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11. Mai 2023

Eine missverstandene Unabhängigkeit...

...steht hinter dieser Sorge vor dem Staat.

Siehe auch hier und hier

Sascha Liebermann 

30. März 2023

"Arbeite mit, regiere mit"...

...Peter Neumann rezensiert auf Zeit Online das neue Buch von Axel Honneth und schreibt am Ende:

"Ein Unbehagen bei der Lektüre bleibt dennoch. Von dem Staatsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist das berühmte Diktum überliefert, dem zufolge der moderne, freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Auch ihm möchte Honneth nun ausdrücklich widersprechen, wenn er sagt, dass der Staat durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durchaus darauf einwirken kann, ihm zuwiderlaufende Verhaltensmuster in der Gesellschaft zu unterbinden. Etwa indem er zu "staatlichen Dienstverpflichtungen" greift, die eine "zeitlich befristete Einschränkung" unserer liberalen Freiheiten zulassen, beispielsweise wenn es um gemeinwohlorientierte Tätigkeiten in der Kindererziehung, der Alten- und Krankenpflege geht. Ob aber so ein starker Staat, den Honneth sich wünscht, noch viel mit der Souveränität seiner arbeitenden Subjekte zu tun hat, möchte man am Ende eines langen Arbeitstags dann doch gerne wissen."

Das klingt doch sehr nach liberaler Abwehr staatlicher Interventionen und geht am Böckenförde-Diktum vorbei (siehe hier). Der wirklich Haken in Honneths Ausführungen, so zumindest erscheint es angesichts eines kürzlich veröffentlichen Auszugs aus seinem Buch im Merkur, liegt woanders. Honneth übersieht bzw. übergeht die Eigenlogik politischer Vergemeinschaftung, dass ein Gemeinwesen eine Gemeinschaft ganzer Personen ist, die einen unanfechtbaren Status als Bürger innehaben und genau das das Verbindende ist, den "Laden" also zusammenhält, um es einmal so auszudrücken. Honneth hingegen ist der Auffassung, der Zusammenhalt müsse durch Erwerbsteilnahme herbeigeführt werden und sorgt sich darum, dass die Aufhebung der Erwerbsnorm, des Vorrangs von Erwerbstätigkeit also, zur Isolierung und Vereinzelung, damit also zur Desintegration führe. Er verkennt die Stellung der Erwerbsnorm und ihre stigmatisierenden Folgen, die sie heute zeitigt, nimmt aber nicht in den Blick, dass diese Stigmatisierung der Vergemeinschaftungslogik des Politischen genau nicht entspricht. Annehmen kann er diese Bedeutung der Erwerbsteilnahme nur, wenn er davon ausgeht, dass eine andere Form der Bindung bzw. Beziehung zum Gemeinwesen, die nicht nur eigenständig, sondern auch gegenläufig zu Erwerbsarbeit ist, gar nicht besteht. Hier kommt nun Böckenförde ins Spiel, der genau dieses Ethos der Bürger für unerlässlich und nicht durch staatliche Maßnahmen herstellbar hielt. Das heißt keineswegs, dass der Staat, letztlich also die politische Vergemeinschaftung, nicht förderlich oder hinderlich für das Ethos sein könne, das kann er sehr wohl, er kann es aber nicht hervorbringen, ist in gewisser Hinsicht diesbezüglich ohnmächtig. Deswegen spricht Böckenförde von einem "Wagnis", das der moderne Staat eingehe. Die Frage ist dann, wie ein Gemeinwesen nun dieses Ethos, das sich durch den Prozess des Aufwachsens (Sozialisation) stets von Neuem herausbilden und bekräftigen muss, fördern kann? Abgesehen davon, dass eine Demokratie von der öffentlichen und parlamentarischen Auseinandersetzung lebt, wie noch jede lokale Bürgerinitiative erkennen lässt, bedarf es auch einer materiellen Absicherung des Status. Hier kommt das Bedingungslose Grundeinkommen ins Spiel, denn es wäre gerade keine Stilllegungs- oder Pazifierungsprämie (siehe auch hier), sondern wäre Ausdruck der Anerkenntnis, dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine materielle Basis in Form von Einkommen benötigt. Das Gemeinwesen würde also gerade durch die Bereitstellung dieses Einkommens bekunden, wie sehr es auf das Ethos der Bürger angewiesen ist und darum weiß (siehe hier). 

Sascha Liebermann

13. Januar 2023

"Freiheit ist ansteckend"...

...ein Interview mit Ernst Wolfgang Böckenförde in der taz aus dem Jahr 2009, das man als Erläuterung seiner vielzitierten und -diskutierten Äußerung über den "freiheitlichen, säkularisierten Staat" betrachten kann. Was bei wohlwollender Auslegung schon in seinem frühen Aufsatz zu erkennen war, wird hier nun ausdrücklich formuliert. Es besteht immer die Gefahr, dass sich Zitate, die zu Klassikern werden, wie das Böckenförde-Diktum, abnutzen oder verbrauchen könnten, doch in diesem Fall gilt das nicht. Böckenförde hat auf einfache Weise, komprimiert, ausgedrückt, was den freiheitlichen Staat auszeichnet und woraus er sich fortwährend erneuern muss, ohne dies selbst gewährleisten zu können. Damit sind seine Argumente aktuell wie eh und je, haben an ihrer Brisanz nichts verloren. Man denke nur an die jüngste Debatte über das "Bürgergeld", an Wahlkampagnen, die eine Selbstverständlichkeit zur Sonderleistung erhoben, nämlich "Respekt" zu zollen, oder an den dauernden Appell an "Eigenverantwortung". All das wird durch Böckenfördes Ausführungen als Übergriffigkeit und Anmaßung entlarvt - ruht die politische Ordnung doch längst darauf, unaufgeregt, selbstverständlich, es mag uns nur nicht klar genug sein.

Wenn auch er die Verbindung zum Bedingungslosen Grundeinkommen nie gezogen hat, liegt die Verwandtschaft seiner Überlegungen zu einer genau aus diesem Geiste erfolgenden Begründung auf der Hand: aus dem Geist der Demokratie.

Sascha Liebermann

3. Januar 2023

"Staat ohne Nation – ein Zukunftsmodell?"...

...ein Streitgespräch zwischen Alexander Thiele und Aleida Assmann im Deutschlandfunk aus dem vergangenen April. Eine wichtige Frage angesichts der häufig vorschnellen Verabschiedung des Nationalstaats in deutschen Diskussionen. 

Was in der Diskussion - vielleicht auch angesichts der knappen Zeit - zu kurz kommt, ist die Bedeutung der Sozialisation für die Gemeinwohlbindung (hierhier und hier) und damit die Bindung an ein Normengefüge, das zugleich eine konkrete Geschichte hat (das macht Assmann stark). Der Universalismus von Staatsbürgerschaft im Sinne dessen, dass Staatsangehörigkeit erworben werden kann durch Einbürgerung (also kein ethnisches Prinzip, das macht Thiele stark) ist in seiner Existenzfähigkeit an ein Gemeinwesen gebunden, das an diese Normen auf eine Weise gebunden ist, die in Krisen noch Bestand haben kann (siehe den Kriegsfall). Diese Bindungskraft wird in der Regel aber erst durch den langen Prozess der Sozialisation ermöglicht, eine Sozialisation in eine konkrete Vergemeinschaftung (siehe auch hier) und ihr Selbstverständnis (Bürgerethos könnte man dies nennen). Man könnte es also so ausdrücken, dass die Bedingung der Möglichkeit universalistischer Staatsbürgerschaft eine konkrete Vergemeinschaftung ist, die sich zum universalistischen Verständnis bekennt und dies immer wieder befestigen muss.

Sascha Liebermann 

28. September 2022

"...meinen Bürgerstatus habe ich vor allem dadurch erworben, dass ich unabhängig bin..."

In diesem Gespräch, auf das ich in den vergangenen Tagen wiederholt hingewiesen habe, und anderen Ausführungen Gerhard Boschs wird deutlich, wie unterschiedlich die Einschätzungen zu unseren Lebensverhältnissen sein können und welche Schlüsse man daraus ziehen kann. Aber sie sind nicht nur unterschiedlich, wie gleich zu Beginn des verlinkten Gesprächs deutlich wird. Deswegen habe ich diese Passage weitgehend wörtlich verschriftet. Gerhard Bosch sagt auf die Eingangsfrage des Moderators:

"Ich möchte kein Transferempfänger sein, ich möchte meinen Lebensunterhalt selber verdienen, ich möchte dafür befähigt werden durch eine gute Erziehung und durch ne gute und interessante Arbeit und möchte mich dafür auch anstrengen [...] ich bin dann auch unabhängig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird immer davon abhängen, welche Regierung wir haben, es kann gekürzt werden, es kann erhöht werden, es ist keine Garantie für mich, ich bin ein abhängiger Mensch und ein Bürger, meinen Bürgerstatus habe ich erworben vor allem dadurch, dass ich unabhängig bin, ich bin natürlich für ein Grundeinkommen für diejenigen, die kein Geld haben..."

Boschs Antwort erinnert in gewisser Hinsicht an eine Äußerung Andrea Nahles' vor einigen Jahren, als sie noch Bundesministerin war. Warum möchte er "kein Transferempfänger sein" und was meint er genau damit? Deutlich wird der Kontrast, den er setzt zwischen der Situation, Transferempfänger zu sein, also Geld  von anderen zu erhalten, und den "Lebensunterhalt selber verdienen". Was wie eine klare Unterscheidung erscheint, ist so klar nicht, denn ein Leben in Gemeinwesen ist gar nicht möglich, ohne Leistungen des Gemeinwesens in Anspruch nehmen zu müssen, die nicht selbst erbracht werden können. Sogar die Erzielung von Einkommen über Erwerbstätigkeit setzt noch denjenigen voraus, der die Leistungsbereitschaft Boschs in Anspruch nimmt, was wiederum nur möglich ist, wenn es Kunden gibt, die Produkte dieses Anbieters kaufen usw. Darüber hinaus bedarf es der Kollegen, mit denen zusammengearbeitet wird usw. - das scheint alles trivial zu sein, relativiert doch allerdings ziemlich die Bedeutung davon, Geld selbst zu verdienen. Wenn nun Bosch all das andere nicht bestreiten würde und ihm klar ist, dass sich diese vielfältigen Abhängigkeiten von anderen nicht umgehen lassen, ja, sie zum Leben dazugehören, weshalb betont er dann das Geldverdienen derart? Wie man es dreht und wendet, wird sein Stellenwert überhöht, wenn es so betont wird. Durch diese Überhöhung hindurch scheint eine Vorstellung von Unabhängigkeit, die es nicht geben kann, die abstrahiert von all den Abhängigkeiten, die zum Leben dazugehören, das ist das interessante und aufschlussreiche an der Passage.

Alles was er in der Folge sagt, wird durch ein BGE nicht gemindert, zeigt aber gerade die Abhängigkeiten auf, die Bosch in der Betonung der eigenständigen Einkommenserzielung unterläuft. Man kann niemanden im grundlegenden Sinne zu etwas befähigen, denn Fähigkeiten entwickeln sich aus einem wechselseitigen Beziehungsgefüge. Weder Eltern noch Schule noch Ausbildungsplatz oder Hochschule "befähigen" jemanden zu etwas, sie bieten ihm lediglich Erfahrungsmöglichkeiten, die er ergreifen, sich auf sie einlassen muss, damit er Erfahrungen machen und Fertigkeiten ausbilden kann. Boschs Äußerung legt nahe, es könne vorwiegend an anderen liegen, ob Fähigkeiten ausgebildet werden, als könnte Befähigung auskommen ohne ein eigentätiges Subjekt, das sich den Erfahrungsmöglichkeiten öffnet. Diese Betonung der Abhängigkeit davon, befähigt zu werden, kontrastiert auf sonderbare Weise mit der zuvor artikulierten Unabhängigkeit, beide sind in ihrer Zuspitzung nicht realistisch.

In den folgenden Zeilen wird deutlich, dass er Unabhängigkeit bzw. Abhängigkeit daran festmacht, ob der Staat in Gestalt einer Regierung ihm etwas wegnehmen könne oder er vor diesem Zugriff geschützt sei. Diese Abhängigkeit von staatlicher Willkür, so möchte ich das hier zuspitzen, habe er als jemand, der seinen "Lebensunterhalt selbst verdient" nicht. Doch was Bosch hier skizziert, ist wiederum überzogen. Eine Regierung kann, sofern die entsprechenden Mehrheiten hat und Gesetze es erlauben, bestimmte Entscheidungen erreichen, aber nicht einfach so als Willkürakt. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Parlament und die rechtsstaatlichen Verfahren. In einem Gemeinwesen, dass diese Kontrolle durch Gewaltenteilung nicht kennt, ist möglich, was Bosch fürchtet und es ist dort möglich, wo es Mehrheiten für solche Entscheidungen gibt, doch: ist das heute anders? Kann nicht per Parlamentsentscheidung über die Rentenanpassung entschieden werden? Das ist doch immer wieder geschehen. Für ein BGE könnte es also vergleichbar der Rente eine Anpassungsformel geben, weshalb sieht Bosch das hier nicht?

Die Passage enthält in Kleinstform Bosch Deutung des Verhältnisses von Staat und Bürger, wie diese Äußerung sehr deutlich macht:

"...meinen Bürgerstatus habe ich erworben vor allem dadurch, dass ich unabhängig bin, ich bin natürlich für ein Grundeinkommen für diejenigen, die kein Geld haben..."

Was meint Bosch hier? Den Bürgerstatus hat inne, wer nach Abstammungs- bzw. Geburtsortsprinzip ein Recht darauf hat. Erwerben müssen ihn nur diejenigen, die dieser Regelung nicht unterliegen. Es sind besondere Familienkonstellationen oder Migration, in denen die Staatsbürgerschaft nicht "automatisch" vorliegt. Boschs Äußerung gilt nur für den Fall, dass jemand noch nicht Staatsbürger ist und eine Einbürgerung beantragt, dort spielt es dann eine Rolle, ob er in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu erzielen (nach geltendem Recht). Diesen Fall zur Grundlage einer allgemeinen Betrachtung zu machen, wäre aber höchst sonderbar und auch hier verwechselte Bosch die "Unabhängigkeit" hinsichtlich Einkommenserzielung mit der Unabhängigkeit, die der Rechtsstatus ermöglicht. Dass die Bürger das Gemeinwesen tragen und tragen müssen, damit es lebensfähig ist, ist die entscheidende "Unabhängigkeit", die hier gefragt sein müsste, sie aber erwähnt Bosch nicht.

Was können wir festhalten? 

Bosch überhöht hier, wie es nicht selten in der Diskussion um ein BGE der Fall ist, das Maß an Unabhängigkeit, das mit einem Erwerbseinkommen einhergeht. Er setzt diese vermeintliche Unabhängigkeit über all die anderen Abhängigkeiten, die es erst möglich machen, Erwerbseinkommen erzielen zu können. Die Vorbehalte gegenüber staatlichen Interventionsmöglichkeiten, die er äußert, überraschen doch angesichts dessen, dass der Sozialstaat gerade auf diese Interventionen auf der Grundlage parlamentarischer Entscheidungen zurückgeht, die nicht nach Gutdünken erfolgen können. Was er gegen ein BGE einwendet, ist ein Vorbehalt, der auch für die Sozialversicherungen gilt, Stichwort Rentenanpassung.

Das Verhältnis von Staat und Bürger, das in Boschs Ausführungen aufscheint, macht deutlich, dass er den Bürger eben nicht in seiner Stellung als Souverän begreift und von dort aus herleitet, wie der Sozialstaat aussehen müsste, um ihn zu stärken. Bosch stellt den Bürger vielmehr dem Gemeinwesen und damit dem Staat gegenüber als seien sie Kontrahenten. Das schwächt aber die Stellung der Bürger im Gemeinwesen und damit das Gemeinwesen selbst.

Sascha Liebermann

6. September 2022

Die Furcht vor dem Staat,...

...auf diese Sorge reagiert Thomas Oberhäuser hier, und man muss sich fragen, was denn wir alle ohne diesen Staat wären und weshalb er als unkontrollierbares Monstrum gilt, wie in dem verlinkten Beitrag eines Schweizer Zeitgenossen. Die Sorge vor der "Abhängigkeit" vom Staat (siehe auch hier, hier und hier) übersieht die vielfältige Abhängigkeit, die zu einem Gemeinwesen dazu gehört, von dem der "Staat" nämlich abhängig ist in Gestalt seiner Bürger. Ohne Institutionen hingegen geht es auch nicht, sie  müssen nur der demokratischen Kontrolle unterliegen.

Sascha Liebermann

5. August 2021

Universal Basic Income "Freedom from government interference" - missverständlich...

...denn die Regierung unterliegt, zumindest in modernen Demokratien, der parlamentarischen Kontrolle. Das Parlament wiederum ist in seiner Legitimität an das Staatsvolk gebunden, muss sich vor ihm verantworten. Das Staatsvolk als politische Gemeinschaft der Bürger muss die Ordnung tragen und sich für ihre Veränderung engagieren, sonst ist sie nichts wert (siehe hier). Das UBI oder BGE wird von dieser Gemeinschaft in ihrer Verfasstheit auch als Staat bereitgestellt. Keine Gemeinwesen ohne Ordnung, d.h. ohne bestimmte Schranken oder Beschränkungen, die aus Normen folgen. Oder ist mit "interference" etwas Spezielles gemeint?

Sascha Liebermann 

28. Mai 2021

"Abhängigkeit" vom Staat als Schreckgespenst - als sei das heute anders...

...und als spiele es keine Rolle, worin diese "Abhängigkeit" genau besteht, um die es hier geht. Allgemein gesprochen ist diese Abhängigkeit (siehe auch hier) gar nicht aufzuheben, es kann also nur um die Frage gehen, in welcher Form sie besteht. Hier weist BGE Eisenach auf den richtigen Punkt hin, dass ein BGE Freiräume gegenüber Fremdbestimmung eröffnet und dem Einzelnen abverlangt, sich zu diesen Möglichkeiten zu verhalten, die breiter sind als im Angesicht des Erwerbsgebots. Diese Freiheitszumutung wird meist unterschätzt. Es kann also nur darum gehen, wie das Abhängigkeitsverhältnis gestaltet wird, nicht ob es stärker oder schwächer ist, denn Freiheit ist ohne Abhängigkeit nicht zu haben.

Sascha Liebermann

3. März 2020

..."dass der Staat Menschen wie mir jeden Monat Geld schenkt" - es macht gerade den "Staat" in unserer Form aus, dass er "schenkt"

Sabine Bendiek, Vorsitzende der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland", äußerte sich in einem Interview mit Business Insider in dieser Hinsicht. Die vollständige Passage lautet:

BI: "Das klingt nicht gerade nach einem Patentrezept gegen die zunehmende soziale Ungleichheit. Kann das bedingungslose Grundeinkommen eine Antwort sein?"
Bendiek: „Ich persönlich tue mich schwer mit der Vorstellung, dass der Staat Menschen wie mir jeden Monat Geld schenkt. Ich würde es nicht als gerecht empfinden, weil ich nicht darauf angewiesen wäre."

Bendiek denkt hier ganz in der Logik von Bedürftigkeit und spricht damit aus, was unsere Konstruktion von Sozialstaat dominiert. Doch zugleich - siehe das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (siehe jüngst dazu den Kommentar von Roland Rosenow) - kennt dieser Sozialstaat ein unverfügbares Existenzminimum, aus dem Grundgesetz leitet sich nicht ab, es antasten zu müssen, lediglich es zu können. Dem entspricht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der Frau Bendiek genau deswegen "geschenkt" wird. Schon erstaunlich, dass ein solche klare Stellungnahme erfolgt, ohne zu realisieren, was ihr alles geschenkt wird im Sinne einer Leistung ohne direkte Gegenleistungsverpflichtung (politische Ordnung, Rechtssicherheit, Bildungswesen, Infrastruktur - und nicht zu vergessen das Existenzminimum). Steuern sind ja keine Gegenleistung, sie sind eine Ermöglichungspauschale. Das Schenken im Sinn einer Anerkennung des Gegenübers um seiner selbst willen zeichnet eine solche Gemeinschaft aus. In einem Unternehmen ist das anders, da wird nichts "geschenkt", das scheint vielen unklar.

Weiter heißt es:

BI: "Ausgerechnet viele Top-Manager aus dem Silicon Valley wie Facebook-Chef Mark Zuckerberg sehen das anders. Für sie ist das Grundeinkommen die logische Reaktion auf die Automatisierung der Arbeitswelt."
Bendiek: "Das mag sein. Ich glaube aber, dass die Einführung eines Grundeinkommens in einem Land von der Größe Deutschlands eine signifikante ökonomische Belastung sein würde. Und wenn das wiederum bedeutet, dass nicht ausreichend Geld für digitale Bildung und Weiterbildung da ist, sollten wir die Finger davon lassen. Es ist wichtiger, den Menschen die Chance auf eine qualifizierte Beschäftigung in der Zukunft und einen gesellschaftlichen Beitrag zu geben, als ihnen einfach Geld zuzuschieben, ganz gleich, ob sie es brauchen oder nicht."

Verschiedenes fällt hier auf. Zuerst sieht sie nicht den Zusammenhang zwischen Bildung und Freiräumen durch mehr Selbstbestimmung. Für wirkliche Bildungsprozesse und nicht bloßen Zertifikatstourismus sind diese Freiräume wichtig. Zugleich verlöre "Weiterbildung" dadurch den Charakter der Drohung - entweder Weiterbildung oder Stellenverlust. Wer "gibt" den Chancen auf "qualifizierte Beschäftigung"? Und wer entscheidet, was "qualifiziert" ist? Läge es nicht eher darauf zu setzen, dass die "Menschen" zuerst einmal machen können, was sie für richtig halten und dadurch einen "gesellschaftlichen Beitrag" - was meint sie damit? - leisten können? Eines der größten Missverständnisse folgt am Ende der Passage, dass es beim BGE vor allem und alleine um Geld gehe. Das BGE ist Mittel zu etwas, nicht Zweck, es ermöglicht etwas, das heute so nicht möglich ist.

Interessant ist noch eine Passage über die Entgrenzung von Arbeit und Privatleben:

BI: "Microsoft wirbt sehr offensiv mit der Verschmelzung von Arbeit und Privatleben. Viele Experten sehen eine unklare Grenze zwischen Freizeit und Job inzwischen kritisch. Ihr Argument: Man schafft es im Standby-Modus nicht, ganz abzuschalten."
Bendiek: "Diese Kritik halte ich nicht mehr für zeitgemäß. Wir sprechen auch nicht von Verschmelzung, sondern von fließenden Übergängen. Wir haben es in der Arbeitswelt inzwischen mit Generationen zu tun, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind. Diese Mitarbeiter würden es wahrscheinlich überhaupt nicht akzeptieren, wenn man ihnen vorschreibt, wann und wie sie die Technologien zu nutzen haben."

In der Tat ist das Verhältnis beider zueinander ein Spannungsverhältnis, und zwar je mehr, desto weniger routinisiert die im Beruf zu bewältigenden Aufgaben sind. Zwar lässt sich Erwerbsarbeit formal regulieren - Arbeitszeitregelungen, Erreichbarkeit bzw. Nicht-Erreichbarkeit, Urlaub usw. -, doch ist damit nicht gesagt, dass die im Beruf beschäftigenden Aufgaben nicht auch in der Freizeit bearbeitet werden. Das galt früher schon für Berufe (die Professionen), in denen die zentrale Aufgabe darin besteht, Krisen zu lösen. Durch die Automatisierungsmöglichkeiten erreicht dies allerdings auch Berufe, die früher von Routinen dominiert waren. Formale Regulierungen können hier einen geschützten Raum abstecken im Sinne eine Umkehr der Rechtfertigungsverpflichtung, wenn jemand nicht erreichbar sein soll oder will. Das heißt aber nicht, dass diese Regulierungen dazu führen, berufsspezifische Aufgaben in der Arbeitszeit zu belassen. Je weniger routineförmig sie sind, je mehr jemand seinen Beruf als sinnerfüllend erfährt, desto mehr wird er diese Grenzen flexibel ziehen wollen. Wer allerdings Verhandlungsmacht hat und wem nicht durch Stellenverlust gedroht werden kann, der könnte hier auch anders auftreten - das wäre mit einem BGE eine Selbstverständlichkeit, heute ist es eher eine Ausnahme.

Sascha Liebermann

13. Januar 2020

Der Staat als Hüter des Glücks und Anreizbewahrer? Erstaunlich geringschätzende Äußerungen des Bundestagspräsidenten

Anlässlich einer Rede zum Neujahrsempfang der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hamburg hat sich, laut Die Welt (eine Meldung, die andere Portale ebenfalls verbreiteten), Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu tagespolitischen Fragen geäußert, dazu zählte auch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Nun ist es immer so eine Sache, solche Äußerungen zu kommentieren, wenn nicht nachprüfbar ist, was genau gesagt wurde. Eine Aufzeichnung war bislang nicht zugänglich, ein Manuskript auch nicht. Doch angesichts dessen, was in der Presse kursiert, kann man nur staunen. Schäuble soll sich folgendermaßen geäußert haben:

"Zu üppige Sozialleistungen machen Menschen nach Ansicht von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble unglücklich. «Wir müssen die Balance zwischen Fordern und Fördern richtig einhalten», mahnte er am Freitag beim Neujahrsempfang der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hamburg. «Denn wenn wir überfördern, zerstören wir die Motivation der Menschen (...) und machen sie unglücklicher.» Schäuble sprach sich gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. Müssten die Leute nicht mehr arbeiten, nehme ihnen der Staat den Anreiz, ihre persönliche Lebenserfüllung zu finden."

Schon der erste Satz fällt auf, denn das Adjektiv "üppig" suggeriert, es handele sich bei Sozialleistungen um "großzügige" (siehe auch hier) Gaben. Wer die gegenwärtigen Leistungen und ihre Bezugsbedingungen kennt, kann sich über diese Einordnung nur wundern, noch mehr aber über die feudale Haltung dazu, handelt es sich doch um durch Gesetze formulierte Rechtsansprüche. Sicher habe Schäuble darauf aufmerksam machen wollen, so könnte man meinen, dass ein Staat im Auge haben müsse, welche Leistungen er tragen kann - das genau hat er aber nicht. Bedenkt man hier noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II vom vergangenen November, erscheint Schäubles Äußerung erstaunlich.

Sollen Sozialleistungen glücklich machen? Sollen sie nicht vielmehr dazu dienen, das Existenzminimum zu sichern und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, ganz gleich, ob das nun den Einzelnen glücklich mache oder nicht? Darüber hat er selbst zu befinden.

Was ist unter "überfördern" zu verstehen? Ein Fördern, das Selbstbestimmung erstickt, eine Art entmündigende Hilfe? In der Tat kann es Hilfen geben, die gerade nicht förderlich sind für ein selbstbestimmtes Leben, die zu viel Beaufsichtigung, zu wenig Zutrauen und anderes mehr beinhalten. Das gilt aber doch gerade für das heutige Gefüge an Sozialleistungen, das zu sehr auf Beaufsichtigung setzt, zu wenig auf Eigeninitiative auf der Basis von Einkommenssicherheit. Das meinte Schäuble offenbar aber nicht.

Der Gipfel - immer in Anlehnung an die Meldung von Die Welt - ist, was er zur persönlichen Lebenserfüllung sagt. Ein BGE nehme den "Anreiz", sie zu "finden". Persönlich ist diese "Lebenserfüllung" ja gerade, weil es im Ermessen des Einzelnen liegt, darüber zu befinden, was für ihn erfüllend ist. Das kann ihm kein anderer sagen. Wenn das so ist, benötigt er maximale Freiräume, um sie "finden" zu können. Ein BGE verschaffte diese ja überhaupt erst, während heute jedes Finden in der Erwerbstätigkeit enden muss. Und wieder ist es der Staat, der hier "den Leuten" etwas nehme, als würden sie sich das einfach nehmen lassen, als sei er dazu überhaupt in der Lage. Bezeichnend ist diese Geringschätzung.

Sascha Liebermann

17. April 2019

"Warum Staatsschulden kein Problem sind"...

...eine Kolumne von Mark Schieritz auf Zeit Online. Schieritz hat sich schon wiederholt auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert.

27. März 2019

"Wie der Staat die Fleißigen bestraft" - unterkomplexe Anreizdenke und das wirkliche Leben...

...das kommt einem anlässlich des Beitrags von Florian Diekmann bei Spiegel Online in den Sinn. So verdienstvoll es ist, auf die Unübersichtlichkeit des Leistungsspektrums und die eigenwillige Konstruktion einiger Leistungen im deutschen Sozialstaat aufmerksam zu machen (siehe auch hier), so mehr verwundert das sozialmechanische Denken. Als werde Leistungsbereitschaft direkt von - Achtung black box - "Anreizen" einfach so hervorgebracht oder gemindert, als seien "Anreize" aus sich heraus in irgendeiner Weise wirksam. Das ist zwar eine häufig anzutreffende Vorstellung, bei näherer Betrachtung ist sie jedoch nicht haltbar. "Anreize" sind immer im Verhältnis zu "Präferenzen" zu betrachten und da wird es komplex, denn worin bestehen diese Präferenzen, woher kommen sie? Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie der Ausruck "Anreize" sinnvoll verwendet werden kann, es stammt aus einem Beitrag von Walter Edelmann (siehe auch hier).




Für die Frage, wie sich Leistungsbereitschaft und Einkommenserzielung zueinander verhalten, ist es wichtig, drei Momente zu unterscheiden, um die Komplexität des Zusammenhangs zu verstehen. Zuerst ist das Moment zu sehen, 1) das wir als Berufung, "inneren Beruf" (Max Weber) oder auch intrinsische Motivation bezeichnen können, hier geht es um die Affinität einer Person zu einer Aufgabe oder einem Aufgabenkomplex. Das hat mit Bildung gar nichts zu tun und findet sich in Aufgabenfeldern, die häufig als wenig anspruchsvoll bezeichnet werden (z. B. Reinigungsdienste, Müllabfuhr, Haushalt und Erziehung usw.). Die Ambitionen, die sich auf das Aufgabenfeld richten, sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist, dass für die Person Berufung und Aufgabenfeld miteinander verbunden sind. Davon zu unterscheiden ist, 2) welche Wertschätzung einem Aufgabenkomplex in einem Gemeinwesen zukommt, was nicht selten darin Ausdruck erhält, dass es als Beruf institutionalisiert ist (siehe auch hier). Im günstigsten Fall entsprechen sich 1) und 2); für eine dauerhafte Leistungserbringung und -bereitschaft ist eine gewisse Entsprechung unerlässlich. Von diesen beiden Momenten zu unterscheiden ist 3) die Gratifikation oder was für heute von größter Bedeutung ist: die normativ gebotene Einkommenserzielung über Erwerbstätigkeit. Damit wird allerdings gesetzt, dass Berufung, Beruf und Erwerbsförmigkeit zusammen fallen müssen.

Wenn über "Arbeit" bzw. Erwerbstätigkeit gesprochen wird, müssen alle drei Momente berücksichtigt werden. Nicht von ungefähr schützt der Art. 12 GG die freie Berufswahl, um das Moment der Berufung zu größtmöglicher Wirkung kommen zu lassen. Nicht-erwerbsförmige Aufgabenfelder sind nicht untersagt, normativ jedoch der Erwerbstätigkeit nachgeordnet. Mit Hilfe dieser Unterscheidung wird nun auch deutlich, weshalb die immer wieder anzutreffende Gleichsetzung von Berufung und Einkommenschance extrem verkürzt ist. Je nach Lebensphase haben für jemanden andere Aufgaben Vorrang, entsprechend ist z. B. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen dafür vernünftig und sinnvoll, wenngleich sie nur als Notlösung dienen. Die verschiedenen Konstellationen, in denen die drei Momente auftreten können, erklärt die Befunde, über die Ronald Gebauer und Hannah Petschauer im Zusammenhang mit ihrer Forschung zur Armutsfalle berichten.

Diekmann weist zwar zum einen auf Widersprüchlichkeiten und Abstimmungsprobleme im Sozialstaat zurecht hin, die Verknüpfung des einen mit der Frage nach der Erwerbsorientierung auf der anderen ist jedoch ein Kurzschluss. Eltern, ganz besonders alleinerziehende, stehen vor anderen Herausforderungen als Alleinstehende, der Berufung in einem Beruf zu folgen, erlaubt Erfahrungen, die anderswo nicht zu machen sind und gleichwohl kann das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden.

Weil es so ist, kann die Lösung nicht darin gefunden werden, einen Weg vorzugeben, was wir heute mit dem Erwerbsgebot machen, sondern die unterschiedlichen Wege zu ermöglichen, denn von allen gleichermaßen lebt ein Gemeinwesen. Doch welche Lösung öffnet Wege im Gegensatz zu heute? Da bleibt nur eine übrig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, denn alle anderen machen mit der Vielfalt des Lebens nicht ernst.

Wenn Diekmann am Ende seines Beitrag darauf hinweist, wie komplex das Leistungsgefüge ist, wie sehr die Leistungen teils gegeneinander arbeiten und wie schwer es Alternativen haben (die im System verbleiben), wundert einen, weshalb er nicht auf ein BGE zu sprechen kommt. Einige der von ihm benannten Probleme gäbe es ja mit einem BGE gar nicht, es würde Komplexität aus dem System herausnehmen - schon durch Verzicht auf Einzelfallprüfung. Nur im Falle bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb eines BGE stellt sich diese wieder als Herausforderung. Schon lange aber wird sogar von Seiten der Bundesagentur für Arbeit dafür geworben, mehr auf Pauschalen zu setzen, sonst ist eine Vereinfachung nicht möglich.

Sascha Liebermann

P.S.: Zur weiteren Vertiefung der Diskussion über die Armutsfalle, siehe:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

21. Februar 2019

"...bekäme aber die Zahnarztgattin das Geld ein Leben lang..."

...das geht doch nicht, meint Karl Lauterbach. An den Taten sollt ihr sie erkennen, also wird die SPD den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer abschaffen müssen und das Existenzminimum gleich mit, von dem er sich ableitet, denn das braucht die "Zahnarztgattin" ebensowenig (siehe auch hier).

Oder die SPD besinnt sich darauf, dass in der Frage der Sicherung des Existenzminimums oder auch mehr, die entscheidende Frage ist, wer im Zentrum steht: Erwerbstätige oder Bürger. Bleibt sie bei den Erwerbstätigen hängen, muss sie Lauterbach folgen, will sie davon weg, steht das BGE auf der Agenda.

Sascha Liebermann


4. Februar 2019

"Der Mythos vom gefräßigen Staat"...

...ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online. Siehe auch "Ein Cappucino für die Armen".

Schieritz weist auf etwas hin, dass jeder aus seiner Einkommensteuererklärung wissen kann, denn dort, wie auch im Steuerbescheid, wird deutlich, welchen durchschnittlichen Steuersatz man zahlt. Der Spitzensteuersatz gilt erst aber einer bestimmten Einkommensstufe abzüglich dessen, was zur Steuerreduktion führt. Anders stellt es sich dar, wenn Sozialversicherungsbeiträge und indirekte Steuern berücksichtigt werden. Letztlich, wie Verena Nedden (hier die PDF-Fassung) einmal dargelegt hat, liegt die "allgemeine Erwerbsbelastung" bei 50%.

Schieritz kommt dann noch darauf zu sprechen, dass ein zu hoher Spitzensteuersatz die Leistungsbereitschaft hemme, das "sei sicher nicht ganz falsch" (entscheidend ist letztlich die effektive Steuerbelastung, weil es in der Regel Abschreibungsmöglichkeiten gibt). Das liest man immer wieder, die Frage ist, ob es tatsächlich stimmt, ist das wirklich so sicher oder doch eher ein Vorurteil? Standardisierte Befragungen bringen hierzu keine Aufklärung, auf die aber meist zurückgegriffen wird.

Sascha Liebermann

31. Oktober 2018

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Offenbarungseid"...


...oder ist es diese Äußerung von Albrecht von Lucke, der das Hohelied der Erwerbsarbeit singt? Hat denn jemals eine "Gesellschaft" "Menschen" "in Arbeit" gebracht? Oder haben sie sich diese in der Regel gesucht und sich dafür entschieden? Sollte von Lucke es metaphorisch gemeint haben, dann mildert das keineswegs den Paternalismus, der in der ihm zugeschriebenen Äußerung zu erkennen ist.

"Abhängigkeit vom Staat"? Und da sucht wer noch nach Gemeinsamkeiten zwischen Marktliberalen und denjenigen, die die Position von Luckes teilen? Beide halten die Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit offenbar für ein hohes Gut und vergessen, dass in einem politischen Gemeinwesen immer alle von allen abhängig sind. Deswegen sieht die Demokratie in den Staatsbürgern - nicht den Erwerbstätigen - die Legitimationsquelle "alle[r] Staatsgewalt". Das ist das egalitäre an der Demokratie, sie lebt von den Bürgern und ihrer Bereitschaft, die politische Ordnung zu tragen. Aber damit ist bei den Gewerkschaften kein Blumentopf zu gewinnen.

In der Metallzeitung wurde vor nicht allzulanger Zeit schon über das BGE geschrieben, siehe hier.

Sascha Liebermann

4. Oktober 2018

..."das Bedingungsloses Grundeinkommen - eine gefährliche Chimäre"...

...so Elmar Wiegand in seiner Besprechung des Buches von David Graeber, "Bullshit-Jobs", die auf den Nachdenkseiten am 30. September veröffentlicht wurde. Gegen Ende kommt er auf das BGE zu sprechen, da heißt es:

"Graeber fordert am Ende gar das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) – eine gefährliche Chimäre, die in Deutschland vermutlich erst von der linken Agenda verschwinden wird, sobald sich die AfD dieses Thema auf die Fahnen schreibt."

Das BGE ist gar nicht Bestandteil "der linken Agenda", sondern nur von manchen Befürwortern auf Seiten der Linken, wie auch immer das eingegrenzt wird. Weshalb wäre es ein Grund, das BGE aufzugeben, nur weil die AfD es befürworten könnte? Die Frage wäre, was drin steckt, wenn die AfD es aufgreift, bislang spricht nichts dafür, dass sie es tun würde. Es kann doch nicht entscheidend sein für einen Vorschlag, von welcher Seite er vorgebracht oder befürwortet wird, sondern was ihn von der Sache her ausmacht. Alles andere läuft auf kindische Selbstblockade hinaus.

"Das BGE ist eigentlich wie geschaffen für die Propaganda eines Bernd Höcke und seiner völkischen Gewerkschaftsinitiative ALARM! (Alternative Arbeitnehmervereinigung Mitteldeutschland). Wenn man das bedingungslose Grundeinkommen mit dem Zusatz „nur für Deutsche“ versieht, entsteht dadurch fast automatisch der perfekte Apartheidsstaat."

An dieser Passage lässt sich gut erkennen, welche Probleme manche Kreise mit der Demokratie und ihrem Verständnis von Zugehörigkeit haben. "Deutscher" ist nach dem Grundgesetz, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, es handelt sich um einen universalistischen Status, der weder ethnisch noch verwandschaftlich verankert ist. Deswegen kann er man ihn durch Beantragung erhalten, sofern bestimmte Mindestbedingungen erfüllt sind. Wenn folglich ein BGE auf deutsche Staatsbürger beschränkt würde, hätte das Folgen für die Wahrnehmung von Autonomie und Selbstbestimmung derer, die keine Staatsbürger sind. Diejenigen, die eines bezögen, würden gestärkt, die anderen geschwächt. Das wäre nach der Verfasstheit unserer politischen Ordnung undemokratisch. Wiegand baut hier einen Popanz auf, um das BGE in die rechte Ecke zu stellen. Ein leicht durchschaubares Manöver ohne Argumente und damit eine schöne Einladung für die AfD.

Was schreibt er noch?

"Auch gibt es bereits eine neoliberale, scheinbar freundliche Variante. Graeber kennt den Boss der Drogeriekette dm, Götz Werner, offenbar ebensowenig wie die Strategen bei der Deutschen Post / DHL und ihren „Glücksatlas“. Diese Strategen sahen schon den Mindestlohn als Aufforderung, keinen Tariflohn mehr zu zahlen, und sie sehen im nächsten Schritt das BGE als Chance, überhaupt keinen Lohn mehr zu zahlen, sondern nur noch ein Taschengeld. Der viel geschmähte Staat – Graeber ist bekennender Anarchist – soll einmal mehr die volle Sorge und Verantwortung für Proleten und Überflüssige übernehmen – inklusive aller Kosten."

Sollen etwa Unternehmen darüber befinden, was wird? Worauf will Wiegand hinaus? Wenn die Bürger nicht einverstanden sind, mit dem was Wiegand befürchtet, müssen sie sich dagegen wenden. Wer sonst könnte denn die "Sorge und Verantwortung" verbindlich gestalten, wenn nicht "der Staat" als Gemeinschaft der Bürger, die den Souverän bilden? Hat nicht "der Staat" den Mindestlohn eingeführt, den wir heute haben? Dass gerade ein BGE ein Instrument sein kann, damit sich Arbeitnehmer besser wehren können als heute, lässt Wiegands Eifer dagegen offenbar nicht zu.

Dass Graeber den Staat schmäht, läuft auf einen Selbstwiderspruch hinaus, wenn dieser Staat zugleich Garant eines BGE werden sollte. Worauf will Wiegand nun hinaus? Dass sich der Staat etwa zurückhalten sollte? Hier seine Antwort:

"Statt ausgerechnet nach einem wohlmeinenden, starken Staat zu rufen – Wer sonst soll ein BGE einführen, garantieren und umsetzen? [Wer sonst soll politische Entscheidungen umsetzen? SL] – sollten wir herausfinden, welches Widerstandspotential sich aus dem tiefgreifenden Frust schöpfen ließe, den Bullshit-Job-Betroffene in sich tragen müssen. Um zu Andersens Märchen zurückzukehren: Sobald das gemeine Volk [Wer ist das nun? Höckes Version der Bürger oder die Staatsbürger? SL] erkannt hat, dass der Kaiser nackt dasteht und sein Hofstaat aus Speichelleckern und Narren besteht, ist die Herrschaft in den Köpfen bereits zerplatzt und der Weg zum Aufstand nicht mehr weit. Ob dieser Aufstand emanzipatorisch sein wird, ob Menschen zu solidarischem Handeln fähig sind, die jahrelang Kollegialität bloß simuliert haben, wieviel Bullshit-Deformation sich möglicherweise bereits in der gegenwärtigen Pegida-Welle findet, gilt es herauszufinden."

Ist denn dieses Volk letztlich ein anderes als dasjenige, das heute den Staat trägt, der ohne das Volk schlicht gar nicht wäre? Wiegand räumt doch selbst ein, dass es von den Bürgern abhängt, wofür sie streiten und was zu tragen sie bereit sind. Wenn es ein BGE wäre, welcher Gestalt auch immer, dann wäre es so. Wäre es ein anderer Vorschlag, z. B. eine Verschärfung von "Hartz IV", dann wäre das eben so. Und was heißt denn emanzipatorisch? Ein schönes Wort, ohne spezifischen Inhalt angesichts der politischen Grundordnung, in der wir leben.

Sascha Liebermann

5. Juli 2018

Staatszentrierte Versorgung, ein Volk von Transferempfängern - worüber schreibt Armin Nassehi?

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung besprach Armin Nassehi, Professor für Soziologie, das neue Buch von Richard David Precht "Jäger, Hirten, Kritiker...". Da Precht in seinem Buch eine große Herleitung anbietet, um das Bedingungslose Grundeinkommen zu rechtfertigen, liegt es nahe, dass Nassehi sich zum BGE äußert. Das verdient Aufmerksamkeit, denn besonders häufig und dazu noch außerhalb einer Fachöffentlichkeit äußern sich Soziologen nicht zu diesem Thema. Was schreibt Nassehi?

"Und es bleibt ein Verdienst, auch wenn man Precht in einigen Punkten nicht folgen will. So ist sein Lösungshorizont ziemlich staatszentriert. Ganz abgesehen davon, dass die Einführung eines Grundeinkommens einen Großteil der Bevölkerung zu Transferempfängern durch staatliche Institutionen macht, plädiert Precht dafür, die digitale Grundversorgung mit Suchmaschinen, E-Mail-Verkehr und sozialen Netzwerken, die Über- wachung von E-Privacy, die Kontrolle von Geschäftsmodellen der Künstlichen Intelligenz unter staatliche Kontrolle zu nehmen."

Welches BGE hat Nassehi hier vor Augen? Ein BGE, wie es gemeinhin als Leistung von der Wiege bis zur Bahre konzipiert ist, macht alle zu Transferempfängern, wenn man diese Bezeichnung so beibehalten will. Das ist seine egalitäre Seite. Oder meint Nassehi den Unterschied zwischen Nettozahlern (mehr Steuern als BGE) und -empfängern (mehr BGE als Steuern)? Das wäre verwirrend, weil beides nicht miteinander vergleichbar ist, denn auch die Nettozahler erhalten das BGE in Absehung von ihren sonstigen Einkommen, es ist eben keine Negative Einkommensteuer. Was aber ist denn das Problem, wenn die Bürger zu Transferempfängern gemacht werden? Heute ist dieser Transferempfang versteckt in Sachleistungen wie Infrastruktur, auch die erhalten alle, das BGE würde diesbezüglich nur eines ändern: dass ein Einkommen als Geldbetrag pauschal für jeden bereitgestellt würde. Von anderen "Transferleistungen" wie Infrastruktur bliebe jeder weiterhin abhängig. Das macht nun mal eine politische Vergemeinschaftung aus. Hat Nassehi Sorge davor, dass Transfers abhängig und passiv machen? Das muss er wohl vor Augen haben, wenn er das BGE als "staatszentriert" bezeichnet. Es ist aber nicht mehr und nicht weniger "staatszentriert" als jede gemeinschaftlich zu verantwortende Leistung. Lugt da die Hoffnung hindurch, das könne anders sein? Das wären ideologische Gefechte von gestern, wir können allenfalls darüber streiten, welche und wieviele Leistungen die Gemeinschaft direkt bereitstellen soll, wieiviele indirekt und welche sie den Bürgern überlässt als private Angelegenheit. Diese Zusammenhänge gelten für das Leben überhaupt und das Entstehen und die Bewahrung von Wohlstand im Besonderen.

An einer weiteren Stelle schreibt er folgendes:

"Sätze wie diese [vorangehende Ausführungen, SL], denen man nicht widersprechen kann, enthalten kaum einen Informationswert – und doch gelingt es Precht, auf ein Unbehagen hinzuweisen, das in der Diskussion um die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen oft zu kurz kommt: Welche Sinnquellen werden wir uns dann erarbeiten müssen? Prechts Lösungen sind sehr nah am Milieu des gebildeten, konsumkritischen (Staats-)Bürgers gebaut, der an ein „Wir“ appelliert, in dem die anderen in ihren Aspirationen als eher ähnlich imaginiert werden."

Hier geht es offenbar darum, die schon von Ralf Dahrendorf formulierte Sorge aufzugreifen, was denn nach der "Arbeitsgesellschaft" komme. Wäre dieser Sorge nicht entgegenzuhalten, dass es Quellen von Sinn und Sinnerfüllung jenseits der Erwerbstätigkeit schon lange gibt, sie unter dem Regime des Erwerbsgebots jedoch eine normative Degradierung erfahren und genau deswegen nur als zweite Wahl gelten können? Die stigmatisierenden Effekte des Vorrangs von Erwerbstätigkeit werden von Nassehi nicht einmal erwähnt, sie erst lassen jedoch verstehen, weshalb sowohl bürgerschaftliches Engagement wie mittlerweile sogar die Fürsorge in der Familie um ihr Wohlergehen, als legitime Hauptbeschäftigungen (ob ganz oder lebensphasenspezifisch) in einem solch degradierten Status sich befinden. Familie ist in den letzten Jahren zum Anhängsel der Arbeitsmarktpolitik geworden, als eigensinniges Gebilde wird sie kaum mehr gesehen - von den etablierten Parteien ohnehin nicht. Die Aufhebung des normativen Vorrangs würde also etwas aufwerten, das heute schon da ist, es würde die Nachrangigkeit dieser Tätigkeiten beenden und damit erkennen lassen, was heute schon für wichtig gehalten wird, aber hinter der Erwerbstätigkeit zurückstehen soll. Das wird besonders deutlich am Achten Familienbericht, der zwar mit "Zeit für Familie" betitelt ist, im Grunde aber besser "Keine Zeit für Familie" heißen sollte, wenn Empfehlungen zur Verbesserung der Lage von Familien immer auf Ganztagsbetreuung hinauslaufen.

Nassehi bezeichnete auch in einem Beitrag im Spiegel, der sich vor allem mit Demokratie befasste, das BGE als Versorgungsmodell. Das ist zwar nicht falsch, aber einseitig, weil diese Versorgung zugleich eine Radikalisierung der Sinnfrage zur Folge hat, wenn Erwerbstätigkeit ("sozial ist, was arbeit schafft"; "jede Arbeit ist besser als keine") nicht ganz selbstverständlich mehr die einzig angemessene Antwort ist, sondern der Einzelne für sich herausfinden muss, wo diese Antwort für ihn liegt. Die Versorgung hätte also zugleich eine Freiheitszumutung zur Folge, wäre eben nicht mehr mit einer paternalistischen Antwort auf die Freiheit verbunden, wie es heute der Fall ist.

Nassehi hat sich noch an anderer Stelle zum BGE geäußert im Rahmen eines langen Gesprächs in BR Alpha. Dort sagte er folgendes:

"Nun, was wäre das? Der Wohlfahrtsstaat ist einst entstanden für Situationen, in denen der Normallebenslauf unterbrochen war. Die Arbeitslosenversicherung sollte ja eigentlich für einen Ausnahmefall gelten. Man muss sich also Gedanken machen: Wenn so etwas wie Diskontinuität in Berufsbiografien kein Ausnahmefall mehr ist, dann muss man dafür andere Versorgungsmöglichkeiten finden. Vielleicht ändert sich dann auch die Rolle des Staates sehr stark. Ich bin alles andere als jemand, der sozusagen die Staatstätigkeit noch weiter erhöhen will, aber ich meine, die Verantwortung würde doch wahrscheinlich darin liegen, dass der Staat vielleicht etwas mehr Kontinuität herstellt, was in den Lebensformen ja schwieriger geworden ist."

Wenn das so ist, dann wäre ein BGE eben nicht im schlechten Sinne "staatszentriert", sondern Ausdruck davon, eine angemessene Antwort auf ein schwerwiegendes Problem gefunden zu haben. Das klingt nun anders als in der Rezension oben. Weiter heißt es an derselben Stelle:

"Manche denken, dass das bedingungslose Grundeinkommen dafür eine Lösung ist. Das könnte so sein, weil es eine gewisse Kontinuität herstellt. Ich selbst bin aber ein bisschen skeptisch, weil dadurch vielleicht eine ganze Schicht von Menschen entsteht, die womöglich bestimmte Anerkennungsformen in der Gesellschaft, die über Arbeit vermittelt worden sind, nicht mehr bekommt. Aber darüber müsste man tatsächlich nachdenken und es ausprobieren."

Immerhin, er ist sich nicht sicher und plädiert für Ausprobieren. Aber auch hier bleibt der Zusammenhang zwischen normativer Bewertung von Erwerbstätigkeit und Nicht-Erwerbstätigkeiten außen vor, der entscheidende Punkt bleibt damit unberücksichtigt. Das ist schon erstaunlich, weil normative Bewertungen das praktische Leben auszeichnen, im Fall der Erwerbstätigkeit ist es eine besonders weitreichende, aber historisch gewachsene. Aus irgendeinem Grund scheint es schwer, diesen Zusammenhang zu sehen. Weiter sagte er:

"Äquivalente wären z. B. etwas, was man fast schon Ausfallbürgschaften nennen könnte: Staat oder staatliche organisierte Formen von Versicherung finanzieren dann eben nicht mehr nur das Rausfallen, sondern stellen die Kontinuität her. Das, was ich sage, hört sich eigentlich sehr simpel an, aber das wäre ein großer Paradigmenwechsel im Hinblick darauf, was der Wohlfahrtsstaat eigentlich machen soll. Ich finde, das sind doch Überlegungen, die nicht unbedingt Angst machen müssen, sondern das sind Überlegungen, von denen man sagen kann: "Mensch, das wären doch mal Dinge, über die man tatsächlich nachdenken kann und die es dann auch wert sind anzuerkennen, dass die klassische Industriegesellschaft – mit diesen riesigen Kontinuitäten, von denen wir in unseren Konzepten immer noch ausgehen – eigentlich zu Ende ist."

Worauf liefe das denn hinaus, auf ein solidarisches Grundeinkommen? Auf staatliche Arbeitsplatzgarantie? Wenn Ausfallbürgschaften nur den Einkommensmangel abfedern und die Handlungsfähigkeit des Einzelnen stärken soll, dann würde ein BGE das doch gerade tun. Wodurch würden die Versicherungen denn die "Kontinuität" herstellen? In diesem Abschnitt bleibt es völlig unklar, was Nassehi meint, schauen wir, was er noch sagte:

Unsere Sozialversicherungsformen – und übrigens z. B. auch die privaten Versicherungsformen und nicht nur die staatlichen – gehen immer noch von diesem klassischen industriegesellschaftlichen Modell aus. Sie gehen übrigens auch von der geschlechtlichen Arbeitsteilung aus, die in dieser Form aber gar nicht mehr gilt, d. h. man geht da von kontinuierlichen Familienformen aus usw. Das entspricht jedoch alles nicht mehr der Realität dieser Gesellschaft." (Gespräch in BR Alpha, S. 9)

Tatsächlich ist die geschlechtsbezogene Arbeitsteilung noch Realität, weil Mütter von diesen Aufgaben viel mehr übernehmen als Väter. Das hat zwar nicht unbedingt traditionalistische Gründe, sie liegen teils in den Familiendynamiken, den unterschiedlichen Beziehungsgefügen zwischen Vater und Kind sowie Mutter und Kind selbst, teils in dem Umstand, dass Einkommen erzielt werden muss. Gerade hier würde ein BGE aber Entlastung schaffen und andere Möglichkeiten eröffnen. Nassehis Überlegungen bleiben hier doch überraschend blass, womöglich ist er mit der differenzierten BGE-Debatte nicht vertraut, obwohl sich die Möglichkeiten ja einfach ausbuchstabieren lassen.

Sascha Liebermann

16. Mai 2018

Voraussetzungen des Staates, die er selbst nicht garantieren kann...

...das ist der Gegenstand des sogenannten Böckenförde-Diktums. Es geht auf Ausführungen des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zurück, der sich in einem mittlerweile berühmten Aufsatz mit der Frage befasste, wie sich das Verhältnis des Staates zu den Voraussetzungen seines Existierens darstellt. Im Wortlaut heißt es:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines „objektiven Wertsystems“ heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als Ordnung der Freiheit zu zerstören.“ (Böckenförde, Ernst- Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Böckenförde, Ernst Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt: Suhrkamp, S. 60)

Böckenförde macht hiermit deutlich, dass der Staat in seiner Existenz von etwas abhängig ist, das er nicht per Planung oder Steuerung herstellen und damit nicht "garantieren" kann. Sehr wohl kann er Möglichkeiten schaffen, damit diese Voraussetzungen sich erhalten können. Worum geht es hierbei? Es geht um das, worein der Staat als Gemeinwesen von Bürgern vertrauen muss. Autonomie und Mündigkeit sind etwas, auf dass die moderne Demokratie angewiesen ist, das ihre Existenzgrundlage bildet, ohne deren Entstehen gewährleisten zu können. Das Bedingungslose Grundeinkommen lässt sich als Antwort auf diesen Zusammenhang begreifen, es verbessert die Möglichkeiten für Autonomie und Mündigkeit und macht zugleich deutlich, dass sie ohne eine Solidargemeinschaft nicht zu haben sind.

Sascha Liebermann

1. März 2018

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

"Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern." (Handelsblatt, "Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

Höttges macht genau den Missstand aus, der erwähnt wurde. Aber ist es so, dass die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch heute einer Bitte um Hilfe entspricht? Nein, es handelt sich nicht um ein Ersuchen, sondern um einen Rechtsanspruch, der gemäß geltender Verfahren geprüft wird. Nun lässt sich am Verfahren, den Bereitstellungsbedingungen, dem Ermessensspielraum der Sachbearbeiter und dem Machtgefälle zwischen Sachbearbeiter und Antragsteller manches kritisieren, doch verwandelt all dies den Rechtsanspruch nicht in eine Bitte oder gar ein Almosen. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn das Prozedere als entwürdigend und beschämend wahrgenommen wird, das hat mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu tun, reicht als Erklärung aber nicht aus (siehe hier). Wie könnte man erklären, dass der Rechtsanspruch so leicht in eine Bittstellung umgedeutet wird?

Die Vorstellung, vom "Staat" abhängig zu sein, sich von anderen versorgen zu lassen, es nicht geschafft zu haben "von der eigenen Hände Arbeit" zu leben (siehe hier) - das sind die stärkeren Quellen dafür, woher die Beschämung rührt. Es gibt keines oder nur ein sehr schwachse Bewusstsein davon, eine Gemeinschaft von Bürgern zu sein, deren Status nicht von Leistung abhängig ist. Bedenkt man noch, dass in der deutschen politischen Kultur das Vertreten von Partikularinteressen stets unter Verdacht steht, gemeinwohlschädigend zu sein, Konflikte in der politischen Auseinandersetzung nicht wirklich offensiv ausgetragen, sondern schnell abgekanzelt werden (siehe z. B. die Verhandlungen zur Großen Koalition), dann unterstützt das nicht die Wahrnehmung von Eigeninteresse, es schwächt sie (siehe dazu auch hier). Daraus ließe sich also der Schluss ziehen, dass wir nicht zu viel selbstbewusstes Vertreten von Partikularinteressen haben, sondern zu wenig. Zugleich haben wir aber nicht zu viel Selbstbewusstsein als Gemeinwesen, sondern zu wenig. Beides zusammen ist das Problem.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2017

"Da stiehlt sich der Staat aus der Verantwortung"...

...so Marcel Fratzscher in einem Interview mit dem Kurier, der in Österreich erscheint, in dem es auch wieder einmal um das Bedingungslose Grundeinkommen geht. Hier der Ausschnitt:

"Bei Diskussionen über das Ausgleichen von Chancen wird oft auch ein bedingungsloses Grundeinkommen angeführt. Was halten Sie davon?"

Fratzscher: "Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Da stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung. Sie können Chancengleichheit nicht mit Geld kaufen. Deshalb sind auch nicht mehr Kitas oder mehr Sprachförderungen da. Außerdem haben wir mit Hartz IV ein Grundeinkommen.

Das allerdings nicht bedingungslos ist, weil sich Betroffene ja regelmäßig melden müssen...

Diese Leute brauchen vor allem mehr Hilfe. Da geht es um Motivation, Qualifizierung, Chancen-Erkennung. Da halte ich ein bedingungsloses Grundeinkommen für die schlechtest mögliche Lösung. Ich wäre für ein Lebenschancen-Budget."

Hartz IV mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu vergleichen, nachdem der Interviewer fragt, ist entweder bewußte Irreführung oder gedankenlos. Interessant ist Fratzschers Bild vom Staat, der hier als ein Gegenüber betrachtet wird, das offenbar sein Eigenleben führt und der einfach so Entscheidungen trifft ("stiehlt sich aus der Verantwortung"), ob sie politisch gewollt sind oder nicht.

Aber was ist "der Staat"? Er ist nur ausführendes Organ des Gesetzgebers. Die Haltung Fratzschers zum Staat ist eine verbreitete, die Andrea Nahles (SPD) jüngst ebenso an den Tag legte hat wie Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen). Es spricht daraus ein Misstrauen gegenüber dem Staat, das letztlich ein Misstrauen gegen die Gemeinschaft der Bürger ist. Um so erstaunlicher ist das, wenn man bedenkt, dass Nahles und Roth ja gerade Vertreter dieser Bürger im Deutschen Bundestag waren oder gar Minister, Fratzscher als Präsident des DIW ständig Politikberatung betreibt. Und gerade Fratzscher hat ja nun jüngst den Staat paternalistisch in die Verantwortung genommen, siehe hier.

Diese Haltung gegenüber dem Staat ist in Deutschland sehr verbreitet und bezeugt das ambivalente Verhältnis. Auf der einen Seite soll der Staat es richten, man überträgt ihm Aufgaben, an denen er sich verheben muss, auf der anderen stellt er eine Gefahr dar, vor der man sich schützen muss. Auf jeden Fall muss man ihm misstrauen. Wer nach Erklärungen dafür sucht, warum es die Diskussion um ein BGE so schwer hat, muss hier ansetzen. Es ist die Selbstverleugnung der Bürger als Träger der politischen Ordnung, die sich hieran zu erkennen gibt.

Zu Fratzschers Vorschlag eines Erwerbstätigenkonto bzw. Lebenschancenbudgets, siehe hier.

Sascha Liebermann