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30. März 2020

"Trügerisches Heilmittel" - unnötig reißerischer Titel, instruktiver Text und einfallsloser Jens Südekum (zumindest laut Zitat)


Ist es nicht möglich, weniger reißerische Titel zu gebrauchen, die so gar nicht zum instruktiven Beitrag passen? Florian Diekmann weist zurecht auf Herausforderungen bei der kurzfristigen Einführung eines BGE hin, dann wird aber so getan, als gelte das für andere Maßnahmen nicht. Sollte Jens Südekum in dem Spiegel-Beitrag angemessen zitiert worden sein - tja, was soll man dazu sagen, das war dann wohl eher eine reflexhafte Antwort, weil er auf keinen Fall ein BGE haben will. Dazu wird zu den abwegigsten Vorwänden gegriffen.

Sascha Liebermann

19. März 2020

"Hilfen für die Kleinsten"...

...darüber schreibt Florian Diekmann im Spiegel. Eine Bemerkung des Wirtschaftswissenschaftlers Jens Südekum ist interessant, der wie folgt zitiert wird:

"Viele Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens sehen in der Notlage vieler Kleinstunternehmer ein Argument, zumindest für einen gewissen Zeitraum Geld an alle Bundesbürger zu zahlen – ähnlich wie es die US-Regierung plant. Südekum hält das allerdigs für keine gute Idee: "Ich selbst bin Beamter – ich brauche jetzt kein Corona-Geld für alle, ebenso wenig wie Rentner." Jetzt sollten auch nur die dringend Geld bekommen, "denen das Wasser bis zum Hals steht", argumentiert Südekum."

Ja, als Beamter ist man in einer privilegierten Lage, ganz besonders jetzt, da hat er recht. Langfristig gedacht aber greift der Einwand nicht, denn mit der Einführung eines BGEs würde der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer kassiert, denn brauchen - je nach Einkommen - einige auch nicht. Und Rentner? Da müsste auf die Rentenzahlbeträge geschaut werden und all diejenigen berücksichtigt werden, die zu wenig Beiträge einzahlen konnten bzw. deren Leistungen, weil nicht-erwerbsförmig kaum berücksichtigt werden.

Frühere Beiträge zu Ausführungen von Jens Südekum finden Sie hier

Sascha Liebermann


18. April 2019

"Armes Deutschland, reiches Deutschland" - Ungleichheit in Karten...

...ein Beitrag von Florian Diekmann, Frank Kalinowski und Chris Kurt auf Spiegel Online.






27. März 2019

"Wie der Staat die Fleißigen bestraft" - unterkomplexe Anreizdenke und das wirkliche Leben...

...das kommt einem anlässlich des Beitrags von Florian Diekmann bei Spiegel Online in den Sinn. So verdienstvoll es ist, auf die Unübersichtlichkeit des Leistungsspektrums und die eigenwillige Konstruktion einiger Leistungen im deutschen Sozialstaat aufmerksam zu machen (siehe auch hier), so mehr verwundert das sozialmechanische Denken. Als werde Leistungsbereitschaft direkt von - Achtung black box - "Anreizen" einfach so hervorgebracht oder gemindert, als seien "Anreize" aus sich heraus in irgendeiner Weise wirksam. Das ist zwar eine häufig anzutreffende Vorstellung, bei näherer Betrachtung ist sie jedoch nicht haltbar. "Anreize" sind immer im Verhältnis zu "Präferenzen" zu betrachten und da wird es komplex, denn worin bestehen diese Präferenzen, woher kommen sie? Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie der Ausruck "Anreize" sinnvoll verwendet werden kann, es stammt aus einem Beitrag von Walter Edelmann (siehe auch hier).




Für die Frage, wie sich Leistungsbereitschaft und Einkommenserzielung zueinander verhalten, ist es wichtig, drei Momente zu unterscheiden, um die Komplexität des Zusammenhangs zu verstehen. Zuerst ist das Moment zu sehen, 1) das wir als Berufung, "inneren Beruf" (Max Weber) oder auch intrinsische Motivation bezeichnen können, hier geht es um die Affinität einer Person zu einer Aufgabe oder einem Aufgabenkomplex. Das hat mit Bildung gar nichts zu tun und findet sich in Aufgabenfeldern, die häufig als wenig anspruchsvoll bezeichnet werden (z. B. Reinigungsdienste, Müllabfuhr, Haushalt und Erziehung usw.). Die Ambitionen, die sich auf das Aufgabenfeld richten, sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist, dass für die Person Berufung und Aufgabenfeld miteinander verbunden sind. Davon zu unterscheiden ist, 2) welche Wertschätzung einem Aufgabenkomplex in einem Gemeinwesen zukommt, was nicht selten darin Ausdruck erhält, dass es als Beruf institutionalisiert ist (siehe auch hier). Im günstigsten Fall entsprechen sich 1) und 2); für eine dauerhafte Leistungserbringung und -bereitschaft ist eine gewisse Entsprechung unerlässlich. Von diesen beiden Momenten zu unterscheiden ist 3) die Gratifikation oder was für heute von größter Bedeutung ist: die normativ gebotene Einkommenserzielung über Erwerbstätigkeit. Damit wird allerdings gesetzt, dass Berufung, Beruf und Erwerbsförmigkeit zusammen fallen müssen.

Wenn über "Arbeit" bzw. Erwerbstätigkeit gesprochen wird, müssen alle drei Momente berücksichtigt werden. Nicht von ungefähr schützt der Art. 12 GG die freie Berufswahl, um das Moment der Berufung zu größtmöglicher Wirkung kommen zu lassen. Nicht-erwerbsförmige Aufgabenfelder sind nicht untersagt, normativ jedoch der Erwerbstätigkeit nachgeordnet. Mit Hilfe dieser Unterscheidung wird nun auch deutlich, weshalb die immer wieder anzutreffende Gleichsetzung von Berufung und Einkommenschance extrem verkürzt ist. Je nach Lebensphase haben für jemanden andere Aufgaben Vorrang, entsprechend ist z. B. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen dafür vernünftig und sinnvoll, wenngleich sie nur als Notlösung dienen. Die verschiedenen Konstellationen, in denen die drei Momente auftreten können, erklärt die Befunde, über die Ronald Gebauer und Hannah Petschauer im Zusammenhang mit ihrer Forschung zur Armutsfalle berichten.

Diekmann weist zwar zum einen auf Widersprüchlichkeiten und Abstimmungsprobleme im Sozialstaat zurecht hin, die Verknüpfung des einen mit der Frage nach der Erwerbsorientierung auf der anderen ist jedoch ein Kurzschluss. Eltern, ganz besonders alleinerziehende, stehen vor anderen Herausforderungen als Alleinstehende, der Berufung in einem Beruf zu folgen, erlaubt Erfahrungen, die anderswo nicht zu machen sind und gleichwohl kann das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden.

Weil es so ist, kann die Lösung nicht darin gefunden werden, einen Weg vorzugeben, was wir heute mit dem Erwerbsgebot machen, sondern die unterschiedlichen Wege zu ermöglichen, denn von allen gleichermaßen lebt ein Gemeinwesen. Doch welche Lösung öffnet Wege im Gegensatz zu heute? Da bleibt nur eine übrig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, denn alle anderen machen mit der Vielfalt des Lebens nicht ernst.

Wenn Diekmann am Ende seines Beitrag darauf hinweist, wie komplex das Leistungsgefüge ist, wie sehr die Leistungen teils gegeneinander arbeiten und wie schwer es Alternativen haben (die im System verbleiben), wundert einen, weshalb er nicht auf ein BGE zu sprechen kommt. Einige der von ihm benannten Probleme gäbe es ja mit einem BGE gar nicht, es würde Komplexität aus dem System herausnehmen - schon durch Verzicht auf Einzelfallprüfung. Nur im Falle bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb eines BGE stellt sich diese wieder als Herausforderung. Schon lange aber wird sogar von Seiten der Bundesagentur für Arbeit dafür geworben, mehr auf Pauschalen zu setzen, sonst ist eine Vereinfachung nicht möglich.

Sascha Liebermann

P.S.: Zur weiteren Vertiefung der Diskussion über die Armutsfalle, siehe:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

16. Januar 2019

"Darum geht es im Sanktionsprozess"...

...darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.

Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.

Hier Stellungnahmen zur Verhandlung des Deutschen Bundestages über Sanktionen vom 1. Juni 2018.

Eine weitere Verklärung des alten Sozialstaats liefert Christoph Butterwegge in seinem Beitrag "Das Hartz-Kartenhaus" in Der Freitag. Es gibt viel zu kritisieren an der Sozialgesetzgebung seit der Agenda 2010, die Verschärfung war deutlich, doch manches ist schlicht eine Verklärung der Vergangenheit. Christoph Butterwegge, der sich vehement gegen Sanktionen ausspricht, will zugleich das Erwerbsgebot nicht aufheben und sieht es als Pflicht der Erwerbsfähigen an, auch einen Beitrag zu leisten. Wie soll das ohne Sanktionsinstrumente gehen, etwa durch Appell?

Sascha Liebermann

14. November 2018

"Milliarden für die Mittelschicht" - das Grundeinkommensjahr von Lars Klingbeil...

...so ist der Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online überschrieben und er trifft damit gut, worum es bei Klingbeils Vorschlag geht. Siehe unsere Kommentare dazu hier und hier. Dass das Chancenkonto, das Diekmann erwähnt in eine andere Richtung wirken könnte, ist richtig. Wenn er es mit der Umverteilung ernst meint, müsste er aber im Grunde für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentieren. Siehe frühere Kommentare zu Diekmanns Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

3. Mai 2018

"Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt" oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

...das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der "Arbeitsgesellschaft" auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der "Arbeitsgesellschaft" die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage, laut Diekmann, folgendermaßen dar:

"Das zentrale Problem aber bliebe bestehen: Millionen Menschen die Teilhabe an einer weiterhin von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft zu ermöglichen, obwohl ihre Kenntnisse und Fertigkeiten veraltet sind - und gleichzeitig eine riesige Lücke von fehlenden Arbeitskräften zu decken, die für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Gesellschaft dringend gebraucht werden (der wiederum Voraussetzung für ein Grundeinkommen ist). Dazu braucht es passende Weiterbildung und Qualifizierung in jedem Lebensalter, und zwar so, dass die Menschen "mitkommen" können und wollen."

Ja, aber auf welcher Basis (siehe hier)? Dass auch zukünftig die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen wichtig sein wird, steht nicht in Frage. Umerziehung gegen den Willen derer, die sich für andere Aufgaben entscheiden, kann wohl kein Mittel sein (siehe hier), um "Arbeitskräfte" zu gewinnen oder etwa doch? Das ominöse Wort von der "Teilhabe" blendet aus, dass die Teilnahme in vielerlei Hinsicht erfolgen kann und Erwerbstätigkeit schon heute nur eine davon ist, wenngleich eine normativ herausgehobene. Diekmann übersieht völlig die Leistung, die jenseits von Erwerbsarbeit erbracht wird. Angesichts der Differenziertheit des Beitrags ist das erstaunlich (siehe hier und hier) und wird an folgender Stelle noch einmal deutlich:

"Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren, unausweichlichen Zukunftsproblem: der Demografie. Die deutsche Gesellschaft überaltert, vor allem wegen der stark steigenden Lebenserwartung. Dass seit Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren werden, verstärkt den Effekt noch. Vorausgesetzt Erwerbsarbeit wäre weiterhin unbedingt nötig für die wirtschaftliche Produktion, heißt das: Ein immer kleiner werdender produktiver Teil der Bevölkerung steht einem immer größer werdenden unproduktiven Teil gegenüber."

Was heißt "unproduktiv"? Hat der Autor sich schon einmal mit den notwendigen Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit befasst? Es ist absurd, die einen gegen die anderen auszuspielen, wenn beide gleichermaßen notwendig sind.

An nachstehender Äußerung wird dann deutlich, dass der Autor sich nicht eingehender mit dem BGE befasst hat oder anders gesagt: wie sehr wichtige Argumente für ein BGE unabhängig von Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung in der öffentlichen Debatte offenbar nicht genügend durchgedrungen sind:

"Das alles spricht keineswegs gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen - sondern eher dafür, dass das Nachdenken und der Streit darüber nötig sind, um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein. Aber es zeigt auch deutlich die Grenzen des Konzepts auf: Nur wenn die Arbeitsgesellschaft verschwindet, ist ein bedingungsloses Einkommen zugleich zwingend und Lösung der Probleme."

Weshalb denn das? Geht das BGE mit Arbeitsverbot einher oder bestreitet es die Bedeutung der Bereitstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen? Keineswegs. Es ist eine leider verbreitete Verirrung, das BGE nicht unabhängig von diesen Fragen zu betrachten. Seine Bedeutung bezieht es aus der Verbindung zu den Grundfesten der Demokratie, ganz gleich wie der Arbeitsmarkt sich entwickelt.

Auch an anderer Stelle bleibt der Autor auf halben Wege stecken, wenn er schreibt:

"Dieses Problem ließe sich noch relativ einfach und unbürokratisch beheben, indem das bedingungslose Grundeinkommen nach Wohnort gestaffelt wird - einige wenige Modelle sehen das auch vor. Doch was ist mit Kranken, die eine besondere Ernährung benötigen, mit Behinderten, mit Schwangeren, mit Alleinerziehenden? Für all diese - und noch weit mehr - Fälle sehen Hartz IV und Sozialhilfe Extra-Zahlungen vor.

Zu Beginn geht es um die Frage, ob ein BGE nicht nach Lebenshaltungskosten relativ zum Wohnort gestaffelt werden müsste. Diese Debatte ist nun keineswegs neu, sondern ein alter Hut. Zwei Antworten mit unterschiedlichen Folgen wurde bislang darauf gegeben, an Gewicht haben sie nichts eingebüßt:

1) Sieht man das BGE als einheitlichen Betrag vor, so ist es relativ zu den Lebenshaltungskosten in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich viel wert, das ist richtig. Allerdings darf nicht übersehen werden, wie stark die Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Miete z. B.) mit den Wanderungsbewegungen vom Land in Ballungsräume zu tun hat. Sie sind also Ausdruck dessen, den Arbeitsplätzen hinterherzuziehen. Ein BGE nun würde gerade in Frage stellen und die Möglichkeit schaffen, auf diese Wanderung zu verzichten, also dort zu verbleiben, wo zuvor aus Einkommensgründen eine Abwanderung nötig war. Das würde sich vermutlich auf die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen auswirken, es würde womöglich eine Entzerrung herbeiführen.

2) Damit ist deutlich, welchen Folgen eine Staffelung nach Lebenshaltungskosten mit sich brächte. Sie würde die Ballungsraumbildung, die Wanderung dorthin mindestens bestärken.

Vergessen werden sollte nicht, dass unter 1) Mehrpersonenhaushalte über soviele BGE verfügen, wie Personen im Haushalt leben. Ein einheitlicher Betrag wäre also wirkmächtig ohne Staffelung.

Diekmann folgert aus seiner ungenauen Diagnose, es werde weiterhin bedarfsgeprüfter Leistungen bedürfen, wenn das BGE nicht ausreiche, damit sei dann also ein System der Gängelung nötig, das doch gerade mit einem BGE beseitigt werden sollte. Hierbei übersieht er, das Bedarfsprüfung nicht gleich Bedarfsprüfung ist. Was heute als Gängelung wahrgenommen wird, ist nur vor dem Hintergrund eines normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit zu verstehen. Die Bedarfsprüfung geht also immer mit einer normativen Zwecksetzung einher, die Leistungsbezieher wieder aus dem Leistungsbezug herauszubefördern. Mit einem BGE ist das nicht mehr der Zweck der Leistung, von daher ändert sich die Bedarfsprüfung in ihrer gesamten Ausrichtung. Selbstverständlich wird es weiterhin relevant sein, welchen Anteil vorhandenen Vermögens jemand verbrauchen muss, bevor er bedarfsgeprüfte Leistungen in Anspruch nehmen kann, aber auch das erfolgte auf einer anderen normativen Basis. Für Mehrpersonenhaushalte stellt sich die Lage gänzlich anders dar, da für Kinder ein BGE genauso vorgesehen ist wie für Erwachsene. Damit ist auch Alleinerziehenden geholfen, sofern Kinder den vollen Betrag erhielten.

Wenn Diekmann dann schreibt:

"Das relativiert den Anspruch eines bedingungslosen Grundeinkommens, gleichzeitig wirklich vom Arbeitszwang zu befreien und dennoch voll teilhaben zu können. Wer darunter in etwa den Lebensstandard der unteren Mittelschicht inklusive einer bescheidenen jährlichen Urlaubsreise versteht, dürfte in vielen Fällen enttäuscht werden."

Die Frage ist, was ein BGE leisten können muss, damit am öffentlichen Leben teilgenommen werden kann. Auch hier aber ist das Beispiel wieder schief, denn geht es hier um alleinstehende Personen oder Mehrpersonenhaushalte?

"Aus dem gleichen Grund würde sich auch an der großen Einkommensungleichheit in Deutschland wenig ändern - und erst recht nicht bei der noch weitaus größeren Vermögensungleichheit."

Für diesen Punkt gilt, was ich direkt zuvor geschrieben habe. Ein BGE wäre nicht nur ein Geldbetrag, es ginge Verhandlungsmacht einher, die heute in der Weise nicht besteht, gerade für Familien nicht. Insofern wäre die Folge als zweistufig: Umverteilung durch BGE sowie Umverteilung durch Verhandlungsmacht. Diekmann redet etwaige Auswirkungen klein, wobei natürlich gilt: niemand muss verhandeln.

Mit dem abschließenden Passus betreten wir wieder Boden, der für ein BGE spricht:

"Viel spricht also dafür, dass die Gesellschaft auch mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vollkommen anders funktionieren würde. Das ist weder ein Argument für dessen Einführung noch ein Argument dagegen. Allein die Debatte darüber ist gewinnbringend, weil sie Schwachstellen und Widersprüche des bestehenden Sozialstaats offenlegt. Wer sich von einem bedingungslosen Grundeinkommen jedoch eine ebenso einfache wie gerechte Lösung für die großen Probleme der Gegenwart und der Zukunft erwartet, dürfte enttäuscht werden."

Ja, vollkommen anders würde sie tatsächlich nicht funktionieren, die "Gesellschaft". Sie würde allerdings einen großen Schritt tun, indem sie ins Zentrum der Sicherungssysteme nicht mehr die Erwerbstätigen stellte, sondern die Bürger. Diese Transformation ist angesichts des Selbstmissverständnisses, sich für eine Arbeitsgesellschaft zu halten, nicht zu unterschätzen, denn mit ihr würde ausdrücklich, was heute verdeckt bleibt: dass das Gemeinwesen als Gemeinschaft von Bürgern um seiner und um ihrer selbst willen existiert und nicht der Erwerbsleistung wegen.

Sascha Liebermann

24. April 2018

"Was an Hartz IV wirklich abgeschafft gehört" - (und an manchen Vorurteilen)...

...darüber schreibt Florian Diekmann bei Spiegel online. Auf der einen Seite werden etliche Eigenheiten benannt und etwaige Folgen einer Veränderung der Regelsätze, aber vor allem vermeintlich negative (mehr Bezieher), nicht positive (höhere Kaufkraft oder mehr Anerkennung). Die Armutsfalle bzw. das Lohnabstandsgebot darf auch wieder nicht fehlen - doch sie ist mehr Vorurteil als Empirie. Kein Wunder, dass die zitierten Experten den fehlenden "Anreiz" kritisieren, den Transferbezug zu verlassen - Einkommensanreiz natürlich.

Sascha Liebermann

13. März 2018

"Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist"...

...dieser Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel online gibt Einblick in die Eigenheiten darein, wie das Existenzminimum bestimmt wird und welche Tücken in der dafür genutzten statistischen Basis lauern. Siehe auch diesen Beitrag von Lutz Hausstein (ausführliche Fassung hier) sowie die Expertise von Irene Becker.

26. Mai 2016

"Was heißt schon arm?" - und wie wäre es mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen?

...die zweite Frage stellt Spiegel Online zwar nicht, seine Autoren Florian Diekmann und Britta Kollenbroich haben über die erste aber eine eindrückliche Reportage geschrieben. Am Ende des Beitrags fehlt nur der Hinweis auf das Bedingungslose Grundeinkommen und die Möglichkeiten, die es schüfe.