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16. August 2021

Bedingungsloses Grundeinkommen unbezahlbar, zur Studie des BMF - wer steckt u.a. dahinter?

Wer das wissen möchte, muss die Website des Bundesministeriums der Finanzen besuchen und versuchen herauszufinden, was die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats bislang zum BGE geäußert haben. Drei Beispiele seien herausgegriffen. Wolfram F. Richter, Professor i. R. für VWL an der TU Dortmund, äußerte sich in einem Kurzinterview im Jahr 2006 zum BGE, siehe hier. Es wird nicht überraschen, dass er mit dem Menschenbild argumentiert, das gegen ein BGE spreche. Ganz ähnlich übrigens Clemens Fuest, Professor für VWL an der LMU München. Seine Äußerungen habe ich wiederholt kommentiert, siehe hier und hier. Andreas Peichl, Professor für VWL an der LMU München, ebenfalls ifo-Institut wie Fuest auch. Seine Äußerungen habe ich hier und hier kommentiert.

Es ist nicht vermessen, die Annahmen zum Menschenbild, die den Aussagen innewohnen, als ziemlich einseitig zu bezeichnen. Wenn diese also die Grundlage für Mikrosimulationen waren und von den anderen Mitgliedern geteilt werden, dann ist das eine Art self-fulfilling prophecy.

Sascha Liebermann

13. Juli 2020

Bedingungsloses Grundeinkommen als Ausschlussinstrument sowie ein beschränktes Verständnis von Subsidiarität...

...so lässt sich resümieren, was ein Vorabdruck aus dem neuen Buch des Präsidenten des ifo-Instituts, Clemens Fuest, über seine darin geführte Auseinandersetzung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen erkennen lässt (Clemens Fuest, Wie wir unsere Wirt­schaft retten. Der Weg aus der Corona-Krise, Aufbau Verlag; die hier zitierten Absätzen bilden den Abschluss des siebten Kapitels "Wie wir die Überforderung des Sozialstaats verhindern", S. 174-180). Abgedruckt war der Auszug in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ob Fuest sich noch an anderen Stellen des Buches mit einem BGE befasst, ist daraus nicht ersichtlich. Auch das Inhaltsverzeichnis lässt dies nicht erkennen. Was schreibt er?

"Die vierte Leitplanke ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass jeder Bürger zunächst selbst für seine wirtschaftliche Existenz verantwortlich ist. Erst wenn das scheitert, springt der Sozialstaat ein.  Zur Eigenverantwortung gehört, dass die Bürger sich gegen absehbare Risiken absichern. So lässt sich begründen, dass Arbeitnehmer verpflichtet werden, Beiträge an die Sozialversicherungen zu entrichten. Bei Selbständigen und Unternehmern geht man davon aus, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken vorsorgen. Den Bürgern steht darüber hinaus das soziale Netz der Grundsicherung zur Verfügung."

Fuest kommt hier auf ein Verständnis des Subsidiaritätsprinzips zu sprechen, das als das vorherrschende bezeichnet werden kann, institutionalisiert im Sozialstaat, keineswegs aber die zwingende Form darstellt. Ich habe mich damit schon vor längerer Zeit befasst, es anders zu deuten (siehe hier). Die entsprechende Passage aus der Enzyklika Quadragesimo Anno, die hierfür von Bedeutung ist, spricht in keiner Form davon, Eigenverantwortung und Erwerbsverpflichtung zu verbinden. Sie kann vielmehr als Betonung des Autonomiegedankens gedeutet werden, der sich grundsätzlich auf die Handlungsfähigkeit des Indivdiuums bezieht. Autonomie muss geschützt und gestärkt werden, das ist ihr Kern. Fuest befindet sich mit seiner Deutung in einem bestimmten Fahrwasser und schert sich um Alternativen nicht. Er fährt fort:

"Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wird jedoch erwartet, dass die Grundsicherung nur beansprucht, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise eigenes Vermögen. Daraus folgt unter anderem, dass die populäre Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens abzulehnen ist. In Deutschland und den meisten europäischen Ländern gibt es bereits ein Grundeinkommen, das vor Armut durch Erwerbslosigkeit schützt. Es ist aber nicht bedingungs los, steht also nur denen zur Verfügung, die es brauchen, weil eigenes Einkommen oder Vermögen fehlt. Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip."

Sicher, wer es wie Fuest auslegt, muss ein BGE ablehnen, aus dem Subsidiaritätsgebot selbst folgt das keineswegs. Insofern also nichts Neues für die Debatte. Fuest analysiert hier folglich nicht, er bezieht einfach seiner Wertbindung folgend Stellung. Das ist sein gutes Recht, trägt zur Analyse aber nichts bei, hält nur alte Voreingenommenheiten aufrecht. Zugleich aber verdeckt er etwas, das allzuoft in seiner Konsequenz nicht beachtet wird, was aufgrund von Fuests Expertise überraschen kann: Es fehlt jede Bezugnahme auf das geltende Verständnis dahingehend, dass das Existenzminimum gesichert sein muss und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer genau das abzusichern hilft - ganz abgesehen davon, über welches Vermögen jemand verfügt. Fuest müsste hier doch eigentlich ins Straucheln geraten mit seiner vermeintlich konsequenten Herleitung - damit ist er nicht allein.

Fehlt im Grunde nur noch, dass ein BGE eine Stilllegungs- und Stillhalteprämie ist:

"Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Staat finanziell überfordern. Um den rund 80 Millionen Einwohnern in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen von beispielsweise
800 Euro im Monat zu zahlen, müsste man im Jahr 768 Milliarden Euro aufbringen. Das gesamte Steueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2019 799 Milliarden Euro. Darüber hinaus würde das bedingungslose Grundeinkommen einen Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen. Das hätte höchst negative ökonomische und soziale Folgen."

Fuest spricht von Brutto-, nicht von Nettokosten, das kann einen schon einmal erstaunen, denn letztere sind entscheidend. Außerdem ist nicht das Steueraufkommen alleine von Bedeutung, es müssen ebenso die Sozialversicherungen beachtet werden und darüber hinaus die Grundfreibeträge, die darin gar nicht auftauchen. Letztlich hängt die Finanzierungsfrage am sogenannten Volkseinkommen. Weshalb, das ist beinahe noch die interessantere Frage, würde ein BGE einen "Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen"? Wir können mutmaßen, dass ein BGE wohl die Politik aus der Verantwortung entlasse, sich um das Entstehen von Arbeitsplätzen zu kümmern usw. usf. Die Frage ist, wer entscheidet darüber, was in einem Land geschieht? Können sich die Bürger, wenn sie etwas nicht wollen, dagegen nicht wehren gemäß der Verfahren und Wege, die wir dafür haben?

Siehe meine früheren Beiträge zu Ausführungen Fuests im Zusammenhang mit einem BGE hier.

Sascha Liebermann

13. September 2018

"...da geht das Arbeitsangebot zurück..."

...das hört man immer wieder einmal, wenn mit Wirtschaftswissenschaftlern über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, so auch im vergangenen Jahr anlässlich der Fair-Finance-Week in Frankfurt (siehe auch hier zu einem der Diskutanden). Der Grund für diese Einschätzung ist schnell benannt. In einer Studie des Ifo-Instituts zum Solidarischen Bürgergeld von Dieter Althaus wird es so ausgedrückt:

"Das vorgeschlagene Bürgergeldkonzept führt nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts. Durch das Grundeinkommen, das alle (erwachsenen) Staatsbürger unabhängig von etwaigen Erwerbseinkünften erhalten, wird die Option, nicht bzw. weniger zu arbeiten, attraktiver als im geltenden Steuersystem. Personen, die derzeit ein niedriges Einkommen erzielen, können im Althaus-Konzept weniger oder nicht mehr arbeiten, ohne dabei deutlich Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen." ("Beschäftigungs- und Finanzwirkungen des Althauskonzepts" (2007) von Clemens Fuest, Andreas Peichl und Thilo Schaefer, S. 40)

Auffällig bei diesen Studien ist stets, dass im Indikativ geschlussfolgert wird, obwohl die Simulation mit Annahmen arbeitet, von denen niemand weiß, ob sie in Zukunft gelten werden. Im Grunde müsste hier also immer im Konjunktiv geschlussfolgert werden. Das kann man für eine Kleinigkeit halten, da doch jeder weiß, dass es sich nur um ein Simulationsmodell handelt. Es wird dann aber doch in entsprechenden Diskussionen so getan, als spiegele die Simulation tatsächliche Ereignisse in der Zukunft wieder. Das kann sie aber gar nicht. Simulationen sind keine empirische Forschung, auch wenn diejenigen, die diese Modelle nutzen, das Gegenteil behaupten. Simulationsmodelle sind ein Zugeständnis der Forschung an die politische Planung, um vermeintliche Sicherheit über die Folgen von Entscheidungen zu gewinnen, eine Sicherheit, die trügerisch ist. Letzlich wird also nur die Vergangenheit in die Zukunft verlängert unter Berücksichtigung einer vermeintlichen, nicht tatsächlichen Veränderung.

Entscheidend sind für solche Simulationen die Annahmen:
1) Im zitierten Fall wird von einem direkten Zusammenhang zwischen Grundeinkommen und Arbeitsbereitschaft ausgegangen. Ist ein gewisses Einkommen sicher gegeben, sinke die Arbeitsbereitschaft. Das gelte besonders dort, wo niedrige Einkommen erzielt werden. Diesen Zusammenhang kann man nur herstellen, wenn man behauptet, Arbeitsbereitschaft hänge direkt vom Einkommen ab bzw. dem Streben nach Einkommen. Dass dies nicht so ist, darauf haben wir in unserem Blog schon öfter hingewiesen, direkt dazu besonders interessant sind diese Studien:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sie zeigen, wie sehr dieses "Anreizdenken" von empirisch nicht gedeckten Annahmen ausgeht und dennoch weiter als harte Wirklichkeit betrachtet wird. Würde eine andere Annahme getroffen, dass nämlich Arbeitsbereitschaft auf habituellen Neigungen und Motivierungen beruhe und in keiner direkten Relation zu Einkommserzielung steht, würde man zu einem anderen Ergebnis gelangen.

2) Die einseitige Bewertung von Folgen ist für solche Simulationen ebenso bedeutend. Die hier zitierte Studie konstatiert vermeintliche Effekte auf das Arbeitsangebot. Sie sagt aber nichts darüber, weshalb das ausschließlich negativ wäre und vor allem wird nicht berücksichtigt, was der Zugewinn an Freiräumen, der die Chance erhöht, das für einen Passende zu finden, zugleich ein Zugewinn an Verhandlungsmacht gegenüber einem Arbeitgeber mit sich brächte. Hier sind also verschiedene Effekte denkbar, die trotz Reduzierung des Arbeitsangebots positive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung insgesamt haben könnte. Wer einen Beruf ausübt, der zu ihm passt, und das noch unter Arbeitsbedingungen tut, die seine Motivierung unterstützten, leistet mehr und anders. Da dies als allgemeiner Effekt eines Grundeinkommens (je nach Ausgestaltung) betrachtet werden muss, hätte es ebenso allgemeine Auswirkungen auf die Leistungserstellung. Das wiederum hätte Auswirkungen auf die Einnahmeseite des Staates. Darüber hinaus kann die Entscheidung dafür, das Arbeitsangebot zu reduzieren oder zurückzuziehen für den Einzelnen eben die angemessene Entscheidung sein. Würde er sie nicht treffen können, weil unbedingte Arbeitsbereitschaft erwartet würde, so wie heute, hat dies eben auch Folgen für die Leistungsfähigkeit. Das wird in der Studie nicht einmal erwähnt.

Interessant ist, dass die Argumentation in der Studie auf ähnlichen Annahmen beruht, wie sie in gewerkschaftsnahen Kreisen genutzt werden (siehe "Brüder im Geiste" sowie hier und hier). Das war auf der Fair-Finance-Week eben auch der Fall.

Da sich die Autoren der oben genannten Studie an einer Stelle für ihre Erläuterungen auf die Negative Income Tax-Experimente in den USA Anfang der 1970er beziehen, sei dazu auf den Artikel von Karl Widerquist hingewiesen, der sich mit der Rezeption der Ergebnisse dieser Experimente ausführlich befasst hat. Auf Studien berufen sich Autoren aus unterschiedlichen Gründen und mit unterschiedlichen Motiven. Das macht Widerquist in seinem Beitrag deutlich.

Sascha Liebermann

28. Februar 2018

Digitalisierung und Arbeitsmarkt - was sagen Experten dazu?


Hier das Programm der Veranstaltung der Leibniz Gemeinschaft:

Begrüßung Matthias Kleiner (Präsident der Leibniz-Gemeinschaft)

Eingangsstatement Sabina Jeschke (Vorstand Digitalisierung & Technik, Deutsche Bahn)

Podium
• Marcel Fratzscher (DIW Berlin — Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
• Clemens Fuest (Ifo Institut — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München)
• Dennis Snower (Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel)
• Reint Gropp (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle)
• Christoph M. Schmidt (RWI — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen)
• Achim Wambach (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim)
Moderation Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin

4. Oktober 2017

"...kann auch die Pflicht des Staates sein, seine Bürger zu fordern [...] im Interesse der Betroffenen"...

...das stammt nicht von Andrea Nahles (SPD) oder Clemens Fuest (ifo-Institut), nein, Marcel Fratzscher (DIW) hat sich so geäußert, und zwar in einem Beitrag für Wirtschaftsdienst.

Die Passage lautet in Gänze:

"Wir wissen aus der Glücksforschung, dass Zufriedenheit mit dem eigenen Leben nur relativ schwach vom Einkommen und den eigenen wirtschaftlichen Bedingungen abhängt. Genauso wichtig ist es, Teil der Gemeinschaft zu sein, Anerkennung und Respekt zu erhalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Deshalb ist eine Umwandlung des gegenwärtig bedingten Grundeinkommens in ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht zielführend und muss nicht zu mehr Lebenszufriedenheit und Glück führen. Ganz im Gegenteil, es ist nicht nur das Recht, sondern kann auch die Pflicht des Staates sein, seine Bürger zu fordern, und dies nicht nur zum Wohle der Gemeinschaft, sondern auch im Interesse der Betroffenen. Natürlich besteht die Gefahr, dass ein Fordern des Staats schnell paternalistisch werden kann und die Freiheiten des Individuums einschränkt. Das sollte es nicht sein. Aber ein solcher Paternalismus kann meist das kleinere Übel im Vergleich zur staatlichen Ignoranz gegenüber dem Einzelnen sein." (Irrweg des bedingungslosen Grundeinkommens, in: Wirtschaftsdienst 2017, H 7, S. 522)

Fratzscher kann sich schlicht nicht vorstellen, dass "Teil der Gemeinschaft zu sein, Anerkennung und Respekt" durch ein BGE in einem grundsätzlichen Sinne realisiert werden, und zwar gerade, weil der Einzelne so genommen würde, wie er ist. Er muss nach nichts streben, er muss nichts leisten oder geleistet haben, um diese Anerkennung zu erfahren. Genau diese elementare Erfahrung enthält der Geist der "Arbeitsgesellschaft" uns vor, obwohl wir in einer anderen Hinsicht diese Erfahrung machen: als Staatsbürger, da werden wir einfach genommen, wie wir sind - Träger von Grundrechten, souverän. Fratzscher plädiert ausdrücklich für Paternalismus, weil der Staat doch besser weiß, was im Sinne der "Betroffenen" ist. Schon diese Begriffswahl ist bezeichnend, denn zu "Betroffenen" werden die Bürger, weil der Staat ihnen gegenüber sich etwas anmaßt, ohne Not. Der Staat wird zum Zwangshelfer. Wenn Fratzscher nun diesen Paternalismus verteidigt, weil er "das kleinere Übel im Vergleich zur staatlichen Irgnoranz gegenüber dem Einzelnen" sei, so unterstellt er, dass das BGE bzw. ein Staat, der es einführe, den Einzelnen ignoriere. Wie kommt er darauf?

Fratzscher ist allerdings nicht alleine mit dieser fürsorglichen Haltung, die letztlich dem Einzelnen abspricht, es in der Regel am besten zu wissen. Wer das BGE als Stilllegungs- oder Stillhalteprämie bezeichnet, legt eine ähnliche Haltung an den Tag.

Der gesamte Beitrag ist ein erstaunliches Dokument dafür, sich mit einem Vorschlag nicht differenziert auseinanderzusetzen. Für etliche Behauptungen, was "die Befürworter" sagen oder schreiben, werden keine Quellen benannt. Wissenschaftliche Publikationen zum BGE werden im ersten Teil kaum erwähnt. Fratzscher ist immerhin Präsident des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, eine öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung.

(Siehe auch frühere Beiträge zur Ausführungen Fratzschers)

Sascha Liebermann

12. Mai 2017

Aus dem Zusammenhang gerissen...

..., einfach nicht richtig zugehört oder auf Skandalisierung ausgewesen - so könnte man auch erklären, wie es zur Berichterstattung des Deutschlandfunks kam, der eine Äußerung der Bundesministerin Andrea Nahles nicht richtig wiedergegeben hatte. Vielleicht ist dem Deutschlandfunk jedoch nur schlicht die Spucke weggeblieben angesichts der zitierten These. Wer mit der öffentlichen Diskussion zum BGE vertraut ist, dem ist diese These als Einwand bekannt, der nicht selten vorgebracht wird. Genau mit dieser Haltung wurde nämlich Clemens Fuest in einem langen Spiegel-Beitrag (20/ 2016, S. 81) zitiert:
 
„Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet.“

Der Spiegel bezog sich auf ein Interview in Die Zeit, das sich hier findet. Man sollte nun nicht meinen, dass dies ja typisch sei für das ifo-Institut. Wer das glaubt, der schaue sich einmal diesen Beitag an "Das Grundeinkommen und die Scheißarbeit", in dem genau die Haltung zum Ausdruck kommt, über die sich nun viele erregt haben - aber an anderer Stelle. Es wäre ziemlich einfach, weitere Zitate anzuführen.

Ist nun aber die Aufregung um das falsche Zitat ganz abwegig? Wie ist Andrea Nahles Haltung, wenn es um Selbstbestimmung geht, um die ging es ihr ja auf der re:publica?

Nehmen wir einmal diese Passage aus einem Interview mit der BILD-Zeitung:

„BILD am SONNTAG: In Großbritannien gibt es eigene Mindestlöhne für Jugendliche. Braucht Deutschland das nicht auch, damit die Jugendarbeitslosigkeit nicht steigt?
NAHLES: Jede und jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen. Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen. Deshalb sollen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – bis zum Ende der Schulpflicht – vom Mindestlohn ausgenommen werden.“

Hier wird doch ziemlich deutlich, was sie mit Selbstbestimmung meint - keine Selbstbestimmung nämlich bzw. nur soweit, wie sie der Erwerbsnorm noch gemäß ist. Damit steht sie aber gar nicht allein, wie die Äußerungen von Hannelore Kraft oder Renate Künast belegen. Jüngst hatte ich erst auf eine Äußerung von Jens Spahn, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hingewiesen, die tief blicken lässt. Die Diskussion um kulturelle Bildung hat eine vergleichbare Ausrichtung. Wo man hinschaut - Selbstbestimmung ist immer nur Selbstbestimmung in einem engen Sinne und paternalistisch überformt.

Sascha Liebermann

9. Dezember 2016

Clemens Fuest zum Grundeinkommen...

...das in Die Zeit abgedruckte Interview, in dem es auch um das Grundeinkommen ging, steht auf der Website des Ifo-Instituts online. Sascha Liebermann hatte Äußerungen daraus, die der Spiegel zitierte, kommentiert, siehe "Clemens Fuest über den 'wirklichen Menschen'".

Update 12.7.2020: Da das Interiew auf der Website des ifo-Instituts nicht mehr zugänglich ist, hier der Link zur entsprechenden Seite bei Die Zeit.

1. Dezember 2016

Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den "wirklichen Menschen"...

...im Unterschied zum "Menschenbild" der Grundeinkommensbefürworter, das zwar sympathisch, aber unrealistisch sei, so Clemens Fuest ("Das Menschenbild ist sympathisch, es hat nur wenig mit dem wirklichen Menschen zu tun." zitiert nach Die Welt). Mit dieser Haltung werden Grundeinkommensbefürworter wie Schuljungen, die vor sich hinträumen, abgewatscht.

Die Sicherheit, mit der Fuest den "wirklichen Menschen" zu kennen meint, kann man für erstaunlich oder überheblich halten. Man wüsste gerne, worauf er sich dabei beruft, wenn er das Menschenbild der Grundeinkommensbefürworter abtut, ihre Vorstellung letztlich zum Wolkenkuckucksheim erklärt. Fuest hat schon früher deutlich gemacht, wie er die Welt sieht, so wird er im Spiegel (20/ 2016, S. 81) zitiert:

"Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet."

Ist es illegitim, bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben zu wollen? Soll es unmöglich sein, sich bestimmten Tätigkeiten zu verweigern, die mit den eigenen Neigungen und Interessen nicht in Übereinstimmung sind? In einer Demokratie jedenfalls, die nicht vorschreibt, was jemand mit seinem Leben anzufangen hat, ist diese Haltung vollkommen legitim. Deswegen schützt das Grundgesetz (GG Art 12) die freie Berufswahl. Wenn Fuest dagegen Druck für das angemessene Mittel hält, dann hält er von der freien Berufswahl nichts. Er zeigt, wes Geistes Kind er ist. Und wer sagt, dass diese Tätigkeiten denn nicht "gern" gemacht werden? Es könnte genauso gut an den Arbeitsbedingungen liegen, dass für manche Aufgaben niemand bereit ist, sich zu engagieren. Zumindest diese Differenzierung könnte man von einem Wissenschaftler erwarten. Es ist aber viel einfacher, die "Leute" dafür verantwortlich zu machen als die Unternehmen oder ganz einfach die Bedingungen, unter denen man heute in die Arbeitswelt einzutreten hat.

Im selben Spiegelartikel, kurz auf das erste Zitat folgend, geht es so weiter:

"Es [das BGE, SL] wird vor allem von Menschen propagiert, die die Erfahrung gemacht haben, dass sie besser und kreativer arbeiten, je freier sie sind. Aber das trifft auf die Mehrheit der Arbeit nicht zu. Die muss einfach gemacht werden."

Und weil dies so sei, wie Herr Fuest sagt, sollen Menschen nicht die Freiheit haben, sie abzulehnen? Werden dadurch die einen nicht zu Skalvenhaltern oder Erziehern der anderen? Von wem "muss die [Arbeit] einfach gemacht werden? Von Fuest offenbar nicht, er benötigt den Druck nicht - würde ich annehmen. Für sich würde er die Freiheit der Wahl wahrscheinlich in Anspruch nehmen, für die "Leute" sie aber nicht gelten lassen.

Das Menschenbild, das er für sympathisch, aber unrealistisch hält ist jedoch das Menschenbild der Demokratie. Will er sie denn dann abschaffen, weil der Mensch, der reale, der Demokratie nicht entspricht, die sich auf Mündigkeit und Souveränität der Bürger gründet? Wer ist hier nun unrealistisch, Fuest oder die gegenwärtige politische Ordnung? Es ließe sich manche Forschung anführen, die gezeigt hat, dass es zu den Selbstverständlichkeiten heutiger Lebensführung gehört, sich in das Gemeinwesen einzubringen, aber nach eigenen Fähigkeiten und Neigungen. Das ist also ein vollständig realistisches Menschenbild. Um das zu sehen müssten Theoreme aufgegeben werden, deren Geltung zwar behauptet, aber nicht empirisch überprüft wird, wie z. B. das der "Armutsfalle". Dieses Theorem behauptet schlicht, dass der Mensch eines Lohnanreizes bedarf, um den Bezug von Sozialleistungen aufzugeben. Die Forschung z. B. von Georg Vobruba und Kollegen hat schon vor vielen Jahren gezeigt, dass diese Annahme empirisch nicht gedeckt ist. Weitere Ergebnisse aus der rekonstruktiven Sozialforschung könnten ebenso hinzugezogen werden. Aber wen interessiert das, wenn man weiter Vorurteile pflegen kann?!

Sascha Liebermann

4. Oktober 2016

"Unmut über das undankbare Volk...

"Irre Beschäftigungseffekte"...
...Viele Politiker empfinden die Abstiegsängste der Bürger als eine Art Wahrnehmungsstörung. Da muss man sich fragen, ob diese Politiker überhaupt wissen, welche Politik sie zu verantworten haben."

Ein Kommentar von Frank Lübberding in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur letzten Sendung von Maybrit Illner, in der es um "Abstiegsängste der Bürger" ging, legt den Finger in manche Wunde. Lübberding zeigt auf, dass es sich bei den angesprochenen Ängsten keineswegs um eine gestörte Wahrnehmung der Bürger handelt, sondern um eine reale Bedrohung durch die Sozialpolitik. Ihr Gebaren, durch Sanktionen Folgsamkeit erreichen zu wollen, spricht Bände. Wer wissen will, was im Fall von Erwerblosigkeit, die länger als ein Jahr dauert, auf ihn zukommt, weiß es: Arbeitslosengeld II. Das sagt alles über unsere Vorstellung von Solidarität, wie wenig wir auf die Bereitwilligkeit vertrauen, dass in der Regel die Bürger beitragen wollen. Aber was heißt hier beitragen? Der Abstiegsangst stand in der Sendung - wieder einmal (siehe frühere Kommentare dazu hier und hier) - die Feier der guten Wirtschaftslage und der hohen Zahl von Erwerbstätigen durch den Ifo-Präsidenten Clemens Fuest und den CDU-Politiker Ralph Brinkhaus gegenüber, dem die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer allerdings in nichts nachstand (vgl. dazu "Was die Arbeitslosenstatistik verschweigt").

"Irre Beschäftigungseffekte"...
Jede Arbeit sei eben besser als keine - und da Haushaltstätigkeiten oder bürgerschaftliches Engagement bekanntlich keine Arbeit sind, keinen Beitrag zum Gemeinwohl darstellen, zählen sie nicht. Von daher kann die steigende Teilzeittätigkeit von Frauen als großer Erfolg gefeiert werden, wie Fuest es tat. Dazu muss man nur darüber hinweggehen, dass die steigende Teilzeittätigkeit zur Kehrseite hat, die Zeit für Engagement in der Familie zu reduzieren. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, um es salopp auszudrücken. Genau das bestätigt die jüngste Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zur Betreuungsquote von Kindern unter 3 Jahren. Sicher, wenn Entwicklungen den eigenen Werturteilen entsprechen, dann begrüßt man das, ein Wissenschaftler hingegen hat die Verantwortung, das Ganze in den Blick zu nehmen und Konsequenzen in jede Richtung zu sondieren, die eine Entwicklung hat. Das tat er jedoch nicht.

Dass sowohl die gestiegene Teilzeiterwerbstätigkeit als auch die Abstiegsängste etwas damit zu tun haben, was unsere Sozialpolitik an Solidaritätsvorstellungen aussendet, liegt auf der Hand. Und dennoch sind wir nicht in der Lage bislang, in eine andere Richtung zu blicken. Wie sehr die Diskussionen um Folgen von Digitalisierung, das Renteneintrittsalter, die vermeintliche Reduzierung von Erwerbslosigkeit u.a. von gestern sein könnten, wenn wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen hätten; wie sehr dieses dann den Blick auf andere Fragen freigeben würde, lässt sich leicht erahnen.

Sascha Liebermann

26. Mai 2016

"...nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet"

Grundeinkommen.ch hat den Beitrag über das Bedingungslose Grundeinkommen und die Schweizer Debatte, der in der vorletzten Ausgabe des Spiegels (20/2016) erschienen war, online verfügbar gemacht. Der Artikel bietet eine Übersicht über die Diskussion, enthält allerdings auch manch Sonderbares. Dass in den USA die Debatte über Grundeinkommen schon ziemlich weit sei, wird da behauptet. Wo der Autor diese Debatte ausmacht, wird nicht geschrieben. Es gibt einzelne, die sich damit beschäftigen wie Robert Reich, Albert Wenger und manch andere, durchaus auch mit sehr unterschiedlichen Begründungen für ein Grundeinkommen, ob es um ein bedingungsloses geht, ist dabei nicht immer klar. So war es auch bei der Future of Work-Kongresses in Zürich, auf die sich der Beitrag teils bezieht. Meiner Wahrnehmung nach ist die Debatte in den USA in der Öffentlichkeit überhaupt nicht weit, in den großen Parteien wird sie gar nicht geführt. Vergleicht man die Lage dort, damit, dass schon vor Jahren die Parteien in Deutschland sich damit befasst und Stellung bezogen haben, verwundert die Einschätzung besonders. Auch ist die politische Kultur in den USA eine sehr andere als in Kontinentaleuropa, zumal in Deutschland. Es verwundert nicht, dass dort Libertäre das Grundeinkommen teils begrüßen, um den Staat loszuwerden, das bezeugte auch die Diskussion mit Vertretern des Cato-Instituts auf dem schon erwähnten Kongress in Zürich.

Der Autor des Beitrags argumentiert, wie in letzter Zeit viele andere, vorwiegend entlang der Digitalisierungsdebatte, verweist dabei auf Erik Brynjolfsson, der allerdings keineswegs Befürworter eines BGE ist:

„Es ist fahrlässig, zu sagen, wir geben denen Geld, und fertig“, sagt Soziologe Engler. Silicon-Valley-Vordenker Brynjolfsson meint: „Ein allgemeines garantiertes Grundeinkommen schützt zwar vor Not, nicht aber vor Laster oder Langeweile.“ (zu Brynjolfsson siehe hier)

Wolfgang Engler hat seine Einschätzung des BGE, entgegen der Ausführungen im Spiegel-Beitrag nicht erst in jüngerer Zeit geändert. Schon 2006, kurz nach Erscheinen des von Mathias Brauck erwähnten Buches "Bürger, ohne Arbeit" erwies sich Engler als verkappter Volkspädagoge (siehe auch hier), der der Freiheit nicht über den Weg traut und ein BGE nur mit einer Bildungspflicht verbunden befürworten konnte.

Brauck schreibt an einer Stelle:

"Das ist die Kehrseite der Utopie. Dass der Raum der Freiheit des einzelnen Bürgers nicht ausgeweitet, sondern eingeengt wird. Ist es besser, wenn er den Anspruch auf Arbeit gegen das Recht auf Faulheit eintauscht?
Jenseits aller Finanzierungsfragen und Faulheitsdiskussionen ist das der eigentlich riskante Punkt. Weil kaum vorherzusehen ist, wie die Menschen reagieren."

Gibt es heute einen Anspruch auf Arbeit? Meint Brauck etwa, das Sanktionsregime im Arbeitslosengeld II entsprechen diesem Anspruch? Zumindest kann man es als konsequente Umsetzung der Vorstellung betrachten, es sollte einen Anspruch um jeden Preis geben.

Und welches Risiko ist es denn, nicht zu wissen, die "die Menschen reagieren"? Wissen wir das denn heute etwa, was "die Menschen" morgen tun? Wir meinen vielleicht es zu wissen und vertrauen auf unsere Erfahrung, wirklich wissen wir es jedoch nicht. A propos Erfahrung: sie müsste dann eher Anlaß sein, in die praktische Vernunft der Bürger zu vertrauen, die schon längst ihre Leben in die eigenen Händen nehmen.

In einer weiteren Passage wird dann Clemens Fuest, der neue Präsident des Ifo-Instituts zitiert, seine Äußerung spricht Bände:

„Es klingt erst einmal gut, den Menschen vom Erwerbsdruck zu befreien“, sagt der Ökonom und Präsident des Ifo-Instituts Clemens Fuest. „Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet.“

Wer sagt denn, dass die nicht gern gemachten Jobs von anderen gemacht werden müssen als uns selbst? Und falls dies keine Option ist, wer sagt, dass Druck die angemessene Option sei in einer Demokratie? Und was bezeugt es, wenn Fuest "Erwerbsdruck" für ein probates Mittel hält, ihre Erledigung herbeizuführen? Es ist doch klar, wen dieser Erwerbsdruck trifft. Demokratie adieu, könnte hier resümiert werden, wenn so offen das Ausüben von Druck befürwortet wird. Allerdings ist diese Haltung Fuests nicht neu. Sie zeigte sich schon vor vielen Jahren anlässlich einer Veranstaltung zum Solidarischen Bürgergeld im Deutschen Bundestag.

So passt auch das Zitat direkt im Anschluss:

"Er halte, sagt Fuest, die Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen für ein Elitephänomen. „Es wird vor allem von Menschen propagiert, die die Erfahrung gemacht haben, dass sie besser und kreativer arbeiten, je freier sie sind. Aber das trifft auf die Mehrheit der Arbeit nicht zu. Die muss einfach gemacht werden.“ Außerdem, sagt Fuest, sei es nicht bezahlbar."

Was Fuest für ein Elitephänomen hält, das BGE, zeigt doch vielmehr, wie elitär er denkt. Weil Arbeit gemacht werden müsse, sei, so muss gefolgert werden, Druck angemessen. Wer sagt denn, dass es dieses Druckes überhaupt bedarf, damit diese "Arbeit" erledigt wird? Weshalb sollte in einem demokratischen Gemeinwesen nicht die Möglichkeit bestehen, solche Tätigkeiten nicht machen zu wollen? Falls daraus ein Problem erwächst, wäre nicht Druck das Mittel der Wahl, sondern eine öffentliche Diskussion darüber, dass wir eine Lösung für "notwendige Arbeit" finden müssen, ohne Druck auszuüben. Wir müssten sie dann zu einer res publica machen.

Dass Fuest ein Ökonom gegenübergestellt wird, der das BGE befürwortet und der sogar in seiner jüngsten Kolumne sich über das Menschenbild seines Kollegen gewundert hat, ist erfreulich. Doch Thomas Straubhaars Überlegungen für ein BGE lassen immer wieder erkennen, dass sein Menschenbild nicht gänzlich anders ist, wenn er die Bedeutsamkeit von Arbeitsanreizen herausstellt, für deren Erhaltung es wichtig sei, dass das BGE nicht zu hoch ausfalle. Seine widersprüchlichen Einlassungen zur bevorstehenden Volksabstimmung in der Schweiz lassen einen eher irritiert zurück. Es liegt nicht lange zurück, da feierte er das Agenda 2010-Jubiläum und die Erfolge der Hartz-Reformen. Beruhen diese vermeintlichen Erfolge aber nicht gerade auf dem Fuest-System?

Sascha Liebermann

25. Mai 2016

"Warum wir ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen"...

...wieder einmal ein Beitrag von Thomas Straubhaar in Die Welt. Kommentare zu früheren Beiträgen von Thomas Straubhaar finden Sie hier.