14. Januar 2026

"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen"...

 ...unter dieser Überschrift sendete der Deutschlandfunk gestern das Feature "Sanktioniert", das sich mit den Erfahrungen einer Bürgergeldbeziehern mit dem Jobcenter befasst. Darin geht es um die Lebenssituation, die Sanktionspraxis und die Übermacht einer staatlichen Behörde, die Komplexität der Sozialverwaltung, angebliche "Totalverweigerer" und den Umstand, dass zwar  gegen Bescheide Widerspruch eingelegt werden kann, die Betroffenen aber dennoch ohne Leistungen dastehen können - nicht zuletzt wird auch der Unsinn der Verschärfung der Sanktionen aus der Perspektive der Jobcenter angesprochen.

Einblick gibt das Feature auch in die Diskussion um das Bürgergeld und wie schon die vormalige Ampelkoalition unter Federführung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil Verschärfungen bis zu Totalsanktionen eingeführt hat, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Sascha Liebermann

8. Januar 2026

7. Januar 2026

"Sozialleistungen – automatisch aufs Konto"...

...darüber schreibt Tina Groll in Die Zeit und stellt die Studie zu einem "Integrierten Steuer- und Sozialtransfersystem" von Stefan Bach, Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn vor, auf die wir schon hingewiesen hatten. Es geht um eine Vereinfachung der Bereitstellung des Existenzminimums, da das bisherige System "hochkomplex" sei. Gegen Ende heißt es dann:

"Im Gespräch mit den drei Forschern fällt ein großes Wort: Es gehe um eine "Revolution der Mentalität", sagt Opielka, weg vom misstrauischen Fürsorgeblick, hin zu einem bürgerrechtlichen Versprechen, dass niemand unter das Existenzminimum fällt. Die Menschen müssten sich nicht mehr als Bittsteller beim Amt fühlen [Hervorhebung SL]. Jetzt sei das politische Zeitfenster, in dem Reformen dieser Art möglich und anschlussfähig seien, findet Bach. Immerhin überprüft die neue Sozialstaatskommission die steuerfinanzierten Leistungen und prüft, wie diese zusammengeführt werden können."

Das war immer eines der entscheidenden Argumente derjenigen Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens, die es aus der Demokratie heraus begründet haben. Insofern wäre der Vorschlag, den Groll darlegt, ein Schritt in diese Richtung. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass das Empfinden, "als Bittsteller" eine Behörde zu betreten, nicht nur daran hängt, ob die Bereitstellung einfach oder komplex erfolgt, sondern in welchem Modus, auf der Basis welcher Legitimationsgrundlage sie erfolgt. Es ist der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit, der heute zu diesem Empfinden beiträgt, er schafft die objektive Grundlage für die subjektive Wahrnehmung. An ihm änderte der Vorschlag eben nichts.

Überschätzt wird die Frage nach den Erwerbs-"Anreizen", denn die Entscheidung für oder gegen ein Erwerbsengagement wird nicht einfach danach getroffen, ob sich das vom Einkommen her lohne oder nicht, sondern welche Folgen es für andere Aufgaben hat und ob es zu den gerade drängenden Anliegen der betreffenden Person oder auch denen des Haushalts passt (siehe unsere Beiträge zur sogenannten Armutsfalle hier und hier). "Anreize" sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, deren Ergreifung besonders erwünscht ist. Sie "wirken" aber keineswegs einfach so und unmittelbar, sondern nur, wenn die Person, die sie rezipiert, sie für relevant hält.

Insofern ist auch folgender Vorschlag geradezu typisch:

"Und wenn man parallel noch die Kinderbetreuung ausbaut und arbeitsmarktpolitisch die Erwerbsbeteiligung der Frauen stärkt, kann unser Modell kostenneutral werden", sagt Bach."

Haben wir nicht einen solchen Ausbau über die Jahre erlebt, der stets den Vorrang von Erwerbstätigkeit und den Nachrang von Familie betonte? Um welchen Preis geschah das - Familien werden zum Randphänomen der "Arbeitsgesellschaft" gemacht, es bleibt ihnen die Zeit vor und nach der Kita für ein Familienleben. Damit dehnt man das bisherige sozialpolitische verfolgte Ziel nur noch weiter aus, Familie wird zum Hobby.

Sascha Liebermann

"Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld"...

...sagt der Träger des Wirtschafts-Nobelpreises Peter Howitt im Interview mit Der Standard. Aus dieser Aussage ließen sich verschiedene Schlüsse ziehen, z. B. der, dass ein BGE dann ja keineswegs in die von vielen befürchtete "soziale Hängematte" führe oder den notorischen "Arbeitsanreiz" senke. Wiederholt ist eine Kritik oder Ablehnung eines BGE mit dieser Begründung erfolgt, ohne dass sie gegen ein BGE spricht. Denn, wenn ein "Job" mehr ist als Geld, dann wird ein BGE diesem Mehr auch nicht schaden können. Doch was sagt Howitt im Interview, nachdem zuvor über etwaige Auswirkungen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wurde?

"STANDARD: Hilft bedingungsloses Grundeinkommen?

Howitt: Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld. Bedingungsloses Grundeinkommen ist für die meisten nicht sehr zufriedenstellend. Menschen wollen ein gutes Selbstwertgefühl, sie wollen von anderen respektiert werden und spüren, dass es wichtig ist, was sie machen. Dafür braucht es mehr als nur ein Grundeinkommen."

Weshalb ist ein BGE nicht "zufriedenstellend", wenn damit alle möglichen Tätigkeiten aufgegriffen werden können, auch solche, die kein Einkommen bieten? Howitt verbindet mit der Ausübung eines Jobs - schon das eine degradierende Bezeichnung für einen Beruf bzw. eine Tätigkeit - die Erfahrung, etwas schaffen oder leisten zu können, der Job also ein Ort des Gelingens und der Anerkennung ist. Zu glauben, dass dies nur dort oder vor allem dort der Fall sei, ist allerdings eine erhebliche Verkürzung. Gerade ein BGE erlaubte, Tätigkeiten zu verfolgen, die nicht an Einkommen gebunden sind, es erweitert also den Möglichkeitsraum und hebt den Vorrang von Erwerbstätigkeit auf. Das allerdings sieht er nicht, wenn er BGE auf Einkommen reduziert.

Darüber hinaus bietet diese Erfahrung nur eine vermittelte Form von "Selbstwertgefühl", denn Howitt gibt ja zu verstehen, dass es sich nur um eine Anerkennung handele, die sich auf das angemessene Erledigen einer Aufgabe bezieht. Diese über die gelingende Erledigung einer Aufgabe vermittelte Anerkennung kann man als Anerkennung in einer "spezifischen Sozialbeziehung" bezeichnen, denn die Anerkennung dient nicht der Person um ihrer selbst willen, sie dient der Person nur im Verhältnis dazu, wie sie die Aufgabe erledigt. 

Howitts Einwand geht nicht nur am BGE vorbei, er verklärt zugleich die Bedeutung der in Erwerbstätigkeit erfahrbaren Anerkennung, die lediglich kollegialer Art ist, sich also auf einen Zweck bezieht, dem Mitarbeiter dienen. Die Person als solche erfährt dort gerade keine Anerkennung um ihrer selbst willen. "Selbstwertgefühl", das Howitt so heraushebt, muss also differenziert werden in 1) dasjenige, das aus der Anerkennung der Person um ihrer selbst willen resultiert, das geht auf sozialisatorische Erfahrungen zurück, hier geht es darum vorbehaltlos angenommen zu werden. Eine andere Form der Anerkennung ist diejenige, die 2) sich auf Leistung bezüglich bestimmter Aufgaben bezieht, das ist die, die Howitt vor Augen hat. Wer Anerkennung auf die Anerkennungsform 2) reduziert, also auf eine Anerkennung durch Erledigung einer Aufgabe, kann Anerkennung 1), die Anerkennung um der Person selbst willen, nicht in den Blick bekommen.

Warum ist das für die gesamte Diskussion um ein BGE aufschlussreich? Weil an dieser mangelnden Differenzierung deutlich wird, dass ein entscheidender Grund für ein BGE, die Anerkennung 1) als Bürger um seiner selbst und des Gemeinwesens willen nicht gesehen wird. Das ist aber die Legitimationsbasis im Rahmen die politischen Ordnung der republikanischen Demokratie, die entscheidend ist. Anerkennung im Modus 2) verkürzt sie auf Anerkennung für Leistung, das ist der Modus von Leistung für Gegenleistung.

Sascha Liebermann

4. Januar 2026

Nur Entweder-Oder, nichts dazwischen

20. Dezember 2025

"Jobsuche im Bürgergeld"...

 ...eine Studie der BertelsmannStiftung (hier die ausführliche PDF-Fassung), die Einblicke in die Lebenslagen von Leistungsbeziehern, das Verhalten der Jobcenter und die Hürden zur Arbeitsaufnahme  gibt. 

Man sollte sich nicht von der Betitelung auf der Website zur Studie beeindrucken lassen, dass 57% der Bürgergeldbezieher nicht nach Arbeit suchen, denn die Detailbefunde sind differenzierter, in der PDF-Version ist hier die Zusammenfassung ab S. 34 hilfreich. Schwer nachvollziehbar ist, weshalb die 57% herausgestellt werden, wenn bei näherer Betrachtung diese Gruppe weiter differenziert werden muss und die Problemlagen komplexer sind, als es diese Betitelung erkennen lässt.

Besonders ärgerlich ist aus methodischer Sicht, dass zwar von einem "Mixed Methods"-Ansatz die Rede ist, standardisierte (quantitative) und nicht-standardisierte (qualitative) Methoden genutzt wurden, doch gerade bezüglich letzter erfährt man lediglich etwas über die Datenerhebung, nicht aber über die Datenauswertung. Es ist leider ein Missstand, dass unter der Nutzung "qualitativer Methoden" die unterschiedlichsten Dinge verstanden werden und nicht selten alleine schon die Datenerhebung ausreicht, damit eine Studie als qualitativ gilt, auch wenn keine methodisch-disziplinierte Auswertung vorgenommen wurde.

In der Studie selbst werden zwar Ausschnitte aus den Forschungsgesprächen zitiert, doch werden diese Stellen eher umschreibend wiedergegeben, nicht aber analysiert. Wer ein wenig vertraut ist mit dem Methodenrepertoire nicht-standardisierter Verfahren und den entsprechenden Debatten weiß, dass es auf die methodisch-disziplinierte Auswertung ankommt und die Erhebung alleine lediglich Material hervorbringt. Auch wenn gerade im Methodenteil der eigene Charakter von "Tiefeninterviews" hervorgehoben wird, bleibt das Auswertungsvorgehen im Dunkeln.

Zum für die Grundlagenforschung elementaren Charakter nicht-standardisierter Methoden siehe diesen älteren Beitrag Ulrich Oevermanns. Zur Objektiven Hermeneutik als elaborierter Methodologie und Kunstlehre, siehe diesen Beitrag Oevermanns. Dieses "Arbeitsbuch" von Aglaja Przyborski und Monika Wohlrab-Sahr gibt einen Einblick in die Methodendiskussion in der "Qualitativen Sozialforschung". 

Beiträge von unserer Seite zur Methodenfrage in der Forschung zum BGE siehe hier und hier, von Ute Fischer und Sascha Liebermann jüngst auch hier (open access).

Sascha Liebermann

19. Dezember 2025

Michael Opielka zur "neuen Grundsicherung"

14. Dezember 2025

Schlagzeile oder Haupttext...

..., was ist maßgeblich für den Merkur aus Bayern, der einen Beitrag über "Bürgergeld-Empfänger" und deren Engagement in der RTL Sendung "Armes Deutschland" veröffentlicht hat? 

Wer den reißerischen Titel liest "Bürgergeld-Empfängerin trickst Jobcenter aus und RTL verdient Millionen", erwartet in der Folge die üblichen, Vorurteile pflegenden Ausführungen, die in den letzten Jahren oft gelesen werden konnten. Je länger man liest, desto weniger ist das der Fall. Warum aber dann ein solcher Titel statt sachlich zu berichten?

Nachdem die skandalisierenden Zitate aufgeführt werden, folgt eine Einordnung:

"Solche Zitate werden als repräsentativ für alle Bürgergeld-Empfänger inszeniert. Die Zahlen sprechen anders: 2023 wurden laut Bundesagentur für Arbeit rund 16.000 Menschen sanktioniert, weil sie Arbeit verweigerten. Das sind 0,4 Prozent – weniger als ein fast leerer Gästeblock im Stadion."

Damit ist die Schlagzeile sowie der Anfang des Beitrags ad absurdum geführt, man hat fast den Eindruck der Beitrag verfolgt aufklärerische Absichten, indem er zuerst einmal Klischees bedient. Dann folgt:

"Während Dennis und Carsten als „faule Arbeitslose“ durch die Medien gehen, zeigen die offiziellen Daten ein völlig anderes Bild: 2024 gab es 101.603 Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch – bei 5,5 Millionen Leistungsberechtigten. Die echte Missbrauchsquote liegt damit unter 3 Prozent, über 97 Prozent verhalten sich regelkonform. Von organisierter Kriminalität kann keine Rede sein: 2023 wurden gerade mal 421 solcher Fälle registriert – keine flächendeckenden „mafiösen Strukturen“. Zum Vergleich: Die Fehlerquote der Jobcenter selbst liegt bei bestimmten Prüfungen bei bis zu 39 Prozent. Die Ämter machen mehr Fehler als Empfänger betrügen."

So ist es den bekannten Daten zufolge, die wiederholt vorgetragen wurden. Die Verschärfungen ab 2026 entbehren also jeglicher Grundlage und sind nur alter Wein in neuen Schläuchen. Was wird das bringen? Statt über eine grundlegende Umgestaltung der Existenzsicherung und darüber hinausgehender Leistungen nachzudenken, bleibt die Refom im Morast der Vorurteile stecken - und führt nicht weiter.

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Diskussion hier.

Sascha Liebermann

9. Dezember 2025

"Grundeinkommen - ein Kulturimpuls" - ein älterer Film, in der Sache nicht alt geworden...

...ganz besonders in den Interviews, die geführt wurden und all die Widersprüche freilegen, mit denen soziale Wirklichkeit gedeutet wird.

2. Dezember 2025

"DIFIS-Studie 2025/9 Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem"

27. November 2025

"Schaffen Sie den Bürgergeldantrag auf Anhieb?"

Die Zeit bietet die Gelegenheit an, sich selbst zu prüfen, wie weit man mit der Ausfüllung des Antrags kommt, siehe hier. Immer wieder ist darauf hingewiesen worden, wie kompliziert die Beantragung ist, hier nun können sich auch diejenigen einen Eindruck verschaffen, die damit sonst nicht zu tun hätten oder die noch nicht von sanktionsfrei gehört haben, deren Berichte aus der Welt des Bürgergeldes eindrucksvoll sind.

Die Hürden durch das Antragswesen sind hoch, ganz besonders für diejenigen, denen es ohnehin nicht leichtfällt, ihre Interessen wahrzunehmen. Andere aber schrecken vor der Stigmatisierung zurück, verzichten lieber, als ihr Recht wahrzunehmen - eine Stigmatisierung, die mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu tun hat und der damit verknüpften ideologisierten Vorstellung von "Selbstversorgung" oder "Eigenständigkeit". Ein Sozialstaat, der aufgrund dieser strukturellen Eigenheiten, "verdeckte Armut" in Kauf nimmt, dem fehlt es daran die Existenzsicherung verlässlich bereitzustellen, er ist nicht "zielgenau", seine Legitimität wird dadurch fraglich.

Sascha Liebermann

13. November 2025

"Voller Illusionen" - Referentenentwurf zur "neuen Grundsicherung"

10. November 2025

"Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem zur Absicherung des Existenzminimums"...

 ...ein Vorschlag von Stefan Bach, Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, zur PDF-Datei geht es hier.

Isö-Podcast Folge 2: Existenzminimum