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6. Oktober 2020

Der Geist lebt noch fort - gut, dass das Grundgesetz übergeordnet ist


26. August 2020

Was verlangt das "Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung"?

In einem Interview mit Hubertus Heil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke), hier auf der Seite des BMAS, kommt der Bundesminister auf diese Frage zu sprechen und beantwortet sie zugleich.

"[FAZ] Eine andere Art Arbeitszeitverkürzung ist das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“. Könnte das den Menschen mehr Sicherheit geben, gerade jetzt in den Verwerfungen der Corona-Zeit?
[Heil] Ich halte nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dieser Begriff ist vor allem eine große Projektionsfläche: Geht es um eine Pauschalierung aller Sozialleistungen auf niedrigstem Niveau oder um ein Versprechen „2000 Euro für alle“? Das ist weder praxisnah noch vernünftig. Ich bin Anhänger einer menschenwürdigen Grundsicherung – genau das, was das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verlangt: Angemessene Hilfe für Menschen in Not. Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung. Und: Arbeit ist für die meisten Menschen mehr als nur Broterwerb, sie sichert gesellschaftliche Teilhabe. Ich konzentriere mich darauf, Arbeitsplätze zu sichern, die These vom Ende der Arbeit teile ich nicht."

Wie ein BGE aussehen würde, darüber würde die politische Willensbildung entscheiden. Nun kann der Bundesminister grundsätzlich gegen ein BGE sein, aber der Popanz, den er hier aufbaut zwischen Pauschalierung und Übersteigerung dient offenbar der Diskreditierung der Diskussion. Es mag in seinen Augen nicht vernünftig sein, in denen anderer womöglich schon, darüber befinden Mehrheiten. Dann aber sagt er etwas, das haltlos ist. Das Grundgesetz gebietet nicht, dass der Sozialstaat nur "Hilfe für Menschen in Not" anbieten müsse. Er muss das Existenzminimum sichern, wie, davon ist keine Rede. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen November gelangt zu dem Schluss, dass das Grundgesetz es nicht verbietet, sanktionsbewehrte Leistungen vorzuhalten, wie es heute der Fall ist. Das folgt aber keineswegs notwendig aus ihm. Eine "menschenwürdige Grundsicherung", folgt man dem, was die Grundfesten der Demokratie und auch des Grundgesetzes ausmacht, würde eine "Grundsicherung" gebieten, die keine Vorbehalte kennt und deren Zweck nicht die Rückkehr in den Arbeitsmarkt sein soll.

Wenn Arbeit einen Unterschied machen muss, wenn sie mehr als Broterwerb ist, dann wäre eine große Koalition mit Ministerpräsident Armin Laschet die konsequente Antwort, um ein BGE einzuführen. Doch überraschenderweise ziehen beide ja diesen Schluss gerade nicht, vielmehr wird deutlich, wie wenig es ihnen um Wertschöpfung geht, denn sie hat mit Arbeitsplätzen nicht zwingend zu tun. Wer von "Teilhabe" an Arbeit spricht, hat den Leistungsgedanken schon aufgegeben, behandelt Erwerbsarbeit wie eine sozialpädagogische Beschäftigungsmaßnahme.

Siehe auch frühere Äußerungen des Bundesministers Heil hier.

Sascha Liebermann

20. August 2020

Manchmal erstaunen die Fragen, die ein BGE aufwirft...



...als gäbe es im Grundgesetz eine Erwerbsobliegenheit oder die Option, Zwangsarbeit einzuführen. Beides ist bislang ausgeschlossen, die freie Berufswahl sogar geschützt, genau deswegen. Auf dem Boden also dieser politischen Verfasstheit, sind die Fragen damit beantwortet. Fängt denn der "Staat" heute an, Arbeitsplätze zuzuweisen? Nein, das maximale Mittel, das er hat, um Druck auszuüben, ist sind Sanktionen und deren Sinn steht ja gerade Frage, wenn Unternehmen (siehe auch hier) nicht zu Erziehungsanstalten werden, sondern zur Wertschöpfung beitragen sollen. Sollte der Fall eintreten, dass die Bereitschaft zur Beteiligung - und zwar in der Breite, da ist nicht nur Erwerbstätigkeit entscheidend - stark abnehmen, dann hat das Gemeinwesen ein Existenzproblem, der Staat wäre geschwächt. Da müssten ganz andere Diskussionen geführt werden, ein anderes Instrument bleibt einer Demokratie nicht.

Sascha Liebermann

18. Mai 2020

4. Mai 2020

Stimmt das? Kaum zu glauben - wie sollte das zu rechtfertigen sein?


21. April 2020

Treffend - wozu Fakten schaffen, wenn sie schon da sind!



Siehe auch hier und hier.

Sascha Liebermann

15. November 2019

Würde des Menschen, nicht der Erwerbstätigen



Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass "Eigenverantwortung" übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier

Sascha Liebermann

11. November 2019

Das Grundgesetz und Sanktionen - Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen



Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein "Garantiesicherung", wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.

Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.

Sascha Liebermann

4. Juni 2019

23. Mai 2019

27. März 2019

"Wie der Staat die Fleißigen bestraft" - unterkomplexe Anreizdenke und das wirkliche Leben...

...das kommt einem anlässlich des Beitrags von Florian Diekmann bei Spiegel Online in den Sinn. So verdienstvoll es ist, auf die Unübersichtlichkeit des Leistungsspektrums und die eigenwillige Konstruktion einiger Leistungen im deutschen Sozialstaat aufmerksam zu machen (siehe auch hier), so mehr verwundert das sozialmechanische Denken. Als werde Leistungsbereitschaft direkt von - Achtung black box - "Anreizen" einfach so hervorgebracht oder gemindert, als seien "Anreize" aus sich heraus in irgendeiner Weise wirksam. Das ist zwar eine häufig anzutreffende Vorstellung, bei näherer Betrachtung ist sie jedoch nicht haltbar. "Anreize" sind immer im Verhältnis zu "Präferenzen" zu betrachten und da wird es komplex, denn worin bestehen diese Präferenzen, woher kommen sie? Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie der Ausruck "Anreize" sinnvoll verwendet werden kann, es stammt aus einem Beitrag von Walter Edelmann (siehe auch hier).




Für die Frage, wie sich Leistungsbereitschaft und Einkommenserzielung zueinander verhalten, ist es wichtig, drei Momente zu unterscheiden, um die Komplexität des Zusammenhangs zu verstehen. Zuerst ist das Moment zu sehen, 1) das wir als Berufung, "inneren Beruf" (Max Weber) oder auch intrinsische Motivation bezeichnen können, hier geht es um die Affinität einer Person zu einer Aufgabe oder einem Aufgabenkomplex. Das hat mit Bildung gar nichts zu tun und findet sich in Aufgabenfeldern, die häufig als wenig anspruchsvoll bezeichnet werden (z. B. Reinigungsdienste, Müllabfuhr, Haushalt und Erziehung usw.). Die Ambitionen, die sich auf das Aufgabenfeld richten, sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist, dass für die Person Berufung und Aufgabenfeld miteinander verbunden sind. Davon zu unterscheiden ist, 2) welche Wertschätzung einem Aufgabenkomplex in einem Gemeinwesen zukommt, was nicht selten darin Ausdruck erhält, dass es als Beruf institutionalisiert ist (siehe auch hier). Im günstigsten Fall entsprechen sich 1) und 2); für eine dauerhafte Leistungserbringung und -bereitschaft ist eine gewisse Entsprechung unerlässlich. Von diesen beiden Momenten zu unterscheiden ist 3) die Gratifikation oder was für heute von größter Bedeutung ist: die normativ gebotene Einkommenserzielung über Erwerbstätigkeit. Damit wird allerdings gesetzt, dass Berufung, Beruf und Erwerbsförmigkeit zusammen fallen müssen.

Wenn über "Arbeit" bzw. Erwerbstätigkeit gesprochen wird, müssen alle drei Momente berücksichtigt werden. Nicht von ungefähr schützt der Art. 12 GG die freie Berufswahl, um das Moment der Berufung zu größtmöglicher Wirkung kommen zu lassen. Nicht-erwerbsförmige Aufgabenfelder sind nicht untersagt, normativ jedoch der Erwerbstätigkeit nachgeordnet. Mit Hilfe dieser Unterscheidung wird nun auch deutlich, weshalb die immer wieder anzutreffende Gleichsetzung von Berufung und Einkommenschance extrem verkürzt ist. Je nach Lebensphase haben für jemanden andere Aufgaben Vorrang, entsprechend ist z. B. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen dafür vernünftig und sinnvoll, wenngleich sie nur als Notlösung dienen. Die verschiedenen Konstellationen, in denen die drei Momente auftreten können, erklärt die Befunde, über die Ronald Gebauer und Hannah Petschauer im Zusammenhang mit ihrer Forschung zur Armutsfalle berichten.

Diekmann weist zwar zum einen auf Widersprüchlichkeiten und Abstimmungsprobleme im Sozialstaat zurecht hin, die Verknüpfung des einen mit der Frage nach der Erwerbsorientierung auf der anderen ist jedoch ein Kurzschluss. Eltern, ganz besonders alleinerziehende, stehen vor anderen Herausforderungen als Alleinstehende, der Berufung in einem Beruf zu folgen, erlaubt Erfahrungen, die anderswo nicht zu machen sind und gleichwohl kann das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden.

Weil es so ist, kann die Lösung nicht darin gefunden werden, einen Weg vorzugeben, was wir heute mit dem Erwerbsgebot machen, sondern die unterschiedlichen Wege zu ermöglichen, denn von allen gleichermaßen lebt ein Gemeinwesen. Doch welche Lösung öffnet Wege im Gegensatz zu heute? Da bleibt nur eine übrig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, denn alle anderen machen mit der Vielfalt des Lebens nicht ernst.

Wenn Diekmann am Ende seines Beitrag darauf hinweist, wie komplex das Leistungsgefüge ist, wie sehr die Leistungen teils gegeneinander arbeiten und wie schwer es Alternativen haben (die im System verbleiben), wundert einen, weshalb er nicht auf ein BGE zu sprechen kommt. Einige der von ihm benannten Probleme gäbe es ja mit einem BGE gar nicht, es würde Komplexität aus dem System herausnehmen - schon durch Verzicht auf Einzelfallprüfung. Nur im Falle bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb eines BGE stellt sich diese wieder als Herausforderung. Schon lange aber wird sogar von Seiten der Bundesagentur für Arbeit dafür geworben, mehr auf Pauschalen zu setzen, sonst ist eine Vereinfachung nicht möglich.

Sascha Liebermann

P.S.: Zur weiteren Vertiefung der Diskussion über die Armutsfalle, siehe:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

12. März 2019

70 Jahre Grundgesetz - aus dem Geist der Demokratie...

...ein Bedingungsloses Grundeinkommen erwachsen zu lassen, das ist naheliegend, aber ein selten gewählte Bezugnahme. Dabei kann gerade dadurch dem Utopievorwurf und dem der Realitätsferne am einfachsten begegnet werden. Mich bewog das vor wenigen Jahren zu meinem Buch mit dem entsprechenden Titel. Weitere Informationen dazu hier.

Das Jubiläum wäre ein willkommener Anlaß, um in öffentlichen Veranstaltungen genau diesen Zusammenhang herauszustellen.

Sascha Liebermann



22. Februar 2019

Weshalb soll es gerecht sein, dass nur "hart arbeitende Menschen" eine Grundrente erhalten?

Diese Frage stellt Anja Krüger in der taz:

"Jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat das Recht, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat“, lautet das Credo. Das gilt als gerecht. Aber wieso eigentlich?"

Diese Frage ist berechtigt, denn was ist der Maßstab dafür, dass die Existenz vorbehaltlos gesichert, also unverfügbar sein soll? Es ist das Individuum selbst als unhintergehbarer Bezugspunkt der politischen Ordnung, man schaue nur in Art. 20 (2) GG. Dahinter hinkt unser Sozialstaat bislang hinterher. Dann schreibt sie:

"Das richtige Mittel gegen Altersarmut ist eine staatliche, deutlich über der Armutsgrenze liegende Mindestrente für alle, auch für die, die keine langen Versicherungszeiten haben. Jede Grenze, jede Zugangsbarriere muss dem als Willkür erscheinen, der nicht darüber kommt. Und: Die Lebensleistung eines Menschen spiegelt sich nicht in seinen Rentenansprüchen."

Der Schlusssatz ist famos, denn damit trifft die Autorin den Nagel auf den Kopf. Existenzsicherung als Fürsorgeverpflichtung eines Gemeinwesens darf nicht von Erwerbstätigkeit abhängen, könnte daraus geschlossen werden. Lebensleistung lässt sich ohnehin nicht messen und in daraus resultierende Ansprüche umlegen. Wer es versucht, landet in der Gegenwart dabei, Leistung nur in Preisen zu erfassen. Leistungslohn ist eine Illusion, eine willkürliche Vereinbarung. Weil das so ist, ist der Vorschlag der Autorin konsequent, aber nicht konsequent genug. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen reicht weiter.

Sascha Liebermann

18. Januar 2019

"Hartz IV? Deutschland sollte lieber Grundeinkommen testen"...

...so Jürgen Schupp, Professor für Soziologie an der FU Berlin und Direkter am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einem Interview mit Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.

Zwei Stellen sind besonders interessant, hier die erste:

"Erreichen die Sanktionen denn wenigstens ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen?
Ja, das belegen auch die empirischen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aber das Gesetz sieht auch als Ziel vor, dass „die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird“. Das impliziert, dass wenn eine zugemutete Arbeit aus subjektiver Sicht die eigene Erwerbsfähigkeit mindern würde, eine Sanktion ihre rechtliche Grundlage verlöre. Sie würde dann zur Nötigung wegen des Entzugs des sozio-kulturellen Existenzminimums. Noch schützt Artikel 12 des Grundgesetzes Bürger vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit."

Schupp bejaht hier zwar, dass Sanktionen ihr Ziel erreichen, schränkt den "Erfolg" sogleich aber wieder ein und vergleicht die gegenwärtige sozialpolitische Lage gar mit Arbeitszwang, vor dem die Bürger "noch" geschützt seien durch das Grundgesetz. Schupp sieht also durchaus die Gefahr, dass das Sanktionssystem noch weiter verschärft werden könnte - eine weitgehende Aussage, die deutliche Kritik an der gegenwärtigen Lage übt. Im Grunde weist er damit darauf hin, dass es im Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit gibt, somit eine um das Erwerbsgebot zentrierte Sozialpolitik gar nicht von ihm

Hier nun die zweite Passage:

"In einem Kommentar haben Sie die Idee eine deutschen Grundeinkommens-Experiments ins Spiel gebracht. Wie würde das aussehen? Was versprechen Sie sich davon?
Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen als rechtmäßig anerkennt, könnte der Gesetzgeber Alternativen erproben. Etwa, ob nachhaltige Integrationserfolge nicht größer sind, wenn Langzeitarbeitslose eine Grundsicherung bekämen, die nicht mit Sanktionen verknüpft ist. Erfolg kann hier etwa bedeuten, dass die Menschen längerfristig und in bessere Jobs vermittelt werden als von einer Kurzzeitmaßnahme in die nächste, dass sie gesünder sind, sich wohler fühlen oder weniger oft obdachlos werden. Dafür bräuchte es ein wissenschaftlich begleitetes Design einer Langzeituntersuchung von drei bis fünf Jahren. Danach könnte man wirklich evidenzbasiert die vermeintliche umfassende Wirksamkeit der Sanktionspraxis anhand einer ausgewogenen Kosten-Nutzen-Analyse empirisch bewerten. Der Wissenschaftliche Dienst hat bereits in einem Rechtsgutachten auch festgestellt, dass solche Experimente in Deutschland rechtlich möglich wären."

Ganz deutlich wird, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch lange keine politische Legitimation für eine bestimmte Politik bietet, hier, wenn Sanktionen als verfassungskonform erklärt würden. Es ist eine eminent politische Frage, eine Frage der Gestaltung des Zusammenlebens, wie das Existenzminimum gesichert werden soll. Schupp stellt die berechtigte Frage, ob denn dem häufig gefeierten Erfolg (höchster Beschäftigungsstand seit langem) nicht andere Kritierien an die Seite gestellt werden müssen. Die Beurteilung hängt von der Bestimmung des Ziels ab. Was Schupp hier nicht erwähnt, obwohl für das Wirtschaftsgeschehen entscheidend, ist, dass der Beschäftigenstand kein Selbstzweck ist, zumal das Arbeitsvolumen pro Erwerbstätigen ja gar nicht gestiegen, sondern gesunken ist.


Deutlich wird jedoch, dass Schupp durch das Hinzuziehen anderer Kriterien einen anderen Blick auf die Entwicklung erhält. Doch in dieser Passage hat er dann seine zuvor eingeführte Bemerkung über Arbeitszwang offenbar nicht mehr präsent. Denn Sanktionen, ganz gleich, was eine Langzeituntersuchung zeigen könnte, anerkennen nicht die Autonomie, die für das Grundgesetz gerade wesentlich ist. Eine Kosten-Nutzen-Analyse von Sanktionen müsste das immer einbeziehen und kann gar nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, wenn gegen die Autonomie verstoßen wird.

Sascha Liebermann

11. Januar 2019

"Darf das Existenzminimum gekürzt werden?"...

...fragt Anja Nehls Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

"Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: 'Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'"

Petermann kann sich hier darauf beziehen, dass es im Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit gibt, die Würde des Menschen unverfügbar ist, so auch das Existenzminimum. Anders argumentiert Markus Mempe vom Deutschen Landkreistag, der auf den Erfolg von Sanktionen verweist und festhält:

„Weil das Grundgesetz keine bedingungslosen Sozialleistungen fordert und die Mitwirkungsverpflichtung von Sozialleistungsberechtigten dem deutschen Sozialrecht immanent ist. Insofern haben wir damit kein Problem. Zumal möchte ich daran erinnern, dass dieser Gedanke von Fördern und Fordern auch auf einem gesellschaftlichen Grundkonsens fußt. Insofern ist das staatlich sozusagen eingeforderte Bemühen von Leistungsberechtigten unbedingt beizubehalten.“

Zuerst einmal hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit nichts damit zu tun, ob Sanktionen wirken oder nicht. Das sind zwei verschiedene Dinge. Dass das Grundgesetz keine "bedingungslosen Sozialleistungen fordert" heißt nicht, das sie aus ihm nicht dennoch abgeleitet werden könnten. Das Grundgesetz fordert ja ebensowenig Sanktionen. Dass die "Mitwirkungspflicht" dem Sozialrecht "immanent" sei, hat ebensowenig etwas mit der Frage zu tun, die das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Das Sozialrecht könnte hier eben gerade etwas entworfen haben, das vom Grundgesetz nicht gedeckt ist, darum wird es vor dem Bundesverfassungsgericht gehen.

Anders verhält es sich mit dem "gesellschaftlichen Grundkonsens", auf den Mempe sich beruft. In der Tat scheint dieser Konsens sehr stark zu sein, sonst hätte es zur Verschärfung der Sozialgesetzgebung gar nicht kommen und sie hätte sich nicht halten können.

Wenn Mempe zuvor noch auf den Erfolg verweist, stellt sich die Frage, welchen Erfolg er meint? Ist es denn ein Erfolg, wenn auf Grund des Drucks, den Sanktionen erzeugen, ein Arbeitsangebot angenommen wird? Ist das im Sinne des Leistungsethos, in dessen Zentrum eine zu bewältigende Aufgabe steht? Oder unterhöhlt dies vielmehr dieses Ethos und verwandelt Unternehmen in Erziehungsanstalten? Das wäre allerdings der Erwirtschaftung von Wohlstand ab- und nicht zuträglich, würde gerade seine Basis zerstören. Das scheint vielen nicht klar zu sein, die die Haltung haben, jeder Arbeit sei besser als Arbeitslosigkeit, anstatt Erwerbstätigkeit an Leistung zu messen, die gegebenenfalls auch mit Maschinen besser erzeugt werden kann.

Sascha Liebermann

30. November 2018

Ob denn die Bürger mündig genug sind?

Alleine schon, dass diese Frage gestellt wird, könnte einem zu denken geben. Sie taucht ja nicht nur auf, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht, sie gehört zu den Standardbedenken, wenn die Sprache auf direkte Demokratie kommt - in Deutschland, in der Schweiz nicht. Genau diese Frage stellte kürzlich ein Kollege aus der Wissenschaft in einer Diskussionsrunde über Bedingungsloses Grundeinkommen. Im Raum standen Bedenken, wie denn wohl mit den Freiräumen umgegangen würde, wenn ein BGE eingeführt wäre; ob denn wohl die Freiheit nur eine Freiheit dazu wäre, die meiste Zeit  World of Warcraft zu spielen?

Besonders häufig wird dies dann in Verbindung mit pubertierenden Kindern gebracht, durchaus auch den eigenen, mit denen man sich ja manches Wortgefecht liefern müsse und die so gar nicht dem folgen wollen, was man selbst für ungeheuer bedeutend hält. Vielleicht käme man mit den eigenen Bedenken weiter, wenn man sich klar machte, in welcher Lebensphase Adoleszente sind, dass sie gerade ihren Platz in der Erwachsenenwelt zu finden suchen - Erwachsene, die es ihnen nicht gerade leicht machen durch den Erwartungsdruck, den sie ausüben. Man könnte sich ein wenig kundig machen, eventuell bei Einsichten aus Forschung über kindliche Entwicklung (vielleicht hier, hier oder hier).

Nachdem der Kollege in unserem Gespräch diese Bedenken geäußert hatte, meinte ich, das sei doch ein weitreichender Einwand. Müsste dieser Einwand ihn, also den Kollegen, nicht dazu führen, Artikel 20 (2) GG in Frage zu stellen, denn er bestimmt schließlich, dass alle "Staatsgewalt vom Volke ausgehe" und das Volk seien die Staatsbürger. Mündigkeit ist das Fundament der Demokratie. Da stutzte er, der Gedanke war ihm offenbar fremd, wie er, meiner Erfahrung nach vielen fremd ist. Man kann doch nicht Mündigkeit unter Vorbehalt praktizieren, sie also so lange voraussetzen, wie Wohlverhalten erfolgt, und in Abrede stellen, wo keines vorliegt. Das ist letztlich pädagogisierende Entmündigung. Es gibt nicht ein bißchen Demokratie oder temporäre Demokratie für ausgewählte Mitglieder - es gibt sie nur ganz oder gar nicht.

Es nimmt also nicht Wunder, dass Vorbehalte gegenüber der Demokratie sich genauso gegenüber dem BGE zeigen. Dabei ist das Menschenbild des BGE nicht irgend ein ausgedachtes, sondern ein brute fact, eine Tatsache, und zwar eine Tatsache unserer politischen Ordnung. Wer das als ideologisch oder philosophisch abtut, muss sich fragen lassen, wie er zur Demokratie steht. Vielleicht doch besser abschaffen, zumindest einschränken, auf Arbeitswilligkeit gründen?

Sascha Liebermann

11. Mai 2017

"Ein Grundeinkommen halte ich für moralisch verwerflich"...

...meint der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, und lässt erkennen, wofür er steht. Er stößt damit ins gleiche Horn wie sein ehemaliger Kollege Heinrich Alt Anfang Januar dieses Jahres (siehe auch hier). Scheele weist zu Beginn des Interviews, in dem er das geäußert hat, darauf hin, was es bedeutet, in "unserem Land" arbeitslos zu werden. Es komme einer Entwertung gleich. Wenig später heißt es dann aber: "Man muss es nicht als Demütigung empfinden. Wenn man arbeitslos wird, hat man Anspruch auf Sozialleistungen". Dann ist es ja nicht so schlimm, die Arbeitsstelle zu verlieren, oder doch?

Scheele trifft zwar einen wichtigen Punkt, dass nämlich Rechtsansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch heute bestehen und Bezieher tatsächlich erhobenen Hauptes diese Ansprüche geltend machen können. Doch eines sagt Scheele nicht - was es heißt, bestimmte Bedingungen erfüllen zu müssen, um diese Leistungen zu erhalten, zugleich Verpflichtungen einzugehen, deren Verletzung Sanktionen nach sich ziehen kann. Da ist es mit dem erhobenen Haupt schnell vorbei, wenn derjenige, der Rechtsansprüche hat, am kürzeren Hebel sitzt. Nicht von ungefähr möchten sich Anspruchsberechtigte diesem Zugriff der Behörden nicht aussetzen, rufen ihre Ansprüche also nicht ab, wie aus der Armutsforschung bekannt ist ("verdeckte Armut" und hier). Scheele färbt also in gewisser Weise schön, obwohl er wichtige Dinge über die Lage mancher Leistungsbezieher sagt, die zeigen, dass die Zentrierung unseres Sozialstaats auf Erwerbstätigkeit als höchstem Ziel Folgen hat. Genau das böte den Ansatz dafür, zu erklären, weshalb der Verlust des Arbeitsplatzes heute so folgenreich ist, weshalb er mit einer Entwertung der Person einhergeht. Es ist nicht der Verlust als solcher, sondern dass dieser Verlust normativ aufgeladen ist. Arbeitslos zu werden bedeutet, nichts zu leisten, also nichts beizutragen zum Wohlergehen des Gemeinwesens, daher die Entwertung. Daraus ließe sich nun problemlos folgern, wo angesetzt werden müsste, um diese Wirkungen der Arbeitslosigkeit aufzuheben: am normativen Status von Erwerbstätigkeit. Doch, was folgert Scheele? Beschäftigungsförderung sei nötig gerade für die, die es schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren:

"Wenn sie Arbeit haben, gibt ihnen das ein Stück Würde zurück. Sie können abends stolz sein auf das, was sie getan haben. Wenn Kinder im Haushalt wohnen, ist das umso wichtiger. Und selbst für einen Stadtteil ist es doch besser, wenn die Leute zur Arbeit gehen und nicht den ganzen Tag auf der Bank sitzen."

Die Würde der Person und Arbeit stehen nicht in einem Bedingungsverhältnis. Vielmehr ist es so, dass die heutige normative Aufladung von Erwerbstätigkeit die Würde angreift, weil sie ihre bedingungslose Geltung untergräbt. Scheele spricht von daher treffend von einem "Stück Würde", das Arbeit zurückgebe, so als ließe sich Würde aufteilen, sein Lösungsvorschlag ist also ein Irrweg. Daran wird erkennbar, dass Würde im Grunde von Arbeit gar nicht abhängt. An einer Stelle geht es auch um das BGE:

Tagesspiegel: "Die Arbeitswelt wird anspruchsvoller, gleichzeitig gibt es gesellschaftliche Tätigkeiten, die brachliegen. Ist es da nicht eine charmante Idee, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen?"
Scheele: "Nein, ich bin strikt dagegen. Ein Grundeinkommen halte ich für moralisch verwerflich. Der Staat würde sich freikaufen von seiner Verantwortung, sich um die Arbeitslosen zu kümmern. Es mag altruistische Akademiker geben, die gerne ein Leben mit Grundeinkommen führen würden. Aber die meisten Menschen, die arbeitslos sind oder in schwierigen Beschäftigungsverhältnissen stecken, wollen lieber eine ordentlich bezahlte Arbeit."

Aber warum ist die ordentlich bezahlte Arbeit so wichtig? Der Würde wegen, wäre Scheeles Antwort und dreht sich im Kreis. Mit einem BGE kauft sich "der Staat" ja gerade nicht frei von der Verantwortung für seine Bürger, er stellt sich ihr, ohne Illusionen aufzubauen. Dass über ein BGE hinaus immer noch politisch gestaltet werden muss, steht außer Frage. Gerade ein BGE würde der vielzitierten Würde der Person und zugleich noch der demokratisch verfassten Ordnung unseres Landes. Das aber scheint ein schwieriger Gedanke zu sein

Siehe frühere Kommentare von mir hier, hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

31. März 2017

Wie entscheidet sich, ob eine Lösung die beste ist, politisch oder technisch-funktional?

Lässt sich das überhaupt so gegeneinander stellen, wie es die Überschrift behauptet? Bei der Frage, um die es hier geht, soll mit der Antwort etwas herausgehoben werden, das in öffentlichen Diskussionen nicht selten untergeht. Nicht nur beim Bedingungslosen Grundeinkommen stellt sich die Frage nach der Finanzierung, sie wird immer gestellt, wenn es darum geht zu gestalten. Allerdings kann sie kaum beantwortet werden, wenn nicht klar ist, was gestaltet werden soll. Insofern ist der Hinweis von Thomas Straubhaar, den er jüngst in einem Gespräch bei Phoenix über das Grundeinkommen gab, zutreffend: Ohne über die Gestaltung befunden zu haben, ist über die Finanzierungsrechnung nichts zu sagen, denn sie muss ja der Gestaltung gemäß sein. So weit, so gut. Auch in der allgemeinen Diskussion zu Gestaltungsfragen des Zusammenlebens wird allzuschnell mit der Finanzierungsfrage jegliches Nachdenken abgewürgt. Das kann einen dazu bringen anzunehmen, dass, wenn die Finanzierungsfrage geklärt wäre, diejenigen nichts mehr einzuwenden hätten, die einen Gestaltungsvorschlag zuvor noch abgewehrt haben.

In der BGE-Diskussion wird das ebenso vertreten, wie eine Diskussion erkennen ließ, die anlässlich eines Blogbeitrags von Baukje Dobberstein entstand (Kommentare sind leider nicht mehr sichtbar, siehe auch hier). Diese Diskussion gehört zur BGE-Debatte wie das BGE selbst, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Gibt es denn plausible Überlegungen, die die Behauptung stützen, dass mit einer soliden Finanzierungsrechnung die entscheidenden Einwände der Kritiker ausgeräumt werden könnten?

In der Tat kann diesen Eindruck gewinnen, wer an Grundeinkommensveranstaltungen teilnimmt, darüber Gespräche mit anderen führt oder sich mit Publikationen auseinandersetzt . Die Finanzierungsfrage kommt meist sehr schnell, oft als erste auf den Tisch, noch bevor klar geworden ist, worum es bem BGE genau geht. Das müsste einen schon stutzig machen. Wie erklärt man dieses sonderbare Missverhältnis, etwas schon per Finanzierungseinwand pauschal aburteilen zu können, ohne sich damit genauer beschäftigt zu haben?

Wir haben schon zu Beginn unseres Engagements in den Jahren 2003 bis 2006 diese Erfahrung selbst immer wieder gemacht, und zwar anhand des Ulmer Transfergrenzenmodells. Mit Helmut Pelzer diskutierten wir über das Modell und trugen in Gestalt von Ute Fischer zu seiner Fortentwicklung bei. In Veranstaltungen haben wir, wenn die Finanzierungsfrage aufgeworfen wurde, uns dann häufig auf dieses Modell gestützt und es grob erklärt. Es waren häufig gerade diejenigen, die eine Finanzierungsrechnung einforderten, die uns zugleich entgegneten, dass sie der Berechnung keinen Glauben schenken. Diese Einschätzung wurde ungefähr genauso schnell geäußert, wie zuvor der Finanzierungseinwand vorgebracht worden war. Wer sich mit solchen Modellen nicht beschäftigt oder dazu ein ausgeprägtes Vorwissen mitbringt, kann im Grunde nicht aus dem Stand beurteilen, ob eine Berechnung trägt. Deswegen ist es auch einigermaßen anspruchsvoll, darüber in Vorträgen zu diskutieren. Nicht nur geht es um die Rechenschritte, die vollzogen werden müsen, es geht ja auch um die Qualität der Daten, die verwendet werden und um die Zusammenhänge, die für die Berechnung vorausgesetzt oder behauptet werden.

Wer eine gewisse Vorbildung für solche Fragen nicht hat, für den ist es ungleich schwerer, wenn nicht gar unmöglich, etwas zu Finanzierungsmodellen zu sagen. Und die meisten Zuhörer beschäftigen sich damit gar nicht. Dennoch aber wird schnell behauptet, dies oder jenes sei nicht zu finanzieren. Und selbst Experten, die sich qua Beruf mit der mathematischen Seite solcher Modelle befassen, berücksichtigen darin häufig normative Folgen nicht.

Woher rührt dann aber bei die sonderbare Gewissheit, dass die Finanzierungsfrage an erster Stelle stehe und deswegen zuerst beantwortet werden müsse? Wie oben schon erwähnt, geht es bei Finanzierungsrechnungen um Gestaltungsfragen, das sind Fragen danach, ob etwas in dieser oder jeder Form gewollt ist, ob es für richtig gehalten wird. Es geht also um Wertvorstellungen, die immer Gerechtigkeitsvorstellungen beinhalten. Ein Finanzierungsmodell kann noch so konsistent und tragfähig sein, es muss deshalb noch lange nicht für richtig befunden werden bezüglich der Gestaltungsfrage, zu deren Lösung es beitragen soll. Häufig werden beide Aspekte derart vermengt, dass sie, um eine Argumentation einschätzen zu können, zuerst einmal wieder voneinander getrennt werden müssen. Das ist wie bei vielen Studien auch der Fall gewesen bei derjenigen, die Florian Habermacher und Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen (siehe meine Anmerkung) vor wenigen Jahren vorgelegt haben. Die Berechnung traf bestimmte Annahmen darüber, warum Menschen auf eine bestimmte Weise und aus bestimmten Gründen handeln. Und diese Annahmen führten dann zu bestimmten Schlussfolgerungen, die nicht hätten gezogen werden können, wenn diese Annahmen nicht getroffen worden wären. Dasselbe gilt für die Bewertung von Ergebnissen, sei es solcher Berechnungen, sei es von Feldexperimenten wie denen in Nordamerika, den sogenannten Negative-Income-Tax-Experiments. Selbst die Einschätzung der Befunde hängt davon ab, was als wünschenswert betrachtet wird, wie Karl Widerquist gezeigt hat. Aus Sicht desjenigen, der die Erwerbsteilnahme alleinerziehender Mütter, um ein Beispiel zu nennen, für erstrebenswert hält, ist der Rückgang ihres Arbeitsangebots unerwünscht. Aus Sicht desjenigen, der durch ein BGE Freiräume dafür ermöglicht sieht, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten und dafür für die Kinder da zu sein, ist er erwünscht. Das dies schon Bewertungen beinhaltet und nicht mehr nur Analyse ist, kann schnell übersehen werden.

Nun werden genau diese Bewertungen und dahinter liegende Überzeugungen in der öffentlichen Diskussion in ihrer Beharrlichkeit häufig unterschätzt. Das führt manche Befürworter dazu anzunehmen, dass es schon eine Mehrheit für das BGE gebe, andere dazu, auf das Grundgesetz hinzuweisen, demzufolge schon ein Grundeinkommen garantiert werde, allerdings ein von Erwerbsarbeit abgeleitetes, also bedarfgeprüftes. Wenn das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren wieder den Anspruch auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" als "unverfügbar" (siehe hier und hier) bezeichnet und seine Ausgestaltung zur Aufgabe des Gesetzgebers erklärt hat, dann folgt daraus allerdings nicht notwendig, dass das Existenzminimum bedingungslose bereitgestellt werden müsste, zumindest nicht nach Rechtslage.

Es kann also keine Rede davon sein, dass es "nur" darauf ankomme, die Bedarfsprüfung aufzuheben, dann stünde dem BGE nichts mehr entgegen. Es ist gerade die Bedarfsprüfung, es ist die Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen, die dem heutigen Verständnis davon, was gerecht ist, entspricht. Es sind gerade diese Bedingungen, die heute zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe führen oder auch zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie stehen dem BGE beinhart entgegen, weil Gerechtigkeitsvorstellungen tief in unseren Überzeugungen verwurzelt sind. Da dürfen bestimmte Dinge einfach nicht sein. Daran ändert nichts, dass manche, die sich gegen das BGE aussprechen, sich offenkundig selbst widersprechen (siehe z. B. hier, hier, hier, hier und hier) und im Grund damit Belege für das BGE bieten.

In der Diskussion um ein BGE geht es also nicht zuerst und nicht vor allem um ein optimales Finanzierungsmodell, um die Kritiker zu überzeugen. Denn darauf lassen sie sich häufig schon gar nicht ein, weil das "Was" schon für ein Unding gehalten wird. Der Einwand, das BGE sei nicht zu finanzieren, ist meiner Erfahrung nach immer Symptom für einen Abwehrreflex. Deswegen führt kein Weg daran vorbei, es muss für ein BGE geworben werden in dem Sinne, das aufgezeigt wird, was es verändern würde im Verhältnis zum Bestehenden und welche Möglichkeiten es böte. Dass ein BGE unserem Lebensgefüge gemäß ist, ihm viel mehr entspricht als der überkommene Sozialstaat in seiner Erwerbszentrierung, das argumentativ hervorzugeben ist wichtig und der Verweis auf das Grundgesetz in diesem Sinne richtig, aber nicht ausreichend. Das ist weder eine juristische, noch eine steuerlich-technische oder mathematische Diskussion - es ist eine politische in dem Sinne, für einen Vorschlag zu werben, den man für richtig hält. Wenn dieser Schritt dann gewollt ist, dann sind all die Finanzierungsüberlegungen und ausgearbeiteten Modelle hilfreich, um Finanzierungsaufwand und -ertrag abzuschätzen. 


Das Menschenbild des Grundeinkommens ist eben nicht weltfremd oder muss erst noch erreicht werden, es ist Fundament unserer politischen Ordnung, das sehen wir bislang noch kaum. Von hier aus ist es in der Tat ein kleiner Schritt zum BGE und dennoch ein großer, weil bestimmte Vorstellungen aufgegeben werden müssen, damit dieser Schritt möglich ist.

Sascha Liebermann

10. Januar 2017

Ist Erwerbsobliegenheit Bestandteil des Menschenbildes des Grundgesetzes?

Das Netzwerk Grundeinkommen, namentlich Ronald Blaschke, wies schon im Dezember des alten Jahres auf eine aktuelle Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel "Rechtliche Voraussetzungen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland" hin. Die Studie versucht, wie der Titel schon zu erkennen gibt, zu klären, ob es verfassungsrechtliche Bedenken oder Hindernisse für die Einführung eines BGE geben könnte. Dazu hatte sich früher schon Michael Brenner mit einer Studie zum Solidarischen Bürgergeld befasst.

Besonders interessant ist in der jüngst vorgelegten Studie ein  Passus am Ende auf S. 6 f. Dort heißt es:

"Die im Schrifttum zum Teil geltend gemachten Zweifel, ob die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem Menschenbild des Grundgesetzes in Einklang stünde und daher die Einführung verfassungswidrig sein könnte, greifen nach hiesiger Ansicht nicht."

Dass es sich bei der gesamten Studie um eine Einschätzung der Rechtslage handelt, sollte angesichts dieser Aussage nicht vergessen werden. Denn die Frage, ob ein BGE gewollt ist, ist keine juristische, sie ist eine eminent politische. Dass aus juristischer Sicht nun herausgestellt wird, was wir als Initiative seit Beginn unseres Engagements stark gemacht haben, ist erfreulich. Es sollte aber nicht zu der Verkehrung führen, dass nun die Verfassungslage über die Einführung eines BGE entscheidet, denn Verfassungen können verändert werden. Wäre ein BGE nach jetziger Lage nicht in Einklang mit dem Grundgesetz, spräche das nicht gegen das BGE, sondern gegen das Grundgesetz. Deswegen muss in Fragen politischer Gestaltung nicht zuerst juristisch gedacht und argumentiert werden, vielmehr verlangt es ein Denken in politischen Dimensionen. Politische Fragen sind immer Gestaltungsfragen zuallererst. Dass die moderne, auf Volkssouveränität und Bürgerrechte gegründete Demokratie auf die Selbstbestimmung der Bürger im Gemeinwesen und des Gemeinwesens durch seine Bürger setzt, ist Voraussetzung, nicht Ausdruck einer Verfassung. Aus diesem Selbstverständnis müssen dann entsprechende Rechtsnormen formuliert werden.

Dann folgt ein längerer Abschnitt, in dem ein verbreiteter Einwand wiedergegeben wird:

"Nach Ansicht von Holzner enthält das Grundgesetz zwar keine Pflicht zur Arbeit. Grundlage für die Menschenwürde und das verfassungsrechtliche Menschenbild sei jedoch die Annahme vom Menschen als einem eigenverantwortlichen, souveränen und selbstbestimmten Individuum, das seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen sei wesentlicher Bestandteil dieses selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens und damit der Selbstverwirklichung, da hiermit Eigenständigkeit durch die Schaffung einer wirtschaftlichen Grundlage so wie soziale Anerkennung verbunden seien. Darüber hinaus gewährleiste die Aufnahme von Arbeit auch die soziale Integration, durch die das Individuum seine notwendige und vom Grundgesetz vorausgesetzte Sozialisierung zumindest zum Teil erfahre. Der Sozialstaat und die Sozialsysteme basierten grundsätzlich auf der Eigenverantwortung und der Leistungsbereitschaft der Bürger, die die Transferleistungen finanzierten. Daher sei
jeder gefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten und die Belastungen für letztere möglichst gering zu halten. Das bedingungslose Grundeinkommen bürge aber die Gefahr, dass sich ein Teil der Bevölkerung „mangels  Erwerbsobliegenheit“ aus der Arbeitswelt vollständig zurückzöge und so von einem eigenverantwortlichen Leben abgehalten würden. Es bestünden daher erhebliche Zweifel, ob das bedingungslose Grundeinkommen mit dem Menschenbild, das dem deutschem Staats- und Verfassungsbild zugrunde liege, vereinbar sei.

Ob, und wenn ja inwieweit eine zumindest theoretisch existierende „Erwerbsobliegenheit“ überhaupt Teil des verfassungsrechtlichen Menschenbildes und damit vom Grundgesetz geboten ist, bedarf an dieser Stelle keiner Beurteilung. Auch nach Holzner beschränkt die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens jedenfalls nicht die Möglichkeit des Einzelnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und am Arbeitsleben teilzunehmen. Welche Anreize dafür bestehen, wäre wiederum von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des Grundeinkommens abhängig."

Hier ist die Studie erstaunlich defensiv, vielleicht rührt das von der juristischen Betrachtung her. Vom Politischen aus gedacht folgt aus der Stellung der Bürger im Gemeinwesen ausgedrückt in der bedingungslosen Verleihung der Bürgerrechte, dass ein Vorrang von Erwerbstätigkeit gegenüber anderen Verpflichtungen - die es sehr wohl gibt, ohne dass sie justiziablel sind - nicht angemessen wäre. Es sind Verpflichtungen, die sich aus dem Zusammenleben selbst ergeben.

Sascha Liebermann

8. September 2016

"Grundeinkommen wählbar machen - Grundeinkommen auf den Wahlzettel"...

...das zu erreichen, hat das Bündnis Grundeinkommen sich vorgenommen: "Wir wollen eine Ein-Themen-Partei gründen und das Grundeinkommen auf den Wahlzettel zur Bundestagswahl 2017 bringen", kündigen die verantwortlichen hinter der Website an. Unterstützer können sich auf der Website eintragen. Alleine durch die Präsenz auf den 45 Millionen Wahlzetteln wird das BGE als Alternative in der Wahlkabine sichtbar. Letztlich kann das Vorhaben, auch wenn dazu auf der Website nichts zu lesen ist, keine Ein-Wahl-Fliege sein. Weshalb auch? Es gilt also, die bevorstehenden Landtagswahlen ebenfalls ins Auge zu fassen.

Wer nun "Partei" hört und womöglich deswegen abwinkt, sollte sich das Vorhaben genau anschauen. Es geht nicht darum, einfach eine weitere Partei zu gründen, sondern unserer repräsentativen Demokratie gemäß einen Weg zu finden, das Bedingungslose Grundeinkommen in den Deutschen Bundestag zu tragen. Das über den Gewinn von Direktmandanten zu erreichen, ist ungleich schwierigerer als über die Zweitstimme. Um Zweitstimmen erhalten zu können, bedarf es aber des Partei-Status, denn die Zweitstimme kann nur für eine Partei bzw. die von ihr vorgeschlagene Kandidatenliste abgegeben werden.
 

Sicher, manche Frage ist offen, z. B. wie geht man als Mandatsträger im Bundestag mit Stellungnahmen zu anderen Fragen um? Dieser Verantwortung wird man sich nicht entziehen können, um so wichtiger ist es, dass diejenigen, die kandidieren wollen, sich darüber klar werden.

Die öffentliche Diskussion ist für die Willensbildung unerlässlich und kann das entscheidende Gegengewicht zu einer parteipolitischen Verengung der Thematik darstellen. Sie sollte also unter dem Vorhaben nicht leiden - das hängt aber von uns Bürgern ab, ob das geschieht oder nicht. Das BGE ist keine Parteiangelegenheit, denn "die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes"
(Art. 21 Abs.1 Satz 1 GG) nur mit, sie sind mit ihr nicht gleichzusetzen. Bundestagsabgeordnete verfügen über ein "freies Mandat", sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG).

Obwohl in den Texten auf der Website von "wir" die Rede ist, bleibt unklar, wer spricht. Es wäre angesichts der Bedeutung des Vorhabens an der Zeit, sich zu erkennen zu geben, statt im Hintergrund zu bleiben. Sonst könnte Glaubwürdigkeit verloren gehen.

Ist das ganze ein riskantes Unterfangen? Hoch scheiterungsfähig? Ja, natürlich. Neuerungen im Leben sind aber nicht zu haben, ohne dass etwas gewagt wird.

Die Parteigründung ist für den 25. September vorgesehen.

Sascha Liebermann