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9. August 2023

Kein Gegensatz zwischen "Ja" und "Ja, aber"...

...und versteckter Paternalismus. Wer unzufrieden ist, muss etwas dagegen unternehmen, wenn er es nicht bleiben will, das ist immer so und unausweichlich. Die Frage ist doch, ob man sich dieser Herausforderung in der Breite stellen kann oder sich ihr vorrangig durch die Orientierung an Erwerbstätigkeit stellen soll. Ein BGE ändert nichts daran, dass Erwerbstätigkeit genauso wichtig ist wie Sorgetätigkeiten in nicht erwerbsförmigen Zusammenhängen. Es ist illusionär beides gegeneinander zu stellen.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2018

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht


Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird - und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

18. März 2018

Verantwortung geben oder belassen? ...

...auf diese Frage könnte man das Streitgespräch zwischen Marcel Fratzscher und mir bringen, das im Deutschlandfunk, in der Sendung "Streitkultur", am 17. März gesendet wurde.

Schon zu Beginn wurden die Differenzen deutlich. Marcel Fratzscher sorgt sich um die Menschen und möchte ihnen Verantwortung und Chancen geben (ganz ähnlich wie Christoph Butterwegge hier und hier), ich plädierte dafür, ihnen die Verantwortung nicht geben zu müssen, sondern sie ihnen zu lassen, statt sie ihnen zu nehmen. Denn geben kann ich nur etwas, dass jemand vorher nicht hatte. Menschen, genauer: Bürger, haben aber immer Verantwortung, darum kommt niemand herum. Wer nun auf den Gedanken kommt, sie ihnen geben zu müssen, kann nur der Auffassung sein, sie hätten sie nicht ohnehin. Für die Sozialpolitk ist diese Haltung folgenreich, weil sie dann zum Ziel haben muss, diese Verantwortung herzustellen, durch Fördern und Fordern. Damit hat man die Bürger dann entmündigt, um so besser für sie sorgen zu können. Geht man hingegen davon aus, dass die Verantwortung für das eigen Leben beim Einzelnen liegt, dann muss man sicher eher fragen, wie man ihn in der Wahrnehmung der Verantwortung unterstützen kann. Die sich dann stellende Frage führt zu einer autonomiefördernden Sozialpolitik, also einer, die ihn nicht in eine Richtung drängt, sondern im ermöglicht, die Verantwortung, soweit es geht, selbst wahrzunehmen. Dazu gehörten z. B. echte Beratungsangebote statt Zwangsberatungen, die in Vorladungen ausgesprochen werden, die offiziell als "Einladung" daherkommen.

Wie so oft bei BGE-Diskussionen sind Fratzschers Einwände keine, die das BGE treffen, sondern sie greifen erst, wenn bestimmte Unterstellungen gemachte oder Annahmen gesetzt werden. Die Sorge, der Staat könne die Menschen alleine lassen, wie Fratzscher sie mehrfach - auch an anderer Stelle schon - geäußert hat, ist noch allemal eine gute Begründung dafür, die Bürger zu entmündigen. Als sei es nicht so, dass er sie heute, ohne BGE, eben in vielerlei Hinsicht alleine lässt.

Wer echte Angebote will, die nicht mit Sanktionsdrohungen einhergehen, muss den Sozialstaat auf ein anderes Fundament stellen, auf eines, dass Mündigkeit, Selbstbestimmung und die bedingungslose Geltung der Grundrechte in unserer politischen Ordnung ernst nimmt. Solange das nicht geschieht, bleibt der Sozialstaat einer, der vorgibt, wohin sich jemand zu entwickeln hat. Dazu steht Fratzscher, das hält er für solidarisch, er sprach in der Diskussion vom Geben und Nehmen, das zu Solidarität gehöre, sie sei keine Einbahnstraße. Die Frage ist aber, welches Geben und Nehmen? Fratzscher bezog das nur auf Erwerbstätigkeit, wie sein Verweis auf alternative Modelle wie den Lebenschancenkredit erkennen ließ. Geben und Nehmen in einer Demokratie wie der unseren heißt aber, die Autonomie der Bürger radikal anerkennen, wie in den Grundrechten, und dann davon ausgehen, dass sie sich einbringen - was sie tatsächlich auch ohne Sanktionsinstrumente tun. Wer das bezweifelt, lebt mit einer Demokratie gefährlich und muss stärker auf Beaufsichtigung setzen. Wenn Fratzscher am Ende meint, die Vorstellung der BGE-Befürworter sei naiv, müsste ihm entgegnet werden, naiv ist, an einer Autonomie zu zweifeln, die längst Realität ist, die aber offenbar manche nicht wahrhaben wollen.

Sascha Liebermann

12. Januar 2018

"Teuer und riskant. Bedingungsloses Grundeinkommen birgt Gefahren"...

...so die Überschrift des Leitartikels von Hans-Peter Kastenhuber in den Nürnberger Nachrichten. Welche Gefahren sieht der Autor im BGE?

"Natürlich ist das eine charmant klingende Idee: Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll den Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit befreien, ihm ohne Rechtfertigung ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen. Den Beginn der wahren Freiheit sagen die Befürworter voraus. Jeder könne sich, abgesichert durch die vom Staat zur Verfügung gestellte materielle Basis, endlich jenen Tätigkeiten widmen, die er als sinnvoll und erfüllend erachtet. Der alte Traum, das Paradies auf Erden zu verwirklichen, er schiene damit zumindest ein Stück weit realisiert."

Eine knappe Zusammenfassung, die in zweierlei Hinsicht daneben liegt, das sagt viel über den Autor. Zwar hebt das BGE das Gebot auf, dass jeder erwerbstätig sein solle, es enthebt ihn jedoch keineswegs der Verantwortung sich zu fragen, wie er zum Wohlergehen des Gemeinwesen beitragen kann. Diese Verpflichtung, sein Handeln angesichts dieser Frage rechtfertigen zu können, bleibt bestehen und wird sogar noch verstärkt. Sie stellt sich unausweichlich jedem Einzelnen, der zu einem Gemeinwesen gehört, denn das Fortbestehen hängt davon ab, dass dreierlei Aufgaben bewältigt werden: 1) Reproduktion und Generativität (familiale Sozialisation und Nachwuchs), 2) Reproduktion und Erneuerung politischer Vergemeinschaftung sowie 3) Bereitstellung standardisierter Problemlösungen (Güter und Dienstleistungen). Entgegehen kann diesen Herausforderungen und der entsprechenden Verantwortung niemand, dafür sorgt der Prozess der Sozialisation. Erwerbstätigkeit ist eben ein solcher Beitrag, aber nur einer unter anderen.

In einer anderen Hinsicht noch geht der Beitrag in die Irre. Die Vorstellung, mit dem BGE könne sich das "Paradies auf Erden" verwirklichen. Der Autor erweist sich hier nicht als bibelfest, denn im Paradies lebten Adam und Eva ohne Bewusstsein und waren unfrei. Die Vertreibung aus dem Paradies war der Preis, wenn man so will, um frei zu werden, aber nicht ungebunden frei, sondern frei in Verantwortung dafür, das Leben in die Hand zu nehmen. Es ist gerade nicht das Paradies auf Erden, dass durch das BGE "ein Stück weit" möglich würde, es ist die Zumutung von Freiheit und Verantwortung, die noch deutlicher hervorträte, denn kein ernstzunehmender Befürworter behauptet, dass ein Gemeinwesen einfach so von selbst fortexistieren könnte.

Was lässt der Autor folgen?

"Dieses idealistische Grundmotiv ist den meisten Aktivisten, die sich für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens einsetzen, auch gar nicht abzusprechen."

Es geht um das "Grundmotiv", dass der Autor als Unterstellung eingeführt hat, auf das er sich hier dann berufen kann. "Idealistisch" bedeutet hier natürlich so viel wie unrealistisch oder realitätsfern. Trifft das auf das BGE zu, wie kommt der Autor darauf?

"Und es ist auch ein netter Werbeeinfall des Vereins "Mein Grundeinkommen", eine solche Basissicherung von 1000 Euro monatlich für ein Jahr lang an Bewerber zu verlosen. Nur darf man die Erfahrungsberichte der Glücklichen (siehe Seite 11), nicht als Praxistest des Modells Grundeinkommen verstehen. Es sind die erwartbaren frohen Botschaften von Lotteriegewinnern, die sich überraschend einige Wünsche erfüllen können."

Dass "Mein Grundeinkommen" nicht immer klar unterscheidet zwischen einem allgemeinen BGE und dem Lotteriegewinn, den sie ermöglichen, kann man nicht dem BGE vorhalten. Sind die Botschaften so erwartbar, die die Gewinner erzählen? Manches mag hier dem Marketing geschuldet sein, doch ein genauer Blick auf manche Geschichte, die Gewinner erzählen (das gilt auch für das Experiment in Finnland), gibt den Blick auf "Grundmotive" des Lebens frei, die ganz real sind. Es hat denen, die berichten, häufig nur an den Möglichkeiten gefehlt, das unternehmen zu können, was sie mit dem Gewinn unternehmen.

Apropos "Praxistest" - worin bestünde der denn? Wer die Bürger eines Gemeinwesens nicht als Versuchskaninchen der Sozialpolitik missbrauchen will, der muss sich lediglich fragen, welcher Sozialstaat den Voraussetzungen entsprechen würde, die ein BGE verlangt. Wo landet er dann? Mitten in der demokratisch verfassten politischen Ordnung Deutschlands und ihrem Rückgriff auf den mündigen Bürger, der das Volk konstituiert, von dem alle Staatsgewalt ausgeht (faktisch, nicht ideell).

Doch diesen Brückenschlag kann man vom Kommentator der Nürnberger Nachrichten offenbar nicht erwarten, denn der läge zu nahe. Was schreibt er stattdessen?

"Es wäre naiv, das ausnahmslos jedem zustehende und allenfalls in Kinder- beziehungsweise Erwachsenentarife gestaffelte bedingungslose Grundeinkommen deshalb gleich für die Zauberformel zum gesamtgesellschaftlichen Glück zu halten. Dass die Idee einst schon den US-Ökonomen und liberalen Markt-Apologeten Milton Friedman begeisterte und sich ihr heute immer mehr Wirtschaftskapitäne anschließen, sollte einen doch wenigstens nachdenklich machen."

Wer vertritt denn die These, dass das BGE eine Glücksversprechensformel sei? Hat der Autor denn recherchiert? Wo hat Milton Friedman sich für ein BGE ausgesprochen? Statt abzuschreiben, was andere unzutreffend wiedergeben, hilft selbst lesen weiter, dann wäre das nicht passiert. "Wirtschaftskapitänen" einfach abzusprechen, wie andere auch, das Ganze in den Blick nehmen zu können bzw. das überhaupt zu können zeugt nicht gerade von demokratischem Geist. Eher werden Feindbilder gepflegt.

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist der Abschied vom klassischen Sozialstaatsmodell, das auch die kapitalistische Gesellschaft zur solidarisch organisierten Unterstützung von Schwachen und ohne eigenes Verschulden in Not geratenen Menschen verpflichtet. Die bisherigen Sozial- und Grundsicherungssysteme sind nichts anderes als eine Umverteilung von oben nach unten. Sie basiert auf der Einsicht, dass, wer unser Wirtschaftsleben allein dem freien Spiel der Kräfte überlässt, irgendwann mit Revolten der Verlierer rechnen muss."

Eine schöne Lobrede auf die Sanktionen im Sozialgesetzbuch, die Degradierung nicht erwerbsförmigen Engagements und einen Sozialstaat, der hinter den Grundfesten der Demokratie hoffnungslos hinterherläuft. Wer diese Folgen haben will, muss so argumentieren.

"Wer jedem, auch dem Reichen, 1000 Euro monatlich auszahlt, verteilt nicht um. Er kümmert sich auch nicht mehr darum, welche Härten und Handicaps unterschiedlich große Bedürftigkeit begründen. Das Grundeinkommen bietet der Wirtschaft die Chance, sich aus der Finanzierung der Sozialsysteme zurückzuziehen."

Hat der Verfasser den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer - wie viele, die das BGE kritisieren - vergessen? Stellt er nicht etwa einen Rechtsanspruch dar? Entscheidet denn die Wirtschaft über die Gestaltung des Zusammenlebens oder entscheiden die gewählten Vertreter in Parlamenten und folglich die Bürger darüber? Man kann sehr wohl beklagen, dass der Wirtschaft zu viel Gehör geschenkt wird, dann muss man sich auf die Grundfesten der Demokratie besinnen, um einen Ausweg zu bahnen. Wie viele Reiche gibt es denn, die vom BGE direkt profitierten? Und wie viele stehen ihnen gegenüber, denen es Gewinn brächte. Bedenkt man, wo heute die Durchschnittsrente liegt und bedenkt man weiter, dass ein BGE an Haushalte gezahlt wird, dann ist der relative Zugewinn bei denjenigen zu sehen, die unterhalb der Durchschnittsrente oder an ihrer Grenze liegen (siehe hier und hier). Es ist doch auch keine Rede davon, sehen wir von Ausnahmen unter den Befürwortern ab, dass bedarfsgeprüfte Leistungen vollständig gestrichten werden sollen, wenn es ein BGE gibt. Ein BGE wäre eine erhebliche Umverteilung, vor allem von Macht. In Haushalten würde es kumulieren und damit gerade Familien, die nicht so mobil sein können wie Alleinstehende, relativ besser stellen.

"Die Grundsicherung für alle, die – je nach Ausgestaltung – jährlich zwischen einer halben und knapp einer Billion Euro teuer wäre, müsste aus der Steuerkasse finanziert werden. Selbst den Wegfall der Sozialbürokratie eingerechnet, müssten Steuersätze drastisch erhöht werden. Auch die Mehrwertsteuer."

Das ist schnell dahin gesagt, ohne sich einmal Finanzierungsmodell anzuschauen, geschweige denn sie zu erwähnen, wie z.B. das Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier).

Das Beste kommt zum Schluss, obwohl, es war schon in den Ausführungen zu Beginn erkennbar.

"Und was macht das bedingungslose Grundeinkommen mit dem Menschen? Macht es frei oder eher antriebsschwach? Sehr wahrscheinlich macht es den Freiheitssuchenden freier und den Antriebsschwachen antriebsschwächer. Der Kreislauf der Reproduktion der Armut wäre nicht durchbrochen. Das vermögen nur entschlossene Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems. Und für die könnte uns dann das Geld fehlen."

Wer oder was ist denn "der Antriebsschwache"? Lässt sich der Mensch in Grundtypen, die Freien und die Antriebsschwachen unterteilen? Die Antriebschwachen sind also die Armen, die brauchen keine Freiheit, weil sie damit nicht umgehen können? Ein Bildungssystem, das nicht auf Selbstbestimmung, also Freiheit setzt, soll also denen helfen, denen es an Freiheitsdrang mangelt? Welch krude Anthropologie vertritt der Autor hier? Sie eignet sich gut dazu, jeder Erziehungsprogramm von oben zu rechtfertigen und erweist sich bei genauerer Betrachtung als elitär. Wer Menschen in Armut helfen will, ihre Selbstbestimmungsfähigkeiten zu stärken, muss ihnen gerade ihnen gemäße Möglichkeiten geben. Dazu gehört als erstes, den sozialstaatlichen Alimentierungsprogrammen nicht mehr einfach ausgeliefert zu sein. Ein BGE würde hier genau Enormes leisten können. Darüber hinaus sind Hilfs- und Beratungsangebote wichtig, die echte Angebote sind, also folgenlos ausgeschlagen werden können. Das alles ist heute nicht möglich. Dass der Autor hier nicht wenigstens Bemühungen erkennen lässt, die Entstehung und Gründe von Armut etwas differenzierter zu betrachten, disqualifiert alleine schon den gesamten Kommentar und erinnert an die paternalistische Beschützerhaltung, die sich gleichermaßen in Stellungnahmen von Anke Hassel, Christoph Butterwegge (hier und hier) und anderen erkennen lässt. 

Dass Jens Berger von den Nachdenkseiten den Beitrag in den Nürnberger Nachrichten lobend erwähnt, weil er die komplexe Thematik "auf den Punkt" bringe, lässt sich wohl nur als Beleg für unterkomplexe Einwände verstehen.

Sascha Liebermann

29. Juni 2015

"Wir trauen Menschen nicht zu, …

…mit einem pauschalierten Regelsatz verantwortungsvoll umzugehen. Wir setzen es aber selbstverständlich und zu Recht voraus, sobald sie eine Arbeit haben. Eigenverantwortung stärken lautet der gesetzliche Auftrag, nicht portionierte Fürsorge.", so Heinrich Alt, der nun in Rente gehende Vorstand der sogenannten Bundesagentur für Arbeit in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Juni 2015. Er plädiert dafür, die vielen Einzelfall- und Einzelantragsentscheidungen ("Duschgeld"!), die mittlerweile in die Hartz IV-Vergabe Einzug gehalten haben, zurückzufahren und den Empfängern zuzutrauen, verantwortlich mit dem Sozialtransfer umzugehen. Aber so ganz konsequent ist er dabei nicht, will er doch weiter vorschreiben: "Die Menschen sollen sich darauf konzentrieren, wie sie in eine existenzsichernde Arbeit kommen". Wenn er die Verantwortungsübernahme durch die Bürger ernstnehmen würde, könnte er weder von "Kunden" sprechen, noch etwa die Formulierung wählen, dass "der Arbeitsmarkt derzeit sehr aufnahmefähig ist." Denn weder können die Bürger, die auf Zahlungen angewiesen sind, wie Kunden auf einem Markt wählen, ob sie eine Ware erwerben (etwa eine "Maßnahme" annehmen) wollen oder nicht, noch können sie über den Verkauf ihrer Arbeitskraft ernsthaft verhandeln, dient doch die auf dem sogenannten Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsstelle der Existenzsicherung und nicht der Produktivität – wie die norwegische Literaturnobelpreisträgerin Sigrid Undset schon 1908 in ihrer Erzählung "Den lykkelige alder" schrieb: "Bürosklaven! Wir alle haben eine Arbeit, von der wir leben müssen – wir können nicht für sie leben." – Was also wäre konsequent? Nun, den Bürger als Bürger ernstzunehmen, seine Existenz mit einem BGE bedingungslos und in einem kulturell angemessenen Umfang zu sichern und es ihm zuzutrauen und zuzumuten, mit seinem Leben etwas anzufangen – ob es nun ein "für die Arbeit leben" ist oder nicht – wobei also das "etwas" eben nicht vorgeschrieben würde, sondern Moment der Verantwortung wäre, Moment der Verantwortung, die Herr Alt doch offensichtlich selbstverständlich und zu Recht wertschätzt.

Thomas Loer

20. Mai 2008

Subsidiarität und BGE – kein Gegensatz

Immer wieder wird gegen das Bedingungslose Grundeinkommen eingewandt (z.B. hier), dass es gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Dieses Prinzip ist folgendermaßen definiert:

„Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, dass unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muss doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO, Abschnitt 79)

Deutlich wird schon zu Beginn des Abschnitts, dass nicht feststehende Aufgaben zugewiesen werden, sondern Aufgaben im Verhältnis dazu stehen, ob ein „kleineres Gemeinwesen“ sie tragen kann. Es bedarf also eines steten Abwägens und Prüfens, welche Aufgaben im Wandel der Verhältnisse von welcher Einheit der Gemeinschaft getragen werden können. Es handelt sich um kein statisches oder Aufgaben dogmatisch festschreibendes Prinzip. Der sozialphilosophische Grundsatz, an dem festgehalten werden soll, vertraut in die Kräfte des Einzelnen, er soll gestärkt werden, ohne dass damit eine individualistische Vorstellung vom Einzelnen betont wird. Denn der Einzelne ist immer Einzelner im Gemeinwesen, weswegen ihm nicht Aufgaben abgenommen werden sollen, die er bewältigen kann, das Gemeinwesen aber helfen muss, wo ohne Hilfe der Einzelne geschwächt würde. Überlassen werden soll ihm bzw. den kleineren Gemeinwesen nur, was sie zum guten Ende führen können. Was er tragen kann und was ihn überfordert, ist also stets zu erwägen und gegebenenfalls vom Gemeinwesen zu übernehmen.

Aus dem Subsidiaritätsprinzip kann also keinesfalls abgeleitet werden, dass die Einkommenserzielung dem Einzelnen überlassen werden muss, wie immer wieder behauptet wird, denn von ihr ist nicht die Rede. Mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist auch ein BGE, denn der Einzelne wird durch es gestärkt und es erlaubt ihm, Aufgaben wieder in die Hand zu nehmen, die das Gemeinwesen ihm abgenommen hat. Deswegen sprechen wir auch davon, dass das BGE einen starken und zurückhaltenden Staat zugleich ermöglicht. Stark muß er sein, wo es gilt, den Einzelnen in seinen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern; zurückhaltend muss er sein, wo es seiner Hilfe nicht bedarf. Auch dies ist nicht einfach festzuschreiben, sondern stets zu erwägen.

Auf die Vereinbarkeit christlicher Traditionen insbesondere des viel gescholtenen Protestantismus mit dem BGE ist - entgegen anderer Stimmen - von Bischof Knuth ausdrücklich hingewiesen worden. Die christliche Tradition ist - auch nicht der Apostel Paulus, worauf wiederholt hingewiesen wurde - kein Gewährsmann gegen das BGE.

Sascha Liebermann