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22. Februar 2024

Jenseits der Bedürftigkeitsprüfung

Siehe dazu auch "Über Bedarfe und Bedürftigkeit"

11. Oktober 2022

Berechtigte Frage...

..., denn dafür gibt es eine Infrastruktur, könnte sie nicht gerade für Haushalte mit niedrigem Einkommen hilfreich sein und schneller Wirkung entfalten oder schon längst entfalten können? Siehe auch diesen Beitrag von @EconomicEthics

Sascha Liebermann 

17. Mai 2022

Schlechterstellung? Missverständnis,...

...denn eine solche träte ein, wenn es mit Einführung eines BGEs gar keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr gäbe, aus einem BGE leitet sich das jedoch nicht ab, auch wenn es Stimmen gibt, die genau eine solche  vollständige Ersetzung befürworten. Die stigmatisierenden Folgen der Bedürftigkeitsprüfung scheinen die ver.di-Jugend hingegen nicht zu stören - ein blinder Fleck?

Sascha Liebermann

27. Februar 2019

Mindesteinkommensvorschläge und Anrechnungsregelungen - Vorschläge aus Politik und Wissenschaft - kompliziert statt übersichtlich...

...das zeigt der Überblick darüber von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Deutlich wird bei aller Unterschiedlichkeit der Vorschläge, dass alle gleichermaßen eine Gerechtigkeitsfrage aufwerfen, wenn es um die Anrechnung des Zuverdienstes auf ein wie auch immer gestaltetes Mindesteinkommen geht. Diese Diskussion wird ähnlich bezüglich der Grundrente geführt, die Hubertus Heil vorgeschlagen hat.

Eingwandt wird, dass die einen nach Bedarfsprüfung dann eine Mindestsicherung erhalten und einen bestimmten Anteil des Zuverdienstes behalten können, die anderen ein kaum höheres Einkommen mit regulären Löhnen erreichen, das sei ungerecht. Solange es aber ein Mindest- oder Garantieeinkommen nur nach Bedarfsprüfung geben soll, solange wird es diese Einwände geben, denn das eine hängt mit dem anderen zusammen, Stichwort Transferentzugsrate (hierein gehört ebenso die Diskussion um das Lohnabstandsgebot und die Armutsfalle).

Erst wenn ein Schritt weiter gegangen würde, das Mindesteinkommen ohne Bedarfsprüfung bereitstünde, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein könnte, änderte sich die Lage. Denn jeder Zuverdienst käme zum BGE hinzu und nur der Zuverdienst sollte einer etwaigen (direkten) Besteuerung unterliegen. Nur für Bedarfe oberhalb eines BGE müsste noch eine Bedarfsprüfung stattfinden. Sie stünde allerdings auf einer anderen Grundlage, denn mit dem Verzicht auf das Erwerbsgebot und der Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung für das Mindesteinkommen verdrängte Autonomieförderung das Erwerbsgebot aus dem Zentrum des Sozialstaats.

Siehe zur Bedarfsprüfung hier, zur Haltung der Autorin zum Bedingungslosen Grundeinkommen hier.

Sascha Liebermann

21. Juni 2018

Bedingungsloses Grundeinkommen passt mit der Mentalität in Deutschland nicht zusammen...


...meinte sinngemäß Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in einer Diskussionrunde bei Phoenix. Michael Eilfort, Stiftung Marktwirtschaft, war der Auffassung, dass "wir" ein BGE angesichts der Vorstellung von Einzelfallgerechtigkeit in Deutschland keine drei Wochen aushalten würden. Es sei die dümmste Idee, die es je gegeben habe (fällt vielleicht auf den zurück, der es äußert). In Deutschland sei die Einzelfallgerechtigkeit wichtig, man stelle sich vor, was ein BGE für jemanden mit Behinderung bedeuten würde - Eilfort unterstellt, es gäbe dann keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr. Dass der Charakter der Bedarfsprüfung sich mit einem BGE auch ändern würde, weil dann Autonomiebewahrung im Zentrum stünde und nicht Erwerbsfähigkeit oder Ausgleich der Folgen von Nicht-Erwerbsfähigkeit, sieht er nicht. Schneider zumindest attestiert dem BGE, ein sympathisches Konzept zu sein, da es nicht von der Faulheit des Menschen ausgehe, doch müssten Milliarden umgewidmet werden, um es zu finanzieren, das wäre ein kompliziertes Verfahren. Der Sozialstaat sei doch eine Errungenschaft - was kein Argument gegen, sondern eines für seine Fortentwicklung wäre mit BGE.
 Phoenix sendete diese Diskussion am 23. März unter dem Titel "Streit um Hartz IV - Was muss der Staat leisten? Was meinen Sie?". Die ganze Sendung bei youtube finden Sie hier, bei Phoenix hier. Zur Haltung der Stiftung Marktwirtschaft zum BGE siehe auch hier.

Sascha Liebermann

3. Mai 2018

"Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt" oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

...das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der "Arbeitsgesellschaft" auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der "Arbeitsgesellschaft" die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage, laut Diekmann, folgendermaßen dar:

"Das zentrale Problem aber bliebe bestehen: Millionen Menschen die Teilhabe an einer weiterhin von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft zu ermöglichen, obwohl ihre Kenntnisse und Fertigkeiten veraltet sind - und gleichzeitig eine riesige Lücke von fehlenden Arbeitskräften zu decken, die für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Gesellschaft dringend gebraucht werden (der wiederum Voraussetzung für ein Grundeinkommen ist). Dazu braucht es passende Weiterbildung und Qualifizierung in jedem Lebensalter, und zwar so, dass die Menschen "mitkommen" können und wollen."

Ja, aber auf welcher Basis (siehe hier)? Dass auch zukünftig die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen wichtig sein wird, steht nicht in Frage. Umerziehung gegen den Willen derer, die sich für andere Aufgaben entscheiden, kann wohl kein Mittel sein (siehe hier), um "Arbeitskräfte" zu gewinnen oder etwa doch? Das ominöse Wort von der "Teilhabe" blendet aus, dass die Teilnahme in vielerlei Hinsicht erfolgen kann und Erwerbstätigkeit schon heute nur eine davon ist, wenngleich eine normativ herausgehobene. Diekmann übersieht völlig die Leistung, die jenseits von Erwerbsarbeit erbracht wird. Angesichts der Differenziertheit des Beitrags ist das erstaunlich (siehe hier und hier) und wird an folgender Stelle noch einmal deutlich:

"Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren, unausweichlichen Zukunftsproblem: der Demografie. Die deutsche Gesellschaft überaltert, vor allem wegen der stark steigenden Lebenserwartung. Dass seit Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren werden, verstärkt den Effekt noch. Vorausgesetzt Erwerbsarbeit wäre weiterhin unbedingt nötig für die wirtschaftliche Produktion, heißt das: Ein immer kleiner werdender produktiver Teil der Bevölkerung steht einem immer größer werdenden unproduktiven Teil gegenüber."

Was heißt "unproduktiv"? Hat der Autor sich schon einmal mit den notwendigen Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit befasst? Es ist absurd, die einen gegen die anderen auszuspielen, wenn beide gleichermaßen notwendig sind.

An nachstehender Äußerung wird dann deutlich, dass der Autor sich nicht eingehender mit dem BGE befasst hat oder anders gesagt: wie sehr wichtige Argumente für ein BGE unabhängig von Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung in der öffentlichen Debatte offenbar nicht genügend durchgedrungen sind:

"Das alles spricht keineswegs gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen - sondern eher dafür, dass das Nachdenken und der Streit darüber nötig sind, um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein. Aber es zeigt auch deutlich die Grenzen des Konzepts auf: Nur wenn die Arbeitsgesellschaft verschwindet, ist ein bedingungsloses Einkommen zugleich zwingend und Lösung der Probleme."

Weshalb denn das? Geht das BGE mit Arbeitsverbot einher oder bestreitet es die Bedeutung der Bereitstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen? Keineswegs. Es ist eine leider verbreitete Verirrung, das BGE nicht unabhängig von diesen Fragen zu betrachten. Seine Bedeutung bezieht es aus der Verbindung zu den Grundfesten der Demokratie, ganz gleich wie der Arbeitsmarkt sich entwickelt.

Auch an anderer Stelle bleibt der Autor auf halben Wege stecken, wenn er schreibt:

"Dieses Problem ließe sich noch relativ einfach und unbürokratisch beheben, indem das bedingungslose Grundeinkommen nach Wohnort gestaffelt wird - einige wenige Modelle sehen das auch vor. Doch was ist mit Kranken, die eine besondere Ernährung benötigen, mit Behinderten, mit Schwangeren, mit Alleinerziehenden? Für all diese - und noch weit mehr - Fälle sehen Hartz IV und Sozialhilfe Extra-Zahlungen vor.

Zu Beginn geht es um die Frage, ob ein BGE nicht nach Lebenshaltungskosten relativ zum Wohnort gestaffelt werden müsste. Diese Debatte ist nun keineswegs neu, sondern ein alter Hut. Zwei Antworten mit unterschiedlichen Folgen wurde bislang darauf gegeben, an Gewicht haben sie nichts eingebüßt:

1) Sieht man das BGE als einheitlichen Betrag vor, so ist es relativ zu den Lebenshaltungskosten in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich viel wert, das ist richtig. Allerdings darf nicht übersehen werden, wie stark die Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Miete z. B.) mit den Wanderungsbewegungen vom Land in Ballungsräume zu tun hat. Sie sind also Ausdruck dessen, den Arbeitsplätzen hinterherzuziehen. Ein BGE nun würde gerade in Frage stellen und die Möglichkeit schaffen, auf diese Wanderung zu verzichten, also dort zu verbleiben, wo zuvor aus Einkommensgründen eine Abwanderung nötig war. Das würde sich vermutlich auf die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen auswirken, es würde womöglich eine Entzerrung herbeiführen.

2) Damit ist deutlich, welchen Folgen eine Staffelung nach Lebenshaltungskosten mit sich brächte. Sie würde die Ballungsraumbildung, die Wanderung dorthin mindestens bestärken.

Vergessen werden sollte nicht, dass unter 1) Mehrpersonenhaushalte über soviele BGE verfügen, wie Personen im Haushalt leben. Ein einheitlicher Betrag wäre also wirkmächtig ohne Staffelung.

Diekmann folgert aus seiner ungenauen Diagnose, es werde weiterhin bedarfsgeprüfter Leistungen bedürfen, wenn das BGE nicht ausreiche, damit sei dann also ein System der Gängelung nötig, das doch gerade mit einem BGE beseitigt werden sollte. Hierbei übersieht er, das Bedarfsprüfung nicht gleich Bedarfsprüfung ist. Was heute als Gängelung wahrgenommen wird, ist nur vor dem Hintergrund eines normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit zu verstehen. Die Bedarfsprüfung geht also immer mit einer normativen Zwecksetzung einher, die Leistungsbezieher wieder aus dem Leistungsbezug herauszubefördern. Mit einem BGE ist das nicht mehr der Zweck der Leistung, von daher ändert sich die Bedarfsprüfung in ihrer gesamten Ausrichtung. Selbstverständlich wird es weiterhin relevant sein, welchen Anteil vorhandenen Vermögens jemand verbrauchen muss, bevor er bedarfsgeprüfte Leistungen in Anspruch nehmen kann, aber auch das erfolgte auf einer anderen normativen Basis. Für Mehrpersonenhaushalte stellt sich die Lage gänzlich anders dar, da für Kinder ein BGE genauso vorgesehen ist wie für Erwachsene. Damit ist auch Alleinerziehenden geholfen, sofern Kinder den vollen Betrag erhielten.

Wenn Diekmann dann schreibt:

"Das relativiert den Anspruch eines bedingungslosen Grundeinkommens, gleichzeitig wirklich vom Arbeitszwang zu befreien und dennoch voll teilhaben zu können. Wer darunter in etwa den Lebensstandard der unteren Mittelschicht inklusive einer bescheidenen jährlichen Urlaubsreise versteht, dürfte in vielen Fällen enttäuscht werden."

Die Frage ist, was ein BGE leisten können muss, damit am öffentlichen Leben teilgenommen werden kann. Auch hier aber ist das Beispiel wieder schief, denn geht es hier um alleinstehende Personen oder Mehrpersonenhaushalte?

"Aus dem gleichen Grund würde sich auch an der großen Einkommensungleichheit in Deutschland wenig ändern - und erst recht nicht bei der noch weitaus größeren Vermögensungleichheit."

Für diesen Punkt gilt, was ich direkt zuvor geschrieben habe. Ein BGE wäre nicht nur ein Geldbetrag, es ginge Verhandlungsmacht einher, die heute in der Weise nicht besteht, gerade für Familien nicht. Insofern wäre die Folge als zweistufig: Umverteilung durch BGE sowie Umverteilung durch Verhandlungsmacht. Diekmann redet etwaige Auswirkungen klein, wobei natürlich gilt: niemand muss verhandeln.

Mit dem abschließenden Passus betreten wir wieder Boden, der für ein BGE spricht:

"Viel spricht also dafür, dass die Gesellschaft auch mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vollkommen anders funktionieren würde. Das ist weder ein Argument für dessen Einführung noch ein Argument dagegen. Allein die Debatte darüber ist gewinnbringend, weil sie Schwachstellen und Widersprüche des bestehenden Sozialstaats offenlegt. Wer sich von einem bedingungslosen Grundeinkommen jedoch eine ebenso einfache wie gerechte Lösung für die großen Probleme der Gegenwart und der Zukunft erwartet, dürfte enttäuscht werden."

Ja, vollkommen anders würde sie tatsächlich nicht funktionieren, die "Gesellschaft". Sie würde allerdings einen großen Schritt tun, indem sie ins Zentrum der Sicherungssysteme nicht mehr die Erwerbstätigen stellte, sondern die Bürger. Diese Transformation ist angesichts des Selbstmissverständnisses, sich für eine Arbeitsgesellschaft zu halten, nicht zu unterschätzen, denn mit ihr würde ausdrücklich, was heute verdeckt bleibt: dass das Gemeinwesen als Gemeinschaft von Bürgern um seiner und um ihrer selbst willen existiert und nicht der Erwerbsleistung wegen.

Sascha Liebermann

12. Februar 2018

„Arme Familien wurden reicher gerechnet“...

...so lautet der Titel eines Beitrags in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über eine Studie, die Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum auf der Basis neuer Berechnungsmethoden durchgeführt haben. Gegen Ende der Meldung findet sich dann folgender Passus:

"Auch die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien sei zwischen 1992 bis 2015 weiter aufgegangen, hieß es. In diesem Zeitraum sei es Familien nur durch Ausweitung der Erwerbstätigkeit gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern. Dabei weiteten meist Frauen ihren Beschäftigungsumfang aus.

Politisch sollte ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden, forderte Stiftungsvorstand Jörg Dräger. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung.“ Die staatliche Existenzsicherung für Kinder müsse neu aufgestellt und an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Die Stiftung plädiert für ein „Teilhabegeld“. Darin einfließen sollen das Kindergeld, der Kinderzuschlag, Hartz-IV-Leistungen und der größte Teil des Bildungs- und Teilhabepaktes, mit dem das Essen in Schulen und Kitas, Nachhilfe oder Beiträge für Sport und Kultur unterstützt werden."

Die die Studie fördernde Bertelsmannstiftung will also der Entwicklung begegnen, indem eine neue Leistung geschaffen wird. Viel weitreichender wäre, gerade für Familien und Alleinerziehende, ein Bedingungloses Grundeinkommen. Es würde die unsägliche Erwerbszentrierung aufheben, die heute normativen Druck auf Eltern ausübt und es ihnen schwer macht, sich der Aufgabe Elternschaft zu stellen, sich auf ihre Herausforderungen vorbehaltlos einzulassen. Denn irgendwo muss das Einkommen herkommen, da bleibt als legitime Quelle gegenwärtig nur Erwerbstätigkeit - das Elterngeld prämiert dies noch. Ein BGE wäre nicht unübersichtlich, nicht kompliziert und leicht zu verstehen. Dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen geben muss, ist klar, doch auch sie stünden auf einem anderen Fundament, wenn die Bedürftigkeit nicht mehr im Verhältnis zum fehlenden Erwerbseinkommen bestimmt würde, sondern im Verhältnis zur Frage, was jemand benötigt, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Sascha Liebermann

22. Dezember 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE - ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch "Radikal gerecht" ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

Das Hin und Her darum, was aus bedarfsgeprüften Leistungen bei Einführung eines BGE werde, übersieht einen einfachen Zusammenhang. Würde ein BGE eingeführt und würden die bestehenden Systeme vollständig beibehalten, änderte sich die Sachlage dafür, sie beziehen zu können. Wer heute Arbeitslosengeld II beantragen muss, um Einkommen zu haben, bräuchte es dann nicht nur nicht mehr tun (in Abhängigkeit davon, wie hoch ein BGE ausfiele, stellte sich das unterschiedlich dar), er erfüllte schlicht die Bezugsbedingungen nicht mehr. Für Mehrpersonenhaushalte stellte sich die Lage anders dar als für Alleinstehende, während erstere vermutlich ab zwei oder drei Personen die Bedingungen für den Bezug von Wohngeld nicht mehr erfüllen würden, sähe es für letztere womöglich anders aus. Denn bedarfsgeprüfte Leistungen, dafür spricht einiges, müssten - anders als ein BGE - auch in Zukunft haushaltsbezogen ermittelt werden. Es ließe sich also eine Einführung des BGE vorstellen, ohne an bestehenden Leistungen etwas zu ändern, weil ein großer Teil oder gar die meisten Leistungsbezieher die Bedingungen nicht mehr erfüllen würden. Ein solches Szenario ist allerdings unrealistisch, weil vor Einführung eines BGE es naheläge zu prüfen, welche Leistungen der bestehenden Systeme durch es ersetzt werden könnten.

Insofern ist also die Diskussion darum, welche Leistungen heutiger Strickart nach Einführung eines BGE wegfallen könnten, nicht unangemessen, man könnte sie aber auch nachgelagert führen. Die Sache nüchtern betrachtende Sozialpolitiker müssten diesen Zusammenhang eigentlich sehen. Ein Gang durch die Sozialgesetzbücher im Zuge des Abwägens, wie sich ein BGE zu bedarfsgeprüften Leistungen verhält, würde ebenso Klarheit schaffen. Weshalb also, muss man sich fragen, wird dieser Sachverhalt nicht ganz nüchtern diskutiert? Weshalb gehen selbst Kenner der Sache, wie Christoph Butterwegge, Marcel Fratzscher oder auch Andrea Nahles, beinahe an die Decke, wenn es um das BGE geht?

Weil es letztlich eben doch um eine ganz grundsätzliche Frage geht, die unsere politische Ordnung zwar schon längst beantwortet hat, im Selbstverständnis (nicht im alltäglichen Handeln)  der deutschen Bürger aber nur eine geringe Rolle spielt: Mündigkeit, Selbstbestimmung, Vertrauen in die Bereitschaft anderer, sich einzubringen. Wäre es anders, gäbe es längst wirkliche Mehrheiten für ein BGE statt bloßer Meinungsumfragen, die von solch angeblich vorhanden künden.

Sascha Liebermann

23. Mai 2017

"...ich möchte unabhängig sein"... oder: Einwände gegen ein Grundeinkommen dafür

Gegen Ende ihres Vortrags auf der re:publica sagte Bundesministerin Andrea Nahles den entscheidenden Satz, der begründen sollte, weshalb sie gegen ein BGE ist (gesamte Videoaufzeichnung, 2:06:30 bis 3:09:00):

"...ich will das nicht haben, ich will weder Geld von meinem Ehemann, ich will auch kein Geld von meinen Eltern, ich will auch kein Geld von meinem Staat, es tut mir leid, es widerstrebt mir [...] ich möchte unabhängig sein"

Sie betonte mehrfach, dass sie das so sehe und andere es anders sehen können, sie jedoch wolle ein solches BGE nicht. Was ist an der Äußerung bemerkenswert? Es ist der Widerwille gegen Abhängigkeit, der sich vorwiegend gegen Geldleistungen richtet. Wie in einer Nußschale zeigt sich eine bestimmte Weltsicht, aus der heraus bestimmte Schlußfolgerungen ganz konsequent scheinen. Ist diese Vorstellung von Unabhängigkeit nicht illusionär?

Vom Ehemann - oder andersherum gedacht von der Ehefrau oder noch weiter: vom Lebenspartner - mit dem das Leben geteilt wird, kein Geld nehmen oder haben zu wollen, ist eine sonderbare Vorstellung. Wer das Leben teilt - etwas Höheres zu teilen gibt es nicht - teilt alles. Dazu gehört das Einkommen selbstverständlich. Es herauszuhalten kommt einem Vorbehalt gleich, so als müsse man sich dagegen absichern, dass der andere einen einst über den Tisch ziehen wird. Mit diesem Vorbehalt gibt es kein vorbehaltsloses Zusammenleben, damit kein bedingungsloses Vetrauen. Das lässt sich ganz gut im Alltag beobachten, wenn Paare getrennte Kassen haben und klären müssen, wie sie mit Ausgaben umgehen, die so anfallen. Wer zahlt, wann, wieviel? Wer ist an der Reihe? Wer also die Unabhängigkeit will, die Frau Nahles herausstellt, sollte sich nicht binden, denn jeder Paarbeziehung erfordert es, sich vom anderen abhängig zu machen, teilt man nicht. Das mag anti-emanzipatorisch klingen, ist jedoch die Konsequenz daraus, das Leben teilen zu wollen. Geld, das Frau Nahles nicht haben will, steht nur stellvertretend dafür, füreinander einzustehen. Wer also das Geld nicht teilen will, will auch nicht füreinander vorbehaltlos einstehen.

Dass ein Erwachsener von seinen Eltern nur ungerne in Einkommensangelegenheiten abhängig ist, ist nachvollziehbar, da eine Ablösung von den Eltern notwendig ist, um erwachsen werden zu können. Es kommt also einem Rückschritt gleich, wenn der Umstand eintritt, von den Eltern wieder versorgt werden zu müssen (statt vom Gemeinwesen Unterstützung zu erhalten, das sind nämlich zwei sehr verschiedene Dinge). Wenn Frau Nahles nun die Abhängigkeit vom Lebenspartner in einem Atemzum mit der von den Eltern nennt, ist das erstaunlich, weil beide nicht vergleichbar sind. Die Eltern kann man sich nicht aussuchen, den Lebenspartner schon, weil man erwachsen ist.

Vom Staat als Gemeinwesen der Bürger unabhängig sein zu wollen, ist allerdings weder Zeichen dafür, erwachsen zu sein noch realistisch. Ein Gemeinwesen von Bürgern ist der Inbegriff von vollständigem Aufeinanderangewiesensein als Solidargemeinschaft, mehr Abhängigkeit geht nicht. Da ist es nur ein schöner Schein zu glauben, wer von dieser Gemeinschaft kein Geld erhalte, sei von ihr nicht abhängig.

Abgesehen davon ist Einkommen in Geldform ziemlich nutzlos, wenn dafür keine Leistungen abgerufen werden können. Geld verspricht lediglich, dass es diese Leistungen gibt, es bringt sie jedoch nicht hervor. Andrea Nahles Verständnis von Unabhängigkeit übersieht all diese Abhängigkeiten, die der Geldunabhängigkeit zugrundeliegen. Dass nun gerade eine Bundesministerin, deren Gehalt vom Steuerzahler abhängt, auf Unabhängigkeit in Geldfragen setzt, gibt der Äußerung beinahe ironischen Charakter. Aber selbst der Steuerzahler, der sich hier auf die Schulter klopfen könnte, weil er zum Steueraufkommen beiträgt, ist ja nicht unabhängig von den gemeinschaftlichen Vorleistungen, die notwendig sind, damit Wertschöpfung im engeren Wirtschaftssinne erfolgen kann. Dazu gehören nicht nur staatliche Leistungen, dazu gehören vor allem gelungene Bildungsprozesse, die ganz entscheidend durch fürsorgliche Eltern sowie Bildungseinsrichtungen ermöglicht und durch das Gemeinwesen getragen werden.

Von daher ist es widersinnig, dass Andrea Nahles zwar mehr Selbstbestimmung auch in Erwerbstätigkeit schätze, wie sie sagt, "Familienarbeit" und Ehrenamt für wichtig halte, aber gerade die Ermöglichung und Anerkennung dieser Tätigkeiten, die ein BGE schüfe, nicht haben will.

In dem Statement auf der re:publica bemängelt sie darüber hinaus, dass "pauschale monetäre Transfers" für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichen. Ist das ein Einwand gegen das BGE? Nein, es zeigt nur, dass es über das BGE hinaus weiter bedarfsgeprüfte Leistungen geben muss, die allerdings aufgrund eines BGE ihren Charakter verändern würden. Denn die Bedarfsprüfung orientiert sich in keiner Form mehr daran, den Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit auszugleichen, sondern die Selbstbestimmung im Sinne von Autonomie zu unterstützen.

Dass ein BGE "Armutsprobleme" nicht "aufknacke", ist ein weiterer Einwand, den sie vorbringt, der allerdings ebenso ins Leere läuft (siehe meinen Kommentar zu Armut). Zwar ist das BGE kein Wundermittel, es verhindert weder lebensgeschichtliche Traumatisierungen noch die Folgen davon. Es trägt allerdings dazu bei, sich Hilfe verschaffen zu können, ohne dazu gleich auf eine Sozialbehörde angewiesen zu sein, z. B. wenn therapeutischer Bedarf ist. Wo Armut lediglich Ausdruck von Einkommensmangel ist, wo Menschen "ökonomisch schwach" sind, ist das BGE eine entscheidende Hilfe, ohne diese Schwäche selbst als Anlaß zu benötigen. Denn es wird bedingungslos bereitgestellt. Dort, wo andere Problemlagen der Grund für Armut sind, kann das BGE wenigstens eines erreichen: dem Einzelnen eine Basis zu verschaffen, auf der er Angebote ablehnen kann, ohne sein Auskommen zu gefährden.

Nicht nur Armutsprobleme will die Bundesministerin jedoch "aufknacken", auch familiäre Strukturen - mit welchem Recht eigentlich? Welche Staatsanmaßung über den Schutz des Kindeswohls hinaus kommt darin zum Ausdruck? Wo das Kindeswohl gefährdet ist, haben wir eine Rechtslage, die Interventionen erlaubt, das muss reichen. Diese geradezu sozialistische Vorstellung der Umbildung von Familien findet sich allerdings in vielen Programmen wieder, wie z. B. den "Frühen Hilfen", die mit einem Generalverdacht operieren, siehe hier und das Dormagener Modell. Remo Largo sprach vor kurzem davon, dass unser Vorstellung vom Leben heute planwirtschaftliche Züge habe (hier und hier).

Es darf natürlich die Forderung nach mehr Investition in Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung nicht fehlen - wer hätte heute dagegen etwas? -, allerdings muss dann gefragt werden, unter welchen Bedingungen sie angestrebt werden: zwangsverpflichtet oder freiwillig? Frau Nahles neigt zur ersten Option, die in vielen Bildungsprogrammen bis in die kulturelle Bildung hinein angelegt ist.

Zuletzt nennt sie noch einen Fall, an dem sie ins "Schwanken" geräten könnte ob möglicher Wirkungen eines BGE: die "Niedriglohnarbeit". Doch, so ihr Einwand, das sei eben nicht so, denn, wie die Minijobs zeigen, werde das "eingepreist". Eingepreist? Doch was heute als Einpreisung erscheint (sie meint vermutlich den Kombilohneffekt oder Vergleichbares), wäre mit einem BGE zu großen Teilen in die Hände der Arbeitnehmer gelegt. Wer einen Minijob ablehnen kann und dennoch ein auskömmliches Einkommen hätte durch das BGE, hat Macht. Die hat er heute nicht.

Einen Einwand antizipierend, dass die Rente doch auch eine staatliche Einkommensleistung sei, verweist sie darauf, dass dies etwas anderes sei, schließlich erwirbt man Ansprüche durch Beiträge. Ja, Ansprüche schon, aber er ermöglicht es, dass diese Ansprüche auch in Einkommen umgesetzt werden? Auf der einen Seite das Gemeinwesen, das eine solche umlagenfinanzierte Rente einrichtet, auf der anderen diejenigen, die ihren ihren Beiträgen in der Gegenwart die Renten der Gegenwart finanzieren. Und wer noch? Diejenigen, die dafür sorgen, dass es auch zukünftig Renten geben kann, weil Leistung erbracht wird, also wer? Die Familien! Die vermeintliche Unabhängigkeit, von der Frau Nahles spricht, nach der sie sich vielleicht sehnt, ist fiktiv, nicht real.

Abschließend sei noch der Gegenvorschlag zum BGE erwähnt, den Frau Nahles sich vorstellt. Sie sprach von einem "steuerfinanzierten Startguthaben für jeden Bürger ab dem 18. Lebensjahr", das "möglichst frei" nutzbar sein soll allerdings nur im Rahmen bestimmter Tätigkeiten. Einen ähnlichen Vorschlag hatte sie schon im Interview mit dem Magazin jetzt vor wenigen Monaten vorgebracht. Dort sagte sie:

"Ich würde jungen Menschen gern ein sogenanntes Startguthaben mitgeben. Das heißt: Jeder hat ein Kontingent an staatlich bezahlter Auszeit. Darauf kann man zurückgreifen, zum Beispiel um eine Weiterbildung, eine selbstbestimmte Auszeit, eine berufliche Neuorientierung oder auch eine Gründung zu stemmen. Ich will, dass wir das viel zitierte „lebenslange Lernen“ damit verankern. Um die Leute am besten gar nicht erst arbeitslos werden zu lassen. Das schafft mehr Gerechtigkeit, auch für diejenigen, denen die Eltern in schwierigen ­Berufsphasen nicht finanziell zur Seite springen können."

Würde ein solches Startguthaben in der erwähnten Höhe viel verändern? Nun, an der Erwerbszentrierung unseres Lebens, an der des Sozialstaates, würde es gar nichts ändern. Es würde an der Degradierung von unbezahlter Arbeit festhalten, Familien keinen größeren Spielraum verschaffen, Arbeitnehmer nicht stärken, die Bürger im Bann der Erwerbsnorm stehen lassen und anderes mehr. Womöglich ist dieser Vorschlag das Maximum an Liberalität, das man von jemandem erwarten kann, der so sehr auf Erwerbstätigkeit geeicht ist.

Sascha Liebermann

31. März 2017

Wie entscheidet sich, ob eine Lösung die beste ist, politisch oder technisch-funktional?

Lässt sich das überhaupt so gegeneinander stellen, wie es die Überschrift behauptet? Bei der Frage, um die es hier geht, soll mit der Antwort etwas herausgehoben werden, das in öffentlichen Diskussionen nicht selten untergeht. Nicht nur beim Bedingungslosen Grundeinkommen stellt sich die Frage nach der Finanzierung, sie wird immer gestellt, wenn es darum geht zu gestalten. Allerdings kann sie kaum beantwortet werden, wenn nicht klar ist, was gestaltet werden soll. Insofern ist der Hinweis von Thomas Straubhaar, den er jüngst in einem Gespräch bei Phoenix über das Grundeinkommen gab, zutreffend: Ohne über die Gestaltung befunden zu haben, ist über die Finanzierungsrechnung nichts zu sagen, denn sie muss ja der Gestaltung gemäß sein. So weit, so gut. Auch in der allgemeinen Diskussion zu Gestaltungsfragen des Zusammenlebens wird allzuschnell mit der Finanzierungsfrage jegliches Nachdenken abgewürgt. Das kann einen dazu bringen anzunehmen, dass, wenn die Finanzierungsfrage geklärt wäre, diejenigen nichts mehr einzuwenden hätten, die einen Gestaltungsvorschlag zuvor noch abgewehrt haben.

In der BGE-Diskussion wird das ebenso vertreten, wie eine Diskussion erkennen ließ, die anlässlich eines Blogbeitrags von Baukje Dobberstein entstand (Kommentare sind leider nicht mehr sichtbar, siehe auch hier). Diese Diskussion gehört zur BGE-Debatte wie das BGE selbst, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Gibt es denn plausible Überlegungen, die die Behauptung stützen, dass mit einer soliden Finanzierungsrechnung die entscheidenden Einwände der Kritiker ausgeräumt werden könnten?

In der Tat kann diesen Eindruck gewinnen, wer an Grundeinkommensveranstaltungen teilnimmt, darüber Gespräche mit anderen führt oder sich mit Publikationen auseinandersetzt . Die Finanzierungsfrage kommt meist sehr schnell, oft als erste auf den Tisch, noch bevor klar geworden ist, worum es bem BGE genau geht. Das müsste einen schon stutzig machen. Wie erklärt man dieses sonderbare Missverhältnis, etwas schon per Finanzierungseinwand pauschal aburteilen zu können, ohne sich damit genauer beschäftigt zu haben?

Wir haben schon zu Beginn unseres Engagements in den Jahren 2003 bis 2006 diese Erfahrung selbst immer wieder gemacht, und zwar anhand des Ulmer Transfergrenzenmodells. Mit Helmut Pelzer diskutierten wir über das Modell und trugen in Gestalt von Ute Fischer zu seiner Fortentwicklung bei. In Veranstaltungen haben wir, wenn die Finanzierungsfrage aufgeworfen wurde, uns dann häufig auf dieses Modell gestützt und es grob erklärt. Es waren häufig gerade diejenigen, die eine Finanzierungsrechnung einforderten, die uns zugleich entgegneten, dass sie der Berechnung keinen Glauben schenken. Diese Einschätzung wurde ungefähr genauso schnell geäußert, wie zuvor der Finanzierungseinwand vorgebracht worden war. Wer sich mit solchen Modellen nicht beschäftigt oder dazu ein ausgeprägtes Vorwissen mitbringt, kann im Grunde nicht aus dem Stand beurteilen, ob eine Berechnung trägt. Deswegen ist es auch einigermaßen anspruchsvoll, darüber in Vorträgen zu diskutieren. Nicht nur geht es um die Rechenschritte, die vollzogen werden müsen, es geht ja auch um die Qualität der Daten, die verwendet werden und um die Zusammenhänge, die für die Berechnung vorausgesetzt oder behauptet werden.

Wer eine gewisse Vorbildung für solche Fragen nicht hat, für den ist es ungleich schwerer, wenn nicht gar unmöglich, etwas zu Finanzierungsmodellen zu sagen. Und die meisten Zuhörer beschäftigen sich damit gar nicht. Dennoch aber wird schnell behauptet, dies oder jenes sei nicht zu finanzieren. Und selbst Experten, die sich qua Beruf mit der mathematischen Seite solcher Modelle befassen, berücksichtigen darin häufig normative Folgen nicht.

Woher rührt dann aber bei die sonderbare Gewissheit, dass die Finanzierungsfrage an erster Stelle stehe und deswegen zuerst beantwortet werden müsse? Wie oben schon erwähnt, geht es bei Finanzierungsrechnungen um Gestaltungsfragen, das sind Fragen danach, ob etwas in dieser oder jeder Form gewollt ist, ob es für richtig gehalten wird. Es geht also um Wertvorstellungen, die immer Gerechtigkeitsvorstellungen beinhalten. Ein Finanzierungsmodell kann noch so konsistent und tragfähig sein, es muss deshalb noch lange nicht für richtig befunden werden bezüglich der Gestaltungsfrage, zu deren Lösung es beitragen soll. Häufig werden beide Aspekte derart vermengt, dass sie, um eine Argumentation einschätzen zu können, zuerst einmal wieder voneinander getrennt werden müssen. Das ist wie bei vielen Studien auch der Fall gewesen bei derjenigen, die Florian Habermacher und Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen (siehe meine Anmerkung) vor wenigen Jahren vorgelegt haben. Die Berechnung traf bestimmte Annahmen darüber, warum Menschen auf eine bestimmte Weise und aus bestimmten Gründen handeln. Und diese Annahmen führten dann zu bestimmten Schlussfolgerungen, die nicht hätten gezogen werden können, wenn diese Annahmen nicht getroffen worden wären. Dasselbe gilt für die Bewertung von Ergebnissen, sei es solcher Berechnungen, sei es von Feldexperimenten wie denen in Nordamerika, den sogenannten Negative-Income-Tax-Experiments. Selbst die Einschätzung der Befunde hängt davon ab, was als wünschenswert betrachtet wird, wie Karl Widerquist gezeigt hat. Aus Sicht desjenigen, der die Erwerbsteilnahme alleinerziehender Mütter, um ein Beispiel zu nennen, für erstrebenswert hält, ist der Rückgang ihres Arbeitsangebots unerwünscht. Aus Sicht desjenigen, der durch ein BGE Freiräume dafür ermöglicht sieht, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten und dafür für die Kinder da zu sein, ist er erwünscht. Das dies schon Bewertungen beinhaltet und nicht mehr nur Analyse ist, kann schnell übersehen werden.

Nun werden genau diese Bewertungen und dahinter liegende Überzeugungen in der öffentlichen Diskussion in ihrer Beharrlichkeit häufig unterschätzt. Das führt manche Befürworter dazu anzunehmen, dass es schon eine Mehrheit für das BGE gebe, andere dazu, auf das Grundgesetz hinzuweisen, demzufolge schon ein Grundeinkommen garantiert werde, allerdings ein von Erwerbsarbeit abgeleitetes, also bedarfgeprüftes. Wenn das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren wieder den Anspruch auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" als "unverfügbar" (siehe hier und hier) bezeichnet und seine Ausgestaltung zur Aufgabe des Gesetzgebers erklärt hat, dann folgt daraus allerdings nicht notwendig, dass das Existenzminimum bedingungslose bereitgestellt werden müsste, zumindest nicht nach Rechtslage.

Es kann also keine Rede davon sein, dass es "nur" darauf ankomme, die Bedarfsprüfung aufzuheben, dann stünde dem BGE nichts mehr entgegen. Es ist gerade die Bedarfsprüfung, es ist die Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen, die dem heutigen Verständnis davon, was gerecht ist, entspricht. Es sind gerade diese Bedingungen, die heute zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe führen oder auch zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie stehen dem BGE beinhart entgegen, weil Gerechtigkeitsvorstellungen tief in unseren Überzeugungen verwurzelt sind. Da dürfen bestimmte Dinge einfach nicht sein. Daran ändert nichts, dass manche, die sich gegen das BGE aussprechen, sich offenkundig selbst widersprechen (siehe z. B. hier, hier, hier, hier und hier) und im Grund damit Belege für das BGE bieten.

In der Diskussion um ein BGE geht es also nicht zuerst und nicht vor allem um ein optimales Finanzierungsmodell, um die Kritiker zu überzeugen. Denn darauf lassen sie sich häufig schon gar nicht ein, weil das "Was" schon für ein Unding gehalten wird. Der Einwand, das BGE sei nicht zu finanzieren, ist meiner Erfahrung nach immer Symptom für einen Abwehrreflex. Deswegen führt kein Weg daran vorbei, es muss für ein BGE geworben werden in dem Sinne, das aufgezeigt wird, was es verändern würde im Verhältnis zum Bestehenden und welche Möglichkeiten es böte. Dass ein BGE unserem Lebensgefüge gemäß ist, ihm viel mehr entspricht als der überkommene Sozialstaat in seiner Erwerbszentrierung, das argumentativ hervorzugeben ist wichtig und der Verweis auf das Grundgesetz in diesem Sinne richtig, aber nicht ausreichend. Das ist weder eine juristische, noch eine steuerlich-technische oder mathematische Diskussion - es ist eine politische in dem Sinne, für einen Vorschlag zu werben, den man für richtig hält. Wenn dieser Schritt dann gewollt ist, dann sind all die Finanzierungsüberlegungen und ausgearbeiteten Modelle hilfreich, um Finanzierungsaufwand und -ertrag abzuschätzen. 


Das Menschenbild des Grundeinkommens ist eben nicht weltfremd oder muss erst noch erreicht werden, es ist Fundament unserer politischen Ordnung, das sehen wir bislang noch kaum. Von hier aus ist es in der Tat ein kleiner Schritt zum BGE und dennoch ein großer, weil bestimmte Vorstellungen aufgegeben werden müssen, damit dieser Schritt möglich ist.

Sascha Liebermann

13. August 2010

Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik - eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) - so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern - und ihren Kindern - ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch "Unterhaltsrecht", "Armut" und "Kinder- und Jugendhilfe"). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die
Nachdenkseiten hier und hier, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. "Grundeinkommen und Behinderung" von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann