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24. April 2020

"'Bloß keine Panik!' – die Medien und ihre frühe Corona-Berichterstattung"...

...eine Chronologie von Jens Berger auf den Nachdenkseiten. Schaut man sich an, wie zu Beginn mit den möglichen Gefahren durch SARS-CoV2 umgegangen wurde, stellt sich die Frage nach Verantwortung und Verantwortlichen, denn an Warnungen davor, dass das Virus auch zu uns gelangen könnte, mangelte es nicht. Christian Drosten - heute gefragte Experte - hatte schon Ende Januar davor gewarnt - immerhin. Dass auch er das Virus noch unterschätzte zu diesem Zeitpunkt, ist nicht verwunderlich angesichts der Datenlage. Gerade Drosten wies immer wieder darauf hin, dass Einschätzungen nur auf Basis von Daten erfolgen können und deswegen eine ständige Sichtung der Datenlage nötig ist. Berger schließt seine Darstellung mit dieser Passage:

"Die Versäumnisse des Frühjahrs müssen dringend aufgearbeitet werden. Es war nicht nur die Politik, die auf breiter Ebene versagt hat. Auch die Medien glänzten in diesen Wochen durch eine kritiklose Hofberichterstattung, die stets die Linie der Bundesregierung verteidigt und die Position der Regierung durch Experten-Zitate untermauert hat. Heute hat sich der Kurs um 180 Grad gedreht. Die Linie ist jedoch dieselbe, nur dass die Experten nun andere Namen haben."

Genau darauf kommt es an, darauf kommt es immer an. Wer wird die Verantwortung übernehmen? Was ist aus den Versäumnissen zu schließen? Was kann zukünftig besser gemacht werden?

Sascha Liebermann

11. Dezember 2019

"Springers Kampf für die Vermögenden – Manipulation im Reinformat"...

...ein informativer Beitrag auf den Nachdenkseiten von Jens Berger, der sich damit beschäftigt, wie verschiedene Beiträge auf Welt Online sich bemühen, die Vermögens- und Einkommensungleichheit kleinzureden bzw. zu rechtfertigen und dies mit Hilfe unbrauchbarer Daten tun.

23. Oktober 2019

"Manipulation mit der „Lebenserwartung“ in der Rentendiskussion"...

...Jens Berger auf den Nachdenkseiten über den jüngsten Vorschlag der Deutschen Bundesbank zur Erhöhung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2070. Die Ausführungen Bergers lassen erkennen, welch voraussetzungsvolle, in diesem Falle nicht einmal mit statistischen Daten gedeckte Annahmen in die Berechnungen Eingang gefunden haben. Die Tücken von Statistik werden allzu deutlich, auch wenn nicht selten gerade solche Berechnungen gerne als "Fakten" betrachtet werden.

Siehe auch den Beitrag von Gerd Bosbach von Anfang dieses Jahres zur gleichen Thematik hier.

Sascha Liebermann


17. September 2019

"Lassen Sie uns doch mal über Verkehr reden" - Dienstwagenprivileg und CO2-Besteuerung...

...darum geht es in einem Beitrag von Jens Berger, Redakteur der Nachdenkseiten. Er gibt Einblicke in die Steuergesetzgebung und die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen - hier anzusetzen, so der Autor, biete einen viel markanteren Ansatzpunkt, um der Zunahme an Geländewagen im Individualverkehr entgegenzuwirken. Der Beitrag ist deswegen erhellend, weil Lösungsvorschläge, wie sie in der öffentlichen Diskussion kursieren, Stichwort CO2-Besteuerung, in ihrer Wirkung zweifelhaft werden. Deswegen ist es wichtig, den Hintergrund für manche Entwicklung auszuleuchten, wie Berger es tut.

Das lässt sich leicht auf manche Frage in der Grundeinkommensdiskussion übertragen, von der Berger nun nicht allzuviel hält, siehe hier.

Sascha Liebermann

19. August 2019

"Willkommen in der Oberschicht" - Jens Berger zur Datenbasis einer Studie...

...die jüngst Resonanz in den Medien fand (zur Zusammenfassung der Studie geht es hier). Sein Kommentar auf den Nachdenkseiten macht darauf aufmerksam, wie dürftig die Datenbasis die Studie ist, was sie nicht abbildet, und welche Schlüsse nicht gezogen werden können.

7. Mai 2019

Hysterie, in die Falle gelockt, sehr abstrakte Überlegungen...

...so schätzen manche Kommentatoren die Reaktionen auf das Interview ein, das Kevin Kühnert, JUSO-Vorsitzender, der Zeit gegeben hatte.

Siehe Kommentare zu dem Vorgang z. B. von Jens Berger (Nachdenkseiten), Patrick Bahners (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) und Nils Minkmar (Spiegel Online). Wiederum anders sieht es Bahners Kollege Jürgen Kaube. Frank Lübberding hat die jüngste Diskussion bei hart aber fair kommentiert, die zumindest indirekt auf das Kühnert-Interview reagiert.

Sascha Liebermann 

19. Februar 2019

"Man mische drei Denkfehler, rühre kräftig...

...und heraus kommt ein jährlicher Zuwanderungsbedarf von mehr als einer Viertelmillion".

Auf den Nachdenkseiten schreibt Jens Berger differenziert über "drei Denkfehler", die jüngst wieder in einer Studie der Bertelsmann Stiftung gemacht wurden und beschäftigt sich mit Prognosen zu 1) Digitalisierung, 2) Fachkräftemangel und 3) Demographie.

Dass Prognosen mit Vorsicht zu genießen sind, ist richtig, sie sind keine Wirklichkeitsaussagen, sondern Szenarien. Für die Forschung sind sie als Datum bedeutungslos, spekulativ im schlechten Sinne. Das gilt nicht nur für übertreibende oder verharmlosende Prognosen. Letztlich lässt sich heute nicht sagen, was die Digitalisierung langfristig bringt, welche Entscheidungen getroffen werden, welche nicht und wie sie getroffen werden. Davon aber hängen die Folgen der Entscheidungen ab. Das ändert sich auch nicht, wenn differenziert modelliert wird, allenfalls hilft das dazu, mögliche Handlungsfolgen auszumachen. Es lässt sich offenbar aber auch nicht entscheiden, ob es nun technologische Arbeitslosigkeit gibt oder nicht, siehe dazu "Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?". Siehe auch die "Panik der Babyboomer..."
Rifkins Buch, auf das sich Berger bei Punkt 1) bezieht, trägt den vollen Titel "Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft", Rifkin geht es also nicht um ein Ende, sondern um eine Veränderung der Arbeit. Die These von einem Ende der Arbeit ist ohnehin unsinnig, weil es Arbeit solange gibt, wie es den Menschen gibt. Gemeint ist in dieser Debatte ja meist, auch bei Richard David Precht, eine bestimmte Form der Arbeit.

Sascha Liebermann

9. November 2018

"Zwölf Jahre arbeiten, ein Jahr frei" - ein erneuter Enterversuch mit einer Politik für Besserverdiener

Man mag sich die Augen reiben ob der Entwicklung in der SPD, wie nun innerhalb eines Jahres schon der zweite Vorschlag unterbreitet wurde, der das Schlagwort "Grundeinkommen" aufgreift. Offenbar sind es die positiven Konnotationen des Wortes, die dazu Anlass geben. Gleichwohl ist etwas anderes drin in diesem Grundeinkommen als im Bedingungslosen Grundeinkommen, denn schießlich muss man es sich verdienen, wie Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in seinem Interview mit Zeit Online darlegt (siehe auch hier). Mittlerweile liegt ein detaillierteres Faltblatt vor. Damit rückt es in die Nähe eines "Chancenkontos". Mit dem "Grundeinkommen" wird hier Schindluder getrieben, um die eigenen Vorschläge rhetorisch attraktiver zu machen. Das spricht dafür, dass das Schlagwort mittlerweile durchaus positiv besetzt ist. An einer Stelle heißt es:

"ZEIT ONLINE: Wem wollen Sie damit helfen?
Klingbeil: Prinzipiell kann das Grundeinkommensjahr von allen Beschäftigten in ganz unterschiedlichen Berufsgruppen und Lebenssituationen genutzt werden. Es würde zum Beispiel Menschen helfen, die in sozialen Berufen arbeiten. Auch Menschen aus dem Kreativbereich würden profitieren. Es ist kein Modell für Reiche."

"Kein Modell für Reiche" - das müsste also bedeuten, dass auch diejenigen mit niedrigen Erwerbseinkommen es sich leisten können sollten. Ist das realistisch? Es klingt ganz nach dem Elterngeld, auch wenn Klingbeils Vorschlag nicht als Lohnersatzleistung konstruiert ist. Doch das Elterngeld, wie sein Vorschlag ebenso, setzt voraus, in der Zeit der Erwerbstätigkeit soviel ansparen zu können, dass das Elterngeld wie eben das Grundeinkommen in dem einen Bezugsjahr durch Erspartes ergänzt werden kann. Wer aber kann über diese Dauer entsprechend ansparen? Das setzt doch ein bestimmtes Einkommensniveau voraus. Folgerichtig die Rückfrage:

"ZEIT ONLINE: Aber von 1.000 Euro im Monat kann man als Alleinstehende kaum leben. Handelt es sich dann nicht doch eher um ein Angebot für Menschen, die auch auf Erspartes zurückgreifen können?
Klingbeil: Alle, die gut verdienen und ihren Lebensstandard halten wollen, können sich darauf vorbereiten und zusätzlich Geld ansparen. Das Grundeinkommensjahr ist finanziell vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen interessant, weil der Abstand zum vorherigen Lohn kleiner ist als bei Besserverdienern."

Wie? Aha! Ein direkter Selbstwiderspruch. Es ist also zwar nicht für "Reiche", aber für Gutverdiener. Wie geht das mit der Bemerkung zusamen, es sei "vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen interessant"? Entweder ist das nicht durchdacht oder gezielt irreführend. Klingbeil setzt hiermit eine Politik fort, die gerade nicht denjenigen hilft, die geringe Einkommen haben. Direkt im Anschluss an diese Passage wird er nach dem BGE gefragt, das in der SPD Befürworter habe:

"Ich habe Verständnis für die Motive, die hinter der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen stecken: der Wunsch, Stress zu reduzieren und mehr Zeit für sich oder ein Ehrenamt zu haben. Diese Gedanken nehme ich mit dem Grundeinkommensjahr auf."

Er benennt hier zwar Aspekte eines BGE, doch lässt er Vieles aus. Familie scheint keine Rolle zu spielen, sie leidet heute aber am meisten unter dem Erwerbsgebot und wird immer weiter in die Enge getrieben. Dass ein BGE das Solidarverständnis der Demokratie stärken würde, in jeder Hinsicht innovationsfördernd sein könnte, unbezahlte Arbeit aus ihrem Schattendasein holte (ohne ein Bezahlung zu sein und zugleich ihre Notwendigkeit anerkennen würde) und manches mehr - man sucht vergeblich. Dann heißt es:

"Aber ich bin auch davon überzeugt, dass Arbeit einen ganz zentralen Wert hat. Es hat ja einen Grund, dass man Leute, die man neu kennenlernt, oft zuerst nach ihrem Beruf fragt. Arbeit stiftet Identität, Selbstwertgefühl und hält unsere Gesellschaft zusammen."

Das ist aber Resultat des Erwerbsgebots mit allen Folgen der Entwertung und Pervertierung nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten (siehe hier). Nicht die "Arbeit" hält unsere Gesellschaft zusammen, sondern die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Träger der politischen Ordnung. Jeder Erwerbstätige ist austauschbar und im Wertschöpfungsgeschehen nur von Bedeutung, solange er dazu beiträgt. Für Wertschöpfungsprozesse und ein Leistungsethos ist es entscheidend, dass es um die Sache selbst geht, nicht um Personen. Gerade die Personalisierung im Wertschöpfungsprozess ist Zeichen einer Entwertung des Leistungsethos, denn für es ist nicht entscheidend, wie Güter- und Dienstleistungen zustandekommen, entscheidend ist, dass es sie gibt. Und, da wäre Klingbeil zuzustimmen, eine solche Erfahrung kann erfüllend sein. Sie stiftet aber nicht den vielbeschworenen "Kitt". Klingsbeils Haltung ist, wie jede Form von "Sozial ist, was Arbeit schafft" gerade nicht leistungsfördernd, sie ist leistungshemmend.

Jens Berger von den Nachdenkseiten kommentiert den Beitrag ebenfalls treffend und macht deutlich, wie dieser Vorschlag eines Grundeinkommensjahres doch wieder auf eine Politik für Besserverdiener hinausläuft. Die SPD hat diejenigen aus den Augen verloren, die um ihr Einkommen kämpfen müssen. An einer Stelle aber Bergers Kommentar indes schief bzw. vorurteilsbehaftet:

"Aber warum sollte die Krankenschwester mit ihren Steuern die Auszeit des Chefarztes mit einem „Taschengeld“ subventionieren, der gerne mal ein Jahr am Stück die Welt bereisen würde?"

Reformulieren wir das etwas: Warum sollte der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer auch dem Chefarzt gewährt werden, der ihn doch nicht braucht? Immerhin stellt dieser Freibetrag einen Besteuerungsverzicht dar, also für den Staat weniger Einnahmen. Ein Besteuerungsverzicht, den auch die Krankenschwester zu tragen hat, wie allen anderen. Wenn wir Bergers Gedankengang weiterführten, dann müsste der Grundfreibetrag ab einem bestimmten Jahreseinkommen gestrichen werden - dann nämlich, wenn jemand ihn nicht mehr "braucht". Es handelt sich dabei aber um eine Leistung, deren Legitimationsquelle die Unangreifbarkeit des Existenzminimums ist, es soll nicht besteuert werden. Genau das wäre ja der Grund, weshalb ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle bereitstehen und nicht vom Bedarf abhängig sein sollte. Wie man darüber hinaus Leistungen oder Steuern gestaltet, ist eine separate Frage.

Anders als Klingbeil in seiner Arbeitsgesellschaftsdenke meint, sind in einer Demokratie nicht die Erwerbstätigen Träger der politischen Ordnung, es sind die Bürger. Deswegen sind sie auch nicht substituierbar. Ihr Status hängt weder von Leistung noch von Engagment ab. Der Status ist direkt mit der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen verbunden. Es ist bezeichnend und wohl gerade ein Symptom für die Krise des Politischen, wenn Klingbeil das in dieser Passage ebenso wenig sieht wie viele andere. Man muss, wie an diesem Vorschlag zu sehen ist, das BGE gegen seine vollständige Verkehrung ins Gegenteil verteidigen, damit seine Möglichkeiten nicht verschüttet werden. Es sind zugleich die Möglichkeiten der Demokratie.

Sascha Liebermann

20. Juli 2018

"Precht versus Butterwegge" - mit zweierlei Maß? Was schreiben die Nachdenkseiten dazu?

Die Nachdenkseiten sind für manches eine interessante Quelle, auch für ihre Anmerkungen zur Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen - aber nicht etwa wegen ihrer differenzierten Einwände, sondern wegen ihrer Einseitigkeit. Jens Berger kommentierte nun das kürzlich abgedruckte Gespräch zwischen Richard David Precht und Christoph Butterwegge so:

"Prechts Äußerungen sind wirklich erschreckend. Man fragt sich unweigerlich, womit er eigentlichen den Ruf eines kritischen Vordenkers verdient hat. Seine Aussagen zum Grundeinkommen schwanken jedenfalls zwischen Banalitäten, Dummheiten und ungeschminktem Sozialrassismus. Dazu passt diese Passage aus dem Gespräch, die im „philosophie Magazin“ abgedruckt wurde …" [An dieser Stelle wird die Passage zitiert, die für Aufsehen gesorgt hat, siehe hier, SL]

Bergers Frage hier ist berechtigt. Weshalb aber sagt er nichts zu Butterwegge, zu seinem Paternalismus und seiner teils grotesken Kritik am BGE? Weshalb kritisierte er für abschätzige Töne nicht Autoren, die auf den Nachdenkseiten gerne zitiert werden, z. B. dieser? Sonst sparen die Nachdenkseiten nicht mit Kritik auch an Positionen, denen sie durchaus nahestehen.

Dass Precht manch interessante Überlegung mit dramatisierenden Szenarios verbindet, kann man als sein "Markenzeichen" betrachten. Manche meinen, seine Bekanntheit bringe wenigstens den Vorschlag weiter voran, insofern könne man doch froh sein. Aber ist bloße Präsenz in den Medien wirklich ein Zeichen von Verbreitung? Hilft Dramatisierung tatsächlich oder verdeckt sie nur die wirklich relevanten Argumente für ein BGE? Die Gewissheit, mit der er seine Diagnosen vorträgt, überdeckt die Waghalsigkeit, die sie nicht selten annehmen. Sein Paternalismus - und im kopierten Abschnitt aus dem "philosophie Magazin" eine geradezu reaktionäre Haltung - ist nicht neu, in Bildungsfragen legte er sie schon früher an den Tag.

Precht wird nun von manchen in Schutz genommen, weil sie den Eindruck haben, dass er zu Unrecht für diese eine Passage übermäßig kritisiert werde. In der Tat sollte man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. An der kritisierten Passage irritiert in meinen Augen weniger, dass er eine Altersgrenze einführt, das ist seine Konzeption mit entsprechenden Folgen für das BGE, die er offenbar nicht sieht, z. B. für Alleinerziehende. Selbst mit einem BGE von 1500 Euro, wie er es ansetzt (wir gehen einmal von gleichbleibenden Kaufkraftverhältnissen aus) liegt er allerdings nicht richtig, wenn er auf Butterwegge antwortet, es sei höher als die Ansprüche einer Familie mit fünf Kindern heute, wie die Berechnungen von Johannes Steffens zu zeigen scheinen. Auch hier also behauptet er einfach etwas.

In meinen Augen gravierender ist die herablassende Haltung, mit der er denjenigen begegnet, die - wie er sagt - keine Perspektive haben und deswegen Kinder in die Welt setzen. Damit rückt er sich selbst in die Nähe derer, die von "Sozialschmarotzern" als großem Problem reden, den Sozialstaat als "Hängematte" betrachten und ähnlichen abfälligen Bemerkungen. Nicht mit einer Silbe geht er an der Stelle darauf ein, dass, wo es eine solche Haltung geben sollte, wohl ganz andere Gründe dafür verantwortlich sind als eine Kosten-Nutzen-Kalkulation. Aus einem solchen Randphänomen abzuleiten, dass es gar kein BGE für Kinder geben solle - also von der Ausnahme auf die Regel zu schließen - widerspricht den sonstigen Ausführungen im Gespräch und folgt der Logik des Generalverdachts. Wenn denn tatsächlich aus einer wie von Precht angeführten Haltung das Kindeswohl gefährdet wäre - denn es liegt ja nahe davon auszugehen, dass Eltern, die so handeln, keine Auge für ihre Kinder haben -, greift das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe). Das gilt heute und gälte auch, wenn es ein BGE gäbe.

Sascha Liebermann

12. Januar 2018

"Das Grundeinkommen polarisiert" - das liegt auch am Schubladendenken

Ein Beitrag auf den Nachdenkseiten, der einige weitere Leserbriefe auf Jens Bergers Kritk am Bedingungslosen Grundeinkommen versammelt, weist auf die polarisierende Wirkung des Grundeinkommens hin. Sowohl auf den Originalbeitrag Bergers als auch die ersten Reaktionen in Form von Leserbriefen finden Sie Links im Beitrag. Diese kleine Sammlung von Beiträgen ist insofern interessant, als sie zum einen wenig brauchbare Argumente für ein BGE (auch von Befürwortern) bieten, die Berger zurecht kritisiert (allerdings auch einseitig, siehe meinen frühren Beitrag dazu hier). Sie zeigen in den Erwiderungen - auch Bergers - wie schnell mit Schubladen gearbeitet und wenig differenziert wird.

Ein Leserbrief von Arfst Wagner z. B. weist darauf hin, dass Wirtschaftsliberale zu Beginn der jüngeren Diskussion keine Befürworter eines BGE, sondern eher des FDP-Bürgergeldvorschlages waren. Berger nutzt als Gegenbeleg den Verweis auf eine Veranstaltung der Stiftung Marktwirtschaft (hier ein Bericht der Stiftung, hier meiner, hier das Manuskript des damaligen Vortrags von Horst Siebert) im Jahr 2007, die sehr wohl zeige, dass dort Sympathien bestehen oder bestanden. Offensichtlich war Berger aber weder bei dieser Veranstaltung, noch kennt er Berichte davon, denn in dieser Veranstaltung ging es vor allem um das damalige Modell des Solidarischen Bürgergeldes, von dem Dieter Althaus später selbst eingestand, dass es sich nur um ein partielles Grundeinkommen handelt. Ebensowenig war es so, dass die Stiftung Sympathien hatte. Vertreter äußerten eher starke Vorbehalte bis Ablehnung. Wenn Berger dann schreibt, dass zumindest weltweit eher wirtschaftsliberale Vertreter die Idee propagierten, hätte man doch gerne einmal Belege gehabt. Schnell dahersagen lässt sich das, aber ist es auch so? In der internationalen Debatte wird häufig zwischen Basic Income und Unconditional Basic Income nicht differenziert, so daß man selten genau weiß, worüber diskutiert wird, zumindest nicht, wenn man nach dem Schlagwort schaut. So ist es bei Elon Musk und Mark Zuckerberg, etwas anders bei Albert Wenger. Wenn dann noch alles in einen Topf geworfen wird und Milton Friedman wie auch Friedrich Hayek umstandlos zu BGE-Befürwortern erklärt werden, dann hat man den Kreis einer seriösen Diskussion verlassen. Es sind diese Ungenauigkeiten, fahrlässigen oder auch mutwilligen Vereinfachungen, die eine sachliche Diskussion erschweren. Genau so geht es in einem Beitrag der Nürnberger Nachrichten zu, siehe meinen Kommentar dazu.

Wenn Berger dann den Überlegungen Arfst Wagners entgegenhält, dass z. B. das heutige System doch sehr gut funktionere und man nur innerhalb desselben manches ändern müsse wie z. B. die Sanktionen im Sozialgesetzbuch abschaffen, übersieht er, wie so viele, die das vorschlagen, einen entscheidenden Punkt: im heutigen "System" kann man Sanktionen nur um den Preis vollständig abschaffen, dass man sich auf den Weg zu einem BGE macht. Selbst diejenigen, die die Sanktionen scharf kritisieren, wie Helga Spindler oder Christoph Butterwegge (das hat er erst jüngst offen eingestanden), heben hervor, dass es Sanktionen brauche, weil man sonst nichts in der Hand habe, um das Bemühen um Erwerbsarbeit disziplinatorisch zu erreichen.

Sascha Liebermann

3. November 2017

Einseitige Skepsis - die Nachdenkseiten wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Es ist nichts Neues, wenn die Nachdenkseiten wieder einmal "Skepsis" gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen bekundeten, so auch am 16. Oktober in den Hinweisen des Tages (Hinweis Nr. 10). Anlass war die Meldung, dass Dax-Chefs eine bessere soziale Absicherung fordern. Auf den Nachdenkseiten wurde dem entgegengehalten, dieselben könnten sich doch für bessere Löhne einsetzen, das war wohl als Finte gegen das BGE gedacht, hat aber mit dem BGE gar nichts zu tun, weil es dabei um mehr geht als um bessere Löhne; es geht um ein anderes Verständnis von Arbeit, von Arbeit und Leben, von Tätigsein, von Gemeinwesen. Ein anderes Verständnis allerdings, das dem Bestehenden nicht einfach als Versprechen einer besseren Welt entgegengehalten wird. Vielmehr lässt sich dieses Versprechen als etwas verstehen, das im Bestehenden angelegt, schon enthalten ist. Die Diskussion um ein BGE weist also vielmehr auf Widersprüche im Bestehenden, auf verschenkte bzw. ignorierte Möglichkeiten hin, die nicht gesehen werden oder nicht gesehen werden wollen, weil an einer ganz bestimmten Wertigkeit von Arbeit und Solidarität festgehalten wird, wie jüngst die Ausführung von Michael Müller zu einem "solidarischen Grundeinkommen" erkennen ließen. Erstaunen lässt einen diese Einseitigkeit der Nachdenkseiten gegenüber dem BGE, weil sie sonst viel auf ihre "kritische" Haltung gegenüber dem Mainstream geben. Wenn es um das BGE geht, scheint davon nichts mehr übrig zu sein. Auch da dominieren bestimmte Werthaltungen. Das ist vollkommen legitim, es wäre dann allerdings angemessener, sie als solche zu kennzeichnen.

Mit Verweis auf zwei Beiträge wird das Kapitel zum BGE am 16. Oktober dann wieder geschlossen: "Konstruktionsfehler des Grundeinkommens" und "Christoph Butterwegge: Argumente gegen das bedingungslose Grundeinkommen". Zu beiden Beiträgen siehe zum einen meine Replik auf Jens Berger und auf Christoph Butterwegge z. B. hier und hier. Kommentare zur Haltung der Nachdenkseiten hier. Siehe auch den Briefwechsel zwischen Jens Berger und Herbert Wilkens, dokumentiert beim Netzwerk Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

12. Oktober 2017

Warum Bedingungsloses Grundeinkommen und Automatisierung nur bedingt miteinander zu tun haben

Darauf sei hier zumindest aufmerksam gemacht, nachdem Jens Berger (Nachdenkseiten, Hinweise des Tages, Nr. 3 vom 10. Oktober) auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hinweist ("Roboter sind bislang keine Job-Killer", die ganze Studie von Wolfgang Dauth und Kollegen finden Sie hier, siehe auch hier), derzufolge bislang kaum Arbeitsplätze durch Roboter verloren gegangen seien. Diese Nachricht wertet Berger als wichtigen Hinweis für Debatten um das "Grundeinkommen" und eine "Digitalisierungsdividende".

Im Hinweis auf die Studie heißt es dann:

"Die Wissenschaftler haben Daten der International Federation of Robotics ausgewertet, dem internationalen Verband der Robotik-Industrie. Der Verband befragt Mitglieder in 50 Ländern regelmäßig dazu, wie viele Roboter sie installiert haben. Diese Zahlen verknüpften die Forscher mit den Erwerbsbiographien von rund einer Million Beschäftigten aus einer Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.

Roboter seien in Deutschland „keine Job-Killer“, schreiben die Wissenschaftler. Nichtsdestotrotz brächten sie einschneidende Veränderungen. Die Automatisierung sei ein wichtiger Grund dafür, dass die Lohnquote – der Anteil der Arbeitseinkommen am gesamten Volkseinkommen – in den vergangenen 20 Jahren gesunken ist. Einen Ausgleich dafür zu finden, sei eine wichtige Aufgabe für die Zukunft."

Hieraus geht allerdings nicht hervor, weshalb bislang Roboter diese Bedeutung nicht haben. Das zu wissen wäre aber wichtig, um einzuschätzen, ob es sich denn nicht auch anders hätte entwickeln können (siehe dazu meinen Kommentar hier und weitere Hinweise hier). Bei der Frage, ob und in welchem Umfang automatisiert wird, muss in die Analyse der jeweilige Gerechtigkeitsentwurf in einem Gemeinwesen einbezogen werden, denn Automatisierung ist nicht gleich Automatisierung, die Nutzung von Technologie ist kein Selbstläufer, wie in der Debatte oft behauptet wird. Man kann sie auch mit angezogener Handbremse betreiben.

Berger macht mit seinem Hinweis auf eine Schwachstelle der Grundeinkommensdiskussion, insbesondere der jüngeren um Digitalisierung, aber auch der älteren um "das Ende der Arbeit" aufmerksam. Denn das BGE direkt mit Auswirkungen auf die Automatisierung von Arbeitsplätzen zu verknüpfen und von dort aus zu begründen kommt einer Reduktion des BGE auf ein Reparaturinstrument gleich. Wenn, das wäre die Konsequenz, die Diagnose jedoch sich als falsch erweist, dann wäre auch die Kur falsch. Ein BGE wäre eben nicht notwendig. Siehe dazu auch meinen Kommentar hier.

Das BGE hat hingegen sein davon vollständig eigenes Recht, wenn es aus den Grundfesten der Demokratie (siehe auch hier) begründet wird, eine Begründung, die unabhängig davon ist, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt.

Sascha Liebermann

19. September 2017

"Warum spielt das Thema Armut im Wahlkampf eigentlich keine Rolle?"...

...fragt Jens Berger auf den Nachdenkseiten. Siehe auch den Beitrag im Handelsblatt "Nur leere Versprechen an Langzeitarbeitslose?"

Beide Autoren gehen - bei Jens Berger (siehe auch hier) nicht überraschend - überhaupt nicht auf das Bedingungslose Grundeinkommen ein. Das wäre aber ein sicherer Boden, auf dem alle stehen könnten, ohne Sorge haben zu müssen, abzurutschen.

Sascha Liebermann

19. Mai 2017

"Kritisches" zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf den Nachdenkseiten

Die Nachdenkseiten haben das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen mehr oder weniger ad acta gelegt, nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Beiträge zur Sache dort erschienen waren. Anlässlich der jüngsten Sendung von "Die Anstalt" verwiesen die Nachdenkseiten nochmals auf ihre frühreren Stellungnahmen. Einen früheren Kommentar von Sascha Liebermann zu diesen Stellungnahmen finden Sie hier.


29. Juli 2016

"Chaos Podcast" - eine Diskussionrunde mit Befürwortern und Kritikern des Bedingungslosen Grundeinkommens

Eingeladen hatte dazu der Spiegelfechter, genauer dort: Joerg Wellbrock, der neben Jens Berger, Gründer des Spiegelfechters und heute hauptamtlich Redakteur der Nachdenkseiten, für die Website verantwortlich ist. Als Befürworter waren Daniel Häni (grundeinkommen.ch), Ronald Blaschke (Netzwerk Grundeinkommen und Mitglied der Partei Die Linke) und Jörg Gastmann (Bandbreitenmodell)  eingeladen -  als Kritiker Jens Berger und Roberto De Lapuente (ad sinistram). Letztere hatten in den vergangenen Jahren wiederholt das BGE kritisiert, siehe meine Kommentare zu Jens Berger hier (Originalbeitrag, auf den ich mich beziehe, ist beim Spiegelfechter nicht mehr zugänglich), hier und hier, zu Roberto De Lapuente hier. Da es, den Kommentaren zufolge, auch um die Aufhebung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch, also eine repressionsfreie Grundsicherung, gegangen sein soll, dazu verschiedene Kommentare von mir hier. Den Podcast kann ich nicht kommentieren, da ich noch keine Gelegenheit hatte, ihn mir anzuhören. Unter dem Blogpost bei Spiegelfechter gibt es einige Kommentare, an denen womöglich abgelesen werden kann, wie die Diskussion verlaufen ist. Manch hämische Bemerkung lässt darauf schließen, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung von den Kritikern doch nicht so ernsthaft gewollt gewesen sein könnte. Aber, machen Sie sich selbst ein Bild.

Sascha Liebermann

10. Dezember 2015

Finnland und das Grundeinkommen - Fortsetzung einer medialen Verwirrung

Wer herausfinden möchte, wie unsere Medienberichte in Deutschland zustande kommen können, der muss sich nur die sich überschlagenden Meldungen zur angeblichen Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Finnland anschauen. Schon im Sommer liefen einst die Drähte heiß, auch in der Grundeinkommensszene, so sehr wurde die Einführung offenbar herbeigesehnt. Kela, eine unabhängige "social insurance institution" (Sozialversicherung) in Finnland ist nun der voreiligen Berichterstattung entgegengetreten (hier auf deutsch). Auch die Nachdenkseiten, namentlich Jens Berger, berichten von dieser "Ente" und zeigen die Schwächen des Vorschlags auf, um den es in Finnland geht. Es wird daran deutlich, welchen Unterschied die Ausgestaltung eines BGEs machen kann - keine neue Einsicht indes für die  Grundeinkommensdiskussion. Bergers Kritik trifft gar nicht das BGE im Allgemeinen, wenngleich der Beitrag anderes suggeriert durch den Verweis auf früher schon geäußerte Kritik am BGE auf den Nachdenkseiten. Zu manchen davon habe ich mich ausführlich geäußert (siehe hier und hier - zu Butterwegge auch hier, zum Beitrag von Berger hier).

Berger erwähnt in keiner Weise, dass es beim BGE um mehr Entscheidungsfreiräume für die jeweils eigene Lebensführung geht. Sie hängen im wesentlichen davon ab, wie Einkommen in einem Gemeinwesen erzielt werden kann. Bekanntermaßen kennen alle modernen Sozialstaaten jenseits von Erwerbsarbeit beinahe ausschließlich kompensatorische Einkommensleistungen, für die entweder Ansprüche durch Erwerbstätigkeit erworben werden müssen oder die mit der Überprüfung von Erwerbswilligkeit einhergehen, solange der Bezieher erwerbsfähig ist. Wo nicht Erwerbswilligkeit überprüft wird, werden die Leistungen zweckgebunden vergeben (BAföG z.B.). Der darin sich ausdrückende normativ erwünschte Vorrang von Erwerbstätigkeit degradiert jegliches andere Engagement zu einem zweiter bzw. dritter Klasse - ganz gleich wie komfortable diese Leistungen als Geldbeträge sind. Sie sind in keiner Weise komfortabel im Verhältnis dazu, wie eng sie die Lebensführung an Erwerbstätigkeit als höchsten Zweck binden. Hinwendung zur Familie, Zeit für die eigenen Kinder, für ehrenamtliches Engagement wird durch diese Vorrangigkeit zur Freizeitbeschäftigung, obwohl sie in ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen tatsächlich gleichrangig zu Erwerbstätigkeit sind. Deutlich wird an Bergers Ausführungen, wie wenig ein Abrücken von dieser Vorrangstellung überhaupt denkbar erscheint. Er schreibt angesichts des kursierenden Vorschlags in Finnland:

Wer erwerbslos ist und ein Kind hat, wird mangels bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten keinen Job annehmen können. Und wer erwerbstätig ist und bislang zur Mittelschicht gehört, wird sich den Kindergarten dann auch nicht mehr leisten können und zumindest ein Elternteil muss wohl oder übel den Job kündigen ... Alleine die Kindergartenzuschüsse, die Subvention für die Vollzeitbetreuung von schulpflichtigen Kindern und die ordentlichen Beihilfen für Studenten sorgen bereits dafür, dass so ziemlich jeder Finne mit Kindern in toto heute mehrere Hundert Euro Transferleistungen vom Staat bekommt."

Es wird kein Gedanke darauf gerichtet, dass die gegenwärtige Entwicklung - auch in Deutschland - zu immer längeren Betreuungszeiten von Kindern außer Haus - sei es in Kitas, sei es in Schulen - nur um den Preis zu haben ist, dass zum einen Eltern weniger Zeit mit den Kindern verbringen, zum anderen die Kinder dadurch weniger Zeit für Erfahrungen jenseits organisierter Betreuung in einem fest gefügten Rahmen haben. So wird ein geduldiges Erkunden der eigenen Lebensumgebung in der Nachbarschaft erschwert. Dass es ein lebendiges Familienleben nur geben kann, wo Eltern ausreichend unorganisierte Zeit mit den eigenen Kindern und mit sich als Paar verbringen, fällt vollends unter den Tisch. Das war auch in früheren Beiträgen Bergers so, wie überhaupt viele Kritiker des BGEs diese Seite einer Ermöglichung von mehr selbstbestimmter Familienzeit kaum wahrnehmen, einer Familienzeit, die nicht nach der Erwerbsarbeit kommt, sondern vor ihr (siehe weitere Beiträge zu diesen Fragen hier und ein Beitrag von Claus Offe). Dabei läge es nahe sich zu fragen, woher die ersten frühen Solidarerfahrungen im Leben rühren, wo das erste Mal die Erfahrung gemacht wird, dass Menschen - die Eltern - bedingungslos und verlässlich für einen da sind und das um der eigenen Existenz willen. Es ist die Familie, in der all dies mehr oder weniger selbstverständlich geschieht. Eltern haben weder Feierabend noch Ferien, was sie mit ihren Kindern verbindet, kennt keine Einschränkung. Das macht es zugleich so herausfordernd. Daraus folgt nun nicht, dass Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht wichtig wären, jedoch nicht in dem heutigen Sinne einer immer weiteren Ausdehnung. An Kindern ist leicht zu beobachten, wann sie - und nicht die Eltern - ungefähr bereit sind, in den Kindergarten zu gehen und wie lange sie dorthin gehen wollen. Das ist meist zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr der Fall. Selbst wenn sie die Schule besuchen, ist das Bedürfnis nach Zeit in der Familie groß und dessen Befriedigung wird eingefordert, zumindest solange das Bedürfnis Anerkennung findet. Kinder resignieren allerdings auch, wenn diese Anerkennung nicht erfahren wird.

Man kann es für symptomatisch halten, dass in vielen kritischen Abhandlungen zum BGE, Zeit für Familie keinen besonderen Stellenwert genießt oder in Vorschlägen Berücksichtigung findet, die gerade einmal so weit gehen, die Arbeitswoche auf 30 Stunden zu reduzieren (z. B. hier). Was wir damit womöglich anrichten, die Bedeutung von Familie für Solidarerfahrungen derart geringzuschätzen, lässt sich nicht nur erahnen.

Sascha Liebermann

8. Juni 2015

Grundeinkommen erneut auf den Nachdenkseiten

In der vergangenen Woche erschien ein Beitrag von Christoph Butterwegge zum Grundeinkommensvorschlag der BAG Grundeinkommen (Die Linke) auf den Nachdenkseiten (ein Kommentar von unserer Seite folgt, ältere Kommentare siehe hier). Vor einigen Jahren hatte er dort schon einmal zur Sache veröffentlicht. Nun verweisen die Nachdenkseiten, womöglich auf eine Anfrage von Mathias Schweitzer (Netzwerk Grundeinkommen) hin, auf einen Beitrag von ihm und zugleich auf frühere von Jens Berger (ältere Kommentare von uns siehe hier) und Albrecht Müller (ältere Kommentare von uns siehe hier). Machen Sie sich selbst ein Bild.

30. April 2013

Dossier Vollbeschäftigung der FAZ - Kommentare anderer

Mittlerweile sind schon einige Kommentare zu dem FAZ-Dossier erschienen, die lesenswert sind, auch wenn sie innerhalb des Erwerbsparadigmas steckenbleiben. Siehe z.B. André Tautenhahn, Jens Berger

27. November 2012

"Konstruktionsfehler des Grundeinkommens" oder der Einwände dagegen?

Verschiedene Autoren der Nachdenkseiten haben sich zur Idee eines Bedingungsloses Grundeinkommen eine feste Meinung gebildet, aber immerhin halten sie es doch für sinnvoll, diese aus gegebenem Anlass wieder einmal darzulegen. Die jüngsten Bemühungen von Jens Berger zielen darauf, den oder die "Konstruktionsfehler" des Grundeinkommens in Sachen Finanzierung offenzulegen. Eine solche Betrachtung erübrige es, "ethische" Aspekte überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Der Autor wie auch seine Mitstreiter leiteten ihre Kritik früher durchaus breiter her (siehe hier, hier und hier). Wie schon beim jüngst besprochenen Artikel von Heiner Flassbeck und Kollegen, der die Erscheinung des Buches Irrweg Grundeinkommen begleitete, handelt es sich bei genauer Betrachtung eben doch nicht bloß um Finanzierungseinwände.

Was schreibt Jens Berger?

...In der Diskussion über das BGE wird sich zwischen Befürwortern und Gegner lebhaft darüber gestritten, ob die Menschen nach der Einführung des BGE überhaupt noch die Motivation haben, arbeiten zu gehen und damit die Verteilungsmasse zu erwirtschaften, aus der das BGE finanziert wird. Doch bereits dieser Streit ist ein Beispiel dafür, dass die Diskussion einem entscheidenden Denkfehler aufsitzt...
Ein Denkfehler also auch des Autors selbst? Zumindest hielt er dies in seinem Beitrag zu diesem Thema vor zwei Jahren noch für eine wichtige Frage. Interessant ist hier, dass die Auseinandersetzung um die Frage nach der Leistungserbringung damit einfach umgangen wird und in der Folge wohl auf die reine Finanzierung qua Berechnung-Frage reduziert werden soll. Sie scheint, so klingt das hier, derart leicht zu packen und überzeugend, dass die andere gar nicht mehr betrachtet werden muss. Dass allerdings die Finanzierungsfrage elementar betrachtet immer die Frage nach der Leistungserbringung und ihrer Grundlagen ist, bleibt dabei nichtsdestotrotz unberührt: Berechnung setzt etwas voraus, auf dessen Grundlage dann erst berechnet werden kann. So liegen jeder Berechnung Daten zugrunde, die durch menschliches Handeln überhaupt erst hervorgebracht wurden, dieses Handeln und seine Voraussetzungen bleibt immer die Grundlage. So trivial das klingen mag, so trivial ist es auch.

...Ohne dies explizit zu sagen, setzt man bei der Diskussion immer den Nettolohn (bzw. die erhaltenen Netto-Transferleistungen) mit der Höhe des BGE gleich. Dieser Denkfehler verbaut jedoch eine tiefgreifendere Sicht auf die Konstruktionsfehler des BGE...
Warten wir, was kommt.

Eine der zentralen Fragen des BGE ist die Finanzierung der Transferleistungen. Bei einem BGE in Höhe von 1.000 Euro pro Kopf und Monat für 81 Millionen Menschen müssten immerhin rund 972 Mrd. Euro umverteilt werden...
So weit, so gut. Keine große Einsicht ist dies seit Jahren auch in Berechnungen zum BGE nachzulesen.

...Befürworter des BGE argumentieren an dieser Stelle gerne, dass der Staat ja heute bereits mehr als 750 Mrd. Euro für Sozialtransfers bezahlt, das Defizit also „lediglich“ bei rund 220 Mrd. Euro läge...
Es mag Befürworter geben, die diese Leistungen dem "Staat" zuschreiben, es gibt ebenso andere, die darauf hinweisen, dass es um eine Summe aus Leistungen geht, zu denen auch die Sozialbeiträge gehören. Aber aufgepasst, hier wird ein Einwand durch Vereinseitigung vorbereitet.

...Dies ist jedoch Augenwischerei, da lediglich 35% dieser Transfers aus dem Staatshaushalt gezahlt werden [PDF - 1.8 MB], während der Rest über die Sozialbeiträge (z.B. Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben wird. Selbst bei großzügiger Berechnung würde der Staat demnach „nur“ 35% der gesamten Sozialtransfers und somit 260 Mrd. Euro einsparen, wenn sämtliche Sozialtransfers wegfielen...
Aha, da hat der Autor recht, wenn mit Staat steuerfinanzierte Leistungen gemeint sind. Weshalb aber sollte es nur um diesen Anteil gehen und nicht auch um die Leistungen aus Sozialbeiträgen? Der Autor will diese eben erhalten, das entspricht seinen Wertvorstellungen, was sein gutes Recht ist. Dann sollte es aber auch gesagt werden. Gerade am Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung wird deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der BGE-Diskussion offenbar nicht gewollt ist. Dass ein ausreichend hohes BGE - die Betragshöhe, die Jens Berger nennt, geht ja in die Richtung (lässt man sie in heutiger Kaufkraft gelten) - sowohl die heutige Renten- wie auch Arbeitslosenversicherung in ihrer Bedeutung erheblich relativieren, wenn nicht gar ersetzen könnte, wird nicht einmal angedeutet. Grund dafür ist sicher, dass er sie keinesfalls aufgeben will. Auch das ist sein gutes Recht, sollte aber benannt werden. Stimmen die Berechnungen zur Durchschnittsrente, die das Handelsblatt veröffentlichte, würden durch ein BGE die meisten Rentner bessergestellt. Anwartschaften, die das BGE überschreiten, könnten weitergeführt, sie könnten aber auch, wenn es politisch gewollt wäre, umgewandelt werden (für Daten zum Sozialbudget siehe den Datenreport 2011 Kap. 9.4). Es könnten also, wenn es gewollt wäre, viel mehr Mittel, die heute im Sozialbudget stecken, für ein BGE frei werden.

...Bei einem BGE-Transfervolumen von 972 Mrd. Euro bestünde somit ein Finanzierungsdefizit von rund 712 Mrd. Euro. Im letzten Jahr lagen die gesamten Steuereinnahmen des Staates bei 573 Mrd. Euro. Woher soll der Staat die zusätzlichen Mittel nehmen?...
Folgerichtig, weil nur ein bestimmter Teil des Sozialbudgets angetastet werden soll, wird die Schlussfolgerung gezogen. Wie schon manche Berechnungseinwände, so zeigt auch dieser, dass der Autor sich mit der Grundeinkommensdiskussion allenfalls oberflächlich beschäftigt hat. Oder es ist schlicht sein Werturteil, das ihm den analytischen Blick verstellt: Sozialbeiträge bzw. -abgaben sind für ihn unantastbar, deswegen werden sie in die Finanzierung des BGE nicht eingezogen. 

...Vor allem bei BGE-Befürwortern aus dem linken Lager ist die Vorstellung weit verbreitet, dass das BGE von „denen da oben“ finanziert werden könnte. Doch so einfach ist das nicht. Laut Einkommensteuerstatistik gibt es in Deutschland 1,27 Mio. Haushalte mit Brutto-Einkünften von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zusammengenommen erzielten diese Haushalte Einkünfte in Höhe von 270 Mrd. Euro. Selbst wenn man diesen Haushalten jeden Euro, der über ein Haushaltsnettoeinkommen von 70.000 Euro hinausgeht, mit 100% besteuern würde, käme man lediglich auf 181 Mrd. Euro Steuereinnahmen – 127 Mrd. Euro mehr als heute...
Das wirft einen interessanten Blick auf den Ansatz, das BGE über eine Besteuerung höherer Einkommen zu finanzieren, folgt aber ganz der obigen Blickbeschränkung, weil manche Dinge einfach nicht sein dürfen. Vollkommen unreflektiert bleibt der Zusammenhang, dass auch die Besteuerung höherer Einkommen nur ein Schein ist. Denn der abgeschöpfte Steuerbetrag gehört (zumindest bei Lohn- oder Gehaltseinkünften) zu den Bruttokosten des Arbeitgebers und muss letztlich über den Absatz finanziert werden. Was besteuert wird, wird der Arbeitnehmer oder auch Selbständige zuvor versuchen, an entsprechendem Lohn höher zu verhandeln. Somit trägt die Last dafür der Konsument.

...Wenn man nicht ganz so radikal vorgeht und durch Steuererhöhungen die Einkommensteuerbelastung dieser Besserverdiener verdoppeln würde, käme man auf Zusatzeinnahmen in Höhe von 54 Mrd. Euro. Rechnet man die BGE-Effekte bei der Einkommensbesteuerung hinzu[*], kommt man auf rund 63 Mrd. Euro. Eine stärkere Besteuerung von Vermögen würden zusätzlich je nach Schätzung zwischen 10 und 25 Mrd. Euro in die Kassen spülen...
Und so weiter.

...Die Idee, man könnte ein BGE ausschließlich „von denen da oben“ finanzieren lassen, ist nicht haltbar. Durch die genannten Maßnahmen ließe sich noch nicht einmal ein Drittel des BGE finanzieren...
Deswegen hätten andere Finanzierungsüberlegungen einbezogen und der analytische Blick geweitet werden sollen. In der ganzen Finanzierungsdarlegung werden Effekte wie höhere Produktivität durch effizientere Aufgabenerledigung, stärker motivierte Mitarbeiter, die nicht arbeiten müssen, sondern können usw. in keiner Form einbezogen. Auch wenn sie nicht in ihrem tatsächlichen Ausmaß vorhergesagt werden können, müssen sie in die volkswirtschaftliche Bewertung einbezogen werden. Das geschieht indes nicht. Ein Phänomen, das bei bloßen Berechnungsbetrachtungen häufig anzutreffen ist. Normative, die Prämierung oder Anerkennung von Handeln betreffende Zusammenhänge werden übersehen oder unterschätzt. Vergleichbar ist diese mangelnde Unterscheidung der zwischen BGE und Negativer Einkommensteuer.

...Ohne eine starke Erhöhung der Verbrauchssteuern ist das BGE – gleich in welcher Höhe – nicht finanzierbar. In Summe nahm der Staat im letzten Jahr rund 240 Mrd. Euro durch die Besteuerung von Konsum und Verbrauch ein – darunter fallen beispielsweise die Umsatz/-Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, die Stromsteuer und die Tabaksteuer...
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn in den Steuern auf Nettopreise sind u.a. die anderen Steuern und Abgaben (Sozialbeiträge), die im Wertschöpfungsprozess anfallen, enthalten. Wie sonst sollte ein Unternehmen sie decken können? Dieser Umwälzungseffekt müsste also mitberechnet werden, das geschieht nicht.

...Um das Defizit von 600 Mrd. Euro zu decken, müsste man die Einnahmen aus diesen Steuern demnach um 250% erhöhen...
So kommt dann eine solche Rechnung zustande. Auch hier gilt, dass die schon erwähnten Effekte auf Produktivität nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht wirklich voraussagbar sind. Sie zu übergehen, steht im Dienste der Absicht, das BGE als Unsinn hinzustellen.

...Geht man dabei nach der Rasenmähermethode vor, steigt der Mehrwertsteuersatz auf 66,5%, eine Schachtel Zigaretten würde mehr als 14 Euro kosten und der Liter Super-Benzin würde die 4-Euro-Marke streifen. Dafür hätte jeder Bürger dann ja schließlich auch 1.000 Euro mehr in der Tasche, so die Befürworter des BGE. Dass diese 1.000 Euro von der steuerbedingten Preissteigerungen voll aufgezehrt würden, darüber spricht man seitens der Befürworter eher ungerne...
So werden Mythen gebildet, damit der, der sie verkündet, als Aufklärer gelten kann. Es mag Befürworter geben, die ungerne über Preisveränderungen sprechen, Meinungsmache sollte deswegen nicht in einer Analyse betrieben werden. Befürworter sprechen durchaus darüber, dass es zu Preisveränderungen kommen kann, teils der unrealistisch niedrigen Preise wegen, die wir heute vorfinden. Die Zusammenhänge sind in der Tat komplex, Berechnungen sind mit vielen Unbekannten versehen. Das gilt für heute gleichermaßen, wenn der Blick einmal darauf gerichtet wird, wie viel Wertschöpfung, wie viel Initiative wir durch die heutigen Lebensbedingungen kollektiv hemmen. Doch davon kein Wort.

...Grundlage der meisten BGE-Modelle ist, dass das BGE nahezu alle staatlichen Transferleistungen ersetzt und das BGE somit auch die vorhandenen Sozialsysteme ablöst. Dabei wird von den Befürwortern gerne vergessen, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung eines dieser Sozialsysteme ist, das bei der Einführung eines BGE fortan von den Menschen selbst finanziert werden müsste...
Hier sollte der Autor die Konzepte, Modelle oder Personen beim Namen nennen, statt zu bluffen. Einer der vieldiskutierten Vorschläge - ein Modell im engeren Sinn wurde nie vorgelegt - ist derjenige von Götz W. Werner. Er sieht eine nahezu vollständige Ersetzung nicht vor, wir auch nicht, der Vorschlag der BAG Grundeinkommen bei Die Linke auch nicht und andere ebensowenig. Von wem ist hier also die Rede? Manche Vorschläge äußern sich zur Finanzierung der Krankenversicherung unterschiedlich, sehen aber vor, dass dieser Betrag zum BGE hinzukommen sollte (die oben genannten z.B.). Erstaunlich, wie pauschal angesichts dieser differenzierten Lage der Autor vorgeht. Es scheint ihm geradezu gegen den Strich zu gehen, sich mit dem BGE überhaupt beschäftigen zu müssen.

Nimmt man einen monatlichen Beitrag von 300 Euro als solide Basis, würde sich das nominelle BGE von 1.000 Euro bereits auf nominal 700 Euro reduzieren. Rechnet man den oben genannten steuerbedingten Inflationseffekt hinzu, bleibt dem BGE-Empfänger real nur eine Kaufkraft von 490 Euro pro Monat. Davon kann man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. pp.) zahlen.
So ist es dann mit Schlussfolgerungen auf der Basis von zuvor getroffenen Annahmen. Deutlich wird auch hier wieder, dass in keiner Form Effekte eines BGE auf die Lebensqualität einbezogen werden. Welche Krankheitsbilder, die mit den heutigen Lebensbedingungen zu tun haben, würden verschwinden? Welche Kosten verschwänden mit ihnen, die wir heute tragen müssen?

Die Frage, ob die Menschen sich bei staatlich garantierten und bedingungslosen Einkünften i.H.v. real 490 Euro pro Monat noch nebenbei arbeiten müssten, stellt sich überhaupt nicht. Selbstverständlich müssen sie nicht nur nebenbei, sondern meist in Vollzeit, arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.
Lassen wir diesen niedrigen Betrag einmal gelten, selbst dann ist eine solche Behauptung, wie sie hier getroffen wird, mindestens ungenau. Eine Familie mit zwei Kindern, die über vier BGE verfügte, hätte beinahe 2000 Euro zur Verfügung, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Selbst das wäre eine enorme Veränderung.

Die Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeproblematik wäre mit dem BGE gleichfalls nicht gelöst, da Bedürftige weiterhin zusätzlich Geld vom Staat bekommen müssten, um Gesamteinkünfte zu haben, die dem menschenwürdigen Existenzminimum (bei realen Preisen) entsprechen.
Geradezu konsequent hält der Autor seine Position. Der ökonomische Formalismus, der normative Zusammenhänge unterschätzt, übersieht oder nicht zu interpretieren weiß, zeigt sich hier in aller Klarheit. Gehen wir einmal von diesem niedrigen Betrag aus, der nicht auskömmlich wäre. Gehen wir weiter davon aus, dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gäbe. Es würde sich selbst bei einem niedrigen Betrag etwas ändern: zum einen wäre dieser Betrag immer(!) verfügbar, zum anderen änderte sich der Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen, weil sich die normative Basis dafür durch das BGE verändert. Die bedarfsgeprüften Leistungen würden nicht mehr unter den normativen Bedingungen gewährt, Ausgleichsleistungen für Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit zu sein - das ist im wesentlichen ihr heutiger Charakter, auch bei Erwerbsunfähigkeit. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wäre aufgehoben. Erwerbseinkommen wäre gar nicht mehr der Maßstab, an dem die Bereitstellung bedarfsgeprüfter Leistungen gemessen würde und vor dem sie sich zu rechtfertigen hätten. Auch in der Grundeinkommensdiskussion wird dieser Zusammenhang unterschätzt.

Etwas anders sieht das Bild für Menschen aus, die auch heute schon in Vollzeit arbeiten. Wer beispielsweise heute 2.600 Euro brutto im Monat verdient, hätte mit einem BGE i.H.V. 1.000 Euro netto künftig 2.900 Euro netto in der Tasche. Neben dem BGE würde der normale Arbeitnehmer auch noch die Kosten für die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung sparen, da diese System durch das BGE obsolet wären.
Hier nun werden auf einmal doch die Sozialbeiträge berücksichtigt. - Doch die Berechnung ist nur eine Spielerei. Wie sich Löhne entwickeln würden, lässt sich schwer vorhersagen. Es kann auch sein, dass diejenigen, die hier genannt werden, gar keine Einkommenssteigerung erreichten, weil sie bislang überbezahlt waren oder das Unternehmen auch anderweitige Möglichkeiten hätte, die Arbeitsgänge zu erledigen. Allerdings, da das Haushaltsprinzip nicht mehr gälte, würde ein Vollverdiener, der bislang das Familieneinkommen nach Hause bringt, nun anders dastehen. Sowohl die Kinder erhielten das BGE als auch der Lebenspartner. Das Familieneinkommen steigt, ohne dass sein Lohn steigen muss. Das BGE, gerade um Inflationseffekte zu mindern, sollte ja in die bestehenden Verhältnisse hineinwachsen und nicht einfach "oben drauf" kommen.

Da aber kein Mensch mit einem Realeinkommen i.H.v. 490 Euro pro Monat leben kann, wäre dies ein Hauptgewinn für private Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge. Was der Arbeitnehmer auf dem Lohnzettel spart, würde er privat weiterhin zahlen müssen. Lediglich der Arbeitgeber kommt auf diese Art und Weise um seinen Anteil an den vielzitierten Lohnnebenkosten herum. Da wundert es nicht, dass das BGE-Modell auch in FDP- und CDU-Kreisen sehr beliebt ist. (z.B. Althaus, Angela Merkel hat sogar eine „Bürgergeld-Kommission“ eingesetzt.)
Trefflich werden die Folgen eines so niedrigen BGE im ersten Teil beschrieben, falls es dabei bliebe. Dass der Arbeitgeber um die Lohnnebenkosten herumkäme, ist eben ein Mythos, denn auch heute führt er sie nur ab, getragen werden sie aber durch den Konsumenten. Der letzte Teil der Passage zeugt wiederum von mangelnder Sachkundigkeit, denn seit der letzten Überarbeitung des Althaus-Vorschlags in 2010 wird er vom Namensgeber selbst nur noch als partielles Grundeinkommen bezeichnet. Damit hat er auf eine häufig geäußerte Kritik am Solidarischen Bürgergeld offenbar reagiert.

Aber selbst wenn man im oben genannten Fall ein Nettoverdienst von 2.900 Euro pro Monat annehmen würde, entspräche dieses Summe durch den genannten Inflationseffekt lediglich einem realen Einkommen i.H.v. 2.030 Euro pro Monat. Zieht man davon noch die obligatorische Krankenversicherung (300 Euro pro Monat) ab, verbleiben dem Arbeitnehmer real 1.730 Euro pro Monat und somit gerade einmal 60 Euro mehr als heute.
So setzt sich das mit statischen Berechnungsmodellen fort. Das soll kein Einwand dagegen sein, dass Effekte eines BGE natürlich bedacht werden müssen, ja, bedacht müssen sie aber werden. Dazu reicht eine solche Betrachtung nicht aus, denn sie bezieht nur die Effekte ein, die ihr recht sind.

...Wo zu also das BGE? Durch die Finanzierungs- und Steuereffekte sind die Menschen weiterhin gezwungen, arbeiten zu gehen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, womit die Kernbedingung eines BGE nicht erfüllt ist. Dabei sind viele Gegenargumente und negativen Nebeneffekte hier noch gar nicht genannt. Wie soll man beispielsweise das mit den Steuereffekten verbundene Problem der Schwarzarbeit lösen? Wie will man verhindern, dass Bundesbürger sich ihre Güter steuergünstig im Ausland besorgen?...
Den ersten Teil dieser Passage lasse ich unkommentiert, weil er nur wiederholt, worauf ich schon eingegangen bin. Im zweiten jedoch wird es sonderbar. Handelt es sich um "viele Gegeneinwände" der Art, wie sie die Nachdenkseiten oder die Autoren des Buches Irrweg Grundeinkommen vorgebracht haben? Na, dann sehe ich keinen Anlass zu verzagen. Können Fragen nun schon als Einwände verstanden werden? Weshalb sollte es für diese Fragen keine Lösungen geben? Gegen "Schwarzarbeit" als Instrument der Steuervermeidung wird ein Gemeinwesen natürlich vorgehen müssen - muss es das heute etwa nicht? Das kann aber nicht der Hauptweg sein. Zuerst müsste die Frage geklärt werden, was der Grund für Schwarzarbeit ist und ob ein BGE mit einer vernünftigen Ausgestaltung gerade dazu führen könnte, dass Schwarzarbeit zurückgeht? Steuervermeidung hat stets auch etwas mit mangelnder Loyalität zu tun, diese kann viele Gründe haben, auch ein undurchsichtiges, nicht mehr nachvollziehbares Steuersystem kann einer sein. Wie heute, so kann man auch in Zukunft nicht verlässlich verhindern, dass Bürger Güter im Ausland erwerben, die Frage ist, welches Ausmaß dies annimmt und ob es - Jens Berger behauptet das nur - überhaupt zu einem Problem werden würde.

...Das BGE ist zweifelsohne eine nette Idee, die jedoch nicht umsetzbar ist. Umsetzbar sind jedoch zahlreiche Alternativen zum BGE, die schlussendlich den Effekt haben, den seine Befürworter dem BGE zuschreiben. Wenn man z.B. den Hartz-IV-Regelleistungssatz und die Grundsicherung maßvoll erhöhen und die Sanktionen streichen würde, könnten auch Hilfsbedürftige menschenwürdig leben. Dies wäre ein Grundeinkommen, aber eben kein bedingungsloses...
Hat der Autor schon einmal vom Stigmatisierungseffekt der Bedürftigkeitsprüfung unter Bedingungen einer normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit gehört? Oder von verdeckter Armut und wie sie zu erklären ist? Verwunderlich ist die Hartnäckigkeit, mit der der Autor sich vielen Überlegungen zum BGE, die gerade diese normativen Zusammenhänge betreffen, verschließt und sich auf vermeintlich harte volkswirtschaftliche oder hier sogar bloß rechentechnische Überlegungen zurückzieht. Jens Berger ist der Auffassung, damit alles gesagt zu haben. Seine Ausführungen, wenn man die flapsigen Behauptungen so nennen will, können auch getrost als Kapitulationserklärung gelesen werden. Zwar ist eine Auseinandersetzung mit Einwänden notwendig, um die Argumente für ein BGE stets von neuem zu prüfen und zu präzisieren. Dazu bedarf es eben aber Argumente.

Wie ich gerade erst gesehen habe, hat sich Herbert Wilkens vom Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls mit dem Beitrag von Jens Berger befasst. Aus einer Email-Korrespondenz mit ihm sind Ausschnitte veröffentlicht, die zeigen, wie gering die Bereitschaft ist, sich auf das Bedingungslose Grundeinkommen einzulassen, wie vorurteilsbeladen es abgewehrt wird. Das ist kein Grund, die Auseinandersetzung nicht zu führen, es ist vielmehr ein Beleg dafür, wie weit sie schon vorangekommen ist, wenn solche Einwände in all ihrer Undifferenziertheit direkt zu erkennen sind.

Sascha Liebermann

24. Januar 2012

"Die Schattenseiten des Grundeinkommens" - Wie 'Aufklärer' den mündigen Bürger erledigen

Ein Leser unsers Blogs hat uns auf einen Beitrag zum Grundeinkommen bei Spiegelfechter, Jens Berger, hingewiesen, der schon etwas länger zurückliegt, und uns um eine Einschätzung gebeten. Der Beitrag ist eine Replik auf einen Gastkommentar von Frank Thomas auf derselben Website mit dem Titel "Schafft die Arbeitlosenversicherung ab". Da Jens Berger auch für die Nachdenkseiten schreibt, sei auch auf unseren jüngsten Kommentar zu Einlassungen Albrecht Müllers zum Grundeinkommen hingewiesen.

Schon der Beginn des Beitrags von "Die Schattenseiten des Grundeinkommens" lässt deutlich werden, wohin die Reise führen soll. (Der Text wird so zitiert, wie unser Browser ihn angezeigt hat).

Edel sei der Mensch, hilfreich und gut ? leider ist dem allerdings meist nicht so. Ideologien zeichnen sich meist durch ein positives Menschenbild aus und scheitern an der Realität.
Schlecht sieht es also für die Grundeinkommensbefürworter - wie alle Vertreter von Ideologien - aus, hoffnungslos idealistisch sind sie, die wirkliche Welt wollen sie nicht sehen. Da darf der Hinweis auf ihr "positives Menschenbild" nicht fehlen. Schnell ist die Behauptung aufgestellt - wo aber bleibt der Beleg? Leugnen Grundeinkommensbefürworter tatsächlich, dass Menschen auch Negatives hervorbringen? Meint der Verfasser vielleicht, dass die reale Welt so konfliktfrei nicht ist, wie Ideologien sie sich zurechträumen? Bislang war mir nicht bekannt, dass Grundeinkommensbefürworter in der Regel auf den Rechtsstaat und die Verfahren verzichten wollen, mittles derer Rechtsverletzungen sanktioniert werden. Wenn, wie der Verfasser meint, die Menschen "meist nicht...hilfreich und gut" sind, dann hilft auch eine Rechtsordnung nichts, denn sie ist darauf angewiesen, dass die Mehrheit sie auch zu tragen bereit ist. Ist Bergers Einwand womöglich ideologisch?

Selbst unsere parlamentarische Demokratie und die soziale Marktwirtschaft sind gegen diese Gefahren nicht immun. In einer pluralistischen Parteiendemokratie haben nun einmal starke Interessengruppen auch einen starken Hebel auf die politische Willensbildung.
Ja, und? Es soll wohl heißen, dass, wie immer und überall, wo Menschen sind, Interessenkonflikte vorkommen. Schon diese Feststellung lässt aufhorchen. Ist es etwa der Verfasser, der, wie vielleicht auch manche Grundeinkommensbefürworter, sich eine Welt ohne Konflikte wünscht, eine Welt ohne Interessenlagen, also letztlich eine Welt ohne Menschen? Interesengruppen gibt es ja nur, wo es Interessen gibt, und die kann es nur geben, wo Menschen sind. Sind "starke Intressengruppen" ein Problem oder können sie auch ein Vorteil sein, weil ihre Interessen damit sichtbar sind? Ist etwas die Initiative neue soziale Marktwirtschaft nicht für jedermann erkennbar, als das was sie ist? Oder die Bertelsmannstiftung? Wer aber nicht hinschauen will, der wird es auch nicht sehen. Wer es nicht sehen will, den scheint es nicht zu stören. Wenn wir Bürger solchen Interessengruppen zuviel Einfluss einräumen, dann sind wir dafür verantwortlich. Weder ist es ein Geheimnis, dass Lobbyisten deutsche Abgeordnete belagern, noch ist das alleine ein Problem. Es wird erst eines, wenn Abgeordnete sich von Lobbyisten lenken lassen. Kurzgefasst: Bergers Einstieg scheint darauf hinauszulaufen, dass er den Bürgern nicht zutraut, sich selbst zu informieren, wenn sie es wollen und nicht gelten lassen zu können, dass sie sich womöglich nicht informieren wollen, wenn sie es nicht tun. Nicht die "Meinungsmache" allein ist das Problem, sie gibt es immer und überall.

Als einzige Immunisierung gegen diese fortschreitende Lobbykratie käme eine funktionierende vierte Gewalt in Frage, wenn die Medien allerdings selbst ein Teil der Interessengruppen sind, versagt auch diese Medizin.
"Vierte Gewalt"? Die Medien? Wer legitimiert sie dazu? Warum nicht schlicht auf öffentlichen Disput setzen, auf den lebendigen Streit unter Bürger, den die Medien, so wie sie sind, fördern können. Wenn die Bürger aber nicht daran interessiert sind, dass er gefördert wird, werden sich auch die Medien verselbständigen. Immerhin brauchte es die klassischen Medien offenbar kaum, um die Erhebungen in arabischen Staaten und Stuttgart 21 möglich zu machen. Die Welt ist nicht so hermetisch, wie es hier behauptet wird, gerade durch das Internet gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren. Und denken, das muss jeder immer noch selbst, kein Expertenurteil steht in seiner Bedeutung in der Demokratie höher als die Meinungsbildung der Bürger.

Wenn wir also über eine derart progressive Reform wie das bedingungslose Grundeinkommen nachdenken, sollten wir dies zunächst auf Basis des Status quo tun. Keine Frage ? in einer besseren Welt, in der der Mensch nicht nur edel, hilfreich und gut ist, sondern auch über transparente Informationen verfügt und frei von jeglicher Manipulation durch Interessengruppen ist, würde ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) funktionieren. Was aber würde in der realen Welt passieren, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden würde?
Aha, wie sich das schon angebahnt hat im Text. Den Menschen, also allen außer dem gut informierten Verfasser, ist nichts zuzutrauen in dieser Hinsicht, weil sie nicht über transparente Informationen verfügen. Ließe sich nicht genau der andere Schluss daraus ziehen, dass sich die Lage hier nur ändert, wenn die Bürger solche Informationen einfordern und es gerade auf der Basis eines BGEs leicher wird, weil man mehr Zeit zur Verfügung hätte? Den Kampf dafür kann ihnen kein aufgeklärter Kämpfer abnehmen, das müssen sie selbst wollen, sonst wird daraus nichts. Die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen kann hierfür als Beleg herhalten, sie hat zur Präzisierung der Argumente in jeder Hinsicht geführt, trotz der Meinungsmache. Oder meint Jens Berger, die Meinungsmache habe zum Erfolg der Grundeinkommensdiskussion geführt? Das müsste er dann so sehen.

Nach einer kurzen Darstellung möglicher positiver Auswirkungen fährt Berger fort und stellt fest, der Teufel stecke im Detail:

Ein Großteil der Produkte und Dienstleistungen würde sich nämlich keinesfalls verbilligen, sondern ? ganz im Gegenteil ? massiv verteuern. Importe oder Produkte mit einem hohen Anteil importierter Vorleistungen würden von den niedrigeren Herstellungskosten nicht profitieren.
Das ist insofern zutreffend als die Konsum- oder Ausgabensteuer keine Auswirkungen auf die Erstellung von Vorleistungen in einem Land hätte, das nicht über eine entsprechende Steuer verfügt. Es stellt sich allerdings schon anders dar, wenn den importierten Vorleistungen nach Deutschland exportierte Vorleistungen aus Deutschland vorausgehen. Auf diese immerhin würde sich die Konsumsteuer auswirken. Ob dann die Verbindung aus BGE (wegen der Förderung invividueller Neigung und der Folgen für Leistungserstellung) und Konsumsteuer nicht zu effizienteren Fertigungsprozessen führte und dadurch wiederum ein Kostenvorteil (in welchem Ausmaß ist unklar) entstünde, muss offen bleiben. Das kann auch Berger nicht wissen, wenn er behauptet, es käme zu einer massiven Verteuerung. Die Frage ist, ob sich gesamtwirtschaftliche die Effekte nicht ausbalancieren, Teuerung auf der einen, Vergünstigung auf der anderen Seite. Keine Silbe verwendet er auf den Umgestaltungsprozess. Es wird ja nicht so sein, dass in Deutschland, würde das BGE eingeführt, von heute auf morgen sich alles verändern würde, sondern sukzessive. Nachbarländer und Handelspartner würden das beobachten, denn in Europa und Nordamerika sind die Probleme vergleichbar, auch dort wäre ein BGE der Diskussion wert. Selbst ohne BGE wäre es denkbar, dass andere Länder ebenfalls stärker Richtung Ausgabensteuer gehen, dann würde sich auch die Situation der Vorleistungen verändern. Wie aber genau, das lässt sich nicht vorhersagen, wäre aber durch sukzessive Umgestaltung beobachtbar. Wo dann unerwünschte Folgen aufträten, könnte gegengesteuert werden.

Alternativen im eigenen Land zu produzieren, ist eine naive Phantasie ? auch mit chinesischen Löhnen könnte man in Deutschland heute keine Produkte mehr konkurrenzfähig herstellen, da andere Kostenfaktoren ? z.B. die Kosten für Energie – ebenfalls zu Buche schlagen. Wir können China nicht kopieren und es wäre mehr als dumm, wenn wir dies überhaupt versuchen wollten. Wenn sich nun aber die erhöhten Konsumsteuersätze, aus denen das BGE finanziert werden soll, auf die meisten Produkte auswirken, sind die 1.200 Euro BGE auch nicht mehr wert als die heutigen Hartz-IV-Regelleistungssätze.
Sicher können wir nicht mit China konkurrieren, mal sehen, wie lange China noch diesen Produktionsvorteil haben wird. Davon abgesehen muss man mit China auch nicht konkurrieren, wenn auf Fertigprodukte, die importiert werden, eine Konsumsteuer erhoben wird. Sie würden dadurch relativ teurer als heute. Auch könnte eine solche Konsumsteuer für Importe durchaus höher ausfallen, wenn das notwendig wäre, um Preisungleichgewichten entgegenzuwirken. Will Berger denn darauf hinaus, dass der Preisvorteil aufgrund geringer bis gar keiner sozialstaatlichen Infrastruktur in China einfach hingenommen werden sollte? Weshalb? Er kann auch nicht ernsthaft dagegen etwas einwenden, dass durch steigende Einkommen auch Preise von Gütern steigen, die heute nur deswegen billig sind, weil die Einkommen niedrig sind. Einfach zu behaupten, es komme, wie er meint, ist dahergesagt.

Mit einer Einführung des BGEs würde sich das Lohngefüge massiv verschieben. Unangenehme Berufe müssten einen signifikanten Bonus für Arbeitnehmer aufweisen.
Was "unangenehm" ist, ist relativ zu den eigenen Ambitionen und Berufsvorstellungen (siehe unseren Kommentar "Einfache Tätigkeiten..."). Man nehme nur den Müllmann aus dem Film Designing Society, der zu seiner Tätigkeit befragt wird. Für ihn ist es unvorstellbar in einem Büro zu arbeiten, eine Antwort, die jeder Stahlkocher auch geben würde. Was ist schon unangehm? Viele können sich nicht vorstellen, in der Altenpflege zu arbeiten, kranke Menschen zu behandeln, als Lehrer tätig zu sein usw. usf. All das, wozu man keine innere Affinität hat, keine Neigung, und womit man sich nicht identifizieren kann, ist unangenehm, widerstrebt einem. Wer selbst aus beruflichen Gründen Texte zu verfassen hat  (z.B. Journalisten, Wissenschaftler), der weiß, wie unangenehm, wie anstrengend und mühsam es ist, bis ein solcher Text einmal steht, bis er so ist, dass man ihn zu veröffentlichen bereit ist. Das Widerständige zu überwinden gehört hier zum Beruf. Dennoch wird es getan, weil auf die Anstrengung auch eine Erfüllung folgt - das gilt für die Müllabfuhr und Reinigungspersonal genauso, solange Maschinen sie nicht ersetzen können. Sie stellen eine wichtige, wenn auch nicht immer wertgeschätzte, Dienstleistung bereit. Aus diesem Grund ist es keine ausgemachte Sache, dass "unangenehme" Tätigkeiten einen Bonus aufweisen müssten, denn durch das BGE stünden sie schon anders da. Würde der bisherige Lohn zum BGE addiert, könnte das Einkommen dieser Tätigkeiten schon höher ausfallen als heute. Berger bemüht hier Klischees, nicht aber triftige Argumente.

Natürlich ? in Teilzeit Kinder betreuen oder hinter einer Kasse zu stehen, ist kein Problem.
Da kommt schon das nächste Klischee - für wen ist das kein Problem? Nur für diejenigen, die sich damit identifizieren können, für die anderen ist es eine Qual. Wer mit Kindern nichts anfangen kann, wird sich zur Tätigkeit quälen. Erkennbar ist hier schon, wie sehr Einschätzungen über berufliche Anforderungen vor dem Hintergrund nicht ausgewiesener Werturteile gefällt werde. Der Maßstab ist das Problem, nicht die Menschen, die daran gemessen werden.

Wer würde aber für ein paar Euro freiwillig im Schlachthof schuften oder die Abwasserkanäle reinigen? Solche Berufsbilder werden in den netten Utopien einer Star-Trek-Welt natürlich meist ausgeblendet. Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen. Unsere Welt besteht allerdings nicht nur aus Forschern, Literaten und sozial Engagierten auf dem Sonenndeck, sondern auch aus den Hilfsarbeitern, die im Maschinenraum dafür sorgen, dass unserer Luxusdampfer überhaupt fährt.
Soll das der realitätsgetränkte Blick des BGE-Kritikers sein? Hier gilt dasselbe wie oben auch, es ist eine Fragen von Neigungen, Interessen und Fähigkeiten. Als nächstes wäre die Frage, wie stark automatisiert werden kann (Kanalreinigung z.B.) und wenn das nichts hilft? Dann müssen wir uns etwas einfallen lassen. Berger hingegen hält die Illusion aufrecht, unter heutigen Bedingungen sei es garantiert, für die genannten Tätigkeiten Personal zu finden, das ist es aber nicht.

Um in einer Welt ohne impliziten Arbeitszwang Arbeitskräfte für solche unangenehmen Jobs zu finden, müsste man sie über höhere Löhne ködern. Gleichzeitig würden die Löhne für angenehme Jobs natürlich in den Keller gehen ? Angebot und Nachfrage, wir leben in einer Ferengi-Welt und nicht auf der Enterprise.
Man könnte dies als Meinungsmache bezeichnen. Weshalb müssen, wenn die einen steigen, die anderen in den Keller gehen? Sie könnten auch einfach sinken und immer noch hoch genug sein. Als gäbe es heute nicht ein Missverhältnis zwischen Berufen und ihrer Entlohnung. Das könnte zum Ausgleich kommen, allerdings läge die Entscheidung dazu beim Einzelnen. Wo ist hier der große volkswirtschaftliche Sachverstand, dessen sich der Verfasser in seinen Antworten auf Kommentare zu seinem Artikel rühmt?

Der Anteil deutscher Lohnkosten, die im durchschnittlichen Warenkorb eines Haushalts stecken, ist eher gering ? es dürften rund 10% sein. Selbst wenn die Lohnkosten sich halbieren würden ? was sehr unrealistisch ist -, wären die Einsparungen für den deutschen Konsumenten mit 5% eher marginal.  Dafür müsste der Konsument aufgrund der erhöhten Konsumsteuern allerdings kräftig in die Tasche greifen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 50%, die für eine Finanzierung des BGE notwendig wäre, und eine Ausweitung des Mehrwertsteuersatzes auf alle Produkte und Dienstleistungen würde massiv inflationär wirken. 1.200 Euro BGE hätten bei einem Inflationsschub von 30% ziemlich exakt die Kaufkraft der heutigen Hartz-IV-Bezüge.
Richtig ist, dass sich das Verhältnis von Preisentlastung zu -belastung durch Konsumsteuer unterschiedlich darstellen wird. Es wird Produkte und Dienstleistungen geben, deren Preis sinkt, solche deren Preis sich nicht verändern muss und wiederum solche, deren Preis steigt. Das hängt natürlich davon ab, welchen Anteil die Löhne bzw. die Arbeitskosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens haben. Es hängt aber auch davon ab, inwiefern effizienter produziert werden kann. Welche Folgen aber hätte es für die Preisentwicklung, wenn die Last durch Steuern und Abgaben ans Ende Wertschöpfungskette verlegt wird und nicht in sie schon hineingreift? Dazu sagt Berger nichts.

Mit diesem BGE würde sich also erst einmal nicht viel ändern ? die BGE-Bezieher müssten immer noch arbeiten, um sich ein würdiges Leben leisten zu können. BGE-Summen von 1.500 Euro aufwärts, die bei einer unterstellten effektbedingten einmaligen Inflation von 30% notwendig wären, sind aber in keiner Form finanzierbar. Wenn man an der Steuerschraube drehen würde, würde lediglich die Inflation weiter ansteigen und das höhere BGE würde schlichtweg verpuffen.
Weshalb? Hier würde man sich zumindest eine Erläuterung wünschen. Kommt das BGE nicht einfach auf die bestehenden Einkommensverhältnisse oben drauf, sondern wächst in sie hinein, würde also bestehende Einkommensteile einfach ersetzen (schematisch gedacht), weshalb sollte dann dieser Effekt entstehen? Etwa, weil das Gemeinwesen mehr ausgeben will als bislang? Dann müssten die geschilderten Effekte auch dann gelten, wenn der Regelsatz von Arbeitslosengeld II stark erhöht würde.

Einen Effekt hätte das BGE allerdings ? Deutschland wäre plötzlich ein Niedriglohnland par excellence. Im Grunde wirkt das BGE wie ein flächendeckender Kombilohn. Es steht außer Frage, dass dadurch auch die Löhne flächendeckend sinken ? und zwar um die Summe des BGEs. Nominell hätten die Arbeitnehmer dann genauso viel Geld wie vorher, nur dass dieses Geld weniger wert ist, da die Produkte sich ja massiv verteuern. 
Hier wird nur die Behauptung mit der Verteuerung fortgeführt und Meinungsmache betrieben. Selbst wenn Löhne flächendeckend sinken würden, weil das BGE einen Teil des Lohnes ersetzte, hätten solchermaßen zustande gekommenen niedrigeren Löhne nicht dieselbe Bedeutung, die Niedriglöhne heute haben. Entscheidend ist die Einkommenssumme aus BGE + Lohn. Auch mit dem Schlagwort "Kombilohn" wird nur ein Schreckgespenst beschworen. Dieser Kombilohn, da er dem Einzelnen Verhandlungsmacht verschafft, wäre kein Problem, weil er nicht an Erwerbstätigkeit gebunden ist, das unterscheidet ihn von allen bislang bekannten Kombilöhnen.

Gewinner eines BGE wären somit vor allem die exportorientierten Unternehmen, die massiv Lohnkosten einsparen würden und so ihre Wettbewerbsstellung verbessern können. Vor allem im Niedriglohnsektor würde BGE-Deutschland ein Dorado für Unternehmer werden. 400 Euro für einen Vollzeitjob sind zu wenig? Die Arbeitnehmer bekommen doch schließlich schon 1.200 Euro vom Staat und 1.600 Euro ist ja nun im internationalen Vergleich ein stolzer Lohn. Willkommen im Unternehmerparadies Deutschland, finanziert vom Arbeitnehmer über seine Konsumausgaben. Die Umverteilung von unten nach oben würde durch das BGE sogar noch weiter forciert.
Ihre Wettbewerbsstellung würden sie aber nur dann gegenüber dem Ausland stark verbessern, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführten. Der Vorteil hier könnte demgegenüber den Nachteil beim Import aufwiegen, dass die Konsumbesteuerung sich nicht auf die Vorleistungen auswirkt, die im Ausland erbracht werden. Und was wäre gegen den Vollzeitjob zu sagen, der hier verteufelt wird, wenn das Gesamteinkommen stimmt? Es wäre doch eine Entscheidung des Einzelnen, ob er das hinnimmt, wie es auch heute in eingen Fällen eine Entscheidung des Einzelnen ist, Arbeitsverhältnisse hinzunehmen, statt für andere zu kämpfen. Der Schlusssatz gälte aber nur für die Unternehmen, die vorwiegend oder ausschließlich exportieren und nur dann, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführen. Das ist doch ziemlich unwahrscheinlich und somit Bergers Schlussfolgerung überzogen.

In der real existierenden Welt hätte eine Einführung des BGE nicht den Effekt, den seine Befürworter ihm zusprechen. Eine prinzipiell gute, begrüßenswerte und überaus progressive Reform würde durch die Markteffekte unseres Wirtschaftssystems zunichte gemacht. Um das BGE sinnvoll anzuwenden, müsste man die Marktwirtschaft außer Kraft setzen. Man müsste Löhne abseits der Preiseffekte am Arbeitsmarkt festsetzen, man müsste Preise regulieren und womöglich sogar den freien, grenzüberschreitenden Warenverkehr strenger regulieren.
Weshalb? Auch in der BGE-Welt muss ein Unternehmen kosten decken, müssen Löhne und Preise in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das würde bei Lohnverhandlungen immer eine Rolle spielen, wie es auch heute bei den Tarifpartnern eine Rolle spielt. Was sollte sich daran ändern? Nur weil Löhne niedriger sein könnten als heute, Unternehmen aber eine viel höhere Konsumsteuer abführen müssten, verändert sich nicht alles. Wenn es sinnvoll wäre, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu regulieren (wie konkret?), um die Bedingungen für ein BGE zu schaffen, was spräche dagegen? Berger malt Schreckgespenster an die Wand, behauptet Zusammenhänge, ohne triftige Argumente zu bemühen.

Nur mit solchen tiefgreifenden Flankierungen würde das BGE die gewünschten Effekte erzielen. Wahrscheinlich ist das BGE alternativlos, wenn wir unsere Gesellschaft an unsere Zeit anpassen wollen. Wer aber soll solch tiefgreifende Reformen, die weit über das BGE hinausgehen, realisieren? In einer parlamentarischen Demokratie ist dies schlichtweg unmöglich. Es wird daher keinen sanften Übergang zur modernen Gesellschaft geben. Die Alternative ? ein harter Übergang ? ist allerdings ebenfalls nicht vorstellbar, da wir nun einmal nicht in einer idealen Welt leben und wir nicht einfach den Reset-Knopf drücken können, um dann eine bessere Welt zu erwarten. Der Mensch ist ein Mensch, mit all seinen Fehlern. Jedes Gesellschaftsmodell baut auf dem Menschen auf. Ein Modell, das auf einer fehlerhaften Schlüsselkomponente aufbaut, ist aber immer selbst fehlerhaft. Wenn bei einem Computer das Mainboard kaputt ist, hilft langfristig auch weder ein Reset, noch die Installation eines anderen Betriebssystems. Stellen wir uns lieber darauf ein und machen wir das Beste daraus.
Wie, das BGE also doch wünschenswert, vorausgesetzt die erforderlichen Veränderungen würden vorgenommen? Bezweifelt wird also nur, dass die notwendigen Mehrheiten für ein BGE gewonnen werden können. Dieser Zweifel ist nur verständlich, doch lässt er außer Acht, wie weit es die BGE-Diskussion schon gebracht hat. Er lässt ebenso außer Acht, dass - so weit weg vom Gegenwärtigen ein BGE erscheinen mag - es gleichwohl sehr nah ist. Wir haben ein Existenzminimum, es gibt Steuerfreibeträge, Kindergeld, Bafög, Rente usw. Sie müssten nur umdefiniert werden, es geht also um eine Änderung der Gewährungsbedingungen. Auch wenn ein BGE nicht so hoch ausfiele, wie wir es uns heute wünschen, wenn es "nur" die Kaufkraft aller Leistungen des ALG II (Regelsatz + Pauschalen) von heute haben würde, aber pro Individuum vergeben und nicht nach dem Haushaltsprinzip gestaltet würde, dann wäre damit schon viel gewonnen.
Der Betrag alleine ist es nicht, entscheidend sind die Bedingungen, nach denen er bereitgestellt wird. Selbst also ein solches BGE würde eine große Veränderung bedeuten, weshalb in der Grundeinkommensdiskussion die eigentliche große Hürde nicht die Betragshöhe ist, es ist die Bedingungslosigkeit - sie steht für eine starke Solidargemeinschaft der Bürger, nicht der Erwerbstätigen wie heute. Welche Dynamiken, welche Veränderungen dadurch zum Positiven hin freigesetzt würden, das können wir erahnen. 
Jens Berger sieht genau diesen Zusammenhang offenbar, wie viele Kritiker, nicht (siehe auch seine Antwort 202). Er sieht nicht, dass es um die Anerkennung des Bürgers als Individuum geht, damit um die Anerkennung der Bürgergemeinschaft um ihrer selbst willen. Sie ist kein "Modell", sondern schon gestaltete politische Ordnung. Der Mensch ist keine "fehlerhafte Schlüsselkomponente", er ist wie er ist. All seine 'Schwächen' ändern nichts daran, dass unsere Demokratie schon heute einen mündigen Bürger voraussetzt und zugleich in Anspruch nimmt, sie verlangt keinen idealen, sondern den realen Menschen. Dem scheint Berger nicht zu trauen. Nicht die BGE-Befürworter sind es, die sich mit dem realen Menschen nicht begnügen wollen, er ist es. Er hätte gerne einen anderen, den gibt es aber nicht, und weil es ihn nicht gibt, müssen wir so weiterleben, wie bisher, geführt durch die Aufklärer, die es besser wissen als die anderen. Genau darin besteht die Blockade, die es zu lösen gilt.

Sascha Liebermann 


Nachtrag 26. Januar: Im Beitrag von Jens Berger wird einerseits der Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens niedrig eingeschätzt, andererseits aber von einer "massiven" Lohnkostenersparnis für Unternehmen bei Einführung einer Konsumsteuer gesprochen. In einem Beitrag des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hingegen heißt es, die Lohnkosten seien höher als gemeinhin angenommen. Dieselbe These wird auch hier vertreten. Demnach wären die Auswirkungen einer Konsumsteuer, bei Wegfall anderer Steuern, größer als Berger annimmt.