden oder schon gewonnen wurden, nicht aufschlussreich sein könnten (siehe zur Diskussion dazu hier und z. B. eine Datenbank hier). So könnte, sofern das Datenmaterial dieser Experimente es zulässt, danach gesucht werden, welchen Stellenwert berufliches und anderes Engagement im Allgemeinen für den Einzelnen hat, inwiefern die inhaltliche Bindung an eine Sache, eine Aufgabe, die es beruflich zu bewältigen gibt, ohnehin den Vorrang vor Einkommensfragen hat, solange jemand nicht existenziell bedroht ist. So könnte mit manchem Vorurteil aufgeräumt werden, demgemäß schon in der Vergangenheit die Bedeutung von Einkommen dafür, erwerbstätig zu werden, überbewertet wurde (eine solche beschränkte Perspektive findet sich z. B. hier).

Zaremba schreibt weiter:

"Die Digitalisierung wird dieses Problem weiter verschärfen. Sie bedeutet Automatisierung auf allen Gebieten – in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungsbereich. Die Arbeitswelt wird sich in kurzer Zeit vollständig verändern. Die Angst, nicht mithalten zu können, wird sich intensivieren."

Wer weiß schon, was da genau auf uns zukommt? Rationalisierungsprozesse aufgrund der Nutzung von Computertechnologie sind nicht neu, die Frage ist, was sich nun tatsächlich verändern wird. Zumal diese Entwicklung mit demographischen Veränderungen (siehe hier und hier) einhergeht. Sollte eintreffen, was manche befürchten oder erhoffen, dann würde ein BGE zumindest eine Einkommensgarantie leisten. Der Rest ist Kaffeesatzleserei.

Und zuletzt noch eine Anmerkung:

"Behörden können mit ihren Formularen jedoch niemals die Komplexität der Lebensrealität abbilden. Sie können eine unberechenbare Zukunft nicht verwalten. Sie sabotieren im schlimmsten Fall das Wohlergehen der Menschen, wenn sie diese massenweise zu Bittstellern machen, bürokratisch kontrollieren und in schlechte Arbeit drängen."

Nicht "Behörden" machen "Menschen" zu "Bittstellern", es sind die Bürger, die eine solche Politik unterstützen oder sogar für wünschenswert halten, sonst würde es sie gar nicht geben können. Darin liegt der Grund für die stigmatisierende Kraft der Sozialgesetzgebung, dass sie durch einen breiten Konsens getragen wird. Nicht zu erklären ist aus diesem Umstand, weshalb dieser Sozialpolitik in einer Unterdrücktenhaltung begegnet wird, denn die Leistungen, um die es geht, sind keine Almosen, es handelt sich um Rechtsansprüche, die durch das Gemeinwesen gerade als erwünschte eingerichtet sind. Warum gehen wir damit so defensiv um, wir sollten offensiv damit umgehen. Bei allen Widrigkeiten, die mit den Systemen sozialer Sicherung eingehen, so handelt es sich um durch einen politischen Konsens getragene Rechtsansprüche. Das sehen wir, als Bürger unseres Landes, aber viel zu wenig, weil wir kaum ein Bewusstsein davon haben, welche Stellung die Bürger in der Demokratie haben. Diesen Mangel kann ein BGE alleine nicht beseitigen, die Diskussion darüber trägt aber dazu bei, sich klar zu machen, in wessen Dienst der Sozialstaat stehen sollte, im Dienst der Bürger oder der Erwerbstätigen? Der Verweis auf das Grundgesetz hilft nicht weiter, wenn die dort verfasste politische Grundordnung nicht mit Leben gefüllt wird. Das müssen die Bürger selbst tun.

Sascha Liebermann

10. Juli 2018

Herr Muscheid, der DGB-Chef, hat ganz gut begriffen…

 …dass die Menschen sich über Arbeit definieren. Aber was er nicht begriffen hat, ist, dass diese Definitionen Ausdruck bestimmter sozialer Deutungsmuster und damit ebensogut Produkte der Menschen sind, wie Autos, Computer etc. Die sozialen Deutungsmuster sind eng verknüpft mit den Denk- und damit zusammenhängend Handlungsmöglichkeiten. Mit der Erwerbung neuer Denkmöglichkeiten – etwa durch offene Debatten in einer unrestringierten Öffentlichkeit, wo die Fragwürdigkeit eingefahrener Deutungsmuster und ihr Scheitern angesichts der Realität thematisiert werden – verändern die Menschen ihre Deutungsmuster und mit der Veränderung der Deutungsmuster, der Art, sich ihrem Leben zu stellen, verändern sie alle ihre gesellschaftlichen Verhältnisse.

Thomas Loer

29. Juni 2018

"...weil sich Menschen nunmal über Arbeit definierten..."...

...sei ein "bedingungsloses Grundeinkommen [...] eine Wahnsinnsidee", so der Landesvorsitzende Rheinland Pfalz des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dietmar Muscheid, laut einem Bericht des SWR.

Der Wortlaut der Passage:

"Grundsätzlich sei festzustellen, dass bei Langzeitarbeitslosen die Depressions- und Selbstmordrate 20 Mal höher als bei Erwerbstätigen sei. "Besonders Männner beziehen ihre Identität häufig über die Arbeit", erklärte Trabert. Insofern löse eine lange Arbeitslosigkeit in vielen Fällen Selbstzweifel aus, einhergehend mit einem "Selbstwertverlust".

Aus dem Grund hält Gewerkschafter Muscheid ein bedingungsloses Grundeinkommen für den falschen Weg. Das sei eine "Wahnsinnsidee", weil sich Menschen nunmal über Arbeit definierten. Letztlich sei der einzige Weg, die Regelsätze für Hartz IV zu erhöhen, um Betroffene nicht gänzlich vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, forderte Trabert."

Trabert, Sozialmediziner in Mainz, konstatiert einen Zusammenhang, der heute aufgrund der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit besteht und für Männer besonders gilt. Doch was wäre, wenn dieser normative Vorrang aufgehoben würde durch ein BGE? Soweit scheinen die Befragten nicht gedacht zu haben, dass nämlich stigmatisierende (siehe auch hier) Auswirkungen von Lebensbedingungen erst verstanden sind, wenn man ihre Enstehung erklären kann. Dass "Arbeit", hier Erwerbsarbeit, keine anthropologische Konstante ist, wird allzuleicht übersehen, sie ist menschheitsgeschichtlich jüngeren Datums. Wird sie, wie gegenwärtig, normativ herausgehoben, dann führt der Verlust eines Arbeitsplatzes zu einer sozialen Randstellung, je länger Arbeitslosigkeit dauert desto mehr. Nicht einmal das Engagement in der Familie wird noch als vollwertig anerkannt und soll langfristig zugunsten von Erwerbstätigkeit reduziert werden - darin sind sich die etablierten Parteien einig und kann gut beobachtet werden an der Ausweitung der Betreuungszeiten von Kindertagesstätten.

Wenn nun aber ein BGE zu einer Egalisierung der Tätigkeitsformen führt, weil der normative Vorrang aufgehoben wird, ist eine ganz andere Situation geschaffen. Offenbar ist dieser Zusammenhang nicht so leicht zu verstehen oder er will nicht verstanden werden.

Sascha Liebermann