Posts mit dem Label Pilotprojekt Grundeinkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Pilotprojekt Grundeinkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

12. Juni 2025

Feature zum Grundeinkommen im WDR

Siehe auch folgende Kommentare von uns:

- zum Pilotprojekt Grundeinkommen

- zu Ausführungen von Dominik Enste, Clemens Fuest, Andreas Peichl und vielen anderen

Da wir schon seit 2006 die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen in diesem Blog kommentieren, sind einige Beiträge zusammengekommen. Wer sich über die Debatte seitdem informieren will, kann den Blog auch nach Monaten durchsuchen.

27. Mai 2025

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Sind Experimente sinnvoll?"

Dieser Frage widmet sich Friedrich Breyer auf wirtschaftsdienst und richtet den Blick auf das Pilotprojekt Grundeinkommen, dessen Ergebnisse vor einigen Wochen präsentiert wurden. 

Er eröffnet den Beitrag so:

"Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) besitzt Spaltungspotenzial für die Gesellschaft: Würde es zur Abschaffung der Armut beitragen oder die Zukunft unserer Leistungsgesellschaft gefährden? Wäre es auf die Dauer überhaupt finanzierbar? Die Antwort auf diese Fragen hängt davon ab, wie die Bürger auf die Einführung dieses neuen Sozialmodells reagieren würden. Würden sie weniger arbeiten und verlören sie den Ehrgeiz sich weiterzubilden?"

Warum hat ein BGE "Spaltungspotenzial? Könnte es das haben, weil darum gestritten, darüber diskutiert wird - das aber muss nicht zu einer Spaltung führen, wie kommt er zu dieser Behauptung, was wird dafür vorausgesetzt? Wenn ein BGE eingeführt werden soll, muss es eine Auseinandersetzung über Für und Wider geben, aber auch das hat mit Spaltung nichts zu tun, sondern mit Willensbildung, zu der auch Dissens gehört. Am Ende ist entscheidend, ob eine Mehrheit zur Einführung bereit ist oder nicht.

Breyer referiert dann, das das Pilotprojekt Grundeinkommen auszeichnete und fragt:

"Ist die Frage nach den Wirkungen damit beantwortet? Muss der schwarz-rote Koalitionsvertrag umgeschrieben und schleunigst ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden?"

Das ist natürlich eine polemische Spitze, denn aus Forschungsergebnissen folgt unmittelbar nichts für die Praxis außer etwaigen Erkenntnissen darüber, welche Folgen ein BGE haben könnte. Womöglich ist es aber auch Ausdruck einer bestimmten Haltung zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik sowie der darin enthaltenen Höherstellung derer mit wissenschaftlicher Expertise gegenüber politischen Entscheidungsträgern - diese Haltung gibt es ja durchaus.

Was lässt sich nun aus dem Experiment schließen?

"Die folgenden Gründe sprechen gegen eine Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse des Experiments: Es macht einen großen Unterschied, ob ein BGE dauerhaft eingeführt wird oder mit einer zeitlichen Befristung, bei der die Empfänger wissen, dass für sie nach wenigen Jahren wieder die „alten“ Regeln gelten."

Das Pilotprojekt - so könnte das ausbuchstabiert werden - führt nicht zu einer Veränderung der normativen Basis des Handelns der Probanden, denn der Vorrang von Erwerbstätigkeit im Gemeinwesen bleibt ja bestehen. Vielmehr verstärkt sich genau das Fortwirken dieser Norm noch durch den Privileg-Status (Breyer nennt sie treffend "Auserwählte" und thematisiert die Dankbarkeitsverpflichtung, die daraus für die Probanden erwächst) der Probanden, die ausgewählt wurden. Wenn sie schon eine solches Sondereinkommen erhalten, ist die Rechtfertigung dafür, etwas Sinnvolles damit anzufangen noch höher als ohne Grundeinkommen. Genauso verhält es sich mit den in der BGE-Debatte häufig als Vergleich herangezogenen Lotteriegewinnern, sie eignen sich ebensowenig für eine Untersuchung etwaiger Folgen eines BGE.

Allerdings ist dieser Privileg-Status nichts Geheimnisvolles, der nicht in seiner Wirkung untersucht werden könnte. In den nicht-standardisierten Forschungsgesprächen, die im Rahmen des Pilotprojekts geführt wurden, müssten sich die Folgen dieses Privilegs nachweisen lassen. Vielleicht zeigen das die noch bevorstehenden Veröffentlichungen.

In folgender Passage werden zwei Dinge vermischt:

"Genauso wichtig ist es, ob man ein einzelner Transferempfänger in einem Umfeld ist, in dem alle anderen erwachsenen und arbeitsfähigen Menschen arbeiten, oder ob die Möglichkeit für alle besteht, auf Staatskosten ihren Hobbies nachzugehen. Die Normen und Vorstellungen dessen, was sozial akzeptiert wird, passen sich daran an, wie verbreitet ein Verhalten ist."

Auch hier herrscht ein polemischer Unterton, wenn Breyer davon spricht, den "Hobbies" "auf Staatskosten" nachzugehen. Zwar bietet ein BGE die Möglichkeit, das zu tun, ist aber keineswegs die einzige Möglichkeit, die es bietet, sondern eine unter anderen - es ist eben nicht "Geld für Nichtstun", sondern Geld, mit dem man eben auch nichts tun kann. 

Nicht passen sich Normen daran an, was sozial akzeptiert ist, sie sind Ausdruck dessen, was sozial akzeptiert ist, sonst wären sie nie zu Normen geworden.

Dann kommt ein Einwand, der zu den Klassikern zählt, aber doch auf ein vereinfachtes "Anreiz"-Denken zurückgeht:

"Demgegenüber sehen alle durchgerechneten Vorschläge für ein BGE vor, dass der Steuersatz für alle weiteren Einkünfte mindestens 50 % betragen muss (vgl. die Übersicht in Osterkamp, R. (2015). Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland finanzierbar? In Auf dem Prüfstand: Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Deutschland? Nomos, S. 225–250, insb. Tabelle 1 auf S. 234 f.). Die Arbeitsanreize insbesondere für Menschen mit geringem Stundenlohn werden sich also fundamental unterscheiden."

Diese Schlussfolgerung ist argumentativ schlampig, denn zum einen erhalten die Bürger ja durch die Besteuerung ein BGE, jeglicher Lohn kommt zum BGE dazu. Zum anderen sind die Beweggründe für Erwerbstätigkeit komplexer, worauf wir immer wieder hingewiesen haben. Insofern müssen sich "die Arbeitsanreize" nicht "fundamental unterscheiden", es sei denn, man verkürzt "Arbeitsanreiz" auf Lohnerzielungschance.

"Wenn das Grundeinkommen an alle Bürger ausbezahlt würde, würden sich auch die Preise z. B. auf dem Markt für einfache Dienstleistungen ändern. Nicht nur sind die Effekte auf das Arbeitsangebot schwer vorherzusagen, sondern auch die Zahlungsbereitschaften der Konsumenten. Ob bzw. inwieweit eine Welt mit Grundeinkommen dann eine für die Gesellschaft „bessere“ wäre, gehört zu den wichtigsten Fragen in der Debatte über ein BGE. Zu gesamtwirtschaftlichen Angebots- und Nachfrageeffekten kann die Studie aufgrund der gewählten Methode keine Erkenntnisse liefern, was deren Verallgemeinerbarkeit einschränkt."

Das ist richtig, abgesehen von einem Punkt: "aufgrund der gewählten Methode" könne das Projekt "keine Erkenntnisse" liefern. Kein Projekt kann solcher Erkenntnisse liefern, hätten Breyer im Grunde schlussfolgern müssen, weil eben die gesamtgesellschaftlichen normativen Voraussetzungen von Handeln sich nicht ändern. Deswegen hat Stefan Bach für das DIW darauf verzichtet, Verhaltensänderungen zu simulieren, als er sich mit der Frage der Finanzierbarkeit beschäftigt hat.

Treffend resümiert Breyer zum Schluss:

"Das DIW gibt in seinem Wochenbericht Nr. 15/2025 an, dass die Studie einen „evidenzbasierten Baustein zur Versachlichung der sozialpolitisch relevanten Debatte“ (um das BGE) liefern würde. Gerade diese Aussage lässt sich jedoch bestreiten, da das Experiment aus den genannten Gründen den Lackmustest der externen Validität nicht besteht. Dabei liegt das nicht am fehlerhaften Design dieser speziellen Studie, sondern an der grundsätzlichen Unmöglichkeit, eine auf Dauer angelegte und für die ganze Bevölkerung geltende Sozialreform an einer kleinen Gruppe, zeitlich begrenzt und mit anderen Abgaberegeln zu testen."

Hieraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass es keine sinnvolle Forschung dazu geben könnte, nur müsste sie anders ansetzen. Gegenstand hätten dann handlungsleitende Überzeugungen zu sein, die für die Entscheidungsfindung bislang leitend waren und im nächsten Schritt diese Überzeugungen abzugleichen mit etwaigen Folgen eines BGE. So könnte zumindest etwas Lichts ins Dunkel gebracht werden.

Und doch, obwohl er das Studiendesign für untauglich hält, beruft er sich auf ein Ergebnis, das sollte doch eigentlich gar nicht belastbar sein:

"Abgesehen von der fehlenden Übertragbarkeit auf ein „echtes BGE“ gibt es doch eine überraschende Erkenntnis aus dem Experiment: Schenkt man jungen Menschen, die nicht zu den Topverdienern zählen, 43.200 Euro (verteilt über 36 Monate), so legen sie davon nur ein gutes Drittel auf die hohe Kante, was für einen relativ kurzen Zeithorizont spricht."

Hier nun werden die Erkenntnisse doch als Beleg herangezogen, hatte er das nicht zuvor bestritten? Wenn es zu den eigenen Ansichten passt, scheint man sich doch darauf berufen zu können.

Sascha Liebermann

22. April 2025

"Grundsicherung, aber wie?" - In jedem Fall ohne Grundeinkommen,...

...da ist sich Andreas Peichl, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni München und Mitarbeiter des ifo-Instituts, in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sicher. 

Peichl befasst sich in seinem Beitrag mit dem Vorhaben einer "Neuen Grundsicherung", das die Gelegenheit biete, Verbesserungen im bestehenden bedarfsorientierten System der sozialen Sicherung zu erreichen. In diesem Zusammenhang äußert er sich zum konkurrierenden Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das durch die Präsentation der Ergebnisse des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen kürzlich wieder medial größere Aufmerksamkeit erhalten hat (siehe z. B. hier und hier). Er weist - wie manche schon - auf die Grenzen der Studie von Mein Grundeinkommen und deren positiver Ergebnisse hin, was deswegen interessant ist, weil er sie mit den "negativen Ergebnissen" einer anderen Studie aus den USA vergleicht, ohne deren Begrenzung allerdings zu benennen. Das ist schon ein interessantes Framing für einen solchen Beitrag, weil damit behauptet wird, die Ergebnisse der anderen Studie seien belastbarer. Dabei haben Guy Standing und Scott Santens auf ebendiese Grenzen der  US-amerikanische Studie schon lange hingewiesen.

Warum schließt Peichl das BGE als mögliche Alternative aus? Ganz überraschend kommt diese Stellungnahme nicht, denn schon in der Vergangenheit hatte er sich wiederholt dagegen ausgesprochen (siehe z. B. hier und hier). Um die Folgen eines BGE auszumalen greift er auf die Ergebnisse einer Studie zurück, an der er selbst mitwirkte:

"Für eine vierköpfige Familie ergäbe sich ein Betrag von 3784 Euro pro Monat, was zu einem jährlichen Finanzierungsbedarf von rund 1100 Milliarden Euro führen würde. Dem stünden mögliche Einsparungen bei den bestehenden Sozialausgaben von nur rund 230 Milliarden Euro gegenüber, sodass eine Finanzierungslücke von rund 870 Milliarden Euro pro Jahr verbliebe. Um diese Lücke zu schließen, müsste die Steuerquote massiv erhöht werden. Das würde sich zwangsläufig negativ auf Arbeitsanreize, Investitionen und Standortattraktivität auswirken [Hervorhebung SL]."

Auffällig ist hier die Einseitigkeit, mit der Peichl nicht nur etwaige Folgen in Erwägung zieht, es handelt sich immerhin um bloße Schätzungen einer Simulationsstudie, sondern sie als gewiss behauptet. Wie kommt er dazu? Er muss, um diesen Schluss zu ziehen, bestimmte Annahmen treffen, die ja nun gerade zu diskutieren wären, ganz vorne steht hier die Konzeptualisierung von Leistungsbereitschaft vor dem Hintergrund eines Modells von Arbeitsleid (siehe die Studie von Ronald Gebauer, schon einige Jahre alt, aber immer noch lesenswert, der sich mit diesen Annahmen beschäftigt; die ganze Diskussion um die sogenannte Armutsfalle beruht darauf), das mit dem Lohn vergolten wird. Dieses Modell ist sehr einfach gestrickt und unterkomplex, weil es einige Dimensionen menschlichen Handelns schlicht nicht berücksichtigt. Stefan Bach (DIW), der ebenfalls an einer Studie zur Finanzierung mitgewirkt hat (siehe auch hier), kommt entsprechend zu anderen Schlüssen, weil er diese Dimensionen einzubeziehen scheint und verweist darauf, dass die meisten Ökonomen negative Effekte von höherer Besteuerung erwarten. Alexander Spermann hatte sich ebenso kritisch zum Gutachten, auf das Peichl rekurriert, geäußert und auf die Grenzen der Simulationsstudie hingewiesen.

Über die negativen Auswirkungen der höheren Besteuerung wegen hinaus schreibt Peichl:

"Darüber hinaus ist ein BGE ineffizient und auch ungerecht, weil es individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigt. So würden zum Beispiel Personen in günstigen Wohnregionen unnötig hohe Zahlungen erhalten, während Personen in Hochpreisregionen möglicherweise nicht ausreichend unterstützt würden. Zudem steht es in klarem Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine individuelle und bedarfsgerechte soziale Sicherung fordert."

Hier scheint er auf die Straubhaar-Version eines BGE zurückzugreifen und setzt sie mit der Idee im Allgemeinen gleich, das ist nicht nur nachlässig, sondern ein Pappkamerad, der seiner Begründung dient, nicht aber der Idee entspricht, wie sie weithin diskutiert wird. Seit Jahren wird darüber gesprochen, dass ein BGE substitutiv gestaltet werden soll und der Betrag in seiner Höhe bestehende Leistungen in der entsprechenden Höhe ersetzen kann.

Weiterhin schreibt er:

"Dies hat zur Folge, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung für einkommensschwache Haushalte gleichen Typs mit gleichem Bruttoeinkommen regional sehr unterschiedlich ausfällt und zudem zu großen Unterschieden bei den Arbeitsanreizen führt. Die unterschiedliche Zuständigkeit von vier Ministerien (Arbeitsministerium für Bürgergeld, Bauministerium für Wohngeld, Familienministerium für Kinderzuschlag und Finanzministerium für Kindergeld) hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Änderungen der einzelnen Leistungen unzureichend aufeinander abgestimmt wurden und damit die Intransparenz des Systems weiter erhöht haben. Die komplizierten, nicht aufeinander abgestimmten Berechnungssysteme von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führen häufig zu Situationen, in denen sich Mehrarbeit finanziell kaum oder gar nicht lohnt."

Die berechtigte Kritik am Wirrwarr bestehender Leistungen lässt zugleich erkennen, dass Peichl wie schon oben erwähnt tatsächlich eine sehr einfaches Konzept der Wirkung von Lohn auf Leistungsbereitschaft voraussetzt. Damit behauptet er, dass der Lohn die entscheidende Dimension für Leitungsbereitschaft sei, nur dann nämlich kann die Bewertung, etwas lohne sich finanziell nicht, angestellt werden. Weshalb berücksichtigt er nicht die erfüllende Seite von Erwerbstätigkeit, weshalb nicht die Wertschätzung durch kollegialen Austausch und letztlich die gemeinwohlbezogene Seite, etwas für andere zu leisten?

"Empirisch überrascht es daher nicht, dass von den rund vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bürgergeld nur rund 800.000 (20 Prozent) überhaupt erwerbstätig sind, davon weniger als 80.000 in Vollzeit. Die meisten arbeiten in Teilzeit oder haben nur einen Minijob. Die Menschen reagieren auf die Anreize, die ihnen das Sozialsystem bietet."

Hier wiederholt sich, was er einfach voraussetzt - das Zauberwort ist "Anreiz", das für eine extrem verkürzte Deutung von Handlungsmotivierungen steht. Interessant wäre es hier zu erfahren, wie er das belegen würde. Gerade die Diskussion über das Bürgergeld seit dem Herbst 2023 hat doch zutage gefördert, und zwar sowohl von Jobcentern als auch von anderen Studien, dass die Gründe dafür, nicht erwerbstätig zu sein oder es nur in Teilzeit zu tun, vielfältig sind (siehe hier).

Ein häufig anzutreffender Vergleich, wenn es um "Anreize" geht, ist der folgende:

"Warum wurden diese Reformen bisher nicht verwirklicht? Fehlt der Glaube an Anreize? Wer Kinder hat, weiß, dass Menschen auf Belohnung oder Bestrafung [Hervorhebung SL] – positive oder negative Anreize – reagieren. In der Diskussion werden immer wieder zwei Argumente angeführt. Zum einen wird häufig argumentiert, man müsse höhere Löhne durchsetzen etwa durch eine Erhöhung des Mindestlohns. Eine solche Lohnerhöhung verpufft aber bei Grundsicherungsempfängern, wenn der höhere Lohn zu fast 100 Prozent auf die Transferleistung angerechnet wird. Man hat brutto mehr, netto nicht. Ohne eine Reform der Transferentzugsraten läuft der Mindestlohn im Bereich der Aufstocker ins Leere."

Was genau versteht Peichl darunter, eine behavioristische Konditionierung? Intrinsische Motivierung scheint es überhaupt nicht zu geben, zumindest findet sie keine Erwähnung. Was Peichl mit dem Vergleich ebenfalls unterschlägt, ist, dass Kinder aufgrund besonderen Beziehung zu den Eltern ihnen ein außerordentlich großes und belastbares Vertrauen entgegenbringen, man also eher von einer intensiven Bindung sprechen muss. Sie erlaubt es dann auch zu erklären, weshalb das, was Eltern sagen, lange Zeit einfach unhinterfragt gilt. Im vorliegenden Zusammenhang diesen Vergleich zu ziehen und ihn auf Anreize zu verkürzen, ist ein Kategorienfehler oder anders ausgedrückt: es wird Unvergleichbares miteinander verglichen und zugleich verkürzt.

Sascha Liebermann

"Was das Grundeinkommen wirklich verändert"

Darüber schrieb David Gutensohn auf Zeit Online, nachdem die Ergebnisse des Pilotprojekts Grundeinkommen nun vorliegen. Zuerst berichtet er über eine Gewinnerin und was sie mit dem Grundeinkommen über drei Jahre gemacht hat. Diesen Abschnitt beschließt er mit folgender Passage:

"Korves ist dankbar für das bedingungslose Geld, steht dem Grundeinkommen aber trotzdem kritisch gegenüber. Sie finde es toll, dass Menschen damit ihre Träume verwirklichen können, frage sich jedoch: 'Würden andere das Geld so sinnvoll einsetzen wie ich?'" 

Da für dieses Zitat keine Quelle angegeben wird, nehme ich es so, wie es präsentiert wird. Die Gewinnerin sieht die positive Seite des Grundeinkommens, hat sich etwas aufgebaut als Schwimmtrainerin und ist dennoch skeptisch - aber nicht sich selbst gegenüber. Diese Skepsis gegenüber den Anderen, was die wohl damit machen würden, ist eines der interessantesten Phänomene in der Debatte und taucht schon im ersten Film über das Grundeinkommen von Daniel Häni und Enno Schmidt auf (ab Minute 26). Genauso hätte sie davon ausgehen können, dass Andere eben das tun, was ihnen sinnvoll erscheint, das tut sie aber offenbar nicht. Dieser Haltung bin ich in meiner Forschung zum BGE immer wieder begegnet, sie ist die eigentliche Crux, wenn es um eine Einführung überhaupt einmal gehen sollte. Woher aber rührt diese Skepsis, wenn doch im Alltagshandeln sich diese Skepsis nicht gleichermaßen zum Ausdruck bringt wie in den Deutungen, die zu diesem Handeln entwickelt werden? 

Andere Gewinner ziehen ja durchaus andere Schlüsse. Es spricht einiges dafür, dass hinter dieser Skepsis eine ähnliche Haltung sich artikuliert, wie sie gegenüber Bürgeldbeziehern immer wieder zu vernehmen ist, ganz gleich, was Studien dazu zu sagen haben. Da wird über "Totalverweigerer" phantasiert, über die Chance, bei der nächsten Gelegenheit, die Stelle zu kündigen, um endlich Bürgergeld zu beziehen usw. Dass solche Überlegungen einem durch den Kopf gehen mögen, ist das eine, daraus allgemeine Behauptungen zu machen, ist das andere. Doch befinden sich diese Vorbehalte in guter Gesellschaft, wenn andere in einem BGE "Opium für das Volk" sehen (Thomas Satterlberger), ein "süßes Gift" (Anke Hassel) oder "Wahnsinn mit Methode" (Norbert Blüm).

Nachdem Gutensohn Für und Wider der Studie sowie ihrer Belastbarkeit erwogen hat, schließt er folgendermaßen seinen Beitrag:

"Ohnehin stellt sich aktuell die Frage, wie zeitgemäß die Idee des Grundeinkommens noch ist. Diskutierten vor Jahren Menschen ernsthaft über das Konzept und die Frage, ob es zu mehr Selbstverwirklichung führt, wird heute darüber debattiert, ob nicht noch mehr gearbeitet werden kann. Vor einigen Jahren wurde das milde Bürgergeld eingeführt, nun wird es abgeschafft und es werden Sanktionen für Arbeitslose verschärft."

Woran bemisst man die Relevanz eines Vorschlages? Man kann dies am Stand der gegenwärtigen Diskussion tun, wie Gutensohn es hier macht, man kann aber auch die Defizite dieser Debatte zum Anlass nehmen, um langfristige Lösungen zu erwägen. Zwischen "Selbstverwirklichung", auch wenn der Begriff eine einseitige Zuspitzung beinhaltet, und Engagement bzw. Leistung besteht allerdings gar kein Gegensatz. Nur weil manche in der Debatte über ein BGE sie als Gegensatz behandelten, muss es keiner sein. Gutensohn müsste ja eher die Frage stellen, unter welchen Bedingungen denn Leistungen möglich sein soll, ob denn Sanktionen leistungsfördernd sind oder eher -zerstörend. Für ein Gemeinwesen kann es nicht um die Frage gehen, Beschäftigung zu schaffen oder zu sichern, damit Bürger eine Aufgabe haben, wie es manchmal heißt. Vielmehr muss die Frage beantwortet werden, wozu denn diese Leistung dienen soll, wie sich ein Gemeinwesen versteht und was es ermöglichen will.

Dass "CDU und SPD [...] weit davon entfernt" sind, sich damit zu befassen, spricht das nun für oder gegen ein BGE? Nur weil die in den vergangenen Jahrzehnten sozialpolitisch vor sich hindümpelten Parteien mit einem Rückgriff auf Klischees und Vorurteile Sozialpolitik gemacht haben, soll das das letzte Wort sein?

Man könnte ebensogut den Bedarf an einer sachhaltigen öffentlichen Diskussion erkennen, wie sie nicht nur in Fragen der Sozialpolitik fehlt.

Sascha Liebermann

Weiter eine Utopie

Ohnehin stellt sich aktuell die Frage, wie zeitgemäß die Idee desGrundeinkommens noch ist. Diskutierten vor Jahren Menschen ernsthaft über das Konzept und die Frage, ob es zu mehr Selbstverwirklichung führt, wird heute darüber debattiert, ob nicht noch mehr gearbeitet werden kann. Vor einigen Jahren wurde das milde Bürgergeld eingeführt, nun wird es abgeschafft und es werden Sanktionen für Arbeitslose verschärft. 

CDU und SPD sind weit davon entfernt, sich mit einem Grundeinkommen zu beschäftigen. Selbst die Linke, die der Idee lange nahestand, hat sich auf ihrem Parteitag dagegen ausgesprochen. Es dürfte also auf absehbare Zeit unrealistisch sein, dass bei Menschen wie Samira Korves und Bianca Radlbeck erneut 1.200 Euro bedingungslos Monat für Monat auf dem Konto landen.

11. April 2025

Ernüchterung oder realistische Einschätzung? Welche Schlüsse können gezogen werden?

Auch wenn der Titel der Kolumne Marcel Fratzschers irreführend ist und es sich bei den jüngst vorgestellten Ergebnissen des Pilotprojekts Grundeinkommen weder um ein allgemeines BGE noch um eines über die Lebensspanne handelte, weist er doch selbst auf die Beschränkungen des Projekts hin und die Vorsicht, mit der die Ergebnisse bewertet werden sollen. Von daher können diesbezüglich keine Schlüsse auf ein allgemeines BGE gezogen werden.

Zwei Aspekte seien in dem Beitrag herausgehoben. Fratzscher schreibt erstens:

"Ein bedingungsloses Grundeinkommen führt vermutlich nicht per se dazu, dass sich deutlich mehr Menschen selbstständig machen. Ausschlaggebend für eine solche Entscheidung sind die individuellen Fähigkeiten, Chancen und Informationen. Oder andersherum formuliert: Mehr Geld ist meist keine essenzielle Voraussetzung für eine Verhaltensänderung in Bezug auf Arbeit und Qualifizierung, sondern mehr Geld ist das Resultat von Qualifizierung und Anstrengungen."

Seit ca. 20 J. heben die ernsthaften Stimmen in der deutschen Debatte genau das hervor. Man muss die Veröffentlichungen dazu schon sehr selektiv rezipieren, um das nicht zu entdecken.

Der zweite Aspekt über den er schreibt: 

"Zweitens hängen die meisten Entscheidungen und Verhaltensweisen der Menschen weniger von Geld als von ihren Werten und ihrer Mentalität ab. Menschen verändern ihr Verhalten nicht, weil sie regelmäßig Geld bekommen. Sie sind geprägt durch andere Faktoren, etwa die Werte, mit denen sie groß geworden sind oder die sie in ihrem Umfeld erleben. Mehr Geld führt nicht einmal zu einer geringeren Risikoaversion und einer höheren Akzeptanz gegenüber Risiken in Bezug auf Arbeit, da diese häufig fest im Wertekanon und der Mentalität verankert ist."

Auch das haben ernsthafte Stimmen immer vertreten. Es sind verbreitete Simulationsmodelle, die zu Finanzierungsrechnungen genutzt werden, die anderes behaupten.

Anders als Fratzscher resümiert, sind die Ergebnisse der Studie gar nicht ernüchternd, sondern realistisch und nicht überraschend. Sie entsprechen dem, was aus soziologischer Forschung über Habitus, Mentalität und die sozialisatorischen Prozesse, die zu ihrer Herausbildung führen, bekannt ist. Das war vor zwanzig Jahren auch schon bekannt.

Sascha Liebermann

Was muss ein BGE leisten, um als relevant beachtet zu werden?

10. April 2025

"Wirkt das Grundeinkommen Wunder?"

So ist der Beitrag von Johannes Pennekamp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung übertitelt, der sich mit den Ergebnissen des Pilotprojekts Grundeinkommen befasst, die gestern präsentiert wurden. Der Beitrag ist nüchtern gehalten, polemisiert nicht und stellt Fragen, die andere auch stellen. Insofern, könnte man schlußfolgern, sind die Ergebnisse der Feldstudie also unspektakulär, regen nicht auf, weisen nicht auf negative Effekte hin, es gibt nichts zu beklagen. Zu dieser Nüchternheit passt der Titel allerdings überhaupt nicht. Wer würde ernsthaft "Wunder" erwarten, wo er es mit realen Menschen zu tun hat, die sind, wie sie sind? Ist der Titel doch Ausdruck der Messlatte, die an ein BGE angelegt wird? Drunter lohne eine Einführung ohnehin nicht?

Was wäre nun aus dem nüchternen Befund zu schließen? Er wäre der CDU-Kampagne gegen das Bürgergeld gegenüberzustellen, mit den Einsichten abzugleichen zu den angeblichen "Totalverweigerern" (siehe auch hier) usw.

Das wäre aufklärend im besten Sinne. Doch davon ist nichts zu lesen. Die unspektakulären Befunde scheinen dafür nicht auszureichen. Vielleicht hat das damit zu tun, dass Pennekamp bislang von der Warte der "Anreiz"-Orientierten die Lage betrachtete. 

Es könnten Vorteile eines BGE gegenüber dem jetzigen Sicherungssystem erörtert werden. Man müsste die strukturellen Veränderungen durch ein BGE nur durchdeklinieren, und zwar in alle Richtungen. Dabei könnte die Verbesserung der "Zielgenauigkeit" der Leistung auffallen, Aufhebung "verdeckter Armut", Abbau unnötiger Verwaltungsabläufe, die aus der Bedarfsprüfung resultieren (nur für die Mindestsicherung, nicht für Leistungen darüber hinaus), die Abschaffung des destruktiven "Vermittlungsvorrangs", der nun wieder eingeführt werden soll, die Abkehr vom Schielen auf Beschäftigung hin zu Wertschöpfung und nicht zuletzt: ein Sicherungssystem zu haben, dass der Grundordnung unserer Demokratie entspricht, die Bürger ins Zentrum setzt, und der politischen Ordnung nicht durch normative Erwerbszentrierung hinterherhinkt. 

Stattdessen? Schmoren im alten Saft.

Sascha Liebermann

"Als hätte es nicht..."

3. Juli 2024

2. August 2023

"Pilotprojekt Grundeinkommen" - Forschung mit qualitativen Daten,...

...wie er dabei vorgeht, dazu gibt Prof. Antonio Brettschneider Auskunft in einem Interview (hier die Verschriftung dazu auf der Website von Mein Grundeinkommen). Die von ihm vorgestellte Forschung mit nicht-standardisierten Daten, wie die "qualitativen Daten" bessern zu nennen wären, ist insofern nicht selbstverständlich, als dass sie in der Sozialpolitikforschung eine eher randständige Rolle spielt, ganz wie in der Forschung zum Bedingungslosen Grundeinkommen auch (siehe meine Anmerkungen dazu hier). Forschungsgespräche, gemeinhin als Interviews bezeichnet, sind nur eine Form nicht-standardisierter Daten, ihre Erhebung ist das eine, wichtiger noch ist ihre Auswertung, wie dabei vorgegangen wird, wie Deutungen (Rekonstruktionen) belegt werden. So gibt es in der sogenannten qualitativen Forschung eine Spannbreite von geradezu wiederum standardisiert (subsumierend) vorgehenden Auswertungsverfahren, die den Zweck ins Gegenteil verkehren über Verfahren, deren Auswertungsweg nicht klar ist, bis zur solchen, die der Bedeutungsstruktur von Handeln möglichst nahe zu kommen versuchen (in Anlehnung an die hermeneutische Tradition, allerdings mit methodisch strengen Maßstäben, besonders elaboriert in der Objektiven Hermeneutik Ulrich Oevermanns (siehe auch hier)). Nicht selten, durchaus auch in der innerwissenschaftlichen Methodendiskussion, wird diesen Verfahren unterstellt, sie seien "weich", ihre Deutungen "subjektiv", auf keinen Fall aber so "hart" wir standardisierte Verfahren. Dass dem nicht so ist, haben diese Verfahren schon lange bewiesen, auch wenn es dabei schlechtere und bessere gibt. Wenn Brettschneider sagt, diese Forschung werde "ergänzend" in dem Projekt eingesetzt, so entspricht das eher den verbreiteten Einschätzungen, die qualitative Forschung erzeuge keine "harten" Erkenntnisse. Es ist auch nicht zutreffend, dass sie nur die "subjektive" Sicht auf Alltagsprobleme zu bestimmen erlauben, denn die Sicht bzw. Deutung dieser Handlungsprobleme durch den Gesprächspartner enthalten nicht nur seine Sicht darauf, sondern auch die Handlungsprobleme selbst, auf die hin die Deutungen eine Antwort geben.

Im Unterschied zu der Einschätzung, qualitative Verfahren seien ergänzend oder weich, könnte man begründet dafür argumentieren, dass er sie es erst erlauben, die für standardisierte Erhebungen genutzten Kategorien und Klassifikationen material zu fundieren, also zu bestimmen, ob sie sich überhaupt eignen. "Hart" wären dann die Deutungen, die mit qualitativen Verfahren gewinnen kann, "weich" die mit standardisierten Verfahren.

Sascha Liebermann

20. Oktober 2022

"Ich brauche nicht nachzuweisen, ob ich bedürftig bin"...

 ...darüber schrieb Hannes Koch in der Frankfurter Rundschau. Das ist der entscheidende Unterschied zu heutigen Leistungen. Im Beitrag geht es auch um das Pilotprojekt Grundeinkommen (siehe hier und hier) sowie die Frage, inwiefern das Bürgergeld ein Schritt Richtung BGE sei und welchen Finanzierungsaufwand es mit sich bringe. Hier allerdings schaut Koch nur auf die Brutto- und nicht auf die Nettokosten der Finanzierung (siehe z. B. hierhier und hier), er sagt also nichts über die Einnahmeseite und spricht nur über die Ausgaben. Erwähnt wird nicht, dass wir einen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer haben, der statt Besteuerungsvorbehalt zu bleiben auch Ausschüttungsbetrag werden könnte im Sinne von linke Tasche, rechte Tasche. Es bleibt die Frage, welchen Stellenwert dann Erwerbstätigkeit hätte und weshalb sie weiterhin attraktiv sein könnte, das ist zumindest die meist gestellte Frage (siehe hier und hier). 

Sascha Liebermann

30. September 2022

"Unterschwellige Sorgen"...

...es klingt beinahe so, als habe die Probandin die Sorgen, die sie umtrieben, erst zulassen können, nachdem sie eine sichere Basis zur Verfügung hatte. Vorher musste sie sie abweisen oder von sich weisen. Die Sicherheit würde dann einen realistischeren Blick auf die eigene Lage erlauben.

Sascha Liebermann

18. August 2022

28. Februar 2022

"Ohne Druck" und eine individualistische Verkürzung...

... - Hannes Koch schreibt in der taz über eine Teilnehmerin des Pilotprojekts Grundeinkommen, das vom Verein Mein Grundeinkommen initiiert und u.a. vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung begleitet wird. Wie schon viele der von Mein Grundeinkommen gesammelten und erzählten Geschichten ist auch die von Koch insofern interessant, als sie Einblick in die Lebensvorstellung eines Menschen gibt, der ohne Grundeinkommen schon seine Vorstellungen hatte und seinen Weg gemacht hat. Beeindruckend ist an diesen Geschichten immer die Vielfalt der Lebensentwürfe, auf die man stößt, das Ringen mit Lebensbedingungen und die Beharrlichkeit darin, Anliegen zu verfolgen. Zugleich kehren bestimmte Fragen, die sich jedem stellen, wieder, so dass die Lebensentwürfe immer als Antwort auch auf allgemeine Fragen verstanden werden können.

Diese Vielfalt, die Eigensinnigkeit des Lebens und seine Autonomie zu erforschen - dazu bräuchte es allerdings keines Pilotprojekts, dessen Erkenntnisse ohnehin beschränkt sein werden, was am Charakter solcher Feldexperimente liegt (siehe meinen Kommentar dazu hier). Doch lassen die Geschichten aufhorchen und verlangen nach einer Forschung, die diese konkreten Lebensentwürfe ernst nimmt und sie nicht nur in ihrer Einzigartigkeit betrachtet, sondern als Antwort auf eine allgemeine Frage versteht und ihre Gemeinsamkeiten herausstellt. Zu leisten ist das allerdings nicht mit Instrumenten der standardisierten Sozialforschung, deren Weg zum Individuum durch seine Subsumtion unter vordefinierte Antworten bzw. zu erhebende Merkmalskategorien beschränkt ist (siehe den vorangehenden Hinweis).

Die von Koch berichtete Geschichte ist noch in anderer Hinsicht interessant, und zwar als Zeugnis des Zeitgeistes. Wenn es z. B. heißt:

"Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit [wegen des Grundeinkommens, SL], 'nach sechs Monaten unbedingt eine Tagesmutter finden zu müssen – und dann eine Kita, in der sich das Kind wohlfühlt'. Bäcker kann sich etwas mehr Zeit lassen. Sie muss auch nicht unbedingt so schnell wie möglich in den Job zurück, um Geld zu verdienen."

Das Elterngeld wird heute in voller Höhe für ein Jahr bereitgestellt, das Grundeinkommen aus dem Projekt erhält sie obendrauf. Sie könnte sich also, je nach Lebenshaltungskosten, erheblich mehr Zeit lassen als zuvor. Woher kommt der Druck? Und auch wenn sie kein Grundeinkommen erhielte, könnte der Kindsvater sie doch unterstützen, damit sie nicht nach sechs Monaten wieder erwerbstätig sein müsste? Und selbst für den Fall, dass er es nicht täte, könnte sie den Bezug von Sozialhilfe prüfen lassen, wenn sie denn länger zuhause bleiben wollte (bis einschließlich des dritten Jahres), denn bei allem stigmatisierenden Charakter von Sozialhilfe handelt es sich um einen Rechtsanspruch. Es fragt sich also, ob der Druck hier weniger von der Einkommensseite herrührt als von einer bestimmten Vorstellung davon, was Unabhängigkeit bedeutet. In der folgenden Passage heißt es dann:

"Sie denkt an ihre Mutter, die in den 1980er Jahren ihren Beruf aufgab, um die Kinder zu erziehen. Der Vater bestritt den finanziellen Lebensunterhalt. Selbst nach der Trennung der Eltern ist die Mutter finanziell abhängig von ihrem Ex-Partner, weil ihre Rente nicht reicht. Auch dank des Grundeinkommens „stecke ich mit Kind nicht in dieser Abhängigkeitsfalle“. Sie müsse 'niemanden um Hilfe bitten'[!, SL]."

Was Koch hier zitiert, gilt natürlich nur für die unmittelbar bevorstehende Zeit, nicht aber für die Rente, die im Beispiel eine Rolle spielt. Denn die nicht vorhandenen Rentenanwartschaften der Mutter Bäckers rühren daher, dass der erwerbszentrierte Sozialstaat keine Einkommenssicherung in Absehung von Erwerbstätigkeit oder Erwerbsbereitschaft vorsieht und Kindererziehungszeiten nur geringfügig berücksichtigt. Deutlich wird hier, welche Folgen ein erwerbszentrierter Sozialstaat hat, weil er keine dauerhafte Absicherung bereitstellt, die unabhängig von Erwerbstätigkeit oder Erwerbsbereitschaft existiert und in der Gegenwart schon sich auswirkt. Daraus ergibt sich dann die Abhängigkeit der Mutter nach der Trennung, denn sie konnte ja, wenn sie Zeit für die Kinder haben wollte, nicht ausreichend Rentenansprüche erwerben. Heute wird in der Regel als Ausweg aus dieser Lage die Erhöhung der Erwerbsquote und die Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit angestrebt.

Allerdings ist die Rede von einer Abhängigkeit wiederum verkürzt, denn abhängig sind in einer Paarbeziehung immer beide voneinander, das macht eine Paarbeziehung aus, man lebt - und wohnt nicht nur - zusammen, teilt das Leben, richtet sich aufeinander aus. Eine solche Abhängigkeit gehört also dazu, ist gar nicht vermeidbar, aus ihr folgt aber ebenso: Einkommen ist immer gemeinsames Einkommen, ganz gleich, wer es heranschafft. Weil es ein solches gemeinsames Leben ist, gibt es Unterhaltsansprüche und einen Versorgungsausgleich für den Fall einer Trennung. Beides würde mit einem BGE zwar in einem anderen Licht erscheinen, doch würde auch ein BGE die für eine Paarbeziehung notwendige Abhängigkeit voneinander nicht aufheben, die in ganz anderer Hinsicht viel stärker ist als in finanzieller, und zwar in affektiver, emotionaler. Weshalb schreibe ich das? Weil die Deutung in Kochs Beitrag Paarbeziehungen als etwas erscheinen lässt, das man haben könnte, ohne abhängig zu sein. Denn erst, wenn man der Auffassung ist, diese Abhängigkeit ließe sich vermeiden, kann man die Vorstellung haben, ein BGE ändere daran etwas. So sehr ein BGE das Individuum um seiner selbst willen stärkt, so sehr es auf einfache Weise wirksamer wäre als heutige Leistungen, so sehr hebt es grundsätzliche Abhängigkeiten nicht auf, es verlagert sie eher auf eine andere Ebene. Wenn also das Gefühl, von anderen abhängig zu sein, das eigentliche Problem darstellt, dann findet sich eine Lösung dafür nicht in einer Vermeidung von Abhängigkeit, sondern eher in ihrer Anerkennung. Auch das bringt ein BGE zum Ausdruck.

Sascha Liebermann

1. Juni 2021

Bayern 2-Feature zum Pilotprojekt Grundeinkommen...

..., das heute startet. Darin geht es auch um die Auswahl der Probanden. Janine Busch, die für das Projekt befragt wird, setzt ganz auf die Einsichten, die dadurch gewonnen werden können. Zur methodischen Kritik dazu siehe hier und hier.

5. Februar 2021

Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik - Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

"Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären."

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

Ist das ein Aufruf zur Fahrlässigkeit? Keineswegs, wenn man sich in der Forschung nicht auf Feldexperimente konzentrierte, sondern die handlungsleitenden Überzeugungen von Entscheidungen untersucht, die bislang vorgefunden werden können. Denn immerhin haben sie sich auf der Basis einer Lebenspraxis herausgebildet, die von der Seite der politischen Grundordnung auf die Selbstbestimmung der Bürger setzt und ihnen zumutet, alle Entscheidungen ihr eigenes Lebens betreffend auch alleine treffen zu müssen(!). Wer damit nicht zurande kommt, soll(!) sich Hilfe holen. Das gilt für alle Lebensbereiche gleichermaßen, nur im Falle der Einkommenserzielung existiert eine normative Engführung dahingehend, dass diese über Erwerbstätigkeit erfolgen soll(!). Wie mit diesen Zumutungen der Selbstbestimmung umgegangen wird, lässt sich also sehr genau durch Forschung untersuchen, ohne allerdings die Offenheit der Zukunft, die Ungewissheit dahingehend, was denn nun die Bürger mit dem BGE anfangen werden, schließen zu können. Schupp fordert zurecht, dass es eine "grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft", die sich dem bislang weitgehend verschließt, geben müsse und "empirische Studien" wichtig seien, hier allerdings gibt es sehr unterschiedliche methodische Zugänge, über die ebenfalls diskutiert werden müsste, denn "empirisch" heißt heute in der Regel, dass mit standardisierten Daten geforscht wird. Darauf hatte ich hier schon einmal hingewiesen. 

Abschließend heißt es:

"XING News: Für wie realistisch halten Sie Befürchtungen, dass ein Grundeinkommen die Menschen in großer Zahl dazu verleitet, einfach gar nichts mehr zur Gesellschaft beizutragen?

Jürgen Schupp: Diesen Befürchtungen liegt ein eher negatives Menschenbild zugrunde, das ich nicht teile, und das auch von den bisherigen Forschungsergebnissen nicht gedeckt wird. Zum Beispiel zeigt eine Studie aus Finnland, dass Bürgerinnen und Bürger von sich aus Jobs aufnehmen, wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Das System, das wir zurzeit in Deutschland haben, betont eher zu stark Sanktionen. Ein Staat hingegen, der ein Grundeinkommen zahlt, ist erst einmal großzügig, verlangt im Gegenzug aber auch eine gewisse Loyalität, Ehrlichkeit und Vertrauen in das Staatswesen."

Wie realistisch das "Menschenbild" des Grundeinkommens ist, ist keine "philosophische" Frage, wie manche meinen und schon früher ist diese Debatte nicht alleine philosophisch geführt worden, wie Schupp zuvor andeutet. Einmal mehr wird an dieser Passage deutlich, wie sehr die politische Grundordnung Deutschlands in ihren Voraussetzungen viel zu wenig bis gar nicht in Augenschein genommen wird, wenn es um das Menschenbild geht. Wir haben in Deutschland zwei Menschenbilder, die im Widerspruch zueinander stehen. Das Menschenbild des Grundgesetzes steht auf der einen, das unseres Sozialstaats auf der anderen Seite - ein eklatanter Widerspruch. Fragt man sich nun, vor welchem Maßstab sich der Sozialstaat in seiner Ausgestaltung zu bewähren hat, dann ist es die politische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz niedergelegt und schon lange praktiziert wird. Eine Umgestaltung des Sozialstaats dahingehend ist also überfällig, denn in seiner heutigen Form leitet er sich nicht aus der politischen Verfasstheit ab. Das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit der Bürger. Alleine von hier aus ergibt sich schon Handlungsbedarf.

Sascha Liebermann

6. Januar 2021

"Was tun wir, wenn wir nicht müssen?" - Corinna Hartmann blickt auf das Pilotprojekt Grundeinkommen, benennt Schwächen von Feldversuchen...

 ..., geht darin aber nicht weit genug.

Corinna Hartmann schreibt auf spektrum.de angesichts des bevorstehenden Starts des Pilotprojekts Grundeinkommen über das Vorhaben. Sie gibt darin einen Überblick über Feldversuche, die auf der einen Seite als Feldversuche zum BGE eingeführt werden, zum anderen in ihren Grenzen benannt werden. Bestimmt werden diese Grenzen aber nur entlang standardisierter Verfahren der "empirischen Sozialforschung" (darunter werden nicht-standardisierte Verfahren in der Regel nicht verstanden), hierbei geht es dann vornehmlich um die Auswahl der Probanden oder die Größe der Stichprobe. An einer Stelle wird das untersuchte Grundeinkommen mit einem Lottogewinn verglichen, weil die Lebensbedingungen derer, die keines erhalten, gleich blieben, sie also - so müsste man es weiterspinnen - einen privilegierten Status erhalten. 

Weshalb werden die Möglichkeiten nicht-standardisierter Forschung hier nicht zumindest erwähnt? 

Entweder sind sie der Autorin nicht bekannt oder sie hält sie nicht für relevant - was der Fall ist, bleibt im Dunkeln. Auffällig ist jedoch, wie weit verbreitet die Vorstellung ist, verallgemeinerbare Erkenntnisse ließen sich nur über standardisierte Verfahren und große Fallzahlen gewinnen, eine Vorstellung, die für diese Verfahren in gewissem Sinne zutrifft, sie erlauben jedoch nur eine empirische Generalisierung (Verbreitung von Typen), nicht eine Strukturgeneralisierung (Bestimmung von Typen). Gerade letzteres kann aber wichtige Beiträge zur Diskussion liefern.

Siehe meine methodische Kritik zum Pilotprojekt hier.

Misslich ist eine gewisse Flapsigkeit in dem Beitrag, z. B. wenn vom "Staatsgeld" für alle die Rede ist, denn jegliche Form öffentlicher Förderung ist letztlich "Staatsgeld", das aber zum größten Teil von den Bürgern stammt. Auch ist es verkürzt, den in der Diskussion um die Schweizer Volksabstimmung häufig genannten Betrag von 2500 Schweizer Franken mit dem Umrechnungskurs in Euro zu vergleichen, ohne die Kaufkraftverhältnisse zu beachten, das ist schlicht irreführen.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2020

"BGE-Unterstützenden-Anzahl in Deutschland" - ich bin skeptisch, ob die Zahlen das widerspiegeln...


...insbesondere bezüglich der Angaben für das Pilotprojekt und der rechtlich unverbindlichen Petition von Tonia Merz auf change.org. Auch der Status der Europäischen Bürgerinitiative ist ja alles andere als stark (siehe auch hier und hier). All das sollte aber nicht davon abhalten, weiterhin beharrlich für ein BGE zu argumentieren und sich öffentlich dafür einzusetzen.

Sascha Liebermann