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3. November 2022

"Experte zu Söders Kritik am Bürgergeld: 'Das ist dummes Zeug'",...

 ....der Experte ist Johannes Steffen, der sich so in der Frankfurter Rundschau äußerte, ich habe kürzlich auf seine Beispielrechnung zum Bürgergeld hingewiesen, siehe hier. Hier ein Auszug:

"[FR] Es wird also in den Vergleichen ein Posten unterschlagen
[Steffen] Damit lassen sich die gröbsten Fehler der gängigen „Vergleiche“ von Bürgergeld und Erwerbsarbeit ausmachen: Da wird zum einen der Anspruch auf Bürgergeld bzw. der Gesamtbedarf eines Haushalts ausschließlich mit dem Nettolohn aus einer niedrig entlohnten Beschäftigung verglichen. Was zwangsläufig zu einem rechnerischen Fehlbetrag führt. Beim Erwerbstätigen-Haushalt werden die Ansprüche auf die dem Bürgergeld vorgelagerten Sozialtransfers nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Zum anderen wird der aufstockende Anspruch auf Bürgergeld bei niedrigem Lohn ausgeblendet. Verglichen wird also im Ergebnis ein nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der seinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht. Und damit wird natürlich auch der erwähnte Erwerbstätigen-Freibetrag systematisch ignoriert."

Sascha Liebermann

3. Februar 2021

"Millionen Menschen trotz Job von Armut bedroht: Wer besonders gefährdet ist" - Interessant hier: die Armutsgefährdungsschwelle...

 ..., über die Sophia Lotter in der Frankfurter Rundschau schreibt, denn sie gibt einen Hinweis darauf, wo die Untergrenze eines BGE liegen müsste, wobei sich die Lage für Alleinlebende anders darstellte als für Mehrpersonenhaushalte.

28. Januar 2021

"Hartz IV ergänzen" - Woran muss sich eine "reiche Gesellschaft" messen lassen?

Diese Frage leitet den Beitrag von Tobias Peterin derFrankfurter Rundschauein. Er schreibt mit Bezug auf den jüngst vorgebrachten Vorschlag, den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen:

"Eine reiche Gesellschaft muss sich daran messen lassen, was sie für die Ärmsten tut. Gleichzeitig gilt: Es gibt nur wenige Länder, in denen man mit Blick auf die soziale Absicherung lieber durch die Corona-Krise kommen würde."

Sind aber die Ärmsten als Arme Bezugspunkt oder sie als Bürger des Gemeinwesens? Das scheint auf den ersten Blick keinen Unterschied zu machen, auf den zweiten jedoch ist er beträchtlich, weil der Zweck sozialstaatlicher Leistungen dann nämlich eine andere Richtung erhält. Die Ärmsten des Einkommensmangels wegen zu unterstützen, beinhaltet heute, dass die Unterstützung endet, wenn der Einkommensmangel behoben ist. Der Status als Armer bleibt einer, aus dem hinauszugelangen das Ziel sein muss, er gilt als unerwünscht (siehe hier und hier).

Damit wird nach den Gründen für den Mangel nicht gefragt bzw. wird er schlicht damit beantwortet, ihn durch Erwerbsteilnahme zu überwinden (was auch nicht sicher ist). Den Sozialstaatsauftrag als Schutzauftrag für die Bürger zu verstehen, würde aber in eine andere Richtung weisen, dann gälte es nämlich, ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten soweit abzusichern, wie es durch solche Leistungen möglich ist. Die dafür eingesetzte Einkommenssicherung hätte nur diesen Zweck und würde nicht von Erwerbseinkommen oder anderen Einkommensarten abhängig sein. Genau in diese Richtung weist ein Bedingungsloses Grundeinkommen - und damit kämen wir noch viel besser durch die "Corona-Krise", weil alle grundsätzlich abgesichert wären.

Über eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen bräuchten wir dann gar nicht mehr zu reden, wohnt dem ohnehin ein sonderbarer Gedanke inne, und zwar die Absicherung der Kinder unabhängig von der der Eltern zu betrachten.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2020

19. November 2020

Von zweifelhafter Ablehnung zu Befürwortung - Branko Milanovic vollzieht eine überraschende Wende

...Interview von Michael Hesse mit Branko Milanovic in derFrankfurter Rundschau.;Milanovic übt in einer Passage, nur dort geht es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, Kritik an ihm:

"[FR] Viele fordern ein Grundeinkommen, um die Folgen des technologischen Wandels abzumildern. Was denken Sie darüber?

[Milanovic] Unsere Grundsicherungssysteme sollten auf alle erdenklichen Eventualitäten während unserer Lebenszeit reagieren. Sie versichern uns gegen Risiken und sollen dafür Sorge tragen, dass wir im Fall der Erwerbslosigkeit unseren Lebensstandard halten können. Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ignoriert diese Risiken vollkommen. Es verteilt das Geld zu gleichen Teilen an alle Bürger. Für ein Grundeinkommen benötigt man also eine andere Philosophie unserer sozialen Demokratie. Der Wohlfahrtsstaat müsste komplett neu definiert werden. Linke glauben, dass so ein Grundeinkommen die Ungleichheit verringern und die höchsten Einkommen begrenzen würde. Die Rechte geht vom genauen Gegenteil aus. Es ist auch nicht klar, ob die Menschen einen Job suchen würden, wenn sie ein Grundeinkommen hätten. Zudem könnte es zu einer Spaltung unserer Gesellschaft beitragen: Neben jenen, die nicht arbeiten wollen, würden die stehen, die es aufgrund geerbter Vermögen nicht müssen, und diejenigen, die weiterhin arbeiten. Allerdings hat sich meine Position durch die Pandemie gewandelt. Ich bin skeptisch gewesen. Jetzt sehe ich es anders: Ein Grundeinkommen würde jetzt sehr helfen. Man bräuchte keine Kongressentscheidung über eine Ausweitung der Arbeitslosenhilfe, und auch andere Unterstützungen wären unnötig. Man wüsste, dass alle auch in der Krise überleben könnten."

Nun ist die Verknüpfung eines BGE als Antwort auf technologischen Wandel mindestens engführend und dadurch missverständlich, weil sie suggeriert, dies sei der entscheidende Grund, weshalb es als Alternative in Frage käme. Dem ist aber keineswegs so (sieh hier und hier), BGE und technologischer Wandel sind nicht zwingend verknüpft. Zwar kann es auf etwaige Folgen eine hilfreiche Antwort darstellen, ist aber von diesen Folgen in seiner Berechtigung gar nicht abhängig.

Wie antwortet nun Milanovic darauf?

Zuerst einmal erläutert er den Charakter heutiger Sicherungssysteme, allerdings nur der erwerbsbezogenen, denn nur für sie gilt, dass sie den Lebensstandard erhalten sollen, für das Existenzminimum gilt diese Charakterisierung nicht (womöglich bezieht er sich schon hier auf die USA). Allerdings wirft er hier etwas durcheinander, wenn er zuvor sagt, die Systeme sollen uns für alle Eventualitäten absichern, denn das tun erwerbsbezogene Sicherungssysteme eben nicht. Wie kommt er nun darauf, dass ein BGE diese Risiken ignoriere? Weil es Geld an alle Bürger zu gleichen Teilen verteilt - hm, das machen wir mehr oder weniger heute aber bezogen auf das Existenzminimum schon, zum einen über Arbeitslosengeld II/ Sozialhilfe, zum anderen über den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Insofern müsste auch der Wohlfahrtstaat nicht komplett neu definiert werden, er müsste eher an die politischen Verhältnissen angepasst werden, denn das Existenzminimum zu sichern ist staatliche Aufgabe in einer Demokratie unseres Verständnisses, und zwar unabhängig von Erwerbsobliegenheiten. Das genau leistet der heutige Sozialstaat jedoch gerade nicht. Darüber hinaus kann es weitere Sicherungssysteme geben, die genau dem anderen Zweck dienen, den Milanovic benennt. Dann stellt er heraus, dass nicht klar sei, "ob die Menschen einen Job suchen würden" - ist das denn heute klar? Denn von der Rechtslage her können alle ALG II bzw. Sozialhilfe beantragen, müssen nur die Bezugsbedingungen erfüllen (oder ist hier wieder die USA gemeint?). Nun ist ganz klar, dass, wenn alles das täten, es nicht ausreichend Güter und Dienstleistungen gäbe, die damit erworben werden könnten, weil zu ihrer Bereitstellung in unterschiedlichem Umfang menschliche Arbeitskraft nötig ist. Was für ein BGE gilt, gilt heute aber auch! Hier ist schon zu erkennen, worauf das hinauslaufen muss. Milanovic geht davon aus, dass Erwerbstätigkeit nur dann attraktiv ist, wenn nicht schon anderes Einkommen vorhanden ist, sie also durch Einkommenslosigkeit erzwungen wird. Gibt es die von ihm beschworene "Spaltung" die mit einem BGE seiner Meinung nach einhergehe nicht schon? Nun scheinen diese Vorbehalte nicht mehr zu gelten, denn die Pandemie hat ihn dazu bewogen, seine Einschätzung zu verändern - weswegen? Diese Wendung kommt überraschend, weshalb macht er sich die zuvor genannten Sorgen nicht mehr? Es klingt sehr danach, als sei ein BGE für die Krise eine Lösung oder vielleicht doch darüber hinaus?

Sascha Liebermann

22. September 2020

Differenzierungsgewinn? Keiner - der Slogan nach wie vor treffend


Frühere Beiträge zu Sahra Wagenknechts Haltung zum BGE finden Sie hier und weitere hier. Zur Frage einer repressionsfreien bzw. sanktionsfreien Grundsicherung siehe hier.

15. September 2020

"Corona-Knick bei den Nebenjobs" - was ein Bedingungsloses Grundeinkommen...

...leisten könnte, wird an diesem Beitrag in der Frankfurter Rundschau klar. Ein BGE wäre eben ein dauerhaftes Bafög ohne Zweckbindung.

Sascha Liebermann

17. Juni 2020

"Grundeinkommen: Das wären die Auswirkungen auf die Gesellschaft"...

...ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen) in der Frankfurter Rundschau. Der Autor führt die Erfahrungen mit der "Corona-Krise" und den Einkommensausfällen als Zeichen dafür an, wie lückenhaft die Sicherungssysteme heute sind und stellt dann, anhand des Endberichts zum Feldversuch in Finnland dar, was ein Grundeinkommen leisten könnte, benennt aber auch die Beschränktheit dieses Versuchs.

Zur Diskussion um die Bedeutsamkeit von Feldexperimenten bzw. ihre Grenzen, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

30. April 2020

30. März 2020

An einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht interessiert...


...so würde ich resümieren, was Christoph Butterwegge seit Jahren zum BGE schreibt. Selbst die Herausgabe des Buches "Grundeinkommen kontrovers" war offenbar kein Anlass, sich mit Repliken zu seinen Einwänden zu befassen oder er hält sie nicht für relevant. Ich habe selbst einige verfasst (siehe hier). Dann allerdings verwundert es, dass er immer noch genauso argumentiert - wenn man das so nennen kann.

Sascha Liebermann

14. November 2019

"Es bleibt ein Hauch von Obrigkeitsstaat" - auch hier eine Verklärung des "alten" Sozialstaats...

...im Beitrag von Stephan Hebel in der Frankfurter Rundschau über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Doch geht das Urteil nicht ganz so weit, wie Stephan Hebel es auslegt, Vollsanktionen bleiben möglich, der Gesetzgeber muss dazu nur bestimmte Bedingungen einhalten. Irritierend ist auch in diesem Beitrag die Verklärung des Sozialstaats vor Hartz IV, so als habe es zuvor keine Sanktionsinstrumente gegeben (siehe hier, darin den Verweis auf Roland Rosenow). Dabei besteht zwischen der Erwerbszentrierung des Sozialstaats, die mit einer Erwerbsverpflichtung einhergeht, und Sanktionsinstrumenten ein notwendiger Zusammenhang. Erst wenn wir uns von der Erwerbsverpflichtung verabschieden würden, wie es Robert Habeck in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung entwirft, wäre der Weg für eine andere Form von Mindesteinkommen geebnet, eine Art Vorstufe zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Wenn "wir" uns davon verabschieden? Ja, es hängt nicht von "der Politik" oder "den Politikern" ab, wie lange daran festgehalten wird, sondern davon, was die Bürger zu tragen bereit sind. Solange sie Sanktionen im Grunde für richtig und vernünftig halten, so lange wird es sie geben.

Sascha Liebermann

10. Mai 2019

18. April 2019

"Wir werden um so etwas wie das bedingungslose Grundeinkommen nicht herumkommen"...

...sagte Dirk Müller, bekannt als "Mr. Dax", in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau - eine etwas defensive Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. An anderen Stellen wird allerdings deutlich, dass er durchaus positive Vorstellungen damit verbindet, das Interview wechselt zwischen Unausweichlichkeit, also eher einem Drohungsszenario, und den wünschenswerten Alternativen, die ein BGE eröffnet.

Sascha Liebermann

28. Mai 2018

"Hartz IV für Italiener"...

...darum geht es bei dem vermeintlichen "Bedingungslosen Grundeinkommen", von dem manche Medien vorschnell berichtet hatten. Siehe den Hintergrundbeitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau, der auch ein Einblick gibt darein, welche Sozial- bzw. Versicherungsleistungen es überhaupt in Italien für den Fall gibt, kein Erwerbseinkommen zu beziehen. Siehe dazu auch hier.

24. April 2018

3. April 2018

"Hartz IV ist ein Angstmache-Instrument"...

...sagt Klaus Barthel (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Er begrüßt die jüngere Debatte über die Folgen des Arbeitslosengeldes II, hält ein solidarisches Grundeinkommen aber nicht für ausreichend in der jetzigen Konzeption. Was er stattdessen befürwortet, wird nicht deutlich, ein BGE kommt nicht zur Sprache.

Barthel hat offenbar vor 15 Jahren schon die Arbeitsmarktpolitik kritisiert, siehe hier, hier und hier.

12. Januar 2018

"Muss Hartz IV weg? „Ja, auf jeden Fall“...

...das sagte Andrea Ypsilanti (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Aber was bietet sie als Alternative an?

FR: "Was bedeutet das mit Blick auf den Hauptstreitpunkt? Würden Sie sagen: Hartz IV muss weg?"
Ysilanti: "Ja, auf jeden Fall. Als Erstes müssen die Sanktionen weg. Das Fördern sollte eine bessere Qualität haben. Diejenigen, die in Hartz IV sind, müssen sich Gängelungen aussetzen. Sie müssen Arbeiten annehmen zu jedweden Bedingungen. Da ist der Mindestlohn nur eine kleine Hilfe. Dann gibt es diejenigen, die noch in Arbeit sind, aber die sich bedroht fühlen von der Situation, in die sie Hartz IV bringen würde."

Die Sanktionen beim Arbeitslosengeld vollständig aufzuheben, ist im bestehenden Gefüge widersinnig, da es auf das Gebot gebaut ist, erwerbstätig sein zu sollen. Folgerichtig muss jeder Leistungsbezieher alles in seinen Möglichkeiten liegend unternehmen, um den Leistungsbezug zu verlassen. Das folgt aus dem Nachrangigkeitsprinzip, das den Sozialstaat bestimmt. Zuallererst haben erwerbsfähige Erwachsene die Pflicht, für sich selbst zu sorgen, indem sie Einkommen erzielen, erst für den Notfalle, wenn man so will, dürfen andere Leistungen in Anspruch genommen werden. Insofern ist ihre Forderung also unrealistisch oder sie ist sich nicht darüber im klaren, worauf sie hinausläuft oder sie spricht nicht aus, was beibehalten werden soll: dass nämlich, wie Christoph Butterwegge jüngst einräumte, erwerbsfähige Erwachsene sehr wohl die Verpflichtung haben, erwerbstätig zu sein. Dafür bräuchte es die Sanktionen dann als Disziplinierungsinstrument. Dann sollte es doch deutlich gesagt werden, stattdessen nur schöne Worte.

Einer Meldung von Spiegel Online zufolge, fordere Andrea Ypsilanti in ihrem Buch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Das wäre dann allerdings überraschend.

Sascha Liebermann

25. August 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen - eine "Mitleidsökonomie"?...

...das es dies sei, behauptet Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau in seinem Beitrag "Die Politik denkt nicht mehr kausal". Die heutige Wirtschaftspolitik komme ohne kausales Denken aus, darin bestehe ihr Problem. Symptome werden nicht mehr auf Ursachen zurückgeführt, an den Symptomen werde herumgedoktert. Wirklich kurierende Maßnahmen gegen Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Einkommensungleichheit - Fehlanzeige. Was schlägt er vor?

"Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie die Förderung eines öffentlichen Beschäftigungssektors wären die richtigen Instrumente."

Doch was würde das verändern und was hätte es zur Folge?

(Erwerbs-)Arbeitszeitverkürzung um der Zeitverkürzung willen, ohne dass sie zum einen ins Verhältnis zur Aufgabe, zu sachlichen Anforderungen, zum anderen zur Bereitschaft des Einzelnen gesetzt wird, behandelt Erwerbsarbeit nur von einer formalen Seite. Nicht mehr die Bewältigung einer Aufgabe steht damit im Zentrum, vielmehr sollen an ihr möglichst viele, wenn nicht alle "teilhaben". Arbeitszeitverkürzung um der Verkürzung ist weder leistungsfördernd noch dem Einzelnen gemäß. Sie geht über ihn hinweg (siehe auch hier und hier). Ein BGE würde einen anderen Zugang zu der Frage, wieviel Erwerbsarbeit will der Einzelne leisten, eröffnen.
 

Dann erst folgt der Passus, in dem von "Mitleidsökonomie" die Rede ist:

"Oder ein anderes Beispiel: Das bedingungslose Grundeinkommen, vielfach gefordert. Hier soll durch eine Mitleidsökonomie verarmten und wirtschaftlich ausgegrenzten Menschen Linderung verschafft werden, ohne aber die Ursache, Arbeitslosigkeit und die Umverteilung der Wertschöpfung zu den Kapitaleignern, aus der Welt zu schaffen."

"Linderung"? Ein BGE würde die "Menschen" ernst nehmen und sie um ihrer selbst willen absichern, ohne diese Absicherung mit einer Beaufsichtigung zu verbinden. Es mag kein Zufall sein, dass die Seite der Beaufsichtigung durch den heutigen Sozialstaat bei Bontrup keine Rolle spielt. Und seine Fixierung auf Erwerbstätigkeit spricht für sich. Dass ein BGE als solches eine erhebliche Umverteilung mit sich brächte, übergeht er einfach.

Sascha Liebermann

20. Juli 2017

"Die Lüge von der Leistungsgesellschaft" oder zur unauflösbaren Abhängigkeit aller von allen...

..darum geht es in einem Beitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau. Darin heißt es unter anderem:

"Aber selbst wenn man Produktivität als Maßstab für Leistung anerkennt, so scheitern Betriebe und Ökonomen doch notwendig an der Frage: Welchen Beitrag hat der Einzelne zum gesamten Umsatz des Unternehmens oder einer Branche geleistet? Welcher Teil der Erlöse ist dem Pförtner zuzurechnen, welcher Anteil der Sekretärin, welcher dem Verkaufsleiter? Diese Rechnung ist laut Horn ein Ding der Unmöglichkeit."

Diese Einsicht stellt nicht nur die Vorstellungs eines "Leistungslohnes" in Frage, der schon immer eine Fiktion war, sie greift noch weiter. Über Kaufmanns Ausführungen hinaus stellt sich die Abhängigkeit von anderen noch umfassender dar, als es im Wertschöpfungsprozess erscheint. Nicht nur ist eine Abhängigkeit in der Gegenwart unauflösbar, sie ist auch generationsübergreifend gegeben. Denn Infrastruktur, Wissen, politische Ordnungsgefüge usw. - all dies greift über die Gegenwart, in der die Leistungsmessung vollzogen werden soll, weit hinaus. Welcher Teil des "Erlöses", um die Formulierung aufzugreifen, kommt dem politischen Gemeinwesen zu, das die Bedingungen für verlässliches Wirtschaften bereitstellt, z. B. durch Rechtssicherheit, staatliches Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit? Welcher Teil gebührt den Bürgern, die diese Ordnung tragen? Welcher Anteil gebührt denen, die an der Schaffung dieser Voraussetzung mitgewirkt haben in der Vergangenheit? Welcher Anteil gebührt denjenigen (vor allem Familien), die Bildungsprozesse durch verlässliche und bedingungslose Hinwendung zu ihren Kindern ermöglicht und unterstützt, damit dem Gemeinwesen eine Zukunft und die Basis für Leistung gelegt haben? An diesen Fragen zeigt sich, wie sehr ein Verständnis von Leistung, das individuelle Leistungsbeträge bestimmen will, an der Realität vorbeigeht. Das heißt nun nicht, dass es auf den Einzelnen nicht ankommen, aber anders als individualistisch gedacht. Er steht immer auf den Schultern von anderen und ist selbst zugleich Schulter für die anderen. Nimmt man dies ernst, liegt es auf der Hand, ein Bedingungsloses Grundeinkommen als allgemeinen Anteil an dem gesamten Leistungsgefüge zu verstehen, zu dem es ebenso gehört, dass jeder in einem Gemeinwesen so dazugehört, wie er ist. Das Gemeinwesen ist die Ermöglichung und die Grenze der Selbstbestimmung.

Sascha Liebermann

18. Juli 2017