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1. Juni 2026

Äähh

2. Juni 2020

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Wir benötigen eine differenziertere Diskussionen(sic)" - Differenzierung ist immer gut, aber den "Reicheren" das Existenzminimum nicht vorbehaltlos gewähren?

Alexander Raiola hat einen Beitrag in Flaschenpost. Nachrichtenmagazin der Piraten veröffentlicht und zu einer differenzierteren Diskussion aufgefordert. Es ist dabei nicht ganz klar, ob er mit "wir" die Piratenpartei oder die deutsche Öffentlichkeit vor Augen hat, womöglich beides. Diskussionen differenzierter führen zu wollen, ist natürlich immer gut und wünschenswert, das aber für ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu fordern, scheint mir doch sehr gewagt. Selbst in der Piratenpartei hat es schon differenzierte Debatten gegeben, bevor sie sich selbst zerlegt hat. Die allgemeinere öffentliche Diskussion in Deutschland gibt es seit etwa 2004, sie hat in dieser Zeit erheblich an Differenzierung gewonnen, einmal ganz abgesehen von der internationalen Debatte. Raiola schlägt nun vor, den "Reicheren" ein BGE nicht bedingungslos zu geben und fällt damit hinter den heutigen Stand ohne BGE zurück, denn den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhält jeder genau deswegen bedingungslos, weil er das Existenzminimum absichern soll. Darüber hinaus würde sein Vorschlag hintenherum wieder eine Bedarfsprüfung einführen, wenn ein BGE von der Einkommenshöhe abhängig gemacht würde. Dass ein BGE eine stabilisierende Wirkung für die Binnenkaufkraft hat, ist wiederholt gesagt worden, gerade zu Beginn der Corona-Krise wurde daran wieder einmal erinnert. Seine Forderung, dass Debatten wieder argumentativer und offener geführt werden müssen, ist wohlfeil, wer hätte etwas dagegen. Die eigentlichen Schwierigkeiten das BGE betreffend, liegen darin, dass es bislang nicht ernsthaft gewollt ist. Wäre es anders, würden sich manche Fragen leichter beantworten lassen.

Sascha Liebermann

24. Oktober 2018

"Wir brauchen den Anreiz zu arbeiten"...

...sagte die Unternehmerin Christine Ostermann in einem Gespräch mit Michele Marsching (Piratenpartei), das im Jahr 2012 in der Wirtschaftswoche zu lesen war. Das liegt zwar lange zurück, ist aber immer noch interessant, weil es den Paternalismus zeigt, der unter Unternehmern bzw. Managern nicht gering verbreitet ist. Nachstehend ein Kommentar zur entsprechenden Passage des Streitgesprächs, in der die Wirtschaftswoche die Sprache auf das BGE brachte:

"Stichwort bedingungsloses Grundeinkommen?
Marsching: Klar. Ich persönlich vertrete da einen Satz, der ungefähr bei Hartz IV plus Wohngeld liegt. Das würde verhindern, dass Menschen sich für diese Leistung ausziehen müssen bis aufs letzte Hemd in Bezug auf ihre Daten.
Ostermann: So weit gibt es das ja heute schon, nur dass es an Bedingungen geknüpft ist. Und das ist auch wichtig. Sonst fehlen die Anreize, sich Arbeit zu suchen.
Marsching: Die Arbeit muss gemacht werden.
Ostermann: Das sehen die Menschen nicht von allein, die nicht arbeiten gehen.
Marsching: Das werden sie aber, wenn der Müll sich vor ihrer Haustür stapelt. Bei einem Grundeinkommen wird es eine Umschichtung geben. Die Arbeit, die keiner machen will, wie die der Klofrau, müsste höher entlohnt werden, weil sie sonst liegen bleibt.
Ostermann: Wir brauchen den Anreiz zu arbeiten. Es gibt zu viele Menschen, die durch Sozialtransfers dazu verleitet werden, auf der faulen Haut zu liegen. Wir hatten einen Auszubildenden, der hat gekündigt, weil das Gehalt auf die Sozialhilfe des Vaters angerechnet wird.
Marsching: Das ist einfach dumm.
Ostermann: Aber so etwas erlebe ich fast täglich. Und wenn Sie die falschen Anreize setzen, wäre es noch öfter."

Marsching vertritt einen eher defensiven Vorschlag eines BGE, die Frage wäre hier, meint er das als Individual- oder als Haushaltsleistung? Dass er das BGE angesichts der volkswirtschaftlichen Leistung so gering ansetzt, wodurch letztlich ohne Erwerbstätigkeit kein Auskommen zu erzielen ist, ist nicht nachvollziehbar, er wird dafür womöglich andernorts Begründungen vorgelegt haben.

Ostermann, wenig unternehmerisch, kontert sogleich mit den "Anreizen", einer ziemlich kruden Vorstellung davon, wie Handeln entsteht, warum Menschen tun, was sie tun. Wer so denkt, benötigt grundsätzlich Kontrolle, Kontrolle sollen hier "Anreize" liefern. Unternehmerische Initiative? Müsste ein Fremdwort sein für sie, es sei denn, die "Anreiz"-Behauptung gilt nur für bestimmte Gruppen.

Wenn Marsching nun mit "Die Arbeit muss gemacht werden" darauf reagiert, fragt man sich, wie das gemeint ist, stimmt er zu, damit würde er sich widersprechen. Oder zielt er auf etwas anderes? Welche Arbeit muss denn von wem gemacht werden? Was heißt hier "muss"? Plädiert er deswegen für ein niedriges BGE? Das würde passen, so bliebe der Arbeits-"Anreiz" erhalten.

Ostermann scheint sich überhaupt nicht zu fragen, was den diejenigen machen, die nicht "arbeiten" und warum sie nicht "arbeiten"? Will man das verstehen, muss diese Frage aber gestellt werden, denn Entscheidungen werden nicht einfach so getroffen.

Marsching ändert dann die Richtung und geht von einer Verhandlungsmacht aus, die ein BGE verleihe, aber doch nicht ein so niedriges, besonders nicht für eine alleinstehende Person. Die Vorstellung ist illusionär, auf dieser Basis besonders gut verhandeln zu können, es sei denn, der Arbeitsmarkt wäre so leergefegt, das dies möglich wäre. Das hängt dann aber nicht vom BGE, sondern von der Lage am Arbeitsmarkt ab. Ein BGE will gerade davon unabhängig Entscheidungen ermöglichen.

Das Verführung-zur-Faulheit-durch-Sozialtransfers-Argument darf nicht fehlen, Ostermann kennt diese Gefahr offenbar aus eigener Erfahrung. Wie es mit Erfahrung aber manchmal so ist, sie kann auch trügerisch sein, weil man bestimmte Schlüsse aus ihr zieht, die nicht zwingend sind. Belege gibt es für Ostermanns Behauptung in dieser Form keine (siehe z. B. die Arbeiten von Gebauer, Petaschauer und Vobruba). Ostermanns Beispiel ist interessant: war der Grund, den sie nennt, der wahre oder steckte etwas Anderes dahinter? Liegt hier womöglich ein Ablösungsproblem vor, also mangelnd Abnabelung vom Elternhaus (siehe auch hier)? Und davon einmal abgesehen, gäbe es genau die Anrechnung, die sie hier moniert, mit einem BGE gerade nicht. Ostermann lässt sich in ihrer Haltung nicht beirren und kommt nicht auf den Gedanken, dass ihre Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen in eine andere Richtung weisen könnten. Will sie denn etwa auf Mitarbeiter bauen, die nicht bei ihr arbeiten wollen und nur durch Sanktionsandrohungen bzw. "Anreize" den Weg zu ihr finden? Damit würde ihr Unternehmen sich eine Erziehungsanstalt verwandeln.

Sascha Liebermann

20. September 2017

"Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen"

Ein Beitrag von Manfred Schramm über eine Veranstaltung mit Sigmar Gabriel (siehe auch hier) in Wesel. Dort äußerte sich der Bundesaußenminister auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen - die Art und Weise spricht Bände. Wer kann - Gabriel ist ja keine Ausnahme - die SPD ernsthaft als eine Alternative betrachten, wenn sie in dasselbe Horn bläst wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Vorgestern war wieder zu erleben, wie der Kanzlerkandidat der SPD damit umgeht, wenn die Frage darauf kommt, wie denn Familien, im konkreten Fall eine Mutter mit sechs Kindern, so unterstützt werden können, dass sie nicht auf Altersarmut zusteuert. Die Antwort: es muss ausreichend Kinderbetreuung geben. Das ist aber keine Unterstützung von Familien, sondern eine des Arbeitsmarktes und der dort erreichbaren Wertschöpfung, es sei denn Eltern wollen ausdrücklich nicht zuhausebleiben für ihre Kinder.

Wer heute zuhause bleiben will, muss es sich leisten können. Wenn, gilt das meist nur für einen der Eltern, nicht für beide. Sozialpolitisch wird - wie an Schulz' Auskunft erkennbar - der Druck erhöht, nicht zuhause zu bleiben. Denn, wer nicht arbeitet, lebt von den anderen, heißt es dann. Dabei leben die anderen zukünftig von den Kindern, um die Eltern sich gerade kümmern können sollten. Was unter dem Segel der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" manövriert, ist konzeptuell das Zurücklassen von Familie, um erwerbstätig zu sein (siehe auch hier).

Wer auf die Nicht-Vereinbarkeit eine Antwort sucht, die es den Eltern überlässt, wie sie damit nach ihrem Dafürhalten umgehen wollen, kommt um ein BGE nicht herum.

Sascha Liebermann

25. August 2017

"Du bist uns als Mensch wichtig nicht nur als Arbeitskraft"

Dieses Wahlplakat triftt eine wichtige Aussage, dass nämlich der Mensch (als Bürger) um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen im Zentrum stehen sollte - und nicht die Erwerbstätigen (siehe hier und hier). Der deutsche Sozialstaat ist jedoch einer, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein BGE erst würde das ändern können.







16. November 2016

"Volksabstimmung per Wahlzettel?" - Fortschritt oder Rückfall?

...so übertitelte Gernot Reipen seinen kritischen Beitrag vom 13. Oktober zur Gründung des Bündnis Grundeinkommen. Der Beitrag und die dazu verfassten Kommentare geben Einblick in den Stand der Grundeinkommensdiskussion.

Die Sorge Gernot Reipens um ein Scheitern der BGE-Partei ist zwar nachvollziehbar für jemanden, der sich lange und engagiert mit dem Vorschlag befasst. Doch sind sie berechtigt? In meinen Augen ist die Parteigründung nicht der "letzte Versuch", wie ein Kommentator schreibt, um das BGE wieder in die Diskussion zu führen, sondern ein Versuch der anderen Art, ein Versuch innerhalb des Repräsentativsystems unserer Demokratie einen Weg zu nutzen. Ein Verdienst der Grundeinkommensaktiven der letzten zwölf Jahre ist es, dazu beigetragen zu haben, dass man am BGE als Alternative nicht mehr vorbei kann, ohne Stellung zu beziehen. Das sieht man in vielen medial angesehenen Diskussionsrunden. Bundesministerin Andrea Nahles z. B. hat sich wiederholt zum BGE geäußert, weil sie darauf angesprochen wurde. Der Präsident des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, hat sich ebenso wiederholt dagegen geäußert. Es mag nicht laut sein, kein Getöse und kein Feuerwerk, aber das BGE ist da. Es könnte durch die BGE-Partei mehr Aufmerksamkeit erlangen, wenn sie denn als Partei wird antreten können. Ob das nun gelingt, wird man sehen.

Wenn Gernot Reipen darauf hinweist, Bündnisse mit bestehenden Befürwortern sollten geschmiedet werden, dazu gäbe es schon erfolgreiche Ansätze, dann muss man fragen, wohin solche Bündnisse führen könnten? Würden sie die Pluralität der Diskussion fortführen helfen oder nicht? Welche Rolle spielt das BGE denn tatsächlich bei den Grünen, bei die Linke? Hat die Piratenpartei nicht erheblich an Glaubwürdigkeit verloren in 2013 - und hat sie das wieder ausgleichen können? Wären die Sorgen, die angesichts der BGE-Partei genannt werden, nicht auch solche, die sich gegen solche Bündnisse richten könnten?

Sascha Liebermann

10. Oktober 2016

"Wir brauchen eine Volksabstimmung über das Bedingungslose Grundeinkommen"...


...die Fraktion der Piratenpartei im Landtag von Nordrhein Westfalen nutzt ein weiteres Mal ihre Möglichkeiten, um über das Bedingungslose Grundeinkommen zu diskutieren.

7. September 2016

Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus - eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

"Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung." (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er - und das ist eine Unterstellung - behauptet, dass "meistens" Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

"Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend." (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann

18. August 2016

Gernot Reipen und Claudia Laux im Gespräch über das Bedingungslose Grundeinkommen


Das Gespräch kann als Vorbereitung zur Veranstaltung in Andernach dienen, auf die wir gestern hingewiesen haben.

17. August 2016

18. Februar 2016

"Das BGE und die Industrie von morgen"...

...unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und "Industrie 4.0". Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann

21. Juni 2014

Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem - Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht

Der Vortrag gibt unter anderem Einblick in das Steuerrecht heute und räumt mit manchem Vorurteil auf.

29. Januar 2014

"Das große Rentengeschenk: Kassieren die Alten die Jungen ab?" - Ablenkungsmanöver von grundsätzlichen Fragen

Zum selben Thema hier ein interessanter Beitrag auf den Nachdenkseiten von Wolfgang Lieb, der etwas Licht in die verworrene Diskussionslage bringt. Das Umlagesystem bietet viele Vorteile gegenüber der Kapitaldeckung, doch die Bindung der Rentenzahlung an Erwerbstätigkeit ist der große Haken (auch bei Maybrit Illner). Der gegenwärtige Vorschlag der Großen Koalition bevorteilt wieder einmal den Ideal-Erwerbstätigen mit gewissem Arbeitslosengeld I-Bezug. Nicht aber diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen. In der Sendung wurde allzu deutlich, wie die bestehende Rentenversicherung an den Lebensrealitäten vorbeigeht. Auch wenn z.B. die "Mütterrente" mehr Anerkennung als bisher für Frauen bedeutet, die für ihre Kinder zuhause geblieben sind und bislang die Nachteile in der Rente zu tragen hatten, bleibt doch eines klar: Engagement in der Familie wird relativ zu Erwerbstätigkeit degradiert. Das war seit Einführung der Rentenversicherung in den 1950er Jahren ein Missstand, worauf der Sozialrichter Jürgen Borchert wiederholt hingewiesen hat.

Alles beim Alten also - obwohl genau das der Einsatzpunkt für eine Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen hätte sein können.

15. Januar 2014

"Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen" abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?

Das Sammeln von Unterschriften für die EBI Grundeinkommen ist nun abgeschlossen. Mit rund 285 Tsd. Unterschriften in den EU Mitgliedstaaten wurde das Ziel von einer Million nicht erreicht. Eine Einschätzung des Netzwerk Grundeinkommen, weshalb nur etwa ein Drittel der notwendigen Stimmen - in Deutschland mit etwa 40 Tsd. weniger als bei den Petitionen von Susanne Wiest (etwa 53 Tsd.) und Inge Hannemann (etwa 90 Tsd.) - erreicht wurde, nennt mögliche Gründe für das Scheitern. Es ist immer schwer zu sagen, woran ein solcher Verlauf gelegen hat. Drei Gründe, die sicher von Bedeutung sind, werden dabei allerdings ausgespart.

Da ist zum einen die Konzentration der Kampagne darauf, Stimmen vor allem online zu sammeln, zumindest liegt der geringe Anteil auf Papier von etwa 2700 Unterschriften das nahe. Gemessen an der Zahl, die online zustande kam, hätten es durch ausgiebige und wiederholte Straßenaktivitäten womöglich viel mehr sein können. Für ein solches Vorhaben ist eine persönliche Begegnung mit den Bürgern im öffentlichen Raum wichtig. Es geht ja immerhin um eine res publica, eine Sache von öffentlichem Interesse. Etwas ändern zu wollen ist immer eine Frage danach, ob es die, die es als Initiative anstreben, ernst meinen, ob sie glaubwürdig sind. Das lässt sich besser einschätzen, wenn einem die Personen vor Augen treten. Das Sammeln im öffentlichen Raum eröffnet zugleich immer Gespräche und schafft eine konkrete Erfahrung - für beide Seiten. Wie so etwas vor sich gehen kann, hat die Volksinitiative in der Schweiz gezeigt, die nach anfänglichen Schwierigkeiten, die notwendigen Unterschriften nicht nur erreicht, sondern sogar weit übertroffen hat. Wer Unterschriften möchte, muss auf andere zugehen, und zwar konkret (siehe "Begegnung der Bürger - ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der Schweiz"). Online zu sammeln ist ungleich abstrakter und unverbindlicher, das zumindest legen auch die Erfahrungen mit der Petition von Susanne Wiest nahe. Denn aus den mehr als 52 Tsd. Unterschriften sind nicht tausende aktiver BGE-Befürworter geworden. Die letzte Demonstration im September 2013 - nach Angaben des Netzwerk Grundeinkommen mit etwa 2500 Teilnehmern - war in dieser Hinsicht niederschmetternd oder positiv ausgedrückt: desillusionierend.

Vollständig verwundern muss, dass in den Ausführungen des Netzwerks kein Wort zum unverbindlichen Charakter der EBI gesagt wird. Auch die Piratenpartei scheint dies nicht zu sehen, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Wenn Bürger kein verbindliches, rechtsgültiges Votum abgeben, sondern nur eine Bittschrift, ein Gesuch einreichen können, mehr ist eine Petition nicht, dann ziehen sie die richtigen Schlüsse daraus, wenn sie sich nicht beteiligen. Der unverbindliche Charakter wirkt in doppelter Hinsicht. Er hält diejenigen zurecht davon ab, sich zu beteiligen, die die Unverbindlichkeit erkannt haben und er frustriert diejenigen, die sich in der Hoffnung beteiligt haben, doch etwas zu erreichen, dann aber erfahren, das aus der Petition nichts Verbindliches folgt (siehe unseren früheren Kommentar und die Einschätzung von Gerald Häfner).
Das gilt auch für die sogenannten Bürgerbeteiligungen, die sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit erfreuen.

[Update: 23.1.: Meine Bezugnahme auf die Piratenpartei war nicht ganz zutreffend. Den Schlusspassus ihrer Pressemitteilung hatte ich übersehen, der so lautet: "Um zu einem effektiven Mitbestimmungswerkzeug zu werden, muss die Europäische Bürgerinitiative ausgebaut werden. Bei komplexen Themen wird es schwierig, in nur einem Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln. Das ist praktisch nur von großen Organisationen mit viel Geld zu meistern. Außerdem müssen erfolgreiche Initiativen auch tatsächlich einen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen, anstatt der Kommission lediglich zur Beratung vorgelegt zu werden. Nur durch diese Reformen kann der Name “Europäische Bürgerinitiative” halten, was er verspricht«, fügt Reda an." Diese Forderung müsste allerdings beinhalten, dem Europäischen Parlament volle Kontroll- und Initiativrechte zu geben und dadurch die Stellung der Europäischen Kommission zu relativieren, sonst hätte eine Bürgerinitiative größere Bedeutung als das Parlament.]

Drittens, und das ist symptomatisch, wird die Bedeutung konkreter politischer Vergemeinschaftung mit vollen Rechten unterschätzt. Es sind notwendigerweise die Staatsbürger bzw. die Unionsbürger (eine Art Bürger ohne volle Kontrollrechte), die über Wohl und Wehe eines Gemeinwesens bestimmen und nicht diejenigen, die sich in einem Land aufhalten ("Bevölkerung"), aber einem anderen Land gegenüber als Bürger verbunden sind. Demokratie kann es nicht ohne Staatsbürger geben. Das Netzwerk stellt diesen Zusammenhang nicht her, sondern hebt durch die Rede von der "Bevölkerung" sogar den Unterschied zwischen Wohnbevölkerung und Staatsbürgern auf, als seien beide dasselbe (siehe auch die Stellungnahme von Werner Rätz, attac AG Genug für alle). Das ist zwar in gewisser Hinsicht gute deutsche Tradition, wie im Reichstagsgebäude an der Installation von Hans Haacke zu sehen ist, aber nur die Fortsetzung des Obrigkeitsstaates.

Zu überlegen wäre auch, ob nicht ein gewisser Aktionismus dafür verantwortlich ist, dass die Diskussion in Deutschland etwas nachgelassen hat. Die Neigung dazu, Großveranstaltungen auf die Beine zu stellen, kann auch ermüden. Nun wurde flugs das nächste Netzwerk gegründet "Unconditional Basic Income Europe". Wer sitzt da wohl drin? Dass bestimmte Zirkel in den verschiedensten Zusammenhängen auftauchen und Bündnisse in eine Richtung eingegangen werden, die die Diskussion gerade nicht offenhalten (siehe oben die Stellungnahme von Werner Rätz) mag auch dazu beitragen. Statt dieser Vergruppung und Engführung benötigt die Diskussion um ein BGE vor allem Beharrlichkeit und Geduld, Offenheit gegenüber Kritik und ernsthafte Auseinandersetzung mit Einwänden. Die gelebte Vielfalt in der Grundeinkommensdiskussion war sehr wahrscheinlich der Grund für die große Resonanz schon in den ersten Jahren.

Beschwörungen werden vorgenommen: "Dennoch war die EBI Grundeinkommen ein politischer Erfolg. Sie brachte die größte Kampagne zur Idee des Grundeinkommens, die die Welt bisher gesehen hat. Mehr Menschen als je zuvor in Europa haben nun von dieser Idee erfahren und werden sie verbreiten."

Wer sagt denn, dass die Menschen die Idee verbreiten werden? Wer kann das wissen? Typischer Polit-Sprech dringt durch, der Niederlagen zu Erfolgen verklärt. Dass gerade Länder, aus denen man bislang wenig bis gar nichts zum BGE gehört hatte, mit dem Sammeln der Unterschriften relativ besser abschnitten als Deutschland, ist überraschend. Doch, wie ist das zu verstehen, was steckt dahinter? Wird in diesen Ländern nun eine Diskussion angestoßen?

Weiter heißt es: "In Mitgliedsländern der EU, aus denen bisher nichts Nennenswertes zum Grundeinkommen zu hören war – zum Beispiel Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Estland und Ungarn – , wurde das Grundeinkommen durch die EBI zum Thema und es entstanden erste Initiativgruppen. In Ländern wie Frankreich, in denen noch keine umfassenden Grundeinkommensnetzwerke existierten, wurden sie gegründet. Der Aufbau nationaler Initiativen und Netzwerke ist also gelungen. Die Anstrengungen für die EBI dürften maßgeblich dazu beigetragen haben."

Ist das gewiss oder ein Wunsch? Oder nur das Klopfen auf die eigenen Schultern?

Für die deutsche Diskussion wäre es hilfreich, die Erwartungen nicht zu hoch zu hängen und keine Illusionen zu schaffen. Das steht dem Engagement für ein BGE in keiner Weise entgegen, es entspräche vielmehr dem Realitätsprinzip.

Sascha Liebermann

10. Oktober 2013

"Der Sieg des Kapitals" - Ulrike Herrmann im Gespräch

Ulrike Herrmann, seit 2000 Wirtschaftskorrespondetin der taz, hat ein Buch mit dem Titel "Der Sieg des Kapitals" geschrieben. Darin erläutert sie Zusammenhänge zur Entstehung und Etablierung des Kapitalismus, allerdings nicht so, wie es in der öffentlichen Debatte überwiegend getan wird. Es kreist um die Themen Geld, Kredit, Inflation, Deflation, Einkommen, Kapital, Finanzblase, Zins, Industrialisierung, Globalisierung, Innovation, Sozialstaat, Marktwirtschaft und anderes mehr. Von der AG Geldordnung der Piratenpartei war sie zum Gespräch eingeladen, die Audioaufzeichnung ist online verfügbar. Siehe auch den Beitrag von Ulrike Herrmann zum Grundeinkommen in "Wege zum Grundeinkommen".

3. Oktober 2013

Stärkung oder Schwächung der öffentlichen Diskussion durch vorschnelle Festlegung auf Einstiegsszenarien?

Am 29. September haben wir auf ein Interview mit Marina Weisband hingewiesen, das im österreichischen Kurier abgedruckt war. Marina Weisband verweist darin auf das Einstiegsszenario, auf das sich die Piratenpartei festgelegt hat. Mit einem niedrigen Betrag anfangen und dann sehen, was passiert. Wo bleibt in dieser Festlegung der Bürger, der über Wohl und Wehe eines solchen Bedingungslosen Grundeinkommens befinden soll? Wenn es ernst gemeint ist, dass die Bürger darüber befinden sollen, ob sie ein BGE wollen, dann sollte im Zentrum stehen, die Bürger zuerst einmal dafür zu gewinnen. Das geht nicht durch vorschnelle Festlegungen, es bedarf dazu einer engagierten öffentlichen Diskussion, die mögliche Auswirkungen eines BGE in ihrer Breite thematisiert. Denn, wie mit einem BGE letztlich umgegangen wird, welche Schritte zu gehen wären, hängt von den Bürgern ab und lässt sich nicht vorhersehen. Was von einigen sicher als pragmatische Vorgehensweise gesehen wird, die Festlegung auf das Einstiegsszenario, kann auch als Selbstknebelung gedeutet werden. Zugleich nimmt sie der öffentlichen Diskussion Wind aus ihren Segeln. Es kommt darauf an, diese Diskussion wieder stärker zu führen, insbesondere jetzt, da mit den Ergebnissen der Bundestagswahl der alte Trott als Erfolg verbucht zu werden droht.

Siehe auch meine früheren Kommentare hier und hier.

Sascha Liebermann

29. September 2013

22. September 2013

Europäische Wirtschaftskonferenz der Piraten - Videomitschnitte online

Am 17. und 18. August fand die EuWiKon 3 der Piratenpartei in Frankfurt am Main statt. Nun stehen Videomitschnitte online auch vom Panel "Jugendarbeitslosigkeit", an dem u.a. Sascha Liebermann teilnahm. In ihm wurde selbstverständlich auch über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert.

22. August 2013

Grundeinkommen individualistisch? Ein Missverständnis

Thomas Straubhaar hat in einem Beitrag für Die Welt im vergangenen Mai, "Warum Grundeinkommen gut zu den Piraten passt", die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens durch die Piraten kommentiert. Darin findet sich die folgende Passage.

"...Das Grundeinkommen ist ein zutiefst individualistisches Konzept. Deshalb passt es so gut zu den Piraten. Weil das Grundeinkommen bedingungslos gewährt wird, verzichtet es auf jeglichen Paternalismus. Niemand macht Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebens- oder Familienformen fest. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt..."

"Individualistisch"? Zumindest ist diese Bezeichnung missverständlich, durch den "-ismus" wird das Individuum vom Gemeinwesen separiert, beinahe als stünden sie gegeneinander. Zwar richtet sich das BGE in der Tat ans Individuum, aber nicht zu Lasten des Gemeinwesens, vielmehr zu seiner Stärkung. Das  Individuum als Bürger existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, es wächst aus ihm hervor, aus Familie und politischem Solidarverband. Gemeinschaft ist Bedingung von Individuierung. Insofern sind beide notwendig aufeinander verwiesen, das eine ist nicht ohne das andere. Als Einkommen, das vom Solidarverband Gemeinwesen bereitgestellt wird, ist das BGE eben nicht nur auf das Individuum gerichtet, wie es in Wendungen wie "von der eigenen Hände Arbeit zu leben" zum Ausdruck kommt. Ein BGE anerkennt, dass dieses Individuum von der Unterstützung des Gemeinwesens abhängig ist, damit es sich für das Gemeinwesen entscheiden kann. Individuen gibt es nicht ohne Gemeinwesen und anders herum gilt das auch. Es geht um einen elementaren Zusammenhang.

Weiter heißt es im Beitrag von Thomas Straubhaar:

"...Die Höhe des Grundeinkommens festzulegen, ist eine politische Entscheidung. Dabei gilt ein äußerst einfacher ökonomischer Zusammenhang: Ein hohes Grundeinkommen bedingt hohe Steuersätze, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht tiefe Steuersätze. Hohes Grundeinkommen und hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, tiefes Grundeinkommen und tiefe Steuersätze verstärken den Anreiz zu arbeiten. Je höher der Anreiz zu arbeiten, um so einfacher wird das Grundeinkommen zu finanzieren sein, je geringer die Arbeitsanreize, um so weniger wird das Grundeinkommen finanzierbar sein..."

Das simplifizierte Anreiztheorem ist nicht in der Lage, Eigeninteresseverfolgung und Gemeinwohlbindung als Momente ein und derselben Handlungsmotivierung zu betrachten. Es reißt sie auseinander und setzt folgerichtig Egoismus auf die eine, Altruismus auf die andere Seite. Nicht Einkommenssicherheit, wie so oft, Steuerbelastung wird hier zum Beweggrund, nicht oder weniger zu arbeiten. Weshalb engagieren sich Menschen dann ehrenamtlich, wenn es sich doch nicht lohnt? Man könnte hier fragen, ob es überhaupt die Steuerbelastung ist, die für die Motivierung von Handeln eine Rolle spielt, ob nicht vielmehr die Steuerart zu betrachten wäre. Inwiefern trägt eine Steuer wie die Einkommensteuer, die nicht fragt, was mit Einkommen getan, wofür es eingesetzt wird (Investition oder Konsum), die sich einzig daraus rechtfertigt, vom verfügbaren Einkommen abzuschöpfen, inwiefern trägt sie zu einem bestimmten Gerechtigkeitsempfinden bei? Für ein Gemeinwesen ist es doch entscheidend, was Menschen tun, wie sie handeln und dass zwischen Bereitstellung von Leistungen und Verzehr ein Unterschied gemacht werden muss. Weshalb aber schon die Bereitstellungsphase besteuern, was die Einkommensteuer tut? Weshalb nicht erst den Verzehr und nur ihn besteuern? Die ganze Diskussion um Steuergerechtigkeit in Deutschland stellt diese Frage kaum. Der Blick richtet sich zu sehr auf das "Das", das Einkommen, und nicht auf das "Wozu", Leistungserstellung oder Verzehr. Damit wird gerade ein Phänomen bestärkt, was immer wieder beklagt wird, dass die Leute so sehr auf Geld, Geldverfügung, Geldhaben achten würden. Wer daran etwas ändern will, muss eine Diskussion über das Wie der Steuerabschöpfung führen.

"...Das Grundeinkommen ist nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute in Deutschland allen gewährt werden muss. Damit ist auch ein anderer Vorwurf entkräftet, nämlich dass auch Gutverdienende das Grundeinkommen erhalten. Sie "finanzieren" diesen Transfer schlicht durch die Bruttobesteuerung ihrer Einkommen. Im Gegenzug erhalten sie eine Entlastung durch das auch ihnen ausbezahlte Grundeinkommen. Im Endeffekt bleiben sie aber immer noch Steuerzahler. Somit gilt auch beim Grundeinkommen, dass wer besser verdient, netto immer noch mehr in die Staatskassen abführen muss, als jene, die weniger verdienen."

Diese Betrachtung ist insofern angemessen, als Steuerentlastung (über den Freibetrag) und Steuerschuld in einem definierten Zeitraum (z.B. in einem Jahr) ins Verhältnis gesetzt werden. In zweierlei Hinsicht allerdings ist diese Äußerung schief. Es ist das zu garantierende Existenzminimum, aus dem sich Transferleistungen auf der einen, Steuerfreibetrag auf der anderen Seite herleiten - nicht umgekehrt. Deswegen ist das BGE auch kein Steuerfreibetrag, wenngleich es technisch so betrachtet werden kann. Von der Seite der Rechtfertigung ist es eine Einkommensgarantie, die das Gemeinwesen seinen Bürgern bereitstellt, weil sie Bürger sind - es ist also eine Leistung, die sich daraus herleitet, dass das Gemeinwesen Zweck um seiner selbst willen ist und deswegen seine Angehörigen schützen muss. Straubhaar spricht hier interessanterweise nur von der Einkommensteuer, aus der "Gutverdienende" das Grundeinkommen finanzierten. Dabei fällt unter den Tisch, dass indirekte Steuern wie z.B. die Mehrwertsteuer etwa die Hälfte des Steueraufkommens ausmacht. Letztlich ist auch das noch ungenau, weil Ausgaben jeglicher Art eines Unternehmens, aus den Einnahmen bestritten werden müssen, deswegen die Ausgaben auch in den Preisen für Güter und Dienste landen müssen. Insofern ist die Einkommensbesteuerung nur formal relevant, praktisch wirksam wird sie in den Preisen.

Derselbe Thomas Straubhaar, der sich hier für ein Grundeinkommen ausspricht, feierte zugleich die vermeintlichen Erfolge der Hartz-Gesetze. Sonderbar.

Sascha Liebermann

13. Mai 2013

Piratenpartei spricht sich für Bedingungsloses Grundeinkommen aus

Auf ihrem Bundesparteitag in Neumarkt hat sich die Piratenpartei für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen, siehe den Beschluss "Arbeit und Soziales. Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn". Angesichts der Äußerungen des Parteivorsitzenden Schlömer, der von einem Grundeinkommen beim Einstieg von 100 bis 200 Euro sprach, das dann schrittweise auf 400 erhöht werden könne, stellt sich die Frage, was der Beschluss nun tatsächlich bedeutet. "Existenzsichernd", wie es im Beschluss heißt, lässt weiten Spielraum für Interpretationen. Zudem werden einige weitere Forderungen aufgestellt, die den Eindruck hinterlassen, alle von der Idee eines BGE geprägt zu sein, nicht aber konsequent weitergeführt zu sein.

Sich für einen bundesweit geltenden, gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen, den die Piratenpartei auch früher schon gefordert hat, bis das BGE eingeführt ist, kann zwiespältig sein. Auf der einen Seite ist es nachvollziehbar, ein gewisses Mindesteinkommen als Untergrenze zu erklären angesichts von Niedriglöhnen. Auf der anderen kann dieser Übergang auch in eine Sackgasse führen. Denn, entweder wird der Mindestlohn eingeführt, ohne dass es schon Mehrheiten für das BGE gibt, das wäre die Sackgasse, die drohte, weil der Mindestlohn das Erwerbsideal befestigt und es nicht aufgibt. Von ihm führt kein Schritt notwendig zum BGE. Oder die Mehrheit für ein BGE ist da, dann bedürfte es keiner großen Übergänge mehr, also auch keines Mindestlohns (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier). Was der Fall sein wird, lässt sich jedoch nicht voraussehen, insofern ist eine solche Festlegung auch eine Selbstknebelung. Ganz abgesehen davon ist, ob denn ein Mindestlohn tatsächlich die Auswirkungen hätte, die seine Befürworter damit verbinden. Eines ist sicher: Mindestlohn und BGE wohnen unterschiedliche, ja gegenläufige Ideale inne, das erstere wertet Erwerbstätigkeit besonders auf, das letztere will sie mit anderen Tätigkeiten gleichstellen.

Die Vorsicht in der Einführung eines BGE, mit einem niedrigen Betrag zu beginnen, ist zwar verständlich, wenn die Vorbehalte gegen ein BGE berücksichtigt werden, nicht aber, wenn die heutige Lage genauer betrachtet wird. Da es einen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer gibt (darauf wird im Beschluss hingewiesen, aber nicht die Konsequenz daraus gezogen), der Steuerpflichtigen das Existenzminimum unbesteuert lässt, und dem wiederum die existenzsichernden Leistungen nach dem SBG II korrespondieren, ist es unverständlich, weshalb mit einem niedrigen BGE angefangen werden soll. Weshalb nicht einen Ausgangspunkt nehmen, der schon da ist, nämlich den Grundfreibetrag? Dieser Beginn wäre viel einfacher, zugleich folgenreicher als eine Erhöhung des Regelsatzes im ALG II, wie es die Piratenpartei vorsieht. Dasselbe gilt für die Einführung eines "Bildungsgrundeinkommens", das, wenn es an Bildungsvorhaben geknüpft bliebe, nur ein umbenanntes, womöglich liberaleres Bafög wäre - je nach dem, wie es ausgestaltet würde. Ein BGE hingegen würde hingegen die Zweckbindung aufgeben und nicht nur denselben Zweck erfüllen wie ein Bildungsgrundeinkommen, es würde weit darüber hinausreichen.

Eine Forderung wie diese: "Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbart werden können" ist in heutigen Zeiten wohlfeil und zugleich eine Floskel. Familie und Beruf lassen sich nicht "vereinbaren" (siehe meine Kommentare dazu hier und hier).

In demselben Beschluss spricht sich die Piratenpartei für "die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung" der Sanktionen bei Hartz IV aus - eine klare Aussage, die von keiner Partei auf Bundesebene außer der Linkspartei bislang gemacht wurde, auch nicht von Bündnis 90/ Die Grünen.

Dass auch die Frage von Leiharbeit sich ganz anders darstellte als heute, wenn einmal ein BGE eingeführt wäre, wird in dem Beschluss nicht deutlich gemacht. Manche Diskussion könnten wir uns sparen, gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, um auf Erwerbsarbeit verzichten zu können.

Sascha Liebermann