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5. Januar 2023

"Happy Bürgergeld: Endlich kein Hartzer mehr, endlich Bürgerin!",...

...mit diesem Beitrag macht Janina Schütt in der Freitag indirekt auf etwas aufmerksam, das schon lange hätte aufgespießt werden können, meines Wissens aber nicht aufgespießt wurde. Auch wenn es in ihrer Stellungnahme nur um den knapp bemessenen Betrag des Bürgergeldes geht, ist dies ein guter Anlass, sich einmal zu fragen, was denn eigentlich ein bzw. der Bürger ist und ob das Bürgergeld dem entspricht und vielleicht sogar das Gegenteil davon darstellt.

Da es sich beim Bürgergeld um eine sozialstaatlich organisierte und damit demokratisch legitimierte Leistung handelt, soll es hier nur um diese Seite des Bürgerbegriffs gehen, den citoyen also (und nicht um den bourgeois). Er kommt in der Diskussion um den Sozialstaat und ebenso um ein Bedingungsloses Grundeinkommen genauso zu kurz wie jetzt beim Bürgergeld (siehe z. B. hier und hier), das hat einen einfachen Grund. Zwar gibt es eine Fürsorgeverpflichtung des Gemeinwesens gegenüber seinen Angehörigen - den Staatsbürgern -, doch ruht diese bislang auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit. Vom Kindergeld einmal abgesehen setzen alle sozialstaatlichen Leistungen zu ihrem Bezug entweder Erwerbsbeteiligung voraus oder haben sie zum Ziel, da gibt es kein Entkommen. Genau genommen steht also nicht der Bürger als Angehöriger des Gemeinwesens (bzw. davon abgeleitet als Person mit Lebensmittelpunkt in Deutschland) im Zentrum des Sozialstaats, sondern der Erwerbstätige. Das ist keine neue Erkenntnis und dennoch ist es verwunderlich, dass an diesem Umstand selbst außerhalb der BGE-Diskussion wenig kritisiert wird, es herrscht vielmehr große Einigkeit, dass diese so sein solle, auch dort, wo Sanktionen kritisiert werden.

Dabei gibt die semantische Aufhübschung der erwerbszentrierten sozialstaatlichen Sicherung in der Bezeichnung "Bürgergeld" genug Anlass, um die Entstellung des Bürgers im Bürgergeld zu kritisieren. Betrachtet man es grundsätzlich, sind die Bürger als Staatsbürger Legitimationsquelle der staatlichen Ordnung. Dieser Status kommt ihnen zu, ohne dass sie dazu Gegenleistungen erbringen müssen und sie können diesen Status nur dann in seiner vollen Tragweite einbüßen, wenn sie gegen diese Ordnung agieren. Ein Bürgergeld in diesem Sinne müsste also eine Einkommensleistung sein, die sich an diesem Status orientiert, sie müsste vorbehaltlos gewährt werden, ganz gleich, ob erwerbstätig bzw. erwerbsbereit oder nicht, einfach nur, weil die Bürger Bürger sind. Ralf Dahrendorf (siehe hier und hier) sprach in diesem Zusammenhang einst von einem "konstitutionelle[n] Anrecht". Eine solche Leistung würde die fundamentale Stellung der Bürger um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Von diesem Zentrum aus betrachtet stellt sich dann als nächste Frage, wie mit den Nicht-Staatsbürgern zu verfahren wäre, die auch Bürger sind, weil sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. In Anlehnung an heutige Regelungen wäre es naheliegend eine solche Einkommenssicherungsleistung, treffend BGE genannt, für sie ebenfalls vorzusehen - das würde ihnen signalisieren, welchen Stellenwert die Bürger als Träger der staatlichen Ordnung haben. Andere sozialstaatlichen Leistungen, die Bedarfen dienen, die über eine solche Einkommenssicherung hinausgehen, könnten an die Feststellung von Bedürftigkeit gebunden werden, dienten aber gleichwohl nicht dem Vorrang von Erwerbstätigkeit wie heute, sondern der materiellen Absicherung der Autonomie der Bürger.

Wie steht es also in dieser Hinsicht um das gerade eingeführte "Bürgergeld"? Schlecht - das wäre wohl die treffende Antwort, denn es verkehrt das Grundverhältnis, wird nur bei Bedürftigkeit gewährt, hält an der Erwerbsteilnahme als Ziel fest und ist damit das Gegenteil eines wirklichen Bürgergeldes. Damit verstärkt es eine Miss- bzw. Fehldeutung des Bürgerstatus, der zwar mit der politischen Grundordnung Deutschlands nichts gemein hat, mit dem fehlenden Bewusstsein über diese Grundordnung allerdings alles. Folglich kann behauptet werden, Bürger sei erst, wer erwerbstätig ist oder werden will.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2021

"Arbeit ist immer auch Last" - was aber heißt "Befreiung in der Arbeit" oder vielleicht "zur" Arbeit?

Diese Frage wirft ein Interview mit Nicole Mayer-Ahuja in der Freitag auf, in dem es um den Sinn von Arbeit, Arbeitsbedingungen sowie veränderte Arbeitsformen und in einer kurzen Bemerkung auch um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht. So sehr die anderen Ausführungen ebenfalls eine Kommentierung wert wären, so sehr fokussiere ich mich hier auf die Bemerkung am Ende des Gesprächs.

"[der Freitag] Ist es nicht ohnehin ideologisch, die Mühsal der Arbeit mit Sinn und Freude aufpeppen zu wollen?

[Mayer-Ahuja] Für die allermeisten Menschen spielt Arbeit eine wichtige Rolle. Nun ist Arbeit nicht gleich Erwerbsarbeit, wie auch Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens argumentieren. Erwerbsarbeit ist immer auch Mühe und Last, und sie bedeutet, dass man einen Teil der Kontrolle über sein Leben abgibt. Da gibt es nichts zu idealisieren. Aber ob man Sinn in anderen Tätigkeiten suchen kann, ist auch eine Klassenfrage. Das muss man sich leisten können oder massiv auf Konsum verzichten. Das ist jedenfalls kein Modell für alle. Mehr Zeit für anderes wäre durch Arbeitszeitverkürzung zu gewinnen. Für Beschäftigte ist das nur dann eine Verbesserung, wenn sie mit Lohn- und Personalausgleich einhergeht – und dann stellt sich die Verteilungsfrage. Grundsätzlich geht es nicht um die Befreiung von der Arbeit, sondern in der Arbeit."

Was heißt "wichtige Rolle" und wichtig inwiefern? Dann geht es sogleich darum, dass mit Arbeit nicht Erwerbsarbeit alleine angesprochen sein soll, damit wird der Begriff anders gebraucht als meist in öffentlichen aber ebenso vielen fachwissenschaftlichen Diskussionen. Hier kommt nun das BGE ins Spiel, das genau diesen weiten Begriff herausstelle. Was dann zu Erwerbsarbeit gesagt wird, gilt aber nicht nur für diese, warum Mayer-Ahuja das einschränkt, ist unklar. Denn gerade Sorgetätigkeiten dienen den Bedürfnissen anderer, hier ist es erforderlich, sich genau danach zu richten, ohne sich ganz zu vergessen. Und Sorgetätigkeiten - hier ganz besonders in der Familie - können einen schnell an die Grenze zur Überforderung bringen insbesondere bei Kleinkindern. Vielleicht hat die ausschließliche Betrachtung von Erwerbstätigkeit mit der Ausrichtung des Interviews zu tun, irritiert hier aber, nachdem Mayer-Ahuja selbst den Begriff erweitert hat. Merkwürdig ist die Verknüpfung von Sinn in der Tätigkeit und Klassenfrage. Zwar ist es richtig, dass man es sich leisten können muss, nicht oder eingeschränkt erwerbstätig zu sein, um anderen Tätigkeiten nachzugehen, doch den Sinn kann man in diesen anderen Tätigkeiten längst erkannt haben und muss ihn nicht suchen. Die Abhängigkeit von Erwerbseinkommen wäre dann die Hürde dazu, diesem Sinn nachzugehen. Warum aber ist das "kein Modell für alle"? Weil es sich nicht alle leisten können? Oder wollen es nicht alle? Ist das eine analytische Betrachtung oder eine Bewertung? Es mag sein, dass nicht alle sich Sorgetätigkeiten oder anderen nicht-erwerbsförmigen Tätigkeiten widmen wollen, das müssen sie jedoch selbst entscheiden und kann nicht dekretiert werden. Oder ist es "kein Modell für alle", weil sich nicht alle das leisten können? Dann wäre ein BGE um so dringender, damit sie es sich leisten können. Nun wirft Mayer-Ahuja eine Arbeitszeitverkürzung in die Runde, sie trage dazu bei, dass nun also es doch zu einem Modell für alle werden könne? Dann waren zuvor nicht die Neigungen und Interessen gemeint, sondern die Bedingungen, es sich leisten zu können. Weshalb spricht das nun gegen ein BGE? Das wird argumentationslos einfach so dahingestellt. Befreiung in welcher Arbeit nun? Oder doch eher Befreiung zur Arbeit? Wenn am Anfang oder Ausgangspunkt die Selbstbestimmungmöglichkeiten des Individuums stehen sollen, dann muss es um eine Befreiung zur Arbeit gehen, denn das erst kann eine Befreiung zum Sinn in der Arbeit eröffnen. Was Mayer-Ahuja nicht erwähnt, sondern einfach setzt, ist, dass eine Arbeitszeitverkürzung selbstverständlich die eine Arbeit - die nicht-erwerbsförmige - der anderen nachordnet, denn ohne Einkommen nützt auch die Arbeitszeitreduktion nichts. Ohne es direkt auszusprechen, bezieht sie doch Stellung: für den Vorrang von Erwerbstätigkeit und den Nachrang alles anderen.

Siehe auch diesen Vortrag in der Vorlesungsreihe zum Bedingungslosen Grundeinkommen an der Universität Kiel.

Sascha Liebermann

19. Mai 2020

"Grundeinkommen - es ist Zeit"...

..., ein Aufruf zur "ernsthaften politischen Debatte über die Einführung eines Grundeinkommens" ist von Dagmar Paternoga, Werner Rätz, Ronald Blaschke und Franz Segbers initiiert worden. Etliche Unterstützer haben ihn schon unterschrieben. Zeitgleich zum Aufruf ist in der Wochenzeitung der Freitag ein Begleitartikel der Initiatoren erschienen. Auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen hat Ronald Blaschke darüber geschrieben.

Die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung hat den Aufruf nicht unterzeichnet. Wir sind der Auffassung, dass es eine erhebliche Debatte bereits gibt – und das schon seit langem. Der Vorschlag eines BGE ist fest etabliert und wird seit Jahren in der Öffentlichkeit in all seinen Facetten hin- und hergewendet. Nun die Öffentlichkeit zur Debatte aufzufordern, erscheint uns – anders als ein Aufruf, der sich – wie etwa die Petition von Susanne Wiest oder der Aufruf von Tonia Merz – an Entscheidungsträger richtet, redundant.

Sascha Liebermann

27. April 2020

"Ein Traum blüht wieder auf"...

...Sebastian Puschner in der Wochenzeitung der freitag über ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

6. November 2019

"Hier hast du was zu trinken"...

...Christian Baron schreibt in der Freitag über die verbreitete Haltung, verächtlich über Armut zu sprechen und erinnert an manche Äußerung von Mandatsträgern aus den letzten 15 Jahren. Eine - wenn auch nicht überraschende - eindrucksvolle Sammlung. Ob sie wohl nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen wieder Urständ feiern? Vielleicht wollen manche auch nichts mehr davon wissen, was sie früher so vertreten haben.

In unserem Blog müssen Sie nur nach Renate Künast, Jens Spahn, Christian Lindner, Oswald Metzger und vielen anderen suchen - nicht immer kommt die Verächtlichkeit offen daher, Sie werden sicher fündig werden.

Sascha Liebermann

3. Januar 2019

10. Dezember 2018

"Stolz auf was?" - Untiefen der Arbeitslosigkeitsstatistik und was sie nicht aussagt

Damit befasste sich Tom Strohschneider in der freitag angesichts der wieder einmal überall zu lesenden Jubelmeldungen und Erfolge. Doch was sagt die Arbeitslosigkeitsstatistik aus? Was nicht? Wofür ist sie relevant?

Siehe frühere Beiträge von uns zu dieser Thematik hier und hier.

15. November 2018

"Journalisten wollen nicht am Leistungsmythos rütteln"...

...ein Interview mit dem Journalisten Christian Baron auch darüber, wie die Einkommenssituation von Journalisten ist, geführt von Markus Klöckner für die Nachdenkseiten. Christan Baron hatte jüngst einen Beitrag in der Freitag mit dem Titel "Sie nannten uns Sozialhilfe-Adel".

19. Juli 2018

"Nichts deutete auf ein prekäres Leben hin"...

...darüber schreibt die Schauspielerin Bettina Kenter-Götte in der Freitag. Es geht um "die Martermühle" Hartz IV und was es bedeutet, sich darin bewegen zu müssen. Aus dem Beitrag:

"Selbst für JournalistInnen ist es schwierig, Einblicke in die Realität von Hartz IV zu erhalten. Wer nicht betroffen ist, hat keinen Zutritt zu dieser Schreckenskammer der Gesellschaft – und wer dort ist, verliert die Sprache: Schockstarr kämpfen Betroffene ums tägliche Überleben, wohl wissend, dass kaum jemand ihren Geschichten Glauben schenken würde, denn sie sind fürwahr unglaublich. „Hier hast du auch was zu trinken!“, sagte ein Politiker, als er bei einem Weinfest einem Obdachlosen Sekt über den Kopf goss. Fußfesseln für Arbeitslose wurden diskutiert, ein Professor schlug vor, Arbeitslose sollten ihre Organe verkaufen (dürfen). Selbst schwangere Frauen werden „sanktioniert“. Sie können wegen Stromsperren nach Leistungskürzungen ihren Babys kein Fläschchen mehr warm machen. Ich wollte die unglaublichen Geschichten erzählen und schrieb ein Buch, wie das Alltagsleben mit Heart’s Fear wirklich ist: erniedrigend, bedrohlich, bedrückend, aussichtslos, existenzgefährdend, absurd – und mitunter auch komisch. Während einer „Aufstock“-Phase, nach einer auswärtigen Autorenlesung, musste ich mir das Geld für die Heimfahrt leihen, von einer Zuschauerin."

Wie riskant ein Leben im Schauspielberuf ist, siehe dazu auch frühere Kommentare von uns.

Sascha Liebermann

3. Mai 2018

"Binnenwirtschaft, Baby!"...

...ein Beitrag von Mechthild Schrooten, Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, in derFreitag.


9. September 2016

"Die Unsicherheit wächst" - über die Grenzen der Vermögensbesteuerung und neue Finanzierungsquellen

Ein Interview, das Timo Reuter mit dem Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der FH Koblenz in der Wochenzeitung der freitag geführt hat. Das Interview ist in verschiedener Hinsicht interessant. Zuerst, weil Sell deutlich sagt, dass die Agenda 2010 die Deregulierung, die schon in den 1990er Jahren begann, nur verstärkte, aber nicht geschaffen hat.

Dann fragt Reuter, was das Problem daran sei, "Millionäre und Vermögende" mehr zu belasten. Sell antwortet:

"Es ist verständlich, die Vermögenden zu belasten, aber auch gefährlich, denn die dringend notwendigen Ausgaben können wir dadurch nie stemmen. Das ist ein Mengenproblem. Das Kapital kann sich einer nationalstaatlichen Vorgehensweise entziehen. Außerdem liegt das meiste Vermögen nicht in Form von Geld vor, sondern als Unternehmensbeteiligung. Wenn wir also nicht zum Mittel der Enteignung greifen wollen, werden nur durch Besteuerung von Reichtum nicht genug Mittel frei." Deswegen müssten andere Finanzierungsquellen her, welche, sagte Sell nicht. Vielleicht das BGE? Die Möglichkeiten des Nationalstaats scheint er in meinen Augen etwas zu unterschätzen.

Sascha Liebermann

23. August 2016

"Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit" - sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

...meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

"...Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?"

Wäre das eine so große Veränderung, das sie uns überforderte? Und selbst wenn, folgte daraus, dass wir langsam machen müssten mit der Freiheit?

Schon das Szenario ist irreal, weil das BGE nicht von heute auf morgen kommen würde und könnte. Bevor es eingeführt würde, ginge dem eine ungleich intensivere Debatte voraus, als wir sie schon kennen. Das wäre schon eine Vorbereitung. Wenn der politische Wille da ist, es einzuführen, ist auch die Bereitschaft da, die Folgen auf sich zu nehmen - wo das nicht der Fall wäre, müsste die Entscheidung zurückgenommen werden. Auch das gehört zu einer Demokratie.

Ist es denn heute so, dass uns irgendwer unsere Lebensentscheidungen abnimmt? Zwar gibt es normative Erwartungen, nicht zuletzt die, erwerbstätig sein zu sollen, an der das Handeln eines jeden gemessen wird. Das ist unstrittig. Folgt aber daraus, dass wir unfrei sind? Denn selbst die Entscheidung, welcher Erwerbstätigkeit man nachgehen will, wird einem im Allgemeinen nicht abgenommen. Deswegen ist die Berufsfindung so schwierig und verläuft nicht selten auf Umwegen. Es geht mit einem BGE doch um Grade von Freiheit und Selbstbestimmung, nicht grundsätzlich darum, überhaupt erst zu selbstbestimmungsfähigen Individuen zu werden, die Selbstbestimmung erst noch zu lernen hätten. Es wäre hochmütig, das zu glauben. Außerdem, und das übersieht Inge Hannemann vollständig, setzt schon unsere bestehende Demokratie auf die Mündigkeit der Bürger. Das mag im Einzelnen nicht praktiziert werden, tatsächlich ist es im Allgemeinen aber der Fall.

Wenn sie nun meint, dass wir überfordert wären, würde sie deswegen für eine Phase des umerzieherischen Übergangs plädieren? Sie sagt das nicht, folgt es jedoch nicht aus dem Vorbehalt? Denn wer deswegen die Einführung hinausschieben will, sagt doch genau, dass die "Menschen" nicht reif seien. Das wäre der Inbegriff der Selbstentmündigung. Wer nach den Hindernissen zur Einführung eines BGE sucht, sollte nicht in die Ferne schweifen oder nach "großen Gegnern" suchen, die gerne angeführt werden. Es ist diese Haltung des Vorbehaltes gegenüber Freiheit und Selbstbestimmung, die der wirkliche Gegner ist.

Der Interviewer fragt dann nach:

"Ohne Sanktionen und mit einem höheren Hartz-IV-Satz hätten wir doch eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Ein Grundeinkommen ja, aber nicht bedingungslos. Man müsste sich schließlich immer noch nackt machen, Vermögen offenlegen, bei Bedarf Kontrolleure in die eigene Wohnung lassen, jede Tätigkeit annehmen. Das wäre dann eher wie die Arbeitslosenhilfe, vor Hartz IV. Da gab es zwar auch Sperrzeiten, eine Art Sanktion, aber dann eben Sozialhilfe. Die konnte zwar auch ausgesetzt werden, aber das war damals eigentlich der absolute Ausnahmefall."

Die Antwort ist auf den Punkt, übersieht lediglich eines. Es kann keine sanktionsfreie Grundsicherung geben, wenn zugleich am Vorrang von Erwerbstätigkeit in den Systemen sozialer Sicherung festgehalten wird (siehe meinen Kommentar dazu hier). Zurecht weist Frau Hanneman daraufhin, dass die Sozialhilfe ausgesetzt werden konnte, selbst wenn es selten praktiziert worden sein mag. Die Struktur war dieselbe wie heute im Sozialgesetzbuch.

Wie geht es weiter?

"Wie würden Sie denn stattdessen das Grundeinkommen starten?
Erst einmal mit einer Kindergrundsicherung von 500 Euro: das ein Jahr testen und evaluieren. Und dann würde ich Schritt für Schritt das bedingungslose Grundeinkommen für Erwachsene einführen. Es geht da ja oft um die 1.000 Euro des Modells von dm-Gründer Götz Werner. Aber das würde in vielen Großstädten allein wegen der Mietkosten gar nicht reichen, außerdem reden wir da von einem Bruttobetrag, nach Steuern und Versicherungen bleibt womöglich weniger übrig als mit Hartz IV. Der Betrag muss jedenfalls regional aufgeschlüsselt werden. Und statt wie im Konsummodell Götz Werners die Mehrwertsteuer zu erhöhen, plädiere ich für eine Umverteilung. Das Geld ist ja da, es ist nur schlecht verteilt. Anfangen würde ich bei den Ausgaben für Rüstung. Und in der Tat würden viele Kosten wegfallen: alle Sozialtransfers, inklusive Rente, Bafög, Wohngeld und so weiter."

Eine Kindergrundsicherung wäre aber kein BGE, ein Test dafür könnte sie also nicht sein. Überhaupt ist es ein sonderbares Selbstmisstrauen, wenn ein BGE getestet werden soll, soll denn die Mündigkeit getestet werden (siehe hier und hier)?

Weshalb das BGE für Erwachsene Schritt für Schritt einführen statt es einfach bereitzustellen, wie heute auch das Existenzminimum bereitgestellt werden muss allerdings mit Bedingungen? Dann könnte beobachtet werden, welche Erleichterungen es bringt. Und die Situation in Großstädten stellt sich für Alleinstehende ganz anders dar mit einem BGE als für Familien - letztere wären gerade abgesichert, wenn die Höhe entsprechend wäre. Bedarfsgeprüfte Leistungen sollten relativ zum BGE beigehalten werden (Hannemann scheint hier von einem sehr hohen BGE auszugehen, wenn sie alle Sozialtransfers aufheben will), welche hinge wesentlich von der Höhe des BGE ab. Es gäbe also auf diese Weise genügend Raum zu sehen, was sich bewährt.

Sachlich unangemessen ist es, Umverteilung und Konsumsteuer schlicht gegeneinanderzustellen, weil ein BGE auf zweierlei Weise umverteilend - oder pre-distributing, wie Mariana Mazzucato es genannt hat - wirken kann. Als sichere Einkommensbasis stellt es eine Machtverlagerung dar, weil es Handlungsmöglichkeiten erweitert und dadurch Verhandlungsmacht eröffnet. Dadurch, also indirekt, kann es erhebliche Umverteilungswirkungen haben, wenn sie gewollt sind. Mitarbeiter können ganz anders über Arbeitsbedingungen verhandeln, dazu könnten dann auch die Lohnspreizung in einem Unternehmen, die Praxis der Dividendenausschüttung usw. gehören. Das hätte auf lange Sicht erhebliche Folgen für die Einkommensverteilung. Die Bürger könnten davon unabhängig ein anderes Bewusstsein von ihrer Bedeutung in der Demokratie erlangen und entsprechend dies auch nutzen.

Ob ein regional angepasstes BGE ein so gute Lösung wäre, kann bezweifelt werden. Es unterstützte die Ballungsraumbildung statt ihr entgegenzuwirken. Wenn heute Ballungsräume aufgrund der Arbeitsmarktlage interessant sein mögen, wären sie das mit einem BGE nicht ohne weiteres. Dieser Zusammenhang ist zu bedenken. Das hätte vielerlei Folgen, nicht nur für den Wohnungsmarkt und die Mieten, auch für strukturschwache Regionen.

Zur Diskussion in Deutschland heißt es dann:

"Und Deutschland?
Es gibt hier so viele Gruppen, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, aber so wenig Austausch. Das finde ich schade. Allein die Linke hat drei Modelle entwickelt, es gibt Götz Werner und ein spannendes Modell von den Piraten. Ebenso natürlich Pseudo-Modelle wie das Bürgergeld der FDP. Mein Vorschlag: Alle Modelle in einen Topf, dann eine Enquete-Kommission darüber brüten lassen. Wir müssen darauf achten, wer dabei welche Interessen hat. Viele Unternehmen würden sich natürlich freuen, die Sozialbeiträge und dadurch Lohnkosten zu sparen."

Gibt es wenig Austausch unter den verschiedenen Gruppen, die sich engagieren? Ich kann das aus unserer Erfahrung nicht bestätigen, der Austausch ist durchaus rege, mal mehr, mal weniger. Es gibt unterschiedliche Akzente, die Befüworter setzen, unterschiedliche Überzeugungen davon, was einer Verbreitung förderlich ist und es gibt natürlich auch ideologische Abgrenzungen sowie Eitelkeiten (wie überall). Die Pluralität der Diskussion war der Verbreitung in meinen Augen jedoch eher förder- denn hinderlich. Solange das BGE nicht grundsätzlich gewollt wird, wäre eine Verengung auf bestimmte Ausgestaltung zu früh.

Dass der Beschluss der FDP zum Bürgergeld hier genannt wird, überrascht, hat er mit einem BGE doch gar nichts gemein. Eine Enquete-Kommission (Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen und von mir) ist doch ein denkbar ungeeignetes Instrument, weil sie die öffentliche Debatte bremst, statt sie zu befördern.

Wieder einmal (siehe auch hier und hier) verwundern die Vorbehalte einer Befürworterin gegenüber dem, was den Bürgern zugetraut werden kann. Vielleicht muss man sich dann über die Vorbehalte der Gegner nicht mehr wundern.

Sascha Liebermann

4. Juli 2016

"Schluss mit dem Sesseltanz!"...

....meint Werner Vontobel in der freitag: "Auch wenn das Grundeinkommen vorerst gescheitert ist, geht die Debatte weiter. Letzlich geht es um die Frage eines neuen Gesellschaftsvertrags, der dringend nötig wäre".

3. Juni 2016

"Da geht es um die Ziele der Aufklärung"....

...Interview mit Götz W. Werner über das Bedingungslose Grundeinkommen in der Freitag.