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4. April 2017

23. August 2016

"Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit" - sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

...meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

"...Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?"

Wäre das eine so große Veränderung, das sie uns überforderte? Und selbst wenn, folgte daraus, dass wir langsam machen müssten mit der Freiheit?

Schon das Szenario ist irreal, weil das BGE nicht von heute auf morgen kommen würde und könnte. Bevor es eingeführt würde, ginge dem eine ungleich intensivere Debatte voraus, als wir sie schon kennen. Das wäre schon eine Vorbereitung. Wenn der politische Wille da ist, es einzuführen, ist auch die Bereitschaft da, die Folgen auf sich zu nehmen - wo das nicht der Fall wäre, müsste die Entscheidung zurückgenommen werden. Auch das gehört zu einer Demokratie.

Ist es denn heute so, dass uns irgendwer unsere Lebensentscheidungen abnimmt? Zwar gibt es normative Erwartungen, nicht zuletzt die, erwerbstätig sein zu sollen, an der das Handeln eines jeden gemessen wird. Das ist unstrittig. Folgt aber daraus, dass wir unfrei sind? Denn selbst die Entscheidung, welcher Erwerbstätigkeit man nachgehen will, wird einem im Allgemeinen nicht abgenommen. Deswegen ist die Berufsfindung so schwierig und verläuft nicht selten auf Umwegen. Es geht mit einem BGE doch um Grade von Freiheit und Selbstbestimmung, nicht grundsätzlich darum, überhaupt erst zu selbstbestimmungsfähigen Individuen zu werden, die Selbstbestimmung erst noch zu lernen hätten. Es wäre hochmütig, das zu glauben. Außerdem, und das übersieht Inge Hannemann vollständig, setzt schon unsere bestehende Demokratie auf die Mündigkeit der Bürger. Das mag im Einzelnen nicht praktiziert werden, tatsächlich ist es im Allgemeinen aber der Fall.

Wenn sie nun meint, dass wir überfordert wären, würde sie deswegen für eine Phase des umerzieherischen Übergangs plädieren? Sie sagt das nicht, folgt es jedoch nicht aus dem Vorbehalt? Denn wer deswegen die Einführung hinausschieben will, sagt doch genau, dass die "Menschen" nicht reif seien. Das wäre der Inbegriff der Selbstentmündigung. Wer nach den Hindernissen zur Einführung eines BGE sucht, sollte nicht in die Ferne schweifen oder nach "großen Gegnern" suchen, die gerne angeführt werden. Es ist diese Haltung des Vorbehaltes gegenüber Freiheit und Selbstbestimmung, die der wirkliche Gegner ist.

Der Interviewer fragt dann nach:

"Ohne Sanktionen und mit einem höheren Hartz-IV-Satz hätten wir doch eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Ein Grundeinkommen ja, aber nicht bedingungslos. Man müsste sich schließlich immer noch nackt machen, Vermögen offenlegen, bei Bedarf Kontrolleure in die eigene Wohnung lassen, jede Tätigkeit annehmen. Das wäre dann eher wie die Arbeitslosenhilfe, vor Hartz IV. Da gab es zwar auch Sperrzeiten, eine Art Sanktion, aber dann eben Sozialhilfe. Die konnte zwar auch ausgesetzt werden, aber das war damals eigentlich der absolute Ausnahmefall."

Die Antwort ist auf den Punkt, übersieht lediglich eines. Es kann keine sanktionsfreie Grundsicherung geben, wenn zugleich am Vorrang von Erwerbstätigkeit in den Systemen sozialer Sicherung festgehalten wird (siehe meinen Kommentar dazu hier). Zurecht weist Frau Hanneman daraufhin, dass die Sozialhilfe ausgesetzt werden konnte, selbst wenn es selten praktiziert worden sein mag. Die Struktur war dieselbe wie heute im Sozialgesetzbuch.

Wie geht es weiter?

"Wie würden Sie denn stattdessen das Grundeinkommen starten?
Erst einmal mit einer Kindergrundsicherung von 500 Euro: das ein Jahr testen und evaluieren. Und dann würde ich Schritt für Schritt das bedingungslose Grundeinkommen für Erwachsene einführen. Es geht da ja oft um die 1.000 Euro des Modells von dm-Gründer Götz Werner. Aber das würde in vielen Großstädten allein wegen der Mietkosten gar nicht reichen, außerdem reden wir da von einem Bruttobetrag, nach Steuern und Versicherungen bleibt womöglich weniger übrig als mit Hartz IV. Der Betrag muss jedenfalls regional aufgeschlüsselt werden. Und statt wie im Konsummodell Götz Werners die Mehrwertsteuer zu erhöhen, plädiere ich für eine Umverteilung. Das Geld ist ja da, es ist nur schlecht verteilt. Anfangen würde ich bei den Ausgaben für Rüstung. Und in der Tat würden viele Kosten wegfallen: alle Sozialtransfers, inklusive Rente, Bafög, Wohngeld und so weiter."

Eine Kindergrundsicherung wäre aber kein BGE, ein Test dafür könnte sie also nicht sein. Überhaupt ist es ein sonderbares Selbstmisstrauen, wenn ein BGE getestet werden soll, soll denn die Mündigkeit getestet werden (siehe hier und hier)?

Weshalb das BGE für Erwachsene Schritt für Schritt einführen statt es einfach bereitzustellen, wie heute auch das Existenzminimum bereitgestellt werden muss allerdings mit Bedingungen? Dann könnte beobachtet werden, welche Erleichterungen es bringt. Und die Situation in Großstädten stellt sich für Alleinstehende ganz anders dar mit einem BGE als für Familien - letztere wären gerade abgesichert, wenn die Höhe entsprechend wäre. Bedarfsgeprüfte Leistungen sollten relativ zum BGE beigehalten werden (Hannemann scheint hier von einem sehr hohen BGE auszugehen, wenn sie alle Sozialtransfers aufheben will), welche hinge wesentlich von der Höhe des BGE ab. Es gäbe also auf diese Weise genügend Raum zu sehen, was sich bewährt.

Sachlich unangemessen ist es, Umverteilung und Konsumsteuer schlicht gegeneinanderzustellen, weil ein BGE auf zweierlei Weise umverteilend - oder pre-distributing, wie Mariana Mazzucato es genannt hat - wirken kann. Als sichere Einkommensbasis stellt es eine Machtverlagerung dar, weil es Handlungsmöglichkeiten erweitert und dadurch Verhandlungsmacht eröffnet. Dadurch, also indirekt, kann es erhebliche Umverteilungswirkungen haben, wenn sie gewollt sind. Mitarbeiter können ganz anders über Arbeitsbedingungen verhandeln, dazu könnten dann auch die Lohnspreizung in einem Unternehmen, die Praxis der Dividendenausschüttung usw. gehören. Das hätte auf lange Sicht erhebliche Folgen für die Einkommensverteilung. Die Bürger könnten davon unabhängig ein anderes Bewusstsein von ihrer Bedeutung in der Demokratie erlangen und entsprechend dies auch nutzen.

Ob ein regional angepasstes BGE ein so gute Lösung wäre, kann bezweifelt werden. Es unterstützte die Ballungsraumbildung statt ihr entgegenzuwirken. Wenn heute Ballungsräume aufgrund der Arbeitsmarktlage interessant sein mögen, wären sie das mit einem BGE nicht ohne weiteres. Dieser Zusammenhang ist zu bedenken. Das hätte vielerlei Folgen, nicht nur für den Wohnungsmarkt und die Mieten, auch für strukturschwache Regionen.

Zur Diskussion in Deutschland heißt es dann:

"Und Deutschland?
Es gibt hier so viele Gruppen, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, aber so wenig Austausch. Das finde ich schade. Allein die Linke hat drei Modelle entwickelt, es gibt Götz Werner und ein spannendes Modell von den Piraten. Ebenso natürlich Pseudo-Modelle wie das Bürgergeld der FDP. Mein Vorschlag: Alle Modelle in einen Topf, dann eine Enquete-Kommission darüber brüten lassen. Wir müssen darauf achten, wer dabei welche Interessen hat. Viele Unternehmen würden sich natürlich freuen, die Sozialbeiträge und dadurch Lohnkosten zu sparen."

Gibt es wenig Austausch unter den verschiedenen Gruppen, die sich engagieren? Ich kann das aus unserer Erfahrung nicht bestätigen, der Austausch ist durchaus rege, mal mehr, mal weniger. Es gibt unterschiedliche Akzente, die Befüworter setzen, unterschiedliche Überzeugungen davon, was einer Verbreitung förderlich ist und es gibt natürlich auch ideologische Abgrenzungen sowie Eitelkeiten (wie überall). Die Pluralität der Diskussion war der Verbreitung in meinen Augen jedoch eher förder- denn hinderlich. Solange das BGE nicht grundsätzlich gewollt wird, wäre eine Verengung auf bestimmte Ausgestaltung zu früh.

Dass der Beschluss der FDP zum Bürgergeld hier genannt wird, überrascht, hat er mit einem BGE doch gar nichts gemein. Eine Enquete-Kommission (Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen und von mir) ist doch ein denkbar ungeeignetes Instrument, weil sie die öffentliche Debatte bremst, statt sie zu befördern.

Wieder einmal (siehe auch hier und hier) verwundern die Vorbehalte einer Befürworterin gegenüber dem, was den Bürgern zugetraut werden kann. Vielleicht muss man sich dann über die Vorbehalte der Gegner nicht mehr wundern.

Sascha Liebermann

29. Juli 2016

"Chaos Podcast" - eine Diskussionrunde mit Befürwortern und Kritikern des Bedingungslosen Grundeinkommens

Eingeladen hatte dazu der Spiegelfechter, genauer dort: Joerg Wellbrock, der neben Jens Berger, Gründer des Spiegelfechters und heute hauptamtlich Redakteur der Nachdenkseiten, für die Website verantwortlich ist. Als Befürworter waren Daniel Häni (grundeinkommen.ch), Ronald Blaschke (Netzwerk Grundeinkommen und Mitglied der Partei Die Linke) und Jörg Gastmann (Bandbreitenmodell)  eingeladen -  als Kritiker Jens Berger und Roberto De Lapuente (ad sinistram). Letztere hatten in den vergangenen Jahren wiederholt das BGE kritisiert, siehe meine Kommentare zu Jens Berger hier (Originalbeitrag, auf den ich mich beziehe, ist beim Spiegelfechter nicht mehr zugänglich), hier und hier, zu Roberto De Lapuente hier. Da es, den Kommentaren zufolge, auch um die Aufhebung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch, also eine repressionsfreie Grundsicherung, gegangen sein soll, dazu verschiedene Kommentare von mir hier. Den Podcast kann ich nicht kommentieren, da ich noch keine Gelegenheit hatte, ihn mir anzuhören. Unter dem Blogpost bei Spiegelfechter gibt es einige Kommentare, an denen womöglich abgelesen werden kann, wie die Diskussion verlaufen ist. Manch hämische Bemerkung lässt darauf schließen, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung von den Kritikern doch nicht so ernsthaft gewollt gewesen sein könnte. Aber, machen Sie sich selbst ein Bild.

Sascha Liebermann

5. Mai 2016

2. Oktober 2015

Sanktionen im Sozialgesetzbuch...

...waren Gegenstand einer Debatte im Deutschen Bundestag am 1. Oktober. Wer sich für die Stellungnahmen interessiert und einen Einblick in die Debatte erhalten will, kann das Plenarprotokoll 18/127 lesen. Hier ist es verfügbar. Zu einer Zusammenfassung der Debatte geht es hier.

16. Dezember 2013

Petition zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hat schon über 50 Tsd Unterschriften

Die Petiton von Inge Hannemann "Petition 46483 Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)" hat nun über 50 Tsd Unterschriften erreicht. Noch bis zum 18. Dezember kann gezeichnet werden.

26. November 2013

Die Verklärung des alten Sozialstaats oder verwunderliche Allianzen

Kürzlich haben wir auf die Petition von Inge Hannemann an den Deutschen Bundestag hingewiesen, die die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch vorschlägt. Die Petition hat Unterstützung von verschiedener Seite gefunden und ist nicht die erste ihrer Art. Dass von ihr nicht allzuviel zu erwarten ist, zeigen die Erfahrungen aber auch der unverbindliche Charakter dieses Instruments. Verwunderlich, auch bezeichnend, sind die Allianzen, die sich im Gefolge dessen gebildet haben. Einige derer, die sich vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, unterstützen die Petition bzw. ihr Ziel, z.B. die Nachdenkseiten, Friederike Spiecker, Christoph Butterwegge u.a. Wie geht das zusammen? Kann es ein erwerbszentriertes Sozialsystem geben, wie das heutige, das ohne Sanktionen auskommt? Ein Blick auf die Gesetze, um die es geht, und deren innere Logik lehrt: Nein.

Schon im Bundessozialhilfegesetz, in dem die Sozialhilfe geregelt war, bevor das Sozialgesetzbuch eingeführt, wurde waren Leistungskürzungen vorgesehen:

"§ 25
(1) Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 bis 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren."

Der nachstehende Paragraph aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) entspricht dem entsprechenden aus dem Bundessozialhilfegesetz von früher:

"§ 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken."

Ein Sozialstaat, der nur bedarfsgeprüft Leistungen vergibt, Leistungen, die mit bestimmten Bedingungen verbunden sind, die der Leistungsbezieher erfüllen muss, muss auch Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. Das hat seinen Grund in der Logik der Sache. Würden diese bedarfsgeprüften Leistungen vergeben, ohne Sanktionen einsetzen zu können, dann hätte man beinahe schon ein BGE. Bedarfsprüfung bzw. Ansprüche erwerben zu müssen und Sanktionsmöglichkeiten vorzuhalten sind zwei Seiten einer Medaille. Deswegen wird der Bedarf auch stets überprüft. Entsprechend findet sich auch in allen Staaten Europas, die solche Leistungen vorsehen, dieser Zusammenhang ausgestaltet.

Man kann sich also zurecht darüber wundern, wie manche BGE-Kritiker mit großer Verve die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch fordern, ohne sich für Leistungen auszusprechen, die vom Erwerbsprinzip unabhängig sind. Zwar kann zurecht von einer Verschärfung in der Sozialgesetzgebung in den letzten zehn Jahren gesprochen werden, doch Verschärfung heißt, dasselbe Prinzip, das vorher galt, wurde beibehalten. Wer indes mehr Freiräume für Selbstbestimmung, wer mehr Pluralität ermöglichen, wer die stigmatisierenden Folgen des heutigen Sozialstaats aufheben will - der muss eine Alternative benennen, die aus der Erwerbszentrierung herausführt. Da führt kein Weg an einem BGE vorbei. Wer hingegen glaubt oder gar suggeriert, mit einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze im heutigen System sei schon viel erreicht, der irrt. Vielleicht will er auch einfach die Erwerbszentrierung nicht aufgeben und zieht eine "Arbeitsgesellschaft" einer Solidargemeinschaft von Bürgern vor.

Bedarfsgeprüfte Leistungen, die es auch geben müsste, nachdem ein BGE eingeführt wurde, änderten durch das BGE ihren Charakter. Denn im Zentrum des Sozialstaats stünde dann nicht mehr der Bedürftige, der dem Erwerbsideal nicht folgen kann, dort stünde der Einzelne in seiner Souveränität. Das ist ein Unterschied ums Ganze.

Sascha Liebermann

13. Dezember 2012

"Total sanktioniert. Leben, 100 Prozent unter dem Existenzminimum" - Report Mainz

Report Mainz berichtet über die Sanktionspraxis der Arbeitsagentur anhand eines Beziehers aus Dortmund. Der Beitrag kann als Widerrede zu den Darlegungen von Heinrich Alt bei Maischberger betrachtet werden.

27. Oktober 2012

Wenn wir etwas ändern wollen, dann müssen wir es auch tun: Sanktionen durch Jobcenter, Regelsatzentzug

Ralph Boes von der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen Berlin hat sich schon vor mehr als einem Jahr mit seinem Brandbrief dazu entschlossen, gegen die von Misstrauen getränkte Sozialpolitik, die seit der SPD-Grünen Regierung unter Kanzler Schröder (die betreffenden Parteien neigen hier in der Frage, wer dafür verantwortlich ist, zu Vergesslichkeit) stärker denn je betrieben wird, vorzugehen. Nun treffen ihn die Sanktionen des Jobcenters. Dabei ging es und geht es Ralph Boes nicht um seine individuelle Lage, es geht um eine Sozialpolitik, die jeden von uns unmittelbar treffen kann, sobald er oder sie auf Arbeitslosengeld II oder auch andere Leistungen angewiesen ist, eine Sozialpolitik, die nicht für Pluralität und Vielfalt von Lebensentwürfen, sondern für Einförmigkeit und Erwerbsfixierung steht. Mittelbar trifft sie uns alle als Bürger eines Gemeinwesens heute schon; denn solange wir diese Praxis tragen bzw. dulden und nicht dagegen vorgehen und Vorschläge unterbreiten, die andere Wege eröffnen - wie das Bedingungslose Grundeinkommen -,  sind wir dafür verantwortlich, dass sie weiterbesteht. Es sind eben nicht "die Politiker", die darüber befinden, wie wir zusammenleben, es sind wir Bürger, die sich erheben müssen, wenn wir das für falsch halten. Wie viele sich gegen diese Praxis wehren, lässt sich vielleicht an den Klagen gegen ALG II-Bescheide ermessen. Womöglich gibt es noch mehr Menschen, die sich nicht wehren, nicht zu wehren trauen oder nicht wissen, was sie tun können. Auch dazu finden sich Tipps auf der Website des Brandbriefs. Andere wehren sich auch, wie z.B. Torsten Büscher (Projekt Peine). In vielen Städten gibt es auch unabhängige Beratungsstellen, die weiterhelfen. Wenn wir etwas ändern wollen, dann müssen wir es auch tun.

Sascha Liebermann

1. Juli 2011

"Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen" - Schriftliche Stellungnahmen online

Nachdem Anfang Juni die Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages stattfand, liegen nun auch schriftliche Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen vor. Die Stellungsnahme Prof. Stephan Lessenichs, der die Sanktionen kritisiert und für ihre Abschaffung und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens plädiert, findet sich hier.

Siehe auch den Bericht des Netzwerk Grundeinkomen dazu.