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8. September 2020

"Geld fürs Nichtstun..." oder dafür, zum Gemeinwesen zu gehören?

Der reißerische Titel des FAZ-Podcastes "Geld fürs Nichtstun: Ansturm auf das Grundeinkommen" gibt nicht das Maß an Differenziertheit wieder, das geboten wird. Der erste Gesprächspartner ist eine Gewinnerin der Grundeinkommensverlosung bei Mein Grundeinkommen. Zuerst rechtfertigt sie sich beinahe dafür, dass die Aussicht auf einen Geldgewinn für sie anfangs das wichtigste war, um an der Verlosung teilzunehmen. Dann berichtet sie, was sie damit gemacht hat, ziemlich unspektakuläre Dinge, die aus ihrer Lebenssituation naheliegen. Sicherheit war eine wichtige Erfahrung.

Jürgen Schupp berichtet über das Pilotprojekt, die gewaltige mediale Resonanz und das Erstaunen über die große Zahl an Anmeldungen für die Teilnahme. Erläutert wird auch, wie die Teilnehmer der Experimental- und der Kontrollgruppe ausgewählt werden. Die Grenzen des Projektes werden benannt und das gewaltige Finanzierungsvolumen, das aus Spenden bestritten werden soll. Wenn das gelingt, ist es Ausdruck einer großen Bereitschaft, das Projekt zu fördern, das haben die Spender von  Mein Grundeinkommen in der Vergangenheit aber auch schon gezeigt. Schupp hält es für wichtig angesichts der bevorstehenden Veränderungen über Sozialstaatsreform grundsätzlicher Art nachzudenken, er sieht das Problem der starken Ausrichtung des Sozialstaats an Sozialversicherungen und hält es für sinnvoll, sich mit Alternativen zu befassen und über sie zu streiten, das BGE sei eine solche.

Abschließend wird noch Patrick Bernau, selbst Mitarbeiter der FAZ befragt. Er fand die Idee eines BGE im ersten Moment charmant, als er noch jünger war. Seine Bedenken zur Finanzierung richten sich vor allem auf den Hinweis - hier bezieht er sich auf Götz W. Werner, der das BGE in die Diskussion gebracht habe (was so nicht richtig ist) -, dass es ein gewaltiges Sozialbudget gebe und die Finanzierung deswegen kein Problem sei. Bernau dekliniert dann durch, was es bedeuten würde, die Leistungen des Sozialbudgets durch ein BGE zu ersetzen (was kaum jemand ernsthaft vertritt), dafür bringt er ein interessantes Beispiel, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die auch wegfallen würde. Hier erwähnt er an keiner Stelle, dass mit der Einführung eines BGE der Anteil des Lohnes am Einkommen sich gewiss verändern würde, also nicht mehr dasselbe Gewicht hätte wie heute. Folglich wäre der Anteil der Lohnfortzahlung auch ein anderer. So viel Differenzierung müsste schon sein. Er erwähnt auch nicht, dass in einer Haushaltskonstellation mit verfügbaren BGE sich die Lage anders darstellen würde, wenn dort nur eine Person lebte oder mehrere (Kumulation der BGE). Die Einführung wäre also "sehr, sehr teuer". Was heißt teuer, aus welcher Perspektive? Es geht letztlich um die Aufteilung des Volkseinkommens, das erwirtschaftet wird, ein Teil für hoheitliche Aufgaben und die Einkommen der Mitarbeiter dort, ein Teil für Löhne, ein Teil für das BGE (das gleichwohl im öffentlichen Dienst Auswirkungen auf den Sold hätte). Auch das wird von Bernau nicht erwähnt. Würden denn angesichts der hohen Steuern (die Rede ist von 70%, ohne genauer zu werden) die "Leute" noch arbeiten, fragt Bernau sich, da doch heute schon viele in Teilzeit gehen? Bernau fragt aber nicht, weshalb sie in Teilzeit gehen, erwähnt die Steuerlast als Begründung, das mutet oberflächlich an, welche Gründe wären noch relevant? Ein BGE würde die "Leute" also eher vom "Arbeiten abhalten", dann gehen aber die Steuereinnahmen zurück. Weiter begründet wird das nicht. Darüber hinaus erhalte jeder das gleiche - Bernau erwähnt hier den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer mit keiner Silbe, der auch heute bei steuerbarem Einkommen greift. Wichtig sei noch, dass ein BGE gegen zwei Gerechtigkeitsprinzipien verstoße: 1) Wer mehr arbeitet, soll mehr kriegen - Verstoß? Genau das wäre beim BGE der Fall; 2) wer nicht arbeiten kann, dem wollen wir helfen - ja, das BGE stellt in Frage, dass dieses Sozialstaatsprinzip, das häufig mit Subsidiarität begründet wird, angemessen ist. Deswegen bedarf es einer öffentlichen Auseinandersetzung - auch weil hier wieder unbezahlte Arbeit unter den Tisch fällt. Außerdem sind bedarfsgeprüfte Leistungen eben nicht ausgeschlossen (z. B. Wohngeld), wenn denn das BGE nicht ausreichen würde. Hier würde wiederum die Haushaltssituation beachtet werden müssen. Er sieht im BGE sogar eine "gewisse Gefahr", sich um diejenigen nicht weiter zu kümmern, die vielleicht durch die Digitalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren, dann wäre es eine Stillhalteprämie für die "Verlierer des technischen Wandels". Dass dieses Schlagwort hier fällt, ist etwas überraschend. Bernau vertraut offenbar gar nicht zuerst einmal darauf, dass jemandem schon etwas einfallen wird, was er mit seinem Leben anfängt. Davon abgesehen enthebt es das Gemeinwesen nicht der Verantwortung dafür, sich arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragen zu stellen. Die ausgesprochen stark inkludierende Wirkung eines BGE kann sich Bernau offenbar nicht vorstellen - gerade im Unterschied zu heutigen Leistungen. Ganz ähnlich wie in diesem Podcast hatte er sich früher schon einmal geäußert, siehe hier.

Von der Demokratie (siehe auch hier) aus den Sozialstaat zu denken, das kommt im Podcast übrigens gar nicht vor.

Sascha Liebermann

14. Juni 2019

"Studie zur Familienpolitik: So plump rechnet Unicef"...

...darüber schreibt Christoph Schäfer auf faz.net (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Er befasst sich mit einer vielzitierten Studie, deren Ergebnisse jüngst in den Medien kursierten, ohne dass die Studie selbst zugänglich wäre. Schäfer spießt die Kriterien auf, nach denen eine Länderrangfolge in Familienfreundlichkeit erstellt wurde, weist auf fragwürdige Vergleiche hin und gibt an einer Stelle zu bedenken, dass Familienfreundlichkeit doch am ehesten dort herrsche, wo Eltern entscheiden können, wie sie mit der Aufgabe Elternschaft umgehen wollen. Doch, wo gibt es eine Familienpolitik, die nicht normativ lenken will? In Deutschland zumindest nicht, wenn man an das Elterngeld denkt und die immer weitere Ausdehnung von Betreuungszeiten in Kitas sowie der Absenkung des Zutrittsalters. All das segelt unter der Fahne der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Altersarmut von Frauen soll durch ausgiebigere Erwerbsteilnahme vorgebeugt werden. Wo bleibt da "Zeit für Familie", die einst der Achte Familienbericht im Titel hatte, dann aber vorschlägt, die Ganztagsbetreuung flächendeckend auszubauen, also: keine Zeit für Familie.

Sascha Liebermann

2. April 2019

Fachkräftemangel bei Ingenieuren? Doch nicht so, wie gedacht...

...meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung kürzlich, eine nicht wirklich überraschende Meldung angesichts der schon länger geäußerten Kritik an der These eines allgemeinen Fachkräftemangels.

27. Februar 2019

"Eigentlich will niemand Hartz IV abschaffen"...

...schreibt Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein differenzierter Beitrag, der die "Hartz"-Reform nicht auf das Arbeitslosengeld II reduziert.

Wie so oft fehlt auch in diesem Beitrag ein Hinweis darauf, dass die Gruppe der Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Bezieher überhaupt keine homogene Gruppe ist und schon gar nicht statisch, also immer dieselben Personen im Leistungsbezug sind. Es gibt eine hohe Fluktuation, ausgenommen davon sind nur langjährig erwerbslose Personen. Würde das beachtet, stellte sich viel mehr noch die Frage, wozu es dann Sanktionen braucht, wenn es nicht einfach nur darum geht, ein Druckmittel zu haben.

Sascha Liebermann

21. Dezember 2018

"Dem Sozialstaat wieder eine Zukunft geben"...

...ein Beitrag von Carsten Sieling in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Mit einer einleitenden Kritik an der Perspektivlosigkeit im heutigen Sozialstaat, schreibt Sieling:

"Es ist deshalb an der Zeit, dem Sozialstaat wieder eine Zukunft zu geben. Er muss neue Sicherheiten und Chancen bieten, muss Antworten geben auf die Herausforderungen der Zeit und dem zunehmenden Fachkräftemangel wie den Abstiegsängsten vieler Menschen gleichermaßen begegnen. Die Frage ist: Wie gelingt es, Hartz IV die Grundlage zu entziehen?"

Dazu macht er Vorschläge, wie z. B. eine Kindergrundsicherung, die mit steigendem Einkommen abschmilzt, auskömmliche Löhne und ein "Anrecht auf Arbeit für alle". So berechtigt seine Kritik ist, verbleibt er doch im Geist von Hartz IV, wenn dieser als Geist der Arbeitsgesellschaft verstanden wird. Arbeit, also Erwerbsarbeit, wird zum Selbstzweck, statt sie am Wertschöpfungsbeitrag zu messen bzw. daran, ob sie zu einer Problemlösung beiträgt. Wird sie dazu nicht mehr ins Verhältnis gesetzt, wird sie zur Beschäftigungsmaßnahme, das untergräbt die Grundfesten von Leistungsbereitschaft. Entsprechend wird argumentiert:

"Wir brauchen ein Anrecht auf Arbeit für alle. Erwerbsarbeit ist nicht nur wichtig für die Existenzsicherung, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe. Daher dürfen wir nicht nur fordern, sondern müssen vor allem Chancen eröffnen. Für Menschen, die keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt bekommen, müssen wir einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Es gilt, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, indem Beschäftigungsverhältnisse – meist gemeinnützige – finanziell gefördert werden."

Jenseits von Erwerbstätigkeit gibt es gar nichts, dabei übersieht Sieling wie so viele die sogenannte unbezahlte Arbeit. Wer es mit "Chancen" ernst meint, sollte es doch den Bürger überlassen, wo sie ihre Chancen sehen, statt zu definieren, worin Chancen zu bestehen haben. So bleiben die weiteren Ausführungen genau darin stecken und weisen gerade keinen Weg aus der Erwerbszentrierung. Das wird auch dort deutlich, wo es um eine Absicherung für diejenigen geht, die nicht erwerbstätig sind:

"Wir brauchen eine Grundsicherung als Hilfe zur Selbsthilfe. Durch die Stärkung der Arbeitslosenversicherung, das Recht auf Arbeit und die Kindergrundsicherung werden künftig deutlich weniger Menschen auf eine Grundsicherung angewiesen sein. Diejenigen, die aber weiter darauf angewiesen sein werden, müssen Hilfe zur Selbsthilfe erfahren statt Gängelei. Dazu muss das Existenzminimum fair berechnet, Leistungen der Gesundheitsförderung, Schuldner- und Suchtberatung sowie Unterstützungsmaßnahmen für Familien müssen ausgebaut und leichter zugänglich gemacht werden. Eine Kooperation auf Augenhöhe kann nur entstehen, wenn die Zumutbarkeitsregeln überprüft und Sanktionen entschärft werden. Insbesondere dürfen die Wohnkosten nicht gestrichen und die Sondersanktionen für junge Menschen müssen abgeschafft werden."

"Hilfe zur Selbsthilfe" - heißt was genau? Sanktionen müssen entschärft werden, es soll sie aber weiter geben. Wie kann von "Augenhöhe" gesprochen werden, wenn die eine Seite Instrumente hat, um die andere unter Druck zu setzen. Es ist immer wieder erstaunlich, dass selbst Vorschläge mit guten Absichten diesen Zusammenhang nicht sehen. Wer Augenhöhe will, muss die Möglichkeit schaffen, Nein sagen zu können, damit werden Maßnahmen zu wirklichen Angeboten. Alles andere sind Illusionen. Es wäre ganz einfach, diesen Weg zu gehen, in dem die Bürger als Bürger in ihrer Stellung in der Demokratie ernstgenommen würden, also auf ihre Mündigkeit vertraut wird. Dann lässt sich leicht Augenhöhe herstellen, indem ein BGE verfügbar ist, das nichts anderes wäre, als die nötige Einkommensabsicherung, die es als Sockel braucht.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2018

20. November 2018

"Streitgespräch: Bedingungsloses Grundeinkommen für alle?"


Hierschel zeichnet neben anderen verantwortlich für die Verdi-Stellungnahme zum Bedingungslosen Grundeinkommen, die man als Inbegriff der Diskussionsverweigerung bezeichnen kann, in der viele Behauptungen aufgestellt, aber keine Argumente entwickelt werden.

26. Oktober 2018

Beharrlichkeit von Mythen und ein vereinfachender Blick auf Armut...

 ...das konnte wieder gut in der jüngsten Ausgabe von Maischberger beobachtet werden, wenn die üblichen Vedächtigen, muss man fast sagen, sich ein Stelldichein geben und keine Expertise bemüht wird, um dazu einmal differenziertere Aussagen zu erhalten. Es war gerade der jüngste Gast in der Sendung, Jeremias Thiel, der einen Einblick gab in das Leben einer Familie, in der beide Eltern krank sind und die Höhe von Sozialleistungen weder Hindernis noch Hilfe dafür ist, sich diesen Erkrankungen stellen zu können. Manches davon scheint im Kommentar von Hand Hütt in der Frankfurter Allgemeine Zeitung auf, wird aber auch nicht vertieft.

Der Wirtschaftsredakteur der FAZ, Rainer Hank, konnte sich wieder über einen Auftritt freuen, um seine üblichen Invektiven gegen den Sozialstaat loszulassen und an die  Eigenverantwortung zu appellieren. Dabei könnte eine treffende Kritik am Paternalismus des deutschen Sozialstaats sehr wohl die Richtung weisen, um ihn fortzuentwickeln zu einem, der Autonomie und Initiative tatsächlich unterstützt, statt durch Beaufsichtigung und Kontrolle zu behindern. Hank wandte sich hier zurecht gegen die Vorstellung der Börsen-Expertin Anja Kohl, der Staat hätten Herrn Thiel helfen, ihn aus der Familie nehmen müssen. Sie weiß vermutlich nicht, dass der Auftag des Jugendamtes gesetzlich definiert ist (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) und die Entscheidung, ein Kind aus einer Familie zu nehmen, keine so einfache Angelegenheit ist. Dann läge es ja nahe, sich dazu nicht zu äußern. Das scheint schwer zu sein, selbst für eine erfahrene Journalistin. Doch Hank meint mit Paternalismus die angeblich passivierenden Folgen von Sozialleistungen, wenn sie denn zu hoch ausfallen. Ein Blick in die dynamische Armutsforschung würde hier weiterhelfen, um mit Mythen aufzuräumen (siehe z. B. hier und auch hier: Verweildauer im Leistungsbezug). Aber daran scheint er kein Interesse zu haben.



Die Kritik an seinem Kollegen Creutzburg, der vollmundig behauptete, wie komfortabel man von Sozialleistungen lebe, hatte er offenbar vergessen - die Berechnungen waren schlicht unzulänglich und fehlerhaft.

Hank beklagte darüber hinaus den falschen Stolz, der dazu führe, Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen (Stichwort "verdeckte Armut"), was wohl als Ermahnung derer zu verstehen war, die den Gang in ein Jobcenter oder vergleichbare Einrichtungen scheuen. Zwar liegt er damit richtig, wenn er auf den Rechtsanspruch hinweisen will, der auf solche Leistungen besteht, doch unterschätzt er, dass die Wahrnehmung des Anspruchs zugleich bedeutet, der normativen Erwartung, erwerbstätig zu sein, nicht zu entsprechen. Genau so begründet sich ja auch die Nachweispflicht, die Bedingungen für den Anspruch auf Leistungen zu erfüllen. Diese Nicht-Befolgung des Erwerbsgebots ist der Grund für die stigmatisierenden Wirkungen solcher Leistungen, der Bezieher erhält sie, weil er etwas anderes nicht erreicht, das aber als erwünscht und erstrebenswert gilt.

Um diese Zusammenhänge schert sich Hank nicht, dadurch wird die Welt einfacher. Wer die Lage ernst nimmt, müsste fragen, wie es möglich ist, dass Anspruchsberechtigte möglichst geringe Schwellen übertreten müssen, um ihnen zustehende Leistungen abzurufen. Das wäre eine Diskussion um die Fortentwicklung des Sozialstaats, die nicht illusionär geführt werden sollte. Dennn die unter anderen von Sahra Wagenknecht als Alternative ins Feld geführte "repressionsfreie Grundsicherung" weist hier keinen Ausweg, sie ist illusionär, solange das Erwerbsgebot aufrecht erhalten bleibt und der Grundsicherungsbezug nicht für dauerhaften Bezug vorgesehen ist. Denn solange das so ist, wird kein Bezieher in ihm verbleiben können, ohne sich stets einer Prüfung unterziehen zu müssen.

Und dann? Dann landen wir wieder beim BGE, das aber keiner der Anwesenden für eine sinnvolle Lösung hält, ohne allerdings brauchbare Alternativen nennen zu können.

Sascha Liebermann

29. August 2018

Übertreibungen gegen Beschwichtigungen - oder Arbeit als Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme...

...so stellt sich die Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung dar, wie an einer Besprechung des jüngsten Buches von Richard David Precht durch Johannes Pennekamp
in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgelesen werden kann.

Pennekamp schreibt z. B.:

"Fachleuten, die sich schon länger als Precht mit den Folgen der Digitalisierung befassen, klingen allerdings weit weniger alarmiert. Die Arbeitssoziologin Sabine Pfeiffer von der Universität Erlangen-Nürnberg hat in einer aktuellen Untersuchung gemahnt, dass die Beschäftigungseffekte der Digitalisierung überschätzt werden könnten. Viele Tätigkeiten, die als Routinejob eingestuft werden, seien viel komplexer als angenommen und nicht so einfach zu ersetzen. Ähnlich argumentiert Jens Südekum, ein führender deutscher Ökonom auf diesem Gebiet. Die vielzitierte Studie von Osborne und Frey sei von vielen missverstanden worden. „Sie sagt nichts darüber aus, wie viele Berufe und Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen“, sagt er. Frey und Osborne hätten lediglich untersucht, in welchen Berufen es hohe Anteile von Tätigkeiten gibt, die theoretisch auch eine Maschine übernehmen könnte. Ob das dann auch tatsächlich passiert, stehe auf einem ganz anderen Blatt."

Diese Einschätzung am Ende ist vollkommen zutreffend, zwischen Nutzungsmöglichkeiten von Technologie und tatsächlicher Nutzung besteht kein direktes Entsprechungsverhältnis. Aus der Geschichte der Technikentwicklung ist bekannt, wie sehr die Nutzung von kulturellen Deutungen der Technik bzw. Technologie abhängt. Darüber hinaus muss noch unterschieden werden, ob eine Nutzung möglich und ob sie sinnvoll ist. Daraus folgt unmittelbar, dass es Hemmnisse für die Nutzung geben kann, die in kulturspezifischen Deutungen bestehen, das galt in der Vergangenheit, das gilt ebenso in der Gegenwart. Deswegen sind dramatisierende Prognosen ebensowenig sinnvoll wie Beschwichtigungen. Wenn Entscheidungsträger auf der einen Seite technologische Nutzungsmöglichkeiten sehen, auf der anderen aber die Folgen für die Arbeitsplätze wahrnehmen, kann dies dazu führen, technologische Möglichkeiten nicht auszuschöpfen, obwohl es sinnvoll wäre (siehe hier). Dieser Aspekt wird in der Diskussion wenig beachtet und kaum ernsthaft untersucht, mit standardisierten Befragungen lässt sich das nicht herausfinden.

Pennekamp schreibt weiter:

"Südekum betont zwar ähnlich wie Precht, dass die Digitalisierung tatsächlich Probleme mit sich bringen wird – zum Beispiel eine stärkere Spreizung der Löhne und steigende Marktmacht bei wenigen großen Firmen. Hier müsse die Wirtschaftspolitik ansetzen. „Aber auf Massenarbeitslosigkeit deuten die bisherigen Erfahrungen überhaupt nicht hin“, sagt der Düsseldorfer Ökonom. Und selbst Christoph Butterwegge, ein linker Armutsforscher, der nicht im Verdacht steht, die Folgen des Kapitalismus zu beschönigen, warf Precht in einer „Deutschlandfunk“-Diskussion kürzlich vor, den Menschen unnötigerweise unheimliche Angst vor dem Arbeitsplatzverlust zu machen."

Hier sieht man, wie Wirtschafts- und Sozialpolitik sich im Kreis drehen, wenn es nur um Arbeitsplätze, nicht aber um Wertschöpfung geht. Arbeitsplätze sind strenggenommen nur relevant, solange sie für die Bewältigung von Aufgaben notwendig und sinnvoll sind. Sonst eben nicht. Ein BGE greift weiter, ist grundsätzlich ausgerichtet, und würde gerade deswegen dazu beitragen, den Leistungsbegriff nicht weiter zu entleeren, worin für unser Gemeinwesen in der Tat eine große Gefahr besteht. Denn "jede Arbeit ist besser als keine" ist zugleich die Aufgabe des Leistungsethos. Erwerbstätigkeit wird zur Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme.

Sascha Liebermann

25. September 2017

"Weg mit den Zwei-Monats-Vätern" - im Zweifelsfall doch Pflicht

Das ist letztlich, worauf der Beitrag von Tatjana Heid "Weg mit den Zwei-Monats-Vätern" in der Frankfurter Allgemeine Zeitung hinausläuft.

(Zur Struktur des Elterngeldes siehe frühere Beiträge von mir)

Die Autorin beklagt den fehlenden Erfolg des Elterngeldes in Sachen Umerziehung der Väter. Zwar nehmen ein Viertel der Väter Elterngeldmonate in Anspruch, doch nur zwei Monate. Das sei zu wenig:

"Es muss sich etwas ändern. Neben dem Mutterschutz sollte es einen Vaterschutz geben. Mama: sechs Wochen vor der Geburt, acht Wochen nach der Geburt. Papa: 14 Wochen nach der Geburt. Und zwar verpflichtend. Das wäre schön für die Familie, hätte Vorteile für den Mann, schließlich müsste er sich nicht mehr in den ersten drei Monaten nach anstrengenden, schlafarmen Nächten zur Arbeit schleppen. Er müsste sich auch nicht rechtfertigen, wenn er drei Monate Elternzeit nimmt, weil er ja ohnehin länger fehlt. Und auf dem Arbeitsmarkt würde kein junger Mann einer gleichaltrigen Frau vorgezogen mit dem – natürlich niemals ausgesprochenen – Argument, dass er ja nicht schwanger werden kann."

Dass Unternehmen nicht erfreut sind, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen, ist bekannt. Je kleiner ein Unternehmen, desto schwieriger ist es, für diese Zeit Ersatz zu finden. Doch zugleich muss man sich fragen, ob Väter nicht trotz all der Widerstände, die es bei Arbeitgebern gibt, mehr fordern könnten? Es scheint ja durchaus möglich zu sein. Karriereverzicht oder mindestens eine starke Relativierung geht damit gewiss einher. Aber wie soll es auch möglich sein, Zeit für Familie zu haben, wenn zugleich der stetige Aufstieg angestrebt wird? Was aber, wenn jemand diese Nähe gerade nicht aushalten kann? Soll er dennoch müssen? Wäre es nicht besser, es den Eltern ganz zu überlassen, wie sie das miteinander regeln?

Unterschätzt werden darf allerdings nicht die Wirkung des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit. Solange es so ist, dass Eltern das Zuhausesein in Abhängigkeit von ihrer Erwerbstätigkeit und relativ zu ihrem Erwerbseinkommen ermöglicht erhalten, ist das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie. Im Grunde entstammt sie der Arbeitsmarkt-, nicht aber der Familienpolitik. Echte Familienpolitik würde die Entscheidung, wie sich Eltern zu Elternschaft stellen, ihnen möglichst frei überlassen. Dazu müsste Erwerbstätigkeit ihren Vorrang verlieren. Am weitreichendsten wäre hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Ohne Umerziehung geht es aber doch nicht:

"Unabhängig von einem Vaterschutz muss das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert und die Zahl der Partner-Monate auf vier erhöht werden. Das ist dann nicht mehr so ganz Alibi, tut vielleicht ein bisschen weh und, das wäre das Beste: Diejenigen, denen das zu lang ist, oder zu radikal, die lassen es einfach. Sie können ja immer noch zwei Monate Elternzeit nehmen, nur würden die dann nicht vom Staat bezahlt. Das wäre die ehrlichere Variante und würde einen Willen zur Gleichberechtigung zeigen, der nicht mit der ersten Anstrengung verpufft. Dann wird sich zeigen, wo Deutschland abseits von schönen Worten wirklich steht."

Man könnte es auch einfach den Eltern überlassen, sofern zu gleich dafür Sorge getragen wird, dass sie sich dieser Aufgabe frei stellen können. Heute ist das nicht möglich. Mit einem BGE wäre es das schon.

Sascha Liebermann

8. September 2017

29. August 2016

23. Juni 2016

"Die Angst vor der Vierzig-Stunden-Pause"...

...ein Beitrag von Adrian Lobe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Lobe schließt damit:

"Der Staat finanzierte den Müßiggang, und die Bürger hätten alle Zeit der Welt, nicht, wie Karl Marx über das Leben in der klassenlosen Gesellschaft schrieb, morgens jagen und nachmittags fischen zu gehen, sondern noch mehr Stunden auf Facebook zu verbringen. Für die Internetkonzerne, die ohnehin kaum Steuern zahlen, wäre das die optimale Lösung. In die Freizeit entlassene Bürger könnten dem Internet mehr Zeit schenken, die wichtigste Ressource der Aufmerksamkeitsökonomie. Das hätte den netten Nebeneffekt, dass Facebook-Nutzer in der Filterblase depolitisiert werden könnten. Zur Automatisierung der politischen Willensbildung wäre es dann auch nicht mehr weit."

Allzuviel traut Lobe den Bürgern nicht zu und selbst wenn sie wollten, was er fürchtet, es wäre die Freiheit, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen ließe, seine Zeit zu verplempern.

Sascha Liebermann

3. Juni 2016

"Ende der Sklaverei" - ein Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung...


...in der Ausgabe von Mittwoch, dem 1. Juni, auf S. 6.:

"Ende der Sklaverei

Zu den Berichten über den Vorschlag für ein bedingungsloses Grundeinkommen: Das bedingungslose Grundeinkommen bedeutet nicht das Ende der Arbeit, aber das Ende der Sklaverei.

Karl-Heinz Schneider, Altenkirchen"

28. Mai 2016

"Wenn Väter zuviel arbeiten, leiden die Kinder"...

...berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine neue Studie, an der Forscher des Wissenschaftszentrums Berlin beteiligt waren. Ein nicht überraschendes Ergebnis, für die Diskussion um Familie und Beruf bedeutsam, da sie einmal mehr die Chancen eines Bedingungslosen Grundeinkommens für Familie deutlich macht. Siehe frühere Kommentare dazu hier, hier und hier.

19. April 2016

"Was ist dran am Grundeinkommen" - eine Animation von BR24 und FAZ

Was ist in die Autoren dieser Animation zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf Faz.net gefahren? Dabei hätten sie einen Beitrag zur einer sachlichen Veranschaulichung leisten können, statt ein wenig Sachlichkeit und erhebliche Einseitigkeit zu bieten. Warum ist es so schwer, bei diesem Thema sachlich zu bleiben? Den Autoren zufolge spannt sich das Leben zwischen Hängematte und Karriere auf, etwas anderes gibt es nicht, weder bürgerschaftliches (was natürlich keine Arbeit ist) noch familiales Engagement (das ist gemeinhin noch weniger Arbeit). An Borniertheit ist diese Darstellung schwer zu über- oder sollte man sagen: zu unterbieten? Nur weil nicht klar ist, was die Menschen mit dem BGE tatsächlich tun werden - was sie tun können ist hingegen glasklar -, verabschieden die Autoren es in weite Ferne. Wissen sie denn etwa, was die Menschen morgen machen, selbst wenn es kein BGE gibt?

Noch erstaunlicher wird diese Einseitigkeit, weil einer der Autoren sich erst vor wenigen Monaten über die Herausforderungen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ausgelassen hat. Philipp Krohn schrieb über "Das Gefasel vom neuen Mann", was eine Steilvorlage dafür hätte gewesen sein können, über das BGE differenzierter nachzudenken. Denn mit ihm wäre es einfacher, je nach Lebenssituation, den Beruf und damit den Druck, über den sein Artikel sich durchaus beklagt, hintanzustellen, weil ein BGE als dauerhafte Alimentierung das Zurückstellen der Karriere bzw. des Berufes zu einer legitimen Entscheidung machen würde. Heute hingegen ist es ein Scheitern am Erwerbsideal. Wenn dann noch in das Loblied auf die gemeinsame Aufgabenteilung von berufstätigen Eltern heutzutage eingestimmt wird, hätte wenigstens erwähnt werden können, was von der Familienzeit noch übrig bleibt, wenn beide vollerwerbstätig sind. Dann doch lieber Klartext.

Wie klar ist demgegenüber der Beitrag seiner Kollegin, Karin Truscheit, die sehr deutlich macht, dass man nicht alles haben könne und sich entscheiden müsse, wenngleich auch sie leider den Schluss auf das BGE nicht zieht - er ist zum Greifen nahe.

Sascha Liebermann

24. Januar 2016

"Ein Grundeinkommen hilft allen"...

...so der SAP-Vorstand Bernd Leukert in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Auch er stellt den Zusammenhang zur "vierten industriellen Revolution" her, der unter dem Stichwort Digitalisierung gerade durch die Medien gereicht wird. So weit, so gut. Näheres wird nicht ausgeführt, nicht zur Ausgestaltung und nicht dazu, was ein BGE möglich machen sollte. In der folgenden Passage sagt Leukert:

"...So weit zur Bestandsaufnahme. Was kann man nun tun?
Ich bin der Meinung, dass man die Bedingungen für ein faires Einkommen nicht der Wirtschaft überlassen sollte. Hier ist die Politik gefragt, den richtigen Rahmen zu setzen.
Bis hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?
Ja, davon würden langfristig auch diejenigen profitieren, die weiterhin höhere Gehälter beziehen. Wenn wir an dieser Stelle nichts tun, droht die Gesellschaft auseinanderzubrechen.
Die Zukunft heißt also Einkommen ohne Arbeit?
Zum einen reden wir natürlich über sehr langfristige Entwicklungen. Zum anderen muss das System so strukturiert sein, dass man auch künftig noch gute Anreize hat, um etwas zu erreichen. Durch Arbeit. Vom Aufstieg mancher Volkswirtschaften im asiatischen Raum kann Europa sich einiges abschauen."

Bemerkens- und bedenkenswert ist, dass er der die "Bedingungen für ein faires Einkommen nicht der Wirtschaft" überlassen will. Denn, so kann angeschlossen werden, sie kann nicht für die Sicherung eines Mindesteinkommens sorgen, wenn dieses nicht auf Mitarbeiter beschränkt sein soll. Außerdem, ließe sich fragen, ob sie denn überhaupt für die Sicherung dieses Einkommens legitimiert wäre oder dies nicht Aufgabe eines Gemeinwesens ist, dafür zu sorgen. Das ist konsequent gedacht. Leukert fordert damit, die Funktion der Existenzsicherung von der des Lohnes zu trennen. Heute geschieht dies nur für den Fall, dass jemand erwerbslos ist in Gestalt des Arbeitslosengeldes I und II, der Sozialhilfe, der Rente und anderen Ersatzeinkommen (relativ zum Erwerb), wobei bei manchen dieser Leistungen die Arbeitgeber Teilbeiträge in die Versicherungen abführen.

Auch diejenigen, die höhere Gehälter bezögen, würden vom BGE profitieren, meint Leukert, ohne weiter auszuführen, was er im Sinn hat. Er könnte vieles damit meinen. Auf jeden Fall geht es ihm um Solidarität, denn er sieht die Gefahr, dass die "Gesellschaft" aufgrund der technischen Entwicklungen und ihrer Folgen auseinanderbrechen könnte.

Wichtig ist nun der nächste Absatz, denn hier stößt man auf etwas, das in der gesamten Diskussion um Digitalisierung und Grundeinkommen dominiert. Das BGE wird vorwiegend als Ausgleichsmaßnahme für die Folgen der Digitalisierung betrachtet (siehe hier, hier und hier). So wurde und wird ja auch stets in der Debatte über das "Ende der Arbeit" argumentiert. Wenn es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze gäbe, dann bräuchte man ja..., was umgekehrt bedeutet: Wenn es wieder genügend Erwerbsarbeitplätze gibt, brauchen wir es nicht mehr. Leukert, wie andere auch  (siehe hier und hier) meint, wir "reden [...] natürlich über sehr langfristige Entwicklungen". Wenn das BGE erst dann zur Alternative wird, wenn diese Folgen tatsächlich eingetreten sind, dann hängt das eine vom anderen ab. Und damit steckt diese Diskussion in einer Engführung fest.

Das BGE ist hingegen von seinem Charakter her keine Reparaturmaßnahme. Seine Grundlage ist weitreichender und tiefgehender.  Das BGE hat sein eigenes Recht, weil es unsere demokratische Grundordnung mit ihrem Verständnis des Souveräns auf der einen und den Sozialstaat auf der anderen Seite in Einklang bringen würde, der bisher in einer arbeitsgesellschaftlichen Deutung gefangen ist.

Ja, aber müssen wir nicht auf die Digitalisierung eine Antwort haben, könnten nun eingewandt werden, und wäre das BGE nicht eine gute?

Durchaus wäre es eine, doch müssen wir uns vor Augen führen, wie wir wohl über Digitalisierung reden würden, wenn wir schon ein BGE hätten. Wir würden uns gründlich mit der Entwicklung befassen sowie offener und gelassener den Herausforderungen ins Auge sehen, statt das Schwinden von Arbeitsplätzen zu befürchten.

Sascha Liebermann

15. Oktober 2015

Zwei Blicke auf die Schweiz vor der Wahl...

...der eine,  "Sensationeller Mangel" von Constantin Seibt, thematisiert das Bedingungslose Grundeinkommen, der andere, "Die Schweiz ist des Wahnsinns", von Lukas Bärfuss nimmt die Lage im Land auf's Korn.