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4. Januar 2023

Manchmal überrascht es, welch unterschiedliche Einschätzungen sich in einem Autor verkörpern...

..., z. B. diese Äußerung, die Richard David Precht offenbar in dem Video macht. Wie passt sie zu seiner Einschätzung, dass wir als "Staatsbürger [...] halbwegs zu funktionieren" haben (siehe hier) oder zu dieser: 

"Ich möchte nicht, dass jemand, der 1500 Euro Grundeinkommen hat und keine Perspektive auf einen Beruf, auf die Idee kommt, fünf Kinder zu kriegen." (siehe unsere Kommentare dazu hier und hier)?

Wie bekommt man das unter einen Hut?

Sascha Liebermann






28. Oktober 2022

Massenarbeitslosigkeit als Folge der Digitalisierung...

 ...das hat Richard David Precht noch im Jahr 2014 so vertreten (siehe hier und auch hier sowie meinen Kommentar dazu hier), heute hingegen berichtet der VDI darüber: "Daher kann Precht auch nicht die Auffassung vieler Arbeitsmarktpropheten teilen, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Menschen zu ersetzen und ein Heer an Arbeitslosen daraus entstehe". Da hat er wohl seine Einschätzung geändert.

Weitere Kommentare zu Prechts zahlreichen auch verschiedenen Äußerungen zum BGE, siehe hier.

Sascha Liebermann



10. Mai 2022

Lanz und Precht zum Grundeinkommen...

 ...gute und richtige, schiefe und einige selbstbeweihräuchernde Gedanken finden sich in diesem Gespräch. Selbst die krude Armutsfalle kommt vor und wird vermeintlich durch ein BGE überwunden, wenn es denn etwas zu überwinden gäbe. Dass Precht so weit geht, Arbeit würde sich mit einem BGE auch für Langzeitarbeitslose wieder lohnen, entbehrt nicht der Komik, als sei das der entscheidende Grund für die lange Dauer der Erwerbslosigkeit.

Die öffentliche Diskussion, die jüngere, hat etwa 2004 begonnen, das muss man manchmal in Erinnerung rufen, seitdem wird kontinuierlich über das BGE gestritten, mal mit mehr, mal mit weniger medialer Aufmerksamkeit. Lanz hatte zu den Hochzeiten der Piratenpartei wiederholt BGE-Vertreter aus deren Reihen zu Gast, das war offenbar vor Prechts Zeiten. Götz W. Werner war wie manch anderer, auch das Netzwerk Grundeinkommen, schon ganz früh dabei. Die Debatte ist schon lange differenziert und etabliert.

Siehe unsere Kommentare zu Ausführungen von Markus Lanz und Richard David Precht.

Sascha Liebermann

9. Mai 2022

Diskussion zum Grundeinkommen beim "FONDS professionell KONGRESS"

Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Marcel Fratzschers (der seine Position dazu erheblich verändert hat), Henning Voepels, Thomas Straubhaars und Richard David Prechts.

19. April 2022

Automatisierung, Millionärssöhne, Erwerbstätigkeit - und wieder einmal die Demokratie übersehen. Grundeinkommen bei Markus Lanz

Die Sendung Markus Lanz vom 14. Juli (hier der Ausschnitt zum Bedingungslosen Grundeinkommen)  widmete sich dem Zusammenhang von Sozialversicherungssystemen, Sinn von Erwerbstätigkeit und Entwicklung der Erwerbsarbeitswelt angesichts von Automatisierungsmöglichkeiten, deren Wirkungsbreite schwer einschätzbar ist. Es war sicher kein Zufall, dass gerade Richard David Prechts neues Buch erschienen ist, das sich damit prächtig bewerben ließ. Die in der Sendung behandelten Fragen sind in ihrer Bedeutung  weder neu (siehe hier und hier) noch sind sie auf eine ungewöhnliche Weise behandelt worden, selbst in Lanz' Sendung waren sie wiederholt Gegenstand, in Fachdebatten ohnehin.

Interessant ist der Ausschnitt zum BGE wegen der Antworten Monika Schnitzers, Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der LMU-München und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung berät. Weshalb interessant? Zum einen  weil sie erstaunlich kurz greifen und teils doch nur Werthaltungen erkennen lassen, ohne zu analysieren; zum  anderen weil sie deutlich machen, dass manche, die gerne in das Precht-Bashing einstimmen, es sich zu einfach machen. Denn Schnitzers Antworten sind teils erstaunlich, wie Prechts Überlegungen durchaus widersprüchlich sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es von "Freiheit" handelt. Für die gesamte Diskussion ist eine Verengung symptomatisch, da sie stets um die Frage kreist, wie es sich denn nun die Erwerbsmöglichkeiten und -bedingungen verändern werden und was davon zu halten sei. Dabei könnte über Automatisierungsmöglichkeiten ganz anders diskutiert werden, wenn es eine alternative legitime Einkommensform zu Erwerbseinkommen gäbe - an ihr wird, aufgrund ihrer normativen Stellung, alles gemessen, was teils groteske Folgen hat, so z. B. die ständige Hoffnung darauf, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen bzw. Beschäftigung zu sichern, statt Wertschöpfung ins Zentrum zu rücken, wozu allerdings Einkommen auch in anderer Form bereitstehen müsste als durch Erwerbstätigkeit.

Schnitzers erste der hier kommentierten Bemerkungen zur Sache richtete sich auf die Gegenüberstellung von Erwerbstätigkeit und Selbstverwirklichung, die nicht von Precht kam, der zwischen beiden gar keinen Widerspruch erkannte. Arbeit bedeute, so Schnitzer, für die meisten "Sinn", sie biete "soziale Kontakte". Letzteres ist zweifelsohne in der Allgemeinheit richtig und dennoch falsch, denn welcher Art sind diese Kontakte, welchen Charakters ist das "Soziale" daran? Es sind eben Kollegialbeziehungen, um die es geht, die sich durch die Aufgabenbezogenheit im Dienste eines ganz bestimmten Zweckes ergeben. Weder sind Mitarbeiter über das Mitarbeitersein hinaus dafür von Bedeutung noch finden sie dort eine umfassende Anerkennung als Person. Nirgendwo ist der Einzelne so auswechselbar wie in Erwerbstätigkeit, das ist gerade ihr Sinn und Zweck. Wenn Schnitzer sagt, "Arbeit" gebe "Struktur", dann fragt man sich, was mit all denen ist, die - dieser Betrachtung gemäß - strukturlos in den Tag leben, weil sie für den Haushalt und die Kinder sorgen, Angehörige pflegen oder sonst etwas außerhalb von Erwerbsverhältnissen tun? Die Bemerkung Schnitzers gilt für jede Aufgabe im Leben, es sei denn, man selbst stellt ihre Sinnhaftigkeit in Frage oder verzweifelt an ihr, dann muss man sich neu orientieren, muss sich selbst Struktur geben, wenn man so will, das tut niemand für einen selbst. Das gilt aber genauso für Erwerbstätigkeit, die dann nur noch ein Gerippe an Struktur ohne Inhalt darstellt, wenn sie nicht mehr als sinnvoll wahrgenommen wird, wenn jemand mit ihr hadert. Lanz sekundierte Schnitzer, man wolle doch gebraucht werden - in seiner Banalität ist das genauso richtig wie verkürzt, die Frage ist doch, wer darüber bestimmt, welches "Gebrauchtwerden" Anerkennung findet und welches nicht. Auch Bürger werden in einem Gemeinwesen gebraucht, ohne sie ist es nicht lebensfähig - sie werden darin in einem viel umfassenderen Sinn gebraucht als in Erwerbstätigkeit und dennoch brachte dies keiner ins Spiel.

Darauf folgte Schnitzers nächste Bemerkung, ein "Millionärssohn" erhalte dann eben auch das BGE, er brauche es aber nicht, das Geld wäre doch bei denen besser aufgehoben, die es benötigen. Tja, möge man hier ratlos entgegnen. Wenn sie das in aller Konsequenz so sieht, sollte als erstes den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer abschaffen wollen. Doch steht er selbstverständlich nicht in Frage, ebensowenig der Kinderfreibetrag, den der Millionär ebensowenig "braucht". Wie kann jemand mit dieser Expertise zu einer solchen Einschätzung gelangen, wenn doch zugleich diese Freibeträge stets mit der Idee der Existenzsicherung verbunden sind? Wer den Grundfreibetrag antasten will, muss unser Verständnis von Existenzsicherung antasten. Was soll also dieser Einwand gegen ein BGE bezeugen?

Weshalb nun gerade die Fixierung auf Erwerbsbereitschaft signalisieren soll, dass das Gemeinwesen seine Bürger brauche, von ihnen etwas erwarte, ein BGE hingegen das nicht tue, ist wirklich rätselhaft. Erwartet denn ein Gemeinwesen von seinen Bürgern nichts, weil es ihnen den Bürgerstatus einfach so zuspricht, ohne dass sie dafür etwas tun müssen? Wer käme auf den Gedanken, das anzunehmen, wo doch die Lebendigkeit einer politischen Vergemeinschaftung von nichts anderem abhängt als der Bereitschaft, für sie einzustehen - ganz ohne Sanktionsmöglichkeit? Ein BGE eröffnet doch erst Engagement in der Breite, weil es all die heute unbezahlt geleisteten Dienste auf ein sicheres Fundament stellt. In der Runde gab es zu Schnitzers Einspruch ebenfalls keine Reaktion, wiewohl Precht selbst andere Quellen für Lebenssinn jenseits der Erwerbstätigkeit zumindest erwähnte und Kenza Ait Si Abbou dies als zweifache Mutter ebenso anmerkte. Das war es dann aber auch.

Als es zur Höhe des Betrages kam, den ein BGE umfassen müsse, genannt wurden hier 1208 Euro damit es nicht zu einer Verschlechterung führe, ging der Taschenrechner an. Auf einmal raunten 900 Mrd. Euro durch das Studio (Bruttokosten), der Bundeshaushalt sei erheblich niedriger, doch das Sozialbudget (so Precht) liege schon höher. Schnitzer bemängelte im Falle eines Pauschalbetrages die Ungleichbehandlung angesichts ungleicher Lebenshaltungskosten in München und Nordhausen. Dieser Aspekt ist in der Diskussion keineswegs neu, Precht entgegnete zurecht, dass es durchaus eine private Entscheidung sei, wo man lebe. Schnitzer hingegen, ganz anreizgeschult, begann vorzurechnen, dass Mehrpersonenhaushalte sich ja gleich besser stellten, dann könnte jeder überlegen z. B. in einer WG statt alleine zu leben - als würden Entscheidungen nach solchen Maßstäben getroffen. Hieran erkennt man nun aber, dass die Betragshöhe in Kaufkraftverhältnissen relevant ist.

Wäre das BGE nun aber eine Verbesserung gegenüber heute oder nicht? Hier fehlte vollkommen die normative Betrachtung, welchen Unterschied es macht, einen Einkommenssockel einfach zu erhalten, ohne etwas dafür tun und sich erklären zu müssen oder eben nicht. Was den sogenannten Fachkräftemangel betrifft, wurde deutlich, dass Schnitzer hier auf die Aushandlungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt vertraut; wenn Personal gefragt wäre, würden die Löhne gegebenenfalls steigen müssen. Ja, das stimmt, ist aber von der Lage im entsprechenden Arbeitsmarktsegment abhängig, beim BGE hingegen gilt das allgemein unabhängig von der Arbeitsmarktlage. In Schnitzers Fall bliebe die Überhöhung von Erwerbstätigkeit bestehen, mit BGE hingegen nicht - auch hier ist die normative Seite wiederum entscheidend, sie hat Folgen für alle anderen Aufgaben, denen man sich widmen kann und muss, die aber nicht erwerbsförmig sind.

Precht parierte manchen dieser Einwände durchaus treffend, indem er z. B. sagte, dass ein BGE keine Alternative zum "Arbeiten", sondern zum "Arbeitszwang" sei. Zwar gilt dieser nicht unmittelbar, mittelbar jedoch schon, wenn ohne Einkommen kein Auskommen zu erreichen ist. Dann kam gleich zu Beginn wieder seine Präferenz in der Ausgestaltung, ein BGE nicht für Kinder vorzusehen, sondern erst ab Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Unter 18 bleibe das Kindergeld erhalten. Warum? Wie begründete Precht das? Gar nicht, es seien in diesem Alter ohnehin die Eltern, die über die Verwendung entscheiden. Diese Einschätzung erinnerte an eine andere Begründung, die er einst gab, in der Sendung aber nicht wiederholte. Sie äußerte er in einer Diskussion mit Christoph Butterwegge auf der philcologne im Jahr 2018. Wie in der Druckfassung so auch in der Audioaufzeichnung des WDR-Gesprächs (ab Minute 39) sprach Precht davon, er wolle nicht, dass jemand, der keine Aussicht auf einen Beruf habe, auf die Idee komme, Kinder zu kriegen (siehe meine Kommentare dazu hier hier, hier und hier). Diese Äußerung ist damals - auch von Butterwegge - entsprechend kommentiert worden. Dass Precht Alleinerziehende, die gerade in einer besonderen Klemme sind, wenn sie für ihre Kinder dasein wollen, relativ schlechter stellt als Paare mit Kindern, kümmerte ihn in der Sendung nicht.

Schnitzers Ausführungen dazu, aus Gründen der umlagefinanzierten Rente zukünftig länger arbeiten zu müssen, sie kenne in ihrem Bekanntenkreis etliche, die das auch tun, stieß bei Precht auf Verwunderung. Um welche Berufsgruppen es da wohl gehe, ob es sich z. B. um Pfleger, Erzieher und Handwerker handele oder um eher privilegierte Berufsgruppen, deren Beanspruchung anders und deswegen weniger auszehrend sei. Darauf hatte Schnitzer keine Antwort, obwohl sie allzu nötig gewesen wäre.

Wiewohl erkennbar in der Diskussion blieb doch unausgesprochen, welchen Folgen der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit heute praktisch hat, was er für Tätigkeiten bedeutet, die nicht erwerbsförmig sind und wie sehr diese Vorrangstellung mit der Stellung der Bürger in einer modernen Demokratie kollidiert. Insofern also nichts Neues, aber gleichwohl wieder Einsichten darein, weshalb es ein BGE so schwer hat und wie sehr ein Blick auf die politische Ordnung weiterhelfen könnte.

Sascha Liebermann

21. Dezember 2020

"...als Staatsbürger haben wir halbwegs zu funktionieren..." - Neues von Richard David Precht oder doch bekannter Paternalismus?

Wobei die Rede von Paternalismus in diesem Zusammenhang noch etwas Schönfärberisches hätte, denn Staatsbürger darauf festzulegen, dass sie zu funktionieren haben, ist reaktionär. Oder war das anders "gemeint"? In dem Interview, aus dem diese Passage stammt, deren Quelle ich nicht ausfindig machen konnte, spricht Precht vom "gute[n] Staatsbürger", von "Maßnahmen im Sinne des Gemeinwohls" (es geht um die auf das Coronavirus bezogenen) und dann eben davon "als Staatsbürger haben wir halbwegs zu funktionieren", "ein guter Staatsbürger hat sich an die Regeln zu halten" - als sei Kritik, wo nötig und argumentativ vorgetragen, nicht eine selbstverständliche Pflicht des Staatsbürgers in einer Demokratie, um zum Wohlergehen des Gemeinwesens beizutragen. Precht scheint Loyalität zu demokratisch legitimierten Entscheidungen mit Unterwerfung zu verwechseln. Schon früher war eine solche Haltung zu erkennen, siehe hier und hier. Weitere Beiträge zu Precht siehe hier.

Sascha Liebermann


3. Juli 2020

Precht: "Die messbare Seite der Welt ist nicht die Welt, es ist die messbare Seite der Welt...


29. August 2019

"...viele Kinder zu bekommen, ist besser, als arbeiten zu gehen" - Prechts widersprüchlicher Paternalismus



Thilo Jung (Jung & Naiv) hat wieder einmal Richard David Precht interviewt, in diesem Gespräch geht es ab Minute 17 etwa um die Frage, ob denn Kinder auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten sollen. Jung spricht Precht auf seine Äußerungen von vor einem Jahr an, für die er kritisiert wurde. Damals, in einem Gespräch mit Christoph Butterwegge (siehe auch hier), hatte Precht ein BGE von 1500 für Erwachsene vorgeschlagen, Kinder sollten aber keines erhalten, damit Eltern nicht auf den Gedanken kommen, in die Kinderproduktion einzusteigen, weil ihnen nichts Besseres einfalle. Precht wiederholt diese Äußerungen hier und sagt, dass er "ganz grundsätzlich" dagegen sei, dass der Staat Menschen dafür belohne, Kinder in die Welt zu setzen. Er weiß, dass diese Äußerung schon vor einem Jahr Empörung hervorgerufen hat, und erläutert, dass ein BGE für Kinder ja gar nicht die Kinder erhalten, sondern die Eltern. Dann stelle sich die Frage, ob sie es denn für die Kinder auch ausgeben, solche Eltern wird es geben, "ganz viele" aber werden das nicht tun.

Precht scheut sich, wie man hier auch wieder sehen kann, nicht, große Behauptungen aufzustellen, er ist - wie er selbst sagt - Philosoph und kein Wissenschaftler, Philosophen stellen Fragen nach dem guten Leben. Woher nimmt er die Überzeugung, dass der von ihm behauptete Sachverhalt zutrifft? Immerhin ist das eine steile Behauptung, die er da aufstellt und zugleich nicht als Ausnahme betrachtet, er hält sie für ein verbreitetes Phänomen ("ganz viele"). Hinweise für Belege bleibt er schuldig, eine Studie indes, auf die Stefan Sell hinwies, bezeugt eher das Gegenteil, was niemanden wirklich überraschen kann. Dabei geht es hier nicht darum zu leugnen, dass es Erwachsene gibt, die fahrlässig mit Elternschaft umgehen, entscheidend aber ist, was die Gründe dafür sind. Ist es ihnen schlicht egal, was aus ihren Kindern wird oder sind sie nicht in der Lage, das Wohl ihrer Kinder im Auge zu haben? Das sind zwei ziemlich unterschiedliche Erklärungen für dasselbe Ergebnis. Precht hebt ersteres hervor, es spricht aber alles für letzteres, dass nämlich eine solche Haltung auf spezifische Lebenserfahrungen zurückgeht, die mit Traumata verbunden sind, sozialisatorischem Misslingen. Für Precht ist dieser Zusammenhang keine Erwähnung wert. Das ist vor allem deswegen irritierend, da er in anderen Fragen durchaus abwägt, sich nicht äußert, wenn er sich mit etwas noch nicht beschäftigt hat. Seine Haltung widerspricht indes auch seiner Befürwortung eines BGE, das er offenbar vor allem als Reparaturprämie für die Auswirkungen des Strukturwandels betrachtet, zugleich aber als Grundrecht versteht. Wie kann er angesichts der Behauptungen über "ganz viele" Eltern dann ernsthaft ein BGE als Grundrecht befürworten, müsste er doch davon ausgehen, dass dieselben Eltern, die das BGE nicht zum Wohle ihrer Kinder einsetzen, es überhaupt nur zur Eigenvorteilsmaximierung einsetzen, ohne darauf zu sehen, welche Folgen dies für das Gemeinwesen hat? Müsste Precht nicht, so wie er diesen Eltern unterstellt, nur auf ihren Eigenvorteil bedacht zu sein, ein BGE ablehnen, weil damit das Gemeinwesen Gefahr laufe, auseinanderzufallen? Ein BGE, auch das sagt er, sei dafür da, dass der Mensch menschengerecht existieren können soll - das bezieht er auf den Menschen, dem er zugleich unterstellt, vor allem Eigenvorteilswahrung zu betreiben, die er an anderer Stelle wiederum zur Gefahr für einen Staat erklärt, denn auf dieser Grundlage könne er nicht existieren. Da soll einer draus schlau werden oder geht es darum gar nicht?

Thilo Jung hätte viele Möglichkeiten gehabt, nachzufragen angesichts dieser Widersprüche, versäumt dies aber.

Sascha Liebermann

5. April 2019

"Festhalten am kitschigen Arbeitsbegriff"...

...so zitiert die Neue Presse Hannover Richard David Precht, der an einer Diskussionsveranstaltung zu etwaigen Folgen der Digitalisierung teilgenommen hat. Prechts Diagnose haben wir schon des öfteren kommentiert, allerdings ist seine Haltung geradezu sympathisch angesichts der Verklärung, die wiederum die Diskutanden in der Runde vorgenommen zu haben scheinen, wenn man dem Bericht der Neuen Presse Glauben schenkt.

8. März 2019

Selbstblockade: "Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist"...

...so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: "Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist."

Es kann immer fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die "Geschlechterfrage" einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine "emanzipatorische Wirkung", z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

12. Februar 2019

"Sprechen Sie nie wieder von Massenarbeitslosigkeit"...

...das hielt Jens Südekum in einem Streitgespräch Richard David Precht entgegen, das schon im vergangenen November in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgedruckt war und online zugänglich ist (allerdings kostenpflichtig). Die Diskussion kreist letztlich um die Frage, ob die Digitalisierung nun langfristig mehr Vorteile oder mehr Nachteile bezogen auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt habe. Trotz differenzierter Betrachtungen von beiden Seiten, dass nicht vorhersagbar ist, was geschehen werde, vertreten beide bestimmte Erwartungen. Und es geht beinahe nur um den Arbeitsmarkt.

Gegen Ende dann sagt Precht:

"Es ist wichtig, dass Menschen, die gute Arbeit geleistet haben, aber trotzdem ihre Stelle verloren haben, mehr Geld in der Tasche haben als Hartz IV und in keinen stigmatisierten Status kommen. Als Hartz-IV-Empfänger bekommen Sie relativ schlecht eine Frau. Als Grundeinkommensempfänger sind Sie zeitweise unbeschäftigt, in einer Art Normalzustand. Und wir können unsere alten Ansprüche an die Leistungsgesellschaft langfristig flächendeckend nicht aufrechterhalten."

Der Leistungsbegriff ist verengt auf Erwerbstätigkeit, Leistung ist aber breiter zu fassen und wird deswegen immer wichtig sein. Die Frage ist nur, welche Bedingungen sie benötigt, um sich im breiten Sinne entfalten zu können, dafür ist das BGE wichtig. Das thematisiert Precht jedoch gar nicht. Südekum aber auch nicht:

"Dem könnte ich vielleicht folgen, wenn die Diagnose richtig wäre, dass wir dauerhaft in ein Deutschland kommen, dem die Arbeit ausgeht. Das ist ja aber nicht so. Das bedingungslose Grundeinkommen würde ohne Not die komplette Struktur des Sozialsystems verändern und ist deshalb die falsche Therapie."

Prechts Diagnose war ja differenzierter als "uns geht die Arbeit aus". Erwerbszentrierte Systeme sozialer Sicherung hält Südekum offenbar für unerlässlich. Das wird hier ganz deutlich:

"Wenn wir aber in Deutschland langfristig als Gewinner aus der Digitalisierung kommen, haben wir nur ein vorübergehendes Problem, bei dem Menschen ihre Stelle verlieren und noch zehn oder zwanzig Jahre im Arbeitsmarkt sind. Dann ist die richtige Therapie eine andere: Weiterbildung, Umschulung, in den ganz schlimmen Fällen vielleicht öffentliche Beschäftigung. Aber doch nicht ein generelles Grundeinkommen, das die gesamte Gesellschaft betrifft!"

Hier wird Erwerbstätigkeit doch zur Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme, mit Leistungsorientierung hat das nichts zu tun. Südekum will statt eines BGE Einkommenssicherung durch breit gestreute Aktieneinkünfte. Damit verliert der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht an Bedeutung, es bliebe, wie es ist, der Leistungsvielfalt (bezahlte wie unbezahlte Arbeit) würde ebensowenig entsprochen wie der Bedeutung der Bürger für die Demokratie.

Sascha Liebermann

30. Januar 2019

"Jobkiller Roboter" - knallige Sprüche gegen Verniedlichungen...

...so könnte eine Diskussion im Österreichischen Fernsehen zusammengefasst werden, die sich mit der Frage nach etwaigen Folgen der Digitalisierung befasst. Auch Richard David Precht war eingeladen, der - laut diesem Bericht - die Runde aufmischte. Precht wies dabei zurecht auf teils naive Erwartung an Umschulungsmaßnahmen oder lebenslanges Lernen hin, manches dramatisierte er und wiederum manches spitzt er derart zu, dass man sich nur wundern kann. Ob das für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen förderlich ist, kann man zurecht anzweifeln.

Sascha Liebermann

18. Dezember 2018

"Frisst der Kapitalismus die Demokratie" - Richard David Precht und Robert Habeck diskutieren...

...hier geht es zum Video der entsprechenden Sendung im ZDF.

In dieser Sendung, die ich mir noch nicht angeschaut habe, hätte es um die Frage gehen müssen, was Demokratie auszeichnet, welche Stellung die Staatsbürger in ihr haben, welche Bedeutung Autonomie und Mündigkeit zukommen, wie Leistungsbereitschaft gestärkt werden kann, ohne Gemeinschaft zu schwächen und was dafür getan werden könnte. Ist das geschehen? Richard David Precht ist damit bislang selten bis gar nicht aufgefallen (siehe hier und hier). Robert Habeck hatte im Vorfeld zu dieser Sendung einen Blogbeitrag verfasst.

Sascha Liebermann

8. November 2018

Prechts Widersprüchlichkeiten


Hier das ganze Gespräch in der ARD

Richard David Precht hat die Kritik an seinem Vorschlag, das BGE erst ab dem 18. bzw. 21. Lebensjahr zu gewähren, die in einem Gespräch mit Christoph Butterwegge geäußert wurde (siehe hier), offenbar nicht aufgegriffen. Wenn er hier an einer Stelle sagt, dass Eltern mit einem BGE mehr Zeit hätten, sich um Familie zu kümmern, vergißt er Alleinerziehende. Denn sie stünden - je mehr Kinder vom BGE der Eltern zu leben hätten, desto schlechter da - und müssten erwerbstätig sein, weil Precht das Kindergeld abschaffen will. Wie das Schaubild unten zeigt, gilt die Schlechterstellung zwar nicht für Alleinerziehende mit einem Kind, aber schon ab dem zweiten Kind würde die finanzielle Lage schlechter sein als heute.



(Erläuterungen zur Grafik finden Sie hier.)

Gewiss, ein BGE würde keine Gegenleistungsverpflichtungen mehr mit sich bringen, auch würde das Zuhausesein nicht mehr normativ abgewertet, wie es heute der Fall ist. Die positiven Folgen eines BGE diesbezüglich sind also nicht zu unterschätzen. Weshalb aber geht Precht nicht den Schritt und spricht sich für ein BGE für Erwachsene wie Kinder aus? Damit würden Alleinerziehende in einer viel besseren Situation sein. Precht begründete das im Gespräch mit Butterwegge so:

"Ich möchte nicht, dass jemand, der 1500 Euro Grundeinkommen hat und keine Perspektive auf einen Beruf, auf die Idee kommt, fünf Kinder zu kriegen."

Abgesehen von den Vorurteilen, die hierin zum Ausdruck kommen (siehe ganz ähnlch hier), verfährt Precht nach dem Motto, Entscheidungen an der Ausnahme und nicht der Regel zu orientieren. Könnte nicht andersherum ein Schuh daraus werden, dass, ein BGE gerade Perspektive verleihen würde, weil, wie Precht ja selbst sagt, niemand mehr am Rande stünde? Beruf hätte nicht mehr die Bedeutung, die er heute hat, den Widerspruch in seinen Ausführungen scheint er gar nicht zu sehen.

Siehe auch unsere früheren Kommentare zu Prechts Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2018

"Der «Philosophische Stammtisch»: Schöne neue digitale Welt?"...

...eine Diskussion im Schweizer Fernsehen im Rahmen der Sendung "Sternstunde Philosophie". Gäste waren Richard David Precht, Harald Welzer und Katja Gentinetta.

19. September 2018

29. August 2018

Übertreibungen gegen Beschwichtigungen - oder Arbeit als Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme...

...so stellt sich die Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung dar, wie an einer Besprechung des jüngsten Buches von Richard David Precht durch Johannes Pennekamp
in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgelesen werden kann.

Pennekamp schreibt z. B.:

"Fachleuten, die sich schon länger als Precht mit den Folgen der Digitalisierung befassen, klingen allerdings weit weniger alarmiert. Die Arbeitssoziologin Sabine Pfeiffer von der Universität Erlangen-Nürnberg hat in einer aktuellen Untersuchung gemahnt, dass die Beschäftigungseffekte der Digitalisierung überschätzt werden könnten. Viele Tätigkeiten, die als Routinejob eingestuft werden, seien viel komplexer als angenommen und nicht so einfach zu ersetzen. Ähnlich argumentiert Jens Südekum, ein führender deutscher Ökonom auf diesem Gebiet. Die vielzitierte Studie von Osborne und Frey sei von vielen missverstanden worden. „Sie sagt nichts darüber aus, wie viele Berufe und Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen“, sagt er. Frey und Osborne hätten lediglich untersucht, in welchen Berufen es hohe Anteile von Tätigkeiten gibt, die theoretisch auch eine Maschine übernehmen könnte. Ob das dann auch tatsächlich passiert, stehe auf einem ganz anderen Blatt."

Diese Einschätzung am Ende ist vollkommen zutreffend, zwischen Nutzungsmöglichkeiten von Technologie und tatsächlicher Nutzung besteht kein direktes Entsprechungsverhältnis. Aus der Geschichte der Technikentwicklung ist bekannt, wie sehr die Nutzung von kulturellen Deutungen der Technik bzw. Technologie abhängt. Darüber hinaus muss noch unterschieden werden, ob eine Nutzung möglich und ob sie sinnvoll ist. Daraus folgt unmittelbar, dass es Hemmnisse für die Nutzung geben kann, die in kulturspezifischen Deutungen bestehen, das galt in der Vergangenheit, das gilt ebenso in der Gegenwart. Deswegen sind dramatisierende Prognosen ebensowenig sinnvoll wie Beschwichtigungen. Wenn Entscheidungsträger auf der einen Seite technologische Nutzungsmöglichkeiten sehen, auf der anderen aber die Folgen für die Arbeitsplätze wahrnehmen, kann dies dazu führen, technologische Möglichkeiten nicht auszuschöpfen, obwohl es sinnvoll wäre (siehe hier). Dieser Aspekt wird in der Diskussion wenig beachtet und kaum ernsthaft untersucht, mit standardisierten Befragungen lässt sich das nicht herausfinden.

Pennekamp schreibt weiter:

"Südekum betont zwar ähnlich wie Precht, dass die Digitalisierung tatsächlich Probleme mit sich bringen wird – zum Beispiel eine stärkere Spreizung der Löhne und steigende Marktmacht bei wenigen großen Firmen. Hier müsse die Wirtschaftspolitik ansetzen. „Aber auf Massenarbeitslosigkeit deuten die bisherigen Erfahrungen überhaupt nicht hin“, sagt der Düsseldorfer Ökonom. Und selbst Christoph Butterwegge, ein linker Armutsforscher, der nicht im Verdacht steht, die Folgen des Kapitalismus zu beschönigen, warf Precht in einer „Deutschlandfunk“-Diskussion kürzlich vor, den Menschen unnötigerweise unheimliche Angst vor dem Arbeitsplatzverlust zu machen."

Hier sieht man, wie Wirtschafts- und Sozialpolitik sich im Kreis drehen, wenn es nur um Arbeitsplätze, nicht aber um Wertschöpfung geht. Arbeitsplätze sind strenggenommen nur relevant, solange sie für die Bewältigung von Aufgaben notwendig und sinnvoll sind. Sonst eben nicht. Ein BGE greift weiter, ist grundsätzlich ausgerichtet, und würde gerade deswegen dazu beitragen, den Leistungsbegriff nicht weiter zu entleeren, worin für unser Gemeinwesen in der Tat eine große Gefahr besteht. Denn "jede Arbeit ist besser als keine" ist zugleich die Aufgabe des Leistungsethos. Erwerbstätigkeit wird zur Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme.

Sascha Liebermann

26. Juli 2018

Von der Ausnahme auf die Regel schließen?...


...Die Frage stellt sich angesichts dieses Postings bei Twitter und der dazugehörigen Diskussion. Sie nimmt Bezug auf die Äußerungen Richard David Prechts dazu, wer das BGE nicht bekommen soll und aus welchem Grund.

Was passiert in diesem Beitrag? Jemand hat Erfahrungen mit bestimmten Lebenswelten gemacht, die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als Ausnahme gelten können. Die Erfahrungen waren eindringlich und offenbar verunsichernd, obwohl der- oder diejenige in diesem Bereich ausgebildet ist. Es sind - so deute ich das hier - Lebenswelten, die entweder schon mit dem Jugendamt in Berührung gekommen sind oder kurz davor sind, mit ihm in Berührung zu kommen, weil die Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch dem Schutz des Kindeswohls dient. 

Ja, das ist die Realität, es gibt Eltern, die keinen Sinn für ihre Kinder haben, deren Aufmerksamkeit vor allem oder ganz auf sich gerichtet ist und die zu mehr nicht fähig sind. Das ist entscheidend: Sie sind nicht fähig dazu, weil sie eine entsprechende Vorgeschichte haben. Darüber darf nicht vergessen werden, dass dieses Phänomen nichts mit Egoismus oder Eigeninteresseverfolgung zu tun hat, sondern noch Ausdruck davon ist, das eigene Leben nicht wirklich gestalten zu können. Die Unfähigkeit, die Bedürfnisse anderer wahr- und ernstzunehmen ist eine schwerwiegende Folge einer gescheiterten Sozialisation. Was hier nun vielleicht hart klingen mag, ist jedoch keine moralische Bewertung, sondern nur eine Feststellung der Zusammenhänge. Daraus folgt eben keineswegs, und das ist der Unterschied zum Posting bei Twitter, denjenigen ihre Würde abzusprechen und sie unter Vorbehalt zu stellen. Nein, sie sind, wie sie sind, allenfalls müssen ihre Kinder vor ihnen geschützt werden und das ist wahrlich eine diffizile Aufgabe (siehe hier). Trotz alledem darf nicht übersehen werden, in welcher Lage sie sind und ob ein BGE nicht ihnen ebenso eine Anerkennung zuteil lassen würde, die es heute so nicht gibt, und diese Anerkennung vielleicht Dinge ermöglicht, die ihnen heute nicht möglich sind. Davon abstrahiert das Posting vollständig und verharrt damit bloß in der Feststellung eines Missstandes, ohne seine Entstehung zu berücksichtigen. Damit übersieht es Alternativen.

Sascha Liebermann

25. Juli 2018

"Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht"...

...meinte Richard David Precht in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Für Überraschungen ist der viel gefragte Autor immer wieder gut. Wie kommt er denn nun zu dieser Schlußfolgerung? Schauen wir, was die Passage im Interview anbietet:

"LZ:In der Schweiz wurde vor zwei Jahren über das Grundeinkommen abgestimmt. Zwar wurde es klar abgelehnt, dennoch wird rege diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen in Zeiten digitaler Produktivitätssteigerung das Modell der Zukunft ist.
RDP: Ich habe mich damals sehr gefreut, dass die Schweiz dieses Thema aufs politische Parkett gebracht hat. Und dass sich immerhin 20 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen haben. Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht. Es gibt andere Länder wie die USA oder Frankreich, wo ich mir mittelfristig gar nicht vorstellen kann, wie es dort ohne ein bedingungsloses Grundeinkommen weitergehen soll. Kommt es nicht, sehe ich Massenverelendung, soziale Tumulte und Unruhen auf diese Staaten zukommen. Die Digitalisierung bietet hier sogar die Chance, den Sozialstaat komplett umzubauen. Und zwar zum Besseren. Dafür braucht es jedoch entsprechende Konzepte."

Und? Wo ist nun die Herleitung für seine Äußerung? Offenbar hat er sie einfach so dahingeworfen. Woran bestimmt sich, ob ein Land das BGE braucht? Precht, wie in der zitierten Passage zu erkennen, scheint das BGE vor allem als Mittel gegen "Massenverelendung" zu betrachten, das dann zur Pazifierung dient. Die Länder, die nicht unmittelbar vor diesem Problem stehen, brauchen ein BGE folglich nicht. Eine solch kurzsichtige Argumentation kann einen nur erstaunen und passt in vielerlei Hinsicht nicht zu dem, was Precht sonst schon dazu geäußert hat. Ist Precht überhaupt überzeugt vom BGE? Wie erklärt man solche Widersprüch bzw. Ungereimtheiten? Sind sie Resultat der kulturindustriellen Dauervermarktung?

Thomas Straubhaar argumentierte schon einmal ähnlich bezüglich der Frage, ob die Schweiz das BGE denn überhaupt brauche, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

20. Juli 2018

"Precht versus Butterwegge" - mit zweierlei Maß? Was schreiben die Nachdenkseiten dazu?

Die Nachdenkseiten sind für manches eine interessante Quelle, auch für ihre Anmerkungen zur Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen - aber nicht etwa wegen ihrer differenzierten Einwände, sondern wegen ihrer Einseitigkeit. Jens Berger kommentierte nun das kürzlich abgedruckte Gespräch zwischen Richard David Precht und Christoph Butterwegge so:

"Prechts Äußerungen sind wirklich erschreckend. Man fragt sich unweigerlich, womit er eigentlichen den Ruf eines kritischen Vordenkers verdient hat. Seine Aussagen zum Grundeinkommen schwanken jedenfalls zwischen Banalitäten, Dummheiten und ungeschminktem Sozialrassismus. Dazu passt diese Passage aus dem Gespräch, die im „philosophie Magazin“ abgedruckt wurde …" [An dieser Stelle wird die Passage zitiert, die für Aufsehen gesorgt hat, siehe hier, SL]

Bergers Frage hier ist berechtigt. Weshalb aber sagt er nichts zu Butterwegge, zu seinem Paternalismus und seiner teils grotesken Kritik am BGE? Weshalb kritisierte er für abschätzige Töne nicht Autoren, die auf den Nachdenkseiten gerne zitiert werden, z. B. dieser? Sonst sparen die Nachdenkseiten nicht mit Kritik auch an Positionen, denen sie durchaus nahestehen.

Dass Precht manch interessante Überlegung mit dramatisierenden Szenarios verbindet, kann man als sein "Markenzeichen" betrachten. Manche meinen, seine Bekanntheit bringe wenigstens den Vorschlag weiter voran, insofern könne man doch froh sein. Aber ist bloße Präsenz in den Medien wirklich ein Zeichen von Verbreitung? Hilft Dramatisierung tatsächlich oder verdeckt sie nur die wirklich relevanten Argumente für ein BGE? Die Gewissheit, mit der er seine Diagnosen vorträgt, überdeckt die Waghalsigkeit, die sie nicht selten annehmen. Sein Paternalismus - und im kopierten Abschnitt aus dem "philosophie Magazin" eine geradezu reaktionäre Haltung - ist nicht neu, in Bildungsfragen legte er sie schon früher an den Tag.

Precht wird nun von manchen in Schutz genommen, weil sie den Eindruck haben, dass er zu Unrecht für diese eine Passage übermäßig kritisiert werde. In der Tat sollte man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. An der kritisierten Passage irritiert in meinen Augen weniger, dass er eine Altersgrenze einführt, das ist seine Konzeption mit entsprechenden Folgen für das BGE, die er offenbar nicht sieht, z. B. für Alleinerziehende. Selbst mit einem BGE von 1500 Euro, wie er es ansetzt (wir gehen einmal von gleichbleibenden Kaufkraftverhältnissen aus) liegt er allerdings nicht richtig, wenn er auf Butterwegge antwortet, es sei höher als die Ansprüche einer Familie mit fünf Kindern heute, wie die Berechnungen von Johannes Steffens zu zeigen scheinen. Auch hier also behauptet er einfach etwas.

In meinen Augen gravierender ist die herablassende Haltung, mit der er denjenigen begegnet, die - wie er sagt - keine Perspektive haben und deswegen Kinder in die Welt setzen. Damit rückt er sich selbst in die Nähe derer, die von "Sozialschmarotzern" als großem Problem reden, den Sozialstaat als "Hängematte" betrachten und ähnlichen abfälligen Bemerkungen. Nicht mit einer Silbe geht er an der Stelle darauf ein, dass, wo es eine solche Haltung geben sollte, wohl ganz andere Gründe dafür verantwortlich sind als eine Kosten-Nutzen-Kalkulation. Aus einem solchen Randphänomen abzuleiten, dass es gar kein BGE für Kinder geben solle - also von der Ausnahme auf die Regel zu schließen - widerspricht den sonstigen Ausführungen im Gespräch und folgt der Logik des Generalverdachts. Wenn denn tatsächlich aus einer wie von Precht angeführten Haltung das Kindeswohl gefährdet wäre - denn es liegt ja nahe davon auszugehen, dass Eltern, die so handeln, keine Auge für ihre Kinder haben -, greift das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe). Das gilt heute und gälte auch, wenn es ein BGE gäbe.

Sascha Liebermann