Posts mit dem Label Wolfgang Engler werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wolfgang Engler werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

8. März 2019

Selbstblockade: "Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist"...

...so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: "Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist."

Es kann immer fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die "Geschlechterfrage" einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine "emanzipatorische Wirkung", z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

8. Mai 2017

"Integration in gute Arbeit ist der bessere Weg" als ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Das sagte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk zum Tag der Arbeit Hans-Jürgen Urban (Vorstandsmitglied, IG Metall). Er äußerte sich auch zur Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung und darüber, wie wenig wir wirklich darüber wissen, was kommen wird. Der DLF-Moderator fragte ihn:

"Moritz Behrendt: Sie sprechen von höheren Löhnen. Ein anderes Instrument ist, Arbeit ganz anders zu entlohnen. Eine Möglichkeit wäre das bedingungslose Grundeinkommen, eine andere eine finanzielle Aufwertung gemeinnütziger Arbeit. Wäre das sinnvoll?"

Die Frage ist nun etwas missverständlich, weil ein BGE ja gerade keine Entlohnung von Arbeit, ganz gleich welcher Art, ist, vielmehr ermöglicht es sie. Dass gerade durch die Ermöglichung einer Entscheidung, welches Engagement für wichtig erachtet wird, ein BGE zu einer Aufwertung heute unbezahlter Arbeit führen würde, ist wiederum eine wichtige Folge. Was antwortet darauf Hans-Jürgen Urban?

"Eine Aufwertung gemeinnütziger Arbeit wäre auf jeden Fall sinnvoll, das voraussetzungslose Grundeinkommen meiner Auffassung nach nicht. Ich glaube, es ist kein Zufall, dass die Debatte gegenwärtig vor allen Dingen von den Arbeitgebern losgetreten worden ist. Mal etwas polemisch, aber zugespitzt gesagt: Die könnten sich das gut vorstellen, damit den Mindestlohn zu unterlaufen, weil die Menschen ja ein Einkommen mitbringen und das von den Arbeitgebern nicht mehr gezahlt werden muss. Und wenn dann die Entlassungen ohne größere Proteste abgehen, weil die Menschen ja durch das Grundeinkommen angeblich gesichert sind, dann gefällt denen das auch. Das gefällt mir aber überhaupt nicht. Ich will auch sagen, es gibt auch emanzipatorische Vorstellungen von Grundeinkommen, aber auch da bin ich skeptisch, und auch da will ich in gebotener Kürze sagen, warum."

Zuerst einmal stellt er heraus, dass die Aufwertung gemeinnütziger Arbeit sinnvoll wäre. Doch, was genau ist "gemeinnützig"? Wie steht es um die für gewöhnlich als Privatangelegenheit (daran ändern auch Steuerentlastungen nichts) betrachtete Leistung der Familien? Ist sie gemeinnützig oder nicht (ich meine das nicht im juristischen Sinn)? Anders gefragt: Könnte ein Gemeinwesen ohne diese Leistung leben? Könnte es einen Tausch von Leistungsvermögen geben ("Arbeitsmarkt"), wenn nicht zuvor sozialisatorisch alles einigermaßen "rund" gelaufen wäre, weil verlässlich für die Kinder gesorgt wurde? Diese Leistungen gelten nicht im engeren Sinn als gemeinnützing, was dazu führt, dass sie zwar gerne in Anspruch genommen, aber nicht anerkannt und so gut es geht ermöglicht werden durch Einkommenssicherheit.

Dass die Arbeitgeber die Debatte losgetreten hätten, entspricht nicht der Entwicklung der Diskussion ums BGE, auch nicht in jüngerer Zeit, lediglich Götz W. Werner hat sich früh schon hierfür stark gemacht. Andere sind vielmehr erst später aufgesprungen, und zwar auf die ganz junge Debatte über etwaige Folgen der Digitalisierung. Selbst wenn es nun so wäre, dass die Arbeitgeber sie losgetreten hätten, folgte daraus nichts, es kommt auf die Argumente an, die vorgebracht werden. So hat z. B. Götz W. Werner stets viel breiter für das BGE argumentiert als die meisten Silicon Valley-Vertreter.

Urban trifft einen wichtigen Punkt, wenn er darauf aufmerksam machen will, welches BGE denn jeweils gemeint ist, es gibt aber eben verschiedene Vorschläge. Wenn, wie jüngst wieder zu beobachten, in den Medien ein Befürworter rauf- und runterzitiert wird, weil er gerade ein Buch dazu veröffentlicht hat, dann ist das ein Medienphänomen und bildet nicht die Diskussion in der Breite ab. Insofern ist Urban hier entweder nachlässig oder er stellt das BGE in eine Ecke, die ihm gerade passt, und zwar in die Ecke der arbeitgeberfreundlichen Maßnahme.

Die von Urban geäußerten Entwicklungen (siehe auch hier und hier), was denn die Arbeitgeber dann wohl tun werden, wenn es ein BGE gibt, sind Befürchtungen. Die kann man haben, nur, was sagen sie über das BGE? Nichts. Was die Bürger mit den durch ein BGE objektiv geschaffenen Möglichkeiten anstellen, ist doch deren "Bier", um es einmal salopp auszudrücken. Wenn sie die Freiräume nicht in ihrem Sinne nutzen würden, wäre das ihr gutes Recht, aber auch ihre Verantwortung. Ein BGE muss keineswegs die Folgen haben, die Urban skeptisch stimmen, wenn denn die Bürger sich für die Wahrung ihrer Interessen als Arbeitnehmer einsetzen. Beides, das Einmischen wie das Unterlassen, wäre legitim. Wir konnten gerade in den letzten zwanzig Jahren erfahren, was geschieht, wenn bestimmte Dinge für richtig gehalten und andere nicht und sich dagegen keine Mehrheit bildet. Deswegen haben wir die Verschärfung der Sozialpolitik erlebt - und sie ist bis heute geblieben. Wenn die Bürger sich nicht gegen solche Entwicklungen stellen oder für Alternativen werben, dann sind sie doch mit den Entwicklungen einverstanden oder nehmen sie zumindest hin. Braucht es deswegen die IG Metall, um sie zu beschützen? Das wäre anmaßend. Das BGE ist keine Weltverbesserungstheorie, es will Möglichkeiten schaffen und die Freiheit, sie so nutzen zu können, wie es für richtig gehalten wird. Das kann genauso gut heißen, die Gewerkschaften zu stärken, die aber sicher mit einem BGE nicht mehr dieselben sein werden.

Er fährt fort:

"Die Gesellschaften, in denen wir leben, werden Arbeitsgesellschaften bleiben. Und ich bin, wir sind der Auffassung, dass die Integration in gute Arbeit der bessere Weg ist – weil das kann gewollt oder ungewollt auch sehr schnell, wie das André Gorz, ein Sozialphilosoph, mal gesagt hat, zur "Schweigeprämie der Ausgegrenzten aus der Gesellschaft" werden, dieses Grundeinkommen. Und ich glaube, das wäre nicht gut. Das würde eher eine neue Spaltung in die Gesellschaft hineintragen zwischen denen, die für die ökonomische Wertschöpfung verantwortlich sind, aus der das Grundeinkommen finanziert wird, und denen, die es in Anspruch nehmen. Ich glaube, das wäre nicht der richtige Weg."

Sind wir denn überhaupt eine "Arbeitsgesellschaft" (siehe hier und hier)? Ein Blick ins Grundgesetz kann helfen, dies zu klären, die Würde des Menschen ist keine, die er durch Arbeit erhält, sie besteht einfach so. Auch ist Arbeit keine Voraussetzung dafür, Staatsbürger zu sein bzw. zu bleiben. Alle Staatsgewalt geht vom Volke (der Staatsbürger), nicht von den Erwerbstätigen aus (GG Art. 20, 2).

Sicher, ein BGE könnte in der Tat zur "Schweigeprämie" werden oder wäre es eher eine Schweigeermöglichung? Wie auch immer, wer schweigen will, kann dies mit einem BGE selbstverständlich, sollte das etwa verboten werden? Worauf will Urban hinaus? Letztlich zeigt sich hier wieder die paternalistische Bevormundung im Mantel der Fürsorge (wie auch bei Christoph Butterwegge), die für das Gute streitet und es im Zweifelsfall auch gegen diejenigen, für die gestritten wird, errungen werden soll. Das kann man manchmal durchaus auch von BGE-Befürwortern lesen, wie vor Jahren schon von Wolfgang Engler, aber auch Richard David Precht ließ das schon anklingen.

Ähnlich wie Urban argumentierte vor vielen Jahren schon die Broschüre "Bedingungsloses Grundeinkommen? Geld allein genügt nicht" (Grundwertekommission beim Parteivorstand der SPD, 2008). Für die Auseinandersetzung mit Gewerkschaftern siehe auch den Band "Arbeit und Freiheit im Widerspruch"

Sascha Liebermann

26. Mai 2016

"...nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet"

Grundeinkommen.ch hat den Beitrag über das Bedingungslose Grundeinkommen und die Schweizer Debatte, der in der vorletzten Ausgabe des Spiegels (20/2016) erschienen war, online verfügbar gemacht. Der Artikel bietet eine Übersicht über die Diskussion, enthält allerdings auch manch Sonderbares. Dass in den USA die Debatte über Grundeinkommen schon ziemlich weit sei, wird da behauptet. Wo der Autor diese Debatte ausmacht, wird nicht geschrieben. Es gibt einzelne, die sich damit beschäftigen wie Robert Reich, Albert Wenger und manch andere, durchaus auch mit sehr unterschiedlichen Begründungen für ein Grundeinkommen, ob es um ein bedingungsloses geht, ist dabei nicht immer klar. So war es auch bei der Future of Work-Kongresses in Zürich, auf die sich der Beitrag teils bezieht. Meiner Wahrnehmung nach ist die Debatte in den USA in der Öffentlichkeit überhaupt nicht weit, in den großen Parteien wird sie gar nicht geführt. Vergleicht man die Lage dort, damit, dass schon vor Jahren die Parteien in Deutschland sich damit befasst und Stellung bezogen haben, verwundert die Einschätzung besonders. Auch ist die politische Kultur in den USA eine sehr andere als in Kontinentaleuropa, zumal in Deutschland. Es verwundert nicht, dass dort Libertäre das Grundeinkommen teils begrüßen, um den Staat loszuwerden, das bezeugte auch die Diskussion mit Vertretern des Cato-Instituts auf dem schon erwähnten Kongress in Zürich.

Der Autor des Beitrags argumentiert, wie in letzter Zeit viele andere, vorwiegend entlang der Digitalisierungsdebatte, verweist dabei auf Erik Brynjolfsson, der allerdings keineswegs Befürworter eines BGE ist:

„Es ist fahrlässig, zu sagen, wir geben denen Geld, und fertig“, sagt Soziologe Engler. Silicon-Valley-Vordenker Brynjolfsson meint: „Ein allgemeines garantiertes Grundeinkommen schützt zwar vor Not, nicht aber vor Laster oder Langeweile.“ (zu Brynjolfsson siehe hier)

Wolfgang Engler hat seine Einschätzung des BGE, entgegen der Ausführungen im Spiegel-Beitrag nicht erst in jüngerer Zeit geändert. Schon 2006, kurz nach Erscheinen des von Mathias Brauck erwähnten Buches "Bürger, ohne Arbeit" erwies sich Engler als verkappter Volkspädagoge (siehe auch hier), der der Freiheit nicht über den Weg traut und ein BGE nur mit einer Bildungspflicht verbunden befürworten konnte.

Brauck schreibt an einer Stelle:

"Das ist die Kehrseite der Utopie. Dass der Raum der Freiheit des einzelnen Bürgers nicht ausgeweitet, sondern eingeengt wird. Ist es besser, wenn er den Anspruch auf Arbeit gegen das Recht auf Faulheit eintauscht?
Jenseits aller Finanzierungsfragen und Faulheitsdiskussionen ist das der eigentlich riskante Punkt. Weil kaum vorherzusehen ist, wie die Menschen reagieren."

Gibt es heute einen Anspruch auf Arbeit? Meint Brauck etwa, das Sanktionsregime im Arbeitslosengeld II entsprechen diesem Anspruch? Zumindest kann man es als konsequente Umsetzung der Vorstellung betrachten, es sollte einen Anspruch um jeden Preis geben.

Und welches Risiko ist es denn, nicht zu wissen, die "die Menschen reagieren"? Wissen wir das denn heute etwa, was "die Menschen" morgen tun? Wir meinen vielleicht es zu wissen und vertrauen auf unsere Erfahrung, wirklich wissen wir es jedoch nicht. A propos Erfahrung: sie müsste dann eher Anlaß sein, in die praktische Vernunft der Bürger zu vertrauen, die schon längst ihre Leben in die eigenen Händen nehmen.

In einer weiteren Passage wird dann Clemens Fuest, der neue Präsident des Ifo-Instituts zitiert, seine Äußerung spricht Bände:

„Es klingt erst einmal gut, den Menschen vom Erwerbsdruck zu befreien“, sagt der Ökonom und Präsident des Ifo-Instituts Clemens Fuest. „Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet.“

Wer sagt denn, dass die nicht gern gemachten Jobs von anderen gemacht werden müssen als uns selbst? Und falls dies keine Option ist, wer sagt, dass Druck die angemessene Option sei in einer Demokratie? Und was bezeugt es, wenn Fuest "Erwerbsdruck" für ein probates Mittel hält, ihre Erledigung herbeizuführen? Es ist doch klar, wen dieser Erwerbsdruck trifft. Demokratie adieu, könnte hier resümiert werden, wenn so offen das Ausüben von Druck befürwortet wird. Allerdings ist diese Haltung Fuests nicht neu. Sie zeigte sich schon vor vielen Jahren anlässlich einer Veranstaltung zum Solidarischen Bürgergeld im Deutschen Bundestag.

So passt auch das Zitat direkt im Anschluss:

"Er halte, sagt Fuest, die Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen für ein Elitephänomen. „Es wird vor allem von Menschen propagiert, die die Erfahrung gemacht haben, dass sie besser und kreativer arbeiten, je freier sie sind. Aber das trifft auf die Mehrheit der Arbeit nicht zu. Die muss einfach gemacht werden.“ Außerdem, sagt Fuest, sei es nicht bezahlbar."

Was Fuest für ein Elitephänomen hält, das BGE, zeigt doch vielmehr, wie elitär er denkt. Weil Arbeit gemacht werden müsse, sei, so muss gefolgert werden, Druck angemessen. Wer sagt denn, dass es dieses Druckes überhaupt bedarf, damit diese "Arbeit" erledigt wird? Weshalb sollte in einem demokratischen Gemeinwesen nicht die Möglichkeit bestehen, solche Tätigkeiten nicht machen zu wollen? Falls daraus ein Problem erwächst, wäre nicht Druck das Mittel der Wahl, sondern eine öffentliche Diskussion darüber, dass wir eine Lösung für "notwendige Arbeit" finden müssen, ohne Druck auszuüben. Wir müssten sie dann zu einer res publica machen.

Dass Fuest ein Ökonom gegenübergestellt wird, der das BGE befürwortet und der sogar in seiner jüngsten Kolumne sich über das Menschenbild seines Kollegen gewundert hat, ist erfreulich. Doch Thomas Straubhaars Überlegungen für ein BGE lassen immer wieder erkennen, dass sein Menschenbild nicht gänzlich anders ist, wenn er die Bedeutsamkeit von Arbeitsanreizen herausstellt, für deren Erhaltung es wichtig sei, dass das BGE nicht zu hoch ausfalle. Seine widersprüchlichen Einlassungen zur bevorstehenden Volksabstimmung in der Schweiz lassen einen eher irritiert zurück. Es liegt nicht lange zurück, da feierte er das Agenda 2010-Jubiläum und die Erfolge der Hartz-Reformen. Beruhen diese vermeintlichen Erfolge aber nicht gerade auf dem Fuest-System?

Sascha Liebermann

24. August 2007

Selbstbestimmung der Bürger oder Bevormundung durch Erziehungsprogramme? – Anmerkungen zum neuen Buch von Wolfgang Engler

Im Frühjahr 2005 ist Wolfgang Englers Buch „Bürger, ohne Arbeit“ erschienen. In diesem Buch findet man manches zum BGE und auch manch Widersprüchliches. Nun legt er ein zweites Buch vor, das sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt: „Unerhörte Freiheit. Bildung und Arbeit in Zukunft“. Was haben wir davon zu erwarten? Auch wenn wird das Buch nicht direkt besprechen können, so läßt doch der Ankündigungstext Schlüsse zu, die wir mit Äußerungen aus den vergangenen Jahren bekräftigen können.

In einem Gespräch mit Matthias Greffrath, das in der taz abgedruckt war, äußerte sich Engler folgendermaßen:

„Engler: Nein. Es geht darum, Menschen so auszubilden, dass sie mit einem Grundeinkommen etwas für ihr Leben anzufangen wissen. In Kitas, Schulen, Familien und weiterbildenden Einrichtungen müssten Menschen für mehrere Existenzformen präpariert werden: eine, die um den Beruf kreist, und eine für ein Leben ohne Arbeit – weil Menschen nicht reinfinden in die Arbeitswelt, weil sie nicht können oder wollen. Bildungsbemühungen müssen die Voraussetzung für das Grundeinkommen sein. Denn diese Menschen müssen uns, den ‚Financiers’, ein Leben vorführen, mit dem wir wenigstens liebäugeln können.“

Klingt ganz nach Menschenzoo: Die Ungebildeten, die ausschließlich vom BGE leben, müssen den gebildeten Leistungsträgern erst beweisen, daß sie zu einem selbstbestimmten Leben fähig sind, bevor sie ein Grundeinkommen erhalten. Wäre es übertrieben, diese Haltung als reaktionär zu bezeichnen? Keineswegs, sie führt nämlich in eine Zeit zurück, in der es keine souveränen Bürger gab. Wo die Stellung des Einzelnen als Bürger von einer Bedingung abhängig gemacht wird – Bildung –, sind wir in vordemokratischen Zeiten gelandet, da helfen alle netten Vokabeln nichts, die sich in Englers Ausführungen sonst noch finden. Statt unsere Gemeinschaft von Bürgern zu stärken, führt seine Version des BGE zur Erziehungsdiktatur. Die Bildungsverpflichtung greift noch weiter in die Selbstbestimmung ein, als es die Erwerbsverpflichtung tut. Jetzige, wenn auch schon in Gefahr geratene Schonräume im Bildungswesen, in denen die Erwerbsorientierung kaum eine Rolle spielt, sollen offenbar ausdrüchklich der Bürgereziehung dienen. Damit wäre politische Freiheit verloren.

Statt einer fremdbestimmten Vorstellung von Bildung, die erst den Menschen zum Menschen mache, lebt eine Demokratie von der Selbstbestimmung der Bürger, ganz wie echte Bildung Selbstbestimmung voraussetzt.

Ist nun das BGE naiv, wie Engler meint, oder Engler naiv-reaktionär? Es hat in Deutschland eine gewisse Tradition, nach einem Bürger-TÜV zu rufen, wenn man den Bürgern mißtraut. Darin wird die Rettung der Demokratie erblickt, es würde sie aber vielmehr zerstören.

Erschreckend sind nicht diejenigen, die mit ihrem Leben nichts anzufangen wissen. Sie werden sich Hilfe und Rat suchen, wenn sie sie benötigen. Und wenn sie es nicht tun, ist das ihr gutes Recht, solange sie andere nicht gefährden. Erschreckend sind diejenigen, die anderen gerne einen Mangel bescheinigen und eine mögliche Kur nicht den Betroffenen überlassen, sondern sie zum „rechten Leben“ anleiten wollen.

Offenbar haben sich die Fronten verschoben. Nicht mehr die offenkundigen Kritiker sind es, vor denen sich die Befürworter in Acht nehmen müssen. Es sind manche Befürworter selbst, die das BGE in eine Erziehungsprämie umwandeln wollen.

Ein wirkliches BGE ist die Voraussetzung dafür, daß wir uns auch als Bürger auf gleicher Augenhöhe begegnen – wohlan denn, nehmen wir es in die Hand.

Sascha Liebermann