31. Mai 2017

"Mensch Gottschalk" - Videoausschnitt zum Bedingungslosen Grundeinkommen


Grundeinkommen from Yorkfield on Vimeo.

Beachten Sie die Ausführungen von Sahra Wagenknecht, die im Grunde auch für ein BGE sprechen könnten (siehe auch hier).

Marc Friedrich hat sich jüngst durch widersprüchliche Äußerungen zum BGE hervorgetan. Im Interview mit der Wochenzeitung der freitag (fett gesetzt) sagte er:

"Ihre Lösung ist das Bedingungslose Grundeinkommen. Früher waren Sie doch Gegner des BGE. 
Ich hatte die typischen Vorurteile, die wir in dem Buch hoffentlich gut ausgeräumt haben. Denn wenn man sich damit beschäftigt, merkt man: Wir alle bekommen jetzt schon ein Grundeinkommen, durch den Steuerfreibetrag von 8.820 Euro. Ob man das jetzt Negative Einkommenssteuer nennt wie Milton Friedman oder Grundeinkommen, das ist völlig egal."

Wie man eine Sache nennt ist das eine, ob aber dann dasselbe drinsteckt, etwas anderes (siehe meinen Kommentar zur Negativen Einkommensteuer hier).

Danach sagte er:

"Und Sie glauben, Ihr Konzept wird funktionieren?
Das weiß ich sogar. Feldversuche zum BGE haben ja gezeigt, dass es funktioniert. Oder würden Ihnen 1.ooo Euro pro Monat reichen? Der Mensch möchte weiterkommen, ein besseres Leben haben. Leute, die Drogen nehmen, kriminell sind oder gar nichts machen, die wird es immer geben. Die muss man halt mittragen. Ganz egal, in welchem System."

Bei aller Sympathie für ein BGE sind Feldversuche keine wirklichen Belege, weil sie mit einem allgemeinen BGE nicht vergleichbar sind (siehe hier und hier). Immerhin geht Friedrich von einem Wunsch oder Bedürfnis des Menschen aus, weiterkommen zu wollen. Man könnte allerdings dem entgegenhalten, dass der Wunsch, nicht immer weiterkommen zu müssen, ebenso sein Recht hätte mit einem BGE.

An einer späteren Stelle heißt es dann:

"Und die würden dann für ein Grundeinkommen sorgen. Aber wenn die Produktionsmittel in Gemeinschaftseigentum überführt würden, bräuchte man das BGE nicht mehr, oder?
Stimmt. Aber Sie vergessen den Faktor Mensch. Der Mensch ist opportunistisch, egoistisch, gierig. All diese Utopien sind immer gescheitert. Da bin ich absoluter Realist, klingt toll auf dem Papier, ist unrealistisch – auf der Bewusstseinsstufe, auf der wir heute sind."

Weshalb bräuchte man für diesen Fall ein BGE nicht mehr? Gemeineigentum beantwortet noch nicht die Frage, wie Einkommen bereitgestellt wird, vielleicht findet sich dazu im Buch eine Ausführung, die sich hier nicht erschließt. Irritierend ist, was er über den Menschen sagt, der "opportunistisch, egoistisch, gierig" sei. Was soll diese Plattitüde besagen? Wenn heute am Vorrang von Erwerbstätigkeit ebenso festgehalten wird wie an der Überzeugung, ohne Druck gehe nichts, dann hat das mit Opportunismus ebenso wenig zu tun wie mit Egoismus, mit Gier schon gar nicht. Es ist die simple Überzeugung, dass das, was so ist, das Richtige ist. Deswegen ist sie ja auch so beharrlich und genau deswegen hat es das BGE so schwer.

Sascha Liebermann

30. Mai 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen im MDR bei "Fakt ist"


Website der Sendung
Link zum Originalvideo

Eine Diskussionsrunde, die wieder einmal die vielen Facetten eines BGE samt vieler Missverständnisse deutlich gemacht hat. Wie die heutige Macht der Sozialverwaltung z. B. im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II heruntergespielt wurde, kann einen immer von Neuem erstaunen. Wie wenig die etwaigen Folgen der die Digitalisierung sich zur Begründung für ein ein Bedingungsloses Grundeinkommen eignen und eher von einer davon eigenständigen Begründung ablenken, wurde ebenso deutlich. Andreas Hoffmann, Journalist beim stern, wies zwar auf der einen Seite zurecht daraufhin, wie oft Aussagen über mögliche Folgen technologischer Entwicklungen in der Vergangenheit fehlgingen. Zu dem Ergebnis kommt auch der Historiker Joachim Radkau in seinem Buch "Geschichte der Zukunft. Prognosen, Visionen, Irrungen in Deutschland von 1945 bis heute". Das sollte allerdings nicht dazu führen, nun die Digitalisierung abzutun in ihren Auswirkungen. Wir können über etwaige Folgen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bezüglich des Arbeitsmarkts keine sicheren Aussagen treffen. Gleichwohl ist man gut beraten, sich darüber Gedanken zu machen, wie darauf geantwortet werden könnte. Nicht von ungefähr wird die gegenwärtige Diskussion von der Frage dominiert, was denn mit den Erwerbsarbeitsplätzen werde und was nicht. Hoffmann war für diese Dynamik selbst der Beleg, wenn er sich fragte "Was macht man mit den Leuten, die nicht mitkommen?" (etwa Minute 38). Die Antwort kann eigentlich nur lauten: mit ihnen sollte gar nichts gemacht werden. Ihnen sollten die Möglichkeiten gegeben werden, selbst etwas zu unternehmen. Genau das wäre mit einem BGE der Fall.

Sascha Liebermann

29. Mai 2017

Das Bedingungslose Grundeinkommen bei Mensch Gottschalk

Das BGE ist ab Stunde 2:07.40 Gegenstand (siehe hier).

Mark Zuckerberg über Universal Basic Income

Hier die Passage, in der Zuckerberg das Universal Basic Income erwähnt:

"We should have a society that measures progress not just by economic metrics like GDP, but by how many of us have a role we find meaningful. We should explore ideas like universal basic income to give everyone a cushion to try new things. We’re going to change jobs many times, so we need affordable childcare to get to work and healthcare that isn’t tied to one company. We're all going to make mistakes, so we need a society that focuses less on locking us up or stigmatizing us. And as technology keeps changing, we need a society that focuses more on continuous education throughout our lives."

Die ganze Rede finden Sie hier.

26. Mai 2017

Ralph Boes überreicht Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht

Ralph Boes hat seine Verfassungsbeschwerde dem Bundesverfassungsgericht übergeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

"Das Grundeinkommen als Alternative" in einem Feature über "Hartz-IV-Sanktionen und ihr Nutzen"...

...von Maximilian Klein im Deutschlandfunk (zum Nachhören, zum Manuskript als PDF). Nach einer eindringlichen Schilderung dessen, was es bedeutet, im Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch zu sein, wird gegen Ende die Alternative eingeführt: das Grundeinkommen. Etwas überraschend ist dann das Schlusswort, nachdem der Autor deutlich vorgeführt hat, dass der Sozialstaat, der seine Bürger zur Arbeit erziehen will, gerade nicht funktioniert:

"Es gibt viele Ansätze um über Arbeit und das Leben von Morgen nachzudenken. Heute haben wir einen Sozialstaat, der im Minimalumfang auf seine Bürger aufpasst. Die Zustände in Deutschland sind paradiesisch im Vergleich zu den USA, Griechenland oder Ungarn. Der Sozialstaat funktioniert. Irgendwie. Aber wie gestalten wir ihn weiter?"

"...unterminiert das die Akzeptanz des Sozialstaats in der Bevölkerung"...

...so wird der Wirtschaftswissenschaftler Ernst Fehr (Universität Zürich) im Beitrag "Finnland testet bedingungsloses Grundeinkommen" von Katharina Matheis in der Wirtschaftswoche zitiert:

Die Passage lautet vollständig:

"'Es ist einfach gut, dass es nun endlich Daten darüber geben wird, wie sich ein Grundeinkommen tatsächlich auswirkt', sagt Ökonom Fehr. Er selbst gehört eher zu den Skeptikern: 'Falls so ein System flächendeckend eingeführt wird, erwarte ich, dass sich eine Subkultur bildet, die nur von Grundeinkommen und ein bisschen Schwarzarbeit leben wird. Und selbst wenn das nur ein Zehntel der Gesellschaft ist, unterminiert das die Akzeptanz des Sozialstaats in der Bevölkerung.' Arbeiten für andere – das funktioniere in westlichen Gesellschaften nur, wenn der andere eigentlich auch arbeiten will."

Dass der Feldversuch in Finnland "Daten darüber" liefere, wie sich ein Grundeinkommen "auswirkt", wie Fehr gesagt haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. Weder handelt es sich dort um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, noch kann aus einem Feldversuch auf die Realsituation geschlossen werden, die sich ganz anders darstellen würde. Siehe meine ausführlichen Kommentare zu dieser Problematik hier und hier.

Die Subkultur, die Fehr mit der Einführung eines BGE entstehen sieht, ist keine Zukunftsmusik, es gibt sie schon heute, wenn auch unter anderen Bedingungen. Die Frage ist, aus welchen Gründen entsteht sie, was steckt dahinter? Würde ein BGE an den Entstehungsgründen etwas ändern?

Fehr Ausführungen weisen auf eine grundsätzliche Frage hin, die er offenbar in einem sehr engen Sinne beantwortet. Ein Gemeinwesen lebt in der Tat vom Engagement seiner Bürger, und zwar in allen für das Fortbestehen relevanten Bereichen. Das heißt nicht, dass dieses Engagement von jedem in allen nötig ist, aber grundsätzlich muss sich jeder die Frage stellen, wie er beitragen will zum Fortbestehen des Gemeinwesens durch "sexuelle Reproduktion", durch Erhaltung von Sittlichkeit (politische Vergemeinschaftung) und zur Bereitstellung standardisierter Problemlösungen (Güter- und Dienstleistungen). Ein Gemeinwesen muss alle drei Aufgaben bewältigen und dabei - in einer Demokratie ganz besonders - auf die Bereitschaft seiner Bürger setzen. Sollte nun eine Haltung sich breit machen, in der diese Aufgaben von einer relevanten Anzahl an Bürgern abgelehnt würde, wäre das Fortbestehen des Gemeinwesens in Frage gestellt. Was könnte dagegen getan werden? Es müsste über diesen Misstand eine öffentliche Auseinandersetzung geben. Für heute ist ein anderer Misstand viel gravierender als der von Fehr - laut Wirtschaftswoche - angeführte. Es wird der Bereich der Erstellung von Gütern und Diensten (Erwerbsarbeit) überbewertet, die anderen hingegen unterbewertet, obwohl sie unverzichtbar sind. Das BGE würde gerade das deutlich machen, dass es aller drei bedarf und keiner von vorrangiger Bedeutung ist.

Sascha Liebermann

24. Mai 2017

"Absolut verrückt" - die Süddeutsche über Guy Standing

Hier geht es zum Beitrag von Pia Ratzesberger in der Süddeutschen Zeitung. Guy Standing forscht, lehrt und engagiert sich sein den 1980er Jahren für ein Grundeinkommen

23. Mai 2017

"...ich möchte unabhängig sein"... oder: Einwände gegen ein Grundeinkommen dafür

Gegen Ende ihres Vortrags auf der re:publica sagte Bundesministerin Andrea Nahles den entscheidenden Satz, der begründen sollte, weshalb sie gegen ein BGE ist (gesamte Videoaufzeichnung, 2:06:30 bis 3:09:00):

"...ich will das nicht haben, ich will weder Geld von meinem Ehemann, ich will auch kein Geld von meinen Eltern, ich will auch kein Geld von meinem Staat, es tut mir leid, es widerstrebt mir [...] ich möchte unabhängig sein"

Sie betonte mehrfach, dass sie das so sehe und andere es anders sehen können, sie jedoch wolle ein solches BGE nicht. Was ist an der Äußerung bemerkenswert? Es ist der Widerwille gegen Abhängigkeit, der sich vorwiegend gegen Geldleistungen richtet. Wie in einer Nußschale zeigt sich eine bestimmte Weltsicht, aus der heraus bestimmte Schlußfolgerungen ganz konsequent scheinen. Ist diese Vorstellung von Unabhängigkeit nicht illusionär?

Vom Ehemann - oder andersherum gedacht von der Ehefrau oder noch weiter: vom Lebenspartner - mit dem das Leben geteilt wird, kein Geld nehmen oder haben zu wollen, ist eine sonderbare Vorstellung. Wer das Leben teilt - etwas Höheres zu teilen gibt es nicht - teilt alles. Dazu gehört das Einkommen selbstverständlich. Es herauszuhalten kommt einem Vorbehalt gleich, so als müsse man sich dagegen absichern, dass der andere einen einst über den Tisch ziehen wird. Mit diesem Vorbehalt gibt es kein vorbehaltsloses Zusammenleben, damit kein bedingungsloses Vetrauen. Das lässt sich ganz gut im Alltag beobachten, wenn Paare getrennte Kassen haben und klären müssen, wie sie mit Ausgaben umgehen, die so anfallen. Wer zahlt, wann, wieviel? Wer ist an der Reihe? Wer also die Unabhängigkeit will, die Frau Nahles herausstellt, sollte sich nicht binden, denn jeder Paarbeziehung erfordert es, sich vom anderen abhängig zu machen, teilt man nicht. Das mag anti-emanzipatorisch klingen, ist jedoch die Konsequenz daraus, das Leben teilen zu wollen. Geld, das Frau Nahles nicht haben will, steht nur stellvertretend dafür, füreinander einzustehen. Wer also das Geld nicht teilen will, will auch nicht füreinander vorbehaltlos einstehen.

Dass ein Erwachsener von seinen Eltern nur ungerne in Einkommensangelegenheiten abhängig ist, ist nachvollziehbar, da eine Ablösung von den Eltern notwendig ist, um erwachsen werden zu können. Es kommt also einem Rückschritt gleich, wenn der Umstand eintritt, von den Eltern wieder versorgt werden zu müssen (statt vom Gemeinwesen Unterstützung zu erhalten, das sind nämlich zwei sehr verschiedene Dinge). Wenn Frau Nahles nun die Abhängigkeit vom Lebenspartner in einem Atemzum mit der von den Eltern nennt, ist das erstaunlich, weil beide nicht vergleichbar sind. Die Eltern kann man sich nicht aussuchen, den Lebenspartner schon, weil man erwachsen ist.

Vom Staat als Gemeinwesen der Bürger unabhängig sein zu wollen, ist allerdings weder Zeichen dafür, erwachsen zu sein noch realistisch. Ein Gemeinwesen von Bürgern ist der Inbegriff von vollständigem Aufeinanderangewiesensein als Solidargemeinschaft, mehr Abhängigkeit geht nicht. Da ist es nur ein schöner Schein zu glauben, wer von dieser Gemeinschaft kein Geld erhalte, sei von ihr nicht abhängig.

Abgesehen davon ist Einkommen in Geldform ziemlich nutzlos, wenn dafür keine Leistungen abgerufen werden können. Geld verspricht lediglich, dass es diese Leistungen gibt, es bringt sie jedoch nicht hervor. Andrea Nahles Verständnis von Unabhängigkeit übersieht all diese Abhängigkeiten, die der Geldunabhängigkeit zugrundeliegen. Dass nun gerade eine Bundesministerin, deren Gehalt vom Steuerzahler abhängt, auf Unabhängigkeit in Geldfragen setzt, gibt der Äußerung beinahe ironischen Charakter. Aber selbst der Steuerzahler, der sich hier auf die Schulter klopfen könnte, weil er zum Steueraufkommen beiträgt, ist ja nicht unabhängig von den gemeinschaftlichen Vorleistungen, die notwendig sind, damit Wertschöpfung im engeren Wirtschaftssinne erfolgen kann. Dazu gehören nicht nur staatliche Leistungen, dazu gehören vor allem gelungene Bildungsprozesse, die ganz entscheidend durch fürsorgliche Eltern sowie Bildungseinsrichtungen ermöglicht und durch das Gemeinwesen getragen werden.

Von daher ist es widersinnig, dass Andrea Nahles zwar mehr Selbstbestimmung auch in Erwerbstätigkeit schätze, wie sie sagt, "Familienarbeit" und Ehrenamt für wichtig halte, aber gerade die Ermöglichung und Anerkennung dieser Tätigkeiten, die ein BGE schüfe, nicht haben will.

In dem Statement auf der re:publica bemängelt sie darüber hinaus, dass "pauschale monetäre Transfers" für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichen. Ist das ein Einwand gegen das BGE? Nein, es zeigt nur, dass es über das BGE hinaus weiter bedarfsgeprüfte Leistungen geben muss, die allerdings aufgrund eines BGE ihren Charakter verändern würden. Denn die Bedarfsprüfung orientiert sich in keiner Form mehr daran, den Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit auszugleichen, sondern die Selbstbestimmung im Sinne von Autonomie zu unterstützen.

Dass ein BGE "Armutsprobleme" nicht "aufknacke", ist ein weiterer Einwand, den sie vorbringt, der allerdings ebenso ins Leere läuft (siehe meinen Kommentar zu Armut). Zwar ist das BGE kein Wundermittel, es verhindert weder lebensgeschichtliche Traumatisierungen noch die Folgen davon. Es trägt allerdings dazu bei, sich Hilfe verschaffen zu können, ohne dazu gleich auf eine Sozialbehörde angewiesen zu sein, z. B. wenn therapeutischer Bedarf ist. Wo Armut lediglich Ausdruck von Einkommensmangel ist, wo Menschen "ökonomisch schwach" sind, ist das BGE eine entscheidende Hilfe, ohne diese Schwäche selbst als Anlaß zu benötigen. Denn es wird bedingungslos bereitgestellt. Dort, wo andere Problemlagen der Grund für Armut sind, kann das BGE wenigstens eines erreichen: dem Einzelnen eine Basis zu verschaffen, auf der er Angebote ablehnen kann, ohne sein Auskommen zu gefährden.

Nicht nur Armutsprobleme will die Bundesministerin jedoch "aufknacken", auch familiäre Strukturen - mit welchem Recht eigentlich? Welche Staatsanmaßung über den Schutz des Kindeswohls hinaus kommt darin zum Ausdruck? Wo das Kindeswohl gefährdet ist, haben wir eine Rechtslage, die Interventionen erlaubt, das muss reichen. Diese geradezu sozialistische Vorstellung der Umbildung von Familien findet sich allerdings in vielen Programmen wieder, wie z. B. den "Frühen Hilfen", die mit einem Generalverdacht operieren, siehe hier und das Dormagener Modell. Remo Largo sprach vor kurzem davon, dass unser Vorstellung vom Leben heute planwirtschaftliche Züge habe (hier und hier).

Es darf natürlich die Forderung nach mehr Investition in Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung nicht fehlen - wer hätte heute dagegen etwas? -, allerdings muss dann gefragt werden, unter welchen Bedingungen sie angestrebt werden: zwangsverpflichtet oder freiwillig? Frau Nahles neigt zur ersten Option, die in vielen Bildungsprogrammen bis in die kulturelle Bildung hinein angelegt ist.

Zuletzt nennt sie noch einen Fall, an dem sie ins "Schwanken" geräten könnte ob möglicher Wirkungen eines BGE: die "Niedriglohnarbeit". Doch, so ihr Einwand, das sei eben nicht so, denn, wie die Minijobs zeigen, werde das "eingepreist". Eingepreist? Doch was heute als Einpreisung erscheint (sie meint vermutlich den Kombilohneffekt oder Vergleichbares), wäre mit einem BGE zu großen Teilen in die Hände der Arbeitnehmer gelegt. Wer einen Minijob ablehnen kann und dennoch ein auskömmliches Einkommen hätte durch das BGE, hat Macht. Die hat er heute nicht.

Einen Einwand antizipierend, dass die Rente doch auch eine staatliche Einkommensleistung sei, verweist sie darauf, dass dies etwas anderes sei, schließlich erwirbt man Ansprüche durch Beiträge. Ja, Ansprüche schon, aber er ermöglicht es, dass diese Ansprüche auch in Einkommen umgesetzt werden? Auf der einen Seite das Gemeinwesen, das eine solche umlagenfinanzierte Rente einrichtet, auf der anderen diejenigen, die ihren ihren Beiträgen in der Gegenwart die Renten der Gegenwart finanzieren. Und wer noch? Diejenigen, die dafür sorgen, dass es auch zukünftig Renten geben kann, weil Leistung erbracht wird, also wer? Die Familien! Die vermeintliche Unabhängigkeit, von der Frau Nahles spricht, nach der sie sich vielleicht sehnt, ist fiktiv, nicht real.

Abschließend sei noch der Gegenvorschlag zum BGE erwähnt, den Frau Nahles sich vorstellt. Sie sprach von einem "steuerfinanzierten Startguthaben für jeden Bürger ab dem 18. Lebensjahr", das "möglichst frei" nutzbar sein soll allerdings nur im Rahmen bestimmter Tätigkeiten. Einen ähnlichen Vorschlag hatte sie schon im Interview mit dem Magazin jetzt vor wenigen Monaten vorgebracht. Dort sagte sie:

"Ich würde jungen Menschen gern ein sogenanntes Startguthaben mitgeben. Das heißt: Jeder hat ein Kontingent an staatlich bezahlter Auszeit. Darauf kann man zurückgreifen, zum Beispiel um eine Weiterbildung, eine selbstbestimmte Auszeit, eine berufliche Neuorientierung oder auch eine Gründung zu stemmen. Ich will, dass wir das viel zitierte „lebenslange Lernen“ damit verankern. Um die Leute am besten gar nicht erst arbeitslos werden zu lassen. Das schafft mehr Gerechtigkeit, auch für diejenigen, denen die Eltern in schwierigen ­Berufsphasen nicht finanziell zur Seite springen können."

Würde ein solches Startguthaben in der erwähnten Höhe viel verändern? Nun, an der Erwerbszentrierung unseres Lebens, an der des Sozialstaates, würde es gar nichts ändern. Es würde an der Degradierung von unbezahlter Arbeit festhalten, Familien keinen größeren Spielraum verschaffen, Arbeitnehmer nicht stärken, die Bürger im Bann der Erwerbsnorm stehen lassen und anderes mehr. Womöglich ist dieser Vorschlag das Maximum an Liberalität, das man von jemandem erwarten kann, der so sehr auf Erwerbstätigkeit geeicht ist.

Sascha Liebermann

22. Mai 2017

Sternstunde Philosophie: Remo Largo - Welches Leben passt zu mir?


Im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (siehe auch hier) wird das Bedingungslose Grundeinkommen von Remo Largo vor allem der Digitalisierung und ihrer etwaigen Folgen wegen befüwortet. Das ist etwas überraschend, diagnostiziert Largo darin selbst als gravierendes Problem der Gegenwart, dass wir Beziehungen zu wenig Raum geben. Die Verknüpfung dieser Diagnose mit dem BGE kommt jedoch im Interview der NZZ und im Gespräch in diesem Video nicht zustande, obwohl sie naheliegt, und zwar in verschiedener Hinsicht: 1) als Einkommen, das durch das Gemeinwesen eingeführt und durch Gesetzgebung geschützt wird, ist es eine ausdrückliche Solidarleistung des Gemeinwesens an seine Angehörigen, die um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen das BGE erhalten. Das ist eine elementare Anerkennung. Der Bedingungslosigkeit dieses Einkommens entspricht die bedingungslose Geltung des Status als Staatsbürger; 2) als Einkommen, das unabhängig von individuell zu erbringender Erwerbsleistung bereitgestellt wird, hebt es den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und bringt dadurch zum Ausdruck, dass der Einzelne selbst entscheiden muss, wie er diese Freiräume füllt. Das schafft Raum dafür, das Wichtige und Richtige anders aufzufassen als heute, gerade auch Beziehungen zu anderen Menschen (interessant im Video etwa ab Minute 35). Wenn es ein BGE gibt, könnte auch das nachbarschaftliche Miteinander sich verändern. Im Video etwa ab Minute 44 ist besonders interessant, wie Largo den Entwicklungsprozess eines Kindes versteht. "Kinder werden erzogen über das Vorbild". Wenn sie etwas nicht machen, von dem wir meinen, es sei wichtig, dann müssen wir uns fragen, ob wir etwas erwarten, was sie nicht oder noch nicht können bzw. dies ihnen nicht gemäß ist. Diesen Blick auf manche Probleme zu richten, über die wir heute diskutieren, würde die Probleme in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Sascha Liebermann