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19. August 2024

"MEHR Arbeit lohnt sich nicht"...

... - damit wäre die Diskussion zu einer Frage verschoben, an auch andere eine Unstimmigkeit im Sozialsystem erkannt haben wie Johannes Steffen.

Aber: Der sogenannte Lohnabstand ist nicht sozial-mechanisch zu verstehen, wie Studien schon gezeigt haben (siehe hier). Es verringert sich die inhaltliche Bedeutung des Berufs für den Einzelne nicht "automatisch" mit geringerem Lohnabstand, denn berufliches Engagement, auch Berufsethos, haben eine inhaltliche Dimension, die nichts mit dem Lohn zu tun hat. Damit soll nicht gesagt werden, dass der Lohn keine Rolle spiele, immerhin muss der Lebensunterhalt damit bestritten werden, auch bringt eine Beteiligung am Unternehmenserfolg zum Ausdruck und darüber hinaus handelt man konform mit dem Erwerbsgebot, wenn Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielt wird. Doch Beruf und Lohn sind zwei voneinander unabhängige Dimensionen.

Durch die normative Dimension, die dem Lohn vermittelt über das Erwerbsgebot zukommt, also durch die  Erwartung und Verpflichtung, über Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen, werden beide Dimensionen kurzgeschlossen. Das zeigt sich auch in der verkürzten Deutung, Einkommen und "Anreiz" zu Erwerbstätigkeit hingen zusammen, in der nicht selten sozial-mechanisch argumentiert wird (siehe z. B. hier).

Sascha Liebermann

27. März 2019

"Wie der Staat die Fleißigen bestraft" - unterkomplexe Anreizdenke und das wirkliche Leben...

...das kommt einem anlässlich des Beitrags von Florian Diekmann bei Spiegel Online in den Sinn. So verdienstvoll es ist, auf die Unübersichtlichkeit des Leistungsspektrums und die eigenwillige Konstruktion einiger Leistungen im deutschen Sozialstaat aufmerksam zu machen (siehe auch hier), so mehr verwundert das sozialmechanische Denken. Als werde Leistungsbereitschaft direkt von - Achtung black box - "Anreizen" einfach so hervorgebracht oder gemindert, als seien "Anreize" aus sich heraus in irgendeiner Weise wirksam. Das ist zwar eine häufig anzutreffende Vorstellung, bei näherer Betrachtung ist sie jedoch nicht haltbar. "Anreize" sind immer im Verhältnis zu "Präferenzen" zu betrachten und da wird es komplex, denn worin bestehen diese Präferenzen, woher kommen sie? Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie der Ausruck "Anreize" sinnvoll verwendet werden kann, es stammt aus einem Beitrag von Walter Edelmann (siehe auch hier).




Für die Frage, wie sich Leistungsbereitschaft und Einkommenserzielung zueinander verhalten, ist es wichtig, drei Momente zu unterscheiden, um die Komplexität des Zusammenhangs zu verstehen. Zuerst ist das Moment zu sehen, 1) das wir als Berufung, "inneren Beruf" (Max Weber) oder auch intrinsische Motivation bezeichnen können, hier geht es um die Affinität einer Person zu einer Aufgabe oder einem Aufgabenkomplex. Das hat mit Bildung gar nichts zu tun und findet sich in Aufgabenfeldern, die häufig als wenig anspruchsvoll bezeichnet werden (z. B. Reinigungsdienste, Müllabfuhr, Haushalt und Erziehung usw.). Die Ambitionen, die sich auf das Aufgabenfeld richten, sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist, dass für die Person Berufung und Aufgabenfeld miteinander verbunden sind. Davon zu unterscheiden ist, 2) welche Wertschätzung einem Aufgabenkomplex in einem Gemeinwesen zukommt, was nicht selten darin Ausdruck erhält, dass es als Beruf institutionalisiert ist (siehe auch hier). Im günstigsten Fall entsprechen sich 1) und 2); für eine dauerhafte Leistungserbringung und -bereitschaft ist eine gewisse Entsprechung unerlässlich. Von diesen beiden Momenten zu unterscheiden ist 3) die Gratifikation oder was für heute von größter Bedeutung ist: die normativ gebotene Einkommenserzielung über Erwerbstätigkeit. Damit wird allerdings gesetzt, dass Berufung, Beruf und Erwerbsförmigkeit zusammen fallen müssen.

Wenn über "Arbeit" bzw. Erwerbstätigkeit gesprochen wird, müssen alle drei Momente berücksichtigt werden. Nicht von ungefähr schützt der Art. 12 GG die freie Berufswahl, um das Moment der Berufung zu größtmöglicher Wirkung kommen zu lassen. Nicht-erwerbsförmige Aufgabenfelder sind nicht untersagt, normativ jedoch der Erwerbstätigkeit nachgeordnet. Mit Hilfe dieser Unterscheidung wird nun auch deutlich, weshalb die immer wieder anzutreffende Gleichsetzung von Berufung und Einkommenschance extrem verkürzt ist. Je nach Lebensphase haben für jemanden andere Aufgaben Vorrang, entsprechend ist z. B. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen dafür vernünftig und sinnvoll, wenngleich sie nur als Notlösung dienen. Die verschiedenen Konstellationen, in denen die drei Momente auftreten können, erklärt die Befunde, über die Ronald Gebauer und Hannah Petschauer im Zusammenhang mit ihrer Forschung zur Armutsfalle berichten.

Diekmann weist zwar zum einen auf Widersprüchlichkeiten und Abstimmungsprobleme im Sozialstaat zurecht hin, die Verknüpfung des einen mit der Frage nach der Erwerbsorientierung auf der anderen ist jedoch ein Kurzschluss. Eltern, ganz besonders alleinerziehende, stehen vor anderen Herausforderungen als Alleinstehende, der Berufung in einem Beruf zu folgen, erlaubt Erfahrungen, die anderswo nicht zu machen sind und gleichwohl kann das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden.

Weil es so ist, kann die Lösung nicht darin gefunden werden, einen Weg vorzugeben, was wir heute mit dem Erwerbsgebot machen, sondern die unterschiedlichen Wege zu ermöglichen, denn von allen gleichermaßen lebt ein Gemeinwesen. Doch welche Lösung öffnet Wege im Gegensatz zu heute? Da bleibt nur eine übrig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, denn alle anderen machen mit der Vielfalt des Lebens nicht ernst.

Wenn Diekmann am Ende seines Beitrag darauf hinweist, wie komplex das Leistungsgefüge ist, wie sehr die Leistungen teils gegeneinander arbeiten und wie schwer es Alternativen haben (die im System verbleiben), wundert einen, weshalb er nicht auf ein BGE zu sprechen kommt. Einige der von ihm benannten Probleme gäbe es ja mit einem BGE gar nicht, es würde Komplexität aus dem System herausnehmen - schon durch Verzicht auf Einzelfallprüfung. Nur im Falle bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb eines BGE stellt sich diese wieder als Herausforderung. Schon lange aber wird sogar von Seiten der Bundesagentur für Arbeit dafür geworben, mehr auf Pauschalen zu setzen, sonst ist eine Vereinfachung nicht möglich.

Sascha Liebermann

P.S.: Zur weiteren Vertiefung der Diskussion über die Armutsfalle, siehe:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

7. November 2018

"Pendler-Wahnsinn" - und verlorene Lebenszeit, die nicht mehr wiederkehrt

Während sich die Dokumentation im Rahmen des 3Sat-Magazins makro mit dem Pendelverkehr zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und seinen Folgen befasst, kommt eine Frage zu kurz. Der Verlust an Lebenszeit durch das hohe Pendelaufkommen, Lebenszeit, die nicht zurückgeholt werden kann und verloren ist, auch wenn versucht wird, sie zwangsweise so sinnvoll wie möglich zu nutzen.

In der Dokumentation wird darüber gesprochen, wie das Pendelaufkommen sinken könnte, z. B. durch eine Verringerung der Distanz von Wohn- und Arbeitsort, durch die Nutzung von Homeoffice usw. All das ist bedenkenswert und wird heute womöglich zu wenig in Betracht gezogen. Dabei ließe sich noch viel weiter gehen, wenn es gilt, Erklärungen für diese Entwicklung zu finden und nach Alternativen zu suchen.

Zuallererst ist die Frage, weshalb sich die Ballungsräume derart verdichten, wie es heute der Fall ist? Will man das erklären, kommt man nicht um den Stellenwert von Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung herum. Das führt unter anderem zu steigenen Mieten, zu steigendem Verkehrsaufkommen in den Städten, zu höheren Ausgaben für Pendler usw. Sicher ließe sich über die Stärkung von Homeoffice, den Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur Schiene sowie den öffentlichen Wohnungsbau manches erreichen. Wie aber wäre es, wenn der entscheidende Grund für das Pendeln an Bedeutung verlöre, die Notwendigkeit, einen Einkommensplatz zu finden und dafür in Ballungsgebiete zu streben? Grundsätzlich wäre diese Verbindung dadurch relativiert, wenn man auf diesen Einkommensplatz nicht mehr so angewiesen wäre wie heute. Dazu müsste die Abhängigkeit davon reduziert oder aufgehoben werden. Das würde dazu führen, dass Wohn- und Arbeitsort auf einfachere Weise wieder näher zusammenrücken könnten. Wie? Ein Bedingungsloses Grundeinkommen könnte dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Zugleich wäre es, weil es an die Person geht, wenn man so will, eine Subvention des Lebens, eine Hilfe, um in strukturschwachen Regionen verbleiben zu können, statt abwandern zu müssen. In der Dokumentation spielt der Vorschlag keine Rolle, aber das zeigt wieder einmal, wie wenig weitsichtig solche Themen behandelt werden. Journalisten sind aufgerufen, ein BGE einmal jenseits von Arbeitsmarkt und Digitalisierung unter die Lupe zu nehmen, dann würde seine ganze Breitenwirkung sichtbar.

Sascha Liebermann

18. Oktober 2018

15. Mai 2018

24-7-365 - keine Ferien, kein Feierabend, nicht ersetzbar


Dieses Video, das zum Gedenken an den Muttertag gedreht wurde, macht auf einfache Weise anschaulich, was deren besondere Verantwortung ausmacht - und es gilt für Väter ebenso. Die Eigensinnigkeit von Familie, wie sie in der bestimmten Verantwortung von Eltern zum Ausdruck kommt, ist natürlich kein "job", das wäre schon eine Verhöhnung. Durch die Rede vom "job" wird aber gerade das deutlich. Damit wirft das Video ein Licht auf die Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die an der Sache vorbeigeht. Die harmonisierende Vorstellung einer Vereinbarkeit zerschellt an der Nicht-Vereinbarkeit, die man lediglich anerkennen und ihr sich dann stellen kann. Da der Konflikt zwischen Familie und Beruf nicht aufzuheben ist, bedarf es des Freiraums, um darüber zu befinden, wie der Einzelne sich der Verantwortung stellen will. Das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen, das diese Freiheit lässt, ohne zugleich darüber hinwegzutäuschen, dass jede Entscheidung konkrete Folgen hat.

Sascha Liebermann

30. April 2017

"Wie kommt das Neue in die Welt?"...

...eine Konferenz vom 26. bis 28. Mai u.a. zu Bedingungslosem Grundeinkommen und direkter Demokratie, die auf eine studentische Initiative an der Alanus Hochschule zurückgeht.

"Die "Wo Lang - Konferenz" ist die erste selbst organsierte Konferenz von Studierenden an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft. Gemeinsam wollen wir ein Bewusstsein für die Frage schaffen, wie wir in Zukunft miteinander leben wollen. Was heißt es im Alltag, im Berufsleben, in der Bildung oder in einer Demokratie Formen der Selbstbestimmung anzustreben? Mit einem vielfältigen und bunten Konferenzprogramm wollen wir gemeinsam die Frage nach einer zeitgemäßen Haltung erforschen. Schwerpunktthemen werden die Ideen der direkten Demokratie und des Bedingungslosen Grundeinkommens sein." (Kilian Wiest)

Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen können Sie das Projekt via Crowdfunding.

1. April 2014

Superfrauen, Supermütter, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Verklärungen dominieren die Diskussionen über Elternschaft, Väter, Mütter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Verklärungen sind es, weil sie in jede Richtung geschehen, entweder in die eines perfekten, ohne Probleme und Konflikte ablaufenden Familienlebens oder in die andere eines reibungslosen Zusammenfügens von unvereinbaren Sphären. Selten liest und hört man anderes, zumindest in der Öffentlichkeit. Eine Erfahrung in Gesprächen mit Eltern ist es, nicht so gerne darüber zu sprechen, dass nicht alles so gut und reibungslos klappt, wie es gewünscht oder gehofft wird.

Ein Lichtblick ist es dann, wenn einmal klar benannt wird, wo die Konflktlinien liegen und dass das Bestreben, Familie und Beruf vereinbaren zu wollen, seinen Preis hat, wie dies jüngst Judith Lembke in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. März tat. Sie schreibt unter dem Titel "Vereinbarkeit ist eine Lüge": "...Jeden Tag erleben sie [die Mütter, über die sie berichtet, SL] eine Binsenweisheit, die so banal ist, dass sie sich im Nachhinein wundern, warum sie es nicht haben kommen sehen: Wer Karriere machen will, muss viel arbeiten. Wer viel arbeitet, hat wenig Zeit für Kinder. Oder anders herum: Die Vereinbarkeit von Kindern und Karriere ist eine Lüge – zumindest, wenn das Wort Kinder dafür steht, dass man sie nicht nur bekommt, sondern sich auch selbst um sie kümmert..." oder, könnte ergänzt werden, man ausreichend Zeit für sie haben möchte.

Das Gegenteil von dieser Einschätzung war in der Sendung "Superfrauen zwischen Beruf und Karriere" (ZDF, 37 Grad) zu sehen. Wer aufmerksam hinhörte, konnte allerdings erkennen, dass manche der Eltern, die dort präsentiert wurden, den Preis der Vereinbarkeit schon spüren, aber entweder nicht wahrhaben wollen oder in Kauf nehmen. Wie überhaupt dieser Preis in der ganzen Sendung übergangen und statt dessen der Erfolg der Superfrauen gefeiert wurde. Eine Mutter von vier Kindern, Tanja von Waldbeck, spricht an einer Stelle darüber, wie es ist, wenn sie nach einem Arbeitstag ihre Kinder zu Bett bringt: "...Man hat dann das Gefühl [Hervorhebung SL], dass man doch noch Teil dieses Tages auf jeden Fall ist..." (ab Minute 12). Die Steigerung davon, das Gefühl zu haben, dass es so sein könnte, wäre, nicht einmal das Gefühl zu haben - also nicht mehr Teil des Tages zu sein. Damit sagt sie etwas, wovon in der ganzen Dokumentation nicht die Rede ist: des Berufs wegen bei voller Stelle abwesend zu sein, bedeutet, von den Kindern beinahe nichts mitzubekommen, sie wenig zu erleben und zu erfahren bzw. gemeinsame Erfahrungen zu machen.

Wie von dieser Verklärung wegkommen? Indem dem Einzelnen die Möglichkeiten geschaffen werden, sich frei von Verklärungen der Aufgabe Elternschaft zu stellen, um zu entscheiden, wie er damit umgehen will. Dann würde es leichter sich - auch gegen den dominanten Zeitgeist - offen einzugestehen, dass man beides nicht haben kann - ausreichend Zeit für Familie, also auch die Kinder, und ein erfülltes Berufsleben. Der Preis für die "Vereinbarkeit" ist hoch, das sollte offen ausgesprochen werden, statt sich in verklärenden Slogans zu ergehen. Einen solchen Freiraum eröffnet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Alle bisher existierenden Instrumente der Familienpolitik heben den Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht auf. 


Darüberhinaus gibt es aus der Bindungsforschung beachtenswerte Befunde z.B. von Lieselotte Ahnert "Das bedeutet für Kinder Stress" und Karl-Heinz Brisch "Das Krippenrisiko". Sie zeigen deutlich, welche Folgen eine zu frühe Fremdbetreuung haben kann, zumal angesichs der gegenwärtigen Personalschlüssel in den Einrichtungen. Worüber diese Studien nichts sagen, ist, ob man ein Familienleben haben will, indem für die Familie nur das Frühstück und das Abendessen bleiben. Das muss jeder für sich entscheiden - mit allen Konsequenzen und ohne Verklärungen.

Siehe auch meine früheren Kommentare hier, hier und hier sowie "Erziehung zur Unmündigkeit" von Thomas Loer 

Sascha Liebermann

12. Januar 2014

"Deutschland im Stress" eine Reportage...

...des Mitteldeutschen Rundfunks. Interessant daran ist, was krankmachend zu sein scheint: die Fixierung auf den Beruf und zugleich das Getriebensein.

20. Januar 2013

"Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - auch in der Schweiz nur in eine Richtung

Andere Länder ähnliche Wege. In der Schweiz, nicht anders als in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas, steht die "Vereinbarkeit" von Familie und Beruf ganz oben auf der Agenda. Der letzte Schritt zur Emanzipation, so könnte man meinen, müsse noch gegangen werden, damit Erwerbstätigkeit als normatives Ziel für alle erreicht werden könne. Die "Parlamentarische Initiative Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik" will der "Vereinbarkeit" Verfassungsrang verschaffen. Siehe auch frühere Kommentare von Sascha Liebermann zu "Familienvergessen - auch in der Schweiz" sowie zu Familie im allgemeine - hier und hier. Ein Einspruch gegen diese Situation in der FAZ im alten Jahr, siehe "Markt und Familie".

26. August 2011

"Bleibt hungrig, bleibt tollkühn" - eine Rede von Steve Jobs, die zum Grundeinkommen passt

Vor bald zwei Jahren haben wir auf die Rede "You've got to find what you love" von Steve Jobs (Video, Druckfassung), einem der Gründer von Apple Computer, hingewiesen. Er hielt sie im Rahmen der akademischen Abschlussfeier an der Stanford Universität am 12. Juni 2005. In ihr geht es im Wesentlichen um das Verhältnis von Neigung und Beruf sowie die Schwierigkeit, das jeweils für sich Richtige zu finden. Damit trifft die Rede auch Fragen des bedingungslosen Grundeinkommens, weshalb wir hier nochmals auf sie hinweisen möchten. Die Financial Times Deutschland hat nun eine Übersetzung veröffentlicht.

10. Januar 2011

"Vereinbarkeit" von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?

Im Dezember-Heft 2010 von brandeins, das sich der Familie widmet, ist ein Beitrag abgedruckt mit dem Titel "Gleichung mit Unbekannten". Es geht darin auch um die vielgeforderte und -befeierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die als fortschrittlich gilt und die manches Förderprogramm auf den Weg gebracht hat. Der Schluss des Beitrags allerdings macht deutlich, wie wenig treffend die Formel von der Vereinbarkeit ist und wie viel angemessener es wäre, vom doppelten Verzicht zu sprechen. Es heißt dort:

"Seine Managerkollegen von früher schmunzeln vermutlich schon über die Wortwahl. Alexander May ist ein Beispiel dafür, was in keiner erbaulichen Ministeriumsbroschüre steht, aber jeder schnell merkt, der Kinder bekommt: Familie hat ihren Preis. Karriere auch. Ob die Gleichung aufgeht, muss jeder für sich selbst entscheiden."

Denn Familie und Beruf lassen sich nicht vereinbaren, ohne dass in beider Hinsicht Verzicht geübt wird, so lässt sich herauslesen. Wer beides haben will, von dem ist doppelter Verzicht gefordert. Ganz zu recht schließt der Beitrag mit dem Hinweis, dass dies jeder für sich entscheiden muss, will man keine staatliche Vorschrift einführen. Moment mal, Vorschrift? Die gibt es heute zwar nicht, es gibt aber eine normative Erwartung: Erwerbstätigkeit. Wir haben zwar keine Vorschrift, aber sehr wohl eine Wertigkeit in unserem Gemeinwesen. Denn heute kann maximal ein Elternteil zuhause bleiben, denn der andere muss Einkommen beschaffen. Der Familie die Priorität einzuräumen ist also nur einem von beiden möglich, und das nur, wenn er zu den Besserverdienenden gehört. Wäre es nicht wünschenswert, beide könnten zuhause bleiben, wenn sie wollten? Das geht aber nur und wird erst anerkannt als gleichwertige Entscheidung, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen verfügbar ist.

Sascha Liebermann

14. Juli 2007

Die Debatte geht weiter - auch in den Gewerkschaften

In der aktuellen Ausgabe von Ver.di Publik findet sich unter dem Titel "Der große Wurf?" ein Beitrag von Heike Langenberg zum Grundeinkommen. Leider wird die Gelegenheit nicht ergriffen, die Idee in ihrer Breite einmal darzustellen. Stattdessen werden gezielt Zitate aus Beiträgen von Befürwortern angeführt, die belegen sollen, wes Geistes Kind das bGE ist. Schauen wir uns die Zitate einmal näher an.

Schon der Einstieg ist ein bemühter Versuch, auf ein Problem hinzuweisen. Dort heißt es: "Je mehr Leute von ihrem Recht auf bezahlte Freizeit Gebrauch machen, desto weniger produzieren die finanziellen Ressourcen für das Grundeinkommen. Dann finanziert sich das System irgendwann nicht mehr". Ganz recht, kann man da nur sagen. In der Tat würde es keine Wertschöpfung mehr geben, wenn alle sich aus dem Erwerbsarbeitsmarkt zurückzögen bzw. an der Erzeugung von Gütern und Diensten nicht mehr mitwirken wollten. Warum sollte das ein Einwand gegen das Grundeinkommen sein, denn letztlich gilt diese Diagnose schon für unsere heutige Lage. Alle Bürger haben nämlich einen Anspruch auf die im Sozialgesetzbuch geregelten Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld. Alle könnten diesen Rechtsanspruch geltend machen, wenn sie ihn geltend machen wollten - er könnte ihnen nicht verwehrt werden, sofern sie die dazu gesetzten Bedingungen erfüllen. Warum aber machen die Bürger diesen Anspruch meist nur geltend, wenn sie kein Erwerbseinkommen mehr zu erzielen in der Lage sind? Was müssen wir daraus schließen?

Erklären läßt sich diese Zurückhaltung nur damit, daß sich alle über den Notfallcharakter dieser Leistungen nach unserem heutigen Verständnis im klaren sind. Wer sie in Anspruch nimmt, muß nicht nur das Recht dazu haben, er sollte auch wirklich dieser Hilfe bedürfen. Daß die Bürger nicht massenhaft, also z.B. in der Mehrheit diese Leistungen in Anspruch nehmen, heißt doch letztlich: sie möchten, solange sie dazu in der Lage sind, ihren Beitrag leisten, damit unser Sozialstaat erhalten werden kann. Sie wollen also nur in Anspruch nehmen, was sie auch wirklich benötigen. Doch dieser einfache Zusammenhang wird von Frau Langenberg nicht gesehen, würde sie sich sonst ernsthaft fragen müssen, weshalb denn heute nicht alles zusammenbricht. In der Regel wollen alle beitragen zum gemeinsamen Wohlergehen, die Frage ist doch vielmehr: Geben wir ihnen die Möglichkeit, es nach ihrem Dafürhalten zu tun?

Aus Götz Werners Buch "Einkommen für alle" wird folgende Passage zitiert: "Andererseits kann der Arbeitgeber, der seinerseits keine Sozialabgaben mehr für seine Mitarbeiter aufwenden muss, fortan mit diesen neue, tendenziell niedrigere Gehälter aushandeln". Ja, sehr wohl, aushandeln kann er diese Gehälter, nicht aber diktieren. Das ist ein wichtiger Unterschied, den Frau Langenberg nicht sieht. Wenn sich das verfügbare Einkommen zukünftig aus dem Grundeinkommen und einem Erwerbseinkommen zusammensetzt, dann ist die Summe aus beiden entscheidend und nicht die Höhe des Erwerbseinkommens alleine. Selbst bei einem niedrigeren Erwerbseinkommen im Vergleich zu heute könnte die Summe aus beiden höher sein als das heute verfügbare Einkommen. Wenn man sich also schon auf die Taschenrechnerlogik einläßt, sollte man sie zuende führen.

Ist das Grundeinkommen hoch genug und erlaubt, anzusparen, dann bedarf es nicht einmal einer Zusatzversorgung im Alter. Auch muß diese, will sich jemand freiwillig versichern, nicht notwendig privater Art sein. Auch hier könnte der Staat eine Zusatzleistung, auf freiwilliger Basis, anbieten. Viel gravierender sind doch die Auswirkungen eines bGEs auf die Versicherungswirtschaft: Je höher es wäre, desto weniger wären Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, überhaupt noch nötig. All das Geld, das heute über diese Versicherungen in den internationalen Finanzmarkt fließt, stünde für Konsum und Investition zur Verfügung. Der Finanzmarkt hätte im Verhältnis zu heute eine andere geringere Bedeutung. Auch die Chance, dies einmal klarzustellen, wird in dem Beitrag leider versäumt.

An einer späteren Stelle im Artikel heißt es dann: "Einen weiteren Vorteil für Arbeitgeber nennt die Initiative 'Freiheit statt Vollbeschäftigung' auf ihrer Internet-Seite: 'Sie [die Unternehmen] können automatisieren, ohne sich Sorgen um entlassene Mitarbeiter zu machen'". Wäre das nicht wünschenswert, daß die Unternehmen sich ihrer ersten und wichtigsten Aufgabe widmen: Werte zu schaffen, statt versteckt sozialpolitische Mithilfe zu leisten? Wieviel Wertschöpfung wird dadurch verhindert, daß wir Unternehmen diese Aufgabe ansinnen? Politisch müssen wir die Bürger absichern, damit der Verlust eines Arbeitsplatzes eben nicht die Folgen hat, die er heute hat. Doch dazu bedarf es des bGEs und keiner unternehmerischer Wohltaten.

Es überrascht dann nicht, zum Schluß noch folgendes Zitat zu lesen: "In der Diskussion über ein Grundeinkommen wird verkannt, dass Arbeit für den einzelnen Menschen mehr ist als Abhängigkeit, mehr auch als ,nur' Einkommensquelle. Sie stärkt das Selbstwertgefühl und vermittelt gesellschaftliche Anerkennung. Und ein Teil dieser Anerkennung steckt auch im Arbeitsentgelt", sagt Sabine Groner-Weber, Leiterin des Bereichs Politik und Planung beim ver.di-Bundesvorstand". Wir nehmen einmal wohlwollend an, daß Frau Groner-Weber nicht meint, jede Arbeit, auch diejenige, die man gar nicht machen will, vermittele Anerkennung. Wovon hängt sie dann ab? Zuerst einmal davon, daß man eine Aufgabe auch machen will, sich für sie entscheiden kann. Das ist nur möglich, wenn man die Wahl hat, sich auch dagegen zu entscheiden. Dann ist es wesentlich, ob man sich mit der Aufgabe auch identifizieren kann, einen Beitrag zu ihrer Erledigung leisten will. Und zuletzt ist es, heute mehr als mit einem bGE, wichtig, ein Einkommen zu erzielen, von dem man leben kann. Wie hoch das sein muß, hat aber jenseits eines Minimums, eine breite Spanne.

Es ist wohl vielsagend, daß freie Entscheidung und Interesse an einer Aufgabe als Voraussetzungen für ein erfülltes Berufsleben in dem Artikel gar nicht vorkommen. Würde Frau Langenberg diesen Zusammenhang sehen, dann wäre es leicht, folgenden Schluß zu ziehen: Wenn es für den Einzelnen wichtig ist, sich in einer Aufgabe zu verwirklichen, dann wird er dies auch mit einem bGE anstreben. Nun denn, dann sollten wir es einführen und uns nicht mit Spiegelfechterei aufhalten.

Sascha Liebermann