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12. Oktober 2020

Das Bedingungslose Grundeinkommen eine "Privilegiertenfantasie"? Da spricht der Volkspädagoge, der konsequenterweise an der Demokratie zweifeln müsste


Wenn man das ernst nähme, müsste man an den Grundfesten der Demokratie zweifeln und der Verfasser, der ein BGE zu einer "Privilegiertenfantasie" erklärt, sich gegen die Demokratie wenden. Die Demokratie formuliert ein grundlegendes und umfassendes Vertrauen in ihre Bürger, die zugleich eine ständige Zumutung ist, ein ständiger Aufruf, sich dazu zu verhalten. Wer das nicht will, wie offenbar der Verfassser, muss mit der Gegenwart ein Problem haben.

Sascha Liebermann

Eben - über die Verwendung von Einkommen sollen die Bürger doch selbst entscheiden - das wollen aber manch Wohlmeinende nicht

"A Basic Income does not presume to know what someone needs" - this exactly is one of the main obstacles, that others presume to know

Ein entscheidender Punkt, den Evelyn L. Forget hier macht und der allzuoft nicht ernst genommen wird. Wie häufig hören und lesen wir davon, ein BGE sei eine Stilllegungsprämie (siehe auch hier) usw. Das unterstellt jedoch genau, dass Bürger ihre Interessen nicht vertreten können, als seien sie schlicht Manövriermasse, die durch ein bestimmtes Angebot zu einem bestimmten Handeln veranlasst würde.

Sascha Liebermann

14. Februar 2020

Kevin Kühnert: "...meine Angst ist, dass die andere Hälfte der Gesellschaft" - Bevormundung durch Besorgnis



In diesem Videointerview redet sich Kevin Kühnert um Kopf und Kragen, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht. Er schildert, was ihm Angst mache angesichts eines BGE  (ab Minute 28:22). Zuerst gibt er seine Aufgeschlossenheit zu erkennen, zeigt in die Kamera, welches Buch er dazu lese, erzählt, mit wem er darüber spreche und dass die Argumente, die pro BGE vorgebracht werden, alle gut klingen. Er nennt selbst einige Beispiele, was durch es möglich werde (z. B. Zeitsouveränität). Dann geht es mit den Einwänden los - wobei Einwände gegen ein BGE folgen gar nicht.

Also, die sogenannten Einwände: zuerst fehlten der Debatte "belastbare Erkenntnisse" darüber, was ein BGE "mit den Menschen mache" - oder sollte man eher sagen, was diese mit ihm machen? Diese unscheinbare, heute jedoch verbreitete Ausdrucksweise ist der Inbegriff der Kümmererhaltung, die letztlich auf Bevormundung hinausläuft, als widerfahre den Bürgern das BGE. Es schafft doch lediglich Möglichkeiten und die können ergriffen werden oder auch nicht. Insofern "macht" das BGE nichts mit den Menschen, es eröffnet etwas, das ist alles. Abgesehen davon fehlt es nicht an Erkenntnissen darüber, was "Menschen" wichtig ist im Leben und weshalb sie handeln, wie sie handeln - vielleicht kennt Kühnert sie nicht. Ein Blick ins Grundgesetz könnte schon Einsichten verschaffen, welche Zumutungen in Sachen Autonomie und Selbstbestimmung den Bürgern abverlangt wird, die nicht utopisch, sondern ganz real sind. Aber wie bei Christian Lindner und anderen (siehe auch hier) scheinen diese Überzeugungen, wenn man sie denn so nennen kann, nicht allzu weit zu tragen. Von den hehren Ansichten kippt es dann sogleich ins Gegenteil, wenn Kühnert folgendes sagt:

"meine Angst ist, dass die andere Hälfte der Gesellschaft" die auf maximal hohes Gehalt ziele, einen guten Schnitt machen, vielleicht Leute ausbeuten, dass "die die gleiche Party [...] unter sich veranstalten"

Die "andere Hälfte" ist das Komplement zu denen, die gerne arbeiten, sich einbringen wollen, unbezahlte Arbeit leisten usw. - aber: die Hälfte der Bevölkerung? Die eine Hälfte ist also edel und die andere gierig und materialistisch? Und weil das so sei, wie er behauptet, habe er Angst vorm BGE? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Kühnert gibt damit - womöglich unfreiwillig zu erkennen - dass er von dem, was das Grundgesetz ganz selbstverständlich voraussetzt, offenbar nicht allzuviel hält, also nicht allzu sehr darauf vertraut. Deswegen bedarf es dann wohl der Kontrolle der einen Hälfte oder vielleicht doch aller, weil das ja sonst ungerecht wäre?

Es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Gestalt Einwände annehmen, die letztlich genau bestätigen, weshalb das BGE ein großer Schritt wäre: allerdings nicht, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben wären, zumindest nicht unsere Lebensverhältnisse betreffend. Vielmehr scheitert es am Misstrauen in die eigenen Lebensrealitäten, eine Art Weltfremdheit bezüglich des Lebens, das schon gelebt wird.

Sascha Liebermann

26. Juli 2018

Von der Ausnahme auf die Regel schließen?...


...Die Frage stellt sich angesichts dieses Postings bei Twitter und der dazugehörigen Diskussion. Sie nimmt Bezug auf die Äußerungen Richard David Prechts dazu, wer das BGE nicht bekommen soll und aus welchem Grund.

Was passiert in diesem Beitrag? Jemand hat Erfahrungen mit bestimmten Lebenswelten gemacht, die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als Ausnahme gelten können. Die Erfahrungen waren eindringlich und offenbar verunsichernd, obwohl der- oder diejenige in diesem Bereich ausgebildet ist. Es sind - so deute ich das hier - Lebenswelten, die entweder schon mit dem Jugendamt in Berührung gekommen sind oder kurz davor sind, mit ihm in Berührung zu kommen, weil die Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch dem Schutz des Kindeswohls dient. 

Ja, das ist die Realität, es gibt Eltern, die keinen Sinn für ihre Kinder haben, deren Aufmerksamkeit vor allem oder ganz auf sich gerichtet ist und die zu mehr nicht fähig sind. Das ist entscheidend: Sie sind nicht fähig dazu, weil sie eine entsprechende Vorgeschichte haben. Darüber darf nicht vergessen werden, dass dieses Phänomen nichts mit Egoismus oder Eigeninteresseverfolgung zu tun hat, sondern noch Ausdruck davon ist, das eigene Leben nicht wirklich gestalten zu können. Die Unfähigkeit, die Bedürfnisse anderer wahr- und ernstzunehmen ist eine schwerwiegende Folge einer gescheiterten Sozialisation. Was hier nun vielleicht hart klingen mag, ist jedoch keine moralische Bewertung, sondern nur eine Feststellung der Zusammenhänge. Daraus folgt eben keineswegs, und das ist der Unterschied zum Posting bei Twitter, denjenigen ihre Würde abzusprechen und sie unter Vorbehalt zu stellen. Nein, sie sind, wie sie sind, allenfalls müssen ihre Kinder vor ihnen geschützt werden und das ist wahrlich eine diffizile Aufgabe (siehe hier). Trotz alledem darf nicht übersehen werden, in welcher Lage sie sind und ob ein BGE nicht ihnen ebenso eine Anerkennung zuteil lassen würde, die es heute so nicht gibt, und diese Anerkennung vielleicht Dinge ermöglicht, die ihnen heute nicht möglich sind. Davon abstrahiert das Posting vollständig und verharrt damit bloß in der Feststellung eines Missstandes, ohne seine Entstehung zu berücksichtigen. Damit übersieht es Alternativen.

Sascha Liebermann

25. August 2017

Stilllegungsprämie - da weiß man, mit wem man es zu tun hat

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen als "Stilllegungs-" bzw. "Stillhalteprämie"? Laut Pressemeldungen soll Bundesministerin Andrea Nahles in einem Interview mit dem Handelsblatt das BGE als eine solche bezeichnet haben. Damit befindet sie sich in guter Gesellschaft, handelt es sich dabei um einen der häufig vorgebrachten Einwände. Doch alleine der Ausdruck "Stilllegung" spricht Bände. Zwar handelt es sich um eine Übertragung aus einem anderen Zusammenhang - eine Maschine oder einen Betrieb kann man stilllegen - , doch genau das ist der Haken. Menschen, oder genauer: die Bürger eines Landes, um die es hierbei vor allem geht, sind keine Maschine, sie können nicht abgeschaltet werden, auch nicht im übertragenen Sinne. Sie sind autonom und treffen Entscheidungen. Wer nun aufgrund eines BGE seine Autonomie aufgeben würde, legte allenfalls sich selbst still, aber als Resultat einer Entscheidung. Sie ist jederzeit revidierbar.

Wer trotzdem das BGE als Stilllegungsprämie bezeichnet, geht davon aus, dass Menschen sich tatsächlich stilllegen lassen wie eine Maschine. Das sagt viel über denjenigen, der so redet. Denn, wer meint, andere könnten stilllgelegt werden, der geht ebenso davon aus, sie könnten oder müssten aktiviert werden. Zugespitzt heißt das: wer Stilllegung sagt, sagt auch Hartz IV, denn das ist der Inbegriff von Bevormundung und "Aktivierung".

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl ein deutlicher Hinweis darauf, mit wem bzw. mit welcher Haltung man es zu tun hat.

Sascha Liebermann

4. Januar 2017

"Übertriebene Heilserwartungen", "Gefahren", Märchen und die Sorge vor dem Verlust der Alltagstruktur

...auf diesen Nenner könnte man einen Kommentar  von Ulrike Herrmann in der taz zum Pilotprojekt in Finnland und einen von Alexandra Borchardt in der Süddeutschen Zeitung zum Bedingungslosen Grundeinkommen bringen.

Ulrike Herrmann hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder zum BGE geäußert (siehe unsere Kommentare hier), die im jüngsten Kommentar angestellten Überlegungen wirken vertraut. Treffend spießt sie in mancher Hinsicht den Charakter des finnischen Experiments auf, unterschlägt Vorteile eines BGE nicht, um dann jedoch folgendermaßen zu schließen:

"Doch man sollte die Gefahren nicht unterschätzen. Ein Grundeinkommen kann schnell dazu genutzt werden, soziale Leistungen auf dieses garantierte Minimum zu senken. Deutschland hat es vorgemacht, wie man ein Kürzungsprogramm zulasten der Ärmsten sprachlich aufhübscht: Hartz IV wurde auch verkauft als „der Einstieg in die Grundsicherung“.
 

In der Tat kann jedwedes Vorhaben zu etwas anderem genutzt werden, als es ursprünglich gedacht war. Da jedoch in einer Demokratie nicht im Geheimen darüber befunden wird, wie das Zusammenleben gestaltet wird und es immer Vorläufer für Veränderungen gibt, kann daraus nicht folgen, keine Schritte Richtung BGE zu ergreifen. Gerade Hartz IV hat sich - was seinen Geist betrifft - frühzeitig angekündigt. Nicht erst die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder setzte ihn in die Welt, schon zuvor, z. B. in Hessen unter Roland Koch, war er zu vernehmen (Koch hielt auch später daran fest, siehe hier), er lag in der Luft - Geist der Zeit eben. Wolfgang Streeck und Rolf Heinze, beide Sozialwissenschaftler, veröffentlichten 1999 einen Beitrag im Spiegel mit dem Titel "An Arbeit fehlt es nicht", in dem sie davon sprechen, dass "(fast) jeder Arbeitplatz besser ist als keiner" - da sind wir dann bei "Sozial ist, was Arbeit schafft". In dem Beitrag heißt es entsprechend: "Auch neigen Menschen dazu, sich in Abhängigkeit und Randständigkeit einzurichten, wenn ihnen die Erfahrung vorenthalten wird, daß sie für sich selbst sorgen können." Forschungsergebnisse bestätigen diese These nicht, die manchmal unter dem Schlagwort der Armuts- oder Arbeitslosigkeitsfalle verhandelt wird. Der Grund für "Hartz IV" war also nicht, dass gute Ideen missbraucht werden oder schlechte geschickt verpackt werden können. "Hartz IV" war möglich, weil die Vorstellung, die Bürger brauchen einen Tritt in den Hintern, um ihr Leben auf die Reihe zu bringen, weiter verbreitet ist, als es einem lieb sein kann. Hirngespinste wie die, ohne Tritt gehe es nicht, halten sich eben lang. Ulrike Herrmann liegt mit ihrer Einschätzung also nicht richtig, und zwar in zweierlei Hinsicht. Die Verschärfung der Sozialgesetzgebung war durchsetzbar, weil es dieses Hirngespinst gibt, dass ohne Druck nichts gehe. Der Realität der Lebensführung entspricht das zwar nicht, aber was schert sich ein Hirngespinst darum. Folglich ist es Sache der Bürger sich gegen eine Sparversion des BGE zu wehren, wenn sie diese nicht haben wollten. Und wenn sie sie doch haben wollen, ist das in einer Demokratie nicht nur legitim, es ist Ausdruck politischen Willens. Die Gefahren, von denen Ulrike Herrmann spricht, sind der politisch Wille. Wer ihn als Gefahr sieht, muss die Demokratie als Gefahr sehen. Die Sorge um Gefahren erweist sich als bevormundender Paternalismus, der ebenfalls so selten nicht ist (siehe hier).

Eine ähnliche Stoßrichtung hat der Essay Alexandra Borchardts in der Süddeutschen Zeitung. In ihm fallen besonders folgenden Passagen auf:

"Dieses Paradies könnte allerdings eine Falle sein. Denn ein Einkommen zementiert die soziale Schichtung. Ein Anreiz entfällt, sich aus eigener Kraft von den Fesseln der Staatsstütze zu befreien, etwas zu wagen, zu gründen, sich zu bilden, seinen Kindern eine bessere Zukunft zu erkämpfen. Warum dafür ins Zeug legen, wenn es sich doch auch so bescheiden leben lässt?"

Da ist das Hirngespinst wieder, obwohl dieselbe Autorin an anderer Stelle das Gegenteil bekundet. Sonderbar. Weiter heißt es:

"Doch das sind Rechenspiele. Viel wichtiger ist es, grundsätzlich über Arbeit zu reden. Denn für die meisten Menschen ist der Job mehr als der Garant des monatlichen Auskommens. Arbeit bietet Struktur im Alltag, das Gefühl, gebraucht zu werden, etwas Sinnvolles zu tun. Bei der Arbeit trifft man vertraute Menschen, tauscht Ideen aus, schafft sich ein Netzwerk. Gesund zu sein und einen guten Job zu haben seien die wichtigsten Faktoren für Lebenszufriedenheit, hat die OECD für ihren Better Life Index ermittelt. So schnell wird sich das nicht ändern, auch wenn die Digitalisierung vieles auf den Kopf stellen mag."

Nun, die grundsätzliche Frage, die sich hier stellt, lautet: Beschäftigung schaffen oder Freiraum, sich entscheiden zu können? Das BGE votiert für letzteres. Wenn Arbeit all das bedeutet, was Borchardt schreibt, braucht sie sich keine Sorgen zu machen. Denn das BGE würde an dieser Bedeutung ja nichts ändern. Falls ein BGE aber den Blick weitet und andere Tätigkeiten von ihrer Zweitrangigkeit befreit, diese dann ausgeübt werden können, ohne erwerbstätig zu sein, dann wird diese Vielfalt zur Geltung kommen. Doch die Autorin zieht einen anderen Schluss:

"Insofern sollten sich all jene, die das Instrument [das BGE, SL] als ausreichenden Ersatz für potenziell entfallende Arbeitsplätze betrachten, nichts vormachen: Menschen möchten nicht nur konsumieren, sie wünschen sich einen guten Arbeitsplatz und wollen gebraucht werden."

Ja, aber das spricht nun nicht gegen ein BGE. Der schleichende Paternalismus wird auch hier erkennbar, wenn angenommen wird, es könnte überhaupt der Zustand eintreten, dass "Menschen" sich sagen ließen, was sie zu tun haben und ihr Leben auf das Konsumieren sich beschränken ließen, wenn sie es nicht wollten.

Was bleibt?

"Es gibt viele spannende Themen in der Debatte zur Zukunft der Arbeit, viele Aufgaben, die zu lösen sind: Wie können Menschen und Maschinen sinnvoll zusammenarbeiten, mithilfe von künstlicher Intelligenz mehr leisten, im Job zufriedener werden? Wie lassen sich Familienaufgaben und Erwerbsarbeit über die gesamte Lebensspanne hinweg klug verbinden? Wie lässt sich in einer Welt der digitalen Vernetzung die persönliche Freiheit erhalten? Welcher Ethik sollten Roboter folgen? Und ja, wie sieht ein guter Sozialstaat aus?"

Und dazu soll das BGE keinen Beitrag leisten können? Wie angesichts der Überlegungen, die über die Schlussfolgerungen der Autorin hinausreichen, gegen ein BGE votiert wird, ist erstaunlich.

Sascha Liebermann

16. Dezember 2016

"...die allermeisten, nein - manche Menschen würden sich ziemlich entspannt zurücklehnen..."...

...meinte der Unternehmer Jochen Schweizer in dieser Sendung bei Maischberger vom 23. November über das Bedingungslose Grundeinkommen (ab Minute 54'35). Seine Äußerung ist interessant, denn, was er zuerst vollmundig behauptet ("die meisten"), nimmt er dann wieder zurück ("manche"). Damit widerspricht er sich unmittelbar selbst (ganz ähnlich wie Christian Lindner, FDP). Dieser konkreten Äußerung voraus geht folgende:

"Ich habe die Befürchtung, dass bei einer Grundsicherung den Menschen die Motivation genommen wird, aus eigener Kraft, aus eigener Initiative etwas zu leisten, denn in dem Augenblick, wo ich nicht mehr arbeiten muss [...] was ist denn dann mein Antrieb?...".

Das sagt Jochen Schweizer, obwohl er zugleich in der Folge von der Eigeninitiative spricht, die gefördert werden solle, vom Sinn, den Arbeit machen müsse. Fördern lässt sich nur etwas, das schon vorhanden ist. Eigeninitiative kann man nicht erzeugen, sonst ist es keine Eigen-, dann ist es Fremdinitiative. Nimmt man Schweizer beim Wort, dann würden politische Entscheidungen nicht danach gefällt, was die Mehrheit zu tragen bereit wäre, sondern danach, was eine verschwindende Minderheit ("manche) womöglich tun wird - das ist eine Politik von der Ausnahme her, ohne sich zu fragen, ob es nicht gute Gründe für diese Ausnahme gibt.

Sascha Liebermann

5. November 2015

"Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können"

Vor kurzem haben wir auf ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Strengmann Kuhn und Bernd Riexinger in der Frankfurter Rundschau hingewiesen, in dem es um das Verhältnis von Freiheit und sozialer Sicherheit ging. Zu Beginn des Gesprächs, als es um dieses Verhältnis geht, herrscht Einigkeit. Das ist nicht überraschend, denn wer würde dem schon ernsthaft widersprechen, dass das eine nicht ohne das andere zu haben ist. Im weiteren Verlauf hingegen zeigen sich deutliche Unterschiede.

Hier seien nun wenige Passagen kommentiert:

"Riexinger: Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können – dafür braucht es neben einer Demokratie vor allem eine materielle Grundversorgung. Das wäre in der heutigen, wohlhabenden Gesellschaft ohne größere Probleme für alle möglich. Doch es fehlt an einer gerechten Verteilung. Dafür bedarf es Rahmenbedingungen, die den Schwächeren gleiche Chancen ermöglichen.
Strengmann-Kuhn: Der Wohlstand ist heute tatsächlich so groß, da müsste es möglich sein, für alle Menschen eine materielle Freiheitsgrundlage herzustellen."

Hier ergeben sich schon interessante Unterschiede zwischen beiden, die in einer Nuance liegen. Riexinger spricht davon, dass Menschen diese Sicherheit brauchen, um "ihre Zukunft planen zu können". Nun, kann man sie denn planen? Man kann etwas vorhaben, sich etwas vornehmen, es beharrlich verfolgen usw., Vorhaben kann man planen, z. B. einen Urlaub - nicht aber die Zukunft. Strengmann-Kuhn ist da viel vorsichtiger und spricht von einer Grundlage, der die Freiheit bedürfe, die Freiheit, Entscheidungen treffen zu können. Darüber hinaus wäre die Frage zu stellen, ob nicht der Einzelne schon frei sein muss, um übehaupt planen zu können, denn wer sollte denn sonst planen?

"Wäre das bedingungslose Grundeinkommen, also die Idee, allen ein garantiertes Einkommen zu gewähren, nicht eine gute Möglichkeit, eine solche Grundlage zu schaffen?
Riexinger: Die dahinterstehenden Gedanken sind richtig: Wir wollen nicht, dass Menschen ihre Arbeitskraft um jeden Preis verkaufen müssen..."

Nicht um jeden Preis, aber auf jeden Fall sollen sie ihre Arbeitskraft verkaufen müssen. Weshalb? Sie könnten doch genauso selbst darüber befinden, ob sie sie verkaufen wollen oder nicht - das geht aber erst mit einem ausreichend hohen BGE.

Weiter sagt Riexinger:

"...Wir wollen auch nicht, dass die Arbeitenden keine Verfügung über die Arbeit haben. Und wir wollen auf keinen Fall die unwürdigen Sanktionen von Hartz IV, die die Menschen unter das Existenzminimum drücken..."

"Unwürdige Sanktionen"? Solange Mindesteinkommen bedarfs- oder beitragsabhängig sind, wird es immer Sanktionsmechanismen geben müssen, denn sie dienen dazu, den Leistungsbezieher mit den Bezugsbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Erst wenn man sich damit begnügte, lediglich den Einkommensbedarf festzustellen, z. B. durch eine Steuererklärung (siehe auch hier, hier und hier), könnte von Sanktionen abgesehen werden. Sanktionen stehen für das Leistungs-Gegenleistungs-Prinzip des heutigen Sozialstaats.

Dass Riexinger diesen Zusammenhang nicht sieht, wird nachfolgend sehr deutlich. Strengmann-Kuhn hingegen differenziert auch hier stärker:

"Experten gehen davon aus, dass 40 Prozent der Bedürftigen in verdeckter Armut leben und keine oder zu wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Herr Riexinger, ließe sich durch das bedingungslose Grundeinkommen die Stigmatisierung der Bedürftigen nicht verhindern? Riexinger: Man kann auch eine Mindestsicherung einführen ohne den bürokratischen Aufwand – und ohne Sanktionen, denn die drangsalieren die Menschen und führen indirekt einen Arbeitszwang ein.
Strengmann-Kuhn: Wir kommen bei einer Grundsicherung nicht aus der Logik von Leistung und Gegenleistung heraus. Das schränkt die Freiheit ein und eine Bedürftigkeitsprüfung führt fast automatisch zu Stigmatisierung."

Bedarfsprüfung in der Logik eines Gefüges, das den Vorrang von Erwerbsarbeit vor anderen Tätigkeiten beibehält, bleibt stigmatisierend. Denn die Bedarfsprüfung entspringt aus dem Gedanken, dass es eines ausgleichenden Einkommens bedarf, weil derjenige es nicht selbst erzielen kann, das soll er aber können. Mit einem BGE würde die Bedarfsprüfung auf ein anderes Fundament gestellt, denn dann diente sie dazu, herauszufinden, was jemand benötigt, um selbstbestimmt, eben freiheitlich, Entscheidungen treffen zu können (siehe hier, hier und hier). Bedarfsprüfung für den Fall, dass Leistungen oberhalb eines BGE benötigt würden, dienten der Selbstbestimmung, sie wären nicht kompensatorisch.

Auch in der nachstehenden Passage wieder ein deutlicher Kontrast:

"Aber ganz ohne Zwang, sozusagen in totaler Freiheit, würden viele Menschen da nicht aufhören zu arbeiten?
Strengmann-Kuhn: Die meisten Menschen wollen arbeiten, Arbeit gehört in unserer Gesellschaft zur Selbstverwirklichung und zur sozialen Teilhabe.
Riexinger: Arbeit konstituiert ja unser menschliches Leben…"

Letztere Bemerkung allerdings entspricht eher der Vorstellung von Friedrich Engels als unseren Lebenszusammenhängen. Menschliches Leben konstituiert sich zuerst einmal durch Gemeinschaft und Solidarität, das sind die entscheidenden sozialisatorischen Erfahrungen, auf deren Basis sich ein Mensch seine Handlungsfähigkeit erwirbt. Dafür gibt es zwei Lebenszusammenhänge, die entscheidend sind: Familie und Gemeinwesen. Dann erst ist er in der Lage, sich mit der Welt auseinanderzusetzen, um Güter und Dienste zu erstellen. In dieser Welt aber ist der Einzelne, anders als in Familie und Gemeinwesen, austauschbar. Er zählt nicht um seiner selbst willen. Wäre es anders stünde nicht im Zentrum, wie gut jemand zu einer zu erledigenden Aufgabe passt und falls er dazu nicht passt, die Aufgabe an andere übertragen werden muss. Arbeitnehmer als Aufgabenbewältiger müssen austauschbar sein. Dass Riexinger, wie viele heutzutage, das nicht unterscheidet, liegt unter anderem in der normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit.

Weiter heißt es:

"… wenn Menschen also auch ohne Druck arbeiten, dann könnte man doch bedenkenlos ein Grundeinkommen einführen?
Riexinger: Ich gehe wie meine Parteikollegin Katja Kipping, die das Grundeinkommen befürwortet, davon aus, dass die allermeisten Menschen an gesellschaftlicher Arbeit teilnehmen wollen – wenn diese vernünftig ausgestaltet ist. Aber das ist mit einem Grundeinkommen nicht garantiert. Nur in einem System, in dem demokratisch festgelegt wird, was wie produziert wird und wie das Verhältnis zwischen Arbeit und Leben ausgestaltet ist, nur in solchen Verhältnissen können und wollen alle an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation teilnehmen. Und nur so würden alle möglichst wenig Lohnarbeit machen müssen und wären freier."

Hier unterscheiden sich Riexinger und Strengmann-Kuhn grundsätzlich. Was heißt "vernünftig ausgestaltet"? Und weshalb muss das erst hergestellt sein, damit Menschen "teilnehmen" wollen? Wollen sie es gegenwärtig etwa nicht? Sind es nicht gerade Menschen als Bürger, die für die Gestaltung von Erwerbsarbeitszusammenhängen sich einsetzen müssen? Muss dafür nicht schon auf ihre Vernünftigkeit gesetzt werden? Wer entscheidet nun über die vernünftige Ausgestaltung? Die Bürger? Oder doch ein anderes Gremium? Welches? Wie kann es möglich sein, dass auf der einen Seite etwas vernünftig ausgestaltet wird, auf der anderen denen, die es in seiner Ausgestaltung tragen müssen, diese Vernunft abgesprochen wird? Letzteres macht Riexinger, wenn er behauptet, die Menschen seien heute nicht bereit "an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation" teilzunehmen, folglich kann ihnen auch kein BGE bereitgestellt werden, denn das würde - so muss geschlossen werden - die Arbeitsabstinenz befördern.

Zu folgender Äußerung hat Riexinger offenbar nichts zu sagen:

"Strengmann-Kuhn: Es ist ein häufiges Missverständnis, dass ein Grundeinkommen dazu dient, nicht zu arbeiten. Es geht nicht darum Faulheit, sondern Arbeit zu ermöglichen, aber selbst entscheiden zu können, was und wie man arbeitet. Und es geht um die Freiheit, auch mal weniger zu arbeiten oder sich auf Erziehungs- oder Ehrenamtsarbeit zu konzentrieren.  
Trägt das Grundeinkommen so zu einer Stärkung der Verhandlungsposition von Arbeitnehmern bei?
Strengmann-Kuhn: Ja, die Gewerkschaften werden durch das Grundeinkommen gestärkt, weil die Menschen nicht mehr so leicht erpressbar sind und auch sagen können, für so wenig Lohn arbeite ich nicht …
Riexinger: … die meisten Gewerkschaften sehen das aber anders. Sie sagen: Wenn jemand schon 1000 Euro bekommt und nur noch 500 oder 800 Euro dazuverdienen muss, um das Gleiche zu haben wie jetzt, dann sinkt die Motivation, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das nutzt dann den Unternehmen."

Wer den Bürgern nicht vertraut, dass sie zu vernünftigen Entscheidungen in der Lage sind, vernünftig nach ihrem Dafürhalten, der kann nicht zugleich glaubwürdig vertreten, dass über die Lebensverhältnisse demokratisch zu bestimmen sei - denn das müssten wiederum die Bürger tun, die aber dazu nicht in der Lage sind. Oder denkt Riexinger an Experten? Dann würde das die Demokratie aushebeln, aus ihre würde eine Expertokratie.

Nun antwortet Strengmann-Kuhn auf Riexingers Vorbehalte:

"Das Grundeinkommen als Kombilohn?
Strengmann-Kuhn: Um das zu verhindern, braucht es einen Mindestlohn …
Riexinger: … das reicht nicht. Man braucht eine sinnvolle Tarifpolitik, die höhere Löhne oder Arbeitszeitverkürzungen durchsetzt. Außerdem gibt es unterschiedlich produktive Sektoren, deswegen muss man neben der tariflichen auch eine gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik machen."

"Durchsetzen" kann keine Tarifpartei etwas, denn Tarifpolitik besteht aus Verhandlungen und Kompromissbildung. "Gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik" verlangt wieder vernünftige Bürger, die "teilnehmen, die sah Riexinger oben heute nicht gegeben, was zu der Frage führt, wo denn die Vernünftigen sind? Und wozu einen Mindestlohn, der wiederum den Bürgern ebenfalls signalisiert, sie wären zum vernünftigen Verhandeln nicht bereit. Sie könnten doch, bei ausreichendem BGE, selbst über ihr Mindesteinkommen verhandeln, und zwar von sicherer Warte aus. Dass sich im Zuge dessen so etwas wie Einkommensstandards informell herausbilden, an denen sich beide Verhandlungsseiten orientieren, ist zumindest sehr wahrscheinlich.

In der folgenden Passage werden erstaunlich kurzsichtige Einwände von Riexinger vorgebracht, auf die Strengmann-Kuhn treffend antwortet:

"Riexinger: Wenn Erwachsene 1050 Euro und Kinder die Hälfte bekommen, das sind fortschrittlichere Konzepte, dann müsste man etwa 800 Milliarden Euro umverteilen – das ist mehr als die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Wenn man zudem noch ein gutes Sozialsystem, eine angemessene Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge haben will, dann wären wir bei einer Staatsquote von 70 bis 80 Prozent! Für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung in gleicher Höhe müsste weit weniger Geld aufgebracht und umverteilt werden. Dafür könnten wir deutlich mehr Geld in gebührenfreie Erziehung, Bildung, Pflege und ÖPNV investieren sowie die öffentliche Infrastruktur ausbauen.
Strengmann-Kuhn: Das ist so nicht richtig. Das Grundeinkommen ersetzt Steuerfreibeträge und einen Teil der staatlichen Leistungen wie die Sozialhilfe oder das Kindergeld. Was man volkswirtschaftlich finanzieren muss, ist immer der Unterschied zwischen dem Bruttoeinkommen und dem, was die Menschen letztlich zur Verfügung haben. Da unterscheidet sich das Grundeinkommen nicht von einer Mindestsicherung. Man kann das auch sofort verrechnen. Für Besserverdiener wäre das Grundeinkommen dann nur noch eine Art Steuerfreibetrag und für Geringverdiener würde eine Unterstützung vom Finanzamt ausgezahlt. Das heißt dann negative Einkommenssteuer."

Nur letztere Schlussfolgerung würde ich nicht teilen, siehe dazu hier und hier. Denn das BGE mit Einkommen direkt zu verrechnen, hieße, es um seine besondere Stellung zu bringen, an die Person um ihrer selbst willen zu gehen, unabhängig davon, welche Einkommen sie bezieht.

Und hier wieder die Bevormundung durch Riexinger:

"Riexinger: Gerade die negative Einkommenssteuer wird hauptsächlich von Neoliberalen vertreten. Ich sehe da eine große Gefahr: Jede gesellschaftliche Entwicklung muss hart erkämpft werden, es hat alleine 15 Jahre gedauert, bis der Mindestlohn eingeführt wurde. Der Kampf um ein echtes Grundeinkommen dürfte da fast aussichtslos sein – und am Ende womöglich dazu führen, dass dieses zu einem neoliberalen Projekt wird, das dazu benutzt wird, den Sozialstaat weiter zu schleifen."

Nun, was die Bürger wollen, entscheiden sie selbst, und wenn sie dann eine Sparversion des BGEs anstreben würden, dann wäre das eben so. Ist es gegenwärtig etwa anders? Und der gegenwärtige Mindestlohn - was ist daran als Erfolg zu verbuchen, wenn man sich klar macht, dass er zu einem Bruttoeinkommen bei Vollzeit von 1473 Euro im Monat führt?

Sascha Liebermann

23. Februar 2015

Mangelndes Zutrauen = Misstrauen?

Einer der Vorbehalte, dem man immer wieder in der Grundeinkommensdebatte begegnet, ist der, ob die Menschen mit der Freiheit überhaupt umgehen könnten, es nicht doch zu Missbrauch (!?) kommen würde. Das ist als solches schon erstaunlich, nicht etwa alleine deswegen, weil die Frage wäre, woran die Unfähigkeit mit Freiheit umzugehen, festgestellt werden sollte oder weil in dieser Allgemeinheit der Einschätzung eine gewaltige Anmaßung zum Ausdruck kommt. Beides würde als solches schon reichen, um denjenigen, die diese Vorbehalte äußern, die Selbstverständlichkeiten eines demokratisch verfassten Gemeinwesens entgegenzuschleudern. Wer hinter sie zurück will, soll es offen sagen. Was ist denn das Problem mit der Freiheit, um die es geht? Sie erfordert nichts, was nicht heute schon vorausgesetzt wird, ist also ein triviales Unterfangen (siehe hier) - zumindest wenn unser reales Leben als Maßstab genommen wird. Dennoch, der Vorbehalt wiegt schwer, er hält uns ja gerade davon ab, das BGE einzuführen.

Neben der Gestalt offenen Misstrauens tritt dieser Vorbehalt allerdings noch in milderer Form in Erscheinung, wenngleich in seinen Folgen dies keinen Unterschied macht. Mild geht so: Noch seien die Menschen nicht so weit, weil sie bisher zu sehr in Unselbständigkeit gehalten, gar konditioniert wurden. Weil dies so sei, bedürfe es einer sanften Überleitung durch pädagogische Vorbereitung. - Nur zu Erinnerung: wir sprechen von erwachsenen, mündigen Bürgern. - Mittels pädagogischer Überleitung soll aus der Unselbständigkeit in die Selbständigkeit geführt werden, sobald dies erreicht sei, könne die Freiheit beginnen. Wer eine solche Argumentation liest, denkt womöglich an Satire, das ist sie jedoch ganz und gar nicht. Diese Vorbehalte gibt es tatsächlich und zwar mehr, als man glauben mag. Man nehme nur die jüngere Diskussion über die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen (siehe auch hier). Sie wurde in Nordrhein Westfalen weitgehend aufgehoben, was wiederum zu entsprechenden Reaktionen führte, die darin schon die Erschütterung der Grundfesten der Universität erblickten. Wenngleich es hier um ein anderes Feld geht, nicht um die Praxis der Demokratie im Allgemeinen, sondern eher um die besondere Herausforderung eines Studiums, so gleichen sich die Überlegungen.

Weil nämlich Studenten durch das Schulwesen in Unmündigkeit gehalten oder zu Unselbständigkeit erzogen worden seien, seien sie nicht oder nicht ohne weiteres in der Lage, die Anforderungen eines freilassenden (eigentlich: freilassenderen, angesichts der Bachelor-Strukturen) Studiums auf sich zu nehmen. Sie könnten, so die Behauptung, mit der Freiheit nicht - noch nicht - umgehen. Wer ein wenig Erfahrung in der Lehre an Hochschulen gesammelt hat, wird nicht umhin kommen, das Problem wo ganz anders zu verorten, und zwar darin, dass die Anwesenheitspflicht diejenigen, die nicht wollen, aber sich noch nicht zum Abbruch des Studiums oder dem Verlassen der Veranstaltungen durchringen konnten, in einer Lehrveranstaltung halten - um Leistungspunkte (credit points) zu erhalten. Für ein Studium entscheidend ist aber nicht das bloße Anwesendsein, es ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit einer Sache, die einem fremd ist und die ganz unpraktisch, müßig zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird - nur, um sie zu verstehen. Die Anwesenheitspflicht leistete dazu nicht nur keinen Beitrag, sie trug eher dazu bei, die Voraussetzungen für eine solche Auseinandersetzung zu untergraben, da sie Studenten unter den Generalverdacht stellte, nicht anwesend sein zu wollen. Das Wollen aber ist notwendig. Wer eine Pflicht erhebt, drängt das Wollen zurück. Das heißt natürlich nicht, dass dadurch das Wollen ausgeschlossen ist, die Bedingungen zu seiner Entfaltung sind nur erheblich ungünstiger, weil die Pflicht gerade davon ausgeht, dass das Wollen nicht vorhanden ist.

Zwischen mangelndem Zutrauen, das sich hier in Form pädagogischer Fürsorge und Hilfestellung Ausdruck verschafft, und Misstrauen besteht kein grundsätzlicher Unterschied, zumindest nicht, wenn es um erwachsene Menschen geht. Studenten, die die Schule verlassen haben und sich entscheiden dürfen, eine Hochschule zu besuchen, das Wollen also zu artikulieren, kann man nicht ernsthaft absprechen, die Voraussetzungen für ein Studium mitzubringen. Dass sich jemand, der sich für ein Studium entscheidet, keine Vorstellung davon hat, was auf ihn zukommt, ist klar, gilt jedoch auch für jeden Lehrberuf, mag im Falle eines Studiums nur in gesteigertem Maße der Fall sein. Selbst dort jedoch, wo tatsächlich mangelnde Selbständigkeit vorläge, wäre eine pädagogische Anleitung bevormundend. Demokratie kann es nur vorbehaltlos geben, Verantwortung für ein Studium auch.

Sascha Liebermann

5. April 2014

"Jede und jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen"

Muss man es überhaupt noch kommentieren, wenn solche Äußerungen wie jüngst von Bundesministerin Andrea Nahles in der Bild am Sonntag gemacht werden? 

"BILD am SONNTAG: In Großbritannien gibt es eigene Mindestlöhne für Jugendliche. Braucht Deutschland das nicht auch, damit die Jugendarbeitslosigkeit nicht steigt?
NAHLES: Jede und jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen. Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen. Deshalb sollen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – bis zum Ende der Schulpflicht – vom Mindestlohn ausgenommen werden."

Vielfach ist diese Äußerung kommentiert worden, auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Weshalb sollten Jugendliche denn nicht die Freiheit haben, einen besser bezahlten Aushilfsjob anzunehmen, wenn er ihnen mehr entspricht als verfügbare Ausbildungsstellen? Würde das nicht der Logik des Arbeitsmarktes vielmehr entsprechen? Weshalb sollte es jemandem nicht freistehen, ob er eine Ausbildung machen oder es lassen will? Diese ganze Haltung gleicht einer "Erziehung zur Unmündigkeit", wie sie bei anderen Vorschlägen ebenfalls zu erkennen ist. Bevormundung tritt in verschiedenen Gewändern auf (hier, hier und beim DIHK), sie hält uns von tragfähigen Lösungen ab, über den heutigen Reparaturbetrieb hinausführen, wie es ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte.

Sascha Liebermann

10. März 2014

"...an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss..." - Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen

Die Aachener Zeitung hat ein Interview mit Ralf Welter, Mitglied der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, veröffentlicht, die sich seit 2007 für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzt (Grundeinkommensmodell der KAB Deutschland). Im Interview heißt es unter anderem:

"Welter: In der KAB habe ich einen Sozialverband gefunden, den ich mit dem Thema Grundeinkommen auf den Weg schicken konnte. Aachen war für die KAB der Ursprung für das Modell eines Grundeinkommens, seit 2007 steht auch der Bundesverband hinter dieser Forderung."

Worin aber bestand das "Modell" vor 2007? In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2003 klingt der Grundeinkommensvorschlag der KAB Aachen so:

"Jeder Mensch hat ein Recht auf gesicherte Existenz von Geburt an [...] Kreis der Bezugsberechtigten: Jeder Mensch, der in Deutschland einer Tätigkeit im Sinne der "Triade der Arbeit" [Erwerbsarbeit, Familie, Gemeinwesen - SL] nachgeht (es genügt, wenn er in einem Teil der Triade tätig ist), hat ein Recht auf Einkommen" (in: Ralf Welter, Diözesanverband der KAB Aachen (Hrsg.), Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen, Aachen: Shaker Verlag 2003, S. 218).

Und wenn nicht, dann gibt es kein Grundeinkommen?! Es handelte sich also nicht um ein BGE im heutigen Sinne, sondern um eine Art Participation Income, wie es etwa Anthony Atkinson in den neunziger Jahren vorgeschlug. Welter vertrat diese Position noch bei einer Veranstaltung mit der SPD Rhein Erft in 2006. Schnee von gestern, da die KAB und Welter ihre Position dazu geändert haben - das ist das Bemerkenswerte, das ohne Erwähnung bleibt. Um so interessanter ist eine andere Passage im Interview, denn sie zählt nicht zur Vergangenheit, sie entspricht dem Gegenwärtigen. Sie spricht etwas an, das in der BGE-Diskussion auch von Kritikern eingewandt wird, sich hier jedoch auf Befürworter-Seite wiederfindet:

Frage: "Sind Sie der Umsetzung denn schon ein Stück näher gekommen?
Welter: Ich würde die Einführung eines Grundeinkommens nie für morgen fordern. Geld allein macht keine besseren Menschen. Die Tätigkeitsgesellschaft ist ein schwieriges Modell, an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss. Wichtig ist zu verstehen, dass ein Grundeinkommen nur ein Vehikel sein kann, um Lebenszeit neu aufzuteilen. Wir müssen das „nur“ abschaffen: „nur“ Hausfrau, „nur“ Teilzeit, „nur“ ehrenamtlich..."

Wieso etwas zurückweisen, das gegenwärtig unrealistisch ist? Eine morgige Einführung setzt entsprechende Mehrheitsverhältnisse voraus, die gibt es aber nicht. Wenn das also rein pragmatisch gedacht, unrealistisch ist, weshalb es noch zurückweisen? Welter geht es gar nicht um Mehrheitsverhältnisse, es geht um etwas anderes. Worauf will er hinaus? Ein BGE soll nicht zuallererst eine Absicherung schaffen, auf deren Basis der Einzelne darüber freier befinden kann, wohin er mit seinem Leben und wie er zum Gemeinwohl beitragen will. Eine solche Einführung wäre nämlich schlicht von Mehrheitsverhältnissen abhängig. Er macht eine weitere Voraussetzung: die Menschen sollen ja nicht nur mehr Möglichkeiten haben, sie sollen "besser" werden, bessere Menschen sein, es geht also um Menschenerziehung. Mit dieser Vorstellung fällt er hinter jegliche demokratisch republikanische Ordnung zurück. Sie will nicht Menschen schaffen, sie setzt mündige Bürger voraus und überlässt es ihnen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Dass wir mit dieser Haltung, die gleichwohl unsere politische Ordnung prägt, gewisse Probleme haben in unserem Land haben, kann niemanden überraschen. Die Bürger zuerst erziehen zu wollen, bevor ihnen Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, ist verbreitet. So scheint es auch Ralph Welter zu sehen: Weil die "Gesellschaft" noch nicht auf der Höhe dieses Zieles ist, muss sie sich erst an das "schwierige Modell" gewöhnen. Wer entscheidet das? Mündigkeit auf Raten oder auf Probe? Erstaunlich wie selbstverständlich sich eine Haltung Bahn bricht, die die Voraussetzungen von Demokratie unterläuft und zugleich den Bürgern abspricht, selbst über ihr Leben befinden zu können. Dem fügen sich die beiden Schlusssätze: wer teilt auf, wer schafft ab? Weshalb abschaffen, dass jemand "nur" eines davon tut?



[ Update 11.3.2014: Thomas Loer weist darauf hin, dass das "nur", das Welter abschaffen will, anders gedeutet werden könnte. Nicht solle abgeschafft werden, "nur" in einem Bereich tätig zu sein. Vielmehr gehe es darum, die degradierende Redeweise abzuschaffen, jemand sei "nur" Hausfrau und nichts anderes.]

Weshalb es noch kein BGE in Deutschland gibt? Deswegen.

Sascha Liebermann

24. Januar 2012

"Die Schattenseiten des Grundeinkommens" - Wie 'Aufklärer' den mündigen Bürger erledigen

Ein Leser unsers Blogs hat uns auf einen Beitrag zum Grundeinkommen bei Spiegelfechter, Jens Berger, hingewiesen, der schon etwas länger zurückliegt, und uns um eine Einschätzung gebeten. Der Beitrag ist eine Replik auf einen Gastkommentar von Frank Thomas auf derselben Website mit dem Titel "Schafft die Arbeitlosenversicherung ab". Da Jens Berger auch für die Nachdenkseiten schreibt, sei auch auf unseren jüngsten Kommentar zu Einlassungen Albrecht Müllers zum Grundeinkommen hingewiesen.

Schon der Beginn des Beitrags von "Die Schattenseiten des Grundeinkommens" lässt deutlich werden, wohin die Reise führen soll. (Der Text wird so zitiert, wie unser Browser ihn angezeigt hat).

Edel sei der Mensch, hilfreich und gut ? leider ist dem allerdings meist nicht so. Ideologien zeichnen sich meist durch ein positives Menschenbild aus und scheitern an der Realität.
Schlecht sieht es also für die Grundeinkommensbefürworter - wie alle Vertreter von Ideologien - aus, hoffnungslos idealistisch sind sie, die wirkliche Welt wollen sie nicht sehen. Da darf der Hinweis auf ihr "positives Menschenbild" nicht fehlen. Schnell ist die Behauptung aufgestellt - wo aber bleibt der Beleg? Leugnen Grundeinkommensbefürworter tatsächlich, dass Menschen auch Negatives hervorbringen? Meint der Verfasser vielleicht, dass die reale Welt so konfliktfrei nicht ist, wie Ideologien sie sich zurechträumen? Bislang war mir nicht bekannt, dass Grundeinkommensbefürworter in der Regel auf den Rechtsstaat und die Verfahren verzichten wollen, mittles derer Rechtsverletzungen sanktioniert werden. Wenn, wie der Verfasser meint, die Menschen "meist nicht...hilfreich und gut" sind, dann hilft auch eine Rechtsordnung nichts, denn sie ist darauf angewiesen, dass die Mehrheit sie auch zu tragen bereit ist. Ist Bergers Einwand womöglich ideologisch?

Selbst unsere parlamentarische Demokratie und die soziale Marktwirtschaft sind gegen diese Gefahren nicht immun. In einer pluralistischen Parteiendemokratie haben nun einmal starke Interessengruppen auch einen starken Hebel auf die politische Willensbildung.
Ja, und? Es soll wohl heißen, dass, wie immer und überall, wo Menschen sind, Interessenkonflikte vorkommen. Schon diese Feststellung lässt aufhorchen. Ist es etwa der Verfasser, der, wie vielleicht auch manche Grundeinkommensbefürworter, sich eine Welt ohne Konflikte wünscht, eine Welt ohne Interessenlagen, also letztlich eine Welt ohne Menschen? Interesengruppen gibt es ja nur, wo es Interessen gibt, und die kann es nur geben, wo Menschen sind. Sind "starke Intressengruppen" ein Problem oder können sie auch ein Vorteil sein, weil ihre Interessen damit sichtbar sind? Ist etwas die Initiative neue soziale Marktwirtschaft nicht für jedermann erkennbar, als das was sie ist? Oder die Bertelsmannstiftung? Wer aber nicht hinschauen will, der wird es auch nicht sehen. Wer es nicht sehen will, den scheint es nicht zu stören. Wenn wir Bürger solchen Interessengruppen zuviel Einfluss einräumen, dann sind wir dafür verantwortlich. Weder ist es ein Geheimnis, dass Lobbyisten deutsche Abgeordnete belagern, noch ist das alleine ein Problem. Es wird erst eines, wenn Abgeordnete sich von Lobbyisten lenken lassen. Kurzgefasst: Bergers Einstieg scheint darauf hinauszulaufen, dass er den Bürgern nicht zutraut, sich selbst zu informieren, wenn sie es wollen und nicht gelten lassen zu können, dass sie sich womöglich nicht informieren wollen, wenn sie es nicht tun. Nicht die "Meinungsmache" allein ist das Problem, sie gibt es immer und überall.

Als einzige Immunisierung gegen diese fortschreitende Lobbykratie käme eine funktionierende vierte Gewalt in Frage, wenn die Medien allerdings selbst ein Teil der Interessengruppen sind, versagt auch diese Medizin.
"Vierte Gewalt"? Die Medien? Wer legitimiert sie dazu? Warum nicht schlicht auf öffentlichen Disput setzen, auf den lebendigen Streit unter Bürger, den die Medien, so wie sie sind, fördern können. Wenn die Bürger aber nicht daran interessiert sind, dass er gefördert wird, werden sich auch die Medien verselbständigen. Immerhin brauchte es die klassischen Medien offenbar kaum, um die Erhebungen in arabischen Staaten und Stuttgart 21 möglich zu machen. Die Welt ist nicht so hermetisch, wie es hier behauptet wird, gerade durch das Internet gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren. Und denken, das muss jeder immer noch selbst, kein Expertenurteil steht in seiner Bedeutung in der Demokratie höher als die Meinungsbildung der Bürger.

Wenn wir also über eine derart progressive Reform wie das bedingungslose Grundeinkommen nachdenken, sollten wir dies zunächst auf Basis des Status quo tun. Keine Frage ? in einer besseren Welt, in der der Mensch nicht nur edel, hilfreich und gut ist, sondern auch über transparente Informationen verfügt und frei von jeglicher Manipulation durch Interessengruppen ist, würde ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) funktionieren. Was aber würde in der realen Welt passieren, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden würde?
Aha, wie sich das schon angebahnt hat im Text. Den Menschen, also allen außer dem gut informierten Verfasser, ist nichts zuzutrauen in dieser Hinsicht, weil sie nicht über transparente Informationen verfügen. Ließe sich nicht genau der andere Schluss daraus ziehen, dass sich die Lage hier nur ändert, wenn die Bürger solche Informationen einfordern und es gerade auf der Basis eines BGEs leicher wird, weil man mehr Zeit zur Verfügung hätte? Den Kampf dafür kann ihnen kein aufgeklärter Kämpfer abnehmen, das müssen sie selbst wollen, sonst wird daraus nichts. Die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen kann hierfür als Beleg herhalten, sie hat zur Präzisierung der Argumente in jeder Hinsicht geführt, trotz der Meinungsmache. Oder meint Jens Berger, die Meinungsmache habe zum Erfolg der Grundeinkommensdiskussion geführt? Das müsste er dann so sehen.

Nach einer kurzen Darstellung möglicher positiver Auswirkungen fährt Berger fort und stellt fest, der Teufel stecke im Detail:

Ein Großteil der Produkte und Dienstleistungen würde sich nämlich keinesfalls verbilligen, sondern ? ganz im Gegenteil ? massiv verteuern. Importe oder Produkte mit einem hohen Anteil importierter Vorleistungen würden von den niedrigeren Herstellungskosten nicht profitieren.
Das ist insofern zutreffend als die Konsum- oder Ausgabensteuer keine Auswirkungen auf die Erstellung von Vorleistungen in einem Land hätte, das nicht über eine entsprechende Steuer verfügt. Es stellt sich allerdings schon anders dar, wenn den importierten Vorleistungen nach Deutschland exportierte Vorleistungen aus Deutschland vorausgehen. Auf diese immerhin würde sich die Konsumsteuer auswirken. Ob dann die Verbindung aus BGE (wegen der Förderung invividueller Neigung und der Folgen für Leistungserstellung) und Konsumsteuer nicht zu effizienteren Fertigungsprozessen führte und dadurch wiederum ein Kostenvorteil (in welchem Ausmaß ist unklar) entstünde, muss offen bleiben. Das kann auch Berger nicht wissen, wenn er behauptet, es käme zu einer massiven Verteuerung. Die Frage ist, ob sich gesamtwirtschaftliche die Effekte nicht ausbalancieren, Teuerung auf der einen, Vergünstigung auf der anderen Seite. Keine Silbe verwendet er auf den Umgestaltungsprozess. Es wird ja nicht so sein, dass in Deutschland, würde das BGE eingeführt, von heute auf morgen sich alles verändern würde, sondern sukzessive. Nachbarländer und Handelspartner würden das beobachten, denn in Europa und Nordamerika sind die Probleme vergleichbar, auch dort wäre ein BGE der Diskussion wert. Selbst ohne BGE wäre es denkbar, dass andere Länder ebenfalls stärker Richtung Ausgabensteuer gehen, dann würde sich auch die Situation der Vorleistungen verändern. Wie aber genau, das lässt sich nicht vorhersagen, wäre aber durch sukzessive Umgestaltung beobachtbar. Wo dann unerwünschte Folgen aufträten, könnte gegengesteuert werden.

Alternativen im eigenen Land zu produzieren, ist eine naive Phantasie ? auch mit chinesischen Löhnen könnte man in Deutschland heute keine Produkte mehr konkurrenzfähig herstellen, da andere Kostenfaktoren ? z.B. die Kosten für Energie – ebenfalls zu Buche schlagen. Wir können China nicht kopieren und es wäre mehr als dumm, wenn wir dies überhaupt versuchen wollten. Wenn sich nun aber die erhöhten Konsumsteuersätze, aus denen das BGE finanziert werden soll, auf die meisten Produkte auswirken, sind die 1.200 Euro BGE auch nicht mehr wert als die heutigen Hartz-IV-Regelleistungssätze.
Sicher können wir nicht mit China konkurrieren, mal sehen, wie lange China noch diesen Produktionsvorteil haben wird. Davon abgesehen muss man mit China auch nicht konkurrieren, wenn auf Fertigprodukte, die importiert werden, eine Konsumsteuer erhoben wird. Sie würden dadurch relativ teurer als heute. Auch könnte eine solche Konsumsteuer für Importe durchaus höher ausfallen, wenn das notwendig wäre, um Preisungleichgewichten entgegenzuwirken. Will Berger denn darauf hinaus, dass der Preisvorteil aufgrund geringer bis gar keiner sozialstaatlichen Infrastruktur in China einfach hingenommen werden sollte? Weshalb? Er kann auch nicht ernsthaft dagegen etwas einwenden, dass durch steigende Einkommen auch Preise von Gütern steigen, die heute nur deswegen billig sind, weil die Einkommen niedrig sind. Einfach zu behaupten, es komme, wie er meint, ist dahergesagt.

Mit einer Einführung des BGEs würde sich das Lohngefüge massiv verschieben. Unangenehme Berufe müssten einen signifikanten Bonus für Arbeitnehmer aufweisen.
Was "unangenehm" ist, ist relativ zu den eigenen Ambitionen und Berufsvorstellungen (siehe unseren Kommentar "Einfache Tätigkeiten..."). Man nehme nur den Müllmann aus dem Film Designing Society, der zu seiner Tätigkeit befragt wird. Für ihn ist es unvorstellbar in einem Büro zu arbeiten, eine Antwort, die jeder Stahlkocher auch geben würde. Was ist schon unangehm? Viele können sich nicht vorstellen, in der Altenpflege zu arbeiten, kranke Menschen zu behandeln, als Lehrer tätig zu sein usw. usf. All das, wozu man keine innere Affinität hat, keine Neigung, und womit man sich nicht identifizieren kann, ist unangenehm, widerstrebt einem. Wer selbst aus beruflichen Gründen Texte zu verfassen hat  (z.B. Journalisten, Wissenschaftler), der weiß, wie unangenehm, wie anstrengend und mühsam es ist, bis ein solcher Text einmal steht, bis er so ist, dass man ihn zu veröffentlichen bereit ist. Das Widerständige zu überwinden gehört hier zum Beruf. Dennoch wird es getan, weil auf die Anstrengung auch eine Erfüllung folgt - das gilt für die Müllabfuhr und Reinigungspersonal genauso, solange Maschinen sie nicht ersetzen können. Sie stellen eine wichtige, wenn auch nicht immer wertgeschätzte, Dienstleistung bereit. Aus diesem Grund ist es keine ausgemachte Sache, dass "unangenehme" Tätigkeiten einen Bonus aufweisen müssten, denn durch das BGE stünden sie schon anders da. Würde der bisherige Lohn zum BGE addiert, könnte das Einkommen dieser Tätigkeiten schon höher ausfallen als heute. Berger bemüht hier Klischees, nicht aber triftige Argumente.

Natürlich ? in Teilzeit Kinder betreuen oder hinter einer Kasse zu stehen, ist kein Problem.
Da kommt schon das nächste Klischee - für wen ist das kein Problem? Nur für diejenigen, die sich damit identifizieren können, für die anderen ist es eine Qual. Wer mit Kindern nichts anfangen kann, wird sich zur Tätigkeit quälen. Erkennbar ist hier schon, wie sehr Einschätzungen über berufliche Anforderungen vor dem Hintergrund nicht ausgewiesener Werturteile gefällt werde. Der Maßstab ist das Problem, nicht die Menschen, die daran gemessen werden.

Wer würde aber für ein paar Euro freiwillig im Schlachthof schuften oder die Abwasserkanäle reinigen? Solche Berufsbilder werden in den netten Utopien einer Star-Trek-Welt natürlich meist ausgeblendet. Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen. Unsere Welt besteht allerdings nicht nur aus Forschern, Literaten und sozial Engagierten auf dem Sonenndeck, sondern auch aus den Hilfsarbeitern, die im Maschinenraum dafür sorgen, dass unserer Luxusdampfer überhaupt fährt.
Soll das der realitätsgetränkte Blick des BGE-Kritikers sein? Hier gilt dasselbe wie oben auch, es ist eine Fragen von Neigungen, Interessen und Fähigkeiten. Als nächstes wäre die Frage, wie stark automatisiert werden kann (Kanalreinigung z.B.) und wenn das nichts hilft? Dann müssen wir uns etwas einfallen lassen. Berger hingegen hält die Illusion aufrecht, unter heutigen Bedingungen sei es garantiert, für die genannten Tätigkeiten Personal zu finden, das ist es aber nicht.

Um in einer Welt ohne impliziten Arbeitszwang Arbeitskräfte für solche unangenehmen Jobs zu finden, müsste man sie über höhere Löhne ködern. Gleichzeitig würden die Löhne für angenehme Jobs natürlich in den Keller gehen ? Angebot und Nachfrage, wir leben in einer Ferengi-Welt und nicht auf der Enterprise.
Man könnte dies als Meinungsmache bezeichnen. Weshalb müssen, wenn die einen steigen, die anderen in den Keller gehen? Sie könnten auch einfach sinken und immer noch hoch genug sein. Als gäbe es heute nicht ein Missverhältnis zwischen Berufen und ihrer Entlohnung. Das könnte zum Ausgleich kommen, allerdings läge die Entscheidung dazu beim Einzelnen. Wo ist hier der große volkswirtschaftliche Sachverstand, dessen sich der Verfasser in seinen Antworten auf Kommentare zu seinem Artikel rühmt?

Der Anteil deutscher Lohnkosten, die im durchschnittlichen Warenkorb eines Haushalts stecken, ist eher gering ? es dürften rund 10% sein. Selbst wenn die Lohnkosten sich halbieren würden ? was sehr unrealistisch ist -, wären die Einsparungen für den deutschen Konsumenten mit 5% eher marginal.  Dafür müsste der Konsument aufgrund der erhöhten Konsumsteuern allerdings kräftig in die Tasche greifen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 50%, die für eine Finanzierung des BGE notwendig wäre, und eine Ausweitung des Mehrwertsteuersatzes auf alle Produkte und Dienstleistungen würde massiv inflationär wirken. 1.200 Euro BGE hätten bei einem Inflationsschub von 30% ziemlich exakt die Kaufkraft der heutigen Hartz-IV-Bezüge.
Richtig ist, dass sich das Verhältnis von Preisentlastung zu -belastung durch Konsumsteuer unterschiedlich darstellen wird. Es wird Produkte und Dienstleistungen geben, deren Preis sinkt, solche deren Preis sich nicht verändern muss und wiederum solche, deren Preis steigt. Das hängt natürlich davon ab, welchen Anteil die Löhne bzw. die Arbeitskosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens haben. Es hängt aber auch davon ab, inwiefern effizienter produziert werden kann. Welche Folgen aber hätte es für die Preisentwicklung, wenn die Last durch Steuern und Abgaben ans Ende Wertschöpfungskette verlegt wird und nicht in sie schon hineingreift? Dazu sagt Berger nichts.

Mit diesem BGE würde sich also erst einmal nicht viel ändern ? die BGE-Bezieher müssten immer noch arbeiten, um sich ein würdiges Leben leisten zu können. BGE-Summen von 1.500 Euro aufwärts, die bei einer unterstellten effektbedingten einmaligen Inflation von 30% notwendig wären, sind aber in keiner Form finanzierbar. Wenn man an der Steuerschraube drehen würde, würde lediglich die Inflation weiter ansteigen und das höhere BGE würde schlichtweg verpuffen.
Weshalb? Hier würde man sich zumindest eine Erläuterung wünschen. Kommt das BGE nicht einfach auf die bestehenden Einkommensverhältnisse oben drauf, sondern wächst in sie hinein, würde also bestehende Einkommensteile einfach ersetzen (schematisch gedacht), weshalb sollte dann dieser Effekt entstehen? Etwa, weil das Gemeinwesen mehr ausgeben will als bislang? Dann müssten die geschilderten Effekte auch dann gelten, wenn der Regelsatz von Arbeitslosengeld II stark erhöht würde.

Einen Effekt hätte das BGE allerdings ? Deutschland wäre plötzlich ein Niedriglohnland par excellence. Im Grunde wirkt das BGE wie ein flächendeckender Kombilohn. Es steht außer Frage, dass dadurch auch die Löhne flächendeckend sinken ? und zwar um die Summe des BGEs. Nominell hätten die Arbeitnehmer dann genauso viel Geld wie vorher, nur dass dieses Geld weniger wert ist, da die Produkte sich ja massiv verteuern. 
Hier wird nur die Behauptung mit der Verteuerung fortgeführt und Meinungsmache betrieben. Selbst wenn Löhne flächendeckend sinken würden, weil das BGE einen Teil des Lohnes ersetzte, hätten solchermaßen zustande gekommenen niedrigeren Löhne nicht dieselbe Bedeutung, die Niedriglöhne heute haben. Entscheidend ist die Einkommenssumme aus BGE + Lohn. Auch mit dem Schlagwort "Kombilohn" wird nur ein Schreckgespenst beschworen. Dieser Kombilohn, da er dem Einzelnen Verhandlungsmacht verschafft, wäre kein Problem, weil er nicht an Erwerbstätigkeit gebunden ist, das unterscheidet ihn von allen bislang bekannten Kombilöhnen.

Gewinner eines BGE wären somit vor allem die exportorientierten Unternehmen, die massiv Lohnkosten einsparen würden und so ihre Wettbewerbsstellung verbessern können. Vor allem im Niedriglohnsektor würde BGE-Deutschland ein Dorado für Unternehmer werden. 400 Euro für einen Vollzeitjob sind zu wenig? Die Arbeitnehmer bekommen doch schließlich schon 1.200 Euro vom Staat und 1.600 Euro ist ja nun im internationalen Vergleich ein stolzer Lohn. Willkommen im Unternehmerparadies Deutschland, finanziert vom Arbeitnehmer über seine Konsumausgaben. Die Umverteilung von unten nach oben würde durch das BGE sogar noch weiter forciert.
Ihre Wettbewerbsstellung würden sie aber nur dann gegenüber dem Ausland stark verbessern, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführten. Der Vorteil hier könnte demgegenüber den Nachteil beim Import aufwiegen, dass die Konsumbesteuerung sich nicht auf die Vorleistungen auswirkt, die im Ausland erbracht werden. Und was wäre gegen den Vollzeitjob zu sagen, der hier verteufelt wird, wenn das Gesamteinkommen stimmt? Es wäre doch eine Entscheidung des Einzelnen, ob er das hinnimmt, wie es auch heute in eingen Fällen eine Entscheidung des Einzelnen ist, Arbeitsverhältnisse hinzunehmen, statt für andere zu kämpfen. Der Schlusssatz gälte aber nur für die Unternehmen, die vorwiegend oder ausschließlich exportieren und nur dann, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführen. Das ist doch ziemlich unwahrscheinlich und somit Bergers Schlussfolgerung überzogen.

In der real existierenden Welt hätte eine Einführung des BGE nicht den Effekt, den seine Befürworter ihm zusprechen. Eine prinzipiell gute, begrüßenswerte und überaus progressive Reform würde durch die Markteffekte unseres Wirtschaftssystems zunichte gemacht. Um das BGE sinnvoll anzuwenden, müsste man die Marktwirtschaft außer Kraft setzen. Man müsste Löhne abseits der Preiseffekte am Arbeitsmarkt festsetzen, man müsste Preise regulieren und womöglich sogar den freien, grenzüberschreitenden Warenverkehr strenger regulieren.
Weshalb? Auch in der BGE-Welt muss ein Unternehmen kosten decken, müssen Löhne und Preise in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das würde bei Lohnverhandlungen immer eine Rolle spielen, wie es auch heute bei den Tarifpartnern eine Rolle spielt. Was sollte sich daran ändern? Nur weil Löhne niedriger sein könnten als heute, Unternehmen aber eine viel höhere Konsumsteuer abführen müssten, verändert sich nicht alles. Wenn es sinnvoll wäre, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu regulieren (wie konkret?), um die Bedingungen für ein BGE zu schaffen, was spräche dagegen? Berger malt Schreckgespenster an die Wand, behauptet Zusammenhänge, ohne triftige Argumente zu bemühen.

Nur mit solchen tiefgreifenden Flankierungen würde das BGE die gewünschten Effekte erzielen. Wahrscheinlich ist das BGE alternativlos, wenn wir unsere Gesellschaft an unsere Zeit anpassen wollen. Wer aber soll solch tiefgreifende Reformen, die weit über das BGE hinausgehen, realisieren? In einer parlamentarischen Demokratie ist dies schlichtweg unmöglich. Es wird daher keinen sanften Übergang zur modernen Gesellschaft geben. Die Alternative ? ein harter Übergang ? ist allerdings ebenfalls nicht vorstellbar, da wir nun einmal nicht in einer idealen Welt leben und wir nicht einfach den Reset-Knopf drücken können, um dann eine bessere Welt zu erwarten. Der Mensch ist ein Mensch, mit all seinen Fehlern. Jedes Gesellschaftsmodell baut auf dem Menschen auf. Ein Modell, das auf einer fehlerhaften Schlüsselkomponente aufbaut, ist aber immer selbst fehlerhaft. Wenn bei einem Computer das Mainboard kaputt ist, hilft langfristig auch weder ein Reset, noch die Installation eines anderen Betriebssystems. Stellen wir uns lieber darauf ein und machen wir das Beste daraus.
Wie, das BGE also doch wünschenswert, vorausgesetzt die erforderlichen Veränderungen würden vorgenommen? Bezweifelt wird also nur, dass die notwendigen Mehrheiten für ein BGE gewonnen werden können. Dieser Zweifel ist nur verständlich, doch lässt er außer Acht, wie weit es die BGE-Diskussion schon gebracht hat. Er lässt ebenso außer Acht, dass - so weit weg vom Gegenwärtigen ein BGE erscheinen mag - es gleichwohl sehr nah ist. Wir haben ein Existenzminimum, es gibt Steuerfreibeträge, Kindergeld, Bafög, Rente usw. Sie müssten nur umdefiniert werden, es geht also um eine Änderung der Gewährungsbedingungen. Auch wenn ein BGE nicht so hoch ausfiele, wie wir es uns heute wünschen, wenn es "nur" die Kaufkraft aller Leistungen des ALG II (Regelsatz + Pauschalen) von heute haben würde, aber pro Individuum vergeben und nicht nach dem Haushaltsprinzip gestaltet würde, dann wäre damit schon viel gewonnen.
Der Betrag alleine ist es nicht, entscheidend sind die Bedingungen, nach denen er bereitgestellt wird. Selbst also ein solches BGE würde eine große Veränderung bedeuten, weshalb in der Grundeinkommensdiskussion die eigentliche große Hürde nicht die Betragshöhe ist, es ist die Bedingungslosigkeit - sie steht für eine starke Solidargemeinschaft der Bürger, nicht der Erwerbstätigen wie heute. Welche Dynamiken, welche Veränderungen dadurch zum Positiven hin freigesetzt würden, das können wir erahnen. 
Jens Berger sieht genau diesen Zusammenhang offenbar, wie viele Kritiker, nicht (siehe auch seine Antwort 202). Er sieht nicht, dass es um die Anerkennung des Bürgers als Individuum geht, damit um die Anerkennung der Bürgergemeinschaft um ihrer selbst willen. Sie ist kein "Modell", sondern schon gestaltete politische Ordnung. Der Mensch ist keine "fehlerhafte Schlüsselkomponente", er ist wie er ist. All seine 'Schwächen' ändern nichts daran, dass unsere Demokratie schon heute einen mündigen Bürger voraussetzt und zugleich in Anspruch nimmt, sie verlangt keinen idealen, sondern den realen Menschen. Dem scheint Berger nicht zu trauen. Nicht die BGE-Befürworter sind es, die sich mit dem realen Menschen nicht begnügen wollen, er ist es. Er hätte gerne einen anderen, den gibt es aber nicht, und weil es ihn nicht gibt, müssen wir so weiterleben, wie bisher, geführt durch die Aufklärer, die es besser wissen als die anderen. Genau darin besteht die Blockade, die es zu lösen gilt.

Sascha Liebermann 


Nachtrag 26. Januar: Im Beitrag von Jens Berger wird einerseits der Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens niedrig eingeschätzt, andererseits aber von einer "massiven" Lohnkostenersparnis für Unternehmen bei Einführung einer Konsumsteuer gesprochen. In einem Beitrag des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hingegen heißt es, die Lohnkosten seien höher als gemeinhin angenommen. Dieselbe These wird auch hier vertreten. Demnach wären die Auswirkungen einer Konsumsteuer, bei Wegfall anderer Steuern, größer als Berger annimmt.

25. Januar 2011

Würde haben oder erhalten?

In einem Interview mit der taz äußert sich die Spitzenkandidatin der Linkspartei in Bremen, Kristina Vogt, zum bedingungslosen Grundeinkommen. Diese Ausführungen sind nicht weiter erwähnenswert, fallen sie doch weit hinter den Stand der Diskussion zurück (siehe z.B. unseren Beitrag zum Mindestlohn). Tief blicken lässt hingegen eine beinahe nebensächliche Bemerkung, an der aufscheint, weshalb es der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens so schwer hat. Lesen Sie selbst:

"Ich finde, dass man den Menschen ihre Würde geben muss, Hartz IV ist entwürdigend, das geht gar nicht".

Das klingt auf den ersten Blick vielleicht fürsorglich, gemeinwohlorientiert, mit Sinn für die Schwachen und Armen. Schauen wir genauer hin, zeigt sich hingegen etwas anderes. Die Äußerung weist auf eine grundsätzliche Frage politischer Ordnung, auf die Frage danach, wie das Verhältnis von Individuum und Gemeinwesen gedeutet wird. Weshalb?

Entweder hat der Mensch per se eine Würde. Dann kann ein Gemeinwesen nur eines tun: eine Ordnung gestalten, die diese vorstaatlich begründete Würde achtet und zur Geltung kommen lässt. Die Würde erhält der Mensch nicht durch das Gemeinwesen, sie geht ihm voran. Wird sie verletzt, muss das Gemeinwesen gegen die Verletzung vorgehen. Dass die Frage, was die Würde auszeichnet, nicht ein für allemal beantwortet werden kann, ist klar. Mit dem Wandel des Verständnisses davon, was die Würde auszeichnet, ist auch eine Umgestaltung der politischen Ordnung notwendig. In einer Demokratie kann darüber nur die öffentliche Auseinandersetzung im Meinungsstreit nach geltenden Verfahren befinden.

Oder die Würde erhält der Mensch vom Gemeinwesen, so stellt sich das Frau Vogt offenbar vor. Dann ist er ohne das Gemeinwesen würdelos, er ist ein Nichts. Es ist nicht übertrieben, diese Vorstellung als totalitär zu bezeichnen, denn das Individuum hier nichts Eigenständiges.

An dieser Unterscheidung bilden sich zwei radikal entgegengesetzte Vorstellungen von politischer Ordnung. In ersterer muss das Verhältnis von Individuum und Gemeinwesen stets so austariert werden, dass es beiden gerecht wird. In zweiterer ist das Individuum vollkomman abhängig vom Gemeinwesen, es ist nichts Eigenständiges, hat keine Geltung über das Gemeinwesen hinaus.

Wer sich ein wenig mit der Grundeinkommensdiskussion befasst hat, wird schnell bemerkt haben, dass diese bevormundende, den Einzelnen entmündigende Haltung weiter verbreitet ist, als uns lieb sein kann. Sie findet sich in allen politischen Lagern gleichermaßen, es ist ein strukturelles Phänomen, auch wenn die Inhalte, mit denen es auftritt sehr verschieden sind. Die einen artikulieren diese Entmündigung offen, die anderen im Mantel der Fürsorglichkeit, dem Misstrauen in das bürgerliche Subjekt usw. - siehe z.B. Christoph Butterwegge und Klaus Dörre,
Gerhard Bosch, Nachdenkseiten und Frigga Haug.

Diese Tendenz, das Gegenüber zu entmündigen, ist das größte Hemmnis auf dem Weg zum Grundeinkommen. Um so mehr kann einen das erstaunen, als diese Denkhaltung unserer politischen Ordnung weit hinterherhinkt. Sie ist viel freiheitlicher und setzt selbstverständlich auf mündige Bürger - das scheinen wir aber nicht wahrhaben zu wollen.

Sascha Liebermann

13. August 2010

Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik - eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) - so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern - und ihren Kindern - ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch "Unterhaltsrecht", "Armut" und "Kinder- und Jugendhilfe"). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die
Nachdenkseiten hier und hier, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. "Grundeinkommen und Behinderung" von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann

23. Juli 2008

"Wir brauchen härtere Maßnahmen" - Familienpolitik und Bevormundung

Unter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben - das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:

"Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen."

Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach "der Stärkere".

In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für "härtere Maßnahmen", um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, "sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen". Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden.

Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern.

(Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz)

Sascha Liebermann

16. Juni 2008

Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration - Replik auf Julian Nida-Rümelin

Der nachstehende Beitrag wurde der Frankfurter Rundschau zum Abdruck angeboten, die Redaktion hat ihn jedoch abgelehnt. Wir dokumentieren ihn in einer überarbeiteten Fassung an dieser Stelle.
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Eine „fundamentale Spaltung“ des Gemeinwesens befürchtet Julian Nida-Rümelin (Nida-Rümelin, Frankfurter Rundschau vom 5. Juni) durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aus diesem Grund plädiert er für eine „Erneuerung der Idee der Arbeitsgesellschaft“, für eine „Integration durch Erwerbstätigkeit“. Er will also die Freiräume der Bürger zum Wohle unserer demokratischen Ordnung nicht maximieren, sondern auf ein bestimmtes Ziel kollektiv ausgerichtet sein lassen, das auch bislang dominiert: die Erwerbsverpflichtung. Damit wird aus der Bürgergemeinschaft eine von Werktätigen. Schon die Maxime „Integration durch Erwerbstätigkeit“ lässt aufhorchen. Sind wir als Bürger nicht immer schon integriert, Angehörige unseres Gemeinwesens und Souverän? Sind wir nicht Legitimationsquelle unserer politischen Ordnung und von daher ohnehin "integriert"? Es bedarf dazu keiner Erwerbsverpflichtung, die im Duktus von Nida-Rümelin zum Hilfs- und Fürsorgeprogramm für die Stärkung des Zusammenhalts wird. Statt einer solchen bevormundenden Integration, benötigen wir lediglich ein Einkommen, um auch auf Erwersarbeit verzichten zu können.

Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll.

Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit "sicherzustellen", ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden - das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik.

Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr.

Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll.

All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen.

Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin.

Sascha Liebermann

17. November 2007

Die Abwehr des Neuen aus dem Geist des Alten – Matthias Zeeb (EKD) zum bedingungslosen Grundeinkommen

Unter dem Titel „Das bedingungslose Grundeinkommen: nicht unbedingt eine gute Idee“ hat sich Matthias Zeeb, Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt.

Auf neue Einwände stoßen wir in dem Beitrag nicht, doch die Haltung, mit der sie vorgebracht werden, lassen eine Kommentierung sinnvoll erscheinen. Dabei werde ich nur auf manche seiner Einwände eingehen und folge dabei der Nummerierung der Abschnitte, wie sie im Originaldokument vorgenommen ist.

In Abschnitt 23 „Befreiung vom Zwang zur Arbeit?“ heißt es:

Bedeutet es [das bGE, SL] die Befreiung vom Zwang zur Arbeit? Bei entsprechender Höhe wird zutreffen, dass für Menschen mit sehr geringen Einkommenserwartungen weder die Notwendigkeit noch der sozialbürokratische Zwang eigenständigen Einkommenserwerbs tatsächlich noch besteht. Für die Mehrheit der Bevölkerung findet der 'Zwang zur Arbeit' jedoch auf einem Niveau an Lebensstandard statt, das deutlich über der für ein Bedingungsloses Grundeinkommen realistischen Höhe liegt. Dieser auch selbst gewählte Sachzwang hat stärker autonome Elemente als die Sanktionsdrohungen gegen Arbeitslose, führt jedoch ebenfalls dazu, dass Menschen an krank machenden oder in anderer Hinsicht unbefriedigenden Beschäftigungsverhältnissen festhalten.

Befreien muß sich derjenige, der sich solche Zwänge auferlegt, selbst. Wenn er es nicht allein zustande bringt, wird er sich Unterstützung besorgen. Was für Zeeb ein Einwand gegen das bGE darstellt, läßt doch nur auf eines schließen: Ein Sicherungssystem nach seiner Vorstellung soll die Menschen auch noch von selbst auferlegten Zwängen befreien. Das wäre aber nur dort möglich, wo man ihnen ihre Selbstbestimmung nimmt. Der paternalistische Sozialstaat läßt grüßen. Wer die Freiräume nicht nutzt, die das bGE ihm bietet, und dennoch weiter unter ihn krank machenden Bedingungen arbeitet, muß auch die Verantwortung dafür selbst tragen – sonst wird es totalitär.

Zeeb hingegen folgert daraus:

Ein gesichertes Grundeinkommen mag diese individuelle Entscheidungssituation in Einzelfällen marginal verändern, doch wird ein realistisch finanzierbares Bedingungsloses Grundeinkommen immer nur für bescheidene Menschen und Beschäftigte in niedrigen Einkommensbereichen eine echte Alternative darstellen. Das böse Wort von der 'Stilllegungsprämie' beschreibt den Zynismus dieser Wirkung: Die kritische Situation am Arbeitsmarkt würde auf Kosten bereits heute marginalisierter Gruppen durch deren dauerhafte Ausgrenzung entspannt.

Niedrig muß das bGE nicht notwendig sein, wie die Berechnungen zeigen, die Helmut Pelzer und Ute Fischer angestellt haben. Und selbst ein bGE in der Höhe heutiger ALG II-Leistungen wäre ein Schritt aus der Erwerbsfixierung und hin zur Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen – nicht ausgegrenzt würden manche, sie würden erst wirklich anerkannt. Zeebs Einwand ist konstruiert, keineswegs läuft es auf ein niedriges bGE hinaus, das wird davon abhängen, was wir wollen, an Möglichkeiten mangelt es nicht.

Im Abschnitt 24 geht es um „Mehr oder weniger Teilhabe?“:

Ob diese [durch die Wahrung des Lohnabstandsgebots, wie sie die Negative Einkommensteuer ermöglicht, SL] Anreize ausreichend wären, die anzunehmende passivierende Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auszugleichen, ist vorher kaum abschätzbar und wird unter anderem auch von der Entwicklung der Arbeitsnachfrage und der Entlohnung im Niedriglohnbereich abhängen.

Die „passivierende“ Wirkung eines bGEs wird behauptet – aus einfachem Grund, so läßt sich vermuten. Matthias Zeeb kann, wie weit verbreitet, Engagement in jeglicher Form auch im Beruf nicht als sinnerfüllend denken. Sonst würde er hier zum Umkehrschluß kommen müssen. Wer durch ein bGE die Möglichkeit erhält, sich dort zu engagieren, wo er es will, wird es auch tun. Wer sich mit seinem Beruf identifiziert, wird selbstverständlich ihn weiter ausüben, aber nicht unter allen Bedingungen. Statt einer „Passivierung“ ist von einem bGE das Gegenteil zu erwarten. Überall, wo Leistungen erbracht werden, bedarf es eines inneren Antriebs des Einzelnen, einer Motivierung, um sie zu erbringen. Auch heute gilt das, das bGE würde dies nur noch fördern. Da nicht nur jegliches Engagement möglich ist, sondern auch jedes Erwerbsengagement sich lohnt, wenn es anrechnungsfrei bleibt (wie bei Götz Werner oder auch uns vorgesehen), wird für jedes Erwerbsengagement auch noch das Lohnabstandsgebot eingehalten.

Weitere Erwägungen Matthias Zeebs zur Frage, wie denn das Bildungsinteresse der Menschen gesteigert werden könne, erübrigen sich, wenn man mit Sonntagsreden ernst machte und den Menschen mehr zutraute. Sonderbar und merkwürdig ist für uns doch nicht die Wißbegierde von Kindern, bevor sie unsere Schulen besuchen. Sonderbar und erschreckend ist eher, wie wenig die kindliche Neugierde in Schulen gefördert und gefestigt wird. Wo Zentralisierung und Standardisierung voranschreiten, nämlich durch Zentralabitur und straffere Lehrpläne in unseren Schulen und durch Bachelor- und Masterstudiengänge an den Universitäten, wo wir gerade dafür sorgen, dass „Pauken“ und Wissensverwaltung an die Stelle von Erfahrung und Problemlösung treten, müssen wir uns über die Folgen nicht wundern. Wer sich den gegenwärtigen Bemühungen in unserem Bildungswesen entzieht, die danach streben, den Nürnberger Trichter zu optimieren - der hat es schwer. Doch diese Verweigerung, die allerorten beklagt wird, ist auch eine Verweigung einer Bildungsvorstellung gegenüber, die den Einzelnen nicht zum Ausgangspunkt nimmt, sondern ihn als Störfaktor betrachtet. Auch hier ist das Mißtrauen in die Fähigkeiten des Einzelnen groß, wie Zeebs Ausführungen uns lehren.

Auch die Frage nach „Beschäftigung“, Abschnitt 27, darf nicht fehlen.

Insbesondere das Entstehen zusätzlicher Niedriglohnarbeitsplätze ist wahrscheinlich, da die Kombination aus reduzierten Lohnnebenkosten und verstärkten positive Anreizen zur Arbeitsaufnahme sich in diesem Bereich besonders stark auswirken dürfte.

Wer im Alten festhängt, sieht das Neue nicht. Das bGE führt zu einer anderen Zusammensetzung des Einkommens. Wer zusätzlich erwerbstätig ist, erhält also das bGE plus Erwerbseinkommen. Selbst wenn das Erwerbseinkommen niedriger ist als unter heutigen Bedingungen, kann die Einkommenssumme gleich oder höher sein. Die Prognose eines Entstehens von Niedriglohnarbeitsplätzen verfehlt die Veränderungen, die ein bGE mit sich bringt. Ganz unbeachtet bleibt in Zeebs Überlegungen, wie attraktiv es wird, Automatisierungspotentiale offensiv zu nutzen, wenn sie dem politischen Konsens nicht mehr zuwiderlaufen, wie es heute der Fall ist. Die Frage nach der Beschäftigung, an der wir heute kleben, wird der Vergangenheit angehören, denn das bGE erkennt jedes Engagement als „Beschäftigung“ an, aber als eine, die der Einzelne sich sucht oder auch schafft, weil er sich mit etwas beschäftigen will.

Und auch hier, noch im selben Abschnitt, hängt Zeeb fest:

Dem ist gegenüberzustellen, dass die Grundeinkommensleistung als solche mit Sicherheit dämpfend auf das Arbeitsangebot wirken würde. Insbesondere Haushalten mit Kindern, aber auch Geringqualifizierten und Leistungsgeminderten böte sich das Grundeinkommen als Alternative zur Erwerbsbeteiligung an – dies gilt umso mehr, je höher das Grundeinkommen ausfällt.

Von der christlichen Botschaft ist nicht mehr allzuviel übrig in der Evangelischen Kirche, muß man hier schließen. Wer Kinder hat, könnte endlich mehr Zeit für sie aufwenden, ohne in Einkommensnot zu geraten – für Zeeb offenbar eine Verfehlung. Ist das nicht im Sinne ders christlichen Botschaft? Aber nicht nur der, unser Gemeinwesen ohne Familien wäre gar nichts. Die Entscheidung, sich um die Kinder zu kümmern, kann uns nur willkommen sein, wenn wir es mit den Familien ernst meinen. Das will die Kirche wohl nicht.

„Geringqualifizierte“ und „Leistungsgeminderte“ haben ohnehin im Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, da die Anforderungen an Mitarbeiter weiter zunehmen werden. Statt ihnen etwas aufzudrängen, das sie nicht erfüllen können oder wollen, wäre ihnen mit dem bGE ein Leben in Würde und ein Engagement in anderen Bereichen möglich. Sie könnten sich dann Betätigungsfelder suchen, in denen es nicht auf berufsspezifische Qualifikationen ankommt – wäre das kein Fortschritt?

In Abschnitt 30, „Der Sonderfall Götz Werner“, wird dann richtig schwarzgemalt:

Mit einiger Gewissheit lässt sich sagen, dass die reine Mehrwertsteuerfinanzierung die europäische Wirtschafts- und Währungsunion sprengen dürfte. Deutschland würde eine gigantische Exportwirtschaftszone, wie sie gelegentlich in Entwicklungsländern eingerichtet werden. Die mit der praktisch völligen Steuerentlastung der Exporte einhergehende Abwertung des realen Wechselkurses hätte Hochkonjunktur im Inland und Anpassungsrezession in den anderen Euroländern zur Folge bis gegenläufige Lohnentwicklungen zu einem Ausgleich führen würden.

Einer Einführung eines bGE gehen zuerst einmal lange Diskussionen voran. Je näher die Diskussionen an eine Umsetzung heranrücken, desto mehr werden die Länder um uns herum sich fragen, wie sie darauf reagieren. Das Szenario ist also eine Illusion, es sei denn, man spricht unseren europäischen Nachbarn ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ab. Auf Selbstentmachtung liefe es hinaus, wenn wir unsere politische Gestaltung von einer EU-Politik abhängig machen, die in die Vergangenheit führt und nicht in die Zukunft. Auch hier gilt zwar, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind, doch schließt das keine Verhandlung über ihre Geltungsdauer oder gar Auflösung aus. Gerade an solche Auseinandersetzungen könnte eine politische Union in Europa, die wir bislang nicht haben, wachsen.

Unkenntnis ausführlicher Darlegungen der Zusammenhänge und mangelnde Bereitschaft, sich auf Sachfragen einzulassen, werden besonders an folgender Stelle im selben Abschnitt deutlich:

Aber vielleicht käme alles auch ganz anders, denn eine stärkere Aufforderung zum Steuerbetrug als eine 50%ige (und in der Spitze noch höhere) Mehrwertsteuer lässt sich kaum vorstellen. Kritisch ist an sein Modell, wie auch an andere Vertreter der Fraktion ‚Der Arbeitsgesellschaft geht die Arbeit aus‘, die Frage zu richten, wie lange angesichts knapper werdender Energie- und anderer Ressourcen sich der historisch mit der Nutzung fossiler Rohstoffe zusammenfallende rasante Produktivitätsfortschritt wird fortsetzen lassen und welche Verteilungsmuster dann, und vorbeugend möglicherweise heute schon, greifen sollten?

Die Konsumsteuer soll langfristig alle Einkommensteuerarten ablösen, die Preise, so die Argumentation von Götz Werner und Benediktus Hardorp, würden nicht einmal steigen müssen. Zeeb ignoriert die Zusammenhänge zwischen Unternehmensbelastung und Weiterwälzung dieser Belastung in die Güterpreise. Die Konsumsteuer kommt nicht hinzu, mit ihrer Erhöhung soll die Einkommensteuer in ihren verschiedenen Arten abgesenkt werden bis sie ganz verschwunden ist.

Daß gerade ein bGE ernst macht mit der Frage „Wie wollen wir leben?“, damit auch unseren Wachstumsfetischismus und unser Konsumverhalten in Frage stellt, sei hier nur angemerkt. Wer wenig konsumiert, für den muß weniger erzeugt werden, ergo benötigt er auch einen geringeren Anteil seines bGEs für den Konsum. Diesen ökologischen Effekt hat das bGE, ohne den moralischen Zeigefinger zu heben, denn konsumieren kann dennoch weiterhin jeder nach seinen Möglichkeiten. Er wird dafür nur auch entsprechende Steuern zahlen müssen. Was Zeeb vollkommen übersieht oder übersehen will, ist die Umwertung unseres Handelns durch ein bGE. Wo heute ein Teil des Konsums eine Art Wiedergutmachung für eine als fremdbestimmt empfundene Erwerbstätigkeit ist, wird diese Art von Konsum verschwinden, wenn die Fremdbestimmung einer Ermöglichung von Freiheit gewichen ist. Wer das nicht sieht, hat das bGE nicht verstanden.

Sascha Liebermann