...eine Besprechung (Bezahlschranke) des neuen Buches von Axel Honneth mit dem Titel "Der arbeitende Souverän" von Gerald Wagner in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Hier sei der Schlusspassus zitiert:
"Es ist Axel Honneth zugutezuhalten, dass er die Aufmerksamkeit der politischen Öffentlichkeit auf die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse lenken möchte – und damit weg von den dominierenden Kämpfen der Identitätspolitik. Er bräuchte diese Verhältnisse aber nicht so darzustellen, als schufteten die meisten noch so wie bei Engels die arbeitenden Klassen in England. Er entmündigt den Souverän damit in seiner Theorie mehr, als es die herrschenden Verhältnisse in der Wirtschaft je könnten. Honneth will in seiner Theorie Wirtschaft und Demokratie wieder zusammendenken. Sein Buch wirft aber die Frage auf, wie man Philosophie und empirische Sozialforschung zusammendenken sollte. Der eigene normative Ausgangspunkt als Sozialphilosoph sollte nicht dazu führen, dass man zu viel Empirie einfach ignoriert. Leider ist das Buch in großen Teilen von diesem Verfahren geprägt."23. Mai 2023
4. Mai 2023
Mündigkeit durch Erwerbsarbeit?
Honneth: Das Grundeinkommen [sic] aus meiner Sicht ein Mittel zur weiteren Privatisierung des Menschen. Der Einzelne würde sich wahrscheinlich nur noch als Empfänger einer staatlichen Zuwendung verstehen und sich immer weiter aus der sozialen Kooperation ausklinken. Das Grundeinkommen garantiert in keiner Weise, dass das Interesse des Einzelnen an sozialen und politischen Zusammenhängen zunimmt. Ich denke eher, dass es das Gegenteil bewirkt und zu einem immer stärkeren Rückzug in die eigene kleine Welt führt, die aus Gleichgesinnten besteht. Daher verstehe ich auch nicht, woher der Glaube kommt, dass sich durch das Grundeinkommen mehr Menschen politisch engagieren würden. Wenn die Privatisierung zunimmt, erlischt vielmehr die Triebfeder demokratischen Engagements."Wie gelangt Honneth zur ersten Schlussfolgerung? Woraus schließt er auf eine "weitere[...] Privatisierung des Menschen", weshalb sollte er sich aus der "sozialen Kooperation" weiter ausklinken? Da er das komparativisch formuliert, müsste es heute schon Tendenzen in diese Richtung geben, woraus schließt er das? Darüber erfahren wir nichts, obwohl es sich um weitreichende Behauptungen handelt. Seine Überlegungen sind insofern nicht ungewöhnlich, als manche Befürworter, wie z. B. Thomas Straubhaar, ein BGE tatsächlich ähnlich begründet haben, wenn sie es als individualistisches Projekt bezeichneten. Doch Straubhaar zielte mit dieser Äußerung darauf, dass ein BGE nicht mehr an Wohlverhalten gebunden sei, es also eher um die Stärkung der Freiräume für das Individuum geht, denn darum, sich auszuklinken. Straubhaar vertraut darauf, dass die Bürger diese Freiräume nach ihrem Dafürhalten nutzen würden - wie sie es heute ja auch schon tun. Wenn ein BGE eine Einkommenssicherung ist, die das Gemeinwesen der Bürger seinen Angehörigen bereitstellt, damit sie freier entscheiden können, dann bedeutet das mehr finanzielle "Sicherheit" und mehr "Zeit", um "sich zu engagieren" bzw. sich engagieren zu können. In der Tat müssen sie es nicht und es kann gute Gründe dafür geben, sich nicht zu engagieren, sondern sich um sich selbst zu kümmern. Eine Privatisierung folgte daraus keineswegs und schon gar nicht zwingend, eher signalisiert die Gemeinschaft doch, dass sie sich darüber im Klaren ist, diese Entscheidung ihren Bürgern überlassen zu wollen und zu müssen. Zugleich aber können diese nur freier entscheiden, weil die Gemeinschaft ein BGE bereitstellt, so dass deutlich wird, wie sehr diese Freiräume davon abhängen, dass sie gemeinschaftlich unterstützt werden. Ein BGE macht diese Abhängigkeit sicht- und erfahrbar. Heute engagieren sich viele im bürgerschaftlichen Engagement trotz der ungünstigen Bedingungen dafür, die Bereitschaft ist also groß. Selbst die Leistungsbereitschaft im Erwerbsleben resultiert grundsätzlich daraus, einer Sache dienen zu wollen, Lösungen für ein Handlungsproblem zu entwerfen und zu entwickeln. Auch dahinter steht eine Bindung an das Gemeinwesen und dessen Verständnis von Leistung, die sich sozialisatorisch herausbildet. Warum sollte dies durch ein BGE abnehmen, wenn es doch vielmehr die Möglichkeiten für Leistung verbessert, das Leistungsverständnis pluralisiert und die Abhängigkeit von einem Erwerbsverhältnis reduziert?
Honneth ist einschränkungslos zuzustimmen, wenn er sagt, das BGE garantiere nicht, dass das Interesse "an sozialen und politischen Zusammenhängen" zunehmen werde, auch wenn das manche Befürworter vertreten und erhoffen - nur ist das auch heute nicht garantiert und kann gar nicht garantiert werden. Wir müssten die Frage doch herumdrehen: Wenn es nicht garantiert werden kann, woher rührt die Bereitschaft dann heute, ganz ohne BGE?
Das "Interesse" erwächst im Zuge der Sozialisation, die in der Adoleszenz die Frage zu beantworten fordert, wo der Einzelne sich verortet und was er mit seinem Leben in dem konkreten Gemeinwesen, in dem er aufwächst, vorhat. Diese Frage wird beantwortet durch die Auseinandersetzung mit den in einem Gemeinwesen geltenden Normen und dem dort vorherrschenden Selbstverständnis. Das ist der Boden, auf dem eine Gemeinwohlbindung entsteht und die stets wieder befestigt und bekräftigt werden muss durch öffentliche Willensbildung auf der einen, angemessene Entscheidungen für Probleme, vor denen ein Gemeinwesen steht, auf der anderen Seite. Sie hängt aber nicht von Erwerbsteilnahme ab, die Lebendigkeit eines demokratischen Gemeinwesens kann sich aber bis ins Erwerbsverhältnis hinein artikulieren, wie es z. B. am Arbeitsrecht erkennbar ist.
Ein Rückzug in die Welt der "Gleichgesinnten", den Honneth befürchtet, ist nicht zu verhindern, wenn die Bürger sich denn zurückziehen wollen. Allerdings wäre hier die Frage zu stellen, inwiefern ein solcher Rückzug gar nichts mit einem BGE, viel aber mit einer sinkenden Gemeinwohlbindung zu tun hat, weil das Vertrauen in die Demokratie verloren gegangen ist. Dann wäre die Frage, woher rührt sie, weshalb ist Vertrauen in Institutionen und Verfahren verloren gegangen. Honneth konstruiert den Gegensatz zwischen Privatisierung und Engagement, den er als Problem sieht, ohne ihn plausibel machen zu können, denn Auseinandersetzung mit Andersgesinnten, um es einmal so auszudrücken, kann man vielerorts führen.
Nun zur anderen Frage nach der Mündigkeit:
"ZEIT ONLINE: Verlernen wir im Homeoffice also die Demokratie?
Honneth: Zugespitzt gesagt, ja. Denn wer sich nicht mehr so oft mit anderen absprechen muss, erfährt auch weniger über andere Lebensweisen, und damit verliert man tendenziell auch das Verständnis dafür, weshalb man sich um die Nöte anderer kümmern soll. Je geringer der persönliche Austausch unter den Bürgerinnen und Bürgern, desto geringer auch ihr Interesse füreinander – und das wiederum ist eine Quelle des demokratischen Denkens."
Auch diese Ausführungen überraschen. Im Homeoffice fehlen zwar die Begegnungen auf dem Flur einer Organisation, in der Kaffee-Küche und der Kantine, man ist aber nicht isoliert und hat Besprechungen, muss Aufgaben oder Prozesse koordinieren, wodurch man mit anderen "Lebensweisen", sofern sie sich in Kollegialbeziehungen Ausdruck verschaffen, konfrontiert wird. Richtig ist, man muss auf die Kollegen zugehen und Gesprächsgelegenheiten schaffen, die sich nicht einfach auf dem Flur ergeben. Dafür erlaubt das Homeoffice viel besser, Haushaltsaufgaben mit Berufsaufgaben zu koordinieren, auch sieht man die Kollisionen beider im Alltag deutlicher, als es die illusorische Formel der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" suggeriert. Honneth zeichnet ein Zerrbild, das in der Form für jeden Außendienst in den Zeiten vor mobiler Kommunikation gegolten haben müsste. Waren diese Mitarbeiter weniger mündig? Überschätzt er nicht den Anteil des Austauschs über "Lebensweisen", denn am Arbeitsplatz steht das Kollegialverhältnis im Zentrum, es sollte dabei vornehmlich um Aufgaben gehen, die mit der Organisation und ihren Zwecken zu tun hat, es sei denn die Integrität der Person, ihre Würde, wird angegriffen. Interessen als Mitarbeiter wahrzunehmen, auch Bereichsinteressen, für die man an Besprechungen teilnimmt, streift nur am Rande andere "Lebensweisen". Wie Honneth diese Seite hier überhöht, so unterschätzt er sie in all den anderen Zusammenhängen der Begegnung, in Vereinen, im Freiwilligenengagement, vermittelt über den Kindergarten und die Schule, die Eltern vor Augen führen, vor welchen Herausforderungen andere Familien stehen und vielfältigen Austausch ermöglichen. Vereine sind auch weniger homogen, als Honneth meint. Mit dem größten Teil der Bürger tauscht der Einzelne sich persönlich ohnehin nie aus, sie bleiben ihm insofern fremd, sind aber eben Bürger desselben Landes und damit Gleichrangige. Honneth zeichnet ein geradezu mechanistisches Bild davon, sich Gedanken über andere zu machen, als sei das dadurch schon gegeben, dass man ihnen begegnet. Eine solche Begegnung kann ebenso an einem spurlos vorübergehen, weil man sich für diese "anderen Lebensweisen" gar nicht interessiert, obwohl sie einem direkt vor der Nase stehen. Wo Aufgeschlossenheit fehlt, bleiben Begegnungen folgenlos.
Die nachfolgende Passage folgt direkt auf die gerade kommentierte:
"ZEIT ONLINE: Umgekehrt heißt das ja, dass Arbeit den Menschen mündig macht.
Honneth: Ich würde es vorsichtiger ausdrücken: Sie kann, wenn sie fair organisiert ist, zur demokratischen Mündigkeit verhelfen. Demokratie fängt mit der Erziehung an, etwa wenn Kinder dazu ermutigt werden, ihre Meinungen zu äußern und die der anderen zu respektieren. Das geht in der Schule weiter, wo Jugendliche zu zukünftigen Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden, indem sie Mitbestimmung erlernen. Und das kann und sollte sich eigentlich in der Arbeitswelt dadurch fortsetzen, dass die Beschäftigten über das Ziel und die Organisation ihrer Arbeit mitbestimmen dürfen. Das ist aber kaum der Fall, meistens ist die Arbeit ganz anders organisiert, entlang von hierarchischen Anweisungsketten und ohne jede Mitbestimmung – so wird man im Job zum Untertan."
Honneth drückt sich hier zwar vorsichtiger aus, angesichts seiner vorangehenden Ausführungen müsste er indes Mündigkeit direkt an Erwerbsteilnahme binden, denn nur sie eröffne seines Erachtens den Blick über die Welt mit Gleichgesinnten hinaus. Von diesem Blick lebt die Demokratie, Problemlagen vor dem Hintergrund eines Gemeinwesens und seines Gerechtigkeitsentwurfs zu betrachten. Ist aber Mündigkeit nicht vielmehr eine Haltung zur Wirklichkeit? Bildet sie sich nicht grundständig im Zuge der Sozialisation heraus und liegt erst mit gelingender Bewältigung der Adoleszenzkrise vor - Andeutungen in diese Richtung lässt Honneth erkennen? Dann kann Erwerbsteilnahme den Erfahrungsschatz anreichern, ist aber nicht konstitutiv für Mündigkeit. Mündigkeit ist nicht eine Frage inhaltsbezogener Expertise, sondern eine Haltung zur Notwendigkeit, Entscheidungen treffen und diese in ihren Konsequenzen verantworten zu müssen, seien es die eigene, seien es andere Personen betreffende. Entscheidungen treffen und verantworten zu können ist das eine, Rechte der Mitgestaltung zu haben, ist das andere. Die Grundrechte ruhen ja gerade auf der vorausgesetzten und nicht vom Staat herbeiführbaren Mündigkeit der Bürger und bestärken sie zugleich.
Was Honneth über die "hierarchischen Anweisungsketten" schreibt, bietet doch nur einen sehr schematischen Blick auf Erwerbsverhältnisse. In der Tat gibt es Hierarchien in Organisationen, die daraus resultieren, dass Diskussionen über Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung in Entscheidungen münden müssen, wenn gestaltet werden soll. Doch Erwerbsverhältnisse sind nur so produktiv, wie die Mitarbeiter bereit sind, sich einzubringen, das galt schon in der Montanindustrie, in der die Kollegialgruppe die Arbeitsgeschwindigkeit und den Elan definierte, mit denen ans Werk gegangen wurde. Machtverhältnisse liegen nicht nur vor, wo es formal eingerichtete Machtpositionen gibt, sondern dort, wo sich Interessen organisieren und ihre Macht einsetzen, weil sie Arbeitsprozesse aufhalten, bremsen oder umlenken können.
Sascha Liebermann
20. April 2023
So widersprüchlich kann es sein,...
Um dann zugleich gegen das #BGE zu argumentieren, wo dies doch die einzige Sozialpolitik ist, die keine Verhaltensauflagen an die Gewährung des Existenzminimums stellt? Nur das #Grundeinkommen ermöglicht die Unabhängigkeit im Handeln.
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 19, 2023
...wie Axel Honneth auf der einen Seite die Voraussetzungen herausstellt, derer es bedarf, um sich als Bürger mit öffentlichen Angelegenheiten auch befassen zu können, zugleich aber den Bürgern das grundsätzliche Interesse daran abspricht, sofern sie nicht erwerbstätig sind (siehe auch hier und hier).
Sascha Liebermann
30. März 2023
"Arbeite mit, regiere mit"...
"Ein Unbehagen bei der Lektüre bleibt dennoch. Von dem Staatsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist das berühmte Diktum überliefert, dem zufolge der moderne, freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Auch ihm möchte Honneth nun ausdrücklich widersprechen, wenn er sagt, dass der Staat durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durchaus darauf einwirken kann, ihm zuwiderlaufende Verhaltensmuster in der Gesellschaft zu unterbinden. Etwa indem er zu "staatlichen Dienstverpflichtungen" greift, die eine "zeitlich befristete Einschränkung" unserer liberalen Freiheiten zulassen, beispielsweise wenn es um gemeinwohlorientierte Tätigkeiten in der Kindererziehung, der Alten- und Krankenpflege geht. Ob aber so ein starker Staat, den Honneth sich wünscht, noch viel mit der Souveränität seiner arbeitenden Subjekte zu tun hat, möchte man am Ende eines langen Arbeitstags dann doch gerne wissen."
Das klingt doch sehr nach liberaler Abwehr staatlicher Interventionen und geht am Böckenförde-Diktum vorbei (siehe hier). Der wirklich Haken in Honneths Ausführungen, so zumindest erscheint es angesichts eines kürzlich veröffentlichen Auszugs aus seinem Buch im Merkur, liegt woanders. Honneth übersieht bzw. übergeht die Eigenlogik politischer Vergemeinschaftung, dass ein Gemeinwesen eine Gemeinschaft ganzer Personen ist, die einen unanfechtbaren Status als Bürger innehaben und genau das das Verbindende ist, den "Laden" also zusammenhält, um es einmal so auszudrücken. Honneth hingegen ist der Auffassung, der Zusammenhalt müsse durch Erwerbsteilnahme herbeigeführt werden und sorgt sich darum, dass die Aufhebung der Erwerbsnorm, des Vorrangs von Erwerbstätigkeit also, zur Isolierung und Vereinzelung, damit also zur Desintegration führe. Er verkennt die Stellung der Erwerbsnorm und ihre stigmatisierenden Folgen, die sie heute zeitigt, nimmt aber nicht in den Blick, dass diese Stigmatisierung der Vergemeinschaftungslogik des Politischen genau nicht entspricht. Annehmen kann er diese Bedeutung der Erwerbsteilnahme nur, wenn er davon ausgeht, dass eine andere Form der Bindung bzw. Beziehung zum Gemeinwesen, die nicht nur eigenständig, sondern auch gegenläufig zu Erwerbsarbeit ist, gar nicht besteht. Hier kommt nun Böckenförde ins Spiel, der genau dieses Ethos der Bürger für unerlässlich und nicht durch staatliche Maßnahmen herstellbar hielt. Das heißt keineswegs, dass der Staat, letztlich also die politische Vergemeinschaftung, nicht förderlich oder hinderlich für das Ethos sein könne, das kann er sehr wohl, er kann es aber nicht hervorbringen, ist in gewisser Hinsicht diesbezüglich ohnmächtig. Deswegen spricht Böckenförde von einem "Wagnis", das der moderne Staat eingehe. Die Frage ist dann, wie ein Gemeinwesen nun dieses Ethos, das sich durch den Prozess des Aufwachsens (Sozialisation) stets von Neuem herausbilden und bekräftigen muss, fördern kann? Abgesehen davon, dass eine Demokratie von der öffentlichen und parlamentarischen Auseinandersetzung lebt, wie noch jede lokale Bürgerinitiative erkennen lässt, bedarf es auch einer materiellen Absicherung des Status. Hier kommt das Bedingungslose Grundeinkommen ins Spiel, denn es wäre gerade keine Stilllegungs- oder Pazifierungsprämie (siehe auch hier), sondern wäre Ausdruck der Anerkenntnis, dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine materielle Basis in Form von Einkommen benötigt. Das Gemeinwesen würde also gerade durch die Bereitstellung dieses Einkommens bekunden, wie sehr es auf das Ethos der Bürger angewiesen ist und darum weiß (siehe hier).Sascha Liebermann
25. März 2023
"Politiken der Arbeit"
Ein vertiefte und empirische gesättigte Auseinandersetzung mit Honneths doch eher sozialphilosophischen Ausführungen bietet die Habilitationsschrift Ute Fischers, in der sie sich mit Honneths "Kampf um Anerkennung" und dem darin ausgeführten Verständnis von Individualität und Gemeinschaft befasst und es entsprechend kritisiert hat.
Sascha Liebermann
26. Januar 2023
Eine Verwechslung,...
"Arbeit ist DIE Integrationskraft in die Gesellschaft. Das sollten die Befürworter eines #BGE nochmal überdenken. ... Eine demokratische Politik der Arbeit sollte primär Arbeitslosigkeit verhindern." Axel Honneth im Gespräch bei @boeckler_de, moderiert von @jcmkropf. 👍🏾 pic.twitter.com/jaWK1I7xWn
— Amir Andreas Botsch (@andreasbotsch) January 25, 2023
... denn nirgendwo ist der Einzelne so austauschbar wie in der Erwerbsarbeit. Im Gemeinwesen hingegen ist er es als Bürger nicht. Die einzige Integration, die in Erwerbstätigkeit möglich ist, ist die in ein Leistungsethos, das aber aufgabenbezogen und nicht an die Person gebunden ist. Das zu verwechseln eröffnet eine weitreichende Einsicht in Honneths Demokratieverständnis. Siehe auch hier.
Sascha Liebermann
"Arbeitender Souverän" - alles beim Alten...
„Arbeitender Souverän“?
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 25, 2023
Wie kann man der Erwerbsideologie nur so auf den Leim gehen?
Entweder behandeln wir uns als Souverän oder wir zwingen uns zur Lohnarbeit. Beides geht nicht.#BGE #Grundeinkommen https://t.co/0SRSUXJ4Ch
..., so scheint es bei Axel Honneth. Siehe unsere früheren Auführungen dazu hier.
Sascha Liebermann
14. Juni 2021
Das wäre entscheidend, aber: Honneths Betrachtung verkürzt die Zusammenhänge stark
https://t.co/gLQhgWUNcS
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) June 13, 2021
Axel Honneth:
"Solange die Existenzsicherung an die Bedingung der Erwerbsarbeit gebunden ist, ist die Verfügung über einen Arbeitsplatz...eine Voraussetzung für die Teilnahme an der demokratischen Willensbildung."
--> Bindung auflösen = #BGE
"Der arbeitende Souverän" - oder: zur Verkürzung von Autonomie durch die Brille der Arbeitsgesellschaft...
...so ließe sich ein Beitrag des Sozialphilosophen Axel Honneth mit dem Titel "Der arbeitende Souverän", den die taz veröffentlicht hat, übertiteln. Es geht darin um das Verhältnis von Demokratie bzw. demokratischer Willensbildung und der Bedeutung von Erwerbstätigkeit. Nachdem ich schon angefangen hatte, den Beitrag zu kommentieren, habe ich nun aufgegeben, da die Zusammenhänge in meinen Augen äußerst verkürzt sind. Stattdessen verweise ich auf einen Kommentar, den ich Anfang des letzten Jahres verfasst hatte. Dieser bezog sich auf ein Interview, das Honneth dem handelsblatt gab und indem er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen äußerte. Hier geht es zum Kommentar.
Sascha Liebermann
10. Januar 2020
Wenn das eine nicht aus dem anderen folgt - der Sozialphilosoph Axel Honneth zum Grundeinkommen
"[Handelsblatt] Dabei hatte der Mensch wohl noch nie so viel Freizeit wie heute.
[Honneth] Es ist aber eine freie Zeit, die viel stärker als früher gleichzeitig von Forderungen des Arbeitslebens durchzogen ist – was durch die Digitalisierung inzwischen noch gesteigert wurde. Nur die wenigsten von uns sind doch konsequent offline am Abend und am Wochenende."
Hier wie auch an späteren Stellen verliert Honneth kein Wort darüber, wie sehr die Bedeutung des "Arbeitslebens" durch sozialpolitische Reformen verstärkt wurde. Zwar reagierten die Agenda 2010 und ihre Vorläufer schon auf Wandlungen in der Deutung des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, sie haben zugleich aber diese verstärkt. Die Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten so wie die workfare-Ausrichtung der Sozialpolitik haben diese Entwicklung institutionalisiert. Die Entleerung des Leistungsbegriffs (siehe auch hier), die Bejubelung jegliches Zuwachses an Erwerbstätigen, ganz gleich in welchem Umfang, sind Ausdruck dessen. Es sind nicht einfach "Forderungen des Arbeitslebens", wie Honneth sagt, es handelt sich um einen breiten normativen Konsens bezüglich des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, der dazu führt, dass sich die "Forderungen des Arbeitslebens" so entwickeln können. Vielleicht würde Honneth das auf Rückfrage ähnlich sehen, es fällt allerdings auf, dass er es gar nicht erwähnt.
In der folgenden Passage wird nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen gefragt:
"[Handelsblatt] Wie bewerten Sie den weitverbreiteten Wunsch, weniger arbeiten zu wollen, und dafür auch Gehaltseinbußen hinzunehmen?
[Honneth] Das ist die Vision des normalen Bürgers. Der will schon arbeiten, aber nicht mehr auf Kosten von Familie und Freizeit. Die direkte Nachkriegsgeneration war da noch anders motiviert. Sie wollte den Wiederaufbau um jeden Preis mitbestreiten. Die Söhne, Töchter und Enkel dieser Nachkriegsgeneration wollen mehr freie Zeit und sind dafür auch bereit, auf Anerkennung in Form von Geld zu verzichten. Und lassen Sie mich bitte einige Sätze zum bedingungslosen Grundeinkommen sagen …"
Vermutlich bezieht sich Honneth für seine Einschätzung auf Befragungen, diese sagen aber nichts darüber aus, wie jemand handelt. Womöglich bezieht er sich auch auf die Diskussion um die Generation Y. Während in offenen Interviews eine Diskrepanz zwischen beidem - Einstellung und Handeln - konkret bestimmbar wäre, ist das bei standardisierten Befragungen methodisch nicht möglich, es lässt sich nur eine Nicht-Übereinstimmung zwischen zwei Antworten zu einer ähnlichen Frage feststellen mittels einer Kontrollfrage. Wenn man nach Hinweisen sucht, wie es sich mit dem Stellenwert von Erwerbstätigkeit verhält, so spricht die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, eine andere Sprache. Diese Quote steigt stetig an, aber nicht nur in diesem Bereich. Auch die Ausweitung der Schulzeiten in der Grundschule durch die Nutzung von Ganztagsbetreuung hat in den letzten Jahren zugenommen. Zugleich gibt es keine Diskussion darüber, dass es "Mehr Zeit für Familie" geben müsste, der gleichnamige Familienbericht plädiert eher für das Gegenteil. Das 2007 eingeführte Elterngeld stößt in dasselbe Horn, prämiert Erwerbstätige und deren baldige Rückkehr in den Arbeitsmarkt und unterwirft Familie demselben normativ betrachtet stärker denn zuvor.
Dann kommt Honneth direkt auf das BGE zu sprechen:
"[Handelsblatt] Bitte!
[Honneth] Ich halte recht wenig vom bedingungslosen Grundeinkommen. Nehmen wir einmal an, dadurch könnte tatsächlich jedem Bürger und jeder Bürgerin ein minimales Auskommen garantiert werden – wie aber käme dann noch ein gesellschaftlicher Zusammenhalt zustande? Die Gefahr scheint mir, dass sich solche Bindungen nur noch privat ergeben würden, es fehlte, was uns über unsere individuellen Präferenzen hinaus noch verbinden könnte."
Diese Einlassung ist erstaunlich, und zwar weil darin Honneths Verständnis davon deutlich wird, wie Solidarität entsteht und sich erhalten kann. Die Bereitstellung eines BGE wäre ja gerade eine eminent politische Entscheidung dafür, dass die Gemeinschaft ihren Bürgern eine Einkommensgarantie gewährt - die Bürger also sich selbst ohne Vorbehalte. Das ist als solches ein Zeichen von Solidarität, nimmt die Bürger in ihrer Stellung im Gemeinwesen ernst und stutzt Erwerbstätigkeit auf das zurück, was sie ist, ein Beitrag unter anderen, von dem jedoch der Staatsbürgerstatus nicht abhängt. Deswegen kennt das Grundgesetz auch keine Erwerbsobliegenheit (das lässt sich auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entnehmen). Wenn Honneth nun also die Dimension politischer Gemeinschaft nicht als Vebindendes sieht, die Zusammenhalt bedeutet, welche dann? Es bliebe dafür nur Erwerbstätigkeit und genau dies wäre illusionär, weil Erwerbstätigkeit Bürger nicht um ihrer selbst willen integriert, sie sind lediglich aufgabenspezifisch relevant. Genau das unterscheidet moderne Arbeitsverträge von Feudalverhältnissen, dass beide Vertragsparteien sich geregelt voneinander trennen können.
Weiter sagt Honneth direkt auf die vorangehende Passage folgend:
"Zudem entstünde das Risiko, einen zentralen, ethisch grundierten Haltepunkte im Leben zu verlieren, der der eigenen Existenz über die persönlichen Beziehungen hinaus Sinn und Orientierung verleiht. Einer geregelten, einigermaßen sinnvollen Arbeit nachzugehen bedeutet auch, einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können und dafür etwas Lebensnotwendiges zu erhalten, nämlich soziale Anerkennung."
Hier wird deutlich, dass Honneth zwei Logiken von Anerkennung durcheinanderbringt, die getrennt gehalten werden müssen. Die eine ist die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen, dafür gibt es zwei elementare Orte: Familie und politische Vergemeinschaftung. Die andere ist die Anerkennung um einer Leistung willen, sie richtet sich nicht auf die ganze Person, sondern auf sie in ihren Fähigkeiten, Aufgaben zu bewältigen. Dieser "gesellschaftliche Beitrag" ist ein ganz anderer als der Beitrag als in der ersten Dimension. Unbezahlte Arbeit taucht hier überhaupt nicht auf, auch das ist bemerkenswert.
Der Journalist des Handelsblattes ist offenbar auch irritiert und fragt zurück:
"[Handelsblatt] Anerkennung ist Ihr großes Thema. Sie haben viel dazu geschrieben … Deshalb die Frage: Kann ein Mensch seine Anerkennung nicht auch aus anderen Tätigkeiten ziehen? Würde das bedingungslose Grundeinkommen nicht auch frei machen für die wichtigen Dinge in der Welt und im Leben?
[Honneth] Nein, das könnte leicht auf eine elitäre Annahme hinauslaufen. Denn auch mit einem garantierten Grundeinkommen bräuchten wir doch mehr als bloß die vielleicht gewonnene Zeit, um uns, wie Sie sagen, den „wirklich wichtigen“ Dingen im Leben zuzuwenden. Wir bräuchten kulturelle Anregungen, Informationen über ethische Alternativen, Erfahrungen mit fremden Lebensweisen, kurz, all das, was Bildung im weiten Sinn genannt wird."
Dass Honneth hier eine "elitäre Annahme" befürchtet, ist indes selbst elitär, spricht er doch dem Einzelnen ab, dass Erfahrungsprozesse von ihm ausgehen müssen, statt von außen veranlasst zu werden. Er muss - und das muss er heute auch - entscheiden, was für ihn die wichtigen Dinge sind. Dazu kann ein Gemeinwesen nur Infrastruktur bereitstellen. Daran würde ein BGE gar nichts ändern, es würde diese Zumutung noch verstärken. Was dann noch hinzutreten kann, schließt ein BGE gar nicht aus, Honneth aber formuliert dies so, als würde erst durch "kulturelle Anregungen" (meint er so etwas wie "kulturelle Bildung") - was auch immer das wäre - Handlungsfähigkeit entstehen. Weshalb setzt er überhaupt das eine und das andere einander entgegen? Und sein Bildungsverständnis erweist sich dabei doch als erstaunlich verkürzt, denn die entscheidenden Bildungsprozesse vollziehen sich zuerst einmal innerhalb der Familie, es ist längst bekannt, wie bedeutsam sie sind. Erst darauf folgen Bildungseinrichtungen, die eben nicht abfangen können, was innerfamilial schief läuft. Erfahrungsprozesse können nur ermöglicht, nicht aber erzwungen werden.
Er fährt fort:
"All das können wir aber nur erwerben, wenn wir uns im Austausch mit anderen befinden und dank einer guten Ausbildung diese kulturellen Wissensvorräte aneignen können. Und dazu regt im allgemeinen gerade die Einbeziehung in die gesellschaftliche Arbeitsteilung an. Vorausgesetzt, sie ist fair organisiert, bietet genügend Raum für sinnvolle Tätigkeiten und ist gut genug vergütet."
Auch hier wieder verkürzt er, der Austausch beginnt doch viel früher schon, sie setzt Bildungsprozesse in der Familie voraus, nicht umgekehrt. Dann erst folgen Prozesse "gesellschaftlicher Arbeitsteilung", wobei Honneth hier überhaupt nicht unterscheidet zwischen denen, in die die ganze Person involviert ist (politische Vergemeinschaftung) und denen, in die sie nur bezogen auf die Bewältigung von Aufgaben involviert ist (Arbeitswelt). Und wer entscheidet darüber, ob Tätigkeiten sinnvoll sind? Dazu bedarf es zweier Momente, auf der einen Seite die gesellschaftliche Dimension einer Tätigkeit, auf der anderen die Neigungen einer konkreten Person, die sich entscheiden muss. Der Sinn für einen, ergibt sich nicht aus der gesellschaftlichen Sinnhaftigkeit von Tätigkeiten. Nicht alles ist für jeden gleichermaßen sinnstiftend, sofern er dazu keine persönliche Affinität hat.
"[Handelsblatt] Das sind aber leider nicht alle Jobs ...
[Honneth] Dennoch. Wenn wir durch ein minimales Grundeinkommen freigesetzt werden, so entsteht doch die Gefahr, dass die, die schon über ein solches kulturelles Wissen verfügen, weiter gedeihen, und die anderen, die schon bislang von all dem ausgeschlossen waren, weiter in das kümmerliche Leben einer reinen Privatperson ohne gesellschaftliche Bindung getrieben werden."
Wer entscheidet darüber, dass dies so ist, wie Honneth sagt? Sicher, ein Gemeinwesen, dass das geschehen lässt und die Lage nicht verändern will, darin würde sich die Lage womöglich so entwicklen. Honneth denkt aber über die Köpfe derer hinweg, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit gestärkt werden könnten durch ein BGE. Und wer entscheidet, welches kulturelle Wissen das richtige und wichtige ist? Für Honneth steht das offenbar fest, ist es aber nicht in einer Demokratie auch immer strittig, worin das besteht und muss stets neu austariert werden? Honneths Ausführungen sind hier ganz ähnlich zu denen Anke Hassels.
In diesem Sinne geht es auch weiter:
"Nein, ich denke, dass es derzeit zum Programm einer besseren, gerechteren, jeden mit mehr sinnvollen Tätigkeiten versehenden Arbeitsteilung keine Alternative gibt. Wer dank eines minimalen Grundeinkommens aus dieser Arbeitsteilung herausfällt, dem fehlen wahrscheinlich genau das aktive Miteinander, der arbeitsteilige Austausch und die kulturelle Anregung, die für die Beschäftigung mit „wirklich wichtigen“ Dingen des Lebens die Voraussetzung bilden."
Hier wird der Bürger letztlich zum Objekt der Arbeitszuteilung, wenn er gar nicht selbst sich auf die Suche macht, sondern mit "Tätigkeiten" versehen wird. Es gibt heute freie Berufswahl und auch sonst ist man darin frei, Tätigkeitsfelder zu suchen - einzig das Erwerbsgebot fordert dafür, einen bestimmten Weg zu beschreiten, will man nicht gegen den gemeinschaftlichen Konsens handeln. Was Honneth vorsieht, geht weit dahinter zurück. Immerhin ist er gegen Ende des Absatzes vorsichtig, wenn er sagt, "wahrscheinlich" fehle jemandem das "aktive Miteinander", der aus diesen Zusammenhängen herausfalle, aber was hat das mit einem BGE zu tun? Es weitet doch vielmehr das Feld, im dem Engagement erwünscht ist.
Auf die Frage des Interviewers nach dem Stellenwert von Familie antwortet Honneth:
"Sie ist trotz ihrer kulturellen Hinterfragung für den Einzelnen wichtiger geworden. Und um dieses gestiegene Bedürfnis nach Familie verwirklichen zu können, braucht man Zeit. Wir sehen das gerade sehr deutlich daran, dass auch Väter mehr und mehr bereit sind, für die Kinder zu Hause zu bleiben, Elternzeit zu nehmen oder in Teilzeit zu gehen."
Hier scheint sich Honneth wieder auf Befragungen zu berufen, sowohl die Statistiken zur Nutzung des Elterngeldes (das nur für eine kurze Zeit gezahlt wird) als auch die Interviews mit Eltern kleiner Kinder, die wir im Rahmen eines Projekts ausgewertet haben, zeugen davon, dass sich Eltern, hier besonders Väter, erheblich mehr Zeit nehmen würden. Man beachte dazu nur die Ausweitung nicht nur der Betreuungszeiten in Kitas, auch die Ausdehnung auf immer jüngere Kinder, eine Entwicklung vor allem der vergangenen zehn Jahre in Deutschland. Hier darf man sich von oberflächlichen Befragungen nicht blenden lassen, das eine ist, etwas als wichtig zu erklären, das andere, entsprechend zu handeln. Familie ist zum Anhängsel des Arbeitsmarktes geworden - eine Abkehr ist davon kann ich nicht feststellen.
Erst am Ende des Interviews lässt Honneth noch aufscheinen, dass es etwas jenseits von Erwerbsarbeit gebe:
"Es muss sich dabei nicht nur um finanziell vergütete Arbeit handeln, häufig reicht, will man noch die Erfahrung des Gebrauchtseins machen, die öffentliche Anerkennung durch staatliche Instanzen oder private Träger. Wie gesagt: Der Mensch braucht Arbeit zur Strukturierung seines Lebens und zur Erfahrung gesellschaftlicher Einbeziehung – und das gilt auch noch fürs Alter!"
Immerhin. Besteht allerdings die "öffentliche Anerkennung" lediglich darin, warme Worte zu sprechen oder Ehrungen vorzunehmen, was viele Ehrenamtliche gar nicht wollen, ändert dies nichts am Vorrang des Erwerbsgebots. Damit bleibt der normative Maßstab erhalten, der alles andere jenseits der Erwerbstätigkeit heute degradiert. Dass Honneth die Haushaltstätigkeiten unter den Tisch fallen lässt, überrascht dann auch nicht mehr.
Es ist erstaunlich, wie engstirnig bzw. kurzsichtig eine Sozialphilosophie der Anerkennung ausfallen kann, die ein solche hohes Ansehen in öffentlichen Debatten genießt.
Sascha Liebermann