Posts mit dem Label Martin Schulz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Martin Schulz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

20. September 2017

"Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen"

Ein Beitrag von Manfred Schramm über eine Veranstaltung mit Sigmar Gabriel (siehe auch hier) in Wesel. Dort äußerte sich der Bundesaußenminister auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen - die Art und Weise spricht Bände. Wer kann - Gabriel ist ja keine Ausnahme - die SPD ernsthaft als eine Alternative betrachten, wenn sie in dasselbe Horn bläst wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Vorgestern war wieder zu erleben, wie der Kanzlerkandidat der SPD damit umgeht, wenn die Frage darauf kommt, wie denn Familien, im konkreten Fall eine Mutter mit sechs Kindern, so unterstützt werden können, dass sie nicht auf Altersarmut zusteuert. Die Antwort: es muss ausreichend Kinderbetreuung geben. Das ist aber keine Unterstützung von Familien, sondern eine des Arbeitsmarktes und der dort erreichbaren Wertschöpfung, es sei denn Eltern wollen ausdrücklich nicht zuhausebleiben für ihre Kinder.

Wer heute zuhause bleiben will, muss es sich leisten können. Wenn, gilt das meist nur für einen der Eltern, nicht für beide. Sozialpolitisch wird - wie an Schulz' Auskunft erkennbar - der Druck erhöht, nicht zuhause zu bleiben. Denn, wer nicht arbeitet, lebt von den anderen, heißt es dann. Dabei leben die anderen zukünftig von den Kindern, um die Eltern sich gerade kümmern können sollten. Was unter dem Segel der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" manövriert, ist konzeptuell das Zurücklassen von Familie, um erwerbstätig zu sein (siehe auch hier).

Wer auf die Nicht-Vereinbarkeit eine Antwort sucht, die es den Eltern überlässt, wie sie damit nach ihrem Dafürhalten umgehen wollen, kommt um ein BGE nicht herum.

Sascha Liebermann

20. Juli 2017

"Sowas wie Grundeinkommen light" - oder wer bestimmt darüber, was Chancen sind?

Diese Frage wirft ein Kommentar in der taz auf, der sich mit dem Vorschlag Martin Schulz' für ein "Chancenkonto" beschäftigt und ihm bescheinigt, dass es sich dabei um ein "Grundeinkommen light" handele. Das ist sehr wohlwollend ausgedrückt. Aufgebracht hatte die Idee Bundesministerin Andreas Nahles. Treffend heißt es an einer Stelle: "Schulz hat nicht gesagt, wie viel sein „Chancenkonto“ kosten wird. Er hat sich auch nicht auf eine Förderungssumme pro Kopf festgelegt. Wer nichts wagen will, wer glaubt, in diesem Land sei doch eigentlich alles in Ordnung, ist also herzlich eingeladen, seine Idee als „unbezahlbar“ oder „utopisch“ abzutun". Zeit Online berichtet: "Dieses soll mit bis zu 20.000 Euro gefüllt sein, um davon Weiterbildung, Existenzgründung und Auszeiten wie Sabbaticals zu finanzieren".

Wenn man den Betrag hochrechnet auf das, was eine alleinstehende Person im Jahr bräuchte, wenn sie kein Erwerbseinkommen bezöge, ist der Vorschlag eher ein Grundeinkommen superlight, wenn man den Begriff dafür überhaupt verwenden will. Sorge muss einem bereiten, wie Chancen verstanden werden, denn in Schulz' Vorschlag, können Chancen aufgebraucht werden, ohne dass sich das Konto wieder füllt. Ganz ähnlich ist es mit einem ähnlichen Vorschlag, dem des "Lebenschancenkredits", der zurückgezahlt werden muss in irgendeiner Form, sonst wäre er kein Kredit.

Was sind Chancen?

Sowohl das "Chancenkonto" wie der "Lebenschancenkredit" stellen zuerst einmal Möglichkeiten bereit, die genutzt werden können oder auch nicht. Ob sie genutzt werden, hängt davon ab, ob die Möglichkeiten für eine bestimmte Person als Möglichkeiten auch von Bedeutung sind. Denn erst so werden Möglichkeiten zu Chancen, Chancen sind positiv besetzte Möglichkeiten, sie liegen nicht einfach so herum. Wenn nun Schulz wie auch Steffen Mau, der das Konzept des Lebenschancenkredits jüngst wieder in die Debatte warf, die Chancen schon vordefinieren, dann ist auch klar, wo Chancen gesehen werden, die das Gemeinwesen fördern soll und wo nicht. Damit wird wieder "von oben" definiert, in welche Richtung das Leben zu laufen hat und in welche nicht. Wertschätzung wird dann der Wahrnehmung dieser Chancen entgegengebracht, nicht aber dem Einzelnen überlassen, welche Chancen für ihn sinnvoll sind. Das ist dasselbe Phänomen wie beim Vorrang von Erwerbstätigkeit. Jedem ist natürlich freigestellt, ob er erwerbstätig werden will oder nicht, wird er es nicht, kann er aber nicht davon ausgehen, dass er etwas Erwünschtes und Wertgeschätztes tut. Das erinnert einen ganz an eine Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Veranstaltung zur Bundestagswahl 2009 in Bremen, als sie sagte: "Wir werden uns keinen jungen Menschen […] leisten können, der nicht seine Chancen wahrnimmt".

So über Chancen zu sprechen hat nicht nur etwas Paternalistisches, es ist beinahe totalitär im Sinne eines umgreifenden Vorabfestlegung, worin der Einzelne Chancen zu sehen und dass er sie zu nutzen hat.

Sascha Liebermann

6. März 2017

Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein "8-Punkte-Plan" veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie - andere nennen sie repressionsfreie - Grundsicherung "angestrebt". Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten
. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann

20. Mai 2014

Wer wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission?

Angesichts des laufenden EU-Wahlkampfes wird einem vor Augen geführt, wie wenig darin die Stimmen der Bürger wiegen. Das hat gar nichts mit Fragen des Wahlrechts zu tun, ob Stimmen nach Mehrheiten oder Verhältnissen gewichtet werden, sondern damit, dass nicht das Parlament den Präsidenten wählt, offenbar nicht einmal vorschlägt, wie die taz berichtet. Der Europäische Rat muss lediglich das Wahlergebnis berücksichtigen. Die Wahl des Parlaments wäre also genauso folgenreich in dieser Frage wie die Europäische Bürgerinitiative in anderen: sie müssen berücksichtigt werden.